Effiziente CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen - Risikobeurteilung in der Praxis

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1 Helmut Frick Effiziente CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen - Risikobeurteilung in der Praxis Leitfaden für Konstrukteure und Planer

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3 Helmut Frick Effiziente CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen - Risikobeurteilung in der Praxis Mit 72 Abbildungen und 12 Tabellen Dieses Fachbuch verzichtet soweit als möglich auf die Darstellung juristischer Details. Zielsetzung ist es, Konstrukteuren und anderen Personen, die in die Planung, die Entwicklung oder den Bau von Maschinen oder Anlagen involviert sind, möglichst klar und einfach darzustellen, WAS von WEM zu WELCHEM Zeitpunkt zu tun ist, um die gesetzlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG möglichst effizient zu erfüllen. Es wird gezeigt, wie gesetzes- bzw. normenkonformes Vorgehen dazu beitragen kann, Kosten für unnötige Sicherheitseinrichtungen zu sparen. Darüber hinaus wird dargestellt, wie der in die technische Dokumentation gesteckte Aufwand sowohl beim aktuellen Projekt als auch bei Folgeprojekten genutzt werden kann. Informationen zur computerunterstützten Risikobeurteilung, Normenverwaltung und Normenaktualisierung mit der Praxissoftware Safexpert runden das Thema ab. Sie haben Interesse, dieses Fachbuch einer größeren Anzahl von Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen zur Verfügung zu stellen? Dafür werden entsprechende Modelle angeboten. Wenden Sie sich bitte an den Verlag bzw. den Herausgeber. Ausgabestand:

4 Autor: Ing. Helmut Frick, Jg. 1962, Gründer und Geschäftsführer der IBF Automatisierungs- und Sicherheitstechnik GmbH mit Niederlassungen in Österreich (Vils und Wels) und Deutschland (Stuttgart). Nach der Lehre als Betriebselektriker und der Ausbildung zum Ingenieur war er 7 Jahre im Bereich steuerungstechnische Anlagenkonstruktion und Projektleitung in der Investitionsgüterindustrie tätig. Seit 1994 ist er spezialisiert auf Fragen der CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen. Dabei liegt der Fokus auf der möglichst effizienten Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der damit verbundenen Risikobeurteilung. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum Thema effiziente CE-Kennzeichnung sowie Redaktionsleiter der Internet-Wissensplattform Zusätzlich zu seiner umfangreichen Referententätigkeit in Seminaren und Konferenzen zur Maschinensicherheit ist er wissenschaftlicher Leiter des Softwaresystems Safexpert" und Mitglied im nationalen Normen-Komitee Arbeitsschutz, Ergonomie, Sicherheitstechnik AES. Haftungsausschluss: Die Inhalte in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt auf Basis der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, den harmonisierten Europäischen Normen EN ISO 12100:2010 und EN ISO :2008+AC:2009 sowie der technischen Regel ISO/TR :2012 zusammengestellt. Fehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Daher übernehmen weder der Herausgeber noch der Autor irgendwelche Garantien. Insbesondere ist die Haftung für direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen, die sich aus der Anwendung dieses Buches ergeben könnten. Herausgeber: IBF Automatisierungs- und Sicherheitstechnik GmbH Vils Wels Stuttgart Bahnhofstraße Vils Austria Telefon: Telefax: Internet: office@ibf.at Urheberrecht: Alle Inhalte dieses Fachbuchs sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Entnahme von Texten oder Abbildungen sowie Übersetzungen in andere Landessprachen sind daher ohne schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. Die im Fachbuch abgedruckten Inhalte aus Normen oder technischen Regeln erfolgen mit Zustimmung der Austrian Standards plus GmbH ( Auch die Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke, insbesondere die Speicherung auf einem zentralen Server oder im Intranet ist nur nach Entrichtung einer Vergütung zulässig. Die Höhe der Vergütung ist mit dem Herausgeber abzustimmen. Warenzeichen: Word und Excel sind eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation. Safexpert und SafetyReport sind eingetragene Warenzeichen der IBF Automatisierungs- und Sicherheitstechnik GmbH. ISBN:

5 1 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Vorwort Einstieg und Überblick Praktische Umsetzung Gesetzliche Verpflichtungen normative Unterstützung Risikobeurteilung und Risikominderung Technische Dokumentation Rechtliche und organisatorische Detailfragen Wann sollte die Risikobeurteilung durchgeführt werden? Wer ist für die Risikobeurteilung zuständig? Abstimmung zwischen Hersteller und Betreiber Zusammenwirken mehrerer Organisationen Wer ist für die Risikominderung zuständig? Erforderliche Kompetenzen der beteiligten Personen Sicherheit um jeden Preis? Wie viel darf die Sicherheit kosten? Der effiziente Weg zur sicheren Maschine START Risikobeurteilung Festlegung der Grenzen der Maschine Identifizierung der Gefährdungen Risikoeinschätzung und Risikobewertung Risikominderung Dreistufiger iterativer Prozess zur Risikominderung Unterstützung bei der Auswahl geeigneter sicherheitstechnischer Maßnahmen Praxisbeispiel zur Zusammenarbeit bei der Risikominderung Dokumentation der Risikobeurteilung und Risikominderung Wie muss die Risikobeurteilung dokumentiert werden? Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen ENDE: Iterativer Prozess zur Risikominderung abgeschlossen Mehr Effizienz: Know-how aus C-Normen nutzen Warum sind C-Normen besonders nützlich? Identifizieren von Gefährdungen mit C-Normen Prüfung: Schutzziele erreicht? CE-Kennzeichnung im Anlagenbau Wer ist wofür zuständig und verantwortlich? Risikobeurteilung in komplexen Anlagenprojekten Trugschluss: Es haftet immer der Verursacher eines Schadens Das schwächste Glied in der Kette ist entscheidend... 94

6 2 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis Zurverfügungstellung von Risikobeurteilungen an Behörden Softwareunterstütze Risikobeurteilung Grundsatzüberlegungen Checkliste: Anforderungsanalyse an ein Softwaresystem Risikobeurteilung und Risikominderung mit dem Softwaresystem Safexpert Risikobeurteilung und Risikominderung Risikobeurteilung und Risikominderung abgeschlossen Übersicht in verschiedenen Projektierungsphasen Risikobeurteilung mit C-Normen Risikobeurteilung in Anlagenprojekten Ausdruck der Risikobeurteilung Safexpert Aktualisierungs-Assistent Aktualisierung des Systems Aktualitätsprüfungen während der Projektarbeit Fazit Umsetzung in der Praxis Anhang A: Abbildungsverzeichnis Anhang B: Tabellenverzeichnis Anhang C: Literaturverzeichnis Index

