RATGEBER IMMOBILIEN- DARLEHEN. Steueraspekte. Staatliche Beihilfen. Finanzierung. Garantien. Versicherungen. Zinssätze. Konditionen.

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1 Steueraspekte Staatliche Beihilfen Garantien Finanzierung Zinssätze Versicherungen Konditionen Vorverträge Laufzeit Finanzierungsplan Darlehensantrag RATGEBER IMMOBILIEN- DARLEHEN

2 INHALTS- VERZEICHNIS Verschiedene Formen von Immobiliendarlehen: In jeder Lage die passende Finanzierung! Wann und wozu sollte man ein Immobiliendarlehen in Anspruch nehmen? Welchen Betrag können Sie leihen? Was ist Ihr maximales Budget? Wie können Sie Ihr Projekt finanzieren? Ihr Finanzierungsplan Garantien Kosten eines Immobiliendarlehens ANHANG

3 Wohnungsbeihilfen Ökologische Kriterien und Beihilfen Profitieren Sie von einer Zinsvergütung mit etika Steueraspekte Versicherungen Praktische Ratschläge Wie sollten Sie Ihren Darlehensantrag vorbereiten? Ihr Online-Darlehensantrag auf Zehn gute Gründe sich an die BCEE zu wenden I II III IV V Die Zinssätze und Monatsraten Ihr persönlicher Finanzierungsplan Das BCEE-Zweigstellennetz Verhaltenskodex Nützliche Adressen

4 Garantien? Variabler Zinssatz? Versicherungen? 2

5 Möchten Sie eine Wohnung bauen, kaufen, renovieren oder umbauen? Eine solche Investition verlangt eine sorgfältige Vorbereitung und einen vertrauenswürdigen Finanzpartner. Je nach Projekttyp, Investitionsumfang und Ihrer persönlichen Situation können diverse Finanzierungslösungen in Betracht gezogen werden. Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung um, gemeinsam mit Ihnen, einen maßgeschneiderten Finanzierungsplan zu erstellen, welcher perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Darüber hinaus werden sie Ihnen die möglichen staatlichen Beihilfen aufzeigen und praktische Ratschläge geben. Zögern Sie also nicht, einen Termin mit einem unserer Berater in einem BCEE-FinanzCenter oder einer BCEE-Zweigstelle Ihrer Wahl zu vereinbaren. Im Anhang finden Sie eine vollständige Liste. Ein Immobiliendarlehen: Einfach, wenn man gut beraten wird

6 Wann und wozu sollte man ein Immobiliendarlehen in Anspruch nehmen? TIPP Informieren Sie sich vorab bei einer BCEE-Zweigstelle über die Höhe des Betrags, den Sie leihen können. Eine genaue Vorstellung von Ihrem Budget und Ihrer Finanzierungsfähigkeit wird Ihnen unnötige Schritte ersparen. Dadurch gewinnen Sie Zeit. Eine Wohnung zu kaufen, bauen oder sogar zu renovieren bzw. umzubauen erfordert bedeutende Geldmittel. Da die ausschließliche Finanzierung mit Eigenkapital eher die Ausnahme darstellt, ist die Lösung ein Immobiliendarlehen zur Verwirklichung Ihres Traums vom Eigenheim. Ein Immobiliendarlehen ermöglicht folgende Finanzierungen: den Erwerb eines bestehenden Hauses bzw. Wohnung, den Bau einer Wohnung, den Umbau bzw. die Renovierung einer Wohnung, den Kauf eines Baugrundstücks. Die BCEE bietet verschiedene Arten von Immobiliendarlehen an, deren Laufzeit bis zu 30 Jahre betragen kann. 4

