RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE HILFELEISTUNGSFAHRZEUG 2 MIT LÖSCH- HLF 2 LB UND BERGEAUSRÜSTUNG TAKTISCHE BEZEICHNUNG:

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1 Nr.: RL 3.5 / vom: 03. Dezember 2015 RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE HILFELEISTUNGSFAHRZEUG 2 MIT LÖSCH- UND BERGEAUSRÜSTUNG TAKTISCHE BEZEICHNUNG: HLF 2 LB Feuerwehrfahrzeug zur Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung ÖNORM EN M 2 9(7) / [STROMERZEUGER, LICHTMAST] Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFV LAD FA Katastrophenschutz u Landesv. Publikation: Homepage des LFV am Intranet des LFV am Geschäftsbuch LFV am Ablage im Ordner am Diese Richtlinie ersetzt die Ausgabe vom 20. März 2014.

2 Erarbeitung durch: Landesfeuerwehrverband Steiermark Abteilung Technik Copyright: Landesfeuerwehrverband Steiermark Florianistraße 22 A-8403 Lebring Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) Web: Seite 2 von 23

3 Inhalt Einleitung Anwendungsbereich Normative Verweisungen Definitionen... 6 Abmessungen... 6 Antrieb... 6 Sonstiges Leermasse - betriebsbereites Fahrzeug Gesamtmasse (GM) - Einsatzmasse Zulässige Gesamtmasse (zgm) Vorderer Überhangwinkel Hinterer Überhangwinkel Rampenwinkel Bodenfreiheit Bodenfreiheit unter der Achse Verschränkungsfähigkeit Wendekreis zwischen Wänden Statischer Kippwinkel Standsicherheitsverlust Kabine Bedienstand Arbeitsplattform Steigfähigkeit Liste der Gefährdungen Anforderungen Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen Verifizierung Allgemeine Anforderungen Aufbau Elektrische Ausrüstung Bedien- und Kontrollinstrumente Kontrollsystem Geräusch Mechanische Verbindungseinrichtung (Anhängekupplung) Abschleppvorrichtungen Leistungsanforderungen - Verifizierung Allgemeine Leistungsanforderungen Aufbau Elektrische Ausrüstung Bedienungs- und Kontrollinstrumente Korrosionsbeständigkeit Seite 3 von 23

4 5.2.6 Rollcontainer Benutzerinformation Allgemeines Handbuch Dokumente Kennzeichnung Allgemeines Andere Kennzeichnung Fest eingebaute Ausrüstung Fahrzeugeinbaupumpe Löschmitteltank Schnellangriffseinrichtung Lichtmast Ladebordwand Stromerzeuger Seilwinde Verkehrswarneinrichtung Beladung Feuerwehrtechnische Beladung Alarm-, Signal-, Fernmelde- und Warngeräte, Führungsmittel Löschgeräte Leitern, Rettungsgeräte und Sanitätsausrüstung Körperschutz Beleuchtungs- und Stromversorgungsgeräte Handwerkzeuge Brech- und Trennwerkzeuge, Räumungswerkzeuge Anschlag- und Befestigungsmittel Technische Geräte und Ausrüstungen Schadstoffausrüstung Kraftfahrzeugtechnische Beladung Seite 4 von 23

5 EINLEITUNG Diese Richtlinie wurde unter einem Mandat, welches durch den Landesfeuerwehrausschuss des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark an die Abteilung Technik gegeben wurde, vorbereitet. Sie unterstützt wesentliche Anforderungen der Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) und der EN-Richtlinien und dient ebenso als Ausschreibungs- und Abnahmeunterlage. Diese Richtlinie ist in Ergänzung mit nachstehend angeführten Normen und Richtlinien zu verwenden: ÖNORM EN Nomenklatur und Bezeichnung, ÖNORM EN Allgemeine Anforderungen Sicherheit und Leistung, ÖNORM EN Fest eingebaute Ausrüstung Sicherheit und Leistung, ÖNORM EN Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung, Allgemeine Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge (ÖBFV-Richtlinie FA-00), sie enthält nähere Ausführungsbestimmungen, Festlegungen, Beschreibungen und Einschränkungen, Richtlinie 3.5 / Fahrzeugausstattungsrichtlinie des LFV Steiermark. Die Abnahmeprüfung hinsichtlich Leistungs- u. Sicherheitsanforderungen für das Fahrzeug ist bei der Übernahme durch den Anwender oder durch eine vom ÖBFV befugte Prüforganisation nach den gültigen Abnahmerichtlinien des ÖBFV durchzuführen. Vor der Abnahmeprüfung sind durch den Hersteller die erforderlichen Ergebnisse von Teilprüfungen (z.b. Stromerzeuger, Ausrüstungsgegenstände, sofern sicherheitstechnisch relevant, etc.) nachzuweisen und in Form von Prüfzeugnissen und Konformitätsbestätigungen zu belegen. 1. ANWENDUNGSBEREICH Das Standardfahrzeug Hilfeleistungsfahrzeug 2 mit Lösch- und Bergeausrüstung mit der taktischen Bezeichnung HLF 2 ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von kg und beinhaltet eine Ausrüstung zur Bewältigung von Brandeinsätzen, zur Förderung von Löschwasser sowie für technische Hilfeleistungen. Die wesentliche Ausstattung beinhaltet: Atemschutzausrüstung, Löschwassertank mind. 800 l, Fahrzeugeinbaupumpe: Feuerlöschkreiselpumpe nach ÖNORM EN , 1 Schnellangriffseinrichtung Mindestschlauchlänge 30 m, Stromerzeuger: Leistung mind. 10 kva, Lichtmast, Ausrüstung für technische Hilfeleistungen (Greifzug, Hebekissen, Tauchpumpe, Strompaket ), Ausrüstung für Wasserbezug (Tragkraftspritze, Saugausrüstung). Optionale Ausstattungen: Hydr. Rettungssatz, Seilwinde nach ÖBFV Richtlinie GA 05. Seite 5 von 23

