Geprüfter Auflösungsbericht

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1 Structured Invest Geprüfter Auflösungsbericht High Yield Tagesgeld International Mix Investmentfonds nach Luxemburger Recht Fonds Commun de Placement (FCP) 5. März 2014 Verwaltungsgesellschaft: Structured Invest S.A. HR R.C.S. Luxembourg B

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3 3 INHALT WICHTIGE HINWEISE 4 VERWALTUNG UND ADMINISTRATION 5 BERICHT DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT ZUM 5. MÄRZ BERICHT DES RÉVISEUR D ENTREPRISES AGRÉÉ 9 AUFLÖSUNGSBERICHT HIGH YIELD TAGESGELD INTERNATIONAL MIX 11 ZUSAMMENSETZUNG DES NETTOFONDSVERMÖGENS 11 ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG SOWIE ENTWICKLUNG DES NETTOFONDSVERMÖGENS 12 STATISTISCHE ANGABEN 13 RISIKODATEN 14 ANMERKUNGEN ZUM AUFLÖSUNGSBERICHT 15 STEUERLICHE HINWEISE 18

4 4 WICHTIGE HINWEISE Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Luxembourg und in allen anderen maßgeblichen Rechtsgebieten sind die Wesentlichen Anlegerinformationen und der ausführliche Verkaufsprospekt, die geprüften Jahresberichte (sofern zutreffend) sowie die ungeprüften Halbjahresberichte kostenfrei am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen des Fonds erhältlich.

5 5 VERWALTUNG UND ADMINISTRATION Verwaltungsgesellschaft Structured Invest S.A. 8 10, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Vorsitzender des Verwaltungsrates Sergio Ravich Calafell (Vorsitzender seit 12. April 2013) UniCredit Bank AG Moor House, 120 London Wall UK - London EC2Y 5ET Verwaltungsratsmitglieder Dr. Jürgen Amendinger (Vorsitzender bis 11. April 2013, Mitglied bis 31. Dezember 2013) UniCredit Bank AG Arabellastraße 12 D München Lionel Bignone (ab 2. Januar 2014) UniCredit Bank AG Moor House, 120 London Wall UK London EC2Y 5ET Patrick Sollinger (bis 25. November 2013) UniCredit Bank AG Arabellastraße 12 D München Laurent Dupeyron (ab 2. Januar 2014) UniCredit Bank AG Moor House, 120 London Wall UK London EC2Y 5ET Dr. Rainer Krütten Wealth Management Capital Holding GmbH Am Eisbach 3 D München Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft Stefan Lieser Silvia Mayers Fondsmanagement Fondsmanager Structured Invest S.A. 8 10, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Anlageberater UniCredit Bank AG Arabellastraße 12 D München Depotbank, Hauptverwaltung und Zahlstelle in Luxembourg Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A. 2 8, avenue Charles de Gaulle B.P. 403 L-1653 Luxembourg Vertriebsstelle in Luxembourg UniCredit Luxembourg S.A. 8 10, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg

6 6 Internet: Reuters: LU LUF (Anteilklasse R), LU LUF (Anteilklasse I), LU LUF (Anteilklasse S) 1 Bloomberg: HVBHIGA LX [Equity] (Anteilklasse R), HVBHIGI LX [Equity] (Anteilklasse I), HVBHIGS LX [Equity] (Anteilklasse S) 1 Sammel-, Zahl- und Informationsstelle in Deutschland CACEIS Bank Deutschland GmbH Lilienthalallee D München Vertriebsstelle für Deutschland UniCredit Bank AG Kardinal-Faulhaber-Straße 1 D München Zahl- und Informationsstelle in Österreich UniCredit Bank Austria AG Schottengasse 6 8 A-1010 Wien Steuerlicher Vertreter für Österreich PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH Erdbergstraße 200 A-1030 Wien Vertriebsstelle für Österreich UniCredit Bank Austria AG Schottengasse 6 8 A-1010 Wien Zugelassener Abschlussprüfer des Fonds KPMG Luxembourg S.à r.l. 9, allée Scheffer L-2520 Luxembourg Zugelassener Abschlussprüfer der Verwaltungsgesellschaft Deloitte Audit S.à r.l. 560, rue de Neudorf L-2220 Luxembourg Rechtsberater in Luxembourg Clifford Chance 10, boulevard G.D. Charlotte L-1011 Luxembourg 1 Per 31. März 2009 wurde die Anteilklasse S aufgrund von Rückflüssen inaktiv.