7 Verschiedene Formen von Immobiliendarlehen: In jeder Lage die passende Finanzierung! Jedes Immobilienprojekt ist einmalig und erfordert eine auf Ihre persönliche Lage zugeschnittene Bearbeitung. Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung um, gemeinsam mit Ihnen, eine perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Finanzierungslösung zu erarbeiten. Nachfolgend finden Sie die Hauptmerkmale unserer verschiedenen Darlehensformen. Klassisches Immobiliendarlehen mit festem Zinssatz Konstante Monatsraten während der Festzinsperiode, ermöglicht es, Ihr Budget zu sichern, indem Sie sich vor einer Zinserhöhung schützen, Laufzeit der festen Zinssätze (bis zur Anpassung): 5, 10, 15 oder 20 Jahre, außerordentliche Tilgung nur möglich bei Fälligkeit des festen Zinssatzes. Ansonsten gegebenenfalls Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung basierend auf den geltenden Marktzinsen für die Restlaufzeit, maximale Laufzeit des Darlehens: 30 Jahre. TIPP Je nach Projekt und Ihrer persönlichen Lage kann sich eine kombinierte Finanzierung aus verschiedenen Immobiliendarlehensformen als die optimale Lösung erweisen. Wenden Sie sich an unsere Berater für ein maßgeschneidertes Angebot, welches perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Klassisches Immobiliendarlehen mit variablem Zinssatz Anpassung der Monatsraten an die Zinsentwicklung, vorzeitige Rückzahlung jederzeit und ohne Entschädigung möglich, maximale Laufzeit des Darlehens: 30 Jahre. Immobiliendarlehen mit gemischtem Zinssatz Indem Sie ein Darlehen aufnehmen, welches zu einem Teil aus einem festen Zinssatz und zum anderen Teil aus einem variablen Zinssatz besteht, profitieren Sie von den Vorteilen beider Formen: die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung mit dem variablen Zinssatz, die konstanten Monatsraten mit dem festen Zinssatz. Immobiliendarlehen LOGI FLEX Darlehen bestehend aus zwei Teilen: -- klassischer Teil, dessen Monatsraten die Kapitaltilgung und die Zinslast umfassen, -- in fine Teil, dessen Monatsraten sich auf die Zahlung der Zinsen beschränken. Das geliehene Kapital ist spätestens am Fälligkeitsdatum des Darlehens zu tilgen. Verringerung der Monatsraten, erhöhte Flexibilität in Bezug auf Rückzahlungen, maximale Laufzeit des Darlehens: 25 Jahre.

8 EcoPrêt ENERGIE Für die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz einer bestehenden Wohnung, vorteilhafter Zinssatz, kein Hypothekeneintrag, Voraussetzung: Ihr Projekt muss durch bestimmte staatliche Zuschüsse gefördert werden, begrenzt auf EUR , maximale Laufzeit des Darlehens: 10 Jahre. Überbrückungsdarlehen Lösung für Zwischenfinanzierungen vor Eingang des Verkaufserlöses einer Immobilie oder von anderen Finanzmitteln (zum Beispiel die Auszahlung einer Lebensversicherung), monatlich zu zahlende Zinsen, Rückzahlung des Kapitals bei Fälligkeit der Zwischenfinanzierung, maximale Laufzeit des Darlehens: prinzipiell 24 Monate. Bausparvertrag BHW TIPP Die Vereinigung etika Initiativ fir Alternativ Finanzéierung a.s.b.l., bietet, in Zusammenarbeit mit der BCEE, eine zusätzliche Zinsvergünstigung für Privatpersonen an, welche eine Wohnung finanzieren wollen, die sehr strikten ökologischen Kriterien entspricht. Mehr Informationen auf und auf Seite 14. Falls Sie einen BHW-Bausparvertrag gezeichnet haben, bieten wir Ihnen eine Vorfinanzierung bis zur Fälligkeit Ihres Bausparvertrags an (+/-12 Jahre). Der auf diese Weise finanzierte Teil Ihres Immobiliendarlehens wird bei der Zuteilung des Bausparvertrags zurückgezahlt. In dieser Phase bezahlen Sie der BCEE die Zinsen und der BHW-Bausparkasse die im Kontrakt vereinbarte Sparsumme. Diese Vorgehensweise ist besonders aus steuerlicher Sicht interessant. 6

9 EUR EUR EUR Welchen Betrag können Sie leihen? Welches ist Ihr maximales Budget? TIPP Das Simulationstool auf wird Ihnen eine erste Vorstellung von den Monatsraten vermitteln. Dieses kann jedoch nicht Ihre vollständige persönliche Lage berücksichtigen. Deshalb empfehlen wir Ihnen eine individuelle Bearbeitung. Bevor Sie sich aktiv in Ihr Immobilienprojekt einbinden, informieren Sie sich über die Höhe des Betrags, den Sie leihen können. Dies wird Ihnen unnötige Schritte ersparen und eine, Ihrem Budget entsprechende, gezielte Immobiliensuche ermöglichen. Der Betrag, den Sie ausleihen können, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter Ihre Tilgungsfähigkeit und Ihre Eigenmittel, die Sie in das Projekt investieren können. Auf der Grundlage dieser beiden Aspekte werden unsere Berater einen Finanzierungsplan erstellen, welcher den Höchstbetrag den Sie leihen können und somit den Höchstpreis des zu erwerbenden Objekts festlegen wird.

