Leitfaden zur Promotion an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg 1
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- Lioba Bruhn
- vor 7 Jahren
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1 Leitfaden zur Promotion an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg 1 Voraussetzung 1) Gesamtnote, besondere wissenschaftliche Befähigung a) mindestens die Gesamtnote gut in einer wirtschaftswissenschaftlichen Diplomprüfung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule, oder b) eine mit mindestens gutem Erfolg abgelegte Abschlussprüfung an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes, sofern sie vom Promotionsausschuss als gleichwertig anerkannt wird, oder c) wenn die Promotionsvoraussetzungen der Fakultät, an der die Abschlussprüfung abgelegt wurde, erfüllt sind, sofern die Abschlussprüfung vom Promotionsausschuss als gleichwertig anerkannt wird, oder d) eine mit der Gesamtnote befriedigend abgelegte wirtschaftswissenschaftliche Diplomprüfung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule, sofern der Promotionsausschuss eine besondere wissenschaftliche Befähigung feststellt Spezielle Fragen hierzu beantwortet Herr Fröhlich, Tel. 0941/ ) Erstbetreuer / -gutachter (Doktorvater) finden. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt durch einen schriftlichen Antrag auf Zulassung an den Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Vorgehen: 1) Thema mit dem Erstbetreuer vereinbaren 2) Zweitbetreuer finden 3) folgende Unterlagen zusammenstellen a) Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache, aus dem insbesondere Ausbildung und Werdegang hervorgehen b) amtliches Führungszeugnis, sofern nicht an der Universität bedienstet (Ausstellung dauert ca. 3 Wochen!) c) (beglaubigte) Abschrift der Diplomurkunde und des Prüfungszeugnisses d) schriftliche Erklärung darüber, dass nicht schon eine Promotionseignungsprüfung oder vergleichbare Prüfung endgültig nicht bestanden wurde e) Erklärung von zwei Betreuern, dass sie zur Mitwirkung im Betreuungsausschuss bereit sind (wird in der Regel vom Erstgutachter ausgestellt) 1 Ausgelegt auf die Ordnung zur Erlangung eines Doktors der Wirtschaftswissenschaft an der Universität Regensburg (Promotionsordnung) vom 20. Juli 2004.
2 f) ein Exposé in dem das Promotionsvorhaben beschrieben wird (schriftlich und elektronisch; Gliederung siehe Anlage I) 4) Die kompletten Unterlagen sind in der Fachbereichsverwaltung (Dekanat) einzureichen. Der Antrag muss dem Dekan spätestens eine Woche vor der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses vorliegen. Die Termine der Sitzungen sind für jedes Semester im Voraus festgelegt und im Dekanat zu erfragen. Wird dem Antrag auf Zulassung stattgegeben, so erhält der Bewerber den Status eines Doktoranden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Wissenschaftlicher Vortrag Der wissenschaftliche Vortrag soll sicherstellen, dass der Doktorand mit dem Stand der Forschung in seiner Disziplin vertraut ist und das Thema seiner Dissertation in einen breiteren wissenschaftlichen Rahmen einzuordnen vermag. 