Für alle am Bau. Partner der Bauwirtschaft

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1 Für alle am Bau Partner der Bauwirtschaft

2 SOKA-BAU Vorsorge und Service für Arbeitnehmer und Betriebe Schlechtwetterperioden, häufige Baustellenwechsel, Fachkräftemangel, Anbieter aus Billiglohnländern die Bauwirtschaft muss eine Menge schwieriger Situationen meistern. Seit 1949 erbringt SOKA-BAU eine Vielzahl von Leistungen, die auf die besondere Situation dieser Branche zugeschnitten sind. Um Versorgungs lücken zu schließen und Perspektiven zu schaffen, setzt SOKA-BAU branchenspezifische Regelungen um, die im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe und in weiteren Tarifverträgen getroffen wurden. Die Bautarifverträge sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt worden. Das bedeutet, sie gelten uneingeschränkt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft. Die Allgemeinverbindlicherklärung wird dann erteilt, wenn diese im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Unter dem Dach von SOKA-BAU sind zwei Institutionen vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Beide sind Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, die sich aus dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., der Indus triegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. zusammensetzen. Aufgaben der ULAK sind die Sicherung von Urlaubsansprüchen und die Finanzierung der Berufsausbildung. Die ZVK schafft mit einer überbetrieblichen zusätzlichen Altersversorgung einen Ausgleich für strukturbedingte Nachteile bei der gesetzlichen Rente Gründung der Gemeinnützigen Urlaubskassen für die Bauwirtschaft Gründung der Lohnausgleichskasse für die Bauwirtschaft Gründung der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG Zusammenschluss von Urlaubskasse und Lohnausgleichskasse zur ULAK Einführung des umlagefinanzierten Berufsausbildungsverfahrens 2

3 ULAK Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft 1997 Einführung des Entsendeverfahrens ZVK Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Einführung des arbeitnehmer bezogenen Meldeverfahrens ZVK und ULAK treten unter dem gemeinsamen Namen SOKA-BAU auf Einführung des Spitzenausgleichsverfahrens Einführung der BauRente ZukunftPlus 2007 Die ZVK wird eine Aktiengesellschaft 2011 Die Tarifvertrags parteien beauftragen SOKA-BAU mit der Überprüfung der Qualitätsstandards in der überbetrieblichen Ausbildung 2016 Einführung der Tarifrente Bau, einer kapitalgedeckten Altersversorgung zur mittelfristigen Ablösung der Rentenbeihilfe 3

4 Die Bauwirtschaft in Zahlen SOKA-BAU arbeitet für inländische und ausländische Betriebe Von den Leistungen von SOKA-BAU profitieren derzeit Beschäftigte SOKA-BAU fördert die Berufsausbildung von Auszubildenden Arbeitnehmer im Ruhestand erhalten Leistungen von SOKA-BAU

5 2,3 Mrd. EUR zahlte SOKA-BAU 2014 an Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Bauwirtschaft. 2, Von rund Telefonanfragen können 90 % bereits beim ersten Anruf vollständig abschließend geklärt werden. SOKA-BAU in Zahlen 2,14,6 2,1 Mrd. EUR betrug die Bilanzsumme der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft im Jahr ,6 Mrd. EUR betrug die Bilanzsumme der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG im Jahr

6 Ein kluges System Eine Branche mit ganz besonderen Herausforderungen und Lösungen Wir werden die Attraktivität unserer Branche steigern müssen, um auch zukünftig noch genügend Azubis und qualifiziertes Personal zu bekommen. Dabei unterstützt uns SOKA-BAU durch die Erstattung von Ausbildungskosten an die Ausbildungsbetriebe, durch eine Qualitätskontrolle in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten und bei der Durchführung einer attraktiven überbetrieblichen Altersversorgung. Frank Dupré Vizepräsident Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., Speyer In der Bauwirtschaft waren schon immer engere Abstimmungswege an der Tagesordnung als in anderen Branchen SOKA-BAU war dabei von Anfang an ein gutes Bindeglied zwischen Arbeitgeberverbänden und der Gewerkschaft. Andreas Schmieg Vizepräsident Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., Essen Die besondere Beschäftigungssituation und die betriebliche Struktur der Baubranche erfordern besondere Lösungen, damit der Urlaub bei einem Betriebswechsel garantiert ist, damit Arbeitszeitkonten und eine gute Facharbeiterausbildung für alle Betriebe gemeinsam abgesichert werden und damit alle Beschäftigten auch die in Kleinstbetrieben die Chance auf eine garantierte zusätzliche Altersversorgung bekommen. Die Tarifparteien haben nicht auf den Staat gewartet, sondern dafür schon vor langer Zeit gemeinsam die SOKA-Bau geschaffen. Sie arbeitet seitdem für alle Baubeschäftigten und Baubetriebe. Eine Supersache, die es ohne die Verbände und die Gewerkschaft in der Bauwirtschaft gar nicht gäbe. Dietmar Schäfers Stellvertretender Bundesvorsitzender IG BAU, Frankfurt am Main 6

