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1 14. Wahlperiode Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiesektor durch Umsetzung des Dritten Binnenmarktpakets der Europäischen Union in nationales Recht Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie den derzeitigen Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten aus Verbrauchersicht beurteilt und ob sie die preisdämpfenden Wirkungen eines funktionierenden Wettbewerbs derzeit für ausreichend hält; 2. ob nach ihrer Einschätzung die jüngsten Erhöhungen der Strompreise in angemessener Weise die Verteuerung bei Produktion, Beschaffung, Vertrieb und den staatlichen Abgaben, insbesondere für die Erneuerbare-Energie- Gesetz-Umlage widerspiegeln; 3. ob sie das Wechselverhalten der Verbraucher als ausreichend für einen funktionierenden Wettbewerb einschätzt und welche Bedeutung sie in diesem Zusammenhang den bei den Verbrauchern noch weit verbreiteten Befürchtungen wegen einer Unterbrechung der Energieversorgung beim Wechsel zumisst; 4. wo sie mögliche Ansatzpunkte sieht, etwa noch vorhandene Informationsdefizite bei den Verbrauchern zu beheben; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 5. wie sie die derzeitige Angebotssituation im Bereich der Sondertarife für Verbraucher (etwa Nacht- oder Wochenendtarife) bewertet und wie sich die angebotenen Sondertarife im Verhältnis zur aktuellen Stromnachfrage verhalten; 6. was sie unternimmt, damit die Verbraucher noch mehr als bislang von günstigen Sondertarifen im Wettbewerb profitieren können; 7. in welchen Bereichen sie noch Defizite im Verbraucherschutz im Zusammenhang mit den liberalisierten Energiemärkten sieht und welche Möglichkeiten bestehen können, diese Defizite zu beheben; 8. wie sie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle Energie beurteilt; 9. welche Erwartungen sie an die weiteren Aktivitäten der Europäischen Union für den Verbraucherschutz im Energiesektor hat Hauk und Fraktion Begründung Auch zehn Jahre nach der Liberalisierung funktioniert der Wettbewerb auf den Energiemärkte noch nicht zufriedenstellend. Ein grenzüberschreitender europäischer Energiebinnenmarkt, der den Wettbewerb weiter beleben würde, ist für die Verbraucher noch nicht realisiert. Die Entwicklung der Kosten für die Bereitstellung von Energie wird häufig nur einseitig bei Preiserhöhungen von der Energiewirtschaft an die Kunden weitergegeben. Die Wechselwilligkeit der Verbraucher ist mit jährlich fünf Prozent der Haushalte zu gering, um nachhaltige marktwirtschaftliche Impulse zu geben und sollte daher durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden. Aus Verbrauchersicht bedarf es mehr Wettbewerb, mehr Transparenz und ein fairerer Umgang der Vertragsparteien und damit eine Stärkung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes im Energiebereich. Die anstehende Novellierung des Energiewirtschaftsrechtes 2011 bietet hierzu Gelegenheit. 2

3 Stellungnahme *) Mit Schreiben vom 14. Januar 2011 Nr. Z(37) /513 F nimmt das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz im Einverständnis mit dem Wirtschaftsministerium sowie dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie den derzeitigen Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten aus Verbrauchersicht beurteilt und ob sie die preisdämpfenden Wirkungen eines funktionierenden Wettbewerbs derzeit für ausreichend hält; Zu 1.: Mit der Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland hat sich vor allem in den letzten Jahren das Angebot für die Verbraucher sehr vielfältig entwickelt. So sind im Bereich der Stromversorgung über 1.100, beim Gas ca. 700 Unternehmen aktiv, die über verschiedene Tarife anbieten. Nach Erhebungen der Bundesnetzagentur hatten