Studienauftrag - Jurybericht

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1 Raiffeisen Pensionskasse Genossenschaft Überbauung Haggenstrasse, St.Gallen Studienauftrag - Jurybericht St.Gallen, 23. Juni 2014 ERR Raumplaner AG St.Gallen Herisau Kirchgasse St.Gallen T st.gallen@err.ch e r r

2 RPK Überbauung Haggenstrasse St.Gallen Jurybericht Seite 2 Ingress Zur besseren Lesbarkeit wird generell nur die männliche Schreibweise verwendet. Selbstverständlich sind damit auch weibliche Personen angesprochen und eingeschlossen. ERR Raumplaner AG Kirchgasse St.Gallen st.gallen@err.ch Telefon +41(0) Fax +41(0)

3 RPK Überbauung Haggenstrasse St.Gallen Jurybericht Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass des Wettbewerbs 4 2 Verfahren Auftraggeberin Organisation Wettbewerbsverfahren Teilnahmeberechtigung und -bedingungen Beurteilungsgremium Mitglieder des Beurteilungsgremiums mit Stimmberechtigung Mitglieder des Beurteilungsgremiums mit beratender Stimme 5 3 Aufgabenstellung 6 4 Vorprüfung 7 5 Ausschlüsse Fristen Vollständigkeit und Darstellung Randbedingungen Raumprogramm Fazit Ausschluss von nicht verlangten Unterlagen 8 6 Beurteilung Beurteilungskriterien Beurteilung der Projekte 9 7 Beurteilung der Weiterbearbeitung Beurteilung der Projekte Würdigung 10 8 Genehmigung 11 Anhang A: Projektbeschriebe Weiterbearbeitung Anhang B: Projektbeschriebe

4 RPK Überbauung Haggenstrasse St.Gallen Jurybericht Seite 4 1 Anlass des Wettbewerbs Die Raiffeisen Pensionskasse Genossenschaft (RPK) kann von der Stadt St. Gallen die Parzelle W3515 übernehmen, sobald für ein gemeinsam entwickeltes Bauprojekt eine Baubewilligung vorliegt. Auf Grund der städtebaulich sensiblen Lage und Grösse des Grundstückes entschied sich die Bauherrschaft, einen eingeladenen, nicht anonymen Studienauftrag für Architekten durchzuführen. 2 Verfahren 2.1 Auftraggeberin Auftraggeberin ist die Raiffeisen Pensionskasse Genossenschaft, St. Gallen. 2.2 Organisation Die Organisation und Administration des Studienauftrags, die Vorprüfung der eingereichten Projekte sowie die gesamte Begleitung des Studienauftrags lag beim nachfolgenden Wettbewerbsbüro: ERR Raumplaner AG Kirchgasse St. Gallen T F st.gallen@err.ch Wettbewerbsverfahren Der Studienauftrag wurde in Anlehnung der Ordnung SIA143 für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge (Ausgabe 2009) des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (abgekürzt SIA-Ordnung 143) durchgeführt. Das Verfahren wurde in deutscher Sprache geführt. Art. 28 der SIA Ordnung 143 sowie das Reglement über das Beschwerdeverfahren für Architekturwettbewerbe gelangten nicht zur Anwendung.

5 RPK Überbauung Haggenstrasse St.Gallen Jurybericht Seite Teilnahmeberechtigung und -bedingungen Zum Studienauftrag werden die folgenden Architekturbüros eingeladen: Oestreich Schmid, St. Gallen Holzer Kobler Architekturen, Zürich K&L Architekten, St. Gallen Dietrich Untertrifaller, St. Gallen Hermann Kaufmann, Schwarzach A Clerici Müller Architekten, St. Gallen Sämtliche 6 eingeladenen Teilnehmenden haben ein Projekt eingereicht. 2.5 Beurteilungsgremium Mitglieder des Beurteilungsgremiums mit Stimmberechtigung Ohlhorst Nils Geschäftsführer Raiffeisen Pensionskasse Genossenschaft Mäusli Beat Leiter Immobilien und Dienste Raiffeisen Pensionskasse Genossenschaft Traber Brigitte* Architektin HTL / Raumplanerin ETH NDS, Stellvertretende Dienststellenleiterin Stadtplanungsamt Wehrli Daniel* Dipl. Architekt FH & dipl. Wirtschaftsing. FH, Immobilien Portfoliomanagement Helvetia Versicherungen Eberle Mario* Architekt, Hofstadt AG, St. Gallen Rothen Beat* Dipl. Architekt ETH SIA BSA, Winterthur Ehrensperger Lisa* Dipl. Architektin ETH BSA, Zürich * Fachperson gemäss Art SIA Ordnung Mitglieder des Beurteilungsgremiums mit beratender Stimme Gloor Roland Holzhauser Marilene Ruggaber Dirk Stiftungsrat, Stiftung für Wohnungshilfe St.Gallen Raumplanerin, ERR Raumplaner AG Landschaftsarchitekt, Städtebau und Freiraum, Abteilung Freiraum Das Beurteilungsgremium trat am 16. / 17. Januar 2014 sowie am 23. Mai 2014 zur Beratung zusammen.