7 SOKA-BAU ist für uns nicht nur eine verlässliche Institution in allen Angelegenheitender überbetrieblichen Ausbildung und von deren Finanzierung, sondern auch ein kompetenter Partner in Fragen rund um das Image der Baubranche,die Qualität der Ausbildung und die Fachkräftesicherung in der Bauwirtschaft. Dipl.-Ing. Thomas Murauer, Geschäftsführer Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (BZB), Krefeld Ich habe über 40 Jahre auf dem Bau gearbeitet und bekomme heute etwas mehr als EUR Rente; da freue ich mich über die gut 80 EUR, die mir SOKA-BAU jeden Monat zusätzlich auf mein Konto überweist. Karl-Heinz Michel, Rentner Dierdorf In der Bauwirtschaft differenzieren sich die Wettbewerber fast ausschließlich über den Preis. Für den Einsatz der Mitarbeiter müssen daher gleiche und für alle verbindliche Lohnkostenregelungen gelten. SOKA-BAU ist ein Qualitätssiegel für die Einhaltung dieser Kriterien und institutionalisierter Ausdruck der Wertschätzung gegenüber unseren Mitarbeitern. Dipl.-Kfm. Klaus Rohletter, Vorstandsvorsitzender Bauunternehmung Albert Weil AG, Limburg Ich habe frühzeitig angefangen, eine betriebliche Altersversorgung mit der BauRente von SOKA-BAU aufzubauen. Das lohnt sich später richtig für mich. Zusätzlich gibt s für Bauleute später eine vom Arbeitgeber finanzierte Rentenbeihilfe. Andreas Schwarz, StraSSenbauer Heinrich Küllmer GmbH & Co. KG, Fulda Die Ausbildungsqualität mit insgesamt 150 Tagen überbetrieblicher Ausbildung und das Azubigehalt sind Pluspunkte einer Bauausbildung. Gerade auf den Gebieten, für die im Betrieb zu wenig Zeit ist, fördert mich die überbetriebliche Ausbildung. Emir Hodzic, Auszubildender Brömer & Sohn GmbH, Wiesbaden 7

8 Starke Partner Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. mit Sitz in Berlin ist der Arbeitgeberverband der industriellen Bauunternehmen der Bundesrepublik Deutschland. Er versteht sich darüber hinaus auch als Wirtschaftsverband und Fachverband für Bautechnik. Er repräsentiert die Interessen von großen und mittelständischen Unternehmen der deutschen Bauindustrie. Als Wirtschaftsverband vertritt er die Belange der Bauindustrie gegenüber Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung und setzt sich insbesondere für eine bedarfsgerechte Investitionspolitik, eine sachgerechte Vergabe öffentlicher Bauaufträge und die Schaffung von unternehmensfreundlichen Rahmenbedingungen ein. Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die IG BAU entstand am 1. Januar 1996 durch die Fusion der IG Bau-Steine-Erden (IG BSE) und der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft (GGLF). Beide verbindet eine lange Tradition, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Die IG BAU vertritt die wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder und verbindet sie im solidarischen Handeln. Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen von rund inhabergeführten Bauunternehmen. Er ist gleichermaßen Wirtschaftsverband, Arbeitgeberverband und technischer Verband. Er vertritt die Interessen der überwiegend mittelständischen Bauunternehmen gegenüber Politik und Öffentlichkeit, sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen, informiert über technische Innovationen und zeigt neue Geschäftsfelder auf. Einrichtungen der Tarifvertragsparteien Die Arbeitgeberorganisationen der Bauwirtschaft Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. sowie die Industriegewerkschaft Bauen- Agrar-Umwelt sind paritätisch in den Organen der ULAK und der ZVK vertreten. 8