Haushaltskunden im Jahr 2010 die Wahl zwischen durchschnittlich 142 Energieanbietern je Netzgebiet. Aus Sicht des Verbraucherschutzes mangelt es allerdings an Markt- und Preistransparenz, das Angebot ist für Laien insgesamt nur sehr schwer zu durchschauen. Festzustellen ist, dass sich die Preise, je nach Ausgestaltung des Angebots (Vertragslaufzeiten, Preisgarantien, Servicequalität, Zahlungskonditionen) in den vergangenen Jahren immer weiter auseinander entwickelt haben. So können gerade die Verbraucher in Baden-Württemberg inzwischen Preisunterschiede von dreißig Prozent und mehr feststellen. Dabei stellt die staatlich garantierte und gesetzlich vorgeschriebene Grund- und Ersatzversorgung in der Regel die teuerste Art der Energieversorgung dar. Preislich günstiger wird es, wenn Verbraucher von ihren Wechselmöglichkeiten Gebrauch machen und einen anderen Tarif bei ihrem lokalen Grundversorger oder einem anderen Energielieferanten wählen. Von diesen Wechselmöglichkeiten haben in den vergangenen zehn Jahren nach den Angaben des Monitoringberichts 2010 der Bundesnetzagentur jedoch rund 45 Prozent der Haushaltskunden noch keinen Gebrauch gemacht und sind daher immer noch in vergleichsweise teuren Tarifen. Die Behörde stellt in ihrem Bericht fest, dass etablierte Energieversorger im Segment der Haushaltskunden eher eine Strategie der Kundenbindung und weniger der Neukundenakquise betreiben. Ebenso verharren viele Verbraucher von sich aus bei ihren angestammten Versorgern, was dazu führt, dass im Berichtsjahr 2009/2010 die Anzahl der Lieferantenwechsel im Vergleich zu den Vorjahren stagniert. Neuen Wettbewerbern fällt es nach Einschätzung der Bundesnetzagentur zunehmend schwerer, Neukunden zu gewinnen, die nicht bereits schon zur Kundengruppe der wechselwilligen Kunden gezählt werden können. Insgesamt stellte die Bundesnetzagentur in ihren Berichten fest, dass sich auf dem Strommarkt die jährliche Wechselquote in den Jahren 2005 bis 2010 zwischen drei und fünf Prozent der Haushalte bewegte. Diese Wechselquote ist nach Einschätzung von Experten aber zu gering, um eine preisdämpfende Wirkung zu entfalten. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3

4 Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums hat das Leipziger Institut für Energie (IE) im Herbst 2010 einen Bericht zum Strom- und Gasmarkt in Baden-Württemberg erstellt. Dort wird festgestellt, dass sich die Belebung des Wettbewerbs im Bereich des Elektrizitätsmarkts und die Zunahme der aktiven Teilnahme der Verbraucher am Marktgeschehen weiter fortgesetzt haben. Bundesweit haben seit der Liberalisierung der Märkte rd. 13,7 Mio. der insgesamt rd. 40 Mio. Haushalte den Vertrag bzw. Tarif bei ihrem bisherigen Versorger gewechselt. Rund 11,3 Mio. Haushalte haben einen neuen Versorger gewählt. In diesen aufsummierten Zahlen sind Mehrfachwechsel enthalten. Anders als beim Endkundenstrommarkt bestehen im Stromerzeugungs- und Stromgroßhandelsmarkt aber noch wettbewerbliche Entwicklungspotenziale. Demnächst werden die Ergebnisse der vom Bundeskartellamt eingeleiteten Sektoruntersuchung erwartet. Von der Einrichtung einer Markttransparenzstelle in diesem Jahr beim Bundeskartellamt verspricht sich die Bundesregierung insoweit erhebliche Verbesserungen. Bislang nicht umgesetzt sind die Vorstellungen zur auch zwangsweise möglichen Entflechtung von bestimmten Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung. Im Gegensatz zum Strommarkt ist laut Gutachten die Entwicklung des Wettbewerbs beim Gas noch nicht so weit fortgeschritten. Die Zahl der Haushalte, die ihren Gasversorger wechseln, steigt zwar mittlerweile weiter, belief sich aber im Jahr 2008 lediglich auf 4,4 %. Von 13,5 Mio. gasversorgten Kunden haben insgesamt