6 2. NORMATIVE VERWEISUNGEN Diese Richtlinie enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Sie sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert und im Anhang angeführt. 3. DEFINITIONEN (Punkt 3.1 bis 3.16 gemäß EN ) ABMESSUNGEN Größte Höhe: mm Größte Breite: mm Größte Länge: mm ANTRIEB Allradantrieb mit Längssperre und Hinterachsdifferenzialsperre. SONSTIGES Lackierung und Beschriftung lt. ÖBFV-RL FA-00 Allgemeine Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. 3.1 LEERMASSE - BETRIEBSBEREITES FAHRZEUG Masse des Fahrzeuges, einschließlich des Fahrers (75 kg) und sämtlicher für den Betrieb notwendiger Mittel, einschließlich vollaufgefülltem Kühlwasser, Kraftstoff und Öl sowie sämtlicher fest angebauter Ausrüstungen, jedoch werden Ersatzrad und Löschmittel ausgenommen. 3.2 GESAMTMASSE (GM) - EINSATZMASSE Leermasse nach 3.1 zuzüglich Masse der weiteren Mannschaft, für die das Fahrzeug ausgelegt ist, gerechnet mit 90 kg für jedes Mannschaftsmitglied und dessen Ausrüstung und zusätzlich 15 kg für die Ausrüstung des Fahrers, und der Masse von Feuerlöschmitteln und weiteren zu befördernden Einsatzausrüstungen. Maximale Gesamtmasse des Einsatzfahrzeuges: kg 3.3 ZULÄSSIGE GESAMTMASSE (ZGM) (Technisch) Höchste zulässige Gesamtmasse, die vom Hersteller des Fahrgestells angegeben wird. Höchst zulässige Gesamtmasse: kg Erforderliche Gewichtsreserve zur höchst zulässigen Gesamtmasse des Fahrgestells: 500 kg 3.4 VORDERER ÜBERHANGWINKEL Gewichtsklasse M Geländefähig: 23 Seite 6 von 23

7 3.5 HINTERER ÜBERHANGWINKEL Gewichtsklasse M Geländefähig: RAMPENWINKEL Gewichtsklasse M Geländefähig: BODENFREIHEIT Geländefähig: Gewichtsklasse M 300 mm 3.8 BODENFREIHEIT UNTER DER ACHSE Geländefähig: Gewichtsklasse M 230 mm 3.9 VERSCHRÄNKUNGSFÄHIGKEIT Geländefähig: Gewichtsklasse M 200 mm 3.10 WENDEKREIS ZWISCHEN WÄNDEN Geländefähig: Gewichtsklasse M Ø 18 m 3.11 STATISCHER KIPPWINKEL Gewichtsklasse M Geländefähig: STANDSICHERHEITSVERLUST Bei der Gesamtmasse des Fahrzeuges gemessener Punkt, an dem das letzte der oberen außen liegenden Räder den Kontakt mit der Standebene verliert KABINE Die Kabine besteht aus Fahrer- und Mannschaftsraum mit mindestens 7 und höchstens 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) BEDIENSTAND Fahrzeugeinbaupumpe: Tragbarer Stromerzeuger: Lichtmast: Geräteraum rechts Geräteraum - vorzugsweise rechts Geräteraum - vorzugsweise rechts Seite 7 von 23

8 Ladebordwand: Fahrzeugheck seitlich rechts Seilwinde (wenn vorhanden): Gemäß Richtlinie GA 05 des ÖBFV Hydraulisches Rettungsgerät (wenn vorhanden): Geräteraum - vorzugsweise links Verkehrswarneinrichtung (wenn vorhanden): Bereich Fahrersitzplatz und bei Pumpenbedienstand 3.15 ARBEITSPLATTFORM 3.16 STEIGFÄHIGKEIT Gewichtsklasse M Geländefähig: LISTE DER GEFÄHRDUNGEN Die Liste der bedeutsamen Gefährdungen ist im Sinne der ÖNORMEN EN und EN , vom Hersteller/Lieferanten zu beachten 5. ANFORDERUNGEN Über die EN hinaus gelten folgende Punkte: 5.1 SICHERHEITSANFORDERUNGEN UND/ODER SCHUTZMAßNAHMEN VERIFIZIERUNG ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ALLGEMEINES STATISCHE STABILITÄT DYNAMISCHE STABILITÄT STABILITÄT BEIM BREMSEN STEIGFÄHIGKEIT FAHRZEUGMOTOR ANTRIEBSSTRANG ACHSLASTEN VORKEHRUNG FÜR DIE KONTROLLE DES REIFENDRUCKS RÜCKWÄRTSFAHREN DES FAHRZEUGES Seite 8 von 23