6 RPK Überbauung Haggenstrasse St.Gallen Jurybericht Seite 6 3 Aufgabenstellung Die Raiffeisen Pensionskasse Genossenschaft beabsichtigen, das Areal Haggenstrasse zu entwickeln. Aufgabe war es, eine Wohnüberbauung mit einer Quartierzentrumsfunktion im Kreuzungsbereich Haggen- / Wolfgangstrasse zu schaffen, bei welcher auf eine vorzügliche Einfügung in das Ortsbild geachtet wird. Das Projekt war im Zusammenhang der freiräumlichen und baulichen Gesamtsituation zu betrachten und sollte eine spezifisch auf den Ort ausgerichtete städtebauliche Entwicklung aufzeigen. Das Resultat dieses Studienauftrags gibt Auskunft über die Gesamtwirkung, Dichte, Stellung, Volumetrie, Struktur, Massstäblichkeit, freiräumliche und gestalterische Aspekte. Die Bebauungsdichte war nicht festgelegt und wurde den Architekten überlassen. Die Dichte sollte sich nach der Umgebung (Nachbarschaftsverträglichkeit) und nach der Landschaftsverträglichkeit richten. Die Hauptaugenmerke waren nebst der Ausgestaltung der vorzuschlagenden Bauten auf die Einbettung in die Topografie und die landschaftlichen Gegebenheiten zu legen. Es war auf eine präzise und sensible Situierung der Neubauten unter Betrachtung der Nutzung (Vorplätze etc.) zu achten. Auch Beiträge, welche nicht auf eine konventionelle Bauweise abstützen, waren willkommen.

7 RPK Überbauung Haggenstrasse St.Gallen Jurybericht Seite 7 4 Vorprüfung Die eingereichten Projekte wurden im Auftrag der Raiffeisen Pensionskasse Genossenschaft, St.Gallen durch das Planungsbüro ERR Raumplaner AG, St. Gallen, einer wertungsfreien Vorprüfung unterzogen. Sie umfasste die Kontrolle der Erfüllung der wichtigsten Programmbestimmungen wie die formellen Aspekte, die Erfüllung der Studienauftragsaufgabe sowie die wichtigsten Randbedingungen, die bei Nichteinhaltung zu einem Ausschluss gemäss Art. 12 VöB und Art. 19 SIA Ordnung 143 führen könnten. Die Ergebnisse der Vorprüfung wurden im Vorprüfungsbericht vom 16. Dezember 2013 festgehalten. Dieser wurde sämtlichen Mitgliedern des Beurteilungsgremiums vorgängig der Jurierung zugestellt. 5 Ausschlüsse Zu Beginn der Jurierung hielten die Mitglieder des Beurteilungsgremiums fest, dass sie unbefangen an die Jurierung der Projekte herangetreten sind. Ein Beitrag muss von der Beurteilung ausgeschlossen werden, wenn er nicht rechtzeitig oder in wesentlichen Bestandteilen unvollständig abgeliefert wird, unleserlich ist oder unlautere Absichten vermuten lässt (Art. 19 SIA Ordnung 143). Nach Kenntnisnahme des Vorprüfungsberichtes fasste das Beurteilungsgremium am Jurytag folgende Beschlüsse: 5.1 Fristen Das Beurteilungsgremium hat zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Projekte rechtzeitig eingereicht wurden, respektive der Post oder anderen Kurierdiensten übergeben wurden. Die Modellunterlagen sind ebenfalls rechtzeitig eingetroffen. 5.2 Vollständigkeit und Darstellung Das Beurteilungsgremium hat festgestellt, dass einige Projekte Abweichungen bei den verlangten Unterlagen oder der geforderten Darstellung aufweisen. Obwohl teilweise Bestandteile fehlen, erachtet das Beurteilungsgremium sämtliche Projekte als genügend beurteilbar.