7 7 BERICHT DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT ZUM 5. MÄRZ 2014 Anlagepolitik und Anlageziel Strategie Der Fonds strebte einen Ertrag an, der an die Entwicklung eines Basiswertes gekoppelt war, welcher sich aus dem BestZins Welt Index ableitete. Der BestZins Welt Index ( der Index ) gab die Performance einer kontinuierlichen Investition in einen vierteljährlich angepassten, weltweit diversifizierten Basket von Tagesgeldanlagen ( Subindizes ) wieder. Die Subindizes gaben jeweils die Performance einer kontinuierlichen Investition in eine täglich prolongierte Tagesgeldanlage in der jeweiligen Fremdwährung wieder. Referenzzinssatz war der jeweils gültige, tägliche Zinssatz der entsprechenden Währung um ca. 13:30 CET. Die Subindizes notierten in der jeweiligen Fremdwährung. Der Index selbst notierte in Euro. Der Index spiegelte so die Wechselkursänderungen zuzüglich lokaler Zinserträge wieder. Nach Maßgabe der im Verwaltungsreglement aufgeführten Anlagegrundsätze und -beschränkungen hat der Fonds in Wertpapiere investiert und die daraus resultierende Wertentwicklung teilweise oder vollständig gegen die auf den Index bezogene Wertentwicklung eingetauscht. Dafür wurden Swaps mit Finanzinstituten erster Ordnung zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Entwicklung BestZins Welt Index vom 1. April 2013 bis 5. März 2014 Wenngleich die Europäische Zentralbank im vergangenen November nochmals das Leitzinsniveau von 0,5 % auf 0,25 % reduzierte, der EUR war innerhalb des BestZins Welt-Universums eine der stärksten Währungen. Die Befestigung des EUR überkompensierte dabei im Berichtszeitraum den Zinsnachteil deutlich und der BestZins Welt Index verzeichnete im Zeitraum vom 1. April 2013 bis zum 5. März 2014 einen Verlust von 9,79 %. Der positiven Wechselkursentwicklung lagen unterschiedliche Impulse zugrunde. So endete im Jahresverlauf 2013 die rückläufige konjunkturelle Entwicklung im Euroraum und im 2. Quartal 2013 erreichte die Wachstumsdynamik im Quartalsvergleich erstmals seit dem 3. Quartal 2011 wieder positives Terrain. Einhergehend mit dieser Entwicklung reduzierte sich zugleich die Konvertibilitätsrisikoprämie, ablesbar an den stark zusammenlaufenden Renditedifferenzen zwischen den Staatsanleihen der Peripherieländer und deutschen Staatsanleihen. Diese Entwicklung ging einher mit einer breit angelegten Schwäche der G10 Währungen ggü. dem EUR. Von den während des Berichtszeitraumes gehaltenen G10 Währungen werteten AUD, CAD, NOK, SEK und USD ggü. dem EUR ab. Lediglich der NZD konnte sich ggü. dem EUR während des Haltezeitraums befestigen. Der zweite Faktor war die amerikanische Geldpolitik. Die zwischen Mai und September 2013 dominierende Diskussion um den Beginn der Reduzierung des amerikanischen Aufkaufprogramms von US-Staatsanleihen und Hypotheken-besicherten Anleihen sorgte für deutlichen Abwärtsdruck in den Währungen der Entwicklungsländer. Hauptleittragende waren in diesem Zeitraum explizit die Währungen von Entwicklungsländern mit hohen Leistungsbilanz- und Budgetdefiziten wie dem ZAR und der TRY, die in den Vorjahren von den hohen Liquiditätszuflüssen aufgrund der expansiven unkonventionellen US-Geldpolitik aufgrund ihres Zinsvorsprungs profitieren konnten. Unter den weiteren im Berichtszeitraum gehaltenen nicht-g10 Währungen konnten der ILS und der RON einen Zins- und Währungs-adjustiert positiven Ertrag ggü. dem EUR erzielen. Verluste erzielten der im 2. Quartal 2013 gehaltene THB und der zuletzt stark unter geopolitischen Unsicherheiten leidende RUB.

8 8 Wertentwicklung Die Wertentwicklung des High Yield Tagesgeld International Mix betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr vom 1. April 2013 bis zum 5. März 2014: Anteilklasse R (ISIN: LU ; WKN: A0KFKS): - 11,93 % Anteilklasse I (ISIN: LU ; WKN: A0MKGF): - 11,61 % Verschmelzung Der Fonds High Yield Tagesgeld International Mix wurde zum 5. März 2014 mit dem Fonds OptiTrend Balance verschmolzen. Luxembourg, im März 2014 Structured Invest S.A.

