Winterthur, 28. Mai 2014 GGR-Nr. 2014/014

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1 Winterthur, 28. Mai 2014 GGR-Nr. 2014/014 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Beantwortung der Schriftlichen Anfrage betreffend Projektwettbewerb und Vergabe des Schulhauses Neuhegi, eingereicht von Gemeinderat R. Keller (SVP) Am 17. März 2014 reichte Gemeinderat Rolando Keller namens der SVP-Fraktion folgende Schriftliche Anfrage ein: Nach der Veröffentlichung des Artikels im Landboten vom 14. Februar 2014, "Schulhaus-Architekt scheiterte in Uster", wurden vermehrt Gerüchte in Bezug auf die Vergabe resp. Gewinner des Projektwettbewerbes und Beziehung eines Jurymitglieds und dem Architekt des Gewinnerprojekts in Umlauf gebracht. Folgende Fragen stehen im Raum: - Wie viele Teilnehmer nahmen am Projektwettbewerb teil? - Wie fand die Beurteilung der Projekte statt resp. welche Kriterien musste ein Projekt erfüllen? - Gibt es eine Rangliste und ist diese einsehbar? - Wie viele Jurymitglieder beurteilten die Eingaben und wie heissen diese? - Gibt es ein Protokoll der Jury und ist dieses einsehbar? - Ist der Architekt des Gewinnerprojekts, Fischer Thomas, das Patenkind eines Jurymitgliedes? - Wurden Referenzbauten von Fischer Thomas bei der Beurteilung oder zumindest danach beigezogen? - Im Landboten war zu lesen, dass der Stadtrat dem Architekten Kostenplaner und Projektleiter an die Seite gestellt hat. Warum diese Massnahme und wie viel finanzieller Mehraufwand hat dies zur Folge? Der Stadtrat erteilt folgende Antwort: 1. Rechtliche Grundlagen für öffentliche Beschaffungen Die Planung, die Projektierung und der Bau des Schulhauses Neuhegi ist eine öffentliche Beschaffung. Sie unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und der Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO). Gemäss IVöB werden folgende Verfahren für die öffentliche Beschaffung unterschieden: Das offene Verfahren, bei dem die Auftraggeberin oder der Auftraggeber den geplanten Auftrag öffentlich ausschreibt und alle Anbieterinnen und Anbieter ein Angebot einreichen können.

2 - 2 - Das selektive Verfahren, bei dem die Auftraggeberin oder der Auftraggeber den geplanten Auftrag öffentlich ausschreibt. Alle Anbieterinnen und Anbieter können einen Antrag auf Teilnahme einreichen. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber bestimmt in einer zweiten Stufe aufgrund von Eignungskriterien die Anbieterinnen und Anbieter, die ein Angebot einreichen dürfen. Das Einladungsverfahren, bei dem die Auftraggeberin oder der Auftraggeber bestimmt, welche Anbieterinnen oder Anbieter ohne Ausschreibung direkt zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Das freihändige Verfahren, bei dem die Auftraggeberin oder Auftraggeber einen Auftrag ohne Ausschreibung direkt vergibt. Das Submissionsrecht unterscheidet folgende Auftragsarten: Bauaufträge über die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten Lieferaufträge über die Beschaffung beweglicher Güter, namentlich durch Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf. Dienstleistungsaufträge Bei der Planung, Projektierung der Ausführungsbegleitung eines neuen Schulhauses durch ein Planungsteam (Architekt/in, Ingenieur/in, Kostenplaner/in, weitere Fachplanende) handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag. Der Auftrag an ein Planungsteam zur Erstellung eines neuen Schulhauses übersteigt den Schwellenwert von Franken. Dienstleistungen ab einem Schwellenwert von Franken müssen in einem offenen oder selektiven Verfahren vergeben werden (Anhang 2 zur IVöB). 2. Ausnahme für freihändige Verfahren In 10 der Submissionsverordnung ist festgehalten, unter welchen Voraussetzungen ein Auftrag unabhängig vom Auftragswert trotzdem freihändig vergeben werden kann. So kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn die Vergabestelle im Voraus die Absicht bekannt gegeben hat, den Vertrag aufgrund der Beurteilung durch ein unabhängiges Preisgericht mit der Gewinnerin oder dem Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs, der den Grundsätzen der IVöB und der SVO entspricht, abzuschliessen. Ein Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerb ersetzt somit das gemäss IVöB und SVO vorgeschriebene offene oder selektive Verfahren. 3. Der Architekturwettbewerb Aus ökonomischer Sicht, sind die Erstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten eines Bauwerks entscheidend. Wichtig für den Planungsprozess ist daher in erster Linie die Evaluation von verschiedenen Lösungsansätzen, um die nach funktionalen, gestalterischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beste Lösung für eine bestimmte Aufgabe zu ermitteln. Der Architekturwettbewerb hat sich dafür als das geeignete Verfahren für öffentliche Bauherrschaften etabliert.

