Vergütungsbericht. Entsprechenserklärung. Seit der letzten Entsprechenserklärung aus dem Dezember 2007 hat die

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1 23 Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss überprüfen regelmäßig die Effizienz der Tätigkeit des Aufsichtsorgans. Der Prüfungsausschuss befasst sich darüber hinaus mit der Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze und bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor. Er bereitet ferner die Vereinbarung mit dem Abschlussprüfer vor und trifft Maßnahmen zur Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Risikoausschuss erteilt die Zustimmung zu Krediten ab einer bestimmten Größenordnung, zur Festsetzung von Limiten für Marktrisiken, zu Wertberichtigungs- und Abschreibungsbedarf bei Krediten sowie zu Änderungen der Grundsätze zur Risikostrategie. Seit der letzten Entsprechenserklärung aus dem Dezember 2007 hat die Oldenburgische Landesbank AG den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen, mit folgenden Ausnahmen: Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Oldenburgische Landesbank AG waren in eine Directors-&-Officers-Gruppenversicherung einbezogen. Diese sah keinen Selbstbehalt vor (Ziffer 3.8 Absatz 2 des Kodex). Diesen Wortlaut finden Sie auf den Internetseiten der OLB unter Entsprechend den Empfehlungen des Kodex halten wir auf den genannten Internetseiten ebenfalls die Entsprechenserklärungen der vergangenen fünf Jahre zugänglich. Weitere Informationen zu den Ausschüssen mit Sitzungen und Inhalten sind im Bericht des Aufsichtsrats angegeben. Vergütungsbericht Eine Übersicht der Mandate von Aufsichtsratsmitgliedern in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien ist im Anhang veröffentlicht. Die Informationen im Vergütungsbericht sind Bestandteil des Konzern- lageberichts. Zu den weiteren nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex erforderlichen Angaben wird auf den Bericht des Aufsichtsrats sowie auf die Angaben im Anhang dieses Geschäftsberichts verwiesen. Entsprechenserklärung Die Entsprechenserklärung der Oldenburgische Landesbank AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG für das Jahr 2008 wurde beschlossen und daraufhin veröffentlicht. Sie lautet wie folgt: Aufsichtsrat und Vorstand der Oldenburgische Landesbank AG erklären gemäß 161 Aktiengesetz (AktG): Die Oldenburgische Landesbank AG wird den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 mit folgenden Ausnahmen entsprechen: Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Oldenburgische Landesbank AG sind in eine Directors-&-Officers-Gruppenversicherung einbezogen. Diese sieht keinen Selbstbehalt vor (Ziffer 3.8 Absatz 2 des Kodex). Vergütung des Vorstands Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wird vom Präsidium des Aufsichtsrats festgelegt. Ihre Struktur wird im Aufsichtsratsplenum beraten und regelmäßig überprüft. Die Vorstandsvergütung besteht aus folgenden Komponenten: Fixe Bezüge. Ihre Höhe wird zum einen von der übertragenen Funktion und Verantwortung bestimmt, zum anderen von den externen Marktbedingungen beeinflusst. Hierunter ist ebenfalls der garantierte Mindestbetrag eines jährlichen Bonus für ein Vorstandsmitglied erfasst. Die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten ausschließlich ein (garantiertes) festes Jahresgehalt, keinen garantierten Mindestbonus. Variable Bezüge. Diese bestehen für ein Mitglied aus einem festen je Prozentpunkt Dividende. Darüber hinaus wird für dieses Vorstandsmitglied eine individuelle Tantieme nach dem Grad der Erreichung individueller Leistungsziele festgesetzt. Die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten in Abhängigkeit vom Erfüllungsgrad einer persönlichen Zielvereinbarung einen Jahresbonus.

2 24 OLB-Konzern Geschäftsbericht 2008 Corporate Governance und Vergütungsbericht Aktienbezogene Vergütung. Die Vorstandsmitglieder sind ferner an den Allianz Group Equity Incentives in Form von Langfristigen Incentive Plänen (LIP) beteiligt. Diese Komponente besteht aus virtuellen Optionen (SAR) und virtuellen Aktien (RSU). SAR basieren auf einer schuldrechtlich vereinbarten unternehmenswertabhängigen Tantieme. Bei ihnen wird die anteilige Differenz zwischen Unternehmenswert am Beginn und am Ende der Laufzeit ausbezahlt. RSU sollen eine leistungs- und erfolgsabhängige Belohnung sicherstellen. Die Haltefrist beträgt fünf Jahre. Danach entscheidet die Allianz, ob die entsprechende Summe in Aktien oder in sonstigen Ersatzwerten ausgezahlt wird. Zur Bewertung dieser Rechte beziehungsweise der Wertentwicklung verweisen wir auf die Angaben im Anhang des Konzernabschlusses des OLB-Konzerns. Sonstige Vergütungsbestandteile. Geldwerte Vorteile aus Sach- und Nebenleistungen werden je nach Funktion und Position in unterschiedlichem Umfang gewährt und müssen individuell versteuert werden. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um marktübliche Versicherungsleistungen und die Bereitstellung von Dienstwagen. Darüber hinaus erhielten Mitglieder des Vorstands im Jahr 2008 Bezüge aus der Wahrnehmung von Mandaten in Aufsichtsorganen bei konzerneigenen Gesellschaften. Betriebliche Altersversorgung und vergleichbare Leistungen. Die Pensionsverträge für drei Vorstandsmitglieder bestehen aus der Zusage eines Festbetrags in Prozent der fixen Bezüge in Abhängigkeit von der Anzahl der vollendeten Dienstjahre; sie sind also nicht an die Entwicklung der variablen Vergütungskomponenten gekoppelt. Ein Vorstandsmitglied wird Versorgungsleistungen aus einem beitragsorientierten Pensionsvertrag erhalten, der ein Einmalkapital bei Eintritt des Versorgungsfalls vorsieht. Variable Vergütungsbestandteile werden ggf. bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt.

