Preisblatt Netznutzung

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1 gültig ab Version: Seite 1 von 7 Netznutzung Großkunden (RLM) Für Kunden mit registrierender ¼ h Lastgangmessung (RLM), i. d. R. > kwh. Rückdatierte Preisänderungen werden für Großkunden über eine 13. Jahresabrechnung ausgeglichen. Netznutzung mit fernauslesbarer ¼-h-Lastgangmessung Jahresbenutzungsdauer < h/a Jahresbenutzungsdauer >= h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Entnahmeebene /kwa /kwa NE 4: Umspannung HS/MS 8,39 2,88 79,08 0,05 NE 5: Mittelspannung MS 13,59 2,76 61,30 0,85 NE 5: Mittelspannung MS, Messung NS 14,00 2,84 63,14 0,88 NE 6: Umspannung MS/NS 15,56 3,76 91,26 0,73 NE 7: Niederspannung NS 26,03 4,42 87,05 1,98 Preise gelten je Messstelle zzgl. Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Entgelte gemäß KWK-G, Konzessionsabgabe, Umsatzsteuer Blindstrombedarf für Kunden mit ¼-h-Lastgangmessung (NE 5-7) Gemessene induktive Blindarbeit, die 50% der Wirkarbeit überschreitet Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer. Erfolgt die Messung bei MS-Kunden auf der NS-Seite, so werden gemessene Verbrauchswerte (Blindarbeit) bzw. Entgelte um 3% erhöht. 1,00 ct/kvarh Messstellenbetrieb (MSB), Messung (M) und Abrechnung (A) (RLM = registrierende ¼ h Lastgangmessung) MSB M A /a /a /a NE 5: RLM* 572,40 292,80 220,00 NE 6: RLM* 255,60 292,80 220,00 NE 7: RLM* 255,60 292,80 220,00 Preise zzgl. Umsatzsteuer. Nicht enthalten ist der Erwerb der Wandlersätze sowie die Bereitstellung eines durchwahlfähigen analogen Telefonanschlusses in unmittelbarer Nähe der Messeinrichtung! * Kann ein Telefonanschluss nicht bereitgestellt werden, erfolgt der Einsatz eines GSM-Modems (Aufpreis 216,00 /a). Ist der Einsatz eines GSM-Modem nicht möglich, erfolgt eine monatlich manuelle Ablesung (Aufpreise 720,00 /a). Eine tägliche Datenbereitstellung ist bei diesen Kunden nicht möglich! Mehrkosten MSB bei Einsatz eines GSM-Modems durch die Kreiswerke je manuelle Ablesung je Signalimpulsweitergabe je zusätzliche Lastgangbereitstellung Tarifschaltgerät (Rundsteuerempfänger) Preise zzgl. Umsatzsteuer 216,00 /a 60,00 /Vorgang nach Aufwand 20,00 /Vorgang 11,40 /a