3 - 3 - Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (sia) 1 hat bereits 1877 mit den «Grundsätzen über das Verfahren bei öffentlichen Concurrenzen» Punkte für den Architekturwettbewerb definiert. Heute sind die Architektur- und Ingenieurwettbewerbe in der Ordnung SIA 142 und die Studienaufträge in der Ordnung SIA 143 geregelt. Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) empfiehlt ihren Mitgliedern, diese SIA-Ordnungen subsidiär zu den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anzuwenden. Der anonyme, zweistufige Projektwettbewerb für das Schulhaus Neuhegi orientierte sich an den Grundsätzen der Wettbewerbsordnung SIA 142/2009 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe. 4. Planungsprozess für das Schulhaus Neuhegi Der Grosse Gemeinderat genehmigte 2011 einstimmig den Projektierungskredit von 2 Millionen Franken. Zudem wurde das Raumprogramm mit der Erweiterungsoption (4 Klassenzimmer, Nebenräume und eine Dreifachturnhalle) genehmigt. Von Mai 2011 bis August 2012 führte die Stadt einen anonymen Architekturwettbewerb in 2 Stufen durch. Am 28. August 2012 informierte der Stadtrat mit einer Medienmitteilung, dass der Projektwettbewerb für das Schulhaus Neuhegi entschieden sei und dass das Siegerprojekt «Karlsson vom Dach» der Architekten Thomas Fischer, Zürich, und Elias Leimbacher, Winterthur, durch die Verfasser überarbeitet werde. Im Januar 2013 genehmigte der Stadtrat sodann die abschliessende Empfehlung der Jury. Das Departement Bau wurde beauftragt, ein Vorprojekt mit Kostenvoranschlag und Terminen zu erarbeiten. Im März 2013 wurde die Sachkommission Bau und Betrieb des Grossen Gemeinderates über das Projekt und die mutmasslichen Kosten informiert. Weitere Ausführungen zum Planungs- und Projektierungsprozess und zum Projekt können dem Antrag an den Grossen Gemeinderat für den Kredit von 52,852 Millionen Franken für den Neubau und den zusätzlichen Projektierungskredit von Franken der Primarschulanlage Neuhegi entnommen werden (GGR-Nr. 2014/034 vom 2. April 2014). 5. Öffentlicher Jurybericht Der öffentliche Jurybericht gibt Auskunft über das Wettbewerbsverfahren, die Zielsetzungen, das Raumprogramm, die erste Stufe des Verfahrens, die zweite Stufe des Verfahrens mit Beurteilung und Rangierung und Empfehlung für die Überarbeitung. Am Schluss des Berichts sind die Wettbewerbsbeiträge angehängt. Der Bericht kann beim Amt für Städtebau bezogen werden 2. Das Wettbewerbsprogramm, die Zusammensetzung der Jury und die Kriterien für die Beurteilungen der ersten und der zweiten Stufe wurden vom Stadtrat genehmigt. 1 Der SIA ist ein Berufsverband für Fachleute. Er beinhaltet die vier Berufsgruppen Architektur, Ingenieurbau, Technik und Umwelt. Bekannt ist der SIA auch für sein Normenwerk. Er erarbeitet, unterhält und publiziert zahlreiche Normen, Ordnungen, Richtlinien, Empfehlungen und Dokumentationen, die für die gesamte Bauwirtschaft von grosser Bedeutung sind ( 2

