Jugendordnung. über Aufgaben und Ziele der Jugendfußballabteilung

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1 Jugendordnung über Aufgaben und Ziele der Jugendfußballabteilung

2 INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 3 Vorwort Die Jugendabteilung Der Jugendvorstand Der erweiterte Jugendvorstand Der Jugendausschuss Organigramm Aufgaben in der Jugendabteilung Aufgaben der Jugendleiter Aufgaben der Kassierer Aufgaben des Jugendgeschäftsführers Aufgaben des stellv. Jugendgeschäftsführers Aufgaben des Verantwortlichen für das Passwesen Aufgaben des Jugend-Koordinators Leistungstraining Aufgaben des Jugend-Koordinators Aufbautraining Aufgaben des Jugend-Koordinators Grundlagentraining Aufgaben des Jugend-Koordinators Mädchenfußball Aufgaben des Turnierkoordinators Aufgaben des Zeugwarts Aufgaben des Pressewartes Jugendtrainer Voraussetzungen Unterstützung / Angebote der Jugendfußballabteilung Aufgaben der Jugendtrainer Fußballlehrplan Allgemeine Grundsätze: Pädagogische Grundsätze: Grundlagenbereich (G-, F- und E-Jugend) Aufbaubereich (D- und C-Jugend) Leistungsbereich (B- und A-Jugend) Verschiedenes Organisatorische Grundsätze Grundsätze des Vereinslebens Jugendordnung des SV Falke Bergrath 2

3 Präambel In dem Bewusstsein, dass das Fußballspiel den jungen Menschen besonders anspricht, in der Überzeugung, dass das Fußballspiel ein geeignetes Mittel zur Erziehung des jungen Menschen zur Persönlichkeit und zur Mitverantwortung darstellt und in der Absicht, außerschulisch sportliche und außersportliche Jugendarbeit zu leisten. Auszug aus der Jugendsportordnung des WFLV Jugendordnung des SV Falke Bergrath 3

4 Vorwort In der vorliegenden Jugendordnung sind die wichtigsten Aufgaben und Ziele der Fußballjugend des SV Falke Bergrath für die nächsten Jahre festgelegt. Für eine attraktive, zielorientierte Jugendarbeit ist es notwendig, eine klare Struktur zu schaffen, so dass die vielfältigen Aufgaben, die sich wöchentlich ansammeln, auf mehrere kompetente Schultern verteilt werden. Sowohl für die Trainer, Spieler und Eltern, als auch nach außen hin, soll immer deutlich sein, wer wofür die geeignete Ansprechperson ist. Außerdem sollen die Ziele der Bergrather Jugendarbeit verbindlicher gemacht werden. Der SV Falke Bergrath möchte im Jugendfußball einerseits seine Talente altersgerecht fördern, aber auch zuverlässig in die Breite arbeiten, um so auch weniger talentierten Spielern ein gutes Freizeitangebot bieten zu können. Hierzu ist es notwendig, sportliche und soziale Lernziele zu formulieren, sowie die Rechte und Pflichten der Trainer festzuschreiben. Der Fußballlehrplan orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Fußball- Bundes (DFB). Wir hoffen, dass durch diesen Plan der Aufschwung der Bergrather Fußballjugend weiter fortgesetzt wird und sich unser Verein in den nächsten Jahren im Fußballkreis Aachen noch besser positioniert. Dabei wollen wir aber auch unsere Identifikation als Dorfverein pflegen. In dem folgenden Dokument wurde aus Gründen der Lesbarkeit an vielen, wenn auch nicht an allen Stellen, auf die ausdrückliche Nennung weiblicher und männlicher Bezeichnungen verzichtet und die maskuline Form verwendet. Der Jugendvorstand Januar 2010 Jugendordnung des SV Falke Bergrath 4

