Entwurf - Gemeinsame Ökonomie in der Luftschlosserei (Stand )
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- Franz Vogel
- vor 8 Jahren
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1 Entwurf - Gemeinsame Ökonomie in der Luftschlosserei (Stand ) Inhalte: Worum geht s? Einige Ansprüche an unsere Gemeinsame Ökonomie Wie soll's laufen? Grundlegendes Alltagsökonomie Gemeingüterökonomie Wie steige ich ein? Voraussetzungen für eine Probezeit die Probezeit Voraussetzungen für den Einstieg Überführung von Vermögen Überführung von Schulden Wie kann ich wieder aussteigen? Worum geht s? Dieses Konzept stellt dar, wie die gemeinsame Ökonomie in der Luftschlosserei prinzipiell funktionieren soll. Noch nicht skizziert ist, wie das Modell in robusten Organisations- und Rechtsformen (Verein, Genossenschaft, ) abgebildet werden kann. Außerdem behandeln wir hier nur die strukturelle Basis, also Regeln, Absprachen, Mechanismen. Eine funktionierende gemeinsame Ökonomie steht für uns gleichzeitig auf zwei weiteren Säulen: der Kultur des Umgangs miteinander zum Beispiel Vertrauen, Toleranz, Umgang auf Augenhöhe, Bereitschaft in Konflikten nach konstruktiven Lösungen zu suchen - und der persönlichen Haltung der/des Einzelnen unter anderem Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, sowie bewusster Umgang mit Geld und Konsum. Neben Gesprächen mit Menschen aus verschiedenen Kommunen, Recherchen im Internet und Diskussionen in unserer Gruppe, hat uns besonders das seit über zwanzig Jahren gelebte Konzept der Kommune Niederkaufungen beeinflusst. Damit die einzelnen Punkte so selbsterklärend wie möglich sind, haben wir an vielen Stellen versucht unsere dahinter stehenden Überlegungen zu erläutern. Einige Ansprüche an unsere gemeinsame Ökonomie: Transparenz aller Einnahmen, Ausgaben, liquiden und gebunden Mittel; bei Ausgaben wird ein allgemeiner Zweck angegeben (Lebensmittel, Mobilität, Bekleidung, Bürobedarf, Unterhaltung, Kommunikation, Einrichtung, Werkzeuge, Haushaltswaren,...) Jede_r soll sich einen Überblick über die aktuellen Finanzen verschaffen können. Wenn jede_r sehen kann was andere ausgeben und wie viel da ist, fällt es leichter abzuschätzen welcher Betrag angemessen ist, um individuelle Wünsche zu erfüllen. Und wenn wir wissen, wofür wir wie viel ausgeben, können wir Synergien durch gemeinsames Wirtschaften besser nutzen (z.b. übertragbare Monatskarten). CC-BY-NC-SA 3.0 Luftschlosserei.org 2012 Seite 1/9
2 bestmögliche Erhaltung von Gemeingütern auch in finanziell schlechten Zeiten Der Erhalt von Immobilien, Grundstücken und Produktionsmitteln soll möglichst nicht von den aktuellen Tageseinnahmen abhängen. Gerade mitgebrachte Vermögen sollten nicht zum Aufessen da sein, sondern um weitere Gemeingüter zu erwerben oder sinnvolle Projekte anzustoßen. vollständige finanzielle Gleichberechtigung spätestens nach drei Jahren Das eigene Vermögen mit anderen zu teilen gerade auch je mehr mensch hat, ist für die Meisten kein leichter Schritt und bedarf intensiver Überlegung und Zeit zum Ausprobieren. Andererseits kann ich risikofreudiger Entscheidungen treffen, wenn ich nicht voll mit drin hänge. Die Option zu haben, schrittweise innerhalb von drei Jahren einzusteigen, erscheint uns daher als sinnvoller Zwischenweg. Wie soll's laufen? Grundlegendes gemeinsame Einkommens- und Vermögensökonomie Das heißt, wir teilen unsere Einkünfte und bringen unser gesamtes Vermögen ein. jede_r kann Dinge im persönlichen Besitz haben Trotz gemeinsamer Ökonomie kann es weiterhin persönlichen Besitz geben, dieser sollte sich vor allem im eigenen Wohnbereich befinden. Wenn persönlicher Besitz allen Kommunard_innen zur Verfügung gestellt wird, aber es trotzdem eine eigene Hoheit in puncto Kümmern, Veränderung, etc. geben soll (z.b. bei Musikinstrumenten), kann