Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge Großtanklöschfahrzeug. Taktische Bezeichnung: z.b. GTLF Feuerwehrfahrzeug nach ÖNORM EN :
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1 Nr.: RL 3.5/ vom: Richtlinie Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge Großtanklöschfahrzeug Taktische Bezeichnung: z.b. GTLF Feuerwehrfahrzeug nach ÖNORM EN : S /2000//-0 [1 Stromerzeuger, Lichtmast, Schaum-Wasserwerfer] bis S /6000//-0 [1 Stromerzeuger, Lichtmast, Schaum-Wasserwerfer] Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Erstausgabe
2 Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge - Großtanklöschfahrzeug Inhalt: 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweisungen 3. Definitionen 4. Liste der Gefährdungen 5. Anforderungen 6. Prüfungen 7. Bedienungsanleitung 8. Fest eingebaute Ausrüstung 9. Beladung 10. Beladeplan Anhang VORBEMERKUNGEN: Die Richtlinie dient als Ausschreibungs- und Abnahmeunterlage und gilt ausschließlich im Zusammenhang mit folgenden Normen und Richtlinien: 1. ÖNORM EN Feuerwehrfahrzeuge; Nomenklatur und Bezeichnung 2. ÖNORM EN Feuerwehrfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen Sicherheit und Leistung 3. ÖNORM EN Feuerwehrfahrzeuge; fest eingebaute Ausrüstung, Sicherheits- und Leistungsanforderungen 4. ÖNORM EN Feuerlöschpumpen ; Leistungs- und Sicherheitsanforderungen 5. Allgemeine Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes FA 00 Ausgabe 2006 Sofern in den genannten Normenwerken unterschiedliche Festlegungen aufscheinen, gelten diese in der oben genannten Reihenfolge. Die Basis der vorliegenden Baurichtlinie bilden die ÖN EN bis-3 und die Allg. Baurichtlinie FA 00 des ÖBFV. Die Definitionen gelten so weit nicht gesondert in dieser Richtlinie ausgewiesen, analog der Aufzählung in den oben genannten Regelwerken. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 2 von 11 gedruckt am
3 1. ANWENDUNGSBEREICH: Das Großtanklöschfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug, welches für die Bekämpfung von, sowie zur Wasserversorgung bei Bränden vorgesehen ist. Die wesentliche Ausstattung beinhaltet: 1 Löschwassertank mit bis Liter Inhalt 1 Einbaupumpe 1 Schnellangriffseinrichtung 1 Schaum- Wasserwerfer 1 Stromerzeuger 1 Lichtmast (Lichtpunkthöhe mind. 6 m) 1 Schaummitteltank mit 800 bis 1000 Liter Inhalt Pulverlöschanlage Pulverwerfer 2. NORMATIVE VERWEISUNGEN: Diese Richtlinie enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Sie sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert und im Anhang angeführt. 3. DEFINITIONEN: gemäß ÖNORM EN LISTE DER GEFÄHRDUNGEN siehe ÖNORM EN ANFORDERUNGEN: Über die ÖNORM EN hinaus gelten folgende Punkte: 5.1 Sicherheitsanforderungen und/oder -abmessungen Antriebsstrang Das Fahrzeug ist mit Hinterachsdifferenzialsperre auszurüsten. Allradantrieb Steigfähigkeit Die Steigfähigkeit (P) muss mindestens 17 betragen Bremsen Bei Bedarf ist eine Antischlupfregelung vorzusehen Bereifung Das Fahrzeug ist mit Reifen für den Ganzjahresbetrieb (M + S Reifen) auszurüsten. Das Anlegen von Schneeketten an allen Rädern muss möglich sein. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 3 von 11 gedruckt am
