AGB für bike to work. 1. Geltungsbereich
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- Jens Gert Linden
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1 AGB für bike to work 1. Geltungsbereich Die Webseite und die entsprechende mobile Applikation bike to work sowie die mittels dieser Plattformen angebotenen Dienstleistungen (zusammen nachfolgend Aktion bike to work ) werden vom Verein Pro Velo Schweiz (nachfolgend bike to work ) erbracht und zur Verfügung gestellt. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen bike to work und allen an der Aktion bike to work Beteiligten, insbesondere Betriebe, Teilnehmer, Teamchefs und/oder Koordinatoren (nachfolgend Beteiligte ). Mit der Anmeldung zur Aktion bike to work (vgl. Ziff. 2) erfolgt die Zustimmung zu den vorliegenden AGB. Die anmeldenden Betriebe, bzw. die anmeldenden Personen verpflichten sich dabei, die Beteiligten umfassend über die vorliegenden AGB, insbesondere über die Verwendung der Daten gemäss Ziff. 9 und die Möglichkeit der anonymisierten Dateneingabe sowie den Versicherungsschutz gemäss Ziff. 7 zu informieren und nur solche Personen an der Aktion bike to work teilnehmen zu lassen, welche mit den Bestimmungen der vorliegenden AGB einverstanden sind. 2. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an der Aktion bike to work erfolgt per Internet und setzt voraus, dass die anmeldenden Betriebe bzw. die anmeldenden Personen die erforderlichen, in den Registrierungsmasken abgefragten Daten übermitteln. Für die Inhalte der Anmeldedaten sind diejenigen Beteiligten verantwortlich, welche die Anmeldung ausfüllen. Sie sind insbesondere verantwortlich, dass die Daten wahrheitsgemäss übermittelt und die Beteiligten über die Aktion informiert und vorgängig deren Zustimmung eingeholt wird, sofern persönliche Daten übermittelt werden. Weiter sind sie verantwortlich, dass die bei der Anmeldung angegebene Mitarbeiterzahl den Tatsachen entspricht und die Teilnehmerzahl pro Betrieb die angegebene Mitarbeiterzahl nicht überschreitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Akzept der Anmeldung. Die Teilnahme an der Aktion bike to work kann jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigert werden. 3. Erstellung Teamkonto und Ablauf Mit der Anmeldung erhält jeder Betrieb ein individuelles Konto und die Möglichkeit, kostenlos Promotionsplakate und Flyer zu bestellen. Die anmeldenden Betriebe bzw. die anmeldenden Personen informieren über die Teilnahme an der Aktion. Die Beteiligten bilden Teams, welche jeweils einen Teamchef bestimmen. Nach der Online- Anmeldung des Teams erhalten die anmeldenden Personen ein Log-in für ein Teamkonto. Die kostenpflichtige Zusatzleistung Service Support bietet die Möglichkeit, die administrative Verwaltung der Aktion bike to work an bike to work zu übertragen.
2 3.1 Eintragung via Log-in (Webseite) Das Log-in ermöglicht den Beteiligten, Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen von bike to work zu erhalten und die jeweiligen Teamresultate bzw. die zurückgelegten Kilometer im Online-Aktionskalender einzutragen. Das Teamkonto bietet den Beteiligten insbesondere auch die Möglichkeit, teaminterne und -externe Daten einzusehen. 3.2 Eintragung via mobile App Die Beteiligten können sich mit den persönlichen Zugangsdaten anmelden. Die mobile Applikation ermöglicht den Beteiligten, ihre gefahrenen Kilometer ganz einfach mittels Start/Stop-Button (via Tracking) zu erfassen, persönliche Resultate via Social- Media zu teilen, Ranglisten und Fahrtstrecken sowie den Kalorien- und Co2- Verbrauch anzuzeigen u.v.m. Alternativ steht den Beteiligten die Erfassung auf der Webseite via Log-in zur Verfügung (vgl. Ziff. 3.1). 3.3 Teilnahme in Teams Es gilt, möglichst viele Teams zu bilden. Grundsätzlich sind nur 4-er Teams zugelassen, nur solche können sich am Wettbewerb um die Teampreise bewerben. In Ausnahmefällen (wenn z.b. die Anzahl Mitarbeitenden im Betrieb sehr klein ist) können auch 2-er- oder 3-er Teams gebildet werden und sogar Einzelpersonen mitmachen. Diese Ausnahmefälle sind vom Teampreiswettbewerb ausgenommen. 