das am Gegenstand markiert werden. Eigentum sollte im Ausstiegsvertrag als solches aufgelistet sein. in der Binnenökonomie sind Alltags- und Gemeingüterökonomie getrennt Weil wir wie oben erwähnt den Erhalt unserer Gemeingüter so weit es geht von unseren alltäglichen Einnahmen und Ausgaben entkoppeln wollen. Wie soll s laufen? die Alltagsökonomie hier fließen unsere gesamten Einkommen rein bestreitet die Ausgaben des täglichen Bedarfs, regelmäßige Steuern, Kredite, Krankenversicherungen, Renten usw. führt die Kosten zur Erhaltung von Wohn- und Arbeitsraum an die Gemeingüterökonomie ab Unser Ziel ist es, die laufenden Kosten für unser Gelände aus unseren Einkommen zu bestreiten und nicht mitgebrachtes Vermögen dafür aufzuzehren. Deswegen zahlen wir Benutzungskosten aus unserer Alltags- in die Gemeingüterökonomie. kann Rücklagen zum Stabilisieren von Einnahmensschwankungen bilden CC-BY-NC-SA 3.0 Luftschlosserei.org 2012 Seite 2/9
3 kann Überschüsse zum Erwerb oder Ausbau von Gemeingütern an die Gemeingüterökonomie abführen (auch über die Aufnahme von Krediten) Am Anfang wird hier sicher nicht viel Spielraum sein, da wir die Kredite für den Kauf und Ausbau unseres Geländes abbezahlen müssen. Später werden wir aber regelmäßig weitere Gemeingüter schaffen oder Projekte anstoßen wollen (z.b. größere Werkstatt einrichten). steht allen für ihre individuellen Ausgaben zur Verfügung: Einzelausgaben bis 150 Euro können ohne Rücksprache genommen/abgehoben werden, für die Transparenz gibt jede_r die Höhe und den allgemeinen Zweck an (Lebensmittel, Mobilität, Bekleidung, Bürobedarf, Unterhaltung, Kommunikation, Einrichtung, Werkzeuge, Haushaltswaren, ) 150 Euro für eine einzelne Sache scheint uns die richtige Höhe damit jede_r selbstbestimmt und eigenverantwortlich entscheiden kann was er/sie braucht. Einzelausgaben über 150 Euro werden 7 Tage vor Ausgabe transparent gemacht, damit Hinweise gegeben und ggf. Diskussionsbedarf angemeldet werden kann. Bei großen Ausgaben wollen wir vorher gemeinsam überlegen können, ob es preiswertere oder bessere Alternativen gibt, oder jemand jemanden kennt, der/die... bei kurzfristig notwendigen Ausgaben über 150 kann die Ausgabe mit einem Eilt- Hinweis auch mit einer kürzeren Frist transparent gemacht werden, dann aber mit Rücksprache mit zwei Kommunard_innen (6-Augen-Prinzip) und einem Bericht im nächsten Plenum Natürlich kann es vorkommen das dringend etwas größeres angeschafft werden muss. Hier wollen wir so flexibel wie möglich sein. jede_r kann weiterhin ein eigenes Konto haben Manchen von uns ist es wichtig weiterhin ein eigenes Konto haben zu können. Wie wir das möglichst praktisch, rechtlich sinnvoll, bei geringem Verwaltungsaufwand umsetzen und dabei für alle transparent bleiben, müssen wir noch herausfinden. Wie soll's laufen? die Gemeingüterökonomie mitgebrachtes eigenes Vermögen fließt schrittweise in den ersten drei Jahren ein Gerade zu Beginn werden wir viel Geld für Kauf und Ausbau unseres Geländes benötigen, so dass wir wahrscheinlich gleich unsere Vermögen vollständig in die Gemeingüterökonomie geben müssen. Durch unsere Ausstiegsverträge können wir hier sehr individuelle Lösungen finden. CC-BY-NC-SA 3.0 Luftschlosserei.org 2012 Seite 3/9