9 Um optimal auf die Bedürfnisse der Baubranche eingehen zu können, setzt sich SOKA-BAU aktiv mit den aktuellen Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft auseinander. Auf politischer Ebene unterstützt SOKA-BAU die Arbeit der Tarifparteien, um mehr Verständnis für die besonderen Schwierigkeiten zu schaffen, mit der die Marktteilnehmer der Baubranche konfrontiert sind. 9

10 Leistungsübersicht Das bietet SOKA-BAU Um Betriebe und Arbeitnehmer zu unterstützen, führt SOKA-BAU im Auftrag der Tarifparteien eine Reihe tariflicher Verfahren durch: Das Urlaubsverfahren sichert die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer bei unterjähriger Beschäftigung und verhindert, dass Arbeitgeber für Urlaubsabgeltungen in Anspruch genommen werden, die über die Ansprüche aus den jeweiligen Beschäftigungszeiten hinausgehen. Die Rentenbeihilfe gleicht Nachteile bei der gesetzlichen Rente aus, die etwa durch witterungsbedingte Arbeitsausfälle entstehen, aber auch auf die Absenkung des Rentenniveaus infolge mehrerer Rentenreformen zurückzuführen sind. Die branchenweite Finanzierung der Berufsausbildung fördert die Qualifizierung dringend benötigter Fachkräfte. In diesem Zusammenhang überprüft SOKA-BAU auch regelmäßig die Einhaltung von Mindeststandards in der überbetrieblichen Ausbildung. Die Baurente ZukunftPlus ist eine betriebliche Altersversorgung mit Steuervorteilen, guter Rendite und einem Arbeitgeberzuschuss. Die SOKA-BAU-Lösungen SIKOflex und SIKOplan sichern Wertkonten bei Arbeitszeitflexibilisierung und Altersteilzeit. Und die Überprüfung der Mindestlöhne trägt dazu bei, gleiche Voraussetzungen für alle Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen in der Baubranche zu schaffen. Weitere Serviceleistungen wie die deutschlandweite Jobbörse für Bauberufe unterstützen die Branche. arbeitgeber-plus: Förderung der Berufsausbildung Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen Unterstützung bei der Sicherung von Fachkräften Angebot attraktiver Zusatzleistungen Arbeitnehmer-Plus: Sicherung von Urlaubsansprüchen Sicherung von Wertguthaben Schließen von Versorgungslücken 10

11 Urlaubsverfahren Tariflich geregeltes System zur Sicherung von Urlaubsansprüchen; gilt auch für ausländische Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen 12 Rentenbeihilfe/Tarifrente Bau Berufsausbildung BauRente SIKOflex und SIKOplan Überbetriebliche, arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge Branchenweite, umlagefinanzierte Berufsausbildung Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Basisrente für Arbeitgeber auf Basis der sogenannten Rürup-Förderung Absicherungslösung für Wertguthaben gegen Insolvenz bei Arbeitszeitflexibilisierung und Altersteilzeit Jobbörse Größte deutschlandweite Baujobbörse 22 >> 1 1

12 Urlaubsverfahren Tariflich geregeltes System für die Baubranche Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht allerdings erst nach einem halben Jahr Betriebs zugehörigkeit. Im Baugewerbe, wo kürzere Beschäftigungszeiten an der Tagesordnung sind, ist diese Regelung entsprechend problematisch. Über ein Drittel der im Baugewerbe beschäftigten Arbeitnehmer würden keinen vollen Urlaubsanspruch erwerben, da sie weniger als sechs Monate durchgehend im gleichen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Darüber hinaus wechseln viele Arbeitnehmer den Arbeitgeber, bevor sie ihre erworbenen Urlaubsansprüche geltend gemacht haben. Ohne tarifliche Regelung müsste in diesem Fall laut BUrlG der ehemalige Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung für die noch offenen Urlaubstage zahlen. 12