10 TIPP Füllen Sie den beigefügten Finanzierungsplan aus, um einen ersten Eindruck über den finanziellen Aspekt Ihres Immobilienprojekts zu erhalten und Ihr Beratungsgespräch mit einem unserer Mitarbeiter vorzubereiten. Wie können Sie Ihr Projekt finanzieren? Ihr Finanzierungsplan Unsere Berater werden gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Finanzierungsplan erstellen. Zusammengefasst sieht ein vereinfachter Finanzierungsplan folgendermaßen aus: 1) Aufstellung aller mit dem Immobilienerwerb verbundenen Kosten: Addition aller Primär- und Sekundärkosten in Bezug auf Ihr Immobilienprojekt. 2) Aufstellung Ihrer Eigenmittel: Summe der finanziellen Mittel, die Sie in Ihr Projekt einbringen können. 3) Festlegung des Finanzierungsbedarfs: Indem Sie alle Ihre Eigenmittel von den Gesamtkosten abziehen, erhalten Sie den Betrag, den Sie leihen müssen, um Ihr Wohnvorhaben zu verwirklichen. 4) Bestimmung Ihrer Rückzahlungsfähigkeit: Ihre Rückzahlungsfähigkeit entspricht der Differenz zwischen Ihren regelmäßigen Einnahmen (Einkommen, Familienbeihilfen, usw.) und Ihren gesamten regelmäßigen Ausgaben (Monatsraten der bestehenden Darlehen, usw.). Im Allgemeinen kann ein Drittel der verfügbaren Einnahmen zur Tilgung eines Immobiliendarlehens verwendet werden. Diese Grenze kann jedoch überschritten werden, sofern das Budget ausgeglichen ist. Beachten Sie, dass Ihr Budget ein gewisses Polster für die Unterhaltskosten der Immobilie beinhalten sollte. 8

11 Garantien Für unsere Immobiliendarlehen, mit Ausnahme von EcoPrêt ENERGIE, verlangen wir prinzipiell eine erste Hypothek auf die Immobilie und eine Lohnabtretung. Zusätzliche Garantien, die Sie selbst bzw. eine dritte Person hinterlegen können, sind: eine Hypothek auf eine andere Immobilie, eine Bankgarantie, eine Verpfändung von Guthaben (Bargeld oder Wertpapiere), die Abtretung der Sparsumme eines Bausparvertrags, die Auszahlung einer Lebensversicherung, die Bürgschaft eines Dritten, eine staatliche Bürgschaft, usw. TIPP Stellen Sie eine Liste aller Garantien auf, um Ihr erstes Beratungsgespräch in einer unserer Zweigstellen vorzubereiten. Der Betrag, den Sie leihen können, hängt von Ihren Eigenmitteln, von Ihrer Tilgungsfähigkeit und von den Garantien ab, die Sie einbringen. In der Regel kann sich die Bankfinanzierung auf bis zu 85% der angebotenen Garantien belaufen, vorausgesetzt, dass Ihr Finanzierungsplan gesichert ist und Ihre Rückzahlungsfähigkeit nicht überschritten wird.

12 TIPP Lediglich der effektive Jahreszins ermöglicht einen objektiven Vergleich verschiedener Angebote von Wohnungsbaudarlehen, da dieser alle vom Finanzinstitut in Rechnung gestellten Nebenkosten berücksichtigt. Kosten eines Immobiliendarlehens Jedes Immobiliendarlehen ist an die Zahlung von Zinsen gebunden, welche vom Zinssatz der ausgesuchten Darlehensform abhängen. Unsere Zinssätze sind gut überlegt, was die BCEE zu einem privilegierten Partner bei Wohnungsfinanzierungen macht. Neben dem Zinssatz müssen folgende Kosten berücksichtigt werden: Antragsgebühren, Beurkundungskosten. Die von der BCEE verrechneten Gebühren umfassen die Kosten der Hypothekenbestellung, welche von der BCEE erstellt wird, und die Eintragung der Hypothek beim Luxemburger Hypothekenamt. Außer den Kosten für die Hypothekenlöschung, die bei der letzten Rate verrechnet werden, fallen keine weiteren Gebühren im Hinblick auf die gewünschte Finanzierung bei der BCEE zu Ihren Lasten. Bei Garantien im Ausland müssen Sie jedoch die Kosten für die Eintragung dieser Hypothek selbst übernehmen. Die BCEE teilt Ihnen den effektiven Jahreszins Ihres Immobiliendarlehens deutlich und in aller Transparenz mit. Die Darlehenssimulation auf gibt Ihnen eine Größenordnung der zu zahlenden Monatsraten. Beachten Sie jedoch, dass lediglich ein konkretes Angebot von einer unserer Zweigstellen Ihre persönliche Lage berücksichtigen kann. 10

