Vermögensschaden - Haftpflicht Gruppenunfallversicherung für Vorstände u. Helfer Vereinsrechtsschutz. wird unbedingt empf ohlen

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1 Versicherungen für einen ADAC Orts- / Korporativclub als Empfehlung nach vorliegendem Rahmenvertrag ADAC / Jühe GmbH Orts- / Korporativclub: Vereins - Haftpflicht Vermögensschaden - Haftpflicht Gruppenunfallversicherung für Vorstände u. Helfer Vereinsrechtsschutz Kfz. Haftpflicht für nicht zugelassene Kfz, z. B. Slalom-Karts, Trialmotorräder, Moto- Cross Maschinen, PKW u. Motorräder zu Übungszwecken ohne Veranstaltungen - o - mit touristischen Veranstaltungen o o o mit motorsportlichen Veranstaltungen o mit touristischen u. motorsportlichen Veranstaltungen o mit eigenem Übungsgelände / Gebäuden mit Schwerpunkt " Wassersport" o o o wird unbedingt empf ohlen wird bedingt empfohlen - wird nicht empfohlen (evtl. Sonderberatung nötig, z. B. bei Gebäudebesitz o. ä.) Veranstalterversicherungen für Motorsport u. Touristik incl. diverser Unfallversicherungen BG - Unfallversicherung für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder, im Jahr 2008 z. B. 2,73 pro Jahr u. Person In Zweifelsfällen können Sie sich gerne an die Fachleute von der Bezirksdirektion Jühe wenden, Telefon: Ansprechpartner: Andreas Kirsch

2 ADAC Orts- und Korporativclubs 08. November 2008 Thema Versicherungen Bernhard P. Jühe Versicherungskaufmann Themen: Versicherungen für ADAC Orts- und Korporativclubs (Oldtimer, Youngtimer u. Markenclubs) Vereins Haftpflichtversicherungen Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Vereins - Unfallversicherungen für Teilnehmer, Vorstände, Funktionäre Rechtsschutzversicherung für ADAC Ortsclubs Veranstalter - Haftpflichtversicherungen - incl. Kfz. Risiko (sportlich) - ohne Kfz. Risiko (touristisch) 1

3 Themen: Versicherungen für ADAC Ortsclubs u. Oldtimer- / Motorsportvereine oder Verbände Vereins Haftpflichtversicherungen Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Vereins - Unfallversicherungen für Teilnehmer, Vorstände, Funktionäre Rechtsschutzversicherung für ADAC Ortsclubs Veranstalter - Haftpflichtversicherungen - incl. Kfz. Risiko (sportlich) - ohne Kfz. Risiko (touristisch) Vereins - Haftpflichtversicherung Was ist versichert: Versichert ist auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflicht Versicherung ( AHB ) die gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen ADAC Ortsclubs, Oldtimer-, Youngtimer- und Markenclubs Wer ist mitversichert: Mitversichert ist die persönliche Haftpflicht, der gesetzlichen Vertreter der ADAC Ortsclubs, Oldtimer-, Youngtimer- und Markenclubs sämtlicher Clubangehörigen, soweit sie im Auftrag des Clubs handeln Deckungssummen: Euro pauschal für Personen- und Sachschäden Euro für Vermögensschäden 2

4 Vereins - Haftpflichtversicherung Versichertes Risiko / Mitversicherte Personen und Nebenrisiken Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des V e r e i n s, insbesondere - aus den gewöhnlichen, satzungsgemäßen und sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen ( z.b. Mitglieder- Versammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe ) - als Eigentümer, Besitzer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäude oder Räumlichkeiten, die ausschließlich den Vereinszwecken dienen ( z.b. Übungsgelände, Trainingsplatz ) Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer ( Verein ) in den oben genannten Eigenschaften obliegen ( z.b. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen. ) Vereins - Haftpflichtversicherung Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht - der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft - sämtlicher übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen - sämtlicher übrigen Angestellten und Arbeiter für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen. 3