13 Wäre ein gewerblicher Arbeitnehmer mehr als sechs Monate beschäftigt, bestünde ein voller Urlaubsanspruch, der abzugelten wäre. Um diese Kosten für Arbeitgeber aufzufangen und Arbeitnehmern auch bei mehreren unterjährigen Beschäftigungsverhältnissen den Anspruch auf einen vollen Jahresurlaub zu ermöglichen, wurde im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) eine auf die Branche zugeschnittene Regelung getroffen. Kurz gesagt: Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der Baubranche wird ein offener Urlaubsanspruch nicht abgegolten, sondern übertragen. Die Finanzierung organisiert SOKA-BAU. SOKA-BAU führt das Urlaubsverfahren auch für aus dem europäischen Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer und deren ausländische Arbeitgeber durch. Grundlagen sind das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), der BRTV und der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, die durch den Gesetzgeber für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das AEntG dient, so hat es auch der Europäische Gerichtshof festgestellt, insbesondere dem Schutz der entsandten Arbeitnehmer sowie der Verhinderung eines unlauteren Wettbewerbs. SOKA-BAU trägt dazu bei, dass Arbeitgeber ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern Urlaubstage und Urlaubsvergütung auf deutschem Niveau gewähren. So sichert SOKA-BAU die hohen Sozialstandards und schützt diese gegen Sozialdumping des globalen Marktes. Arbeitgeber-Plus: keine Abgeltung eines vollen Jahresurlaubs nach sechsmonatiger Beschäftigung Gewährung von Urlaub unabhängig von im Betrieb erworbenen Ansprüchen möglich Urlaubskosten werden gleichmäßig über das Kalenderjahr verteilt Einsatzflexibilität durch lange Urlaubsübertragung und Entschädigungsmöglichkeit Arbeitnehmer-Plus: Urlaubsansprüche aus allen einzelnen Beschäftigungsverhältnissen werden zusammengefasst nicht genommene Urlaubstage werden in das komplette Folgejahr übertragen tariflich festgelegter Urlaubsanspruch 36 % nicht durch Beiträge gedeckte Urlaubsansprüche werden erstattet (z. B. bei längerer Krankheit) mindestlohnprüfung direkte Auszahlung von Urlaubsabgeltungen und Entschädigungen 36 % aller Arbeitnehmer im Baugewerbe sind weniger als sechs und 53 % weniger als zwölf Monate im Jahr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt. In dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind die Mindestlöhne verbindlich festgeschrieben. Diese Regelung gilt bundesweit für alle Baubetriebe einschließlich der ausländischen Entsendebetriebe und wird durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gestützt. SOKA-BAU kontrolliert sowohl bei inländischen Baubetrieben als auch bei ausländischen Entsendebetrieben systematisch die Einhaltung der tariflichen Mindestlöhne und arbeitet dabei auch mit den Zollbehörden eng zusammen. 1 3

14 12 Mrd. Seit der Einführung der Rentenbeihilfe kamen über eine Million Arbeitnehmer in den Genuss einer zusätzlichen Altersvorsorge. Bislang wurden mehr als 12 Mrd. EUR an Leistungen ausgezahlt. ARBEITGEBER-PLUS: fördert die Attraktivität der Baubranche unterstützt die Bindung von Fachkräften an die Branche Arbeitnehmer-Plus: gleicht Versorgungslücken aus Ansprüche bleiben bei Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Baubranche bestehen 14

15 Rentenbeihilfe/Tarifrente Bau Überbetriebliche Altersvorsorge Die meisten Projekte in der Baubranche finden bekanntlich im Freien statt. Bei schlechter Witterung kommt es darum häufiger zu Arbeitsausfällen, die sich ungünstig auf die Altersvorsorge der Arbeitnehmer auswirken: Die reduzierten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schlagen sich in spürbaren Einbußen bei den späteren Bezügen nieder. Um diese Versorgungslücke zu schließen, wurde bereits 1957 auf tarifvertraglicher Basis eine überbetriebliche Altersversorgung ins Leben gerufen. Hinzu kommt, dass das Niveau der gesetzlichen Rente seit 1990 kontinuierlich sinkt; diese Entwicklung kann eine überbetriebliche Altersversorgung abbremsen. Bereits seit 1980 gibt es eine Portabilitätsregelung, die speziell auf die Baubranche zugeschnitten ist. Diese Ver einbarung, die von den sechs Zusatzversorgungskassen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes getroffen wurde, stellt sicher, dass die Ansprüche der Arbeitnehmer bei einem brancheninternen Arbeitsplatzwechsel nicht verloren gehen. Garantierte Leistungen auf Lebenszeit Die Rentenbeihilfe wird komplett durch die Arbeitgeber der Bauwirtschaft finanziert. Im Durchschnitt bekommt ein Rentner während der gesamten Rentenbezugszeit rund EUR ausgezahlt. Im Jahr 2014 bezogen rund Personen schon seit 25 Jahren Leistungen von SOKA-BAU und über 800 Personen erhalten bereits seit 40 Jahren eine Rentenbeihilfe. Rund ehemalige Beschäftigte der Baubranche erhalten derzeit eine zusätzliche Altersversorgung von SOKA-BAU. Damit ist SOKA-BAU eine der größten Pensionskassen in Deutschland. Neue tarifrente bau ab 2016 Ab gilt der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau). Dann wird das größtenteils umlagefinanzierte System der Rentenbeihilfe auf eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung, die Tarifrente Bau, umgestellt. Die Tarifrente Bau wird künftig auch für Beschäftigte in den neuen Bundesländern und für Auszubildende gelten. Durch einen Günstigkeitsvergleich ist sichergestellt, dass bei der Umstellung keine unverfallbaren Anwartschaften verloren gehen. 1 5