4 große Schenkungen und Erbschaften fließen ab 1000 Euro ein Geschenke sollen zuallererst der/dem Beschenkten zu Gute kommen. Damit keine neuen individuellen Vermögen neben unseren Gemeingütern entstehen, sollen Erbschaften und Geschenke ab einer gewissen Höhe in unsere Gemeingüterökonomie fließen. Die ersten 999 Euro individuell zu behalten, scheint uns eine sinnvolle Grenze. Auch wenn es bedauerlich ist, kann es sicher passieren, dass sich für ein_e Kommunard_in durch eine Schenkung oder Erbschaft eine Lebensperspektive jenseits der Kommune ergibt. Natürlich kann er/sie vor der Annahme aus der Gemeinschaft aussteigen ein automatischer Anspruch der Gemeinschaft besteht nicht. kann Überschüsse aus der Alltagsökonomie einnehmen (s.o.) ist Eigentümer_in der Gemeingüter (Gelände, Immobilien, Arbeits- und Betriebsmittel, ) Welche Rechtform wir dafür wählen werden, haben wir noch nicht entschieden. In Frage kommen auf den ersten Blick Verein oder Genossenschaft, aber auch eine GmbH könnte sinnvoll sein. erhält die Gemeingüter Hier fließen die Benutzungskosten aus der Alltagsökonomie rein. erwirbt neue Gemeingüter und trägt Verbesserungskosten (z.b. Sanierung, Aus- und Umbau) Grundsätzlich ist hier die Idee mitgebrachtes Vermögen in Gemeingüter zu verwandeln oder Überschüssen aus der Alltagsökonomie zu verwenden. kann Reserven als Darlehen an die Alltagsökonomie geben Damit wir in wirtschaftlich wirklich schlechten Zeiten unser Vermögen zur Überbrückung nutzen können. Das Geld soll aber nicht geschenkt sein, sondern perspektivisch wieder in die Gemeingüterökonomie zurückfließen. begleicht Schulden, die Kommunard_innen mitbringen Natürlich ist es toll, wenn zukünftige Kommunard_innen Vermögen mitbringen und wir so Projekte schneller realisieren können. Aber manche_r hat eben nicht das Glück und bringt Schulden mit. Vermögen und Einkommen zu teilen, heißt für uns auch die Schulden gemeinsam zu tragen (genaueres s.u.). Wir sind uns bewusst, dass wir gerade am Anfang Probleme haben werden, wenn Einstiegsfreudige zuviele Schulden mitbringen und wir andere individuelle Lösungen finden müssen. CC-BY-NC-SA 3.0 Luftschlosserei.org 2012 Seite 4/9
5 Wie steige ich ein? Voraussetzungen für eine Probezeit Teilnahme an Kennlern- und Vorbereitungstagen Im ersten Schritt möchten wir Interessent_innen die Möglichkeit geben unser Kommune und die dahinter stehenden Konzepte ganz genau kennen zu lernen (z.b. Wohn- und Arbeitsbereiche, Gemeinsame Ökonomie, Selbstverständnis, unsere Lösungen für Orgakram, ). Zum Einen damit sich jede_r ein Bild machen kann, zum Anderen damit wir sicher sein können, dass jede_r unsere Grundlagen kennt. Die genaue Form und Länge der Kennlerntage haben wir noch nicht festgelegt. Ein bis zwei Wochenenden sind wahrscheinlich. Fürsprache von zwei Kommunard_innen für eine Probezeit Während einer Probezeit wollen wir mit Einsteiger_innen zusammen leben, arbeiten und wirtschaften, um uns kennenzulernen und gemeinsam abzuschätzen, ob wir zueinander passen. Das kann nicht nur für Einsteiger_innen, sondern auch für uns als Gruppe, eine herausfordernde Zeit werden. Vorher schon mal zwei Kommunard_innen zu finden, die sich für eine Probezeit aussprechen, scheint uns hier sinnvoll und keine allzu hohe Hürde für Interessent_innen. zwei Pat_innen für die Probezeit (mind. eine Pat_in sollte nicht schon eng mit der/dem Einsteiger_in bekannt sein) Wir möchten das Einsteiger_innen von Anfang an gut eingebunden sind und direkte Ansprechpartner_innen für alle auftretenden Fragen des Alltags haben. Sie müssen dann nicht erst jemanden finden den/die sie fragen können und es sind nicht immer die Selben aus der Gruppe, die sich um Neue kümmern. Sollten einige den/die Einsteiger_in schon gut kennen, möchten wir ihm/ihr mindestens eine_n Unbekannte_n zur Seite stellen. So entsteht gleich eine neue Verbindung in die Gruppe. Wie steige ich ein? die Probezeit ab Beginn Teilnahme an der Einkommensökonomie, Einzelausgaben über 150 Euro mit expliziter Zustimmung der PatInnen So kann der/die Interessent_in vom ersten Tag an die gemeinsame Ökonomie für sich ausprobieren. Um ihr/ihm dabei etwas über die Schulter schauen zu können, bedürfen Einzelausgaben über 150 Euro neben der für alle geltenden öffentlichen Ankündigung 7 Tage vorher der Zustimmung der beiden Pat_innen. Vermögen muss nicht für alle Kommunard_innen zu Beginn der Probezeit transparent sein, Schulden hingegen schon Ob jemand viel Geld hat, soll keine Rolle spielen, wenn jemand mitmachen möchte. Wir möchten aber von Anfang an wissen, wenn jemand Schulden mitbringt, um planen zu können, wie eine gemeinsame Zukunft aussehen kann und Enttäuschungen zu vermeiden. CC-BY-NC-SA 3.0 Luftschlosserei.org 2012 Seite 5/9