4 Bedienposition (soweit vorhanden) Pumpe: Schaum- / Wasserwerfer: Notstromaggregat: Lichtmast: Pulverlöschanlage Pulverwerfer im Heck oder seitlich rechts, bei Bedarf auch im Fahrerhaus am Fahrzeugdach oder/und im Fahrerhaus im Heck oder seitlich rechts im Heck oder seitlich rechts im Heck oder seitlich im Fahrerhaus Beleuchtung Das Dach ist im begehbaren Teil mit mind. 5 lx zu beleuchten Bedien- und Kontrollinstrumente im Fahrerhaus Kontrollanzeigen müssen unter anderem vorhanden sein für: Türen, Stufen, Rollläden und Klappen geöffnet Differenzialsperre eingeschaltet Nebenantrieb eingeschaltet Lichtmast ausgefahren 5.2 Leistungsanforderungen Masse und Maße Das serienmäßige Rahmenfahrgestell ist so zu wählen, dass im Rahmen der 95%igen Auslastung der technisch zulässigen Gesamtmasse (zgm) die Besatzung von 1 Kommandanten und max. 2 Mann, die fest eingebaute Ausrüstung nach Abschnitt 8, sowie die Beladung nach Abschnitt 9 aufgenommen werden können. Die zulässige Gesamtmasse ist so zu wählen, dass unter Berücksichtigung der Vorgaben der Baurichtlinie eine Typisierung mit einem maximalen Gesamtgewicht (zulässige Gesamtmasse nach KFG) erfolgt. Fahrzeugabmessungen: Gesamtlänge: max mm über alles Fahrzeugbreite: max mm über alles Fahrzeughöhe: max mm über alles Dynamische Leistung Die Verschränkungsfähigkeit (c) bei Straßenantrieben muss mind. 100 mm betragen Anhängevorrichtung Bei Bedarf ist eine Anhängekupplung gemäß Normalienblatt Anhängerkupplung des ÖBFV mit sichtbarem Hinweis auf die zulässige Anhängelast in Verbindung mit einer genormten Anhänge-Steckvorrichtung vorzusehen Aufbau Kabinen mit Halterungen für Atemschutzgeräte Die Unterbringung der Atemschutzgeräte in der Kabine (Mannschaftsraum) ist alternativ zum Geräteraum zulässig Sitze Im Fahrer- und Mannschaftsraum sind max. 3 Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) vorzusehen Geräteräume An linker und rechter Fahrzeugseite sind Laderäume vorzusehen. An der rückwärtigen Fahrzeugseite Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 4 von 11 gedruckt am
5 kann ein Laderaum vorgesehen werden. Der Pumpenraum ist im Bereich der Feuerlöschpumpe anzuordnen. Die Laderäume sind durch Leichtmetalljalousien zu verschließen, der Pumpenraum ist möglichst durch eine hochklappbare Türe zu verschließen Verstauen von Geräten Eine rasche und leichte Entnahme der Geräte muss gewährleistet sein. Schwere Geräte sind möglichst tief und bei Bedarf auf stabilen Auszügen zu lagern. Der Stromerzeuger muss auch am Fahrzeug einwandfrei betrieben werden können. Für den Stromerzeuger ist eine elektrische Startvorrichtung über die Fahrzeugbatterie vorzusehen. Bei Bedarf sind auf dem Dach Halterungen für Ausrüstungsgegenstände vorzusehen Elektrische Ausrüstung: Batterien Es muss gewährleistet sein, dass bei Leerlaufdrehzahl des Fahrzeugmotors, bei gleichzeitiger Versorgung aller elektrischen Verbraucher ein Betrieb von mind. 130 Minuten möglich ist. Ein System zur Ladeerhaltung der Fahrzeugbatterie (am Stellplatz im Gerätehaus bei abgestelltem Fahrzeug) ist vorzusehen Beleuchtung Im Bereich des Beifahrersitzes ist ein von der Fahrzeugelektrik versorgter Suchscheinwerfer anzubringen und derart elektrisch zu verkabeln, dass ein eingeschränkter Betrieb auch ohne Entnahme aus der Halterung möglich ist. Uneingeschränkt muss die Handgeführte Verwendung möglich sein. Die Beleuchtung der Geräteräume hat nur bei geöffneten Verschlüssen zu erfolgen Kommunikationseinrichtungen Das Fahrzeug ist mit einer eingebauten Funkanlage auszurüsten. Der Bedienteil ist im Fahrer- bzw. Mannschaftsraum unterzubringen. Im Pumpenraum ist ein, über einen eigenen Türkontaktschalter einschaltender, Spritzwassergeschützter Lautsprecher zu installieren. 