Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen)
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- Lukas Lichtenberg
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1 Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen)
2 Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Auftragswert bis Euro je Los: Freihändige Vergabe! Auftragswert bis Euro je Los: Beschränkte Ausschreibung ohne Interessensbekundung (herkömmlich) Auftragswert bis 1 Mio je Los: Beschränkte Ausschreibung mit Interessensbekundung Auftragswert über 1 Mio Euro: Auftragswert über 5 Mio Euro: Öffentliche Ausschreibung EU weite Ausschreibung Von diesen Freigrenzen macht die Stadt Neu-Isenburg in vollem Umfang Gebrauch!
3 Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Nachdem jedoch im Vorfeld von Beschränkten Ausschreibungen und auch freihändigen Vergaben mittlerweile eine umfangreiche Prüfung der Eignung aller vorgesehenen Bieter erfolgen muss, ist es sehr empfehlenswert, dass sich Handwerksbetriebe präqualifizieren lassen das heißt, sich mit einem einmalig durchzuführenden Verfahren bei der HAD (Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder bei dem PQ-Verein (Präqualifikations Verein / Bund ) anmelden!
4 Gemeinsamer Runderlass Ziffer Abs. 2 Bei Bauaufträgen ist zu beachten, dass der EG-Schwellenwert sich aus der Summe aller Aufträge einer Baumaßnahme errechnet. Soweit daher der EG-Schwellenwert erreicht wird, unterliegen alle Aufträge eines Bauvorhabens von Anfang an dem förmlichen EG- Vergaberegime.
5 2 Vergabeverordnung Der Schwellenwert oberhalb dessen eine EU weite Vergabe durchzuführen ist, beträgt für Bauaufträge 5 Mio Euro Bei Bauaufträgen über 5 Mio Euro müssen alle Lose ab einer Höhe von 1 Mio Euro EU-weit ausgeschrieben werden insgesamt müssen mindestens 80 % des Gesamtvolumens der Maßnahme EU-weit ausgeschrieben werden.
6 2 Vergabeverordnung Das heißt zum Beispiel auch für die Sanierung des Waldschwimmbades alle Lose ab 1 Mio = EU-weit mindestens 80 % des Gesamtauftrages EU-weit
7 Vergabeverfahren National Freihändige Vergabe ( bis Euro) heißt: Vergabe ohne förmliches Verfahren, d.h. z.b. kein Eröffnungstermin, aber unter Beachtung der Gebote der Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und des Diskriminierungsverbots, sowie der Prüfung der Eignung im Vorfeld. Die gezielte Bevorzugung ortsansässiger Unternehmen ist dabei unzulässig. ( 6 Abs.1 Nr. 1 VOB/A) Bewährte Praxis bei der Stadt N.I. ist ein Preiseinzug bei wenn möglich - 3 Firmen.
8 Vergabeverfahren National Beschränkte Ausschreibung (bis Euro) heißt: In der Regel 5 8 Firmen, deren Eignung vorher festgestellt wurde, werden direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert, müssen aber kein Angebot abgeben. Eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt nicht! Bei einem Auftragswert über Euro wird zusätzlich ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.
9 Vergabeverfahren National Öffentliche Ausschreibung ( über 1 Mio Euro) heißt: Nach Veröffentlichung der Vergabeabsicht können geeignete Bieter Angebote abgeben. Diese Veröffentlichung erfolgt bei der HAD und auf der Internetseite der Stadt Neu-Isenburg.
10 Vergabeverfahren EU - weit Offenes Verfahren ( über 5 Mio Euro) heißt: Durchführung analog der Öffentlichen Ausschreibung national EU-weite Veröffentlichung, erheblich längere Angebotsfrist von 45 Tagen, Stillhaltefrist von in der Regel 10 Tagen zwischen Mitteilung über den Zuschlagsempfänger und Vertragsabschluss.
11 Hinweis Die Zahl der eingegangenen Angebote bei Öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Neu-Isenburg liegt seit Jahren schon i.d.r. bei unter 10, relativ häufig (schätzungsweise ein Drittel) unter 5!
12 Für spezielle Fragen, die sich auf eine konkrete Ausschreibung beziehen, können Sie sich jederzeit gerne an die Stadt Neu-Isenburg wenden. Kontaktadressen: Herr Holger Anthöfer Tel.: 06102/ Frau Michaela Kurz Tel.: 06102/
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