7 3 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 3 Vorwort Sie haben nicht viel Zeit, möchten Maschinen oder Anlagen aber dennoch nach dem Stand der Technik entwickeln und bauen und dabei die gesetzlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen. Kapitel 1.1 beginnt daher mit einem Überblick zur praktischen Umsetzung der Risikobeurteilung und Risikominderung. Um zusätzlich Zeit zu sparen, basiert dieses Fachbuch exakt auf den Vorgaben dieser für den Maschinen-, Anlagen- und Steuerungsbau besonders wichtigen Dokumente: EN ISO 12100:2010 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung. ISO/TR :2012 Dies ist keine harmonisierte Europäische Norm sondern lediglich ein in englischer Sprache verfügbarer technischer Report (Safety of machinery Risk assessment Part 2: Practical guidance and examples of methods). Am EN ISO : 2008+AC: ist eine neue Ausgabe dieses Reports erschienen. Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde zwischenzeitlich geändert. Den kompletten Text inklusive der eingearbeiteten Änderungen können Sie im PDF-Format kostenlos downloaden: Für etwas Auflockerung sorgen die speziell für dieses Fachbuch entwickelten Figuren Emil Poer und Max Mahner. Der Konstrukteur Emil Poer stellt Detailfragen, deren Beantwortung den Rahmen dieses Fachbuchs sprengen würde, zum Beispiel: Detailfragen des Konstrukteurs Emil Poer Wer haftet für eventuelle Produkt- oder Konstruktionsfehler? Kann ich persönlich haftbar gemacht werden? Antwort: Die Antwort finden Sie in der Wissensplattform Viele Antworten sind kostenfrei zugänglich, für einige ist der Erwerb eines Jahresabos erforderlich. Der Planer Max Mahner erhebt den Zeigefinger und gibt wichtige Praxistipps wie zum Beispiel diesen: Praxistipps von Max Mahner Die größte Herausforderung liegt in der Praxis darin, dafür zu sorgen, dass alle in die Produktentstehungsprozesse involvierten Personen exakt nach den in Kapitel 1.1 beschriebenen Verfahren arbeiten bei jedem Projekt jeden Tag. Alle am Produktentstehungsprozess beteiligten Personen müssen der Verpflichtung zur Risikobeurteilung und Risikominderung projektbegleitend nachkommen.

8 4 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 4 Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und lernen Sie den Konstrukteur Emil Poer und den Planer Max Mahner in dem speziell für dieses Fachbuch produzierten Zeichentrickfilm kennen: Kostenlos ansehen: Diese Fragen von Max Mahner werden im Film unter anderem behandelt: CE-Kennzeichnung - worum geht's da? Was hätten wir machen müssen, um das verflixte CE-Zeichen ankleben zu dürfen? Wie soll ich wissen, wann das Risiko hinreichend gemindert wurde? Als Autor dieses Fachbuchs bedanke ich mich bei Kunden, Kollegen und Partnern für interessante Diskussionen und fruchtbringenden Erfahrungsaustausch in Seminaren, Expertenmeetings und Konferenzen. Mein besonderer Dank gilt aber Ihnen als Leser, einerseits für das Vertrauen, das Sie mir als Autor durch das Studium dieses Fachbuchs entgegenbringen und andererseits für Ihre Bemühungen um sichere Arbeitsbedingungen für alle Menschen, die mit Maschinen arbeiten oder Maschinen warten, reinigen, instandhalten oder in anderer Weise mit ihnen umgehen! Zögern Sie nicht, mich persönlich zu informieren, wenn Sie Vorschläge zur didaktischen Verbesserung dieses Fachbuchs haben oder wenn Sie der Meinung sind, bestimmte Sachverhalte seien nicht ausreichend dargestellt oder falls Sie in den Ausführungen gar einen Fehler vermuten. Gerne werde ich diese Beiträge für die Gestaltung einer weiteren Auflage berücksichtigen. Und natürlich freue ich mich auch über Ihr Feedback, wenn Ihnen die Lektüre bei der praktischen Umsetzung nützlich ist. Mit besten Empfehlungen Helmut Frick helmut.frick@ibf.at

9 24 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis Der effiziente Weg zur sicheren Maschine Dieses Kapitel widmet sich der Frage, wie Risikobeurteilungen und Risikominderungen in Entwicklungsund Herstellungsprozessen von Maschinen in der Praxis möglichst effizient ablaufen können. Praktisches Vorgehen im Produktentstehungsprozess Die Methodik zum Vorgehen in den Konstruktionsprozessen ist in EN ISO dargestellt (siehe Abbildung 1 Seite 7 bzw. Abbildung 10) und kann in diese Teilbereiche untergliedert werden: START Risikobeurteilung Risikominderung Dokumentation ENDE Abbildung 10: EN ISO Genormter iterativer Prozess zur Risikominderung Wer erledigt was? Ein weit verbreiteter Fehler im sicherheitstechnischen Projektmanagement ist, dass die in Bild 1 von EN ISO dargestellten Schritte und Aufgaben, wenn überhaupt, von ein und derselben Person durchgeführt werden, häufig zu einem fix im Projektablauf festgelegten Zeitpunkt (zum Beispiel vor der Auslieferung). Die in der Norm dargestellte Methodik hat aber einen völlig anderen Ansatz:

10 25 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 25 EN ISO 12100, Abschnitt 4, Bild 1 Dieser iterative Prozess zur Risikominderung muss für jede Gefährdung, Gefährdungssituation, unter der Einsatzbedingung getrennt durchgeführt werden. Der Begriff iterativ (lateinisch: iterare = wiederholen) bringt zum Ausdruck, dass diverse Schritte mehrfach durchlaufen werden müssen und zwar genau von jenen Personen zu genau dem Zeitpunkt, zu dem eine funktionelle Lösung konstruiert wird. Nach dem Bau der Maschine ist es häufig gar nicht mehr möglich, Konstruktionsfehler zu erkennen (zum Beispiel ein fehlerhaft ausgewähltes Kugellager, falsch dimensionierte Schrauben, an falschen Stellen angebrachte Befestigungen, ). Eine der größten Herausforderungen in Unternehmen besteht daher darin, dafür zu sorgen, dass alle in die Produktentstehungsprozesse involvierten Personen nach der in Bild 1 von EN ISO dargestellten Methode vorgehen. Praxistipps von Max Mahner Die gesetzlichen Vorgaben zu einer rechtskonformen CE- Kennzeichnung sind nur dann erfüllt, wenn auch die vorgeschriebenen Verfahren korrekt angewandt wurden! In den folgenden Kapiteln werden die einzelnen Schritte dargestellt und auf deren besondere Bedeutung in der Praxis hingewiesen. Diese Liste stellt den Zusammenhang zwischen den Abschnitten in der Norm und in diesem Fachbuch dar: Thema EN ISO In diesem Fachbuch START Risikobeurteilung Festlegung der Grenzen der Maschine Identifizieren der Gefährdungen 5.4 und Anhang B Risikoeinschätzung Risikobewertung Risikominderung Risikominderung durch inhärent sichere Konstruktion Risikominderung durch Schutzmaßnahmen Risikominderung durch Benutzerinformation Dokumentation ENDE Tabelle 2: Übersichtstabelle der Schritte zur Herstellung einer sicheren Maschine oder Anlage