9 9 KPMG Luxembourg S.à r.l. Société à responsabilité limitée 9, Allée Scheffer L-2520 Luxembourg R.C.S. Luxembourg B Capital EUR BERICHT DES RÉVISEUR D ENTREPRISES AGRÉÉ An die Anteilinhaber des High Yield Tagesgeld International Mix Entsprechend dem uns von der Verwaltungsgesellschaft erteilten Auftrag vom 4. März 2014 haben wir den beigefügten Jahresabschluss des High Yield Tagesgeld International Mix geprüft, der aus der Aufstellung des Nettofondsvermögens, des Wertpapierbestands und der sonstigen Nettovermögenswerte zum 5. März 2014 (Tag der Verschmelzung), der Ertrags- und Aufwandsrechnung und der Entwicklung des Nettofondsvermögens für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis zum 5. März 2014 (Tag der Verschmelzung) sowie aus einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden und anderen erläuternden Informationen besteht. Verantwortung des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft für den Jahresabschluss Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxembourg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstößen resultieren. Verantwortung des Réviseur d Entreprises agréé In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung über diesen Jahresabschluss ein Prüfungsurteil zu erteilen. Wir führten unsere Abschlussprüfung nach den für Luxembourg von der Commission de Surveillance du Secteur Financier angenommenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing) durch. Diese Standards verlangen, dass wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durchführen, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und Informationen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des Réviseur d Entreprises agréé ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstössen enthält. Im Rahmen dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Réviseur d Entreprises agréé das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch, um eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und der Vertretbarkeit der vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxembourg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des High Yield Tagesgeld International Mix zum 5. März 2014 (Tag der Verschmelzung) sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Nettofondsvermögens für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis zum 5. März 2014 (Tag der Verschmelzung).

10 10 Sonstiges Die im Jahresbericht enthaltenen ergänzenden Angaben wurden von uns im Rahmen unseres Auftrages durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Standards. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben. Luxembourg, 25. Juni 2014 KPMG Luxembourg S.à r.l. Cabinet de révision agréé W. Ernst

11 11 AUFLÖSUNGSBERICHT HIGH YIELD TAGESGELD INTERNATIONAL MIX WKN: A0KFKS (Anteilklasse R), A0MKGF (Anteilklasse I), A0MKGG (Anteilklasse S) 1 ISIN: LU (Anteilklasse R), LU (Anteilklasse I), LU (Anteilklasse S) 1 ZUSAMMENSETZUNG DES NETTOFONDSVERMÖGENS PER 5. MÄRZ 2014 High Yield Tagesgeld International Mix (EUR) Aktiva Forderungen aus dem Verkauf von Wertpapieren und Finanzinstrumenten ,70 Bankguthaben 2.548,52 Summe Aktiva ,22 Passiva Verwaltungsgebühren (Anm. 3) 7.280,54 Depotbank- und Administrationsgebühren (Anm. 4) 4.817,42 Sonstige Verbindlichkeiten ,37 Summe Passiva ,33 Summe Nettofondsvermögen ,89 Nettoinventarwert pro Anteil Anteilklasse R 49,59 Anteilklasse I 47,79 Umlaufende Anteile am Ende der Berichtsperiode Anteilklasse R ,00 Anteilklasse I 20,00 Die nachfolgenden Anmerkungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Auflösungsberichts. 1 Die Anteilklasse S ist per 5. März 2014 nicht aktiv.

