CE-Zeichen und neue Produktnorm was ändert sich bei Toren und Türen
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- Anneliese Meinhardt
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1 Seite 1 von 8 Dipl. Ing. (FH) Christian Kehrer Leiter ift Abteilung Türen, Tore, Sicherheit Dipl.-Ing. (FH) Robert Krippahl stellv. Prüfstellenleiter PTE Rosenheim CE-Zeichen und neue Produktnorm was ändert sich bei Toren und Türen Verformung von Abschlüssen bei Differenzklima Prüfungen nach DIN EN 1121 bieten Sicherheit Das CE-Zeichen hat in der Torbranche schon Einzug gehalten. Für Tore, Beschläge für Notausgangstüren oder Paniktüren, einachsige Tür- und Fensterbänder oder geklebte Glaskonstruktionen sind die Produktnormen verabschiedet und die Kennzeichnung mit dem CE-Kennzeichen wird bei Produkten, die in den Handel kommen Pflicht. In den Handel kommen gilt eindeutig auch für Einzelanfertigungen, die Schreiner für Bauherren herstellen, beispielsweise Außentüren oder Tore. Die Notwendigkeit diese Aufgabe aktiv zu bearbeiten wird besonders deutlich, wenn man sich veranschaulicht, dass innerhalb der nächsten 3 Jahre alle Bauprodukte wie Fenster, Türen, Fassaden und deren Zubehörteile das CE-Zeichen tragen müssen, wenn sie weiterhin national oder international auf den Markt gebracht werden sollen. 1 Was steckt hinter dem CE-Zeichen Viele Hersteller sehen den Weg bis zur CE-Kennzeichnung noch nicht verwirklichbar, denn in dem Chaos von Richtlinien und Gesetzen, zumeist noch in englischer oder französischer Sprache, ist ein Durchblick schwer zu bekommen. Hier bietet das ift Rosenheim Unterstützung zur Erlangung des CE-Zeichens sowohl durch Seminare und Fachtagungen sowie den ift Leitfaden zur CE-Kennzeichnung von Fenstern, Fassaden, Türen, Toren, Zubehörteile und Beschläge. Dieser beschreibt den rechtlichen Hintergrund
2 Seite 2 von 8 zu gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen und macht die Wege von Bauproduktenrichtlinie zu Bauproduktengesetz und Bauregelliste mit einfachen Worten verständlich. Der Leitfaden zeigt dem Leser Schritt für Schritt, welche Maßnahmen er zu treffen hat, damit seine Produkte das CE- Zeichen erhalten können. Die Möglichkeit standardisierte Konstruktionen als System zu prüfen, beispielsweise Fensterkonstruktionen in Anlehnung an die Profilgeometrie IV 68, bietet auch handwerklichen Firmen die Möglichkeit zur einfachen CE-Kennzeichnung. Schon heute werden die Prüfungen am ift nach neuen europäischen Normen durchgeführt, so dass nach nationaler Einführung der Norm problemlos das CE-Zeichen angebracht werden kann. Das ift ist vom DIBt als notifizierte Stelle autorisiert, alle Prüfungen für Fenster, Türen und Zubehörteile wie Schlösser und Beschläge nach europäischen Produktnormen durchzuführen. Achtung: Das CE-Zeichen ist kein Qualitätszeichen! Hier bieten RAL-Gütezeichen und ift-zertifizierung Herstellern die Möglichkeit, Qualitätsprodukte im Markt zu positionieren, die von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen zur CE-Kennzeichnung Die europäische Bauproduktenrichtlinie bildet die Grundlage für das CE- Kennzeichen und als Richtlinie im deutschen Bauproduktengesetz verankert und damit in Deutschland verbindlich. Baurechtlich wesentliche Anforderungen, die sicherstellen, dass Leib und Leben der Benutzer eines Bauwerks geschützt sind, werden in Form von mandatierten Eigenschaften beschrieben. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz. Bedeutung und Aussehen des CE-Zeichens Das CE-Zeichen zeigt die Übereinstimmung des Produktes mit den jeweils maßgeblichen EG-Richtlinien und ihren technischen Spezifikationen auf Grundlage der vom Hersteller erklärten Produkteigenschaften. Wichtig ist, dass das CE-Zeichen weder ein Güte-, Qualitäts- noch ein Herkunftszeichen