9 5.1.2 AUFBAU ALLGEMEINES KABINE AUSFÜHRUNG SCHUTZ DER BESATZUNG KABINEN MIT HALTERUNGEN FÜR ATEMSCHUTZGERÄTE SITZPOSITION TÜREN Ausgänge dürfen nicht als Notausstiege ausgeführt sein OBERFLÄCHEN VON BÖDEN UNTERBRINGUNG ZUGANG ALLGEMEINES ZUGANG ZU MANNSCHAFTSRÄUMEN ZUGANG ZUR (NICHT AUF DEM DACH BEFESTIGTEN) AUSRÜSTUNG Die Anordnung und die Notwendigkeit von Handgriffen bzw. Handläufen sind mit dem Kunden zu vereinbaren ZUGANG ZUM DACH, ARBEITSPLATTFORMEN UND ZU ANDEREN BEDIENUNGSPOSITIONEN OBERHALB DER AUFSTELLFLÄCHE Die begehbaren Dachflächen sind analog Punkt mit einer Beleuchtungsstärke von mind. 5 Lux zu beleuchten GERÄTERÄUME ALLGEMEINES SCHUBLADENAUSZÜGE UND ABLAGEFÄCHER SOWIE ANDERE EINRICHTUNGEN ZUM VERSTAUEN IN GERÄTERÄUMEN Schwere Ausrüstungsgegenstände (Masse mehr als 40 kg) sind so niedrig als möglich auf beweglichen Entnahmeeinheiten (Schubladen, Lagerungseinsätze, Dreh- oder Schubfächer) zu lagern. Die Entnahmeeinheiten sind so zu gestalten, dass die Aufsatzhöhe max. 800 mm beträgt. Größere Aufsetzhöhen erfordern eine Absenkvorrichtung BEDIENUNGSPOSITIONEN ELEKTRISCHE AUSRÜSTUNG ALLGEMEINES Für die elektrischen Verbraucher des Feuerwehraufbaues ist eine Schnittstelle, für alle zusätzlichen Nebenverbraucher ein Unterspannungsschutz vorzusehen. Es muss ein Hauptschalter eingebaut sein, mit dem sämtliche elektrische Anlagen abgeschaltet werden können. Die Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Die Möglichkeit der Ladeerhaltung akkubetriebener Geräte ist bei Bedarf vorzusehen. Seite 9 von 23

10 BATTERIEN Der Einbau einer Fremdstartsteckdose (Ausführung NATO ) ist mit dem Fahrgestellhersteller abzustimmen. Es ist ein Ladeanschluss vorzusehen oder ein Batterielade Erhaltungsgerät einzubauen BELEUCHTUNG Die Beleuchtung der Geräteräume hat in jedem Fall bei der Öffnung der Verschlüsse zu brennen BEDIEN- UND KONTROLLINSTRUMENTE KONTROLLSYSTEM KONTROLLSYSTEM FERNBEDIENUNG IM FAHRERHAUS AN DER BEDIENPOSITION GERÄUSCH MECHANISCHE VERBINDUNGSEINRICHTUNG (ANHÄNGEKUPPLUNG) Es ist eine geeignete Anhängevorrichtung lt. ÖBFV RL FA 01 Typ 2 vorzusehen. Anhängelast: > kg zulässige Gesamtmasse Stützlast: ca. 700 kg Beachte: Stützlast für vorhandene Anhänger ABSCHLEPPVORRICHTUNGEN 5.2 LEISTUNGSANFORDERUNGEN - VERIFIZIERUNG ALLGEMEINE LEISTUNGSANFORDERUNGEN ALLGEMEINES MAßE DYNAMISCHE LEISTUNG MOTOR Kein Motorleistungsverlust bei Ausfall von Treibstoffzusätzen bzw. sonstiger schadstoffreduzierender Einrichtungen ALLGEMEINES ANTRIEB VON SONDERAUSRÜSTUNGEN DURCH DEN FAHRZEUGMOTOR NEBENANTRIEB Das Fahrzeug ist mit einem geeigneten Nebenantrieb für die Fahrzeugeinbaupumpe auszustatten. Seite 10 von 23