3.4 Fortbewegungsmittel Velo, ÖV, zu Fuss Den Arbeitsweg mit dem Velo zurückzulegen bedeutet bei der Aktion bike to work, den ganzen Weg oder einen Teil davon mit dem Velo zu bewältigen. Wird nur eine Teilstrecke mit dem Velo zurückgelegt, kann der andere Teil mit dem öffentlichen Verkehr wie Postauto, Bus, Zug und/oder Tram absolviert werden. Der andere Teil darf nicht mit dem Auto zurückgelegt werden. Pro Team darf eine Person mitmachen, welche den Arbeitsweg ohne Velo, aber aus eigener Muskelkraft (z.b. zu Fuss, mit Inline-Skates etc.) zurücklegt. Wer zu Fuss geht, soll mindestens 10 Minuten pro Arbeitsweg unterwegs sein. Ab 10 Minuten pro Arbeitsweg mit eigener Muskelkraft ist auch die Kombination mit dem ÖV erlaubt. 4. Vertragsdauer und Beendigung Der Betrieb bestimmt in Absprache mit den Teilnehmern, Teamchefs und Koordinatoren den Zeitraum der Teilnahme an der Aktion bike to work. Die mögliche Teilnahmedauer ist auf der Webseite ersichtlich. Eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Dauer ist nicht vorgesehen. Die anmeldenden Betriebe bzw. die anmeldenden Personen schulden diesfalls trotzdem die vereinbarten Teilnahmegebühren. Das Vertragsverhältnis zwischen bike to work und den Beteiligten endet mit Ablauf der gewählten Teilnahmedauer. Die Beteiligten verlieren nach Beendigung der Aktion ihre Zugangsberechtigung zum Log-in und zur Verwendung der mobilen Applikation. Die eingetragenen Daten werden von bike to work aufbewahrt bzw. gemäss Ziff. 9 dieser AGB verwendet.
3 5. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen Die sich für die Aktion bike to work anmeldenden Betriebe schulden die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr. Diese ist von der Teilnahmedauer und der gesamten Mitarbeiterzahl abhängig. Die Höhe der Teilnahmegebühr ist auf der Webseite ersichtlich. Der Rechnungsbetrag ist innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Hat der angemeldete Betrieb bis zum Fälligkeitsdatum die ausgestellte Rechnung nicht bezahlt, so fällt er ohne weiteres in Verzug und bike to work kann die Erbringung seiner Dienstleistungen unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. 6. Wettbewerbspreise Wer während der Teilnahme an der Aktion bike to work für die Hälfte der persönlichen Arbeitstage das Velo benützt und sich im Aktionskalender einträgt, nimmt automatisch an der Einzelpreisverlosung teil. An der Teampreisverlosung nehmen diejenigen Teams teil, die 4 Teammitglieder haben, von denen alle vier die Bedingung zur Einzelpreisverlosung erfüllen. Die Gewinnerlisten zu Einzel- und Teampreisen werden unter veröffentlicht. In den Listen werden der Betriebsname, Name und Vorname der Gewinnerin bzw. des Gewinners sowie bei den Teampreisen der Teamname publiziert. Die Preise werden in der Regel per Post zugestellt. 7. Versicherung Die Beteiligten nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung an der Aktion bike to work teil. Die Versicherung ist Sache der Beteiligten. Diese müssen zwingend gegen Unfall versichert sein. Bike to work übernimmt keine Haftung bei allfälligen Unfällen oder Krankheiten sowie dadurch entstehenden Kosten. 8. Immaterialgüterrechte Die Beteiligten anerkennen, dass sämtliche Schutzrechte (Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte sowie Anwartschaften) an der Aktion bike to work, insbesondere Urheber-, Patent-, Design- und Markenrecht sowie Knowhow, vollumfänglich bike to work zustehen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von beispielsweise Grafiken, Tondokumenten, Videosequenzen und/oder Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und/oder Medien ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht gestattet. Bezüglich Hard- und Software von Dritten, welche allenfalls für die Nutzung der Webseite und der mobilen Applikation zusätzlich erforderlich ist, bleiben die Rechte Dritter vorbehalten.