13 Wohnungsbeihilfen Im Rahmen des Erwerbs, Baus oder Umbaus bzw. der Renovierung einer Immobilie gewähren sowohl der Luxemburger Staat als auch einige Gemeinden Finanzhilfen. Die Zuteilung und die Höhe der meisten Zuschüsse (Kapitalbeihilfen und Zinssubventionen) hängen von Ihrem Familienstand, Ihrer Finanzlage, Ihren Einkommen und der Wohnfläche des zu finanzierenden Objekts ab. Diese Hilfen gehören zu den in das Projekt zu investierenden Eigenmitteln. Für Wohnungen, welche nach dem 10. September 1944 gebaut wurden, gelten folgende Grenzen: 65 m 2 Wohnfläche des Hauses 140 m 2 45 m 2 Wohnfläche der Wohnung 120 m 2 TIPP Vollständige Informationen über die staatlichen Wohnungsbeihilfen sind ein integraler Bestandteil der individuellen Beratung, die wir Ihnen in jeder unserer Zweigstellen anbieten. Möchten Sie vor einem Termin mit einem unserer Berater Informationen über die Beträge und Zuteilungsbedingungen der Hilfen erhalten, wenden Sie sich an: Service des Aides au Logement 11, rue de Hollerich L-1741 Luxembourg Tél. : (+352) Diese Grenzen sind ab dem dritten unterhaltspflichtigen Kind um 20 m² zu erhöhen, und, unter bestimmten Bedingungen, um 20 m² für jeden Verwandten, welcher im gemeinsamen Haushalt lebt, wenn dieser aus mehr als vier Personen besteht. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten, am 31. Dezember 2014, erhältlichen Beihilfen. Um eine vollständige Liste und alle Einzelheiten über die Zuteilungsbedingungen der Beihilfen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen sich an unsere Berater einer Zweigstelle oder den Service des Aides au Logement ( zu wenden. Die geltenden Rechtstexte sind maßgebend. Kapitalbeihilfen Bauprämie: bei Neubau einer Wohnung oder Erstbezug einer fertigen Wohnung (max. EUR 9.700). Anschaffungsprämie: bei Erwerb einer zuvor bereits bewohnten Wohnung (max. EUR 9.700). Verbesserungsprämie: bei gewissen Renovierungsarbeiten einer mindestens 15 Jahre alten Wohnung (max. EUR ). Sparprämie: Sie hängt von den Zinsvergünstigungen auf Ihren verschiedenen Sparkonten ab (max. EUR 5.000). Zusatzprämie für Architektenhonorare (max. EUR 1.250). Beihilfe für körperbehinderte Personen. Hilfen im Rahmen der Pflegeversicherung: Finanzierung von Umbauarbeiten, die es der pflegebedürtigen Person erlauben zu Hause leben zu können. Steuergutschrift auf notariellen Urkunden Ansässige Privatpersonen können eine Steuergutschrift erhalten. Diese wird auf die Registrierungs- und Eintragungsrechte, welche normalerweise beim Erwerb einer Wohnung oder eines Grundstücks zum Eigenbedarf fällig werden, angerechnet. Für ein Paar, welches Eigentum erwirbt, verdoppelt sich der Betrag. Die Gewährung der Steuergutschrift erfolgt nur unter bestimmten Bedingungen. Weitere Informationen auf