11 26 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis START Üblicherweise ist der Ablauf für einen Projektstart in Unternehmen geregelt, zum Beispiel in entsprechenden QM-Vorgaben. Dabei werden von rechtlichen Aspekten unabhängige Maßnahmen gesetzt, wie zum Beispiel Festlegung einer Projektnummer oder/und Kostenstelle, Benennung eines Projektleiters usw. Der Punkt START in Bild 1 fällt zeitlich exakt mit diesen Tätigkeiten zusammen. Es ist beachtenswert, dass auf den Schritt START unmittelbar der Abschnitt Risikobeurteilung folgt. Hier ist wiederum der erste Schritt die Festlegung der Grenzen der Maschine : Abbildung 11: Ausschnitt aus Bild 1 von EN ISO Projektstart Dies bedeutet einerseits, dass die Festlegung der Grenzen der Maschine bereits eine Tätigkeit der Risikobeurteilung darstellt und andererseits, dass diese unmittelbar auf den START (Projektstart) erfolgt. Je nachdem, ob es sich bei der zu entwickelnden Maschine um eine Standardmaschine oder eine Sondermaschine handelt, wird der Projektstart unterschiedlich ablaufen (siehe Kapitel 1.4.1). Ein professioneller Projektstart wird maßgeblich dazu beitragen, unliebsame Überraschungen während der Bauphase oder kurz vor der Übergabe der Maschine zu vermeiden. Wie im allgemeinen Projektmanagement gilt daher auch im Zusammenhang mit sicherheitstechnischen Aspekten: Praxistipps von Max Mahner Sorgen Sie für einen professionellen Projektstart! Legen Sie fest, wer im Projekt dafür zuständig ist, für die durchgängige Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zu sorgen. Legen Sie die Verantwortlichkeiten für bestimmte Bereiche fest: z. B. Mechanik, Elektrik, Hydraulik, Pneumatik,

12 27 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis Risikobeurteilung Die Risikobeurteilung umfasst mehr, als weitläufig darunter verstanden wird. Dies veranschaulicht dieser Ausschnitt aus Bild 1 der EN ISO 12100: EN ISO 12100:2010 (D) RISIKOBEURTEILUNG Risikoanalyse EN ISO 12100:2010 (E) RISK ASSESSMENT Risk analysis Risikoeinschätzung Risikobewertung Risk estimation Risk evaluation (eventuell) Restrisiko (possibly) residual risk Risikominderung Risk reduction Abbildung 12: Elemente der Risikobeurteilung nach EN ISO Es ist besonders wichtig, die Reihenfolge der Tätigkeiten exakt einzuhalten. Dadurch ergibt sich ein logischer, kausal aufeinander aufbauender Ablauf. Praxistipps von Max Mahner Achten Sie auf die Reihenfolge: Funktion der Maschine damit verbundene Gefährdungen Risiken passende sicherheitstechnische Lösungen. NICHT umgekehrt!! Durch die Nichtbeachtung dieser Reihenfolge entstehen fehlerhafte und ggf. teure Lösungen, die gewünschten Ziele werden aber häufig dennoch nicht erreicht.

13 28 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis Festlegung der Grenzen der Maschine Die Festlegung der Grenzen der Maschine ist der erste Schritt nach dem Projektstart: Abbildung 13: Auszug aus Bild 1 von EN ISO Festlegung, wozu die Maschine geeignet sein soll Beim Festlegen der Grenzen der Maschine wird definiert, für welche Einsatzzwecke die Maschine geeignet sein soll bzw. geeignet sein wird. Je nachdem, ob eine Standardmaschine oder eine Sondermaschine hergestellt wird, werden die Grenzen der Maschine vom Hersteller oder vom späteren Betreiber der Maschine definiert (siehe Abschnitt 1.4.1). Die Bestimmung der Grenzen der Maschine muss am Projektbeginn festgelegt werden: EN ISO 12100, Abschnitt Festlegung der Grenzen der Maschine - Allgemeines: Risikobeurteilung beginnt mit der Festlegung der Grenzen der Maschine unter Berücksichtigung sämtlicher Phasen der Lebensdauer der Maschine Definition Grenzen der Maschine Die Norm unterteilt die Grenzen der Maschine in diese vier Bereiche: Verwendungsgrenzen (bestimmungsgemäße Verwendung, vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung) Räumliche Grenzen (z. B. Bewegungsraum, Platzbedarf von Personen, Schnittstellen Mensch/Maschine und Maschine/Energieversorgung ); Zeitliche Grenzen ( Grenze der Lebensdauer der Maschine und/oder einiger von deren Bauteilen, empfohlene Wartungsintervalle, ) Weitere Grenzen (Eigenschaften der zu verarbeitenden Materialien, erforderlicher Reinlichkeitsgrad, empfohlene Mindest- und Höchsttemperaturen, Betrieb im Innenraum oder im Freien, Betrieb unter trockenen oder nassen Witterungsbedingungen, )

14 29 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 29 Die Begriffe bestimmungsgemäße Verwendung und Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung sind in der Maschinenrichtlinie und in EN ISO definiert: Begriffe 2006/42/EG, Anhang I, Abschnitt EN ISO 12100, Abschnitte 3.23 und 3.24 Bestimmungsgemäße Verwendung Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung Verwendung einer Maschine entsprechend den Angaben in der Betriebsanleitung Verwendung einer Maschine in einer laut Betriebsanleitung nicht beabsichtigten Weise, die sich jedoch aus leicht absehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann. Verwendung einer Maschine in Übereinstimmung mit den in der Benutzerinformation bereitgestellten Informationen Verwendung einer Maschine in einer Weise, die vom Konstrukteur nicht vorgesehen ist, sich jedoch aus dem leicht vorhersehbaren menschlichen Verhalten ergeben kann. Tabelle 3: Bestimmungsgemäße Verwendung / vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung In der Praxis werden die Grenzen der Maschine zweckmäßigerweise im Lasten- oder/und Pflichtenheft oder in sonstigen technischen Beschreibungen festgelegt. Wie aus den Definitionen hervorgeht, müssen die bestimmungsgemäße Verwendung und die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung in den Benutzerinformationen bzw. in der Betriebsanleitung enthalten sein Sicherheit nicht an der ersten Stelle? Es ist aus folgendem Grund beachtenswert, dass sowohl die Norm als auch die Maschinenrichtlinie die Bestimmung der Grenzen der Maschine an die erste Stelle stellt: Es wird dadurch eben nicht die Forderung nach maximaler Sicherheit an den Beginn der Überlegungen gestellt sondern die Forderung, dass die Maschine dafür geeignet sein soll, wofür sie benötigt wird. Es ist nicht im Sinne des Benutzers, wenn die Maschine derart abgesichert ist, dass sie für die bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr einsetzbar ist. Im Gegenteil: Wer für die Maschine sicherheitstechnische Lösungen wählt, die der spätere Anwender umgehen muss, damit er mit der Maschine arbeiten kann, hat wahrscheinlich die falschen Lösungen gewählt. Aber Vorsicht! Damit soll nicht ausgedrückt werden, dass die Maschine für den Markt dann geeignet ist, wenn keine adäquaten sicherheitstechnischen Lösungen für eine bestimmte Gefährdung gefunden werden konnten. Letztlich muss das Risiko für alle Gefährdungen so weit vermindert werden, dass die Restrisiken akzeptabel sind (siehe Kapitel ). Es gibt zwei Möglichkeiten, das Restrisiko zu reduzieren: Risikominderung entsprechend dem Drei-Stufen-Verfahren (siehe Kapitel 2.3.1) oder (weitere) Eingrenzung der Grenzen der Maschine. Dies wird in EN ISO durch eine häufig zu wenig beachtete Rückführung zum Punkt Festlegung der Grenzen der Maschine verdeutlicht:

15 30 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 30 Abbildung 14: Häufig nicht beachtet - Grenzen der Maschine (weiter) eingrenzen Große Bedeutung für die Praxis! In der Praxis könnte der Fall eintreten, dass die Konstrukteure feststellen, dass das Restrisiko mit allen bekannten und zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann. Dann gibt es nur noch eine Möglichkeit: die Grenzen der Maschine müssen weiter eingegrenzt werden. Sollte dies auch nicht möglich sein, darf die Maschine entsprechend der Maschinenrichtlinie nicht in den Verkehr gebracht werden.

16 31 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 31 Am Beispiel von Kettensägen oder Kreissägen wird deutlich, dass das Restrisiko bei bestimmten Maschinentypen relativ hoch sein kann, dass es aber dennoch zulässig ist, die Maschinen in den Verkehr zu bringen. Eine Eingrenzung der Grenzen der Maschine kann natürlich mit großen Schwierigkeiten verbunden sein, wenn der Auftraggeber nicht zustimmen kann, da die Maschine dann nicht mehr für die gewünschten Zwecke einsetzbar wäre. Es ist daher wichtig, bereits in der Anfrage- und Angebotsphase mit der Risikobeurteilung zu beginnen: Abbildung 15: Die Risikobeurteilung beginnt sofort nach Projektbeginn Praxistipps von Max Mahner Es ist dringend zu empfehlen, den iterativen Prozess zur Risikominderung bereits in der Vorprojektphase bzw. während der Herstellung des Lastenheftes anzuwenden und auf bestimmte, bereits zu diesem Zeitpunkt identifizierte Gefährdungen hinzuweisen. Führen Sie eine erste Risikobeurteilung unbedingt in die Kostenkalkulation der Maschine ein, bevor Sie ein Fixpreisangebot abgeben. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit mit Ihrem Kunden eine variable Kostenposition, um Mittel für geeignete sicherheitstechnische Maßnahmen verfügbar zu haben, die erst in der Detailkonstruktion sichtbar werden. Anmerkung: Die in Abbildung 14 rot dargestellte Rückführung in den Punkt Festlegung der Grenzen der Maschine wird selbst in Fachkreisen teilweise bewusst ignoriert mit dem Argument, dies würde die Grafik nur unnötig verkomplizieren. Bei genauerer Betrachtung ist diese Sichtweise natürlich nicht haltbar! Unterstützung durch C-Normen C-Normen enthalten in der Regel in Abschnitt 1 das Kapitel Anwendungsbereich. Neben dem Titel der Norm kann die im Anwendungsbereich verwendete Terminologie unter Umständen bei der Festlegung der Grenzen der Maschine unterstützen, ebenso die in C-Normen enthaltenen Bilder. Weitere Informationen zur Anwendung von C-Normen entnehmen Sie bitte Abschnitt 3.

17 32 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis Identifizierung der Gefährdungen Wie in Kapitel bereits dargestellt, ergibt sich die gesetzliche Verpflichtung zum Identifizieren der Gefährdungen aus Anhang I der Maschinenrichtlinie. Diese Forderung deckt sich mit der Darstellung in Bild 1 von EN ISO 12100:

18 33 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 33 Abbildung 16: Ausschnitt aus Bild 1 von EN ISO Gefährdungen identifizieren Achtung! Es ist wichtig zu beachten, dass nach jeder Überlegung einer sicherheitstechnischen Maßnahme zur Risikominderung ermittelt werden muss, ob durch diese Maßnahme andere Gefährdungen erzeugt wurden.

19 34 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 34 Praxistipps von Max Mahner Bedenken Sie, dass sicherheitstechnische Lösungen die Betriebsoder Wartungskosten erhöhen können. Der Kunde ist daher unter Umständen an einer Lösung interessiert, die höhere Herstellungskosten der Maschine verursachen, die sich aber später entsprechend amortisieren! ISO/TR weist im letzten Absatz des Abschnitts auf die Wichtigkeit hin, alle vernünftigerweise vorhersehbaren Gefährdungen zu erkennen: ISO/TR : , Abschnitt (6) Hazard identification General Hazard identification is the most important step in any risk assessment. Only when a hazard has been identified, is it possible to take action to reduce the risks associated with it [ ]. Unidentified hazards can lead to harm Praxistipps von Max Mahner Identifizierte Gefährdungen sind die Basis für die Wahl geeigneter sicherheitstechnischer Maßnahmen. Überdimensionierte Sicherheit ist vor allem im industriellen Anlagenbau immer wieder anzutreffen. Teure Schutzeinrichtungen sind vorhanden, obgleich es keine einzige kausale Gefährdung gibt, die die Schutzeinrichtung als geeignete sicherheitstechnische Maßnahme rechtfertigen könnte. Das haben wir schon immer so gemacht ist keine kausale Begründung für gewählte sicherheitstechnische Lösungen Definition des Begriffs Gefährdung Die Maschinenrichtlinie definiert: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Abschnitt a) Begriffsbestimmung Gefährdung : eine potenzielle Quelle von Verletzungen oder Gesundheitsschäden EN ISO definiert den Begriff in Abschnitt 3.6 als potentielle Schadensquelle, präzisiert diesen jedoch mit Anmerkungen: EN ISO 12100, Abschnitt Definition Gefährdung Potentielle Schadensquelle ANMERKUNG 1 Der Begriff Gefährdung kann spezifiziert werden, um den Ursprung (z. B. mechanische Gefährdung, elektrische Gefährdung) oder die Art des erwarteten Schadens (z. B. Gefährdung durch elektrischen Schlag, Gefährdung durch Schneiden, Gefährdung durch Vergiftung, Gefährdung durch Feuer) näher zu bezeichnen. ANMERKUNG 2 Die Gefährdung im Sinne dieser Definition ist entweder bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine dauerhaft vorhanden (z. B. Bewegung von gefährdenden beweglichen Teilen, Lichtbogen beim Schweißen, ungesunde Körperhaltung, Geräuschemission, hohe Temperatur),