12 12 ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG SOWIE ENTWICKLUNG DES NETTOFONDSVERMÖGENS FÜR DIE BERICHTSPERIODE VOM 1. APRIL 2013 BIS ZUM 5. MÄRZ 2014 High Yield Tagesgeld International Mix (EUR) Nettofondsvermögen zu Beginn der Berichtsperiode ,05 Erträge Summe Erträge Aufwendungen Verwaltungsgebühren (Anm. 3) ,40 Depotbank- und Administrationsgebühren (Anm. 4) ,99 Taxe d Abonnement (Anm. 5) 2.820,00 Sonstige Aufwendungen ,37 Summe Aufwendungen ,76 Nettogewinn/(-verlust) aus Kapitalanlagen ,76 Realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren ,68 Realisierte Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren ,06 Realisierte Gewinne aus Swaps ,05 Realisierte Verluste aus Swaps ,93 Realisierte Gewinne aus Devisengeschäften ,71 Realisierte Verluste aus Devisengeschäften ,30 Realisierter Nettogewinn/(-verlust) ,61 Veränderung des nicht realisierten Wertzuwachses aus Wertpapieren ,34 Veränderung der nicht realisierten Wertminderung aus Wertpapieren ,36 Veränderung des nicht realisierten Wertzuwachses aus Swaps ,59 Veränderung der nicht realisierten Wertminderung aus Swaps ,33 Veränderung des nicht realisierten Wertzuwachses aus Devisengeschäften ,31 Nettozuwachs/(-abnahme) der Nettoaktiva ,16 Entwicklung des Kapitals Ausgabe von Anteilen Rücknahme von Anteilen ,00 Nettofondsvermögen am Ende der Berichtsperiode ,89 Die nachfolgenden Anmerkungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Auflösungsberichts.

13 13 STATISTISCHE ANGABEN PER 5. MÄRZ 2014 Fondsangaben High Yield Tagesgeld International Mix Fondstyp Strukturierter Fonds Fondswährung EUR Fondsauflage Stückelung Globalurkunde Anteilklasse R Auflagedatum der Anteilklasse WKN A0KFKS ISIN LU Anteilklasse I Auflagedatum der Anteilklasse WKN A0MKGF ISIN LU Anteilklasse S 1 Auflagedatum der Anteilklasse WKN A0MKGG ISIN LU Fondsvermögen in EUR per ,37 per ,05 per ,89 Nettoinventarwert pro Anteil in EUR per Anteilklasse R 54,24 Anteilklasse I 51,95 per Anteilklasse R 56,31 Anteilklasse I 54,07 per Anteilklasse R 49,59 Anteilklasse I 47,79 Total Expense Ratio (TER) 2 Gesamtkostenquote (BVI - Total Expense Ratio - Anteilklasse R) 1,58 % p. a. Gesamtkostenquote (BVI - Total Expense Ratio - Anteilklasse I) 0,95 % p. a. 1 Die Anteilklasse S ist per 5. März 2014 nicht aktiv. 2 Berechnung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten, für die Berichtsperiode 2013/2014.

14 14 STATISTISCHE ANGABEN PER 5. MÄRZ 2014 (FORTSETZUNG) Fondsangaben High Yield Tagesgeld International Mix Risikomaß 1 Value at Risk 0,00 % Hebelwirkung ( leverage ) 2 2,03 Tracking Error 3 Anteilklasse R EUR 4 0,01 % Anteilklasse I EUR 4 0,01 % Annual Tracking Difference 5 Anteilklasse R EUR 6-1,90 % Anteilklasse I EUR 6-1,59 % RISIKODATEN FÜR DEN BERICHTSZEITRAUM VOM 1. APRIL MÄRZ High Yield Tagesgeld International Mix VaR-Limit 8 10 % VaR-Modell Historische Simulation minimale Limitauslastung 9 34,27 % Konfidenzniveau 99 % maximale Limitauslastung 9 40,70 % Halteperiode 20 Tage durchschnittliche Limitauslastung 9 37,48 % Referenzzeitraum 500 Tage Datenhistorie 1 Das Risikomaß gibt an, welchen Wert der Verlust des Portfolios mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % bei einer Haltedauer von 20 Tagen nicht überschreitet (Anmerkung 8). 2 Durchschnitt über bewertungstägliche Werte der Hebelwirkung in der Berichtsperiode. 3 Die Volatilität der Differenzen zwischen den Renditen des indexnachbildenden OGAW und den Renditen des/der nachgebildeten Indizes. 4 Berechnung für den Berichtszeitraum. Der Fonds strebt eine 1:1 - Abbildung des BestZins Welt Index an. Der Tracking Error liegt voraussichtlich zwischen 0 und 0,5 %. 5 Die Differenz zwischen der Jahresrendite des indexnachbildenden OGAW und der Jahresrendite des nachgebildeten Index. 6 Die Annual Tracking Difference resultiert aus den Kosten des OGAW. 7 Siehe Anmerkung 8. 8 Internes Limit. Regulatorisches Limit beträgt 20 %. 9 Relative Auslastung des angegebenen internen Limits.