14 Besonders ermäßigter MwSt.-Satz Beim Bau bzw. bei der Renovierung Ihrer eigenen Wohnung können Sie unter bestimmten Bedingungen und bis zu einer gewissen Höhe vom besonders ermäßigten MwSt.-Satz von 3 % profitieren. Beim Kauf einer Neubau- oder Erstbezugswohnung können Sie eine partielle MwSt.-Rückerstattung beantragen. Weitere Informationen auf TIPP Haben Sie vor, eine bereits bestehende Wohnung zu kaufen, welche Renovierungs- und/oder Umbauarbeiten erfordert? Informieren Sie sich vorher beim Eigentümer, ob er für das betroffene Objekt bereits vom super-ermäßigten MwSt.-Satz profitiert hat, um die noch verfügbaren Mittel zu erfahren. Zinsbeihilfen Die Zinsbonifikation, welche an eine Einkommensbedingung gebunden ist, wird nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder berechnet. Sie ermöglicht eine Reduzierung der Monatsraten Ihres Hypothekendarlehens. Die Zinssubvention, welche von Ihrem Einkommen sowie Ihrer familiären Situation abhängig ist, ist an Bedingungen in Bezug auf die Wohnnutzfläche und Bewohnungsdauer gebunden. Sie stellt ebenfalls eine Möglichkeit zur Reduzierung der Monatsraten Ihres Hypothekendarlehens dar. Sowohl für die Zinssubvention als auch für die Zinsbonifikation, wird eine Darlehenssumme von maximal EUR berücksichtigt; eine Erhöhung um EUR ist für sämtliche Investitionen möglich, welche der Förderung und rationellen Nutzung von Energie, sowie der Erschließung erneuerbarer Energien dient. Staatliche Bürgschaft Wenn Sie selbst keine ausreichenden Garantien vorweisen können, kann der Staat für Ihr Darlehen über eine Staatliche Bürgschaft einstehen, unter der Bedingung, daß Sie vorab über mindestens 3 Jahre regelmäßig zugespart haben. Kommunale Beihilfen Einige Gemeinden bieten Erwerbs- und/oder Bauprämien, manchmal sogar Subventionen für die Energiesanierung einer bereits bestehenden Wohnung an, entsprechend der bestehenden Reglung in der "Fonction Publique". Informieren Sie sich also bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz erwerben möchten. 12

15 Ökologische Kriterien und die entsprechenden Beihilfen Umweltverträglich bauen soll nicht nur ein Modephänomen sein. Dies bedeutet auch als verantwortungsbewußter Bürger zu handeln, Respekt vor den zukünftigen Generationen zu haben und seine alltäglichen Energiekosten zu senken. Der Luxemburger Staat hat eine ganze Reihe von staatlichen Beihilfen eingeführt, um die rationelle Energienutzung und den Zugriff auf die erneuerbaren Energien zu fördern. TIPP Bevor Sie ein ökologisches Bauoder Renovierungsprojekt einleiten, informieren Sie sich über die Subventionen, welche Sie eventuell erhalten können. Wir empfehlen Ihnen auch, einen Termin bei einem selbstständigen Energieberater zu vereinbaren. Als Experte auf diesem Gebiet kann er Ihnen bei den verschiedenen Zuschüssen helfen und eine objektive Meinung über die Zweckmäßigkeit bzw. Notwendigkeit der unterschiedlichen in Betracht gezogenen Arbeiten geben. Die BCEE unterstützt diese Politik mittels ihres Angebots EcoPrêt ENERGIE. Dieses bietet Zinsvergünstigungen für die Renovierung einer bestehenden Immobilie, unter der Voraussetzung, dass die Investitionen bestimmte staatliche Subventionen erhalten. Hier können Sie sich einen Überblick über die Arbeiten/Einrichtungen verschaffen, für die staatliche Beihilfen in Anspruch genommen werden können: der Bau eines Passivhauses (AA-Klasse), die Verbesserung der Wärmeisolierung einer fertigen Wohnung, eine Energieberatung, ein Kondensationskessel mit hydraulischem Ausgleich, photovoltaische Solarkollektoren, eine thermische Solaranlage, eine Wärmepumpe, ein Erdwärmeaustauscher, eine Zentralheizung oder ein Ofen mit Holzpellets oder -scheiten, ein Dampfkessel für Biomasse in Verbindung mit thermischen Solarkollektoren, eine Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von erneuerbaren Energien, die Einführung und/oder Verbindung zu einem Fernwärmenetz, welches zu mindestens 75% mit erneuerbaren Energien versorgt wird, eine kontrollierte Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung. Wenn Sie mehr über die staatlichen Beihilfen, die Gewährungsbedingungen und die durch das Gesetz vorgesehenen Höchstbeträge erfahren wollen, stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung oder Sie können sich an das zuständige Ministerium wenden: Ministère du Développement durable et des Infrastructures 4, Place de l Europe L-1499 Luxembourg Tel.: (+352) / Beachten Sie, dass bestimmte Gemeinden ähnliche Beihilfen anbieten.