20 35 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 35 oder kann unerwartet auftreten (z. B. Explosion, Gefährdung durch Quetschen als Folge eines unbeabsichtigten/unerwarteten Anlaufs, Herausschleudern als Folge eines Bruches, Stürzen als Folge von Beschleunigung/Abbremsen) Methode zum Identifizieren von Gefährdungen Das grundsätzliche Vorgehen, wie Gefährdungen in der Praxis identifiziert werden sollen, wird in EN ISO in Abschnitt 5.4 erläutert: EN ISO 12100, Abschnitt 5.4- Identifizierung von Gefährdungen Nach der Festlegung der Grenzen der Maschine besteht der wichtigste Schritt bei jeder Risikobeurteilung einer Maschine in der systematischen Identifizierung vernünftigerweise vorhersehbarer Gefährdungen (dauerhaft vorhandene Gefährdungen und solche, die unerwartet auftreten können), Gefährdungssituationen und/oder Gefährdungsereignisse in sämtlichen Phasen der Lebensdauer der Maschine, d. h.: Transport, Montage und Installation; in Betrieb nehmen; Verwendung; Demontage, außer Betrieb nehmen und Entsorgung. Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen oder zur Risikominderung können erst eingeleitet werden, wenn die Gefährdungen identifiziert wurden. Um diese Gefährdungsidentifizierung zu leisten, muss festgestellt werden, welche Arbeitsgänge durch die Maschine ausgeführt werden und welche Aufgaben durch Personen zu erfüllen sind, die mit der Maschine umgehen. Dabei sind die verschiedenen Teile, Mechanismen oder Funktionen der Maschine, gegebenenfalls die zu verarbeitenden Materialien und das Umfeld, in dem die Maschine eingesetzt werden kann, zu berücksichtigen. Somit kann das Identifizieren von Gefährdungen erst dann als abgeschlossen erklärt werden, wenn alle Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse ermittelt wurden, die in allen einzelnen Phasen der Lebensdauer der Maschine auftreten können. Diese Übersicht unterstützt dabei, die Begrifflichkeiten auseinanderzuhalten: Begriff EN ISO Beispiele aus EN ISO 12100, Anhang B Gefährdung 3.6: potentielle Schadensquelle Quetschen durch bewegliche Teile; Atembeschwerden durch Inhalation toxischer Substanzen Arbeiten in der Nähe von sich bewegenden Teilen Gefährdungssituation 3.10: Sachlage, bei der eine Person mindestens einer Gefährdung Exposition gegenüber herausgeschleuderten Teilen ausgesetzt ist ANMERKUNG Diese Situation kann unmittelbar oder über eine Zeitspanne hinweg zu einem Schaden führen. Arbeiten unterhalb einer (schwebenden) Last Arbeiten in der Nähe von Objekten oder Materialien, die extreme Temperaturen aufweisen Exposition von Arbeitern gegenüber Gefährdungen durch Lärm B.3: Die Exposition einer Person resultiert häufig aus der Durchführung einer Aufgabe an einer Maschine In der Praxis werden Gefährdungssituationen häufig im Hinblick auf Aufgaben oder auf die Durchführung von Aufgaben be-

21 79 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis Mehr Effizienz: Know-how aus C-Normen nutzen Bei der Durchführung von Risikobeurteilungen und bei der Wahl geeigneter Lösungen zur Risikominderung können C-Normen sehr großen Nutzen bieten. Beachten Sie dazu bitte auch Kapitel und Kapitel Warum sind C-Normen besonders nützlich? Normen werden häufig als lästiges Vorschriftenwerk angesehen. Bei genauer Betrachtung enthalten Normen jedoch aus jahrzehntelanger Erfahrung zusammengetragenes Fachwissen in komprimierter Form. Zudem sind Normen zwischenzeitlich häufig europäische oder internationale Dokumente, die dementsprechend auch in mehreren Landessprachen verfügbar sind. Das in C-Normen enthaltene Know-how bietet Herstellern von Maschinen einer ganz bestimmten Gattung einen besonders hohen Nutzen, da sie für genau diese Maschinen hergestellt wurden, wie zum Beispiel Schleifmaschinen, Industrieroboter, Flurförderzeuge, Stetigförderer, Pressen usw. Bei der Durchführung der Risikobeurteilung unterstützen C-Normen optimal, da sie für die Definition dieser drei Bereiche bereits wichtige Anhaltspunkte liefern: Definition der Grenzen der Maschine (siehe Kapitel ) Festlegung, welche Phasen der Lebensdauer der Maschine standardmäßig auftreten können (siehe Kapitel ) und Welche Gefährdungsbereiche an diesen Maschinen häufig auftreten. Darüber hinaus enthalten C-Normen: eine Liste signifikanter Gefährdungen und Lösungsvorgaben zur Risikominderung. C-Normen werden dadurch die Durchführung von Risikobeurteilungen und die Wahl der geeigneten Lösungen zur Risikominderung maßgeblich unterstützen. Praxistipps von Max Mahner Vorsicht! Normen sind nur Standards. Prüfen Sie immer, ob die Norm genau zu Ihrer Maschine passt und ob die in der Norm vorgeschlagenen Lösungen tatsächlich dazu führen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

22 80 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis Identifizieren von Gefährdungen mit C-Normen EN ISO enthält zwei Definitionen, deren Unterscheidung für die Anwendung von C-Normen wichtig sind: EN ISO 12100, Abschnitt relevante Gefährdung Gefährdung, die als an der Maschine vorhanden oder mit ihrem Einsatz verbunden festgestellt wurde. EN ISO 12100, Abschnitt 3.8 signifikante Gefährdung Gefährdung, die als relevant festgestellt wurde und die vom Konstrukteur spezielle Maßnahmen erfordert, um das Risiko entsprechend der Risikobeurteilung auszuschließen oder zu reduzieren. Eine relevante Gefährdung ist also eine Gefährdung, die jemand als an der Maschine vorhanden festgestellt hat. Ob es sich auch um eine signifikante Gefährdung handelt, gegen die sicherheitstechnische Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden müssen, ist im Zuge der Risikoeinschätzung bzw. Risikobewertung zu ermitteln: Abbildung 40: Unterscheidung zwischen "relevanter" und "signifikanter" Gefährdung