4 - 4 - Zu den einzelnen Fragen: Zur Frage 1: Wie viele Teilnehmer nahmen am Projektwettbewerb teil? Das gesamte Verfahren wurde anonym durchgeführt. In der ersten Stufe haben 72 Teams städtebauliche Ideen/Schulhauskonzepte eingereicht 3. Für die zweite Stufe hat der Stadtrat aufgrund der Empfehlung der Jury zu den eingereichten Vorschlägen 11 Teams bestimmt, die eingeladen wurden, ein Wettbewerbsprojekt einzureichen 4. Zur Frage 2: Wie fand die Beurteilung der Projekte statt resp. welche Kriterien musste ein Projekt erfüllen? Zuerst wurde eine technische Vorprüfung durchgeführt. Unter anderem wurden formelle Vorgaben wie Anonymität, Vollständigkeit und baupolizeiliche Rahmenbedingungen wie Grenzabstände oder Baulinien geprüft 5. Die Vorprüfung ergab, dass alle 72 Beiträge sämtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen erfüllt haben. Die Beiträge wurden sodann für die erste Stufe nach folgenden generellen Kriterien durch die Jury beurteilt 6 : Innovationsgehalt Schulhauskonzept Prägnanz und Qualität der städtebaulichen Setzung und des Freiraumkonzepts (inkl. Erschliessung- und Wegnetz im Aussenraum) Wirtschaftlichkeit Zielwerte: Kennzahlen zur Nachhaltigkeit 1. Stufe Vorgeschlagene Entwurfsstrategie im Hinblick auf den SIA-Effizienzpfad Energie für Watt-Gesellschaft-kompatible Bauten Aufgrund der Beurteilung durch die Jury wurden in einem ersten Schritt 40 Beiträge von einer weiteren Beurteilung ausgeschlossen. In mehreren Schritten wurden die verbleibenden 32 städtebaulichen Ideen/Schulhauskonzepte überprüft bis noch 11 Beiträge feststanden. 7 Auch bei der zweiten Stufe wurde eine Vorprüfung durchgeführt. Diese Vorprüfung ergab, dass die 11 Gesamtprojekte alle Vorgaben erfüllt haben und anonym, termingerecht und vollständig beim Stadtammannamt Winterthur-Stadt eingereicht wurden. Die 11 Gesamtprojekte der zweiten Stufe wurden nach folgenden generellen Kriterien beurteilt 8 : Gesellschaftliche Kriterien Schaffung einer kommunikationsfördernden Anlage für den Schulbetrieb, Sport und in Verbindung mit dem angrenzenden Quartier Räumliche Identität und Qualität von Bauten und Umgebung 3 Jurybericht: Seite 17 4 Jurybericht: Seite 27 5 Jurybericht: Seite 18 6 Jurybericht: Seite 19 7 Jurybericht: Seite Jurybericht: Seite 29