bis 2008 rd einen Wechsel vollzogen. Die Landeskartellbehörde ist aktuell dabei, die konkreten Gas-Lieferantenwechselverhältnisse für Baden-Württemberg detaillierter zu ermitteln. Die Auswertung wird allerdings erst im Frühjahr abgeschlossen sein. 2. ob nach ihrer Einschätzung die jüngsten Erhöhungen der Strompreise in angemessener Weise die Verteuerung bei Produktion, Beschaffung, Vertrieb und den staatlichen Abgaben, insbesondere für die Erneuerbare- Energie-Gesetz-Umlage widerspiegeln; Zu 2.: Aus Verbrauchersicht sind die jüngsten Strompreissteigerungen nur schwer nachvollziehbar. Auch die Bundesnetzagentur 1 kritisierte die aktuellen Strompreiserhöhungen als nicht gerechtfertigt und sieht Spielräume für deutliche Preissenkungen beim Haushaltsstrom. Die Behörde stellt fest, dass eine zunehmende Vermarktung von Ökostrom insgesamt die Großhandelspreise senke. Ein Effekt, von dem die Verbraucher bislang nur wenig profitieren. Maßgeblich für die Bildung von Marktpreisen ist grundsätzlich der Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage. Kostengesichtspunkte spielen dabei nur langfristig insofern eine Rolle, als kein Unternehmen in der Lage ist, über einen größeren Zeitraum hinweg seine Produkte mit Verlust zu verkaufen. Kostenbetrachtungen können daher bei der Analyse von Marktpreisen lediglich einen gewissen Anhaltspunkt für die Angemessenheit bilden. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen hat das Wirtschaftsministerium mit Stand 30. Juni 2010 auf der Grundlage der Zahlen der amtlichen Statistik von Bund und Land sowie des Heidelberger Verbraucherportals Verivox einen durchschnittlichen Bruttostrompreis für Haushaltskunden von 22,94 ct/kwh ermittelt. 4 1 Pressemitteilung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 15. Oktober 2010.

5 Dieser Preis setzt sich zusammen aus den staatlichen regulierten Netzkosten (4,78 ct 20,8 %), den staatlich veranlassten Belastungen (9,84 ct/kwh 42,9 %), den Kosten für Messung und Abrechnung (0,70 ct 3,1 %), den Strombezugskosten (5,85 ct 25,5 %) und schließlich den Vertriebskosten und der Gewinnspanne des Handelsunternehmens (1,77 ct 7,7 %). Vom einzelnen Stromhandelsunternehmen im Rahmen der wettbewerblichen Preiskalkulation beeinflussbar ist dabei im Wesentlichen lediglich der Anteil von 1,77 ct oder 7,7 % des Bereichs Vertrieb und Marge. Der Kostenblock Bezugskosten spielt insofern eine Rolle, als die Höhe dieser Kosten wesentlich auch von dem Zeitpunkt abhängt, zu dem das Handelsunternehmen seinen Bedarf gedeckt hat. Stromhändler decken heute grundsätzlich den Großteil ihres Bedarfs bereits ein oder zwei Jahre im Voraus durch den Erwerb von Bezugsoptionen (futures). Der Einsatz dieses Instruments ist aus ökonomischer und energiepolitischer Sicht positiv zu beurteilen, da auf diese Weise für das einzelne Unternehmen Kalkulationssicherheit geschaffen wird und Preisausschläge aufgrund unvorhergesehener Ereignisse vermieden werden können. Desgleichen erlaubt es diese Art der Strombeschaffung den Kraftwerksbetreibern, den Einsatz ihrer Anlagen frühzeitig und kostenoptimal zu planen, was zu einer Dämpfung der Preise beitragen kann. Der Block der staatlich induzierten Belastungen einschließlich der Mehrwertsteuer, der die Haushaltskunden mit 42,9 % Anteil am Strompreis am stärksten belastet, stellt für die Stromversorgungsunternehmen grundsätzlich keine Kosten, sondern durchlaufende nicht beeinflussbare Posten dar. Dabei sind sowohl die Mehrwertsteuer als auch die Stromsteuer Abgaben, die ihrem Wesen nach direkt die Verbraucher belasten. Desgleichen soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG) direkt die Stromverbraucher belasten. Die Weitergabe der Erhöhung der EEG-Umlage in Höhe von rd. 