3 25 Individualisierte Vorstandsvergütung 2008 im Überblick Vorstand Bernd Span Sprecher seit Fixe Bezüge Variable Bezüge Sonstige Vergütungsbestandteile 213 1,8 71 k. A ,0 Dr. Stefan Friedmann , ,8 20 0,2 Dr. Peter Schinzing , ,4 21 0,3 Dr. Jörg Bleckmann Sprecher bis , ,9 9-58,3 Gesamtvergütung Vorstand Bernd Span Sprecher seit Anzahl im Jahr 2008 gewährter Rechte (Stück) SAR RSU Aktienbezogene Vergütung Rechnerischer Wert zum Zeitpunkt der Gewährung SAR RSU Gesamt ,4 Dr. Stefan Friedmann ,7 Dr. Peter Schinzing ,7 Dr. Jörg Bleckmann Sprecher bis ,4 Gesamtvergütung Zum 31. Dezember 2008 betrug die Anzahl der den Mitgliedern des Vorstands gewährten Rechte insgesamt Stück SAR sowie Stück RSU. Zur Bewertung dieser Rechte beziehungsweise der Wertentwicklung verweisen wir auf die Anhangsangabe zur aktienbezogenen Vergütung. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2008 betrug 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2,4 Mio. Euro). Die Kreditgewährung an Mitglieder des Vorstands beläuft sich am 31. Dezember 2008 auf 371. Die Verzinsung ist marktüblich und liegt zwischen 3,80 % und 6,00 %. Aus Mandaten bei konzerneigenen Gesellschaften erhielten die Mitglieder des Vorstands 2008 insgesamt 29 (inklusive Umsatzsteuer). Für die Betriebliche Altersversorgung und vergleichbare Leistungen wurden im Geschäftsjahr 2008 für Herrn Dr. Friedmann 82, für Herrn Dr. Schinzing 17 und für Herrn Span 51 als Current Service Cost gemäß IAS 19 aufgewendet. Am 31. Dezember 2008 betrug der versicherungsmathematische Barwert auf Basis IFRS der Pensionsverpflichtungen für die Vorstandsmitglieder, die zu diesem Zeitpunkt aktiv waren, 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3,7 Mio. Euro). An frühere Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene haben wir 1,0 Mio. Euro gezahlt; der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen auf IFRS-Basis für diesen Personenkreis betrug 11,2 Mio. Euro (Vorjahr: 10,8 Mio. Euro).

4 26 OLB-Konzern Geschäftsbericht 2008 Corporate Governance und Vergütungsbericht Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch die Hauptversammlung festgelegt. Sie ist in 13 der Satzung geregelt. Die Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg der Gesellschaft. Vorsitz und stellvertretender Vorsitz des Aufsichtsrats sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in dessen Ausschüssen werden gesondert honoriert. Die jährliche Gesamtvergütung eines Aufsichtsratsmitglieds darf das Zweifache, die des Aufsichtsratsvorsitzenden das Dreifache der oben genannten maximalen Höchstvergütung nicht übersteigen. Die Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds enthält drei Komponenten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten a) eine feste jährliche Vergütung in Höhe von Euro; b) eine erfolgsbezogene jährliche Vergütung in Höhe von 75 Euro für jeden angefangenen Zehntelprozentpunkt, um den das Konzernergebnis je Aktie in einem Zeitraum von einem Jahr gestiegen ist, wobei eine Steigerung durch einen Vergleich des Konzernergebnisses je Aktie in dem Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird (Vergütungsjahr), mit dem Konzernergebnis je Aktie in dem Geschäftsjahr, das dem Vergütungsjahr vorausgeht, ermittelt wird; c) eine auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene jährliche Vergütung in Höhe von 30 Euro für jeden angefangenen Zehntelprozentpunkt, um den das Konzernergebnis je Aktie in einem Zeitraum von drei Jahren gestiegen ist, wobei die Steigerung durch einen Vergleich des Konzernergebnisses je Aktie im Vergütungsjahr mit dem Konzernergebnis je Aktie im dritten dem Vergütungsjahr vorausgehenden Geschäftsjahr ermittelt wird. Die Vergütung nach b) und c) ist jeweils auf einen von höchstens Euro begrenzt. Für die Berechnung der erfolgsbezogenen Vergütung ist das im Konzernabschluss entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) für das betreffende Geschäftsjahr ausgewiesene Konzernergebnis je Aktie maßgebend. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der oben stehenden Vergütung. Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält pro Ausschussmandat einen Zuschlag von 25 % auf die oben beschriebene Vergütung, der Vorsitzende des Ausschusses einen solchen von 50 %. Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche Festvergütung von Euro, der Vorsitzende eine solche von Euro.

