Informationen zum Auslandssemester Masterstudiengang BWL
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- Gert Heidrich
- vor 8 Jahren
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1 Informationen zum Auslandssemester Masterstudiengang BWL S. 1 Stand Oktober 2013
2 Liebe Studierende, im Rahmen Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit, ein Auslandssemester zu absolvieren, in einigen Fällen sogar ein integriertes Auslandssemester. In dieser Broschüre finden sie erste hilfreiche Informationen zur Vorbereitung und Durchführung; sollten Sie noch mehr Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Viele Grüße, die Mitarbeiter/-innen des Bereichs Internationale Angelegenheiten. I. Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen Sie können Ihr Auslandssemester entweder an einer unserer Partnerhochschulen oder an einer von Ihnen frei gewählten Hochschule verbringen. Unsere Partnerhochschulen Die Hochschule Ludwigshafen am Rhein unterhält in den folgenden Ländern Partnerschaften im Bereich Betriebswirtschaftslehre: Nicht - Erasmusländer Australien Taiwan Russland USA Erasmus-Länder Bulgarien Frankreich S. 2
3 Großbritannien Italien Litauen Lettland Schweden Polen Slowakei Spanien Türkei Die vollständige Liste unserer Partnerhochschulen finden Sie auf unserer Homepage: Bewerbungsverfahren für einen Platz an einer Partnerhochschule Die Bewerbung für ein Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen erfolgt online unter: Welche Unterlagen brauchen Sie bis zur deadline? vorläufiger Notenauszug über das 1. erfolgreiche Studienjahr (60 ECTS) Kopie Ihres Bachelorzeugnisses Sprachnachweis über das Niveau B2/C1 in der Unterrichtssprache tabellarischer Lebenslauf in der Unterrichtssprache Motivationsschreiben in der jeweiligen Unterrichtssprache, weshalb Sie ein Semester an der gewünschten Partnerhochschule im Ausland studieren wollen ( nur für die Hochschule Ihrer 1. Priorität Passfoto genehmigte Kursauswahl vom Studiengang, wenn Sie sich Leistungen aus dem Ausland an der Hochschule Ludwigshafen anerkennen lassen möchten Bitte behalten Sie eine Kopie oder das Original der Kursgenehmigung für Ihre eigenen Unterlagen! S. 3
4 Bewerbungsfristen Für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule in: 1. Europa, inkl. Türkei, Russland, Australien und Asien jeden Jahres für das folgende Wintersemester jeden Jahres für das folgende Sommersemester 2. USA: und Kanada jeden Jahres für das folgende Wintersemester jeden Jahres für das folgende Sommersemester Achtung: Bitte bewerben Sie sich zu den jeweiligen Fristen; fehlende oder nicht komplette Unterlagen (Englischnachweis, Notenauszug) können nachgereicht werden. Nachweis der Sprachkenntnisse: Englischkenntnisse: Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 EU-Referenzrahmen, ausschließlich ausgestellt von der Hochschule Ludwigshafen oder einer anderen Hochschule in Deutschland. Das Niveau B2/C1 in Englisch kann nicht durch Schulnoten nachgewiesen werden. Auch der Besuch einer englischsprachigen Lehrveranstaltung reicht nicht aus. Bewerber für einen Platz an einer Hochschule in Australien müssen en DAAD-Sprachnachweis einreichen; diesen Nachweis erhalten Sie bei Ihrem Englischdozenten oder im Bereich Internationales. Einige Hochschulen in den USA verlangen auch den TOEFL bzw. IELTS-Test; dieser Test kann bis März für das kommende Wintersemester und bis Oktober für das kommende Sommersemester nachgereicht werden. Sollte in Ihrem Studiengang die Englischprüfung auf dem Niveau B2/C1 EU-Referenzrahmen nicht angeboten werden, können Sie diese Prüfung auch im Bereich Internationales ablegen. ( Für Hochschulen in Australien und den USA benötigen Sie den DAAD Sprachnachweis für Australien. Den DAAD Sprachnachweis erhalten Sie bei Ihrem Englischdozenten. Einige Partnerhochschulen verlangen einen externen Englischtest. TOEFL-Test: für den TOEFL-Test können Sie sich online registrieren unter folgender Adresse: IELTS: S. 4