1,5 ct/kwh zum 1. Januar 2011 auf die Endverbraucherpreise entspricht den Regelungen des EEG. Auf der Grundlage des dargestellten durchschnittlichen Preisbeispiels würde dies eine Erhöhung des Bruttostrompreises für den Haushaltskunden um rein rechnerisch rd. 6,6 % bedeuten. Die angekündigten Preisanpassungen der Energieversorger weichen von dieser rechnerischen Zahl aufgrund betriebsund vertragsindividueller Faktoren nach oben aber auch nach unten in unterschiedlicher Höhe ab. 3. ob sie das Wechselverhalten der Verbraucher als ausreichend für einen funktionierenden Wettbewerb einschätzt und welche Bedeutung sie in diesem Zusammenhang den bei den Verbrauchern noch weit verbreiteten Befürchtungen wegen einer Unterbrechung der Energieversorgung beim Wechsel zumisst; Zu 3.: Dem Wechselverhalten der Verbraucher, als den Marktteilnehmern auf der Nachfrageseite, kommt im Zusammenhang mit Wettbewerb und marktwirtschaftlichen Mechanismen eine wichtige Rolle zu. Mit ihrem Nachfrageverhalten und der damit ausgeübten Marktmacht können Angebote und Wettbewerbsintensität beeinflusst werden. Allerdings findet Wettbewerb auf einem liberalisierten Energiemarkt immer nur um wechselwillige Verbraucher statt. In den vergangenen Jahren lag die Wechselquote bei Strom und Gas zusammen in Deutschland bei jährlich ein bis zwei Millionen, das entspricht etwa zwei bis fünf Prozent der privaten Haushalte. Die Wechselzahlen beinhalten allerdings auch diejenigen Haushalte, die regelmäßig, das heißt bereits mehrfach ihren Strom- und Gasanbieter gewechselt haben. 5

6 Wie bereits unter Ziffer 1. ausgeführt, hält der Verbraucherschutz die Wechselquoten noch für zu gering, um eine preisdämpfende Wirkung zu erzielen. Zum Vergleich: Im Vereinigten Königreich (UK) wechseln jährlich rund ein Drittel der Verbraucher ihren Tarif oder Energieversorger. Anlässlich des im Jahre 2010 gemeinsam mit Bayern durchgeführten ersten Süddeutschen Verbrauchermonitorings lässt sich diese Zurückhaltung der Verbraucher auf zwei Ursachen zurückführen. Die Verbraucher werden durch eine Vielzahl von Tarifen verunsichert. Obwohl eine unterbrechungsfreie Versorgung durch den Grundversorger gesetzlich garantiert ist, ist zudem bei Teilen der Verbraucherschaft die Sorge vor einer Unterbrechung der Energieversorgung beim Wechsel vorhanden. Abhilfe kann nur durch eine gezielte Information der Verbraucher geschaffen werden. Die Energiepreisvergleichsportale im Internet können hierbei eine Entscheidungshilfe für den Verbraucher darstellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz setzt sich gegenüber den Portalbetreibern für möglichst große Transparenz, Nutzerfreundlichkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Datenbanken ein. 4. wo sie mögliche Ansatzpunkte sieht, etwa noch vorhandene Informationsdefizite bei den Verbrauchern zu beheben; Zu 4.: Die Landesregierung setzt sich über die Verbraucherschutzministerkonferenz für eine verstärkte Verbraucherinformation auf Bundesebene ein ist eine diesbezügliche Verbraucherinformation auch ein Schwerpunktthema für die Verbraucherzentralen, die dafür zusätzlich mit Bundesmitteln für Projekte im wirtschaftlichen Verbraucherschutz gefördert werden. Daneben befasst sich die Projektgruppe Energie der Verbraucherschutzministerkonferenz unter baden-württembergischem Vorsitz im ersten Quartal 2011 mit der Umsetzung der verbraucherrelevanten Bestimmungen des Dritten EU-Binnenmarktpakets in nationales Recht. Die Länder erarbeiten hierbei ein verbraucherpolitisches Eckpunktepapier als Empfehlung für die bevorstehende Energierechtsnovelle durch die Bundesregierung. Das Ziel ist mehr Transparenz und mehr Verbraucherinformation sowie eine signifikante Stärkung der Energieverbraucherrechte in Deutschland. Im Energiekonzept für Baden-Württemberg 2020 sind ebenfalls marktwirtschaftliche Impulse auf der Nachfrageseite vorgesehen. So sollen die Verbraucher noch mehr als bisher über marktwirtschaftliche Zusammenhänge im Energiebereich, die Möglichkeiten zum Wechsel von Anbietern und insbesondere auch die ökonomischen Aspekte und Vorteile des Energiesparens informiert werden. 