K a n z l e i M i c h a e l i s Rechtsanwälte. Der perfekte Maklervertrag

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1 Der perfekte Maklervertrag

2 Der perfekte Maklervertrag ein Vortrag von RA Stephan Michaelis LL.M. Fachanwalt für Versicherungsrecht, Versicherungskaufmann für die Haftpflichtkasse Darmstadt Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, die Schaubilder und die Inhalte des Vortrages sowie der rechtlichen Ausführungen.

3 Warum sind schriftliche Vereinbarungen so wichtig? Ein Makler, ein Buchhalter und ein Anwalt werden gefragt, wieviel Zwei plus Zwei ist. Der Makler antwortet sofort: "Vier!". Der Buchhalter sagt: "Ich denke, entweder Drei oder Vier. Lass mich nochmal mit dem Taschenrechner nachrechnen!" Der Anwalt: "Welches Ergebnis soll denn rauskommen?" Wollen Sie selbst bestimmen, was zwischen Ihnen und Ihrem Kunden gilt oder wollen Sie, dass Anwälte und Richter über Sie bestimmen? RA Stephan Michaelis 3

4 Es fängt schon vorher an Fall 1 Die Meier Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin die Meier Versicherungsmakler GmbH, diese vertreten durch Herrn Meier, vermittelt Versicherungsverträge, indem Herr Meier direkte Kunden berät und indem sie sich weiterer Handelsvertreter bedient. Sämtliche Anträge werden über die Maklerpool AG bei Versicherern eingereicht. Wen trifft jetzt die Erstinformationspflicht nach 11 VersVermV? RA Stephan Michaelis 4

5 Erstinformation Transparenz Alle Beteiligten offenlegen. Funktionen und Aufgaben erläutern RA Stephan Michaelis 5

6 Haben Sie eigentlich einen Maklervertrag mit Ihrem Kunden? einen Schriftlichen. Ich weiß sogar was drin steht. einen Mündlichen. Ich weiß aber nicht, was das für mich heißt? RA Stephan Michaelis 6

7 Haben Sie eigentlich einen Maklervertrag mit Ihrem Kunden? Ja einen Schriftlichen. Ich weiß sogar was drin steht. einen Mündlichen. Ich weiß aber nicht, was das für mich heißt? RA Stephan Michaelis 7

8 Welche Pflichten ergeben sich aus dem mündlichen Maklervertrag? Beweis Ihrer konkreten Bevollmächtigung Beratungs- und Dokumentationspflicht: 61 VVG. Keine Abweichung zum Nachteil des VN: 67 VVG. Sachwalterstellung: Betreuung und Verwaltung RA Stephan Michaelis 8

9 Ausgestaltung der Beratungspflicht Fall 2: Jean-Michel B. arbeitet als Angestellter bei einem deutschen mittelständischen Unternehmen und ist mit dem Aufbau einer schweizer Filiale beauftragt. B ist Franzose, wohnt in der Schweiz und ist mit einer Italienerin verheiratet. Er wünscht eine Altersabsicherung für sich und seine Familie. Auf welchem Markt haben Sie nach geeignetem Versicherungsschutz zu suchen? RA Stephan Michaelis 9

10 Was wollte ich Ihnen mit diesem Fall sagen? RA Stephan Michaelis 10

11 Markt- und Informationsgrundlage Was ist der relevante Markt? - deutsches Recht - deutsche Sprache - in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen. Es werden keine Direktversicherer oder courtagefreie Tarife berücksichtigt RA Stephan Michaelis 11

12 Beratungspflichten des Maklers? Fall 3: LG Leipzig: Elementarschadenklausel bei Hochwasser - Auswahl unter ausländischen Versicherern? - Muss der Makler alle Verträge/Absicherungsmöglichkeiten beraten/dokumentieren? RA Stephan Michaelis 12

13 Betreuungspflichten des Maklers? 6 Abs. 4 VVG: Pflicht des VR zur Betreuung des VN 6 Abs.6 VVG: Keine Betreuung durch VR, wenn VV vom Makler vermittelt wurde. Begründung: Vermittelt der Makler, übernimmt er auch die Betreuung RA Stephan Michaelis 13

14 Betreuungspflichten des Maklers? Hat der Makler Risikoänderungen RA Stephan Michaelis 14

15 Betreuungspflichten des Maklers? Hat der Makler Risikoänderungen Rechtsänderungen RA Stephan Michaelis 15

16 Betreuungspflichten des Maklers? Hat der Makler Risikoänderungen Rechtsänderungen Produktverbesserungen für seinen Kunden unaufgefordert anzupassen? RA Stephan Michaelis 16

17 Betreuungspflichten des Maklers? Was machen Sie mit Versicherern, die ständig den Leistungsumfang erweitern und die Prämie senken? Nichts? - Optimierungsklausel? oder - Nachfragepflicht ausschließen und Informationspflicht VN vereinbaren RA Stephan Michaelis 17

18 Vollmacht Fall 4 Jahresprämie ,- Kunde hatte grds. seine Zustimmung erbeten Kfz Flotte prolongiert Kunde verlangt Vertragsaufhebung VR verweigert Schadenersatzklage LG Hamburg RA Stephan Michaelis 18

19 Glauben Sie an den ehrlichen Kunden? "Mein Gott, Du kommst ja auf Krücken! "Ich hatte einen Autounfall! "Und ohne Krücken kannst Du nicht mehr laufen? "Der Arzt meint schon, mein Anwalt aber nicht!" RA Stephan Michaelis 19