16 Berufsausbildung Betriebsübergreifende Qualifizierung von Fachkräften Jeder Baubetrieb profitiert von gut ausgebildeten Mitarbeitern. Um die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft für alle Beteiligten attraktiver zu gestalten, wurde von den Tarifpartnern bereits 1976 die branchenweite Finanzierung der Berufsausbildung eingeführt. Seitdem führen alle Bauunternehmen also auch diejenigen, die nicht ausbilden einen tariflich festgelegten Beitrag an SOKA-BAU ab. Mit diesen Geldern werden sämtliche Kosten der überbetrieblichen Ausbildung in den Ausbildungszentren und ein großer Teil der betrieblichen Ausbildungskosten finanziert. Darüber hinaus organisiert SOKA-BAU die regelmäßige Prüfung der rund 200 überbetrieblichen Ausbildungsstätten mit dem Ziel, bundesweit einheitliche Qualitäts standards in der Ausbildung zu gewährleisten. Arbeitgeber-Plus: ein Großteil der Ausbildungsvergütungen wird erstattet komplette Kostenerstattung der überbetrieblichen Ausbildung durchgängig hoher Ausbildungsstandard mehr qualifizierte Fachkräfte für die Branche Arbeitnehmer-Plus: überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütungen qualifizierte Berufsausbildung mit hohem Anteil überbetrieblicher Ausbildung Finanzieller Anreiz für Ausbildungsbetriebe Betrieben mit gewerblichen Auszubildenden erstattet SOKA-BAU bei einer Ausbildungszeit von drei Jahren die ausgezahlte Vergütung für insgesamt 17 Monate. Übernommen werden die Kosten für zehn Ausbildungsvergütungen im ersten Lehrjahr, sechs Vergütungen im zweiten und eine im dritten Jahr. Bei kaufmännischen und technischen Auszubildenden besteht ein Erstattungsanspruch für 14 Monate, wobei im ersten Jahr die Vergütung für zehn Monate und im zweiten Jahr die Vergütung für vier Monate an die Ausbildungsbetriebe zurückfließt. Darüber hinaus erstattet SOKA-BAU Ausbildungsbetrieben eine Pauschale für Sozialaufwendungen in Höhe von 20 % der Bruttoausbildungsvergütung. Damit sind in diesen Monaten auch die Sozialaufwendungen der Ausbildungsbetriebe fast vollständig abgedeckt. 16

17 Bei einer dreijährigen Ausbildung erstattet SOKA-BAU die ausgezahlten Ausbildungsvergütungen für 17 Monate im gewerblichen und 14 Monate im kaufmännisch-technischen Bereich. Effiziente Abrechnung externer Kosten In den Bauberufen sind externe Lehrgänge an überbetrieblichen Ausbildungsstätten als Ergänzung der innerbetrieblichen Ausbildung verbindlich festgeschrieben. Die Teilnahmegebühren für solche Lehrgänge werden von SOKA-BAU bis zu einem Betrag von 50 EUR pro Tag übernommen. Bei Internatsunterbringung kommen maximal 36 EUR pro Tag hinzu. Auch die Fahrtkosten der Auszubildenden für den Weg zwischen Wohnort und überbetrieblicher Ausbildungsstätte werden von SOKA-BAU erstattet. Da SOKA-BAU diese überbetrieblichen Kosten direkt mit den Ausbildungsstätten abrechnet, ist der Verwaltungsaufwand für die Ausbildungsbetriebe gleich null. 1 7