11 FEDERUNG BREMSEN Mit Druckluftbremsen ausgerüstete Fahrzeuge müssen ein Bremssystem haben, das ohne Luftzuführung von außen und bei leerem Druckluftbehälter die Mindestdruckwarnanzeige nach dem Anlassen innerhalb von 45 s oder innerhalb von 90 s, wenn ein Anhänger mit Druckluftbremsen gezogen wird, verlöschen lässt. Weiters sind Bremsen für die Fahrzeuge so zu dimensionieren, dass bei einer 50%igen Erhöhung der Anzahl der Heißbremsungen die geforderte Verzögerung von 4,5 m/s² in jedem Fall erreicht wird. In Ergänzung zu dieser Mindestanforderung können Hilfssysteme verwendet werden. Bei vorhandener Zugeinrichtung muss eine Allrad Feststellbremse (auch zuschaltbare Ausführung zulässig) vorhanden sein. Im Fahrzeugheck ist ein Anschluss für ein Zweileiterbremssystem anzubringen REIFEN UND RÄDER Alle Räder des Fahrzeuges sind mit M & S Reifen auszustatten. Das Anlegen und die Verwendung von Schneeketten muss an allen Rädern für jede zulässige Belastung möglich sein KRAFTSTOFFTANK UND FAHRBEREICH (AKTIONSRADIUS) AUFBAU ALLGEMEINES Im Mannschaftsraum sind beidseitig öffenbare Fenster vorzusehen KABINE (FAHRER- UND MANNSCHAFTSRAUM) ALLGEMEINES KABINEN MIT HALTERUNGEN FÜR ATEMSCHUTZGERÄTE Die Atemschutzgeräte sind in der Kabine (Fahrer- und Mannschaftsraum) unterzubringen SITZE KABINENTÜREN OBERFLÄCHEN VON BÖDEN, WÄNDEN UND TÜREN IM MANNSCHAFTSRAUM GERÄTERÄUME ALLGEMEINES An linker und rechter Fahrzeugseite ist jeweils mind. 1 Geräteraum vorzusehen. Im Fahrzeugheck ist ein Laderaum vorhanden. Der Abschluss der seitlichen Geräteräume hat durch Rollläden, der des Laderaumes durch eine Ladebordwand und einer eventuellen Klappe im oberen Bereich der Hecköffnung, zu erfolgen. Zur besseren Geräteentnahme sind im Bereich der Geräteräume Standbrücken vorzusehen. Die Bodenfläche des heckseitigen Laderaumes ist vollflächig auszugestalten und muss der Belastung diverser Einbauten sowie der Rollcontainer entsprechen. Auf einfache, problemlose Reinigungsmöglichkeit ist ebenfalls zu achten. Im heckseitigen Laderaum ist ausreichend Platz für mindestens zwei Standard-Rollcontainer (l=1200 x b=800 x h=[max.] 1500 mm) bzw. für genormte Vierweg-Boxpaletten, Flachpaletten usw. vorzusehen. Seite 11 von 23

12 Das Be- und Entladen der Rollcontainer hat über eine Ladebordwand in Leichtbauweise zu erfolgen. Die Rollcontainer sind im geladenen Zustand den gesetzlichen Vorschriften entsprechend (Ladungssicherung) zu sichern. Die Ladungssicherung ist konstruktiv so zu gestalten, dass sämtliche am Markt angebotenen Rollcontainer der genormten Abmessungen (l=1200 x b=800 x h=[max.] 1500 mm) problemlos aufgenommen und gehaltert werden können. Die höchstmögliche Zuladung zur bestehenden Ausrüstung im heckseitigen Laderaum ist mittels Piktogramm anzugeben VERSTAUEN VON GERÄTEN Der tragbare Stromerzeuger und, wenn vorhanden, das hydraulische Rettungsgerät müssen auch am Fahrzeug einwandfrei betrieben werden können. Für den tragbaren Stromerzeuger ist eine elektrische Startvorrichtung über die Fahrzeugbatterie vorzusehen. Auf dem Dach sind Halterungen für die feuerwehrtechnische Ausrüstung (Dachbeladung) vorzusehen. Die Unterbringung von Druckschläuchen in Schlauchtragekörben ist zulässig ELEKTRISCHE AUSRÜSTUNG ALLGEMEINES Für den Anhängerbetrieb sind am Fahrzeugheck genormte elektrische Steckvorrichtungen vorzusehen ELEKTRISCHE STROMVERSORGUNG BELEUCHTUNG Bei Bedarf kann im Bereich des Beifahrersitzes ein von der Fahrzeugelektrik versorgter Suchscheinwerfer angebracht und derart elektrisch verkabelt werden, dass ein eingeschränkter Betrieb auch ohne Entnahme aus der Halterung möglich ist. Uneingeschränkt muss dabei die handgeführte Verwendung möglich sein. Eine abschaltbare, blendfreie Umfeldbeleuchtung an den Fahrzeuglängsseiten sowie am Fahrzeugheck ist vorzusehen WARNEINRICHTUNGEN Die Warneinrichtungen sind laut ÖBFV-RL FA-00 Allgemeine Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge auszuführen KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN Das Fahrzeug ist mit einer eingebauten Mobilfunkanlage auszurüsten. Ein Bedienteil ist im Fahrer- bzw. Mannschaftsraum unterzubringen. Im heckseitigen Laderaum ist ein über einen eigenen Türkontaktschalter betätigter spritzwassergeschützter, vorzugsweise lautstärkeregelbarer Lautsprecher zu installieren. Bei Bedarf kann die eingebaute Mobilfunkanlage durch ein dem Fahrzeug fix zugeordnetem Handfunkgerät ersetzt werden. Weiters ist im heckseitigen Laderaum eine Einrichtung vorzusehen, die es ermöglicht, mit dem Fahrer Kontakt aufzunehmen (z.b. Taster/Summer oder Gegensprechanlage). Seite 12 von 23