15 15 Anmerkungen zum Auflösungsbericht per 5. März Der Fonds a. Allgemeines High Yield Tagesgeld International Mix (der Fonds ) ist am 3. August 2006 als Fonds Commun de Placement (FCP) gemäß Teil I des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 gegründet worden (das Auflagedatum ist den jeweiligen statistischen Angaben zu entnehmen) und erfüllt die Voraussetzungen eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). Das Verwaltungsreglement des Fonds trat erstmals am 3. August 2006 in Kraft. Eine letztmalige Änderung trat am 27. Juni 2012 in Kraft. Das Sonderreglement des Fonds trat erstmals am 5. Oktober 2006 in Kraft und wurde letztmalig am 20. Februar 2012 geändert. Der Fonds besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und stellt ein gemeinschaftliches Eigentum an Wertpapieren dar, das von der Verwaltungsgesellschaft, der Structured Invest S.A. (Mitglied der UniCredit), in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsreglement im Interesse der Miteigentümer verwaltet wird. Gemäß dem Verwaltungsratbeschluss der Structured Invest S.A. vom 13. Dezember 2013 wurde der Fonds High Yield Tagesgeld International Mix mit dem Fonds OptiTrend Balance per 5. März 2014 fusioniert. b. Strategie Das Anlageziel des Fonds war ein Ertrag, der an die Wertentwicklung des BestZins Welt Index gekoppelt war. Nach Maßgabe der im Verwaltungsreglement aufgeführten Anlagegrundsätze und -beschränkungen investierte der Fonds in Wertpapiere und die daraus resultierende Wertentwicklung wurde teilweise oder vollständig gegen die auf den Index bezogene Wertentwicklung eingetauscht. Dafür wurden Swaps mit der UniCredit Bank AG, München ( Vertragspartner ) zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Der BestZins Welt Index (der Index ) gab die Performance einer kontinuierlichen Investition in einen vierteljährlich angepassten, weltweit diversifizierten Basket von Tagesgeldanlagen ( Subindizes ) wieder. Der Index und die Subindizes wurden von der UniCredit Bank AG berechnet. Die Subindizes gaben jeweils die Performance einer kontinuierlichen Investition in eine täglich prolongierte Tagesgeldanlage in der jeweiligen Fremdwährung wieder. Referenzzinssatz war der jeweils gültige tägliche Zinssatz der entsprechenden Währung um ca. 13:30 CET. Die Subindizes notierten in der jeweiligen Fremdwährung. Der Index selbst notierte in Euro. Der Index spiegelte so die Wechselkursänderungen zuzüglich lokaler Zinserträge wieder. 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze a. Allgemeines Die Erstellung der Finanzberichte erfolgt in Übereinstimmung mit den luxemburgischen Vorschriften in Bezug auf Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. b. Bewertung der Anlagen Bei der Ermittlung des Wertes der Vermögenswerte des Fonds werden an einer amtlichen Wertpapierbörse notierte oder an einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere zu ihrem letzten verfügbaren Schlusskurs am Hauptmarkt, an dem sie gehandelt werden, bewertet. Dabei ist jeweils der von einem seitens der Verwaltungsgesellschaft genehmigten Kursinformationsdienst mitgeteilte Kurs maßgebend. Ist für ein Wertpapier kein Kurs erhältlich oder spiegelt der wie oben beschrieben ermittelte Kurs nicht den angemessenen Wert des Wertpapiers wider, so wird das betreffende Wertpapier zu jenem angemessenen Wert bewertet, zu dem es wahrscheinlich veräußert werden kann. Dieser Wert ist von der Verwaltungsgesellschaft oder unter deren Anweisung in gutem Glauben festzulegen. Der Performance Swap wird zu seinem Present Value bewertet.