2 gültig ab Version: Seite 2 von 7 Netznutzung Kleinkunden (synthetisches SLP) Für Kunden ohne registrierende ¼ h Lastgangmessung, i. d. R. < kwh Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH verwendet das synthetische Verfahren unter Verwendung von Standardlastprofilen (SLP) bei Kunden ohne RLM mit bis zu kwh. Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH behalten sich eine Änderung der kwh - Grenze vor. Netznutzung im Niederspannungsnetz ohne ¼-h-Lastgangmessung Nettopreise* Bruttopreise* Grundpreis Arbeitspreis Grundpreis Arbeitspreis Entnahmestelle /a /a Kleinkunde SLP im Niederspannungsnetz 15,60 6,15 18,56 7,32 * Preise gelten je Messstelle zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Entgelte gemäß KWK-G, Konzessionsabgabe Netznutzung für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen ohne ¼-h- Lastgangmessung Anwendung siehe separate Verfahrensbeschreibung Nettopreise* Bruttopreise* Grundpreis Arbeitspreis Grundpreis Arbeitspreis Art / Entnahmestelle /a /a Nachtspeicherheizung (SLP KN0) 1) 0,00 2,00 0,00 2,38 Wärmepumpe/Direktheizung (SLP KWP) 1) 0,00 3,80 0,00 4,52 * Preise gelten je Messstelle zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Entgelte gemäß KWK-G, Konzessionsabgabe 1) Bei Wärmepumpen in bivalent-alternativ betriebenen Heizungsanlagen darf die Versorgung für bis zu 960 Stunden im Jahr unterbrochen werden. Bei Wärmepumpen, die den Jahreswärmebedarf allein decken (monovalente Wärmepumpen) oder in bivalent-parallel betriebenen Heizungsanlagen eingesetzt werden, darf die Versorgung innerhalb von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden. Die einzelne Unterbrechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit. Diese Regelung findet auch für andere Verbrauchseinrichtungen Anwendung, deren Versorgung nach Satz 1 oder 2 unterbrochen werden kann (z.b. Nachtspeicherheizungen und Direktheizungen). Netznutzung für kommunale Abnahmestellen ohne ¼-h-Lastgangmessung Nettopreise* Bruttopreise* Grundpreis Arbeitspreis Grundpreis Arbeitspreis Art / Entnahmestelle /a /a Kommunale Abnahmestellen (SLP) 14,04 5,54 16,71 6,59 * Preise gelten je Messstelle zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Entgelte gemäß KWK-G, Konzessionsabgabe (Grundlage bildet der Wegenutzungsvertrag mit einem Rabatt von 10% auf die Netznutzungsrechnung)

3 gültig ab Version: Seite 3 von 7 Messstellenbetrieb (MSB), Messung (M) und Abrechnung (A) Nettopreise Bruttopreise MSB M A MSB M A /a /Vorgang /Vorgang /a /Vorgang /Vorgang Eintarifzähler 1) 9,00 3,84 12,00 10,71 4,57 14,28 Eintarifzähler Kommune 1) 8,10 3,46 10,80 9,64 4,12 12,85 Doppeltarifzähler 1) 18,66 7,20 12,20 22,21 8,57 14,52 Doppeltarifzähler Kommune 1) 16,79 6,48 10,98 19,98 7,71 13,07 ¼ h-maximumzähler (KA-Zähler) 2) 45,00 15,00 15,00 53,55 17,85 17,85 SmartMeter 3) 25,00 7,20 12,20 29,75 8,57 14,52 1) Preise gelten für Wechsel- und Drehstromzähler, sowie vorgangsbezogene Messung, Datenbereitstellung und Abrechnung 2) Jährliche Bereitstellung der Monatsleistungsmaxima seitens des Netzbetreibers zum Nachweis des verminderten Konzessionsabgabensatzes. Die Netznutzungsabrechnung erfolgt nach den Entgelten für Entnahmestellen im Niederspannungsnetz ohne registrierende ¼ h Lastgangmessung. 3) Nach Verfügbarkeit, Preis ohne Kommunikationsmodul und Kommunikationsanschlüsse, Zähler nur in 3-Punkt-Version, Funknetzabdeckung wird vorausgesetzt. Netto Brutto je manuelle Ablesung 60,00 /Vorgang 71,40 /Vorgang Wandlersatz 23,96 /a 28,51 /a SmartMeter Kommunikationsmodul (aktuell nicht verfügbar) n.n /a n.n /a Tarifschaltgerät (Rundsteuerempfänger) 11,40 /a 13,57 /a Mehr- und Mindermengen Vergütung für ungewollte Mehrmenge (Ablesung < SLP Prognose) Entgelt für ungewollte Mindermenge (Ablesung > SLP Prognose) Berechnung nach Marktpreisen Berechnung nach Marktpreisen Die Abrechnung der jährlichen Abweichung zwischen Jahresverbrauchsprognose im synthetischen Lastprofilverfahren und der tatsächlichen verbrauchten Energie von Entnahmestellen ohne registrierende ¼ h Lastgangmessung erfolgt bei der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH auf Grundlage der monatlichen Marktpreise der EEX. Reservenetzleistung Zeitliche Inanspruchnahme bis 200 h/a bis 400 h/a bis 600 h/a Entnahmestelle /kw /kw /kw Umspannung HS/MS 20,96 25,16 29,35 Mittelspannung (MS) 33,97 40,77 47,56 Umspannung MS/NS 38,89 46,67 54,45 Niederspannung (NS) 65,07 78,08 91,10 Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer. Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen können Reservenetzleistung bestellen, soweit sie bei einem Ausfall ihrer Eigenerzeugungsanlage Reservenetzkapazität über das Netz der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH beziehen möchten. Der Preis ist abhängig von der bestellten Reservenetzleistung und der Zeitdauer (im Abrechnungsjahr) der Inanspruchnahme.