13 5.2.4 BEDIENUNGS- UND KONTROLLINSTRUMENTE IM FAHRERHAUS BETRIEBSSTUNDENZÄHLER KORROSIONSBESTÄNDIGKEIT AUSFÜHRUNG Die Korrosionsbeständigkeit hat in verstärkter Ausführung zu erfolgen OBERFLÄCHENBEHANDLUNG ROLLCONTAINER AUSFÜHRUNG 1 Standard-Rollcontainer zur Lagerung und zum Transport einer genormten Tragkraftspritze samt Zubehör. Weitere Rollcontainer zur Lagerung und zum Transport von zusätzlicher Ausrüstung Bedarfsausrüstung möglich. Die Rollcontainer sind folgendermaßen auszuführen: Abmessungen: vorzugsweise Euro-Palettenmaß (l=1200 x b=800) Fertigung in Leichtbauweise (z.b. Aluminium) Je zwei massive Bock- und Lenkrollen (Drehkranzlagerung) in entsprechender Größe und Breite (Ø mind. 100 mm), welche nicht über das Grundmaß des Rollcontainers hinausragen dürfen. Laufräder ordentlich gelagert (Laufrollen z.b. mit Elastik-Vollgummilaufflächen). Totmannbremssystem über Schub-, Griffstangenmechanismus. Nach dem Loslassen der Griffstange, welche an der Seite der Lenkrollen zu positionieren ist, muss der Rollcontainer eingebremst werden. Die Bremswirkung muss entsprechend der vorgesehen Gesamtmasse auf einer Schräge von 7 (ca. 12 %) gewährleistet sein, weiters muss der Container aus Schrittgeschwindigkeit in der Ebene nach spätestens 0,5 m selbsttätig zum Stillstand kommen. Stapleraufnahmen an der Unterseite und Hebeösen für Kranverladearbeiten an den Ecken. Ordentliche und übersichtliche Lagerung/Halterung der Beladegegenstände. Nachträglicher Umbau zur Anpassung an geänderte Ausrüstung muss in einfacher Art möglich sein. Anschlagpunkt am Unterrahmen für ein Windwerk. Der beladene Container muss in Längsrichtung bei einem Kippwinkel < 20 standsicher sein. Der Inverkehrbringer hat den Nachweis dafür zu erbringen. Kennzeichnung (Eigenmasse, Abmessungen, Feuerwehrname, Nutzlast, Beladeplan) sowie der maximalen Nutzlast. 6. BENUTZERINFORMATION 6.1 ALLGEMEINES Seite 13 von 23

14 6.2 HANDBUCH Das Handbuch muss in deutscher Sprache verfasst sein. 6.3 DOKUMENTE 6.4 KENNZEICHNUNG ALLGEMEINES ANDERE KENNZEICHNUNG 7. FEST EINGEBAUTE AUSRÜSTUNG 7.1 FAHRZEUGEINBAUPUMPE Nennleistung und Ausführung: Im Fahrzeug ist eine eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe nach ÖNORM EN vorzusehen. Die Pumpensteuerung ist seitlich rechts in einem Geräteraum anzuordnen. Eine Ansaugvorrichtung ist erforderlich. Ausführung: Kombinierte Normal- und Hochdruckpumpe oder Normaldruckpumpe. Leistungswerte: ND: mind. FPN HD: mind. FPH Es muss mindestens ein B-Druckabgang je Fahrzeugseite angebracht sein. Bei einer kombinierten Normal- und Hochdruckpumpe müssen mind. 2 HD-Druckabgänge vorhanden sein. Ein Abgang ist für den Hochdruckschnellangriff zu verwenden, der zweite Abgang ist im Bereich des Fahrzeughecks anzuordnen. Schaummittelzufuhr Bei Bedarf kann die Feuerlöschkreiselpumpe mit einem Schaummittelzumischsystem mit Festkupplung (der Pumpenleistung entsprechend) zum Ansaugen des Schaummittels aus transportablen Schaummittelbehältern ausgestattet sein (auch Schaumdruckzumischsysteme sind zulässig). Schaumschnellangriff Bei Bedarf ist ein zusätzlicher Druckausgang mit einem fest eingebauten oder montierten Schaummittel - Zumischer anzubringen. Temperaturüberwachung Die Temperaturüberwachung der Feuerlöschpumpe muss automatisch über einen einfachen Temperaturgeber bei ca C erfolgen. Eine Kontrollanzeige mit Kontrollleuchte Rot ist am Pumpenbedienstand vorzusehen. Seite 14 von 23