5 1.0. Die Jugendabteilung 1.1. Der Jugendvorstand Der Jugendvorstand kümmert sich um organisatorische Abläufe innerhalb der Jugendabteilung. Er legt die Richtlinien und die Zielsetzung fest und plant und steuert die langfristige Entwicklung der Jugendabteilung. Der Jugendvorstand besteht aus folgenden Funktionsträgern: Jugendleiter stellv. Jugendleiter Kassierer stellv. Kassierer Jugendgeschäftsführer stellv. Jugendgeschäftsführer Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Auf dem jährlich stattfindenden Vereinsjugendtag muss der Jugendvorstand Rechenschaft über seine Arbeit ablegen. Außerdem finden dabei die Neuwahlen der o.a. Funktionsträger statt. Stimmberechtigt sind alle jugendlichen Mitglieder ab 14 Jahren sowie, alle Mitglieder des Jugendausschusses. Der Jugendleiter wird auf der Hauptversammlung des Vereins zur Bestätigung vorgeschlagen Der erweiterte Jugendvorstand Der erweiterte Jugendvorstand kann aus folgenden Personen bestehen: Verantwortlicher für das Passwesen 1.Jugendkoordinator A + B Jugend (Leistungsbereich) 2.Jugendkoordinator C + D Jugend (Aufbaubereich) 3.Jugendkoordinator E G Jugend (Grundlagenbereich) 4. Jugendkoordinator Mädchenfußball Turnierkoordinator Zeugwart Pressewart Der erweiterte Jugendvorstand berichtet dem Jugendvorstand direkt und unterstützt ihn in sportlichen und organisatorischen Belangen Der Jugendausschuss Der Jugendausschuss wird gebildet aus den Funktionsträgern im Jugendvorstand, den Mitgliedern des erweiterten Jugendvorstands, sowie allen Trainern, Co-Trainern und Betreuern. Jugendordnung des SV Falke Bergrath 5

6 1.4. Organigramm Jugendordnung des SV Falke Bergrath 6

7 2.0. Aufgaben in der Jugendabteilung 2.1. Aufgaben der Jugendleiter Die Jugendleiter übernehmen den Vorsitz des Jugendausschusses. Sie üben auch eine Kontrollfunktion aus, indem sie die Arbeit des Jugendausschusses beobachten und darauf achten, dass die festgelegten Regeln eingehalten werden. Dazu ist es notwendig, dass die Jugendleiter regelmäßig am Sportplatz anwesend sind. Bei auftretenden Problemen bemühen sich die Jugendleiter darum, überzeugende Lösungswege aufzuzeigen und bei Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten zu vermitteln. Darüber hinaus sind sie eine Ansprechperson für Spieler, Eltern und Trainer. Sie arbeiten mit dem Hauptvorstand zusammen und halten Kontakt zu anderen Vereinen sowie zum Verband. Die Jugendleiter repräsentieren die Jugendabteilung sowohl nach innen als auch nach außen und übernehmen die Öffentlichkeitsarbeit und halten engen Kontakt zur Presse. Außerdem organisieren und leiten sie die regelmäßigen Versammlungen des Jugendausschusses, insbesondere den jährlichen Vereinsjugendtag. In Abstimmung mit dem Jugendausschuss verabschieden die Jugendleiter den Rahmenterminplan. Des Weiteren planen bzw. verteilen die Jugendleiter die Trainingszeiten und erstellen einen Trainingsbelegungsplan für Sportplatz sowie Sporthalle. Vor einer Verbandsspielrunde teilen die Jugendleiter mit den Jugendkoordinatoren und den verantwortlichen Jugendtrainern die Mannschaften ein. Sie sorgen möglichst dafür, dass für alle Mannschaften qualifizierte Trainer und Betreuer zur Verfügung stehen. Der 1.Jugendleiter ist Mitglied des Vereinsvorstandes und nimmt an den regelmäßigen Sitzungen des Hauptvorstandes teil. Die Jugendleitung besteht aus dem 1.Jugendleiter und seinen Stellvertretern Aufgaben der Kassierer Der Kassierer führt die finanztechnischen Unterlagen der Jugendabteilung. Er erstellt eine Einnahmen- und Überschussrechnung des laufenden Abrechnungsjahres und trägt auf dem Vereinsjugendtag den finanziellen Anteil zum Jugendbericht vor. Er verwaltet die Vereinsgelder der Jugendabteilung über die Vereinskonten und sorgt über die sichere Verwahrung der finanziellen Mittel des Vereins. Des Weiteren hält er Kontakt zum Kassierer des Hauptvereins und leitet steuerliche Dokumente an diesen weiter. Jugendordnung des SV Falke Bergrath 7