4 gültig ab Version: Seite 4 von 7 Netznutzung allgemeine Komponenten Konzessionsabgabe 1 Konzessionsabgabe für Stromlieferungen (Orte bis Einwohner; in allen Orten gültig) Konzessionsabgabe für Stromlieferungen innerhalb eines Schwachlasttarifes Konzessionsabgabe für Stromlieferungen an Sondervertragskunden 1,32 0,61 0,11 Stromlieferungen aus dem Niederspannungsnetz gelten konzessionsabgabenrechtlich als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kw und der Jahresverbrauch beträgt mehr als kwh. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 1 Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) (Endverbrauchskategorie A)* Letztverbrauch <= kwh pro Jahr je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) (Endverbrauchskategorie B)* Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) (Endverbrauchskategorie C) Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (bei Stromkosten > 4% des Umsatzes) 0,178 0,178 0,055 0,178 0, Abs. 2 StromNEV-Umlage 2 Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) (Endverbrauchskategorie A)* Letztverbrauch <= kwh pro Jahr je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über / kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) (Endverbrauchskategorie A+)* Letztverbrauch > <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie B)* Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über / kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) (Endverbrauchskategorie A++)* Letztverbrauch, > <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (bei Stromkosten > 4% des Umsatzes) (Endverbrauchskategorie C)* Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (bei Stromkosten > 4% des Umsatzes) 0,092 0,092 0,482 0,050 0,092 0,532 0,025 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG 3 Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) (Endverbrauchskategorie A)* Für Stromentnahmen bis einschließlich 1 GWh/Jahr und Letztverbraucher Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) (Endverbrauchskategorie A)* Für Stromentnahmen bis einschließlich 1 GWh/Jahr und Letztverbraucher (Endverbrauchskategorie B)* Für Stromentnahmen über 1 GWh/Jahr Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) (Endverbrauchskategorie A)* Für Stromentnahmen bis einschließlich 1 GWh/Jahr und Letztverbraucher (Endverbrauchskategorie C)* Für Stromentnahmen über 1 GWh/Jahr von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 4 % des Umsatzes betrugen 0,250 0,250 0,050 0,250 0,025 1 Preise sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher zuzüglich Umsatzsteuer 2 Die 19 StromNEV-Umlage für 2014 wird ab dem von Letztverbrauchern je kwh des NNE zzgl. USt erhoben. 3 Die Offshore-Haftungsumlage für 2014 wird ab dem von Letztverbrauchern je kwh des NNE zzgl. USt erhoben.

5 gültig ab Version: Seite 5 von 7 Abschaltbare Lasten-Umlage 18 Abs. 1 AbLaV 4 Umlage nach 18 AbLaV Umlage nach 18 AbLaV 0,009 4 Die Abschaltbare Lasten-Umlage für 2014 wird ab dem von Letztverbrauchern je kwh des NNE zzgl. USt erhoben.