15 7.2 LÖSCHMITTELTANK Löschwassertank Der Löschwassertank hat einen Nenninhalt von mind. 800 l und an jeder Fahrzeugseite im Heckbereich mind. 1 B-Füllstutzen. Schaummitteltank Bei Bedarf sind Tanks für Schaum- und Netzmittel (Größe auf Wasservolumen abgestimmt) vorzusehen. 7.3 SCHNELLANGRIFFSEINRICHTUNG Es ist eine Schnellangriffseinrichtung vorzusehen. Die Mindestschlauchlänge des formbeständigen Druckschlauches beträgt 30 m. Die Schnellangriffseinrichtung ist komplett mit einem formbeständigen Druckschlauch und einem Hohlstrahlrohr oder einem Pistolenstrahlrohr auszustatten. 7.4 LICHTMAST Am Fahrzeug ist ein auf mind. 5,5 m ausfahrbarer oder klappbarer Lichtmast (Bezugsniveau = Standfläche des Fahrzeuges) zur Aufnahme von mind. 2 Flutlichtscheinwerfern vorzusehen. Die Betätigung des Mastes muss von der Standfläche des Fahrzeuges aus möglich sein. Für die Lichtfluter ist im eingefahrenen Zustand ein entsprechender Schutz vorzusehen. 7.5 LADEBORDWAND An der Fahrzeugheckseite ist eine Ladebordwand in Leichtbauweise (Hubladebühne) nach EN 1756 vorzusehen. Die Plattformabmessungen (Breite und Tiefe) sind dem Verwendungszweck für das Be- und Entladen der Rollcontainer anzupassen. Die Traglast hat mindestens kg zu betragen. Sonstige Sicherheitsausstattungen wie Abrollsicherung, Blinkeinrichtung, Steuerungseinheit usw. sind mit dem Auftraggeber zu vereinbaren und haben der vorgenannten Norm zu entsprechen. 7.6 STROMERZEUGER Bei Bedarf kann statt des tragbaren Stromerzeugers ein, den Leistungsanforderungen des Fahrzeuges entsprechender Einbaugenerator, gemäß ÖBFV Richtlinie vorgesehen werden. Ein gleichzeitiger Betrieb der Fahrzeugeinbaupumpe und des Einbaugenerators muss möglich sein. 7.7 SEILWINDE Bei Bedarf kann am Fahrzeug eine Seilwinde gemäß ÖBFV Richtlinie GA 05 Zugeinrichtung mit maschinellem Antrieb für Feuerwehrfahrzeuge verbaut werden. Beim Einbau einer Seilwinde ist die Pflichtbeladung des Fahrzeuges mit dem in der ÖBFV Richtlinie GA 05 angeführten Zubehör zu ergänzen. 7.8 VERKEHRSWARNEINRICHTUNG Bei Bedarf kann im oberen Heckbereich des Fahrzeuges eine Verkehrswarneinrichtung montiert werden. Seite 15 von 23

16 8. BELADUNG Die Beladung ist so unterzubringen, dass die ordnungsgemäße Lagerung und Entnahme der Geräte sichergestellt ist. Es ist darauf zu achten, dass zusammengehörige Gerätschaften sinnfällig und platzoptimiert zusammengehörig gelagert werden. Nachführend werden die Pflichtbeladungsgegenstände angeführt. Bei vorhandenem Platzbedarf sowie bei vorhandener Gewichtsreserve sind Bedarfsbeladungsgegenstände je nach Wunsch der Feuerwehr möglich. Die Beladung hat den einschlägigen Fachnormen zu entsprechen. 8.1 FEUERWEHRTECHNISCHE BELADUNG ALARM-, SIGNAL-, FERNMELDE- UND WARNGERÄTE, FÜHRUNGSMITTEL ALARM-, SIGNAL- UND WARNGERÄTE 2 Stück Winkerkelle rot-grün inkl. Batterien oder Akkus mit Ladevorrichtung 2 Stück Warnblitzleuchte mit Ladegerät FERNMELDEGERÄTE 1 Stück Handfunksprechgerät digital inkl. Ladegerät 1 Stück Mobil Funksprechgerät digital, eingebaut Alternativ: 1 Stück Handfunksprechgerät digital inkl. Ladegerät, dem Fahrzeug fix zugeordnet Bei Bedarf: 2 Stück Handfunksprechgerät 70 cm Band inkl. Ladegerät FÜHRUNGSMITTEL 1 Garn. Karten, Pläne und Verzeichnisse 1 Stück Meldertasche, Meldermappe, Klemmbrett mit Aufbewahrungsfach oder Einsatzleitkoffer samt Zubehör ABSPERRMITTEL UND SICHERHEITS-KENNZEICHEN 1 Rolle Europa-Absperrband 500 m in Karton, 80mm breit 5 Stück Absperrständer mit Bodenteller 2 Stück Warnzeichen FEUERWEHR, faltbar 5 Stück Verkehrsleitkegel (faltbar oder feste Ausführung) LÖSCHGERÄTE KLEINLÖSCHGERÄTE 1 Stück Trockenlöscher 12 kg für Brandklassen ABC nach ÖN EN 3 1 Stück Kohlendioxidlöscher 5 kg nach ÖN EN 3 1 Stück Nasslöscher 9 l nach ÖN EN 3 1 Stück Löscheimer (verzinktes Stahlblech oder faltbar) Seite 16 von 23

17 2 Stück Feuerpatsche, nichtrostend Bei Bedarf: 1 Stück Löschdecke mit Beutel SAUGSCHLÄUCHE UND ZUBEHÖR 4 Stück Saugschlauch A, Länge 1,6m nach DIN Stück Saugkorb A mit Ventil nach ÖN F Stück Schutzkorb für Saugkorb A mit Ventil nach ÖN F Satz Leinen für Saugschlauchleitung nach RL ÖBFV 3 Stück Kupplungsschlüssel ABC nach DIN DRUCKSCHLÄUCHE UND ZUBEHÖR 12 Stück Druckschlauch B, 20 m nach ÖN F 2105 inkl. Schlauchträger 1 Stück Verbindungsschlauch B, Länge 5m nach ÖN F Stück Druckschlauch C, 15 m nach ÖN F 2105 inkl. Schlauchträger 1 Satz Schlauchbindesatz in Beutel, 2xC und 2xB 4 Stück Schlauchhalter nach DIN Paar Schlauchbrücke nach DIN Bei Ausführung mit kombinierter Normal- und Hochdruckpumpe: 2 Stück HD-Schlauch, 15 m nach ÖN F 2105 inkl. Schlauchträger 2 Stück HD-Kupplungsschlüssel STRAHLROHRE UND ARMATUREN 3 Stück Mehrzweckstrahlrohr C mit Mannschutzbrause nach ÖN F 2191 Alternativ: 3 Stück Hohlstrahlrohr C mit Absperrung nach EN Stück Mehrzweckstrahlrohr B mit Mannschutzbrause nach ÖN F Stück Ersatzstrahlrohr für Schnellangriffseinrichtung 1 Stück Stützkrümmer B nach DIN Stück Druckbegrenzungsventil B nach DIN Stück Verteiler B-CBC nach DIN Seite 17 von 23