23 89 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis CE-Kennzeichnung im Anlagenbau In Artikel 2 der Maschinenrichtlinie wird geregelt, dass auch eine Gesamtheit von Maschinen (häufig als Anlage oder Maschinenanlage bezeichnet) unter bestimmten Bedingungen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 Begriffsbestimmungen Ferner bezeichnet der Ausdruck Maschine [ ] eine Gesamtheit von Maschinen [ ] oder von unvollständigen Maschinen [ ], die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren; [ ] Die konkrete Abgrenzung, ob eine Maschinenanlage entsprechend dieser Definition als Gesamtheit unter die Maschinenrichtlinie fällt, wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Im EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie und in einem für Deutschland entwickelten Interpretationspapier sind dazu pragmatische Erläuterungen zu finden. Detailfragen des Konstrukteurs Emil Poer Wie soll ich entscheiden, ob ich für eine Maschinenanlage eine CE- Kennzeichnung vornehmen muss oder nicht? Antwort: Wer ist wofür zuständig und verantwortlich? Eine Maschinenanlage besteht aus mindestens zwei Teilen, die zu einer Gesamtheit zusammengefügt werden und in der Regel von einer übergeordneten Steuerung gesteuert werden: Es mag etwas verwirrend wirken, dass die Maschinenrichtlinie auch eine Gesamtheit von Maschinen juristisch wiederum als Maschine bezeichnet. Somit kann eine Maschine (Maschinenanlage) wiederum aus Maschinen oder sogar aus Maschinenanlagen und eventuell weiteren Teilen bestehen, zum Beispiel: Abbildung 45: Schematische Darstellung einer Maschinenanlage (Gesamtheit von Maschinen ) Die einzelnen Elemente werden entweder von derselben Firma entwickelt und/oder gebaut, die auch Hersteller der Gesamtanlage ist oder von anderen Unternehmen (Zulieferern). Aus sicherheitstechnischer Sicht ist entscheidend, dass die gesamte Anlage allen sicherheitstechnischen Anforderungen der

24 90 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 90 Maschinenrichtlinie entspricht, völlig egal, von wem die einzelnen Teile stammen. Derjenige, der die Maschinenanlage als Gesamtheit in den Verkehr bringt, zeichnet dafür verantwortlich: Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. Auflage Juni 2010, 38 (5) Derjenige, der eine Gesamtheit von Maschinen erzeugt, gilt als Hersteller der Gesamtheit von Maschinen und ist dafür verantwortlich, dass die Gesamtheit als Ganzes die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt Praxistipps von Max Mahner Neben den Anforderungen der Maschinenrichtlinie sind darüber hinaus gegebenenfalls auch Anforderungen anderer einschlägiger Richtlinien zu erfüllen. Diese Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Gesamtheit von Maschinen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt: Die einzelnen Teile müssen sicher konstruiert und gebaut sein. Die einzelnen Teile müssen dafür geeignet sein, mit anderen Teilen (zu einer Anlage) kombiniert zu werden. Die durch die Kombination der einzelnen Teile an den Schnittstellen auftretenden Gefährdungen müssen beseitigt oder deren Risiken hinreichend vermindert werden. Dies bedeutet, dass die Auswahl der einzelnen Teile bereits auf Basis einer Risikobeurteilung erfolgen muss. Dadurch kann verhindert werden, dass sich im Projektablauf zu einem späten Zeitpunkt herausstellt, dass bestimmte Teile aus sicherheitstechnischer Sicht nicht anwendbar sind, obgleich sie funktionell durchaus geeignet wären. Darauf wird auch im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie hingewiesen: Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. Auflage Juni 2010, 38 (7) Die vom Hersteller einer Gesamtheit von Maschinen durchzuführende Risikobeurteilung muss sich daher sowohl auf die Eignung der einzelnen Einheiten im Hinblick auf die Sicherheit der Gesamtheit, als auch auf die Gefährdungen erstrecken, die sich aus den Schnittstellen zwischen den einzelnen Einheiten ergeben. Außerdem muss sie sich auf etwaige Gefährdungen erstrecken, die von der Gesamtheit der Maschinen ausgehen und die nicht durch die EG-Konformitätserklärung (für Maschinen) oder die Einbauerklärung und Montageanleitung (für unvollständige Maschinen) [ ] abgedeckt sind. Praxistipps von Max Mahner Vorsicht beim Einkauf von Maschinen, unvollständigen Maschinen, Steuerungen oder anderen Teilen von Maschinen, die in eine Anlage eingebaut werden sollen. Diese müssen dafür geeignet sein. Dies tun sie nicht allein deshalb, weil sie ggf. für sich eine CE-Kennzeichnung tragen - siehe auch Kapitel CE + CE CE. Keinesfalls sollten z. B. vom Einkauf ohne Zustimmung der Konstruktion gleichwertige kostengünstigere Teile zugekauft werden, die vermeintlich dieselben Funktionen erfüllen wie die auf Basis von Risikobeurteilungen ausgewählten.

25 91 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 91 Detailfragen des Konstrukteurs Emil Poer Kann ich auf die CE-Kennzeichnung der Zulieferanten vertrauen? Kann ich mich auf Erklärungen oder Zertifikate von Lieferanten verlassen? Antworten: Risikobeurteilung in komplexen Anlagenprojekten Auch noch so komplexe Anlagen werden aus einer bestimmten Anzahl einzelner Teile zusammengefügt. Die einzelnen Teile setzen sich wiederum aus mehr oder weniger komplexen Teilen zusammen. In der Regel stammen die einzelnen Teile von verschiedenen Herstellern, deren Firmensitz sich innerhalb oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums befinden kann: Abbildung 46: Zusammenbau von Maschinenanlage mit Teilen unterschiedlicher Hersteller und Länder Die in Abbildung 46 schematisch dargestellte Maschinenanlage besteht in der ersten Ebene nur aus zwei Teilen: Maschine 1 und Maschine 2. Durch die Kombination entsteht eine (oder mehrere) Schnittstelle(n). Die Risikobeurteilung reduziert sich somit auf ein sehr einfaches Konstrukt:

26 124 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 124 Anhang A: Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: EN ISO 12100, Bild 1 - Schematische Darstellung des iterativen Prozesses zur Risikominderung... 7 Abbildung 2: EN ISO 12100, Bild 2: Prozess zur Risikominderung aus Sicht des Konstrukteurs... 8 Abbildung 3: EN ISO , Bild 1 (modifiziert) - Risikominderung durch steuerungstechnische Maßnahmen... 9 Abbildung 4: Risikobeurteilung und Risikominderung Abbildung 5: Die Chronologie ist genau festgelegt Abbildung 6: Ausschnitt aus Bild 1 von EN ISO Abbildung 7: Zusammenwirken mehrerer Organisationen Abbildung 8: Risikobeurteilung frühzeitig beginnen Abbildung 9: Zusammenwirken verschiedener Fachdisziplinen bei der Erreichung der Sicherheitsziele Abbildung 10: EN ISO Genormter iterativer Prozess zur Risikominderung Abbildung 11: Ausschnitt aus Bild 1 von EN ISO Projektstart Abbildung 12: Elemente der Risikobeurteilung nach EN ISO Abbildung 13: Auszug aus Bild 1 von EN ISO Festlegung, wozu die Maschine geeignet sein soll Abbildung 14: Häufig nicht beachtet - Grenzen der Maschine (weiter) eingrenzen Abbildung 15: Die Risikobeurteilung beginnt sofort nach Projektbeginn Abbildung 16: Ausschnitt aus Bild 1 von EN ISO Gefährdungen identifizieren Abbildung 17: Auszug aus Tabelle B.1 von EN ISO Beispiele für Gefährdungen Abbildung 18: Auszug aus EN ISO 12100, Tabelle B.3 Phasen der Lebensdauer der Maschine Abbildung 19: Auszug aus Tabelle B.4 der EN ISO Abbildung 20: EN ISO 12100, Bild 1 Risikoeinschätzung und Risikobewertung Abbildung 21: Auszug aus Bild 1 von EN ISO Risikoeinschätzung Abbildung 22: EN ISO 12100, Bild 3 - Risikoelemente Abbildung 23: EN ISO 12100, Bild 1 - vorgesehene Risikominderung erreicht? Abbildung 24: Ausschnitt aus EN ISO 12100, Bild 1 - Risiko hinreichend vermindert Abbildung 25: EN ISO 12100, Bild 1 - Dreistufiger Prozess zur Risikominderung Abbildung 26: EN ISO 12100, Bild 2 Prozess zur Risikominderung aus Sicht des Konstrukteurs Abbildung 27: Ausschnitt aus EN ISO 12100, Bild 1 - Voraussetzung für Benutzerinformationen Abbildung 28: Ausschnitt aus EN ISO 12100, Bild 1 - Neuerliche Festlegung der Grenzen der Maschine Abbildung 29: EN ISO 12100, Bild 2 Schnittstelle zwischen Hersteller und Benutzer Abbildung 30: Kombination EN ISO 12100, Bild 1 mit EN ISO , Bild 1 (modifiziert) Abbildung 31: EN ISO , Bild 3 kombiniert mit Elementen aus EN ISO 12100, Bild Abbildung 32: Beispiel - Gefährdung identifizieren Abbildung 33: Beispiel - Risikominderung durch den Maschinenbau Abbildung 34: Beispiel - Risikominderung durch den Steuerungsbau Abbildung 35: Auszug aus ISO/TR Methode der Risikobeurteilung Abbildung 36: Beispielausdruck einer Risikobeurteilung Abbildung 37: Beispielausdruck für Risikominderungen Abbildung 38: Beispielausdruck der Risikobeurteilung und Risikominderung Abbildung 39: Risikobeurteilung und Risikominderung abgeschlossen Abbildung 40: Unterscheidung zwischen "relevanter" und "signifikanter" Gefährdung Abbildung 41: Auszug aus Tabelle 1 aus EN 692:2005+A1:2009 Mechanische Pressen Abbildung 42: Der Weg zur Entscheidung, welche Gefährdungen im Projekt "signifikant" sind Abbildung 43: Empfohlenes Vorgehen unter Anwendung von Normen Abbildung 44: Prüfung ob die Schutzziele der Maschinenrichtlinie erreicht sind Abbildung 45: Schematische Darstellung einer Maschinenanlage (Gesamtheit von Maschinen ) Abbildung 46: Zusammenbau von Maschinenanlage mit Teilen unterschiedlicher Hersteller und Länder Abbildung 47: Komprimierte Darstellung einer Anlagenstruktur Abbildung 48: Risikobeurteilung in Detailbereichen Abbildung 49: Risikobeurteilung - das schwächste Glied entscheidet Abbildung 50: Risikobeurteilung und Risikominderung Abbildung 51: Lebensphasen und/oder Gefahrenstellen vorab definieren Abbildung 52: Risikoeinschätzung vor und nach einer Maßnahme zur Risikominderung Abbildung 53: Erforderlichen Performance Level ermitteln und Schnittstelle zur Auslegung der Steuerung Abbildung 54: Erforderlichen SIL ermitteln und erreichten SIL festlegen Abbildung 55: Übertrag von Restgefährdungen aus der Risikobeurteilung in die Betriebsanleitung Abbildung 56: Übertragene Texte aus der Dokumentation der Risikominderung von Safexpert nach Word Abbildung 57: Verwaltung von Piktogrammen, die an der Maschine anzubringen sind Abbildung 58: Safexpert Piktogrammbibliothek zur Auswahl genormter Symbole Abbildung 59: Filterfunktionen, Farben und Symbole helfen dabei den Überblick zu bewahren

27 125 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 125 Abbildung 60: Vier Ansichten der Risikobeurteilung erleichtern die Konstruktion Abbildung 61: Risikobeurteilung und Risikominderung nach C-Norm Abbildung 62: Per Mausklick wird der Volltext der Norm an der entsprechenden Stelle geöffnet Abbildung 63: Darstellung der Risikobeurteilung in der Standardansicht mit Querverweisen zur C-Norm Abbildung 64: Safexpert - Einfache Projektstruktur Abbildung 65: Safexpert - Anzeige der Gesamtstruktur eines Projekts Abbildung 66: Ausdruck der Risikobeurteilung - Deckblatt Abbildung 67: Ausdruck der Risikobeurteilung und Risikominderung Abbildung 68: Safexpert Aktualisierungs-Assistent ausführen Abbildung 69: Aktualitätsprüfung des Projekts Abbildung 70: Im gesamten Projekt eine alte Gefährdungsliste durch eine aktuelle ersetzen Abbildung 71: Änderung des Standes der Normung während der Projektlaufzeit Abbildung 72: Alte und neue Normenabschnitte direkt am Bildschirm vergleichen Anhang B: Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Erforderliche Technische Unterlagen für Maschinen und unvollständige Maschinen Tabelle 2: Übersichtstabelle der Schritte zur Herstellung einer sicheren Maschine oder Anlage Tabelle 3: Bestimmungsgemäße Verwendung / vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung Tabelle 4: Begriffsbestimmungen Gefährdung, Gefährdungsereignis, Tabelle 5: Beispielhafte Darstellung einer identifizierten Gefährdung Tabelle 6: Übersicht von Methoden zum Identifizieren und Dokumentieren von Gefährdungen Tabelle 7: Begriffsdefinitionen zur Risikoeinschätzung und Risikobewertung Tabelle 8: Liste der in EN ISO definierten Risikoelemente Tabelle 9: Liste der in EN ISO definierten Aspekte während der Risikoeinschätzung Tabelle 10: Liste der Risikoelemente nach EN ISO zum dreistufigen Prozess zur Risikominderung Tabelle 11: Liste der ergänzenden Schutzmaßnahmen entsprechend EN ISO Tabelle 12: Checkliste zur Bedarfsermittlung an ein Softwaresystem... 99