5 27 Individualisierte Aufsichtsratsvergütung 2008 im Überblick Bei der nachfolgenden Tabelle handelt es sich um Zahlungen, die im Jahr 2008 geflossen sind. (Beträge auf volle Euro gerundet; exklusive Mehrwertsteuer) Festbetrag Erfolgsbezogene Vergütung Ausschusstätigkeiten Für das Geschäftsjahr 2008 im Jahr 2009 zur Auszahlung vorgesehen 2) Dr. Andreas Georgi 1) (Vorsitzender bis ) Andree Moschner 1) (Vorsitzender seit , Mitglied des Aufsichtsrats seit ) Manfred Karsten, stellv. Vorsitzender Dr. Werner Brinker Dr. Christian Cassebaum 1) (bis ) Claas E. Daun Reinhard Drönner (bis ) Stefan Lübbe Hermann Rolfes (bis ) Uwe Schröder Rose-Maria Sommer (bis ) Otto Steinmetz 1) (bis ) Rainer Thieme (bis ) Carsten Evering (seit ) Thomas Fischer 1) (seit ) Horst Reglin (seit ) ) 2) Jörg Thöle (seit ) Dr. Aloys Wobben (seit ) Gesamt Verzichtserklärung gemäß Satzung 13 (7). Diese Spalte ist kein Bestandteil des geprüften Vergütungsberichts. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 500 Euro. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag oder an aufeinander folgenden Tagen stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Der Gesamtaufwand für die Sitzungsgelder betrug im Berichtsjahr Euro. Des Weiteren haben die Herren Dr. Aloys Wobben und Claas E. Daun jeweils Euro als Beiratsvergütung erhalten. Die Kreditgewährung an Mitglieder des Aufsichtsrats beläuft sich am 31. Dezember 2008 auf 335. Die Verzinsung ist marktüblich und liegt zwischen 3,81 % und 6,00 %. Die auf die Gesamtvergütung und die Sitzungsgelder entfallende gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von Euro wurde erstattet.

6 28 OLB-Konzern Geschäftsbericht 2008 Corporate Governance und Vergütungsbericht Vergütung des Beirats Die Bezüge des Beirats betrugen 95,9 (Vorjahr: 93 ). Meldepflichtige Geschäfte in Aktien und Rechten (Directors Dealings) Nach den Regelungen des 15a Wertpapierhandelsgesetz zur Veröffentlichung und Mitteilung von Geschäften müssen Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Aktien des Emittenten oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen, sofern der Wert der getätigten Erwerbs- oder Veräußerungsgeschäfte Euro innerhalb eines Kalenderjahres erreicht oder übersteigt. Diese Verpflichtung gilt für Vorstandsund Aufsichtsratsmitglieder. Darüber hinaus wurde die Anzeigepflicht auf Personen erweitert, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind. Daneben gilt diese Pflicht auch für Personen, die Personen mit Führungsaufgaben nahestehen. Die Meldungen werden auf unseren Internetseiten unter im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2008 wurden der Oldenburgische Landesbank AG folgende Transaktionen im Sinne des 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Wertpapieren der Oldenburgische Landesbank AG gemeldet und veröffentlicht: Handelstag Name Bezeichnung Wertpapier/ Finanzinstrument WKN Geschäftsart Stückzahl Nennbetrag Kurs/Preis Währung Enercon GmbH OLB-Aktien Kauf ,420 Euro Enercon GmbH OLB-Aktien Kauf ,617 Euro Die Enercon GmbH ist eine juristische Person in enger Beziehung gemäß 15a Wertpapierhandelsgesetz zu Herrn Dr. Aloys Wobben, Mitglied des Aufsichtsrats der Oldenburgische Landesbank AG.

7 29 Aktienbesitz Der individuelle Aktienbesitz oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente von Mitgliedern des Aufsichtsrats und Mitgliedern des Vorstands der Oldenburgische Landesbank AG betrug zum Stichtag 31. Dezember Stück OLB-Aktien, entsprechend 1,95 % der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft. Auch in der Summe betrug der gesamte Aktienbesitz inklusive sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands zum Stichtag Stück OLB-Aktien, entsprechend 1,95 % des Aktienkapitals (Angaben nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex, Ziffer 6.6). Oldenburg, im Januar 2009 Aufsichtsrat und Vorstand Oldenburgische Landesbank AG

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