4 9. Datenschutz Mit der Anmeldung zur Aktion bike to work und durch die Zustimmung zu den vorliegenden AGB willigen die Beteiligten ein, dass bike to work die erhaltenen Personendaten bearbeiten, aufbewahren und zu Marketingzwecken selber verwenden und an Partner und Sponsoren weitergeben darf. Die von den Beteiligten an bike to work übermittelten Daten, bzw. Teile davon, werden insbesondere zur Publikation auf der Webseite und in der mobilen Applikation verwendet. Die durch die Tracking-Funktion in der mobilen Applikation eingegebenen und generierten Daten können von bike to work und dessen Sponsoren und Partnern gespeichert und verwendet werden. Dasselbe gilt für allfälliges Film- und Fotomaterial, welches für die Illustrierung von Internetseiten, Socialmediaseiten, Gewinnerlisten und zu andere PR-Zwecken (z.b. für Flyer, Beiträge in Kundenmagazinen) von bike to work und dessen Sponsoren und Partnern verwendet werden kann. Die anmeldenden bzw. dateneintragenden Personen, verpflichten sich, angemeldete bzw. verpflichtete Beteiligte ausdrücklich über die Datenverwendung im Sinne dieser Bestimmung zu informieren und deren Einwilligung in hinreichend klarer Form einzuholen sowie diese über die Möglichkeit der anonymisierten Dateneingabe zu informieren und allenfalls die nötigen Schritte einzuleiten. Die Beteiligten gewährleisten, dass die Datenbearbeitung bzw. -eingabe im Einklang mit der massgeblichen Datenschutzgesetzgebung erfolgt und sie die eingegebenen und veröffentlichten Daten nur im Rahmen der Aktion bike to work verwenden. Ausser nach Absprache mit der Projektleitung sind andere Nutzungen, namentlich die Verwendung für Werbung oder Mailings irgendwelcher Art, unzulässig. Bike to work verpflichtet sich, sämtliche Personendaten nur in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz zu bearbeiten. Wer sich gegen eine Weitergabe der Adressen aussprechen möchte, muss dies bei der Anmeldung schriftlich unter angeben. Sofern innerhalb des Internetoder Appangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten ( adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens der Beteiligten auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Diesfalls muss bike to work schriftlich unter info@biketowork.ch informiert werden. 10. Konventionalstrafe Verletzt ein Beteiligter die in Ziff. 9 dieser AGB aufgeführten Pflichten bzw. Verbote, so schuldet er bike to work eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 50'000.00, sofern er nicht beweist, dass ihn keinerlei Verschulden trifft. Die Konventionalstrafe befreit nicht vom Nutzungsverbot der personenbezogenen Daten ausserhalb der Aktion bike to work.
5 11. Haftung Die Haftung von bike to work wird generell auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Handeln beschränkt. Insbesondere übernimmt bike to work keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der auf der Webseite und der mobilen Applikation bike to work bereitgestellten Informationen. Direkte und/oder indirekte Verweise auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs von bike to work, jegliche Verantwortung für den Inhalt und den Zugriff auf solche Webseiten sowie deren Nutzung wird daher abgelehnt. Weitere Haftungsansprüche, insbesondere für entstandene Folgeschäden (wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen etc.) sowie wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus dem Zugriff oder der Nutzung sowie der Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen (z.b. durch Fehler Dritter) entstanden sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Alle bereitgestellten Informationen sind unverbindlich. Bike to work behält sich vor, die gesamte Webseite und mobile Applikation, oder Teile davon, ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen sowie zeitweise oder endgültig einzustellen. 12. Abschliessende Bestimmungen 12.1 Vertragsänderungen und -ergänzungen Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftlichkeitserfordernisses. Bike to work kann die AGB jederzeit ändern Teilnichtigkeit Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages nichtig oder unwirksam sein o- der werden, so werden die übrigen Bestimmungen des vorliegenden Vertrages davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung wird in einem solchen Fall durch eine sinngemässe, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt Gerichtsstand und anwendbares Recht Der Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Für allfällige Streitigkeiten, welche mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehen, vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand Bern. Pro Velo Schweiz
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