16 Profitieren Sie von einem vorteilhaften Zinssatz mit etika Die Vereinigung etika - "Initiativ fir Alternativ Finanzéierung a.s.b.l." - bietet, in Zusammenarbeit mit der BCEE, einen vorteilhaften Zinssatz auf Darlehen für Privatpersonen an, welche gemäß ökologischen Kriterien Bau- oder Isolationsarbeiten für ihre Wohnung finanzieren wollen. Dieser Zinssatz, welcher im Rahmen des Immobiliendarlehens und des EcoPrêt ENERGIE-Angebotes von der BCEE gewährt wird, hängt mit den Finanzhilfen zusammen, welche das Ministère du Développement durable et des Infrastructures Privatpersonen im Rahmen der großherzoglichen Verordnung vom 20. April 2009 gewährt. Indem Sie Ihre Arbeiten durch diese Förderung finanzieren, kommen Sie also in den Genuss von zwei Vorteilen: 1) Finanzhilfen des Ministère du Développement durable et des Infrastructures und 2) Zinsermäßigung von etika. Die Bedingungen der etika-zinsermäßigung lauten: der von der Zinsermäßigung betroffene Betrag muss zwischen EUR und EUR liegen; die von der Zinsermäßigung betroffene Höchstlaufzeit beträgt 10 Jahre; das Angebot für diese Zinsermäßigung ist begrenzt. Wenn Sie eine etika-zinsermäßigung beantragen oder einfach mehr über dieses Angebot und die Gewährungsbedingungen erfahren wollen, kontaktieren Sie bitte: 14 etika - Initiativ fir Alternativ Finanzéierung a.s.b.l. 55, avenue de la Liberté L-1931 Luxemburg Tel. / Fax: (+352) contact@etika.lu

17 5% 4% Steueraspekte 3% Neben den direkten Finanzhilfen hat der Staat eine Reihe von Steuervorteilen geschaffen, um den Zugang zu Eigentum zu erleichtern. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die am 31. Dezember 2014 geltenden Steueraspekte. Um ausführlichere Informationen über diese indirekten Wohnungsbeihilfen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, unsere Berater in der Zweigstelle oder das zuständige Steueramt zu Rate zu ziehen. Die geltenden Rechtstexte sind maßgebend. Absetzen der Sollzinsen Je nach Zweckbestimmung Ihres Immobiliendarlehens, können Sie die Sollzinsen teilweise oder sogar vollständig von der Steuer absetzen. TIPP Lassen Sie sich von Ihrem BCEE- Ansprechspartner über die Steueroptimierung der Versicherungen in Bezug auf Ihr Immobiliendarlehen beraten! Die Gesetzgebung sieht die Absetzbarkeit der Sollzinsen in den drei folgenden Fallbeispielen vor: Bau oder Umbau bzw. Renovierung einer vom Eigentümer bewohnten Wohnung, Kauf eines Baugrundstücks, Erwerb einer Wohnung zu Mietzwecken. Die Modalitäten der Absetzbarkeit der Sollzinsen hängt von der Zweckbestimmung der Immobilie ab, für die das Darlehen beantragt wurde. BHW-Bausparvertrag Dank des BHW-Bausparvertrags können Sie einen jährlichen Steuerabzug von EUR 672 erhalten. Die Höhe des Abzugs wird mit der Anzahl der Haushaltsangehörigen multipliziert. Versicherungen Die einmalige Prämie der Restschuldversicherung ist steuerlich absetzbar. Der Betrag hängt von Ihrem Alter und Familienstand ab (zwischen EUR und EUR ). Die jährlich im Rahmen einer Restschuldversicherung eingezahlten Prämien können ebenfalls in Höhe von EUR 672 pro Haushaltsmitglied steuerlich abgesetzt werden.

18 Versicherungen Dank ihrem Partner La Luxembourgeoise, kann die BCEE Ihnen alle für Ihr Immobilienprojekt benötigten Versicherungen anbieten. Im Rahmen eines Immobiliendarlehens empfehlen wir folgende Versicherungen, wovon einige obligatorisch sind: Restschuldversicherung Eine Restschuldversicherung schützt Ihre Familie finanziell im Todesfall, denn sie übernimmt die Rückzahlung des noch ausstehenden Schuldbetrags Ihres Immobiliendarlehens. Die Option Invalidität ermöglicht Einkommensverluste, infolge einer dauernden Voll- oder Teilinvalidität, auszugleichen. Globale Wohnungsversicherung Die globale Wohnungsversicherung schützt Ihre Immobilie vor den Hauptrisiken, wie z.b. Feuer. Je nach Ihren speziellen Bedürfnissen kann der Versicherungsschutz erweitert werden. Zehnjährige Haftpflichtversicherung auf Bauarbeiten Die zehnjährige Haftpflichtversicherung deckt über einen Zeitraum von 10 Jahren, bzw. 2 Jahren nach dem Bau einer Wohnung, Schadensfälle aufgrund von Baumängeln oder Materialfehlern ab. APROBAT lalux assurances erleichtert, als alleiniger Ansprechpartner im Schadensfall, die Schadensabwicklung, indem Interessenskonflikte zwischen den verschiedenen Gewerken und die daraus entstehenden Verzögerungen vermieden werden. Haftpflichtversicherung Es handelt sich um eine obligatorische Versicherung für alle Haushalte. Sie deckt die verursachten Schäden gegenüber Dritten ab. 16