3 Seite 3 von 8 ist. Es bezieht sich ausschließlich auf die wesentlichen Anforderungen der jeweils zutreffenden harmonisierten europäischen Norm. Bild 1 Form und Aussehen des CE-Zeichens Die CE-Kennzeichnung muss deutlich sichtbar, leicht lesbar und unauslöschbar am Produkt, auf dem daran angebrachten Etikett, auf dessen Verpackung oder an den kommerziellen Begleitpapieren angebracht werden (genauere Angaben in jeweiliger Produktnorm). Neben dem CE-Zeichen muss der Hersteller eine Konformitätserklärung bzw. ein Konformitätszertifikat abgeben bzw. eine Konformitätsbescheinigung einer notifizierten Prüfstelle, beispielsweise das ift Rosenheim, beilegen, die Auskunft über die ermittelten Kennwerte geben. Hier ist genau zu prüfen, ob die Prüfstelle auch notifiziert ist, da ansonsten die Prüfergebnisse nicht verwendet werden können. Die EG-Konformitätsbescheinigung ist stets in voller Länge abzudrucken. Mit dieser erklärt der Hersteller oder die notifizierte Stelle die Übereinstimmung des Produktes mit allen anzuwendenden europäischen Vorschriften. Hier ist angegeben, welche Prüfungen durchgeführt wurden und welche Leistungsmerkmale/Klassen das Produkt erreicht hat. Die Konformitätsbescheinigung ist für jedes Produkt einzeln zu erstellen. Der Weg zum CE-Zeichen Die Bauproduktenrichtlinie setzt eindeutige Verfahren fest, die Hersteller erfüllen müssen, um das CE-Zeichen an ihren Produkten anbringen zu dürfen. Die Zuordnung der Konformitätsverfahren legt die jeweilige harmonisierte Norm im Anhang ZA fest. Aus Tabelle 1 entnimmt der Hersteller dann, welche Aufgaben er zu erfüllen hat, und welche Aufgaben der notifizierten Stelle übertragen werden müssen.
4 Seite 4 von 8 Konformitätsverfahren Aufgabe des Herstellers Werkseigene Produktionskontrolle Ersttypprüfung Weitere Prüfungen Rolle der notifizierten Stelle Inspektion der werkseigenen Produktionskontrolle Ersttypprüfung Erstinspektion des Werkes 1 x x x x x 1+ x x x x x x x 2 x x x x 2+ x x x x x x 3 x x 4 x Laufende Fremdüberwachung Stichprobenprüfung Tabelle 1 Konformitätsverfahren und grundsätzliche Aufgaben der Hersteller und notifizierten Stellen Übergangsregelungen und Sanktionen Natürlich gibt es auch für die CE-Kennzeichnung eine Übergangsregelung bis die Verpflichtung der Kennzeichnung eintritt. Diese Phase nennt man Koexistenzphase; sie dauert ungefähr 12 Monate. In dieser Phase werden die harmonisierten europäischen Normen national eingeführt. Das nationale Ü- Zeichen für das jeweilige Produkt ist noch gültig; das Produkt kann aber auch schon mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Nach Ablauf der Koexistenzphase ist es Pflicht, das Produkt mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen, bevor es auf den Markt gebracht wird. Jeder Mitgliedstaat der EU ist laut der Richtlinie 89/68/EWG verpflichtet, sich um die Einhaltung dieser Richtlinie zu sorgen. Bei unberechtigter Anbringung des CE-Zeichens oder wenn das Produkt kein CE-Zeichen trägt, wird der Mitgliedstaat alle Maßnahmen ergreifen, um das Produkt aus dem Verkehr zu ziehen oder den freien Verkehr einzuschränken. Erste Erfahrungen auf der Branchenmesse fensterbau/frontale in Nürnberg zeigten, dass die Gewerbeaufsicht bereits aktiv ist.