8 RPK Überbauung Haggenstrasse St.Gallen Jurybericht Seite Randbedingungen Abweichungen von den Randbedingungen wurden vor allem beim Wohnungsmix festgestellt. Das Beurteilungsgremium bewertete jedoch keinen Verstoss als erheblich. 5.4 Raumprogramm Es wurde festgestellt, dass einige Projekte Abweichungen vom verlangten Raumprogramm (fehlende, zu kleine oder zu grosse Räume) aufweisen. Vom Beurteilungsgremium wurden jedoch keine davon als erheblich beurteilt. 5.5 Fazit Nach der ersten Durchsicht der Projekte hat das Beurteilungsgremium festgestellt, dass sämtliche Projekte beurteilbar sind und sich keiner der Verfassenden mittels Abweichung von der verlangten Darstellung einen Vorteil verschafft hat oder sich unlautere Absichten vermuten lassen. Somit wurden alle 6 eingereichten Projekte zur Beurteilung zugelassen. 5.6 Ausschluss von nicht verlangten Unterlagen Nicht verlangte Unterlagen wurden keine abgegeben. 6 Beurteilung 6.1 Beurteilungskriterien Alle eingereichten und zur Beurteilung zugelassenen Projekte wurden im Rahmen der Jurierung nach den folgenden, im Wettbewerbsprogramm aufgeführten Kriterien, beurteilt: - Ortsbauliche und gestalterische Qualität (Einfügung in die bestehende Baustruktur, Umgang mit der Landschaft) - Architektonische und räumliche Qualität des Auftritts - Funktionalität und Qualität (Nutzungskonzept, Grundrisse) - Wirtschaftlichkeit (Baukosten, Vermietbarkeit) - Nachhaltigkeit (Einfachheit der Gebäudestruktur, konstruktiver Aufbau, Systemtrennung) (Die Reihenfolge der Kriterien entspricht nicht der Gewichtung)

9 RPK Überbauung Haggenstrasse St.Gallen Jurybericht Seite Beurteilung der Projekte Die Präsentation durch die Projektverfassenden sowie die anschliessende Beurteilung sämtlicher Projekte fand am 16. und 17. Januar 2014 statt. In einer ersten Phase wurden die Projekte durch die jeweiligen Verfassenden in einer 20 minütigen Präsentation vorgestellt. Danach hatte die Jury die Möglichkeit den Projektverfassenden Fragen zu stellen. In einer zweiten Phase wurden sämtliche Projekte in einem ersten Rundgang im Plenum diskutiert und beurteilt. Die Beurteilung der Projekte durch das Beurteilungsgremium ist den Projekteschrieben im Anhang B (Seite 19) zu entnehmen. Das Beurteilungsgremium beschloss einstimmig, dass die Projekte Hacon und PeterPan im ersten Rundgang ausscheiden. Die Gründe für das Ausscheiden im ersten Rundgang lagen in einem zu wenig überzeugenden städtebaulichen und architektonischen Lösungsansatz sowie im Fehlen einer alle wichtigen Themenbereiche umfassenden Projektidee zur Erreichung eines qualitativ hochstehenden Resultats. Im zweiten Rundgang wurden die verbleibenden Projekte erneut diskutiert und bewertet. In dieser Runde stellten sich die Projekte Schaschlik und Waldsiedlung als Favoriten heraus. Zusammenfassend stellte das Preisgericht bei den im zweiten Rundgang ausgeschiedenen Projekten AdHacon und Ella Qualitäten beim Lösungsansatz fest. Sie konnten aber in ihrer ganzheitlichen Betrachtung nicht genügen. Mängel wurden vor allem in der Funktionalität, in der ortsbaulichen Setzung resp. in der architektonischen Ausgestaltung festgestellt. In der engeren Auswahl verblieben somit die Projekte Schaschlik und Waldsiedlung. Sie überzeugen mit einer guten inneren Organisation sowie einer hohen Qualität der Aussenräume. Am zweiten Beurteilungstag wurden alle Projekte in einem Kontrollrundgang nochmals ausführlich diskutiert und bewertet. Die Überprüfung der bisherigen Beurteilung führte zu keiner Änderung. Das Beurteilungsgremium kam zum Schluss, dass die Projekte Schaschlik und Waldsiedlung die höchsten Qualitäten aufweisen. Nach einer weiteren Diskussion der beiden Projekte im dritten Beurteilungsrundgang kam das Beurteilungsgremium zum Schluss, dem Veranstalter die Projekte Schaschlik und Waldsiedlung zur Weiterbearbeitung zu empfehlen. Dies aus dem Grund, dass beide Projekte eine sehr hohe Qualität aufweisen jedoch mit sehr unterschiedlichen Volumen arbeiten und demzufolge schwierig zu vergleichen sind.