18 SOKA-BAU bietet den Versicherten einen Garantiezins von 2,25 %, während andere Versicherungen lediglich 1,25 % garantieren können. BauRente Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Die BauRente ZukunftPlus von SOKA-BAU ist optimal auf die Baubranche zugeschnitten und lohnt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen: Arbeitnehmer können Beiträge aus dem Bruttolohn steuer- und sozialversicherungsfrei als zusätzliche Rente mit guter Rendite ansparen. Betrieben ermöglicht dieses Produkt, die Lohnnebenkosten zu senken. Außerdem verschaffen sich Betriebe, die sich aktiv um die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter kümmern, im Wettbewerb um gute Fachkräfte deutliche Vorteile gegenüber anderen Unternehmen. MaSSgeschneiderte Leistungen Die BauRente ZukunftPlus deckt ein breites Spektrum an Leistungen ab. Sie kann als Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenen- und Waisenrente, Kapitalab findung, Beitragsrückerstattung und Sterbegeld zum Einsatz kommen. Die Leistungen werden je nach gewähltem Tarif und individuellem Anspruch an die Empfangsberechtigten gezahlt. Die Produktlinie der BauRente ZukunftPlus um fasste im vergangenen Jahr sechs Tarife. Ausgezeichnet von Finanztest und Öko-Test 2013 wurde von Finanztest ein Vergleich der Angebote von 23 Pensionskassen durchgeführt. Der Standardtarif der BauRente ZukunftPlus, für den sich 80 % der Kunden bei SOKA-BAU entscheiden, lag im Hinblick auf die garantierte monatliche Rente ganz vorn. Auch in Öko-Test-Studien der Jahre 2008, 2010 und 2012 schaffte es die BauRente immer auf die vorderen Plätze. 18 Test Pensionskassen BauRente ZukunftPlus S1-4 Tarif mit Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit, Mann, 30 Jahre, Renteneintrittsalter 67 Jahre, Beitrag 100 EUR monatlich 1. RANG Ausgabe 6/2012

19 BauRente ZukunftPlus Arbeitgeber-Plus: führt zu geringeren Lohnnebenkosten unterstützt die betriebliche Mitarbeiterbindung Arbeitnehmer-Plus: zusätzliche Altersversorgung mit hohen Garantierenten Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei Baurente Basisplus für Arbeitgeber Arbeitgeberzuschuss ist möglich Ebenso wie für Arbeitnehmer gibt es auch für Arbeitgeber in der Bauwirtschaft die passende Altersvorsorge: Mit der BauRente BasisPlus investieren selbständige Unternehmer in einer Altersversorgung, die auf der Rürup-Förderung basiert. Dieses Modell ist für Inhaber von Personengesellschaften in der Regel die einzige Möglichkeit, mit steuerlicher Förderung Rücklagen für das Rentenalter zu bilden, da sie weder die Riester-Rente noch die staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch nehmen können. BauRente BasisPlus ARBEITGEBER-PLUS: attraktive staatliche Förderung hohe Garantierenten Gesetzliche Rente als Vorbild Die BauRente BasisPlus ist wie die gesetzliche Rente strukturiert. Genau wie diese erfüllt sie klar definierte Produkteigenschaften: Sie wird als lebens lange Rente ausgezahlt und wie die gesetzliche Rente besteuert. Sie ist nicht kapitalisierbar, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar. Todesfall leistungen werden nur an Hinterbliebene ausgezahlt. Die BauRente BasisPlus erfüllt alle gesetzlichen Vorschriften für die staatliche Förderung und ist von der Bundes anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert. 1 9