8 Ihm obliegt Organisation und Durchführung der Kassierungen oder Rechnungsausgaben bzw. deren Versand. Er koordiniert in vorheriger Absprache mit den Jugendleitern, Anträge zur Förderung der Jugend bei der Interessengemeinschaft. Er verwaltet die Mitgliederlisten sowie das Mahnwesen des Vereins gegenüber Vereinsmitgliedern und externen Schuldnern. Er erhält die Vereinsabmeldungen der Jugendfußballabteilung und leitet notwendige Maßnahmen ein. Des Weiteren wird gemäß Vereinssatzung zum Ende des Geschäftsjahres eine Kassenprüfung durchgeführt. Der Kassierer wird bei seinen Aufgaben durch den zweiten Kassierer unterstützt bzw. vertreten Aufgaben des Jugendgeschäftsführers Der Jugendgeschäftsführer kommuniziert mit dem Kreisjugendausschuss des Fußballkreises Aachen, insbesondere mit den Staffelleitern, bezüglich notwendiger Spielverlegungen. Er erledigt die schriftlichen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Jugendspielbetrieb und leitet evtl. Spielabsagen an den entsprechenden Trainer weiter. Vor Saisonbeginn erstellt er die Spielpläne der kompletten Jugendabteilung und stimmt diese aufeinander ab. Er fordert für Turniere die erforderlichen Schiedsrichter beim Schiedsrichterobmann des Fußballkreises Aachen an. Des Weiteren ist er Ansprechpartner für die Platzbelegung des Sportplatzes, für durchzuführende Freundschaftspiele in der trainingsfreien Zeit. In den Wintermonaten verwaltet er zusätzlich, die besonderen Zeiträume, die für alle Mannschaften ohne Hallenzeiten zur Verfügung stehen. Er versendet bei Bedarf die aktuellen Belegungspläne an alle Mitglieder des Jugendausschusses Aufgaben des stellv. Jugendgeschäftsführers Der Stellvertreter des Jugendgeschäftsführers übernimmt bei Abwesenheit wie z.b. Urlaub, die Aufgaben vom Jugendgeschäftsführer. Der Vertreter kontrolliert nach Pflichtspielen, die Spielberichtsbögen und versendet diese im Anschluss an den Fußballkreis Aachen. Er kontrolliert die Ergebnismeldungen im DFB-Online-Portal. Des Weiteren holt er Informationen des Fußballverbandes bzw. Kreises ein und leitet diese an die entsprechenden Ansprechpartner im Verein weiter, dazu gehört auch die Auswertung der Amtlichen Mitteilungen des Fußballkreises Aachen. Jugendordnung des SV Falke Bergrath 8

9 2.5. Aufgaben des Verantwortlichen für das Passwesen Er bearbeitet Neuanmeldungen von Passanträgen und sendet diese zeitgerecht zum Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverband nach Duisburg. Er nimmt Abmeldungen vom Kassierer entgegen und versendet die entwerteten Spielerpässe, an die abgemeldeten Adressaten innerhalb der vorgeschriebenen Frist. Er unterstützt bei Fragen bzw. Prüfung von Spielberechtigungen Aufgaben des Jugend-Koordinators Leistungstraining Kontaktperson A/B-Jugend (Trainer, Betreuer, Spieler, Eltern, usw.) Kontakt zum Seniorenbereich/Aufbaubereich Unterstützt bei der Einhaltung von Regeln und Lernzielen der Jugendordnung Unterstützt die Mitgliederwerbung neuer Spieler Passanträge annehmen, prüfen und weiterleiten Verwaltung von Spielerlisten Leistet Unterstützung in sonstigen Belangen 2.7. Aufgaben des Jugend-Koordinators Aufbautraining Kontaktperson C/D-Jugend (Trainer, Betreuer, Spieler, Eltern, usw.) Kontakt zum Leistungsbereich/Grundlagenbereich Unterstützt bei der Einhaltung von Regeln und Lernzielen der Jugendordnung Unterstützt die Mitgliederwerbung neuer Spieler Passanträge annehmen, prüfen und weiterleiten Verwaltung von Spielerlisten Leistet Unterstützung in sonstigen Belangen 2.8. Aufgaben des Jugend-Koordinators Grundlagentraining Kontaktperson E-, F- und G-Jugend (Trainer, Betreuer, Eltern, Spieler, usw.) Kontakt zum Aufbaubereich Unterstützt bei der Einhaltung von Regeln und Lernzielen der Jugendordnung Unterstützt die Mitgliederwerbung neuer Spieler Passanträge annehmen, prüfen und weiterleiten Verwaltung von Spielerlisten Leistet Unterstützung in sonstigen Belangen Jugendordnung des SV Falke Bergrath 9