10 RPK Überbauung Haggenstrasse St.Gallen Jurybericht Seite 10 7 Beurteilung der Weiterbearbeitung 7.1 Beurteilung der Projekte Aufgrund der grossen Differenzen bei der Ausnützung wurde ein ortsverträgliches Mass von circa 6000m 2 Nutzfläche festgelegt. Diese Festlegung und andere kritische Anregungen zur Projektweiterbearbeitung wurden den jeweiligen Projektverfassenden mittels eines Dialogs mitgeteilt. Die Präsentation durch die zur Weiterbearbeitung vorgeschlagenen Projektverfassenden sowie die anschliessende Beurteilung beider Projekte fand am 23. Mai 2014 statt. In einer ersten Phase wurden die Projekte durch die jeweiligen Verfassenden in einer 20 minütigen Präsentation vorgestellt. Danach hatte die Jury die Möglichkeit den Projektverfassenden Fragen zu stellen. In einer zweiten Phase wurden beide Projekte in einem ersten Rundgang im Plenum diskutiert und beurteilt. Aufgrund der hohen Wohnqualität, der Nachhaltigkeit und der guten Wirtschaftlichkeit wurde schliesslich das Projekt Schaschlik als überzeugender Vorschlag einstimmig der Auftraggeberin zur Weiterbearbeitung und Realisierung empfohlen. Den Verfassenden des Projekts Schaschlik ist es besser gelungen die kritischen Anregungen des Beurteilungsgremiums umzusetzen. Obwohl beim Projekt Waldsiedlung auch in vielen Teilbereichen Verbesserungen erreicht worden sind, konnte die städtebauliche Setzung mit erhöhter Ausnützung nicht mehr überzeugen. Die Beurteilungen der Projekte aus der Weiterbearbeitung können den Projektbeschrieben im Anhang A (Seite 12) entnommen werden. 7.2 Würdigung Dem Beurteilungsgremium ist bewusst, dass die Aufgabenstellung anspruchsvoll war. Sämtlichen Teilnehmenden gebührt für die Einreichung ihrer interessanten Beiträge ein grosser Dank. Sie haben dazu beigetragen, eine intensive Diskussion und Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung zu ermöglichen. Die Durchführung des Studienauftrags hat sich aus Sicht des Beurteilungsgremiums gelohnt.

11 RPK Überbauung Haggenstrasse St.Gallen Jurybericht Seite 11 8 Genehmigung Das Beurteilungsgremium hat in seiner Zusammenstellung vom 23. Mai 2014 den vorliegenden Bericht genehmigt. Mitglieder des Beurteilungsgremiums mit Stimmberechtigung Nils Ohlhorst, Geschäftsführer Raiffeisen Pensionskasse Genossenschaft Beat Mäusli, Leiter Immobilien und Dienste Raiffeisen Pensionskasse Genossenschaft Mario Eberle Architekt, Hofstadt AG, St. Gallen Lisa Ehrensperger Dipl. Architektin ETH BSA, Zürich Beat Rothen Dipl. Architekt ETH SIA BSA, Winterthur Daniel Wehrli Dipl. Architekt FH & dipl. Wirtschaftsing. FH, Immobilien Portfoliomanagement Helvetia Vers. Brigitte Traber Architektin HTL / Raumplanerin ETH NDS, Stellvertretende Dienststellenleiterin Stadtplanungsamt

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