6 Zu- oder Absage der Gruppe innerhalb von zwei Monaten, mit öffentlichem Feedback aller Kommunard_innen Nur probeweise bei uns zu leben, ist für manche eine sehr unsichere Zeit. Andererseits wollen wir genug Zeit haben den/die Einsteiger_in kennenzulernen. Zwei Monate erscheinen uns ein angemessener Zeitraum. Damit jede_r versucht sich innerhalb dieser Zeit auch wirklich ein Bild von der/dem Einsteiger_in zu machen, möchten wir, dass jede_r seine/ihre Einschätzung für alle öffentlich abgibt (z.b. kurzer Text im Gemeinschaftsraum). Probezeit von max. sechs Monaten Bekommt der/die Einsteiger_in eine Zusage von uns, soll sie sich nicht sofort entscheiden müssen. Die Meisten können wahrscheinlich erst mit der Sicherheit, dass sie mit uns eine gemeinsame Zukunft haben könnten, völlig frei für sich abwägen, ob sie möchten oder nicht. Eine maximale Probezeit von einem halben Jahr scheint uns eine praktikable Grenze. Wie steige ich ein? Voraussetzungen für den Einstieg Ausstiegsvertrag mit der Gruppe Sollte es zu Konflikten kommen, die eine_e Kommunard_in veranlassen auszusteigen, möchten wir nicht erst dann klären müssen, was er oder sie mitnimmt. Damit jede_r zu jeder Zeit einen Ausstiegsvertrag hat, ist der Einstieg nur mit Ausstiegsvertrag möglich (s.u.). Plan zur Überführung von Vermögen, speziell bei Eigentum an nicht-liquiden Mitteln Bringt jemand z.b. ein Auto, ein Haus oder eine Firma mit, müssen wir schauen, wie wir diese in die Gemeingüterökonomie überführen. Beim Auto ist das einfach. Wir können es nutzen oder verkaufen. Bei Häusern die vielleicht sogar vermietet sind oder Firmen ist das nicht so einfach. Zum Einen wollen wir kein Geld durch Vermietung oder Angestellte verdienen, weil das für uns kein Wirtschaften auf Augenhöhe ist, zum Anderen aber auch niemanden entlassen oder einen unangenehmen Vermieter bescheren. Hier kreative Lösungen zu finden Bedarf einiges an Planung und Überlegung. Wir möchten, dass dieser Prozess vor dem Einstieg abgeschlossen ist. Tilgungsplan für Schulden Bringt jemand Schulden mit, muss vor dem Einstieg klar sein, wie wir als Gruppe diese Schulden zurückzahlen. CC-BY-NC-SA 3.0 Luftschlosserei.org 2012 Seite 6/9
7 Wie steige ich ein? Überführung von privatem Vermögen in die Gemeingüterökonomie innerhalb von drei Jahren: beim Eintritt: 25% des Vermögens nach dem ersten Jahr: 33% des noch bestehenden Vermögens nach dem zweiten Jahr: 50% des noch bestehenden Vermögens nach dem dritten Jahr: der Rest des noch bestehenden Vermögens Wie oben schon erwähnt, soll diese Lösung den Einstieg bei größeren Vermögen erleichtern und dem/der Einzelnen Zeit lassen diesen Weg zu gehen. Wie wir das rechtlich und praktikabel gestalten, ist noch offen. Kommunard_innen bestreiten ihren Alltag nicht aus restlichem privaten Vermögen. Wenn Kommunard_innen noch restliches privates Vermögen besitzen, soll dieses Vermögen so weit es geht ruhen und nur eine weitere Sicherheit - für den Fall eines Ausstieges innerhalb der ersten drei Jahre darstellen. Wir möchten nicht, dass sich Kommunard_innen neben der Alltägsökonomie aus ihrem Restvermögen bedienen. Wir erwarten das private Restvermögens ethisch und ökologisch vertretbar angelegt werden. Wir wünschen uns das private Restvermögen auch schon während der ersten drei Jahre, möglichst nach den Grundsätzen unserer Kommune verwendet werden. schnellere Überführung von Vermögen jederzeit möglich Nicht jede_r braucht einen schrittweisen