6. PRÜFUNGEN: 6.1 Abnahmeprüfung bei Lieferung Die Abnahmeprüfung hinsichtlich Leistungs- und Sicherheitsanforderungen für das Fahrzeug samt seiner fest eingebauten Ausrüstung ist bei der Übernahme durch den Anwender oder durch eine vom ÖBFV befugte Prüforganisation durchzuführen. Vor der Abnahmeprüfung sind durch den Hersteller die erforderlichen Ergebnisse von Teilprüfungen (z.b. Stromerzeuger, Ausrüstungsgegenstände, sofern sicherheitstechnisch relevant, etc.) nachzuweisen und in Form von Prüfzeugnissen und Konformitätsbestätigungen zu belegen. 7. BEDIENUNGSANLEITUNG: 7.1 Handbuch: Das Benutzerhandbuch und alle Verwenderinformationen für mitgelieferte Gerätschaften müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 5 von 11 gedruckt am
6 8. FEST EINGEBAUTE AUSRÜSTUNG: 8.2 Löschtechnische Ausrüstungen für Wasser Löschtechnische Einrichtung für Wasser Die Sicherheits- und Leistungsanforderungen müssen der ÖNORM EN entsprechen Eingebaute Wasserpumpe Eine Normaldruckpumpe nach ÖNORM EN der Type FPN bis FPN vorzusehen. Einbaulage: heckseitig oder Mid-Ship Antriebsart: über Nebenabtrieb oder mit Separatmotor Wasserbehälter - Tankkapazität Es ist ein Löschwassertank mit einem Nenninhalt von l bis l vorzusehen. Die tatsächliche Tankkapazität darf l nicht überschreiten Saug- und Druckanschlüsse für Wasser Auf Grund der Pumpengröße wird auf Sauganschlüsse an der Feuerlöschpumpe verzichtet. Die Löschwasserversorgung erfolgt durch Fremdeinspeisung - ersatzweise durch 2 Stück UWP 8-1 und dem Notstromaggregat. Druckabgänge B sind rechts und links seitlich am Fahrzeug vorzusehen Leitungsinstallation für Wasser Die Tank-Füllanschlüsse müssen seitlich oder im Fahrzeugheck situiert und mit Fest-kupplungen versehen sein Schnellangriffshaspel Im Bereich des Pumpenraumes ist eine Schnellangriffseinrichtung mit mindestens 40 m formbeständigem Schlauch mit Löschpistole zu situieren. Bei Bedarf zusätzliche Schnellangriffseinrichtung an geeigneter Stelle Schaummitteltank Bei Bedarf sind Tanks für Schaum- und Netzmittel vorzusehen (bis max. 10% der effektiv mitgeführten Löschwassermenge) Am Fahrzeugdach ist ein Schaum- Wasserwerfer mit variablem Förderstrom von 800 l/min bis zur Nennleistung der eingebauten Pumpe vorzusehen Löschtechnische Einrichtung für Löschmittelzusatz Eine fix eingebaute Einrichtung für die Beimengung von Löschmittelzusätzen ist vorzusehen Pulverlöschanlage Bei Bedarf kann eine Pulverlöschanlage mit Schnellangriffseinrichtung(en) sowie einem Pulverwerfer am Fahrzeug situiert werden Lichtmast Bei Bedarf ist ein ausfahrbarer Lichtmast, Lichtaustritt mind. 6 m Höhe über der Standfläche, vorzusehen. Die Beleuchtungseinheit ist als Rundumbeleuchtung auszuführen und muss eine Gesamtleistung von mindestens 230V/2000W aufweisen. Die Betätigung des Mastes muss von der Standfläche des Fahrzeuges aus möglich sein. Für die Lichtfluter ist im eingefahrenen Zustand ein entsprechender Schutz vorzusehen. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 6 von 11 gedruckt am