1) Verfahren, Vorgehen, Fristen und Termine a) Erbringung spätestens 12 Monate vor Einreichung der Dissertation b) mit dem Betreuungsausschuss (Erstbetreuer, Zweitbetreuer) den Termin abstimmen c) den Termin und das Thema des Vortrags der Fachbereichsverwaltung (Dekanat) mitteilen (möglichst frühzeitig, wegen der Reservierung des Prüfungsraums) d) der Dekan lädt den Doktoranden und die Mitglieder des Betreuungsausschusses mit einer Frist von mindestens 10 Tagen schriftlich ein 2) Der Vortrag gilt als bestanden, wenn beide Prüfer dies aufgrund des Referates und der wissenschaftlichen Aussprache schriftlich bestätigen. Eine Benotung erfolgt nicht. Es wird kein Zeugnis ausgestellt. Dissertation 1) Anforderungen a) in deutscher oder englischer Sprache abgefasst b) muss in druckreifer Form vorliegen c) kann nicht aus mehreren Schriften bestehen d) der Doktorand muss alleiniger Verfasser der Dissertation sein e) die Dissertation darf noch nicht Gegenstand eines Prüfungsverfahrens gewesen sein f) die Einreichung setzt den Nachweis eines erfolgreich absolvierten wissenschaftlichen Vortrags voraus 2) Vorgehensweise a) Die Dissertation ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen (Möglichkeiten: alle drei Exemplare im Dekanat oder ein Exemplar im Dekanat und je ein Exemplar bei den beiden Berichterstattern). b) Mit der Dissertation ist eine eidesstattliche Versicherung (siehe Anlage II) darüber abzugeben, dass die eingereichte Dissertation den Erfordernissen des Abs.1 Nrn. 4 und 5 genügt und nur die
3 in der Dissertation angegebenen Hilfsmittel benutzt worden sind (siehe auch Anlage der Promotionsordnung). c) Die eidesstattliche Versicherung (siehe Anlage II) muss von einem Beamten der Rechtsabteilung der Universität abgenommen werden, eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel (Frau Schäfer) ist erforderlich. Bitte beachten: Die Dissertation muss gebunden abgegeben werden. Keine Ringheftung oder Loseblattsammlung im Leitzordner! Sobald beide Berichterstatter ihre Gutachten abgegeben haben kann die zweiwöchige Auslagefrist beginnen. Über die Annahme und Note der Dissertation entscheidet der Promotionsausschuss in seiner nächsten Sitzung nach Ende der Auslagefrist. Der Doktorand erhält einen Bescheid über die Annahme seiner Dissertation. Disputation Verfahren, Fristen und Termine a) mit dem Disputationsausschuss den Termin bestimmen b) den Termin und den Vorsitzenden der Fachbereichsverwaltung (Dekanat) mitteilen (möglichst frühzeitig, wegen der Reservierung des Prüfungsraums) c) zur Disputation wird mit einer Frist von mindestens zwei Wochen geladen d) Thesen spätestens eine Woche vor der Disputation schriftlich und elektronisch im Dekanat einreichen Vortragsmittel wie z. B. Beamer sind bitte selbst zu besorgen! Ein Overheadprojektor ist im Raum RW(S) 101 vorhanden. Druckerlaubnis 1) Vervielfältigung wie Publikation der angenommenen und bewerteten Dissertation können nur mit schriftlicher Erlaubnis des Dekans erfolgen (Druckerlaubnis). 2) Der Dekan erteilt die Druckerlaubnis erst dann, wenn das zu vervielfältigende oder zu publizierende Exemplar von den Berichterstattern gebilligt worden ist. Die Druckerlaubnis der Berichterstatter muss im Dekanat abgegeben werden. Muster der Druckerlaubnis siehe Anlage III. Pflichtexemplare 1) Möglichkeiten: a) Einlieferung von 80 Exemplaren der Dissertation in der vorgeschriebenen Form (DIN A5, fest gebunden, usw.) im Dekanat innerhalb eines Jahr nach Mitteilung der Gesamtnote. Mit der Einlieferung hat der Doktorand eine Erklärung darüber abzugeben, dass die eingelieferten Exemplare inhaltlich nicht von dem Exemplar abweichen, für das die Druckerlaubnis erteilt wurde.