Einstieg und bei kleineren Vermögen ist vielleicht auch der Aufwand nicht gerechtfertigt. Der schrittweise Einstieg ist grundsätzlich optional und jederzeit kann privates Restvermögen vollständig eingebracht werden. Dritten dürfen keine unzumutbaren Härten entstehen Sind durch den Übergang von Vermögen an die Kommune andere betroffen, entsteht uns eine besondere Verantwortung. Hier werden wir jeweils individuelle Lösungen finden müssen, die unserem Selbstverständnis entsprechen. die Übernahme von Angestellten, die nicht Kommunard_innen sind, ist grundsätzlich nicht möglich Wir möchten nicht, dass Menschen von uns abhängig sind ohne gleichberechtigt zu sein. Sollten wir tatsächlich einmal in die Situation kommen, das jemand Angestellte mitbringt, werden wir versuchen mit allen Betroffenen eine Lösung zu finden (z.b. Betrieb in Mitarbeiterhand). CC-BY-NC-SA 3.0 Luftschlosserei.org 2012 Seite 7/9
8 Wie steige ich ein? Übernahme von Schulden durch die Gemeingüterökonomie innerhalb von drei Jahren: bei Eintritt: 25% der bestehenden Schulden nach 1 Jahr: 33% der bestehenden Schulden nach 2 Jahren: 50% der bestehenden Schulden nach 3 Jahren: 100% der bestehenden Schulden der tatsächliche Tilgungszeitraum ist unabhängig von der Übernahme Analog zu privatem Vermögen wollen wir die mitgebrachten Schulden schrittweise übernehmen. Kommunard_innen mit Schulden sollen spätestens nach drei Jahren auch wirtschaftlich auf Augenhöhe mit allen sein, um genauso frei Entscheidungen treffen zu können. individuelle, geistesverwandte Lösungen und schnellere Übernahmen, sind im Konsens möglich Gerade bei kleinen Beträgen können werden kann eine schnellere oder sofortige Übernahme am Einfachsten sein. Trotz unseres Zieles der wirtschaftlichen Gleichberechtigung, kann gerade bei sehr großen Beträgen - in Ausstiegsverträgen auch individuell geregelt werden, dass Kommunard_in doch einen Teil der noch offenen Schulden wieder mitnehmen. Wie kann ich wieder aussteigen? Kommunard_innen haben zu jeder Zeit einen beschlossenen Ausstiegsvertrag Deswegen ist der Einstieg nur mit Ausstiegsvertrag möglich. jeder Ausstiegsvertrag enthält mindestens: Regelungen zur Mitnahme materieller Güter Beispielsweise der private Besitz und für die Arbeit benötigte Werkzeuge. Regelungen zur Unterstützung des Lebensunterhalts in den ersten sechs Monaten Denkbar ist zum Beispiel eine Zahlung der geschätzten Lebenshaltungskosten für die ersten Monate. Regelungen zur Mitnahme von Geld Das kann zum Beispiel ein Gründungsgeld für eine zukünftige Selbständigkeit sein oder Geld für eigenen Hausrat. Regelungen zur Mitnahme von Rentenansprüchen (ab dem fünften Jahr) Damit Aussteiger_innen, die nicht externer Erwerbsarbeit nachgegangen sind, auch außerhalb der Kommune eine gesicherte Versorgung im Alter haben, möchten wir, dass sie einen Rentenanspruch mitnehmen. Zum Beispiel können wir als Gruppe für jede_n eine Rentenversicherung abschließen, die er/sie beim Ausstieg mit nimmt und selber weiterführen kann. Da wir zu Beginn für eine vernünftige Lösung zu wenig Geld übrig haben werden, wollen wir das System erst im fünften Jahr einführen. CC-BY-NC-SA 3.0 Luftschlosserei.org 2012 Seite 8/9
9 Kommunard_innen können ihren Ausstiegsvertrag jederzeit im Konsens mit der Gruppe ändern Jede_r ist aufgefordert seinen/ihren Ausstiegsvertrag einmal im Jahr zu überdenken Jede_r soll eine Ausstiegslösung haben die für sie/ihn passt. Keine_r soll erst beim Ausstieg feststellten, das er/sie eine andere Regelung möchte. beschlossene Ausstiegsverträge können nur im Konsens mit den Betroffenen geändert werden Selbstverständlich kann die Gruppe keinen Ausstiegsvertrag ohne die Zustimmung der Betroffenen ändern. CC-BY-NC-SA 3.0 Luftschlosserei.org 2012 Seite 9/9
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