5 Andere Unterrichtssprachen: Legen Sie bitte den Nachweis der Sprachkenntnisse B2 eines anerkannten Institutes vor. Z.B. Uni / FH / VHS / Sprachschule. Bitte erkundigen Sie sich im Bereich Internationale Angelegenheiten. II. Auslandssemester an einer Hochschule Ihrer Wahl Sollten Sie für Ihr Auslandssemester eine Hochschule Ihrer Wahl bevorzugen, so müssen Sie auf Folgendes achten: Wie liegen die Bewerbungsfristen? Wie ist der genaue Ablauf des Bewerbungsverfahrens? Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihre Bewerbung, evt. in Übersetzung? Sind Studiengebühren zu entrichten? Wenn ja, in welcher Höhe? Ist das Studienprogramm der Hochschule mit dem Programm unserer Hochschule kompatibel (mit dem Studiengangleiter absprechen)? Sollten Sie an einem Bachelor-(BA) oder Master(MBA, MA)-Studium an einer ausländischen Hochschule interessiert sein, beraten wir Sie gerne hier im Bereich Internationale Angelegenheiten. III. Integriertes Auslandssemester oder freiwilliges Auslandssemester Auch wenn sie ein Semester im Ausland studieren, müssen Sie sich an unserer Hochschule regulär zurückmelden und Ihre Semestergebühr bezahlen. Ist Ihr Auslandssemester ein freiwilliges Auslandssemester müssen Sie entscheiden, ob Sie sich für dieses Semester beurlauben lassen und ein Auslandssemester einlegen, oder nicht. Urlaubssemester Vorteil: Sie verlieren keine Versuche für Ihre Prüfungen. Das Auslandssemester wird Ihnen nicht von Ihrem Studienkonto abgezogen. S. 5 Nachteil: Sie können an unserer Hochschule nach Ihrer Rückkehr aus dem Auslandssemester im gleichen Semester keine Studienleistungen ablegen. Sie erhalten in dieser Zeit kein Kindergeld Ein Urlaubs-/Auslandssemester müssen Sie immer bei der Rückmeldung zu dem Semester, das Ihr Auslandssemester sein wird, im Studierendensekretariat mit dem entsprechenden Formular beantragen. Integriertes Auslandssemester Ist Ihr Auslandssemester ein integriertes Auslandssemester werden Sie für die Dauer Ihres Auslandssemesters nicht beurlaubt. In beiden Fällen können Sie sich im Ausland erworbene Leistungen auf Ihre Studienleistungen an der Hochschule Ludwigshafen anerkennen lassen. Bitte erkundigen Sie sich genau bei Ihrem Studiengang, dem Studierendensekretariat und im Prüfungsamt
6 IV. Fördermöglichkeiten Erasmus Zuschuss Die EU fördert Studienaufenthalte an Partnerhochschulen in der EU, den EFTA Ländern (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) und der Türkei zwischen 3 und 12 Monaten. Die Höhe der monatlichen Förderung wird jedes Jahr neu festgelegt. Bitte reichen Sie den Antrag auf einen EU-Zuschuss zum für das Winter- und der für das Sommersemester beim Bereich Internationale Angelegenheiten ein. Formular zum downloaden unter: Fördervoraussetzungen: Komplette Bewerbungsunterlagen für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule im Erasmus - Raum Studienaufenthalt zwischen 3 und 12 Monaten Keine vorherige Förderung eines Auslandssemesters über Erasmus S. 6
