AUCH DU BIST GUT VERSICHERT! SOZIALE SICHERHEIT IN ÖSTERREICH
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- Theodor Acker
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1 AUCH DU BIST GUT VERSICHERT! SOZIALE SICHERHEIT IN ÖSTERREICH Eine Information des Österreichischen Gesellschaftsund Wirtschaftsmuseums im Auftrag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
2 Medieninhaber Medieninhaber und und Herausgeber: Herausgeber: Österreichisches Österreichisches Gesellschafts- Gesellschafts- und und Wirtschaftsmuseum, Wirtschaftsmuseum, Vogelsanggasse Vogelsanggasse 36, 36, Wien, Wien, Tel.: Tel.: 01/545 01/ , 51, Fax: Fax: 01/545 01/ , 51-55, Internet: Internet: Hergestellt Hergestellt im im Auftrag Auftrag des des Hauptverbandes Hauptverbandes der der österreichischen österreichischen Sozialversicherungsträger, Sozialversicherungsträger, Kundmanngasse Kundmanngasse 21, 21, Wien, Wien, Tel.: Tel.: 01/711 01/ , , Fax: Fax: 01/711 01/ , , Internet: Internet: ISBN: Fotos: X, BilderBox.com Aktualisierte Auflage 2003 ISBN: X, Aktualisierte Auflage 2003 Hersteller: Paul Gerin Druckerei, A-2120 Wolkersdorf Gedruckt Hersteller: auf Paul chlorfrei Gerin Druckerei, gebleichtem A-2120 Papier Wolkersdorf Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier
3 WAS IST WOHLSTAND ODER WAS BRAUCHT DER MENSCH FÜR EIN ZUFRIEDENES LEBEN? Geld, Geld und noch einmal Geld. Mit Geld kann man sich alles kaufen, oder? Aber wie viele Menschen haben die Möglichkeiten eines Dagobert Duck? Zu Geld kommt man meist durch Arbeit. Und was macht man, wenn man nicht arbeiten kann, weil man krank oder alt ist oder keinen Arbeitsplatz findet?
4 FRÜHER UND HEUTE Wir gehören zusammen und helfen einander! Wer sorgt für wen? In früheren Zeiten haben die meisten Menschen in Großfamilien gelebt, wo sich jede/r um jede/n gekümmert hat. Heute kümmern sich vor allem die Sozialversicherung und der Staat um jene Menschen, die Hilfe benötigen.
5 WIE SIEHT DAS SOZIALE NETZ DES STAATES AUS? Die Sozialversicherung bietet Hilfe im Falle von Krankheit, Unfall und Alter sowie im weiteren Sinne bei Arbeitslosigkeit Die Sozialversorgung umfasst vor allem Familienleistungen wie Familienbeihilfe, Pflegegeld und Kinderbetreuungsgeld. Die Sozialhilfe sorgt als letztes Netz für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen in eine Notlage geraten sind. Der Sozialstaat gewährleistet die Sicherheit des Einzelnen. Das soziale Netz sichert die medizinische Versorgung, die Rehabilitation und die Absicherung im Alter und in Notlagen.
6 WIE WIRD MAN SOZIALVERSICHERT? Der/Die Arbeitgeber/in ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine/n neue/n Arbeitnehmer/in zur Sozialversicherung anzumelden. Bestimmte nahe Angehörige sind kostenlos mitversichert. Der Versicherungsschutz entsteht sofort.
7 WAS KOSTET DIE SOZIALVERSICHERUNG UND WER ZAHLT DAFÜR? Bund: diverse Zuschüsse Arbeitnehmer/in: Arbeitgeber/in: Die Leistungen der Sozialversicherung werden durch Beiträge finanziert. Diese werden einerseits von den Arbeitnehmer/innen selbst bezahlt, andererseits sind auch die Arbeitgeber/innen dazu verpflichtet, für ihre Beschäftigten Beiträge zu leisten. Außerdem überweist der Bund einen Teil seiner Steuereinnahmen an die Sozialversicherung.