18 1 Stück Sammelstück mit Rückschlagklappe, 2B-A 1 Stück Übergangsstück A-B nach ÖN F Stück Übergangsstück B-C nach ÖN F Stück Überflurhydrantenschlüssel nach ÖN F SCHAUMLÖSCHGERÄTE 1 Stück D-Saugschlauch für Zumischer 2 Stück Schaummittelbehälter 20 l Alternative 1: 1 Satz Schaumlöschausrüstung 2 (S2, M2 und Z2 oder K2 und Z2) Alternative 2: 1 Satz Schaumlöschausrüstung 4 (S4, M4 und Z4 oder K4 und Z4) FEUERLÖSCHPUMPE 1 Stück Tragkraftspritze, mind. Type PFPN 10/750 nach ÖNORM EN Stück Kraftstoffkanister für Tragkraftspritze, 10 l mit Einfüllstutzen LEITERN, RETTUNGSGERÄTE UND SANITÄTSAUSRÜSTUNG LEITERN 1 Stück Schiebeleiter 2-teilig nach EN 1147 und ÖNORM F 4047 oder 1 Stück Schiebeleiter 3-teilig nach EN 1147 und ÖNORM F 4047 oder 1 Satz Steckleiter 4tlg. EN 1147 und ÖNORM F RETTUNGSGERÄTE 2 Stück Rettungsleine 30 m nach ÖN F 5260 und RL ÖBFV GA 03 4 Stück Feuerwehrgurt nach ÖN F Stück Notrettungs-Set nach ÖN F Stück Feuerwehrauffanggurt nach RL ÖBFV GA-23 1 Stück Korbtrage, einteilig SANITÄTSAUSRÜSTUNGEN 1 Stück Sanitätskasten nach ÖN Z 1020 Type 2 Alternativ: 1 Stück Sanitätsrucksack 1 Pkg. Einweghandschuhe Seite 18 von 23

19 1 Stück Beatmungshilfe 1 Stück Hygieneset 1 Stück Wolldecke KÖRPERSCHUTZ ATEMSCHUTZAUSRÜSTUNG 3 Stück Pressluftatmer 1 Satz Reserve-Pressluftflaschen 6 Stück Vollmasken für Pressluftatmer 3 Stück Brandfluchthaube 1 Stück Atemschutz Außenüberwachung nach RL LFV Stmk SCHUTZBEKLEIDUNG 2 Paar Chemieschutzhandschuhe 1 Paar Chemieschutzstiefel 4 Stück Hochsichtbare Warnkleidung (Überwurf Feuerwehr) nach ÖN EN Garn. Schnittschutzausrüstung bestehend aus Schnittschutzhose und Schnittschutzhelm 1 Stück Wathose BELEUCHTUNGS- UND STROMVERSORGUNGSGERÄTE BELEUCHTUNGSGERÄTE 3 Stück Handscheinwerfer inkl. Ladegerät Alternativ: 3 Stück Handlampen, abgewinkelte Bauform, spritzwasserdicht, rostsicher, inkl. Ladegerät 2 Stück Lichtfluter (Halogen oder LED) 1 Stück Stativ ausziehbar nach DIN Stück Aufnahmebrücke für Fluter Alternativ: 2 Stück Arbeitsscheinwerfer LED, teleskopierbar STROMVERSORGUNGSGERÄTE 1 Stück Stromerzeuger, tragbar, Nennleistung mind. 10 kva 1 Stück Abgasschlauch für Stromerzeuger 1 Stück Kraftstoffkanister für Stromerzeuger, 10 l mit Einfüllstutzen Seite 19 von 23

20 1 Stück Verteilerkabeltrommel, 30 m, 230/400 V, 16 A nach RL ÖBFV 2 Stück Verlängerungskabel, 10 m, 3x1,5 mm², 230 V mit Schukostecker Bei Bedarf: 1 Stück Personenschutzstecker/Personenschutzleitung 230V HANDWERKZEUGE BRECH- UND TRENNWERKZEUGE, RÄUMUNGSWERKZEUGE HANDWERKZEUGE BRECH- UND TRENNWERKZEUGE, 1 Stück Arbeitsmesser 1 Stück Bogensäge 1 Stück Bolzenschneider für Bolzendurchmesser 12mm 1 Stück Hacke langstielig 1 Stück Hacke kurzstielig 1 Stück Vorschlaghammer 5 kg nach DIN Stück Handfäustel 2 kg 1 Stück Brechstange, 1500 mm lang 1 Stück Brecheisen, 650 mm lang 1 Stück Feuerwehraxt RÄUMWERKZEUGE 1 Stück Ausräumhaken 2 Stück Piassavabesen 1 Stück Fassschaufel 1 Stück Randschaufel Aluminium 1 Stück Spaten nach DIN Stück Krampen nach DIN Stück Einreißhaken nach ÖN F Stück Feuerwehrsappel 1 Stück Gummischieber mit Stiel HEBEZEUG, STÜTZEN, UNTERLAGEN UND ZUBEHÖR 1 Bund Bindedraht, 2mm verzinkt Seite 20 von 23