7 PROMOS Promos unterstützt mit einer Teilförderung: Semesteraufenthalte an einer ausländischen Hochschule kurzfristige Studienaufenthalte zur Anfertigung einer Abschlussarbeit Praktikum im Ausland Fahrtkostenzuschuss Bewerbungsfristen: für das darauffolgende Sommersemester und für das darauffolgende Sommersemester. Unterlagen: Bitte reichen Sie den Antrag auf eine Teilförderung durch Promos beim Bereich Internationale Angelegenheiten ein. Nicht gefördert werden können Aufenthalte an einer Partnerhochschule, die bereits mit Erasmus gefördert werden. Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz Besonders begabte Studierende (Notendurchschnitt besser als 2,0) können sich auch um ein Stipendium aus Mitteln der Stipendienstiftung Rheinland Pfalz bewerben. Näheres erfahren Sie im Bereich internationale Angelegenheiten. S. 7 BaföG Fördervoraussetzungen weltweit: Der ständige Wohnsitz muss in Deutschland sein Ausbildung im Ausland muss mindestens 6 Monate oder 1 Semester dauern; im Rahmen einer Kooperation wird auch ein Aufenthalt von 12 Wochen gefördert Trimester werden nicht gefördert Förderung von freiwilligen Auslandsemestern möglich, nicht aber von freiwilligen Praktika die Ausbildungsstätte in Ausland muss mit einer deutschen vergleichbar sein Vor dem Auslandsaufenthalt muss schon 1 Jahr in Deutschland, einem Staat in der EU oder in der Schweiz in etwa der Fachrichtung studiert worden sein ; bei MA-Studenten wird BA-Studium angerechnet, d.h. gefördert werden kann auch ein Auslandssemester im 1. oder 2. Semester das Auslandssemester, d.h. Leistungen sollen von der Heimathochschule anerkannt werden; das Auslandssemester kann auch während eines Urlaubssemesters stattfinden ein Auslandssemester, das zwischen einem BA- und MA-Studium stattfindet,kann nicht gefördert werden, wenn keine Einschreibung vorliegt Plus alle Regeln, die auch für das Inlands BaföG gelten ( Förderhöchstdauer, Leistungsnachweis, Fachrichtungswechsel) das Auslandssemester wird nicht auf die Förderhöchstdauer angerechnet Wer grundsätzlich keinen Anspruch auf Inlands Bafög hat, bekommt auch kein Auslands Bafög; grundsätzlich meint nicht rechnerisch Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb der Förderhöchstdauer beginnen;
8 Angaben über den Länderzuschlag finden Sie auf den Seiten des BMBF Nähere Informationen zum Auslands-BAFÖG, das zuständige Bafög-Amt für Ihr Auslandssemester und Antragsformulare zum downloaden s. unter Achtung der BaföG Rechner des Bafög Amtes wurde 2008 abgeschaltet; der jetzige ist privat die BaföG Ämter übernehmen dafür keine Garantie. Fulbright Stipendium Die Fulbright Kommission vergibt Voll- und Teilstipendien für Studienaufenthalte in den USA. Studierende reichen ihre Bewerbungsunterlagen im Bereich Internationale Angelegenheiten ein, Graduierte direkt bei der Fulbright Kommission für 1 akademisches Jahr (neun bis zehn Monate) Die Bewerbungsfristen: Voll- und Teilstipendien: April bis Juni für die Studienaufnahme im August des darauf folgenden Jahres Reisekostenstipendien: Dezember/Januar für den im selben Kalenderjahr beginnenden Stipendienzeitraum Wann bewerben: Studierende von Fachhochschule ab dem 2. Studiensemester Was beinhaltet das Stipendium: Grundleistungen, Übernahme, der Studiengebühren, Zuschuss zu bzw. Übernahme der Lebenshaltungskosten, Vorbereitungstagung in Deutschland und Veranstaltungen für Fulbright-Stipendiaten in den USA. Nähere Informationen und die Bewerbungsformulare