7 Stromversorgungsgeräte Für Akkubetriebene Geräte sind die zu den Geräten gehörenden Ladegeräte fix einzubauen und derart zu verkabeln, dass die Erhaltung der Betriebsspannung gewährleistet ist. 9. BELADUNG: Die Beladung ist so unterzubringen, dass die ordnungsgemäße Lagerung und Entnahme der Geräte sichergestellt ist und ausbildungstaktische Grundsätze weitestgehend eingehalten werden. Die Beladung besteht aus der Pflichtausrüstung und der ausgewählten Bedarfsausrüstung. Die Ausrüstung hat den einschlägigen Fachnormen zu entsprechen FEUERWEHRTECHNISCHE BELADUNG: 1. ALARM-, FERNMELDE-, SIGNAL und WARNGERÄTE 1.1 Alarm-, Signal- und Warngeräte 2 Stück Winkerkelle, beidseitig beleuchtet 1.2 Fernmeldegeräte 1 Stück Funkgerät (Landes- und Bezirksfrequenz), eingebaut Funkgerät, tragbar (inkl. Ladegerät) 2. ABSPERRMITTEL und SICHERHEITSKENNZEICHEN, FÜHRUNGSMITTEL 2.1 Absperrmittel und Sicherheits-Kennzeichen 1 Rolle Absperrband, 2 Stück Warnzeichen FEUERWEHR, faltbar 2.2 Führungsmittel 1 Stück Meldertasche oder Schreibmappe Bei Bedarf Kurzliteratur für Gefährliche Güter Karten und Pläne, Garnitur Straßenverzeichnis 3. LÖSCHAUSRÜSTUNGEN 3.1 Löschgeräte tragbar, mobil 1 Stück Löschdecke nach ON F Stück Trockenlöscher 12 kg ABC nach ON EN 3 Bei Bedarf Feuerpatsche Tragbarer Löscher 5 kg CO2 nach ON EN 3 Nasslöscher mit Zusatz 9 l nach ON EN 3 Löscheimer (verzinktes Stahlblech) Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 7 von 11 gedruckt am
8 3.2 Saugleitung 3 Stück Kupplungsschlüssel ABC nach DIN Druckleitung 10 Stück B-Druckschlauch, 20 m nach ÖN F Stück Schlauchbindensatz mit Tasche nach DIN (sechs Stück B, zwei C) 6 Stück C-Druckschlauch, 15 m nach ÖN F Stück Schlauchträger 1 Stück Schlauchbrücke (Paar) nach DIN Bei Bedarf A-Druckschlauch, 20 m Schlauchhalter B-Verbindungsschlauch nach ÖN F 2105 BELADUNG 3.4 Strahlrohre, Armaturen und Löscheinrichtungen 2 Stück Mehrzweckstrahlrohr B mit Stützkrümmer B oder Pistolenstrahlrohr B 1 Stück Mehrzweckstrahlrohr C nach ÖN F Stück Sammelstück 2 B-A nach DIN Stück Übergangsstück B-C nach ÖN F Stück Übergangsstück A-B nach ÖN F Stück Überflurhydrantenschlüssel nach ÖN F 2012 Mehrzweckstrahlrohr C nach ÖN F 2191 Verteiler B-CBC nach DIN Übergangsstück B-C nach ÖN F 2294 Unterflurhydrantenschlüssel nach ÖN F 2012 Standrohr 2 B nach DIN Druckbegrenzungsventil B nach DIN B (C) -Hydroschild Schaumlöschausrüstung 4 (S4, M4, Z4) Schaummittelbehälter 20 l D-Saugschlauch für Zumischer Pulverlöscher, fahrbare Ausführung (z.b. 50 kg Löschpulver) 4. LEITERN, RETTUNGSGERÄTE, SANITÄTSAUSRÜSTUNGEN 4.1 Leitern Schiebleiter 2-teilig (3-teilig) oder Steckleiter 4-teilig nach ÖN EN 1147 u. ÖN F Rettungsgeräte 1 Stück Feuerwehrgurt nach ÖN F Stück Rettungsleine 30 m nach ÖN F 5260 Bei Bedarf Notrettungs-Set nach ÖN F Sanitätsausrüstungen 1 Stück Hygieneset (Reinigungsmittel) 1 Stück Sanitätskasten, Sanitätsrucksack oder Tasche nach DIN Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 8 von 11 gedruckt am