5. wie sie die derzeitige Angebotssituation im Bereich der Sondertarife für Verbraucher (etwa Nacht- oder Wochenendtarife) bewertet und wie sich die angebotenen Sondertarife im Verhältnis zur aktuellen Stromnachfrage verhalten; 6. was sie unternimmt, damit die Verbraucher noch mehr als bislang von günstigen Sondertarifen im Wettbewerb profitieren können; Zu 5. und 6.: Anzutreffen sind unterschiedliche Formen der angebotenen Strom-Sonder - tarife. Allgemeine Stromsondertarife werden im Gegensatz zur sog. Stromgrundversorgung mit ihren allgemeinen Tarifen bereits jetzt mit einer großen Zahl der Stromhaushaltskunden vereinbart. 6

7 Gem. 40 Abs. 3 EnWG mussten die Energieversorgungsunternehmen bis spätestens Ende 2010 lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife anbieten, soweit die technischen Voraussetzungen vorhanden sind und es wirtschaftlich zumutbar ist. Ziel ist es, dass die Haushalte ihren Stromverbrauch so steuern können, dass eine preisliche Optimierung erreicht wird. Zugeschnitten sind die Sondertarife auf technisch mit neuen intelligenten Zählern ausgestattete Haushalte. Die erforderlichen Zähler sind bisher allerdings für die Verbraucher mit zusätzlichen Kosten verbunden und haben sich derzeit noch nicht durchgesetzt. Ebenso können z. B. über Rundsteuersignal steuerbare Zweitarifzähler bedient werden. Allerdings kann nicht jeder neue Lieferant wegen der Einspeisung nach sog. Standard-Lastprofilen auf solche Sondertarife umstellen. Intelligente Zähler erhöhen für die Verbraucher die Transparenz beim Stromverbrauch, indem sie eine zeitnahe Kontrolle und Abrechnung ermöglichen. Sie helfen außerdem, die Energie- und Geräteeffizienz in den privaten Haushalten zu verbessern. Gleichzeitig können die Verbraucher durch Verbrauchsverlagerung in Zeiträume mit geringerem Verbrauch Geld einsparen. Nach den Bestimmungen des Dritten EU-Binnenmarktpakets müssen bis 2020 achtzig Prozent der Haushalte mit intelligenten Zählersystemen ausgestattet sein. Die Mitgliedstaaten wurden verpflichtet, bis 2010 der EU-Kommission dazu eine Strategie vorzulegen. Die Landesregierung setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, zunächst in einer Analyse die möglichen Einsparpotenziale zu untersuchen. Die Verbrauchergruppen bzw. Musterhaushalte mit den größten Effizienzpotenzialen, wie Mehrpersonenhaushalte, Einfamilienhäuser, Haushalte mit Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen sollten dann bevorzugt mit intelligenten Zählersystemen ausgerüstet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die entsprechende Analyse erstellt wird. Der Gesetzgeber hat bereits zum 1. Januar 2011 die Verpflichtung zum Angebot entsprechender Schwachlasttarife eingeführt. 7. in welchen Bereichen sie noch Defizite im Verbraucherschutz im Zusammenhang mit den liberalisierten Energiemärkten sieht und welche Möglichkeiten bestehen können, diese Defizite zu beheben; Zu 7.: In einem Bericht der EU-Kommission zum Fortschritt bei der Verwirk - lichung des Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarktes werden die Erzeugungsstrukturen und der Stromhandelsgroßmarkt in Deutschland als hoch konzentriert bewertet. Den deutschen Gasendkundenmarkt dominieren nach Erkenntnissen der EU zwei Unternehmen mit einem Marktanteil von zusammen 75 % Prozent. Auch die Monopolkommission hat in ihrem