19 Praktische Ratschläge Die nachfolgenden Fragen sollte man sich generell bei der Planung eines Immobilienprojektes stellen. Da diese Liste sicherlich nicht vollständig ist, stehen unsere Berater Ihnen gerne zur Verfügung um das Thema zu vertiefen und Ihnen alle, für Ihr persönliches Immobilienprojekt zutreffenden, praktischen Ratschläge zu erteilen. Sie kaufen ein Grundstück: Ist das Grundstück als Bauland ausgewiesen? Welche Größe hat das bebaubare Grundstück? Welche Bauart ist auf diesem Grundstück genehmigt? Gibt es einzuhaltende Baufristen? Bestehen Nutzungsrechte? Stehen Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze zur Verfügung (Strom, Gas, Telefon, Wasser, Kanalisation)? Falls nicht, wie hoch sind die Erschließungskosten? Entspricht der Preis denjenigen, welche in der Region, in der Gemeinde oder im Wohnviertel gängig sind? Wie ist die geographische Lage des Grundstücks im Verhältnis zu Ihren üblichen Fahrwegen (Arbeitsplatz, Schulen, öffentliche Verkehrsmittel)? Welche Einrichtungen befinden sich in der Nähe (Geschäfte, Schulen,...)? Welche Kosten entstehen für die Baugenehmigung? usw. Sie kaufen eine bereits bestehende Wohnung oder ein fertiges Haus: Sind eventuelle Renovierungsarbeiten in naher Zukunft nötig (Heizung ersetzen, Stromkabel erneuern,...)? Auf welche Summe werden sich die Kosten dieser Arbeiten belaufen? Benötigen Sie Genehmigungen für diese Arbeiten? Was ist die Meinung eines Experten zum Preis und Zustand der Immobilie? Im Falle einer Wohnung: - Welche Beschlüsse wurden bei der letzten Miteigentümerversammlung gefasst? - Wie hoch sind die gemeinschaftlichen Kosten? - Sind Bauarbeiten geplant? Wenn ja, wie ist die Kostenverteilung? - Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Hausordnung? usw.

20 Sie kaufen anhand eines Bauplans: Welcher Energieeffizienzklasse ist das Gebäude zugeordnet? Ist das Leistungsverzeichnis vollständig? Haben Sie die Baupläne und den Vertrag gründlich durchgesehen? Werden im Vertrag sowohl die verschiedenen Bauarbeiten als auch deren Kosten im Einzelnen aufgeführt? Verfügt der Bauträger über eine zusätzliche zehnjährige Garantieversicherung? Gibt es eine Vollendungsgarantie, welche im Falle eines Ausfalls des Verkäufers die Fertigstellung sicherstellt? (lediglich bei einem vertikalen Kataster) Welches ist der Beginn und der Abschluss der Bauarbeiten? usw. TIPP Bevor Sie unterzeichnen, besichtigen Sie mehrmals das gewünschte Objekt, idealerweise zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Wochentagen. Es ist besser, sich die notwendige Zeit zu nehmen, auch auf die Gefahr hin, sich eine gute Gelegenheit entgehen zu lassen, als sich zu einer Immobilie zu verpflichten, welche nicht wirklich den Erwartungen entspricht. Sie bauen ein Haus: Möchten Sie in Eigenregie oder schlüsselfertig bauen? Bei Fall eins: Haben Sie die Zeit und die notwendigen Fachkenntnisse, um solch ein umfangreiches Projekt durchzuführen? Bei Fall zwei: Haben Sie den richtigen Architekten gefunden, um Ihr Projekt umzusetzen? Entsprechen die Pläne Ihren Erwartungen? Verfügen Sie über die notwendigen Genehmigungen? Haben Sie einen Energiepass ausstellen lassen? In welcher Energieeffiziensklasse wird Ihr zukünftiges Haus eingestuft und wie hoch werden die Energiekosten geschätzt? usw. Unabhängig von der Art Ihres Projekts, überzeugen Sie sich vor Ort und stellen Sie alle relevanten Fragen, bevor Sie irgendetwas unterzeichnen. Die Gemeindeverwaltung, der Notar, das Katasteramt und die Nachbarn können Ihnen Antworten auf einige Fragen geben. Wenn Sie Ihr Objekt gefunden haben, versichern Sie sich, dass das Gebäude und/oder das Grundstück im Vorvertrag so genau wie möglich beschrieben ist, das heißt mit der katastertechnischen Bezeichnung, der richtigen Adresse und, bei Wohnungen, der genauen Fläche. Ein Vorvertrag ist in der Regel zeitlich begrenzt (häufig auf 30 Tage), kann zu verhandelnde Rücktrittsklauseln enthalten und umfasst, im Falle eines Immobiliendarlehens, eine Vorbehaltsklausel, welche die Kraftloserklärung des Vorvertrags vorsieht, falls die Finanzierung verweigert wird. Möchten Sie den Erwerb durch ein Darlehen finanzieren, ist es von großer Bedeutung, dass Sie im Vorvertrag deutlich angeben, bei welcher Bank Sie eine Finanzierung beantragen. Beachten Sie bei Wohnungsübergabe ein Einzugsprotokoll aufzustellen, welches mit dem Verkäufer zu unterzeichnen ist. Dieses soll alle eventuellen Fehler und noch nicht durchgeführten Arbeiten vermerken. 18