5 Seite 5 von 8 2 Was bringen die neuen Produktnormen Die Produktnorm DIN EN für Tore ist bereits veröffentlicht, für Fenster und Außentüren (pren ) sowie Innentüren (pren ) steht die Einführung kurz bevor. Die Hersteller von Außentüren und Toren müssen unter anderem für die Luft- und Regendichtheit durch Prüfungen ermittelte Kennwerte angeben, weil es sich hier um sogenannte mandatierte Eigenschaften handelt. Um die Prüfungen auch für die bevorstehende CE- Kennzeichnung nutzen zu können und Mehrfachprüfungen zu vermeiden, müssen diese von einer notifizierten Prüfstelle erfolgen. Tabelle 2 Klassifizierung der mandatierten Eigenschaften für Fenster und Außentüren nach Produktnorm pren (Auszug)
6 Seite 6 von 8 Tabelle 3 Erforderliche Prüfungen für Außentüren und Tore 3 Verformungsverhalten als Schlüssel zur dauerhaften Funktionsfähigkeit von Toren und Türen Tore werden immer vielfältiger auch als Trennelement für hochwertige Nutzräume eingesetzt und so steigen auch die Anforderungen an die Dichtheit. Die neuen Produktnormen sehen deshalb die Prüfung der Dichtheit gegen Regen und Wind als zwingend vor. Der Einfluss der Verformung muss hierbei beachtet werden. Eine dauerhafte Dichtheit von Toren und Außentüren hängt hauptsächlich von der Verformung und der Funktion der Dichtungen ab, die deshalb auch auswechselbar sein müssen. Türblätter, insbesondere aus Holz und Holzwerkstoffen, verformen sich bei hygrothermischer Belastung, die durch unterschiedliche Luftfeuchtigkeit und Temperatur auf beiden Seiten des Türblattes entstehen, unterschiedlich stark. Die Prüfung von Türen und Toren im Differenzklima hat folgerichtig eine zentrale Bedeutung für die Bewertung der dauerhaften Funktionsfähigkeit. Bei Streitfällen zählt nur, ob bei fertigen Produkten wie Außen-/Innentüren oder Toren die durch das CE-Zeichen zugesicherte Eigenschaft auch erfüllt werden. Das Verformungsverhalten lässt sich sicher durch Prüfungen nach DIN EN 1121 Prüfverfahren für das Verhalten von Türen zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten nachweisen. Theoretische Formeln und
7 Seite 7 von 8 Berechnungen zur Vorhersage des Verformungsverhaltens liefern nur Anhaltswerte. Das Wechselspiel der Verleimung, der Einfluss der Oberflächenbeschichtung bei gleichem Grundaufbau und weitere Faktoren beeinflusst die Verformung maßgeblich, welche rechnerisch nicht bestimmt werden kann. Bild 2 Prüfung des Verformungsverhalten eines Schiebetors und einer Außentür unter simulierter Sonneneinstrahlung Differenzklimaprüfungen nach DIN EN 1121 sind deshalb ein zentrales Beurteilungskriterium für die Funktionsfähigkeit von Türen. Die Bauelemente werden zwei unterschiedlichen Klimate ausgesetzt. Das Prüfklima wird abhängig vom Einsatzzweck bestimmt und kann nach DIN EN 1121 wahlweise in die Klassen a bis e eingeteilt werden. Für Außentüren simuliert das Prüfklima e durch die Bestrahlung mit Infrarotlampen den Einfluss der Sonnenstrahlung auf Tür- oder Torflügel. Die Abkühlung der Außenseite bis zu -15 C oder mehr, zeigt das Verformungsverhalten im Winter. Die Differenzklima Prüfstände des ift Zentrums für Türen, Tore und Sicherheit in Rosenheim sind flexibel nutzbar und auch für große Tür- oder Torelemente geeignet.
8 Seite 8 von 8 Geforderte Klimate Prüfklima Seite 1 Seite 2 Lufttemperatur (θ 1 ) C Lufttemperatur (θ 2 ) C Relative Feuchte (ϕ 1 ) % Relative Feuchte (ϕ 2 ) % a 23 ± 2 30 ± 5 18 ± 2 50 ± 5 b 23 ± 2 30 ± 5 13 ± 2 65 ± 5 c 23 ± 2 30 ± 5 3 ± 2 85 ± 5 d 23 ± 2 30 ± 5-15 ± 2 keine Anforderungen θ 1 Lufttemperatur auf Seite 1 θ 2 Lufttemperatur auf Seite 2 ϕ 1 Relative Feuchte auf Seite 1 ϕ 2 Relative Feuchte auf Seite 2 Die Mittelwerte der Temperatur und die Werte der relativen Feuchte sind so nah wie möglich an den Nennwerten zu halten. Die angegebenen Toleranzen sind die maximal zulässigen Abweichungen. Tabelle 4 Prüfklimate a bis d nach DIN EN 1121 : Geforderte Klimate Prüfklima Seite 1 Seite 2 Lufttemperatur (θ 1 ) C Relative Feuchte (ϕ 1 ) Lufttemperatur (θ 2 ) C e min. 20 max. 30 % keine Anforderungen Referenztemperatu r θ 3 = θ 1 + (55 ± 5) Relative Feuchte (ϕ 2 ) % keine Anforderungen θ 1 Lufttemperatur auf Seite 1 θ 2 Referenztemperatur bei Erwärmung der Türoberfläche durch Strahlung. Die Referenztemperatur ist der Mittelwert der Temperatur von mindestens drei Referenzflächen, die auf der Türoberfläche oder am Prüfrahmen angebracht werden. ϕ 1 Relative Feuchte auf Seite 1 ϕ 2 Relative Feuchte auf Seite 2 Die Mittelwerte der Temperatur und der relativen Feuchte sind so nah wie möglich an den Nennwerten zu halten. Die angegebenen Toleranzen sind die maximal zulässigen Abweichungen. Tabelle 5 Prüfklima e nach DIN EN 1121 :
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