4 b) Veröffentlichung über Verlagsvertrag: in diesem Fall sind der Verlagsvertrag und innerhalb von zwei Jahren 6 Exemplare der Publikation einzuliefern. c) elektronische Veröffentlichung: statt der 80 Pflichtexemplare ist eine elektronische Version bei der Universitätsbibliothek abzuliefern, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Bibliothek abgestimmt sein muss; weiter sind für die Archivierung sechs Exemplare der Dissertation, die auf alterungsbeständigem holz- und säurefreiem Papier ausgedruckt und dauerhaft haltbar gebunden sein müssen, dem Dekanat abzuliefern. 2) Folgende Angaben müssen in der Publikation ersichtlich sein (wichtig: Diese Angaben sind als Deckblatt aufzunehmen): a) Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Wirtschaftwissenschaft, eingereicht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg b) Angabe der Berichterstatter c) Tag der Disputation Promotionsurkunde, Doktorgrad Mit der Aushändigung der Promotionsurkunde ist der Doktorand zur Führung des Doktorgrades berechtigt. Die Promotionsurkunde wird ausgehändigt, wenn der Doktorand seine Verpflichtungen nach 28 erfüllt hat. Bei Veröffentlichung über einen Verlagsvertrag besteht die Möglichkeit die Promotionsurkunde bereits nach der Vorlage des Verlagsvertrages ausgehändigt zu bekommen. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion nicht erfüllt waren oder dass sich der Doktorand bei der Anfertigung der Dissertation oder in der Disputation unerlaubter Hilfen bedient oder eine Täuschung begangen hat, so erklärt der Promotionsausschuss die Prüfung für nicht bestanden und die Promotionsurkunde für ungültig. Eine bereits ausgehändigte Urkunde hat der Doktorand zurückzugeben. Bitte zusätzlich zu diesem Leitfaden die gültige Promotionsordnung ( genau lesen und beachten. Es handelt sich hierbei nur um eine Hilfestellung und kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fristen.
5 Anlage I Exposé Das Exposé muss wie folgt gegliedert sein: 1. Arbeitstitel 2. Problemstellung 2.1. Wissenschaftlicher Schwerpunkt der Arbeit 2.2. Forschungsfragen 3. Methoden 3.1. Bei empirischen Arbeiten das geplante Forschungsdesign und empirische Methoden 3.2. Bei theoretischen Arbeiten eine Skizze des theoretischen Ansatzes 4. Erwarteter Beitrag für die Wissenschaft und die Praxis 5. Literatur 5.1. Zitierte Quellen 5.2. Weiterführende Quellen 6. Betreuer Sollte ein Betreuer nicht Mitglied der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg sein, ist dem Exposé ein Lebenslauf des Betreuers als Anhang beizufügen. Anmerkungen zum Exposé: der Umfang soll nicht mehr als 5 Seiten umfassen bei den Literaturangaben ist auf die Aktualität der Quellen, ggf. Forschungs-, Journalbeiträgen und Zeitschriftartikel sowie internationale Quellen zu achten
6 Anlage III Eidesstattliche Versicherung Eidesstattliche Versicherung Ich erkläre hiermit an Eides Statt, dass ich die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Die aus anderen Quellen direkt oder indirekt übernommenen Daten und Konzepte sind unter Angabe der Quelle gekennzeichnet. Bei der Auswahl und Auswertung folgenden Materials haben mir die nachstehend aufgeführten Personen in der jeweils beschriebenen Weise entgeltlich / unentgeltlich geholfen: Weitere Personen waren an der inhaltlich-materiellen Erstellung der Arbeit nicht beteiligt. Insbesondere habe ich hierfür nicht die entgeltliche Hilfe von Vermittlungs- beziehungsweise Beratungsdiensten (Promotionsberater oder anderer Personen) in Anspruch genommen. Niemand hat von mir unmittelbar oder mittelbar geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen. Die Arbeit wurde bisher weder im In- noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt. Ich versichere an Eides Statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe. Vor Aufnahme der obigen Versicherung an Eides Statt wurde ich über die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen eidesstattlichen Versicherung belehrt. Ort, Datum Unterschrift Unterschrift des die Versicherung an Eides Statt aufnehmenden Beamten Unterschrift
7 Anlage III Muster zur Druckerlaubnis UNIVERSITÄT REGENSBURG Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Regensburg, An die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät i m H a u s e Hiermit erteilen wir die Druckerlaubnis für die Dissertation (Titel der Veröffentlichung) von Nur bei Online-Veröffentlichung zu beachten: Mit der Veröffentlichung der Arbeit im Internet über den Server der Universitätsbibliothek besteht Einverständnis. (Doktorand) In Abdruck An die Zentralbibliothek Frau Huber Erwerbung i m H a u s e
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