28 126 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 126 Anhang C: Literaturverzeichnis EN ISO 12100:2010 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung. ISO/TR :2012 Safety of machinery Risk assessment Part 2: Practical guidance and examples of methods EN ISO :2008+AC:2009 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze EN ISO :2008 Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 2: Validierung EN 1088:1995+A2:2008 Sicherheit von Maschinen Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen Leitsätze für Gestaltung und Auswahl Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG inklusive deren Änderungen Kostenloser download: Leitfaden zur Maschinenrichtlinie (deutsche Ausgabe) Wissensplattform CE-Wissen Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. Auflage Juni 2010 Kostenloser Download: (Abschnitt Dokumente ) Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. Auflage Juni 2010 Einleitung zur 2. Auflage Es ist zu beachten, dass ausschließlich die Maschinenrichtlinie und die Texte für die Umsetzung ihrer Bestimmungen in einzelstaatliches Recht rechtsverbindlich sind. [ ] Der Leitfaden wird auf der EUROPA-Website der Kommission in englischer Sprache veröffentlicht. Es ist vorgesehen, den Leitfaden in andere Sprachen zu übersetzen, allerdings wird nur die englische Fassung von der Kommission überprüft; daher sollte in Zweifelsfällen die englische Version als Grundlage herangezogen werden. Anmerkungen: EN ISO und EN ISO sind im Normenpaket Safexpert Standard enthalten, können aber auch einzeln erworben werden ISO/TR ist in keinem Normenpaket enthalten, da es sich um ein internationales ISO- Dokument handelt und nicht um eine Europäische Norm. Das Dokument kann daher nur einzeln erworben werden. Weitere Informationen zum Erwerb von Normen finden Sie unter

29 127 Maschinen und Anlagen Risikobeurteilung in der Praxis 127 Index 2006/42/EG 3, 126 Abnahme 17 Akzeptables Restrisiko 21 Änderungen im Normenwesen 113 Anfragephase 16, 31 Angebotsphase 16, 31 Anlagenbau 34, 89 Anlauf 43 A-Normen 65 Anpassungskosten 16 Anwendungsbereich 31 Arbeitsgänge 35 Atembeschwerden 42 Aufgaben identifizieren 43 im Umgang mit der Maschine 35 Auftraggeber 31 Ausfall von Bauteilen 19 Ausfall von Bauteilen 19 Auslegung der Steuerung 51 Auslegung von Steuerungen 104 Ausmaßes eines Schadens 45 Aussagekraft des CE-Kennzeichens 14 außer Betrieb nehmen 35 Automatikbetrieb 23, 42 Bauphase 26 Bedienperson 42 Bedienungsfehler 19, 44 Beispiele für Gefährdungen 40, 41 für Gefährdungsereignisse 44 für Gefährdungssituationen 42 Benutzerinformation 25, 29, 50 Benutzung 15 Bestellphase 16 Bestimmungsgemäße Verwendung 29 Betreiber 13, 14 Betriebsanleitung 11, 14, 29, 61, 63 Betriebsarten 43 Betriebsbeanspruchungen 44 Betriebskosten 34 Betriebszustände 42 bewährten Sicherheitsprinzipien 20 Bewegungsraum 28 Blockierung 43 B-Normen 65 CE-Beauftragter 12, 21 Chronologie 13 C-Normen 31, 45, 65, 79 C-Querverweisliste 112 Defekt der Hardware 44 Demontage 35 dermale Exposition 42 Detailkonstruktion 31 Detailwissen 18 Dokumentation 24, 25 der Risikobeurteilung 11, 22 Risikobeurteilung 73 Risikominderung 73 Drei-Stufen-Verfahren 29, 54 Dreistufiger iterativer Prozess 22, 56 Eigengebrauch 15 Eingreifen der Bedienperson 43 Einlernen 43 Einrichten 43 Einsatzzwecke 28 Einschätzung des Risikos 22 Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens 49 Elektrik 26 elektrische Ausrüstung 42 elektrische Systeme 20 Emil Poer 3 EN , 126 EN ISO , 8, 126 EN ISO , 126 EN ISO , 126 ENDE 24, 25 Energieversorgung 28 Entnahme 43 Entsorgung 35 Entwicklungsprozesse 24 Ergänzende Schutzmaßnahmen 60 EU-Leitfaden Maschinenrichtlinie 126 Ex-Bereich 14 Excel 96, 97 Exponierte Personengruppe 49 Fachkompetenz 17 Fazit 123 Fehleinschätzungen 22 Fehlentscheidungen 22 Fehler in der Logik des Steuerkreises 19 Fehler in EN ISO Fehlerausschlüsse 20 Fehlerbeseitigung 43 Fehlerlisten 20 Fehlersuche 43 Fehlerzustand 42 finanzielle Mittel 21 Fixpreisangebot 31 Fremdeinflüsse 44 Gefährdung (Definition) 34, 35 Gefährdungen Beispiele 41 Identifizieren 32 möglichen Folgen 42 Gefährdungsbereiche 37 Gefährdungsereignis 35, 40, 49 Definition 36 Gefährdungsereignisse 40 Beispiele 44 Gefährdungsexposition 49 Gefährdungsidentifizierung 35 Gefährdungsliste 37, 38, 41 Gefährdungssituation 36, 40 Gefährdungssituation (Definition) 35 Gefährdungssituationen 35, 42, 45 Gehörverlust 42 Generalunternehmer 16 Gesamtanlage 15 Gesamtheit von Maschinen 89, 90 gesetzlich geforderten Prozessschritte 21 gesetzlichen Anforderungen 46 Gesundheitsschäden 45 Global Safexpert Identifier 112 Grenze der Lebensdauer 28 Grenzen der Maschine 25, 26, 28, 31, 45, 62 Festlegung 35 grundlegenden Sicherheitsprinzipien 20 Haftung 12 Hautentzündung 42 Hersteller 13 Hersteller (Definition) 15 Herstellungskosten 34 Herstellungsprozesse 24 hinreichende Risikominderung 39, 46, 54 Höchsttemperaturen 28 Hydraulik 26 Hydraulische Systeme Validierung 20 Identifizieren der Aufgaben 43 Identifizieren der Gefährdungen 25, 32 Identifizieren von Gefährdungen abgeschlossen 35 Ansichten 37 Checklisten 40 Methode 35 Reihenfolge 37 Unterstützung durch C-Normen 45 Identifizierung der Gefährdungen 18, 45 Zuständigkeiten 39 in Betrieb nehmen 35 Informationen und Warnhinweise 60 inhärent 25 inhärent sichere Konstruktion 61 Inhärent sichere Konstruktion 25, 57, 59 Installation 35 Instandhalten 23 Instandhaltung 43, 82 Instandhaltungsarbeiten 38 Inverkehrbringen (Definition) 15 ISO/TR , 126 iterativ 25 iteratives Verfahren 10, 45 Just do it 6, 123 Käufer 14 kausale Gefährdung 34 Kettensägen 31 Kombination von Maschinen 15 Kompetenzen 14 Konstrukteur 6, 17, 30, 38, 40, 57 Konstruktion 16, 21, 25 Konstruktionsfehler 12, 19, 25 Konstruktionsprozess 6, 24, 53, 88, 92, 96, 97 Kosten 22, 23 Kosten sparen 6 Kostenkalkulation 31

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