10 2.9. Aufgaben des Jugend-Koordinators Mädchenfußball Kontaktperson Juniorinnen (Trainer, Betreuer, Eltern, Spieler, usw.) Unterstützt bei der Einhaltung von Regeln und Lernzielen der Jugendordnung Unterstützt die Mitgliederwerbung neuer Spieler Passanträge annehmen, prüfen und weiterleiten Verwaltung von Spielerlisten Leistet Unterstützung in sonstigen Belangen Ist gleichzeitig Mädchenbeauftragte und vertritt die Belange des Mädchenfußballs des SV Falke Bergrath gegenüber dem Fußballkreis Aachen Aufgaben des Turnierkoordinators Annahme und verteilen von Turniereinladungen Planung von eigenen Turnieren Verwaltung von Turnierzusagen Aufgaben des Zeugwarts Der Zeugwart kümmert sich um die Ausrüstung der einzelnen Mannschaften der Jugendabteilung Er verwaltet und lagert die Ausrüstungsgegenstände die z.z. nicht im Gebrauch sind Des Weiteren ist er verantwortlich für die Besorgung von Neuanschaffungen, nach vorheriger Absprache mit der Jugendleitung Er verteilt bei Bedarf die Gebrauchsschlüssel für den Sportplatz z.b. an neue Trainer, hält die Schlüsselausgaben in einem Schlüsselbuch fest und besorgt bei Bedarf neue Schlüssel für weitere Ausgaben Aufgaben des Pressewartes Er sammelt die an ihn gerichteten Spielberichte der einzelnen Mannschaften, sichtet, verfasst eine Gesamtmeldung und führt diese der örtlichen Presse zu Jugendtrainer 3.1. Voraussetzungen persönliche und charakterliche Eignung in der Regel volljährig, d.h. Vollendung des 18. Lebensjahres Vereinsmitglied (gemäß 2 (2) Jugendspielordnung (JSpO) des WFLV) Jugendordnung des SV Falke Bergrath 10

11 3.2. Unterstützung / Angebote der Jugendfußballabteilung Fußball-Lehrplan als Orientierung Kostenlose Trainerausbildung (Fachübungsleiter) Interne Trainerfortbildungen Vereinsinterne Fußballbibliothek (CD-Rom) Sonstige Fortbildungen nach Einzelabsprache mit der Jugendleitung 3.3. Aufgaben der Jugendtrainer Regelmäßig (ein bis zweimal in der Woche) ihre Mannschaft trainieren die Mannschaft vor, während und nach einem Spiel altersgerecht betreuen die Lernziele des Fußballlehrplans umsetzen Zusammenarbeit mit den Jugendkoordinatoren Spielergebnisse von Pflichtspielen im DFB-Net zeitgerecht melden Zusammenarbeit mit Co-Trainern bzw. Betreuern Einhaltung von Regeln beachten Kontakt zu Eltern (Fahrdienste, Trikotwäsche, Helferpläne bei Turnieren) Mit Arbeitsmaterialien sorgsam umgehen (z.b. Bälle!) Auf Sauberkeit, Disziplin achten (Kabine und Garage) Platzpflege (Tore nach Training von Kunstrasen stellen) Teilnahme an den Jugendausschusssitzungen (Vertreterreglung) Bei Turnierzusagen, die ausnahmsweise nicht über den Turnierkoordinator laufen, informiert er den Turnierkoordinator über den Abschluss eines Turniers Übernimmt teilweise die Aufgaben des Jugendkoordinators in seinem Aufgabenbereich, sofern der Jugendkoordinator nicht bestimmt ist 4.0. Fußballlehrplan 4.1. Allgemeine Grundsätze: Im Training steht immer der Ball im Mittelpunkt Die Trainingseinheiten finden verlässlich statt und sind immer gut strukturiert und durchdacht. Es gibt keine unnötigen Unterbrechungen, bzw. Warteschlangen (z.b. für Torschusstraining). Eltern, Betreuer und Spieler verhalten sich vor, während und nach einem Spiel sportlich fair. Rassismus und Diskriminierung haben kein Platz im Verein Die Jugendmannschaften des SV Falke Bergrath bemühen sich, konstruktiv und offensiv Fußball zu spielen. Jugendordnung des SV Falke Bergrath 11