16 16 c. Erträge Dividenden werden an dem Datum, an dem die betreffenden Wertpapiere erstmals als Ex-Dividende notiert werden, als Ertrag verbucht. Zinserträge laufen täglich auf. d. Realisierte Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieranlagen Realisierte Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieranlagen werden nach der Durchschnittskostenmethode ermittelt. 3. Verwaltungsvergütung 1 Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine jährliche Gebühr, jeweils berechnet auf das Nettofondsvermögen der jeweiligen Anteilklasse, in Höhe von: 0,57 % für die Anteilklasse R, 0,35 % für die Anteilklasse I, 0,20 % für die Anteilklasse S. Diese Vergütung wird täglich berechnet und abgegrenzt und rückwirkend ausbezahlt. Erwirbt ein Fonds Anteile anderer OGAW und/oder sonstiger OGA, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, so darf die Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft für die Zeichnung oder den Rückkauf von Anteilen der anderen OGAW und/oder anderen OGA durch den Fonds keine Gebühren berechnen. 4. Depotbank-, Hauptverwaltungs- und Zahlstellenvergütung Die Depotbank, die Hauptverwaltung und die Zahlstelle in Luxembourg erhalten diese Vergütung für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese Gebühr in Höhe von bis zu 0,08 % p. a. berechnet sich auf das Nettofondsvermögen des Fonds und beträgt jährlich mindestens EUR Pro zusätzlicher Anteilklasse werden zusätzlich zu dieser Gebühr EUR p. a. erhoben. Diese Vergütung wird täglich berechnet und abgegrenzt und rückwirkend ausbezahlt. Die Depotbankvergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 5. Besteuerung Taxe d Abonnement Der Fonds unterliegt einer Abonnementsteuer (Taxe d Abonnement) in Höhe von 0,05 % p. a. (Anteilklasse R und I), welche vierteljährlich auf der Grundlage des Gesamtnettovermögens am Ende des jeweiligen Quartals berechnet wird. Für Anteilklassen, die ausschließlich institutionellen Anlegern zugänglich sind, gilt ein ermäßigter Steuersatz von 0,01 % p. a. (Anteilklasse S). 6. Aufstellung über die Entwicklung des Wertpapierbestands Auf Anfrage ist am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Depotbank sowie bei allen Zahl- und Informationsstellen des Fonds eine kostenfreie Aufstellung mit detaillierten Angaben über sämtliche während der Berichtsperiode getätigten Käufe und Verkäufe erhältlich. 7. Gewinnverwendung Die ordentlichen Nettoerträge des Fonds werden thesauriert. 1 Etwaig anfallende Vertriebskosten werden aus der Verwaltungsvergütung gezahlt. Die aus der Verwaltungsvergütung getätigten Zahlungen für Vertriebskosten verstehen sich inklusive einer etwaigen Mehrwertsteuer.

17 aa Risikomanagement-Verfahren Die Verwaltungsgesellschaft setzt für den Fonds ein Risikomanagement-Verfahren im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 und sonstigen anwendbaren Vorschriften ein, insbesondere dem CSSF-Rundschreiben 11/512. Mit Hilfe des Risikomanagement-Verfahrens erfasst und misst die Verwaltungsgesellschaft das Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und alle sonstigen Risiken, einschließlich operationeller Risiken, die für den Fonds wesentlich sind. Im Rahmen des Risikomanagement-Verfahrens wird das Gesamtrisiko des Fonds durch die sogenannte absolute Value-at-Risk (VaR) Methode gemessen und kontrolliert. 9. Transaktionskosten Im abgelaufenen Berichtszeitraum sind keine Transaktionskosten angefallen. 10. Umrechnung von Fremdwährungen Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage des nachstehenden Kurses per 05. März 2014 bewertet: Japanischer Yen 140,54 = 1 Euro. 11. Umtauschverhältnis der Fusion Der Fonds High Yield Tagesgeld International Mix wurde zum 5. März 2014 mit dem Fonds OptiTrend Balance verschmolzen. Die Anleger erhielten, soweit keine andere Weisung vorlag, automatisch Anteile des OptiTrend Balance nach dem folgenden offiziellen Umtauschverhältnis: Für 1 Anteil des High Yield Tagesgeld International Mix-AK R erhielt der Anteilinhaber 0,45758 Anteile des OptiTrend Balance- AK R. Für 1 Anteil des High Yield Tagesgeld International Mix-AK I erhielt der Anteilinhaber 0,04435 Anteile des OptiTrend Balance- AK I.