5 Vereins - Haftpflichtversicherung Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht - aus Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen KFZ mit nicht mehr als 6 km/h, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h, KFZ und Anhänger, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren. Der Versicherer ist von der Leistung frei, wenn der Fahrer eines KFZ beim Eintritt des Versicherungsfalles auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat oder wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht hat. Mitversichert ist die Teilnahme an Ausstellungen / Messeauftritten ( nur als Teilnehmer, nicht als Veranstalter!) Vereins - Haftpflichtversicherung Nicht versichert ist die Haftpflicht - aus Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen ( z.b. Oldtimerveranstaltungen, Rennveranstaltungen, Sicherheitstraining, Fahrerlehrgänge etc.. ) Diese müssen extra versichert werden. Auszug aus den AKB Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen (Rennen) A Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen ist eine Obliegenheitsverletzung nach D.2.2. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. 4

6 Beiträge für Vereins - Haftpflichtversicherungen Für die ADAC Ortsclubs und Oldtimer-, Youngtimer- und Markenclubs beträgt die Versicherungsprämie je Mitglied 0,20 Euro bei einer Mindestprämie je Club in Höhe von 114,20 Euro jährlich (incl. Vers. Steuer) Beiträge Haftpflicht- und Unfallversicherungen für touristische und motorsportliche Veranstaltungen Jeder Ortsclub oder Korporativclub des ADAC e.v. erhält auf die in der Prämientabelle genannten Prämien einen Sondernachlass in Höhe von 10%. Zusätzliche Sonderregelung / Einschluss möglich: Veranstalter Haftpflichtversicherung für nichtgenehmi gungspfl ichtige Veranstaltungen Für die ADAC Ortsclubs / Oldtimerclubs / Markenclubs sind bis zu 3 Veranstaltungen ( Oldtimerausfahrten, Tagesveranstaltungen mit Gleichmäßigkeitsprüfungen ( bis 36 km/h und ohne Zwischenkontrollen) zu einer Sonderprämie in Höhe von 76,50 Euro jährlich (incl. Vers. Steuer) mitversichert 5

7 Themen: Versicherungen für ADAC Orts- und Korporativclubs (Oldtimer, Youngtimer u. Markenclubs) Vereins Haftpflichtversicherungen Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Vereins - Unfallversicherungen für Teilnehmer, Vorstände, Funktionäre Rechtsschutzversicherung für ADAC Ortsclubs Veranstalter - Haftpflichtversicherungen - incl. Kfz. Risiko (sportlich) - ohne Kfz. Risiko (touristisch) Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Sie sind als Vorstand, Geschäftsführ er oder Mitarbeiter in Ihrem Verein tätig. Je nach der Art des Vereins üben Sie vielfältige Tätigkeiten aus. Sie beraten, geben Auskünfte oder vertreten den Verein in Rechtsfragen. Bei der Ausübung dieser Tätigkeiten können Sie Ihrem Verein oder einem Dritten versehentlich einen Vermögensschaden zufügen. 6

8 Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Schadenbei spiele: Verjähren lassen von Gewährleistungsanspr üchen z.b. gegen Handwerker beim Bau bzw. Umbau von Vereinshäuser n u.a. fehlerhafte oder verspätete Zahlung von Rechnungen fehlerhafte Spendenbeschei nigung, dadurch zu geringe Steuervorteile beim Spender Versäumen von Rechtsmittelfristen Übersehen von Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Vereinsveranstaltungen Verspätete Beantragung von Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Versichert gilt Geschäftsführ er, Vorstand oder Präsidium in seiner Gesamthei t. Deckungssummen zwischen und Prämienbeispiele: VS zu einer Jahresbruttoprämie von 552,60 7