8 KANN MAN VON DER SOZIALVERSICHERUNG ABGELEHNT WERDEN? SOZIAL- VERSICHERUNG darf niemanden wegen besonderer Risiken abweisen (z. B. AIDS-Kranke, Alte, Behinderte,...). Leistungen stehen allen Versicherten zur Verfügung. PRIVAT- VERSICHERUNGEN können Personen bei höherem Risiko ablehnen (Unfallrisiko, Alter, Vorerkrankung,...) bzw. höhere Prämien verlangen. Die Sozialversicherung unterscheidet weder beim Beitragsprozentsatz noch bei den Leistungen, ob die Versicherten viel oder wenig verdienen, jung oder alt, männlich oder weiblich, chronisch krank oder kerngesund sind.
9 DER GENERATIONENVERTRAG Die Kinder arbeiten noch nicht. Sie stehen in Ausbildung und müssen erhalten werden. Die Erwerbstätigen erwirtschaften das gesamte Einkommen in Österreich. Die Pensionisten/innen arbeiten nicht mehr. Sie haben den Anspruch auf eine Pension erworben. Der Generationenvertrag ist kein Vertrag auf Papier, sondern bedeutet einen gegenseitigen Ausgleich zwischen den Generationen. Die Eltern finanzieren die Ausbildung ihrer Kinder. Die ins Berufsleben eingestiegenen Kinder finanzieren die Pensionen ihrer Eltern.
10 DIE KRANKENVERSICHERUNG Die Krankenversicherung trifft Vorsorgemaßnahmen, damit die Menschen erst gar nicht krank werden. Im Krankheitsfall stehen Ärzte und Ärztinnen, Spitäler und Medikamente zur Verfügung. Beispiele für Operationskosten (ohne Pflegeaufwand, Rehabilitation, Krankengeld,...): Blindarm: 510, Hüfte: 4.000, Herzklappen: 7.270, Mütter benötigen für die Geburt und die Betreuung ihrer Kinder auch die Hilfe von Ärzten, Ärztinnen und Hebammen. Gehalt Krankengeld Um die Zeit der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit finanziell überbrücken zu können, wird Krankengeld ausbezahlt. Bei einem monatlichen Betrag von durchschnittlich 60, genießt der/die Versicherte und seine/ihre Angehörigen umfassenden Schutz: ärztliche Behandlung, Spitalsaufenthalt,... Heute sind rund 8,0 Millionen Personen, das entspricht 99 % der österreichischen Bevölkerung, durch die Krankenversicherung geschützt.
11 DIE KOSTEN DER GESUNDHEIT Der Fortschritt bei medizinischen Leistungen ist gewaltig. Zukünftig wird es mehr ältere Menschen in Österreich geben. Die medizinische Hilfe muss für alle gewährleistet sein. Durch jahrzehntelange Forschungsarbeiten werden immer besser wirkende Medikamente entwickelt. Die immer besser werdende Medizin kostet natürlich auch mehr Geld. Um den wachsenden Herausforderungen gerecht werden zu können, bedarf es eines entsprechenden Finanzierungskonzeptes. Verstärktes Augenmerk muss in diesem Sinn auf die Gesundheitsvorsorge und -förderung gelegt werden.
12 DIE e-card ERSETZT DEN KRANKENSCHEIN Arbeitgeber/in Der Krankenschein muss beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin angefordert werden. Der Krankenschein wird dem Arzt oder der Ärztin übergeben. Arzt/Ärztin Der Krankenschein muss vom Arzt oder der Ärztin zwecks Abrechnung einer Behandlung an die Krankenkassen geschickt werden. Versicherte/r Die e-card enthält: Name Geschlecht Geburtsdatum Versicherungsnummer nur auf Wunsch: Notfallsdaten Arzt/Ärztin Die Daten werden vom Arzt oder der Ärztin geprüft. Die e-card wird an alle Versicherten verschickt. Die Daten werden zwecks Abrechnung an die Krankenkassen weitergeleitet. Pro Jahr werden in Österreich rund 44 Millionen Krankenscheine, ausgestellt. Im Jahr 2004 werden diese durch die e-card abgelöst, die alle Versicherten und mitversicherten Angehörigen erhalten. Somit erreicht man eine einfache und kostengünstige Verwaltung des Gesundheitssystems.