12 4.2. Pädagogische Grundsätze: Im Training und im Spiel für ein positives, angstfreies Klima sorgen Kindern und Jugendlichen Erfolgserlebnisse vermitteln Selbstverantwortung fördern Persönliche Leistungsorientierung fördern Mannschaftsgefühl aufbauen Trainer und Betreuer sind Vorbilder! 4.3. Grundlagenbereich (G-, F- und E-Jugend) In den jüngsten Nachwuchsmannschaften muss ein besonderes Augenmerk auf eine kindgerechte und motivierende Trainingsarbeit und Betreuung gelegt werden. Die Verbandsspiele haben überwiegend freundschaftlichen Charakter und finden auf Kleinfeld statt, das Training wird danach ausgerichtet. Die Mannschaftseinteilung erfolgt soweit möglich nach Jahrgängen. Abweichungen davon müssen zwischen den betroffenen Trainern abgesprochen und dem Jugendkoordinator oder der Jugendleitung gemeldet werden. Die Trainingszeit beträgt wöchentlich ca. zwei Stunden. Ziel des Grundlagenbereiches ist es, die Spieler an das Großfeld heranzuführen Aufbaubereich (D- und C-Jugend) Um das goldene Lernalter der Spieler entsprechend zu nutzen, wird die Trainingsarbeit im Aufbaubereich deutlich intensiviert. Das Spielfeld wird größer, es werden Meisterschaften ausgespielt. Die Mannschaftseinteilung erfolgt weiterhin soweit möglich nach Jahrgängen. Abweichungen davon müssen zwischen den betroffenen Trainern abgesprochen und dem Jugendkoordinator oder der Jugendleitung gemeldet werden. Die Trainingszeit beträgt wöchentlich ca. drei Stunden. Ziel des Aufbaubereiches ist es, die Spieler in den Leistungsbereich heranzuführen Leistungsbereich (B- und A-Jugend) Die Trainingsarbeit nähert sich langsam dem Charakter des Seniorentrainings. Die Mannschaftseinteilung erfolgt leistungsorientiert. Die Trainingszeit beträgt wöchentlich drei bis vier Stunden. Ziel des Leistungsbereiches ist es, die Spieler an das Seniorentraining heranzuführen Jugendordnung des SV Falke Bergrath 12

13 5.0. Verschiedenes 5.1. Organisatorische Grundsätze Freundschaftsspiele können nur terminiert werden, wenn Trainingseinheiten anderer Mannschaften nicht beeinträchtigt werden; Ausnahmen sind bei vorheriger Absprache der betroffenen Trainer und bei Zustimmung des für die Platzbelegung zuständigen Geschäftsführers möglich. Pflichtspiele werden über die Geschäftsführung nach Abstimmung mit den betroffenen Trainern koordiniert und haben Vorrang vor den Trainingszeiten. Vorrangig und grundsätzlich anzustreben ist, die Bildung von Jahrgangsmannschaften und ab der D-Jugend ein durchzuführender Spielbetrieb im 11-er Spielmodus. Die Bildung bzw. Abspaltung neuer Mannschaften ist grundsätzlich von der Zustimmung der Jugendleitung abhängig. Reklamierungsfähige Jugendliche, die über ein entsprechendes Leistungspotential verfügen, werden durch die Jugendfußballabteilung durch den Trainer bzw. dem Jugend-Koordinator Leistungsbereich der Seniorenabteilung vorgestellt, mit dem Ziel, diese Spieler zu reklamieren. Jede Mannschaft hat die Möglichkeit, einmal jährlich, z.b. für eine Saisonabschlussmaßnahme einen Zuschuss über den Förderverein Interessengemeinschaft zur Förderung der Jugend im SV Falke Bergrath zu bekommen. Anträge werden schriftlich unter Angabe von Dauer und der Anzahl der Teilnehmer an die Jugendleitung gerichtet. Die Nutzung des Cafeteria-Containers inkl. der Bestuhlung für Saisonabschlussmaßnahmen wie z.b. Grillen, sind der Jugendleitung mit Angabe des Verantwortlichen zeitgerecht vor der Maßnahme anzuzeigen. In der Regel sind diese Veranstaltungen bis 22 Uhr zu beenden. Der Jugendausschuss trifft sich einmal monatlich, i.d.r. am zweiten Freitag eines Monats, zu einer Jugendausschusssitzung. Zu den Sitzungen wird durch die Jugendleitung schriftlich eingeladen. neue Trainer oder Betreuer sind der Jugendleitung persönlich vorzustellen; ferner müssen die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., ) offengelegt und schriftlich der Jugendleitung gemeldet werden. Jugendordnung des SV Falke Bergrath 13

14 5.2. Grundsätze des Vereinslebens Die Mitglieder des Jugendausschusses pflegen mannschaftsübergreifend ein kooperatives Verhältnis. Unabhängig davon, dass sich die eigene Mannschaft bei allen Trainern und Betreuern 1.Priorität haben muss, bringen die Mitglieder des Jugendausschusses Verständnis für andere Belange außerhalb der Mannschaft auf und verstehen es, im Vereinsinteresse bei Unstimmigkeiten, eine Einigung herbeizuführen. Neben der Betreuung der jeweiligen Mannschaft nehmen die Mitglieder des Jugendausschusses am aktiven Vereinsleben teil und unterstützen Veranstaltungen und Projekte im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch tatkräftige Mithilfe. Jugendordnung des SV Falke Bergrath 14

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