9 Themen: Versicherungen für ADAC Orts- und Korporativclubs (Oldtimer, Youngtimer u. Markenclubs) Vereins Haftpflichtversicherungen Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Vereins - Unfallversicherungen für Teilnehmer, Vorstände, Funktionäre Rechtsschutzversicherung für ADAC Ortsclubs Veranstalter - Haftpflichtversicherungen - incl. Kfz. Risiko (sportlich) - ohne Kfz. Risiko (touristisch) Unfallversicherung für Vorstände Invalidität / Tod / Krankenhaustagegeld incl. Genesungsgeld bei Vereinstätigkeiten incl. private Unfälle währ end der Dauer auswärtiger Veranstaltungen Beispiel 1: Vorstände (5 Personen) Versicherungssumme Invalidität Jahresbeitrag 22,85 je Person = 114,25 incl. Versicherungssteuer Beispiel 2: Sonstige Ehrenamtstr äger/helfer (ca. 40 Personen) Versicherungssumme Invalidität Jahresbeitrag 7,20 je Person = 288,00 incl. Versicherungssteuer 8

10 Themen: Versicherungen für ADAC Orts- und Korporativclubs (Oldtimer, Youngtimer u. Markenclubs) Vereins Haftpflichtversicherungen Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Vereins - Unfallversicherungen für Teilnehmer, Vorstände, Funktionäre Rechtsschutzversicherung für ADAC Ortsclubs Veranstalter - Haftpflichtversicherungen - incl. Kfz. Risiko (sportlich) - ohne Kfz. Risiko (touristisch) Vereins- Rechtsschutz Wer ist geschützt? Der Versicherungsschutz besteht für den Verein. Mitversichert sind seine gesetzlichen Vertreter, die Angestellten und die Mitglieder für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben lt. Satzung (nicht im Arbeits-Rechtsschutz). Kein Rechtsschutz besteht als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Fahrzeugen. Wie ist der Verein geschützt? Allgemeiner Schadener satz-rechtsschutz Wenn Forderungen auf Schadenersatz durchgesetzt werden müssen, z.b. Arzt- und Krankenhauskosten, Schmerzensgeld oder Reparaturkosten. 9

11 Vereins- Rechtsschutz Allgemeiner Straf-Rechtsschutz Für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben oder in Angelegenheiten des Disziplinar- und Standesrechts. Arbeits-Rechtsschutz Wenn es zu Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsvertrag kommt, z.b. wegen des Arbeitsentgeltes, einer Kündigung, des Urlaubsanspruches, des Urlaubsentgeltes, der Zeugniserteilung oder -berichtigung, Arbeitszeitfragen, Versetzung oder des Mutter und Jugendschutzes. Sozialgerichts-Rechtsschutz Wenn es vor deutschen Gerichten zu Auseinandersetzungen wegen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder der Arbeitsvermittlung kommt, z.b. wegen Arbeits- und Wegeunfällen, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Berufskrankheiten oder der Altersrente. Steuer-Rechtsschutz Wenn es vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten um Steuern oder Abgaben des Vereins geht, z.b. wegen der Anerkennung von Aufwendungen des Vereins als Betriebsausgaben. Vereins- Rechtsschutz Die Jahresprämie beträgt bei einer Deckungssumme von je Versicherungsfall sowie Strafkaution als Darlehn Bis zu 200 Mitglieder: 124,70 incl. gesetzlicher Versicherungssteuer Bei einer Mitgliederzahl von über 200 beträgt die Jahresprämie je Mitglied 1,05 incl. gesetzlicher Vers. Steuer Wichtig: Prämie gilt für Vereine ohne Vertrags-, Berufs- und Lizenzsportler oder - trainer 10

12 Themen: Versicherungen für ADAC Orts- und Korporativclubs (Oldtimer, Youngtimer u. Markenclubs) Vereins Haftpflichtversicherungen Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Vereins - Unfallversicherungen für Teilnehmer, Vorstände, Funktionäre Rechtsschutzversicherung für ADAC Ortsclubs Veranstalter - Haftpflichtversicherungen - incl. Kfz. Risiko (sportlich) - ohne Kfz. Risiko (touristisch) Veranstalter - Haftpflichtversicherung Welche Versicherungen kommen für eine Veranstaltung in Frage? 1. Veranstalter - Haftpflicht - Versicherung 2. Unfallversicherung für a) Teilnehmer b) Fahrerhelfer c) Sportwarte d) Zuschauer Alles in einer ZURICH Police! 11