5 - 5 - Effizienz der betrieblichen Abläufe, Raum für Bewegung und Sport, Erreichbarkeit, Sicherheit und Wohlbefinden für die Nutzenden zu allen Tages- und Jahreszeiten Wirtschaftliche Kriterien Optimierte Betriebs- und Unterhaltskosten Einem öffentlichen Bau angemessene Wert- und Qualitätsbeständigkeit sowie Flexibilität von Konstruktion und Installation im Hinblick auf verschiedene und sich im Laufe der Zeit ändernde Bedürfnisse Niedrige zu erwartende Gesamtkosten (Landerwerb inkl. Anlagekosten), bezogen auf die Erstellung und den gesamten Lebenszyklus Umweltkriterien Haushälterischer Umgang mit der Grundstücksfläche, Artenvielfalt im Freiraum und Abwicklung (Gebäudeform) Verwendung von ressourcenschonenden Baustoffen und gut rückbaubaren Konstruktionen Sparsamer Umgang mit Energie in Erstellung und Betrieb (Minergie -P-Eco-Standard, SIA-Effizienzpfad Energie), sommerlicher Wärmeschutz Gesamtbeurteilung Ganzheitliche Entwurfsqualität von Freiraum, Architektur und Städtebau Qualität der Unterlagen (Bearbeitungstiefe, Sorgfalt und Aussagekraft der Unterlagen) Zur Frage 3: Gibt es eine Rangliste und ist diese einsehbar? Die Rangliste ist im Jurybericht auf den Seiten einsehbar. Zur Frage 4: Wie viele Jurymitglieder beurteilten die Eingaben und wie heissen diese? Das Preisgericht ist im Jurybericht auf der Seite 15 aufgeführt. Von den Sachpreisrichtern/innen und Fachpreisrichtern/innen waren neun stimmberechtigt. 13 Expertinnen und Experten aus den Bereichen kindergerechte Schulhausarchitektur, Nachhaltigkeit, Sport, Baumanagement usw. und eine Vertretung der Lehrerschaft begleiteten das Verfahren. Zur Frage 5: Gibt es ein Protokoll der Jury und ist dieses einsehbar? Die Vorprüfungen, Beurteilungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen und die Rangierung können dem Jurybericht auf den Seiten entnommen werden.

6 - 6 - Zur Frage 6: Ist der Architekt des Gewinnerprojekts, Fischer Thomas, das Patenkind eines Jurymitgliedes? Thomas Fischer ist nicht das Patenkind eines Jurymitgliedes. Zur Frage 7: Wurden Referenzbauten von Fischer Thomas bei der Beurteilung oder zumindest danach beigezogen? Das Verfahren wurde über beide Stufen anonym durchgeführt. Erst nach der Unterzeichnung des Juryberichts und der Empfehlung des Preisgerichts an die Bauherrschaft wurden die Verfasserkuverts geöffnet. Thomas Fischer hat bis heute keine grösseren Bauten realisiert. Nach dem Juryentscheid wurden Referenzen namentlich über das gescheiterte Projekt für ein Schulhaus in Uster eingeholt und Handlungsoptionen im Stadtrat zum Entscheid dargelegt. Zur Frage 8: Im Landboten war zu lesen, dass der Stadtrat dem Architekten Kostenplaner und Projektleiter an die Seite gestellt hat. Warum diese Massnahme und wie viel finanzieller Mehraufwand hat dies zur Folge? Die Bauherrschaft behält sich im Wettbewerbsprogramm in Hinblick auf eine erfolgreiche Projektabwicklung jeweils vor, auf die Zusammensetzung des Planungsteams Einfluss zu nehmen. Davon hat die Bauherrschaft im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht. Der Beizug eines Kostenplaners ist bei einem solch komplexen Projekt Usanz. Zudem wurde das Planungsteam mit Projektmanagement und Baukompetenz ergänzt. Alle diese Entscheide haben keine zusätzliche Kostenfolge und sind im Gesamthonorar enthalten. Im Wissen um die anspruchsvolle Projektkonstellation wurde das Projekt bauherrenseitig sehr sorgfältig begleitet. Die Projektorganisation wurde mehrfach justiert, so dass die gesetzten Kosten-, Termin- und Qualitätsziele im Vorprojekt erreicht werden konnten und die Bauherrschaft auch für die Phase der Umsetzung über eine leistungsfähige Projektorganisation verfügt. Am 2. April 2014 hat der Stadtrat beim Grossen Gemeinderat einen Kredit von 52,852 Millionen Franken für den Neubau (zuhanden der Volksabstimmung) und einen zusätzlichen Projektierungskredit von Franken beantragt (GGR-Nr. 2014/034). Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang bekannt gegeben, dass die Firma Confirm aus Zürich zusammen mit dem Winterthurer Architekten Elias Leimbacher das Projekt realisieren würden. Vor dem Stadtrat Der Stadtpräsident: M. Künzle Der Stadtschreiber: A. Frauenfelder

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