18 18 Steuerliche Hinweise Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gem. 5 InvStG für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis zum 5. März 2014 High Yield Tagesgeld International Mix (Anteilklasse R) WKN A0KFKS ISIN LU Alle Angaben in EUR je Anteil 5 Abs. 1 InvStG Privatvermögen Betriebsvermögen (KStG) Betriebsvermögen (EStG) Betrag der Ausschüttung Nr. 1 a 0,0000 0,0000 0,0000 in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre Nr. 1 a, aa 0,0000 0,0000 0,0000 in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge Nr. 1 a, bb 0,0000 0,0000 0,0000 Betrag der ausgeschütteten Erträge Nr. 1 b 0,0000 0,0000 0,0000 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge Nr. 2 0,0000 0,0000 0,0000 Gesamtbetrag der ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Nr. 1 c Erträge im Sinne des 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG ivm 3 Nr. 40 des EStG oder im Nr. 1 c, aa - 0,0000 0,0000 Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 Nr. 1 c, bb - 0,0000 0,0000 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG Erträge i. S. d. 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) Nr. 1 c, cc - 0,0000 0,0000 steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr.1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung Nr. 1 c, dd 0, Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des EStG sind steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung Nr. 1 c, ee 0, Nr. 1 c, ff 0, Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 Nr. 1 c, gg 0,0000 0,0000 0,0000 in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung Nr. 1 c, hh 0,0000-0,0000 Nr. 1 c, ii 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 c, jj - 0,0000 0,0000 Nr. 1 c, kk 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 c, ll - 0,0000 0,0000 im Sinne des 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 d, aa 0,0000 0,0000 0,0000 im Sinne des 7 Abs. 3 Nr. 1 d, bb 0,0000 0,0000 0,0000 im Sinne des 7 Abs. 1 Satz 5 soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten Nr. 1 d, cc 0,0000 0,0000 0,0000 den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 entfällt, und Nr. 1 d Nr. 1 f

19 19 Alle Angaben in EUR je Anteil 5 Abs. 1 InvStG der nach 4 Abs. 2 InvStG ivm 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 des EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist der nach 4 Abs. 2 InvStG ivm 34c Abs. 3 des EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 ivm diesem Abkommen anrechenbar ist in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist Privatvermögen Betriebsvermögen (KStG) Betriebsvermögen (EStG) Nr. 1 f, aa 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, bb - 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, cc 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, dd - 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, ee 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, ff - 0,0000 0,0000 den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung Nr. 1 g 0,0000 0,0000 0,0000 die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre den Betrag der nach 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 nichtabziehbaren Werbungskosten Nr. 1 h 0,0000 0,0000 0,0000 nachrichtlich Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten zum 5. März 2014 als zugeflossen. 0,0000 0,0000 0,0000 Die Aktiengewinne wurden nachträglich für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis 30. Juni 2013 korrigiert und auf der Internetseite nachveröffentlicht Der gültige Verkaufsprospekt mit dem Verwaltungsreglement des Fonds, die Jahres- und Halbjahresberichte sowie sonstige Verkaufsunterlagen sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und den Zahlstellen erhältlich.

20 20 Steuerliche Hinweise Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gem. 5 InvStG für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis zum 5. März 2014 High Yield Tagesgeld International Mix (Anteilklasse I) WKN A0MKGF ISIN LU Alle Angaben in EUR je Anteil 5 Abs. 1 InvStG Privatvermögen Betriebsvermögen (KStG) Betriebsvermögen (EStG) Betrag der Ausschüttung Nr. 1 a 0,0000 0,0000 0,0000 in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre Nr. 1 a, aa 0,0000 0,0000 0,0000 in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge Nr. 1 a, bb 0,0000 0,0000 0,0000 Betrag der ausgeschütteten Erträge Nr. 1 b 0,0000 0,0000 0,0000 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge Nr. 2 0,0000 0,0000 0,0000 Gesamtbetrag der ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Nr. 1 c Erträge im Sinne des 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG ivm 3 Nr. 40 des EStG oder im Nr. 1 c, aa - 0,0000 0,0000 Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 Nr. 1 c, bb - 0,0000 0,0000 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG Erträge i. S. d. 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) Nr. 1 c, cc - 0,0000 0,0000 steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr.1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung Nr. 1 c, dd 0, Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des EStG sind steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung Nr. 1 c, ee 0, Nr. 1 c, ff 0, Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 Nr. 1 c, gg 0,0000 0,0000 0,0000 in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung Nr. 1 c, hh 0,0000-0,0000 Nr. 1 c, ii 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 c, jj - 0,0000 0,0000 Nr. 1 c, kk 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 c, ll - 0,0000 0,0000 im Sinne des 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 d, aa 0,0000 0,0000 0,0000 im Sinne des 7 Abs. 3 Nr. 1 d, bb 0,0000 0,0000 0,0000 im Sinne des 7 Abs. 1 Satz 5, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten Nr. 1 d, cc 0,0000 0,0000 0,0000 den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 entfällt, und Nr. 1 d Nr. 1 f