13 Veranstalter - Haftpflichtversicherung Worauf erstreckt sich die gesetzliche Haftpflicht? Welche Unfallversicherungen gelten bei Veranstaltungen? Welche Versicherungsbedingungen gelten? Was ist beim Abschluss zu beachten? Was ist im Schadensfall zu beachten? Besonderheiten im Schadensfall. Veranstalter - Haftpflichtversicherung Worauf erstreckt sich die gesetzliche Haftpflicht? Welche Unfallversicherungen gelten bei Veranstaltungen? Welche Versicherungsbedingungen gelten? Was ist beim Abschluss zu beachten? Was ist im Schadensfall zu beachten? Besonderheiten im Schadensfall. 12

14 Worauf erstreckt sich die gesetzliche Haftpflicht? 1. des Veranstalters (Versicherungsnehmer) a. aus der Durchführung der Veranstaltung. b. als Eigentümer oder Benutzer einer Tribünenanlage bei beweglichen Tribünen einschl. Auf- und Abbau. c. über seine gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus auf die Wiedergutmachung von Schäden an Straßen sowie an Grundstücken, (Flurschäden) im Sinne der VwV zu 29 StVO in der Bundesrepublik Deutschland (Umfang des Versicherungsschutzes gemäß Antrag.) 2. Sportkommissare, der Sportwarte und anderer Personen, die von dem Veranstalter mit der Organisation und der Durchführung der Veranstaltung beauftragt werden und zwar für die Haftpflicht aus der Verantwortung in dieser Eigenschaft.(Versicherte) 3. der Fahrerhelfer 4. der Teilnehmer als Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Fahrzeughalter und -Eigentümer. Der Versicherungsschutz gilt bei Rennen, Rallyes und sonstigen Veranstaltungen mit Wertungsprüfungen auf Bestzeit nur für die Fahrtstrecke der eingebauten Wertungsprüfungen. (Erzielung der Höchstgeschwindigkeit) und beginnt mit dem Start zur Wertungsprüfung und endet mit dem ersten Stop nach der Wertungsprüfung. 5. Bund, Bänder, Gemeinde und Gemeindeverbände werden von allen Ersatzansprüchen freigestellt, die aus Anlas der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden. Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung: 2,6 Mio. für Personenschäden pro Schadenereignis jedoch nicht mehr als 1,1 Mio. für die einzelne Person 1,1 Mio. für Sachschäden 1,1 Mio. für Vermögensschäden 13

15 Veranstalter - Haftpflichtversicherung Worauf erstreckt sich die gesetzliche Haftpflicht? Welche Unfallversicherungen gelten bei Veranstaltungen? Welche Versicherungsbedingungen gelten? Was ist beim Abschluss zu beachten? Was ist im Schadensfall zu beachten? Besonderheiten im Schadensfall. Welche Unfallversicherungen gelten bei Motorsportveranstaltungen? 1. Teilnehmer-Unfallversicherung 2. Fahrerhelfer-Unfallversicherung 3. Sportwarte-Unfallversicherung Vers.-Summe je Pers für Todesfall, für den Invaliditätsfall (225% ige Progression) 4. Zuschauer-Unfallversicherung Vers.-Summe je Pers für Todesfall, für Invaliditätsfall. Die Leistungen aus der Zuschauerunfallversicherung werden ohne Rücksicht auf etwaige Schadenersatzpflicht anderer Personen an die versicherten Zuschauer gezahlt. Diese haben einen unmittelbaren Anspruch auf die Versicherungsleistung gegen die Versicherungsgesellschaf t. 14