6 Preisblatt Sonstige Dienstleistungen gültig ab Version: Seite 6 von 7 Sonstige Dienstleistungen Inbetriebsetzungskosten Netto Brutto Inbetriebsetzung Ein-/Doppeltarifzähler innerhalb der regulären Arbeitszeit 60,00 71,40 Inbetriebsetzung Ein-/Doppeltarifzähler außerhalb der regulären Arbeitszeit 90,00 107,10 Inbetriebsetzung ¼ h Lastgang-/Maxmesssatz innerhalb der regulären Arbeitszeit 120,00 142,80 Inbetriebsetzung ¼ h Lastgang-/Maxmesssatz außerhalb der regulären Arbeitszeit 180,00 214,20 Nachplombierung innerhalb der regulären Arbeitszeit 60,00 71,40 Nachplombierung außerhalb der regulären Arbeitszeit 90,00 107,10 Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung Netto Brutto Mahnkosten (1. Mahnung) 5,00 5,00 Mahnkosten (ab der 2. Mahnung) 7,00 7,00 Sperrankündigung 5,00 5,95 Einstellung der Anschlussnutzung (Sperren) innerhalb der regulären Arbeitszeit 60,00 71,40 Einstellung der Anschlussnutzung (Sperren) außerhalb der regulären Arbeitszeit 90,00 107,10 Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperren) innerhalb der regulären Arbeitszeit 60,00 71,40 Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperren) außerhalb der regulären Arbeitszeit 90,00 107,10 Die Leistung der Sperrung besteht aus einer Anfahrt und einem Sperrversuch. Sollte der Anschlussnutzer/ Anschlussnehmer keinen Zutritt zum Zähler gewähren bzw. nicht anzutreffen sein, gilt der Auftrag mit Einwurf einer Sperrankündigung (vom Lieferanten beizustellen) ebenfalls als ausgeführt. Einstellung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Freileitungsnetz werden nach Aufwand berechnet. Die Kosten für Einstellung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung werden in einem Betrag in Rechnung gestellt. Die reguläre Arbeitszeit, bezogen auf dieses Preisblatt ist von Mo.-Do. von 7:00-16:00 Uhr und Fr. von 7:00-12:00 Uhr

7 Preisblatt Nutzung Geräte für 3. MSB gültig ab Version: Seite 7 von 7 Nettopreise Bruttopreise MSB MSB /a /a Eintarifzähler 1) 9,00 10,71 Doppeltarifzähler 1) 18,66 22,21 ¼ h-maximumzähler (KA-Zähler) 2) 45,00 53,55 SmartMeter 3) 25,00 29,75 Messstellenbetrieb (MSB), Messung (M) und Abrechnung (A) (RLM = registrierende ¼ h Lastgangmessung) MSB M A /a /a /a NE 5: RLM* 572,40 292,80 220,00 NE 6: RLM* 255,60 292,80 220,00 NE 7: RLM* 255,60 292,80 220,00 Mehrkosten MSB bei Einsatz eines GSM-Modems durch die Kreiswerke je manuelle Ablesung je Signalimpulsweitergabe je zusätzliche Lastgangbereitstellung Tarifschaltgerät (Rundsteuerempfänger) 216,00 /a 60,00 /Vorgang nach Aufwand 20,00 /Vorgang 11,40 /a Netto Brutto je manuelle Ablesung 60,00 /Vorgang 71,40 /Vorgang Wandlersatz 23,96 /a 28,51 /a SmartMeter Kommunikationsmodul (aktuell nicht verfügbar) 15,00 /a 17,85 /a Tarifschaltgerät (Rundsteuerempfänger) 11,40 /a 13,57 /a Netto Brutto Zähler-/Messsatzprüfung Zählerbefundprüfung durch staatl. anerkannte Prüfstelle auf Wunsch des Lieferanten/Kunden 140,00 166,60 Messsatzkontrolle eines ¼-h-Leistungsmesssatzes nach Aufwand Weitere Leistungen werden zu Preisen und Bedingungen der Ergänzenden Bedingungen der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in der jeweils gültigen Fassung erbracht. Alle Entgelte in diesem Preisblatt sind - soweit nicht anders ausgewiesen - freibleibend Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

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