9 5. BEKLEIDUNGEN 5.2 Einsatzbekleidung 2 Paar Hitzeschutzhandschuhe nach ÖN EN Stück Hochsichtbare Warnkleidung (Überwurf Feuerwehr) nach ÖN EN Paar Chemieschutzhandschuhe nach ÖN EN Pkg. Infektionsschutzhandschuhe nach ÖN EN SCHUTZAUSRÜSTUNG 6.1 Atemschutz 3 Garnitur Atemschutzgerät (inkl. Masken) nach ÖN EN 137 Filterselbstretter (mit Haube) 7. BELEUCHTUNGSGERÄTE und STROMVERSORGUNG 7.1 Beleuchtungsgeräte 1 Stück Handscheinwerfer, EX-geschützt mit Blinkeinrichtung 3 Stück Taschenlampe, aufladbar, abgewinkelte Bauform, spritzwasserdicht, rostsicher Bei Bedarf Lichtfluter mit Handgriff mind.1000w Stativ für Scheinwerfer nach DIN Aufnahmebrücke 7.2 Stromversorgung Tragbarer Generator, mind. 10 kva, 400 V lt. ÖBFV RL Abgasschlauch für Stromerzeuger nach DIN Kraftstoffkanister, 10 l, mit Ausgießkrümmer lt. ÖBFV RL Verlängerungskabel, 10 m,3x1,5 mm², 230 V Verteilerkabeltrommel, 30 m, 30/400V, 16 A lt. ÖBFV RL div. Übergangsstücke 8. ANSCHLAG- und BEFESTIGUNGSMITTEL 1 Stück Arbeitsleine, 20 m 1 Stück Chemiefaserseil 14 mm 4 Stück Schnürleine, 4 m 9. HANDWERKZEUGE 9.1 Brech- und Trennwerkzeuge 1 Stück Arbeitsmesser 1 Stück Bolzenschneider für mind. 12 mm 1 Stück Brecheisen, mind mm lang nach DIN Stück Brecheisen, mind. 650 mm lang 1 Stück Hacke, kurzstielig 1 Stück Feuerwehraxt oder Hacke lang nach ÖN F Stück Handfäustel 2 kg nach DIN 6475 Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 9 von 11 gedruckt am
10 9.2 Räumwerkzeuge 2 Stück Piassavabesen 1 Stück Alu-Schaufel 1 Stück Fassschaufel 1 Stück Krampen nach DIN Stück Einreißhaken mit Stiel nach ÖN F 4000 Ausräumhaken Sappine Haue Heugabel Spaten nach DIN Werkzeugsätze und Schlüssel 1 Stück Werkzeugsatz in Werkzeugtrage, inkl. Rauchfangtürschlüssel entsprechend ÖBFV RL GA 02 Schachthaken, Satz 10. TECHN.GERÄTE U. AUSRÜSTUNGEN 10.1 Hydraulische Berge- und Rettungsgeräte 10.3 Hebe- und Zuggeräte 10.4 Schneid- und Trenngeräte Motorkettensäge, 400 mm Schwert mit Reservekette Kombikanister, 5 l/1 l 10.5 Auspump- und Lüftungsgeräte 2 Stück UWP 8-1 nach DIN Drucklüfter (Leistung > m³/h) 10.7 Fahrzeugausrüstungen 1 Stück Kfz-Warndreieck 1 Stück Kfz-Verbandskasten nach ÖN V Stück Kfz-Wagenheber 1 Stück Kfz-Abschleppseil nach KFG 2 Stück Unterlegkeile Schneeketten 11. WASSERDIENST- UND TAUCHERAUSRÜSTUNGEN 12. AUSRÜSTUNG FÜR SCHADSTOFFEINSATZ Gesamtmasse der Pflichtausrüstung: ca. 520 kg Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 10 von 11 gedruckt am
11 10. BELADEPLAN Aufgrund der Beengtheit des zur Verfügung stehenden Raumes ist eine Zuordnung der Geräte in bestimmte Räume nicht möglich. Auf eine leichte und rasche Entnahmemöglichkeit ist zu achten! Taktisch zusammengehörende Geräte (meist gleichzeitige Verwendung) sind zusammen zu lagern. Die allgemeinen Grundsätze der Feuerwehrtaktik, der Ausbildung und Lehre sind so weit als möglich zu berücksichtigen. ANMERKUNG: Für die Ausführung Großtanklöschfahrzeug als Wechselladeraufbau wird ein Anhang zu dieser Baurichtlinie erstellt. Die technischen Anforderungen an einen derartigen Aufbau werden derzeit abgeklärt. Der entsprechende Anhang ist derzeit in Bearbeitung! Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 11 von 11 gedruckt am
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