21 21 Alle Angaben in EUR je Anteil 5 Abs. 1 InvStG der nach 4 Abs. 2 InvStG ivm 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 des EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist der nach 4 Abs. 2 InvStG ivm 34c Abs. 3 des EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 ivm diesem Abkommen anrechenbar ist in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist Privatvermögen Betriebsvermögen (KStG) Betriebsvermögen (EStG) Nr. 1 f, aa 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, bb - 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, cc 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, dd - 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, ee 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, ff - 0,0000 0,0000 den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung Nr. 1 g 0,0000 0,0000 0,0000 die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre den Betrag der nach 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 nichtabziehbaren Werbungskosten Nr. 1 h 0,0000 0,0000 0,0000 nachrichtlich Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten zum 5. März 2014 als zugeflossen. 0,0000 0,0000 0,0000 Die Aktiengewinne wurden nachträglich für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis 30. Juni 2013 korrigiert und auf der Internetseite nachveröffentlicht Der gültige Verkaufsprospekt mit dem Verwaltungsreglement des Fonds, die Jahres- und Halbjahresberichte sowie sonstige Verkaufsunterlagen sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und den Zahlstellen erhältlich.

22 22 Steuerliche Hinweise Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gem. 5 InvStG für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis zum 5. März 2014 High Yield Tagesgeld International Mix (Anteilklasse S) WKN A0MKGG ISIN LU Alle Angaben in EUR je Anteil 5 Abs. 1 InvStG Privatvermögen Betriebsvermögen (KStG) Betriebsvermögen (EStG) Betrag der Ausschüttung Nr. 1 a 0,0000 0,0000 0,0000 in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre Nr. 1 a, aa 0,0000 0,0000 0,0000 in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge Nr. 1 a, bb 0,0000 0,0000 0,0000 Betrag der ausgeschütteten Erträge Nr. 1 b 0,0000 0,0000 0,0000 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge Nr. 2 0,0000 0,0000 0,0000 Gesamtbetrag der ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Nr. 1 c Erträge im Sinne des 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG ivm 3 Nr. 40 des EStG oder im Nr. 1 c, aa - 0,0000 0,0000 Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 Nr. 1 c, bb - 0,0000 0,0000 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG Erträge i. S. d. 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) Nr. 1 c, cc - 0,0000 0,0000 steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr.1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung Nr. 1 c, dd 0, Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des EStG sind steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung Nr. 1 c, ee 0, Nr. 1 c, ff 0, Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 Nr. 1 c, gg 0,0000 0,0000 0,0000 in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung Nr. 1 c, hh 0,0000-0,0000 Nr. 1 c, ii 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 c, jj - 0,0000 0,0000 Nr. 1 c, kk 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 c, ll - 0,0000 0,0000 im Sinne des 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 d, aa 0,0000 0,0000 0,0000 im Sinne des 7 Abs. 3 Nr. 1 d, bb 0,0000 0,0000 0,0000 im Sinne des 7 Abs. 1 Satz 5, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten Nr. 1 d, cc 0,0000 0,0000 0,0000 den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 entfällt, und Nr. 1 d Nr. 1 f

23 23 Alle Angaben in EUR je Anteil 5 Abs. 1 InvStG der nach 4 Abs. 2 InvStG ivm 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 des EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist der nach 4 Abs. 2 InvStG ivm 34c Abs. 3 des EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 ivm diesem Abkommen anrechenbar ist in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG ivm 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG ivm 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist Privatvermögen Betriebsvermögen (KStG) Betriebsvermögen (EStG) Nr. 1 f, aa 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, bb - 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, cc 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, dd - 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, ee 0,0000 0,0000 0,0000 Nr. 1 f, ff - 0,0000 0,0000 den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung Nr. 1 g 0,0000 0,0000 0,0000 die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre den Betrag der nach 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 nichtabziehbaren Werbungskosten Nr. 1 h 0,0000 0,0000 0,0000 nachrichtlich Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten zum 5. März 2014 als zugeflossen. 0,0000 0,0000 0,0000 Die Aktiengewinne wurden nachträglich für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis 30. Juni 2013 korrigiert und auf der Internetseite nachveröffentlicht Der gültige Verkaufsprospekt mit dem Verwaltungsreglement des Fonds, die Jahres- und Halbjahresberichte sowie sonstige Verkaufsunterlagen sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und den Zahlstellen erhältlich.

24 Herausgeber Structured Invest S.A. 8 10, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Structured Invest

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