21 10 Stück Gerüstklammern, verzinkt 1 Garn. Nägel WERKZEUGSÄTZE UND SCHLÜSSEL 1 Stück Werkzeugsatz in Werkzeugtrage, inkl. Rauchfangtürschlüssel entsprechend ÖBFV RL GA 02 1 Satz Schachthaken ANSCHLAG- UND BEFESTIGUNGSMITTEL LEINEN 1 Stück Arbeitsleine, Ø 12 mm, Länge m mit Schlaufe und Karabiner, in Tragebeutel 4 Stück Schnürrleine, Ø 8 mm, Länge 4-6 m DRAHTSEILE 1 Stück Drahtseil, verzinkt, 5 m, mit beidseitiger Kausche, in Alu-Tragekoffer RUNDSCHLINGEN 2 Stück Rundschlingen 60 kn, Nutzlänge 4m KETTEN 1 Stück Kette Ni10 hochfest (Güteklasse 8), einsträngig, 4 m lang mit Aufhängering und Parallelhaken nach ÖN EN SCHÄKEL 4 Stück Schäkel, 60kN, hochfest TECHNISCHE GERÄTE UND AUSRÜSTUNGEN HYDRAULISCHE BERGE- UND RETTUNGSGERÄTE SAMT ZUBEHÖR Bei Bedarf: 1 Stück Hydraulischer Rettungssatz mit Aggregat, Schnellangriffseinrichtung, Spreizer und Schere nach ÖN EN Bei Bedarf: 1 Stück Doppelwirkender Rettungszylinder Bei Bedarf: 1 Satz Div. Zubehör für hydr. Rettungssatz PNEUMATISCHE BERGE-, DICHT- UND RETTUNGSGERÄTE 1 Satz Hebekissensatz 8 bar, bestehend aus: 1 Druckminderer 200/300 bar Füllschlauch Gelb 10 m Füllschlauch Rot 10 m Doppelsteuerorgan mit Totmannschaltung 3 verschiedene Hebekissen HEBE- UND ZUGGERÄTE 1 Satz Freilandverankerung mit Lasche für Greifzug, Stahlpflöcke und Schäkel Seite 21 von 23

22 1 Stück Greifzug, mind. 30 kn 1 Stück Greifzugsseil, mind. 20 m in Tragebox oder auf Seilrolle 1 Stück Umlenkrolle, 60 kn, hochfest 1 Stück Umlenkrolle, 100 kn, hochfest SCHNEID- UND TRENNGERÄTE 1 Stück Motorkettensäge, 400 mm Schwert mit Reservekette 1 Stück Kombikanister 5l/1l für Motorsäge 1 Stück Schlagbohrmaschine mit Bohrersatz HSS und Steinbohrer 1 Stück Trennschleifer mit 5 Stk. Trennscheiben, Schutzbrille, Staubmaske, in Transportkiste AUSPUMP- UND LÜFTUNGSGERÄTE 1 Stück Tauchpumpe UWP 8/1 mit Bodenabsaugung 1 Stück Druckbelüfter Alternativ: 1 Stück Be- und Entlüftungsgerät SCHADSTOFFAUSRÜSTUNG AUFFANGBEHÄLTER, BINDEMITTEL, DICHTUNGSMATERIAL 1 Stück Ölwehrgrundausstattung bestehend aus: 1x Transportbehälter mit Deckel, ca. 600x400x150 2x Mehrzweckbinder, in Schaummittelkanister gelagert 1x Auffangplane ca. 3x4 m 1x Schachtabdeckung, mind. 75x75 cm 1x Moosgummiplatte, ca. 500x1000x KRAFTFAHRZEUGTECHNISCHE BELADUNG 1 Stück Kfz-Warndreieck KFG 1 Stück Kfz-Verbandskasten nach ÖNORM V Stück Kfz-Wagenheber 1 Stück Kfz-Abschleppseil nach KFG 2 Stück Kfz-Unterlegkeil 1 Satz Kfz-Wagenwerkzeug 1 Satz Kraftstoffkanister 20l für das KFZ, mit Ausgießstutzen, nach ÖBFV RL GA01 Seite 22 von 23

23 Diese Richtlinie wurde vom Landesfeuerwehrausschuss in seiner Sitzung am 03. Dezember 2015 genehmigt und tritt mit 01. Jänner 2016 in Kraft. Für den Landesfeuerwehrverband Der Landesfeuerwehrkommandant: (Unterschrift auf dem Original im Akt) LBD Albert KERN Präsident des ÖBFV Seite 23 von 23

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