zweiten Sondergutachten nach dem Energiewirtschaftsgesetz erhebliche Wettbewerbsdefizite auf den deutschen Energiemärkten festgestellt. Die Landesregierung sieht in der Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiesektor, wie es in dem, im Juni 2009 von der Europäischen Union ver - abschiedeten Dritten EU-Binnenmarktpaket vorgesehen ist, eine wichtige Voraussetzung für eine Weiterentwicklung des Energiemarktes. Das Paket enthält für die Verbraucher u. a. Regelungen zur Verkürzung der Wechselfris - ten auf drei Wochen, für mehr Information und Transparenz sowie zur Schaffung eines Ombudsmanns, einer Schlichtungsstelle für den Energiebereich. 7

8 Die Bundesregierung lotet derzeit in Gesprächen mit den Verbänden der Energiewirtschaft eine von den Unternehmen getragene Schlichtungsstelle in der Rechtsform eines Vereins aus. Mit einer Projektgruppe der Verbraucherschutzministerkonferenz begleitet das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz aktiv den Umsetzungsprozess des EU-Binnenmarktpakets. 8. wie sie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle Energie beurteilt; Zu 8.: Bereits 2009 hatte die Verbraucherschutzministerkonferenz auf Antrag Baden-Württembergs einen Beschluss zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle Energie gefasst, die bei Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und der Energiewirtschaft eine kostengünstige und schnelle außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen soll. Der Zugang der Verbraucher zu geeigneten Schlichtungsverfahren war schon Inhalt des Zweiten EU-Binnenmarktpakets und wurde erneut in das dritte Paket aufgenommen. Die Landesregierung setzt sich aus Gründen des Verbraucherschutzes für die Einrichtung einer Schlichtungsstelle Energie bei der Bundesnetzagentur ein. Die neue Schlichtungsstelle könnte mit dem bereits vorhandenen Verbraucherservice Energie und den seit Jahren existierenden Schlichtungsstellen Telekommunikation und Postwesen innerhalb der Behörde vernetzt werden. 9. welche Erwartungen sie an die weiteren Aktivitäten der Europäischen Union für den Verbraucherschutz im Energiesektor hat. Zu 9.: Aus verbraucher-, wirtschafts- und energiepolitischer Sicht hält es die Landesregierung für notwendig, den europäischen Binnenmarkt für Strom und Gas weiter voranzubringen. Hierbei ist eine weitere Harmonisierung auch der Verbraucherschutzbestimmungen anzustreben, um einerseits Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und andererseits eine transparente, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung für die Verbraucher zu gewährleisten. Eine solche Energieversorgung macht es auch erforderlich, auf europäischer Ebene die Interessen der Verbraucher und der Energiewirtschaft zu einem fairen Ausgleich zu bringen. Die Landesregierung wird die Kommission bei ihren Bemühungen, dieses Ziel zu erreichen im Rahmen ihrer Möglichkeiten tatkräftig unterstützen. In einer Veranstaltung Der Europäische Energiebinnenmarkt Wirklichkeit oder noch Illusion für den Verbraucher? am 26. Oktober 2010 in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Brüssel hat das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz gemeinsam mit EU-Energiekommissar Günther H. Oettinger und Vertretern des Europäischen Parlamentes, der Energieregulierungsbehörden und dem Dachverband der europä - ischen Verbraucherorganisationen die Bedeutung des Verbraucherschutzes im Energiebereich diskutiert. Kommissar Oettinger hat angekündigt, bei der anstehenden Umsetzung des Dritten EU-Binnenmarktpakets insbesondere auf ein hohes europäisches Verbraucherschutzniveau zu achten. Köberle Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz 8

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