A. Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung

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1 A. Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung A.1. Netznutzung Stufe Jahresverbrauch spreis informatorisch: Endbetrag aus Vorstufen informatorisch: In den Vorstufen bereits abgegoltene von [kwh] bis [kwh] [kwh] ,7500 0, , , , , , , , , , , , , Alle Preise/Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Berechnungsbeispiel: Jahresverbrauch kwh, -Preise (zzgl. USt) Stufe Jahresverbrauch [kwh] Preis Betrag [Euro] , , , , , , ,60 Seite 1/10

2 Gemäß 3 S. 1 PAngV werden nachfolgend die Preise inklusive Umsatzsteuer angegeben. Stufe Jahresverbrauch von [kwh] bis [kwh] spreis informatorisch: Endbetrag aus Vorstufen informatorisch: In den Vorstufen bereits abgegoltene [kwh] ,0825 0, , , , , , , , , , , , , Seite 2/10

3 A.2. Messung / Ablesung Die Entgelte gelten für eine jährliche Messung / Ablesung durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh. Entgelt für jährliche Messung / Ablesung alle Zähler ohne registrierende Leistungsmessung 3,71 4,41 Für eine Messung / Ablesung außerhalb des rollierenden Verfahrens durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh wird eine zusätzliche Kostenpauschale erhoben. Entgelt für zusätzlich Messung / Ablesung Zusätzliche Messung 66,00 78,54 A.3. Messstellenbetrieb Die Entgelte gelten für den Messstellenbetrieb durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh. Entgelt für Messstellenbetrieb nach Zählergruppen G4 - G6 12,45 14,82 G4 - G6 temperaturkompensiert 13,20 15,71 G16 - G25 30,00 35,70 G16 - G25 temperaturkompensiert 32,00 38,08 ab G40 ohne registrierende Leistungsmessung 180,20 214,44 A.4. Abrechnung Die Abrechnung durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh erfolgt jährlich. Entgelt für jährliche Abrechnung alle Zähler < G40 ohne registrierende Leistungsmessung alle Zähler G40 ohne registrierende Leistungsmessung 11,04 13,14 33,00 39,27 Seite 3/10

4 B. Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung B.1. Netznutzung Die Abrechnung der Netznutzung erfolgt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung grundsätzlich nach dem Jahresleistungspreissystem, d.h. dass ein Entgelt für die entnommene und ein Entgelt für die maximal bezogene Leistung in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus haben Kunden die Möglichkeit, unwiderruflich für ein Kalenderjahr ein Tagesleistungsentgelt zu vereinbaren. Die betroffene Abnahmestelle wird daraufhin für die Abrechnung umgestellt und für ein Jahr nach Inanspruchnahme der bezogenen Leistung und entnommen abgerechnet. B.1.1. Entgelt für Stufe entnommene Sockelbetrag von [kwh] bis [kwh] durch Sockelbetrag abgegoltene [kwh] spreis , , , , , , , , , , , , ,0180 Alle Preise/Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Seite 4/10

5 Gemäß 3 S. 1 PAngV werden nachfolgend die Preise inklusive Umsatzsteuer angegeben. Stufe entnommene Sockelbetrag von [kwh] bis [kwh] durch Sockelbetrag abgegoltene [kwh] spreis , , , , , , , , , , , , ,0214 B Entgelt für Leistung nach Jahresleistungspreissystem Die Abrechnung der in einem Jahr maximal bezogenen Leistung erfolgt gemäß der nachfolgenden Preistabelle. Stufe maximal bezogene Leistung Sockelbetrag von [kw] bis [kw] durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung [kw] Leistungspreis Leistung [Euro/kW] , , , , , , , , , , , , , ,30 Alle Preise/Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Seite 5/10

6 Gemäß 3 S. 1 PAngV werden nachfolgend die Preise inklusive Umsatzsteuer angegeben. Stufe maximal bezogene Leistung Sockelbetrag von [kw] bis [kw] durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung [kw] Leistungspreis Leistung [Euro/kW] , , , , , , , , , , , , , ,3070 B Entgelt für Leistung als Tagesleistungsentgelt Ein Kunde kann sich unwiderruflich für ein Kalenderjahr für die kurzfristige Netznutzung einer Entnahmestelle entschließen. Die Abnahmestelle wird daraufhin umgestellt und für ein Jahr nach Inanspruchnahme seiner bezogenen Leistung und wie folgt abgerechnet: Der Leistungspreis-Tagesfaktor: Der Entgeltfaktor für eine tägliche Inanspruchnahme beträgt 3 % des Jahresentgeltes pro Tag in den Monaten 01, 02, 03, 10, 11 und 12 in Der Entgeltfaktor für eine tägliche Inanspruchnahme beträgt 2 % des Jahresentgeltes pro Tag in den Monaten in Das Jahresentgelt bestimmt sich aus dem Produkt des spezifischen Leistungspreises und der höchsten Stundenleistung des Tages / der Tage. Der spezifische Leistungspreis ergibt sich aus dem Quotienten des regulären Leistungsentgelts aus dem Stufenpreisblatt und der Jahreshöchstleistung. Für die endgültige Festlegung des Leistungspreises gilt die höchste im Abrechnungsjahr bezogene Stundenleistung. Während des Abrechnungsjahres gilt der Höchstwert des Vorjahres. Für Tage ohne Bezug wird kein Leistungspreis erhoben. Seite 6/10