20 SIKOflex und SIKOplan Absicherung von Wertguthaben Gerade für die Baubranche bringt die Flexibilisierung der Arbeitszeit erhebliche Vorteile. In arbeitsintensiven Phasen sparen Arbeitnehmer bis zu 150 Stunden auf ihrem betrieblichen Zeitkonto an, die dann in auftragsschwachen Phasen entnommen werden. So entsteht eine Pufferzone, die im Jahresverlauf trotz saisonaler Schwankungen für einen gleichbleibenden Monatslohn sorgt. Bei der Altersteilzeit im so genannten Blockmodell arbeitet der Mitarbeiter während der aktiven Arbeitsphase die volle Arbeitszeit, verzichtet aber während dieser Zeit auf die Auszahlung eines Teils seines Einkommens. Mit dem so erwirtschafteten Wertguthaben wird eine Freistellungsphase vor Rentenbeginn finanziert. Sichere Werte für die Zukunft Sowohl der Gesetzgeber als auch Interessenvertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber fordern eine zuverlässige Absicherung der Wertguthaben. Diese Verpflichtung ist unter anderem im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, im Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes und im Tarifvertrag über die Altersteilzeit im Baugewerbe verbindlich geregelt. SOKA-BAU bietet seinen Kunden zwei effiziente Lösungen: Mit SIKOflex und SIKOplan sind die Guthaben der Beschäftigten zu 100 % abgesichert. Attraktive Zinsen, geringe Kosten SIKOflex und SIKOplan überzeugen besonders durch attraktive Zinsen und niedrige Gebühren. Um unnötige Kosten zu vermeiden, werden die Guthaben monatlich angepasst. Darüber hinaus unterstützt SIKOflex die betriebliche Liquiditätsplanung, da beim Abbau der Guthaben in auftragsschwachen Zeiten (z. B. in den Wintermonaten) Kapital in das Unternehmen zurückfließt. 20

21 Arbeitgeber-Plus: unterstützt die betriebliche Liquiditätsplanung keine Bonitätsprüfung und kein Treuhänder erforderlich Verzinsung der Wertguthaben Hohe Transparenz Mit SIKOflex und SIKOplan kann der Arbeitgeber jederzeit einen individuellen Nachweis der Absicherung eines Mitarbeiters erstellen. Im Insolvenzfall übernimmt SOKA-BAU die Auszahlung der hinterlegten Guthaben an die betroffenen Arbeitnehmer und führt die zu entrichtenden Sozialbeiträge und die Lohnsteuer ordnungsgemäß ab. Somit ist lückenlos sichergestellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen in jeder Vertragsphase erfüllt werden. ARBEITNEHMER-PLUS: wirksame Absicherung bei Insolvenz transparente Abrechnung und Auszahlung der Guthaben bei Insolvenz 2 1

22 Jobbörse Eine Plattform alle Optionen Rund aktuelle Stellenangebote für die Bauwirtschaft hält die Jobbörse von SOKA-BAU bereit. Sie trägt damit dem stärker werdenden Wettbewerb der Branchen um Fachkräfte Rechnung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von der Jobbörse. Arbeitssuchende haben eine branchenspezifische, überregionale Plattform, auf der eine sehr große Zahl aktueller Stellen zu finden ist. Anbieter eigener Stellenbörsen erhalten auf ihren Websites durch die Baujobbörse von SOKA-BAU zusätzliche Besucher: Klickt ein Interessent ein Stellenangebot auf an, gelangt er immer auf die Seite des primären Anbieters. SOKA-BAU bietet mit der Jobbörse so auch einen sehr guten Multiplikator für Stellenbörsen regionaler Bau-Arbeitgeberverbände oder Stellenanzeigen von Bauunternehmen. 22

23 ARBEITGEBER-PLUS: unterstützt die Suche nach Fachkräften Multiplikator für regionale und betriebliche Jobbörsen ARBEITNEHMER-PLUS: größte deutsche Baujobbörse kostenfrei und einfach zu bedienen Die Jobbörse kann von Stellensuchenden wie auch von Anbietern kostenfrei genutzt werden. Unternehmen haben zusätzlich die Möglichkeit, besser platzierte und individuell gestaltete Anzeigen im Unternehmensdesign zu buchen. Insbesondere auch mit Blick auf den stärker werdenden Fachkräftemangel ist ein überregionales Portal für Stellen- und Ausbildungsangebote in der Bauwirtschaft für die gesamte Branche ein wirksames Instrument im Personal-Recruiting Die Jobbörse bietet rund offene Stellen. 2 3

24 Z Q Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Wettinerstraße Wiesbaden Kostenfreie Service-Nummern: Arbeitgeber: Arbeitnehmer: BauRente ZukunftPlus: service@soka-bau.de

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