zum downloaden finden Sie unter Bildungskredit. Ein Studienkredit ist grundsätzlich die schlechteste Möglichkeit ein Studium bzw. ein Auslandssemester zu finanzieren - aber es ist oft das letzte Mittel. Deshalb sollten Sie sich vor Abschluss eines Studienkredits vorher genau über die verschiedenen Angebote erkundigen. In der CHE-Broschüre CHE-Studienkredit-Test 2013 werden 33 Studienkredite, -darlehen und -fonds verglichen; diese Broschüre können Sie kostenlos downloaden Ein Abschlussdarlehen für die letzten 2 Studienjahre kann auch für Auslandsaufenthalt genutzt werden und kann eine Alternative zum Bildungskredit der KfW sein. Darauf sollten Sie bei der Aufnahme eines Darlehens oder Kredites auf alle Fälle achten: Langfristige Auszahlung Karenzzeit bei der Rückzahlung Festzins, möglichst über die gesamte Laufzeit Stundung der Zinsen während der Laufzeit, ansonsten verringert sich die ausgezahlte Summe Aus dem KFW-Kredit kann man jederzeit aussteigen, Obergrenze effektiver Jahreszins: 8.45 % möglich Bei Abbruch des Studiums wird Rückzahlung sofort fällig S. 8
9 Checkliste Auslandssemester: Bereich Internationales Zum Bewerbungstermin abgeben: ausgedrucktes online- Bewerbungsformular Aktueller Notenauszug inkl. aller Versuche und Anmeldungen für die Klausuren des laufenden Semesters Nachweis der Unterrichtssprache auf dem erforderlichen Niveau Lebenslauf Foto Bankstatement für die USA Kopie der vom Studiengang genehmigten Kurse Antrag auf finanzielle Förderung Studiengang/Studierendnsekretariat Zum Bewerbungstermin abklären: Genehmigung des Auslandssemesters Genehmigung der Kurse, die Sie sich auf Ihre Leistungen an der FH anerkennen lassen möchten Lesen Sie Ihre Auslandssemesterordnung, falls vorhanden Beantragung eines Urlaubs/Auslandssemesters falls nötig Nach Zusage eines Auslandssemesterplatzes durch den Bereich Internationale Angelegenheiten: Erhalten Sie die Bewerbungsunterlagen der Partnerhochschule Bitte ausgefüllt und unterschrieben zum vorgegeben Termin im Bereich Internationales abgeben Sollten Sie aus irgendeinem Grund Ihr Auslandssemester nicht antreten können, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit Erasmus-Zuschuss nur für Aufenthalte an einer Partnerhochschule in Europa, EFTA und Türkei: Sie erhalten ein Learning Agreement das Sie ausgefüllt und unterschrieben vor Ihrer Abreise bei uns abgeben. Erhalten Sie eine Annahmeerklärung, die Sie vor Ihrer Abreise ausgefüllt und unterschrieben abgeben. Ein Ankunfts- und Abreiseformular; das Ankunftsformular faxen Sie unmittelbar nach Ihrer Ankunft an uns. Ein Studienberichtsformular, das Sie ausgefüllt nach Ihrer Rückkehr bei uns abgeben. Während Ihres Aufenthaltes: S. 9 evt. Änderungen im Learning
10 Agreement bitte per an den Bereich Internationales Nach Ihrer Rückkehr ( für EmpfängerInnen eines finanziellen Zuschusses): Abgabe des Abreiseformulars des Studienberichtsformulars und des Erfahrungsberichts Abgabe Ihres Transcript of Records (Noten aus dem Auslandssemester) Teilen Sie uns mit, ob Sie eine Umrechnung Ihrer Noten aus dem Ausland benötigen Nach Ihrer Rückkehr: Abgabe Ihres Studienberichts falls vorgeschrieben Abgabe Ihrer Notenumrechnung zur Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen: die Notenumrechnung erhalten Sie auf Anfrage beim Bereich Internationales S. 10
11 Kontakt: Ilse Page Bereich Internationales Raum A 401a Tel: ilse.page@fh-ludwigshafen S. 11
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