20 Haben Sie ein Beweismittel? Urkunde gemäß 416 ZPO sind schriftliche Vollmacht schriftliche Datenschutzerklärung unterzeichneter Maklervertrag RA Stephan Michaelis 20

21 Haftungsbegrenzung Fall 5 D & O Versicherung. Makler hebt Versicherung einvernehmlich auf. Schaden mindestens 1,8 Mio. Euro Schadensmeldung in der Nachhaftungszeit RA Stephan Michaelis 21

22 Haftungsklausel 67 VVG: Kein Ausschluss der Haftung für Beratungs- und Dokumentationspflichtverletzungen (strittig) 307 BGB: Keine unangemessene Benachteiligung (z.b. Haftungsreduzierung unterhalb der Mindestversicherungssumme) 309 Nr.7 b BGB: Kein Ausschluss grober Fahrlässigkeit RA Stephan Michaelis 22

23 Verjährungsverkürzung Kann schon mal helfen RA Stephan Michaelis 23

24 Datenschutzerklärung Fall 6 Makler A will in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Er will seinen Bestand daher an seinen Kollegen B verkaufen. Darf A die Daten seiner Kunden an B übergeben, - wenn er keine Datenschutzvereinbarung mit dem Kunden hat? - wenn er eine Datenschutzklausel hat, die Rechtsnachfolger nicht einschließt? - wenn er die Kunden anschließend informiert? RA Stephan Michaelis 24

25 Datenschutzerklärung Einwilligung des Kunden zur Speicherung und Verwendung seiner Daten durch den Makler. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Erweiterung für Maklerpools und Rechtsnachfolger RA Stephan Michaelis 25

26 Nebenbestimmungen Fall 8 Ihr Kunde behauptet, Sie hätten ihn falsch beraten und er habe daraus einen Schaden erlitten. Sie bestreiten das. Das Beratungsprotokoll enthält zum streitigen Punkt keine Angaben. Weitere Gesprächsteilnehmer gab es nicht. Bevor der Kunde Sie verklagt, tritt er die Schadensersatzforderung gegen Sie an seinen Freund F ab. F erhebt daraufhin Klage. Kann F Ihren Kunden als Zeugen für Ihre Falschberatung benennen? RA Stephan Michaelis 26

27 Nebenbestimmungen Abtretungsverbot vereinbaren RA Stephan Michaelis 27

28 Fall 9 Es gibt eine neue Versicherung, echt super! Nachdem Sie Ihren Kunden einen Rechtsanwalt angerufen haben, bekommen Sie eine strafbewährte Unterlassungserklärung. Zu Recht? RA Stephan Michaelis 28

29 Serviceklausel Der Kunde willigt ein, dass alle über seine Risikosituationen erfassten und gespeicherten Daten verwendet werden dürfen, damit er von dem /den Vermittler(-n) mittels sämtlicher Medien (z.b. Brief, Telefon, Fax, ) weiterführend auch in anderen oder neuen Produktsparten angesprochen, informiert und über die weiteren Produktvorschläge beraten wird RA Stephan Michaelis 29

30 Was sollten Sie heute mitnehmen? Ein Russe, ein Chinese und ein Deutscher sitzen im Zug. Der Deutsche hat seinen Anwalt dabei. Der Russe greift in seinen Rucksack, holt ein Flasche Wodka hervor und nimmt ein tiefen Schluck. Die Flasche wirft er dann aus dem Fenster: "Wir in Russland haben genug davon". Der Chinese greift in seinen Sack, holt eine Handvoll Reis hervor und verspeist sie. Den Sack wirft er dann aus dem Fenster: "Wir in China haben genug davon". Darauf der Anwalt zum Deutschen: "Mach jetzt nichts Unüberlegtes!" Wenn Sie die Anwälte nicht los werden, setzen Sie die Anwälte für Ihre eigenen Interessen ein RA Stephan Michaelis 30

31 Unsere Muster für Sie: Erstinformation Maklervertrag nebst AGB Datenschutzerklärung Maklervollmacht oder das Buch Versicherungsmaklerrecht für nur 20,- Haftpflichtkasse - Sonderpreis RA Stephan Michaelis 31

32 Fazit des Vortrages Sie sind dem Kunden Kraft Gesetz grundsätzlich haftungsverantwortlich. Nur Sie können die Rechtslage um 180 Grad drehen. Es gibt nur einen Weg: Verträge RA Stephan Michaelis 32

33 Fazit des Vortrages Sie sind dem Kunden Kraft Gesetz grundsätzlich haftungsverantwortlich. Nur Sie können die Rechtslage um 180 Grad drehen. Es gibt nur einen Weg: Verträge, kommt von vertragen! RA Stephan Michaelis 33

34 Fazit des Vortrages Denken Sie an unserer heutigen Beispiele: - Formal alles ok? (Erstinformation, Register etc) - Richtige Versichererauswahl? - Müssen Sie unaufgefordert alle denkbaren Risiken des Kunden beraten und immer nachfragen? - Haben Sie wirklich eine Vollmacht? - Haften Sie lieber unbegrenzt? - Ist der Datenschutz wichtig? - Streiten Sie gern mit Ihrem Kunden? RA Stephan Michaelis 34

35 RA Stephan Michaelis 35

36 RA Michaelis LL.M. RA Dr. Freitag RA Funke RAin Loest RA Wedekind RAin Jahnke LL.M. RA Deierling EMLE RA Cyrus Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung. Mittelweg Hamburg Tel: (040) Fax: (040)

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