16 Veranstalter - Haftpflichtversicherung Worauf erstreckt sich die gesetzliche Haftpflicht? Welche Unfallversicherungen gelten bei Veranstaltungen? Welche Versicherungsbedingungen gelten? Was ist beim Abschluss zu beachten? Was ist im Schadensfall zu beachten? Besonderheiten im Schadensfall. Welche Versicherungsbedingungen gelten? AHB allgem. Haftpflichtbedingungen AKB allgem. Kraftfahrzeugbedingungen AUB allgem. Unfallbedingungen 15

17 Veranstalter - Haftpflichtversicherung Worauf erstreckt sich die gesetzliche Haftpflicht? Welche Unfallversicherungen gelten bei Veranstaltungen? Welche Versicherungsbedingungen gelten? Was ist beim Abschluss zu beachten? Was ist im Schadensfall zu beachten? Besonderheiten im Schadensfall. Was ist beim Abschluss zu beachten? 1. Versicherungsschutz besteht nur im Umfang der von den Sportinstanzen genehmigten und der Versicherung vorliegenden Ausschreibung. 2. Die zu entrichtenden Prämien sind aus der gültigen Prämientabelle des jeweiligen Versicherers ersichtlich. Sie sind vor Beginn der Veranstaltung gegen besondere Beitragsrechnung zu zahlen. 3. Für die Unfallversicherung der Fahrer und Sportwarte besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung namentlich (?) zur Versicherung angemeldet werden. 4. Die tatsächliche Teilnehmerzahl (Starter beim Training) ist binnen zwei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung dem Versicherer mit einer Fotokopie des Schlussberichts vorzulegen, damit die endgültige Abrechnung der Prämie erfolgen kann. Bei Doppel- und Mehrfachstartern ist die Prämie je Nennung zu entrichten. Maßgebend sind bei Rennveranstaltungen die Starter beim Training. 5. Zur Zuschauerunfallversicherung ist innerhalb von 2 Wochen nach Veranstaltung die tatsächliche Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten, Ehren- und Freikarten, verkauften Programmhefte für Training und Rennen aufzugeben. 6. Die Versicherungen sind berechtigt, in die bei den Veranstaltern geführten Listen zwecks Nachprüfung der Angabe Einsicht zu nehmen. 16

18 Veranstalter - Haftpflichtversicherung Worauf erstreckt sich die gesetzliche Haftpflicht? Welche Unfallversicherungen gelten bei Veranstaltungen? Welche Versicherungsbedingungen gelten? Was ist beim Abschluss zu beachten? Was ist im Schadensfall zu beachten? Besonderheiten im Schadensfall. Was ist im Schadenfall zu beachten? Unverzügliche Meldung des Schadens bei der Gesellschaft. Zusätzliche Vereinbarungen gelten für folgende Veranstaltungen: permanente Rennstrecken, Rundstreckenrennen, Bergrennen, Leistungsprüfungen, Renntraining, Fahrerlehrgang, Rundstreckenrennen auf Flugplätzen, sowie Slalom, Renntraining, und Fahrerlehrgänge auf Flugplätzen. In diesen Fällen sind Schadenmeldungen spätestens innerhalb einer Woche der Versicherung schriftlich anzuzeigen. Bei größeren Schäden (ca. ab 3.000,- ) ist die Gesellschaft in der Regel anzurufen oder durch Telefax zu verständigen. 17

19 Veranstalter - Haftpflichtversicherung Worauf erstreckt sich die gesetzliche Haftpflicht? Welche Unfallversicherungen gelten bei Veranstaltungen? Welche Versicherungsbedingungen gelten? Was ist beim Abschluss zu beachten? Was ist im Schadensfall zu beachten? Besonderheiten im Schadensfall. Besonderheit en im Schadenf all. Maximale Höchstgrenzen bzw. Selbstbeteiligungen bei Schäden an Straßen, Wegen oder Grundstücken (Flurschäden) im Sinne des VwV zu 29 StVO in der Regel 50 % SB, höchstens jedoch je Veranstaltung. Die Selbstbeteiligung und Höchstentschädigung ist je nach Versicherer unterschiedlich. (z. B. 50 % SB, max ,-- - bei Rallyes nur 1000 ) Bei Schäden an Leitplanken, Fangzäunen und anderen zugelassenen Leiteinrichtungen beteiligt sich der Veranstalter in Höhe von 50 %, wenn der Versicherer Leistung zu erbringen hat. Auch da gibt es wieder Versicherungen, die max als Höchstgrenze nehmen und ein anderer Versicherer Grundsatz: Der veranstaltende Club ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche ohne Zustimmung des Versicherers zu befriedigen. 18