13 DIE UNFALLVERSICHERUNG Die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist ein besonderes Anliegen. Jedes Jahr werden in Österreich etwa Unfallopfer medizinisch betreut. Nach schweren Verletzungen ist oft weitere Betreuung notwendig. Diese reicht von Heilbehelfen über Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zu finanziellen Unterstützungsleistungen. Ein Beispiel: Ein Schüler zieht sich beim Schulschikurs einen komplizierten Beinbruch zu und muss mit einem Hubschrauber geborgen werden. Es folgt eine 14-tägige, stationäre Heilbehandlung in einem Unfallkrankenhaus. Daran schließt ein 21-tägiger Aufenthalt in einem Rehabilitationszentrum an. Dies führt zu Gesamtkosten in der Höhe von ca , Die Unfallversicherung dient zur Absicherung bei Arbeitsunfällen. Seit 1977 sind jedoch auch Schüler/innen und Studierende in diese Sparte der Sozialversicherung einbezogen. Das heißt, der Versicherungsschutz gilt in der Schule bzw. der Universität, bei Schulveranstaltungen und ebenso auf dem Schulweg.
14 DIE PENSIONSVERSICHERUNG Die Alterspension ermöglicht es, im Ruhestand gut weiterzuleben. Der Lebensstandard soll weitgehend gesichert werden. Menschen, die auf Grund einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr arbeiten können, haben Anspruch auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Damit man lange gesund und erwerbsfähig bleibt, werden Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge gewährt (z. B. Kuraufenthalte). Die soziale Pensionsversicherung ist die weitaus bedeutendste Alterssicherung in Österreich. Sie bewirkt eine weitgehende Absicherung des Lebensstandards im Alter. Zusätzlich gibt es noch die Vorsorge durch den/die Arbeitgeber/in und die Eigenvorsorge.
15 DIE FINANZIERUNG DER PENSIONEN UMLAGEVERFAHREN Die Finanzierung der gesetzlichen Pensionen erfolgt im Umlageverfahren. Das heißt, die ausgezahlten Pensionen werden größtenteils durch die Beitragszahlungen der Erwerbstätigen finanziert. Hinzu kommt der aus allgemeinen Steuermitteln aufgebrachte Bundesbeitrag. Umlageverfahren bedeutet: kein Veranlagungs- und Inflationsrisiko rasche und wirtschaftliche Beitragseinhebung Stärkung des Solidaritätsbewusstseins geringer Verwaltungsaufwand KAPITALDECKUNGSVERFAHREN Kapitaldeckungsverfahren bedeutet, dass die Pensionen von jedem/r selbst angespart werden. Diese Möglichkeit ist vor allem als Ergänzung des staatlichen Pensionssystems zu sehen, um Einkommensverluste im Alter auszugleichen. Kapitaldeckungsverfahren bedeutet: Jede/r spart für ihre/seine Pension. Prämien- bzw. Leistungshöhe unterschiedlich Veranlagungs- und Inflationsrisiko höherer Verwaltungsaufwand Veränderung des Verhältnisses Ausbildung Arbeit Pension Jahre 35 Jahre 24 Jahre Pensionisten/innen in % der Gesamtbevölkerung 24 % Ausbildung Arbeitsleben Ruhestand Jahre 44 Jahre 14 Jahre % Die steigende Lebenserwartung und niedrige Geburtenraten verändern die altersmäßige Zusammensetzung der Bevölkerung. Die damit verbundenen Herausforderungen an das Pensionssystem sind bewältigbar, wenn durch rechtzeitige Reformen Anpassungen an die geänderten Strukturen erfolgen.
16 DIE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG Fast die Hälfte aller Arbeitslosen haben nur die Pflichtschule abgeschlossen. Schulungs- bzw. Umschulungsprogramme erhöhen die Chancen auf Beschäftigung. Arbeitssuchende werden über freie Arbeitsplätze informiert, Vorstellungsgespräche bei Unternehmen organisiert. ESSEN KLEIDUNG MIETE MOBILITÄT Das Arbeitslosengeld dient zur Existenzsicherung für die Zeit der Arbeitssuche. Die Arbeitslosenversicherung ist eine eigenständige Einrichtung, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) verwaltet wird. Das AMS vermittelt und schult Arbeitssuchende und zahlt die Arbeitslosenunterstützung aus.
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