7 B.2. Messung Die Entgelte gelten für die Messung durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh. Entgelt für Messung alle Zähler mit registrierender Leistungsmessung 293,76 349,57 Sofern eine Installation des notwendigen Geräteequipments nicht erfolgt und dies der Netzbetreiber nicht zu vertreten hat, wird für jede manuelle Handauslesung ein Entgelt fällig in Höhe von: Entgelt für Handauslesung alle Zähler mit registrierender Leistungsmessung 216,50 257,64 Die manuelle Handauslesung wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn aus Gründen, die der Netzbetreiber nicht zu vertreten hat, die Fernauslesung aus technischen Gründen nicht möglich ist. Sollte durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, ein höherer Aufwand (z.b. mehrfache Anfahrt aufgrund des fehlenden bzw. nicht funktionierenden TK-Anschlusses) entstehen, wird dieser wie folgt abgerechnet: Entgelt für zusätzliche Ablesung alle Zähler mit registrierender Leistungsmessung 66,00 78,54 B.3. Messstellenbetrieb Die Entgelte gelten für den Messstellenbetrieb durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh. Entgelt für Messstellenbetrieb alle Zähler mit registrierender Leistungsmessung 250,00 297,50 Seite 7/10

8 B.4. Abrechnung Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbh erhebt für die Abrechnung von leistungsgemessenen Kunden ein jährliches Entgelt. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Entgelt für Abrechnung alle Zähler mit registrierender Leistungsmessung 144,50 171,96 C. Weitere Entgeltbestandteile C.1. Konzessionsabgabe Konzessionsabgaben werden nach 2 KAV in folgender Höhe erhoben: Kundengruppe gem. 2 KAV Tarifkunden - Kochen und Warmwasser 0,93 1,11 Sonstige Tarifkunden 0,40 0,48 Sondervertragskunden 0,03 0,04 Gemäß 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV wird für den in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde ein Preisnachlass i.h.v. 10 % auf den Rechnungsbetrag für den Netzzugang gewährt. Seite 8/10

9 D. sonstige Entgelte D.1. Sperrung /Entsperrung Für die Unterbrechung der Versorgung (Sperrung) und die Wiederherstellung der Versorgung (Entsperrung) auf Anforderung des Lieferanten werden folgende Entgelte erhoben: Entgelt für Sperrung / Entsperrung Sperrmitteilung* 6,00 6,00 Sperrkosten 55,00 65,45 Wiederherstellung der Energieversorgung (Mo-Fr ) Wiederherstellung der Energieversorgung (außerhalb der o.g. Zeiten) 115,00 136,85 132,00 157,08 Erfolgloser Sperrversuch* 120,00 120,00 Verwaltungspauschale (bei Storno des Sperrauftrages bis 12:00 Uhr vor dem Tag der geplanten Sperrung)* Verwaltungspauschale (bei Storno des Sperrauftrages nach 12:00 Uhr vor dem Tag der geplanten Sperrung)* 32,50 32,50 120,00 120,00 Sperrkontrolle 27,31 32,50 Die mit * gekennzeichneten Zahlungsbeträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer. D.2. Wechsel des Messgerätes auf Wunsch des Anschlussnutzers oder des Lieferanten Für den Wechsel des Messgerätes auf Wunsch des Anschlussnutzers oder des Lieferanten werden folgende Entgelte erhoben: Entgelt für Wechsel je Zählertyp Messgeräte G4 - G6 86,00 102,34 Messgeräte G16 - G25 96,00 114,24 Messgeräte G40 - G65 323,00 384,37 Messgeräte ab G100 auf Anfrage auf Anfrage Seite 9/10

10 D.3. Erfolglose Montage der Messeinrichtung Sollte der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh durch einen Umstand, den der Anschlussnutzer oder ein Vertragsinstallationsunternehmen zu vertreten hat, ein höherer Aufwand bei der Montage der Messeinrichtung entstehen, beispielsweise durch eine zusätzliche Anfahrt aufgrund mangelhafter Ausführung in der Installation, so wird dieser Mehraufwand in Rechnung gestellt. Entgelt bei erfolgloser Montage der Messeinrichtung erfolglose Montage der Messeinrichtung (Fehlfahrt) 67,00 79,73 D.4. Bereitstellung der Messdaten für RLM-Kunden Die Bereitstellung der Messdaten für Kunden mit Leistungsmessung erfolgt nach den jeweils gültigen Vorgaben der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen. Eine davon abweichende, seitens des Lieferanten bzw. Netznutzers gewünschte, Bereitstellung von Daten wird wie folgt abgerechnet: Entgelt bei individueller Messdatenbereitstellung [Euro/h] [Euro/h] individuelle Messdatenbereitstellung (Stundensatz) 85,00 101,15 D.5. Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen werden je nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung wie folgt abgerechnet: Entgelt bei sonstigen Leistungen [Euro/h] [Euro/h] Entgelt bei sonstigen Leistungen (Stundensatz) 67,00 79,73 Seite 10/10

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