20 Schadenbeispiele: Ein Teilnehmer kommt bei einer Rallye WP von der Strecke ab und beschädigt Ackerfläche, Zaun und Brückenpfeiler. Beim Aufbau einer Tribüne einer Slalomveranstaltung verletzt sich ein Helfer und hat mit einem Dauerschaden zu rechnen. Eine geliehene Lautsprecheranlage wird durch Zuschauer beschädigt. Die gemietete Lichtschranke wird durch einen Teilnehmer überfahren und stark beschädigt. Das eigene Zelt eines Veranstalters wird durch Sturm beschädigt. Ein Teilnehmer fährt bei einer WP / Rundstrecke einem Mitbewerber ins Fahrzeug. Themen: Versicherungen für ADAC Orts- und Korporativclubs (Oldtimer, Youngtimer u. Markenclubs) Vereins Haftpflichtversicherungen Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Vereins - Unfallversicherungen für Teilnehmer, Vorstände, Funktionäre Rechtsschutzversicherung für ADAC Ortsclubs Veranstalter - Haftpflichtversicherungen - incl. Kfz. Risiko (sportlich) - ohne Kfz. Risiko (touristisch) 19

21 Partnerschaft seit über 35 Jahre - Ab 2008 neuer Rahmenvertrag ADAC / mit TOP Konditionen und Bedingungen Kontaktadresse: Bernhard P. Jühe Geschäftsführer Jühe GmbH Tel Tel direkt Fax direkt Mobil D1 Mail bernhard@juehe.de Gesellschaftssitz: Warstein Arnsberg HRB 6556 Ust-IdNr. DE Gemeinsame Registerstelle nach 11a Abs. 1 GewO: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Str. 29, Berlin, Tel. 0180/ Registrierungs Nr: D-K42N-5E39I-63 Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO oder einzusehen unter ww.vermittlerregister.info Zuständige Erlaubnis- u. Registerbehörde nach 34d Abs. 7 GewO (Angabe gem. 5 Abs. 3 TMG): Industrie- und Handelskammer Arnsberg Hellweg-Sauerland Königstr Arnsberg Bundesland: Nordrhein-Westfalen Tel /

22 Per Fax: Per Mail: Bezirksdirektion Jühe GmbH Wilhelmstr. 4 D Warstein Angebotsanfrage Bitte unterbreiten Sie uns ein Angebot lt. ADAC Rahmenvertragsabkommen für ADAC Orts- / Korporativclub über: Vereinshaftpflichtversicherung Anzahl der Mitglieder: Mitversicherung von bis zu 3 touristischen Veranstaltungen (z. B. Ausfahrten, Tagesveranstaltungen mit Gleichmäßigkeitsprüfungen ( bis 36 km/h und ohne Zwischenkontrollen) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Gruppenunfallversicherung Anzahl der Vorstände: Anzahl der zu versichernden Helfer: Vereinsrechtsschutzversicherung Fahrzeughaftpflicht für nichtzugelassene Fahrzeuge Slalom Karts Trialmotorräder Moto Cross Maschinen Stück Stück Stück PKW / Motorräder zu Übungszwecken Stück Veranstalterhaftpflichtversicherung nichtgenehmigungspflichtige, touristische Veranstaltung: Bezeichnung Absender: Name des Orts- / Korporativclub: Ansprechpartner Straße: Plz / Wohnort Telefonisch zu erreichen unter: Fax:

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