21 Wie sollten Sie Ihren Darlehensantrag vorbereiten? Damit wir Ihnen in kürzester Zeit ein konkretes Angebot unterbreiten können, ist es unumgänglich, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Anbei finden Sie eine Liste aller erforderlichen Unterlagen zwecks Einreichung Ihres Darlehensantrags. TIPP Bereiten Sie Ihre Unterlagen sorgfältig vor und, wenn möglich, bringen Sie diese zum ersten Beratungsgespräch mit. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto besser können wir Sie beraten und desto schneller können wir Ihnen ein konkretes Angebot unterbreiten. 1) Erwerb oder Umbau/Renovierung einer Wohnung: Personalausweis und Nummer des Sozialversicherungsausweises des oder der Antragssteller, Einkommensnachweise (Lohnauszug, Gehalt, Rente,...), Vorvertrag, Wohnungsfotos, wenn zutreffend, Kostenvoranschlag für die Umbau-/Renovierungsarbeiten, Energiepass der Immobilie im Falle eines Erwerbs, Jahreseinkommen der drei letzten Jahre vor dem Erwerb (lediglich wenn staatliche Beihilfen beantragt werden). 2) Bau einer Wohnung: Personalausweis und Nummer des Sozialversicherungsausweises des oder der Antragssteller, Einkommensnachweise (Lohnauszug, Gehalt, Rente,...), notarielle Grundstücksurkunde oder ggf. Vorvertrag, Pläne, detaillierte Kostenvoranschläge und ggf. das Leistungsverzeichnis, Energiepass, Jahreseinkommen der 3 letzten Jahre vor dem Erwerb (lediglich wenn staatliche Beihilfen beantragt werden).

22 TIPP Wenn es sich um Ihren ersten Antrag für ein Immobiliendarlehen handelt, empfehlen wir Ihnen, einen Termin mit einem unserer Berater zu vereinbaren. Es wäre schade, auf den Mehrwert einer individuellen Beratung zu verzichten. Ihr Online-Darlehensantrag via oder via die Online Zweigstelle Neben einer individuellen Beratung in einer unserer Zweigstellen, bieten wir Ihnen ebenfalls die Möglichkeit an, Ihren Darlehensantrag via die Webseite zu stellen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unser Angebot in punkto Immobiliendarlehen sowie unsere weiteren Produkte und Dienstleistungen. Darüber hinaus können Sie ein Kontaktformular ausfüllen, um einen Termin mit einem unserer Berater zu vereinbaren, oder die Liste unserer Zweigstellen nachschlagen. Falls Sie keine Zweigstelle aufsuchen möchten, können Sie auch die Dienstleistungen unserer Online-Zweigstelle nutzen. Unsere erfahrenen Berater stehen Ihnen wie folgt zur Verfügung: per Telefon unter der Rufnummer (+352) , per an die Adresse per Skype an die Adresse BCEE Agence Online". 20

23 Zehn gute Gründe sich an die BCEE zu wenden TIPP Eine so große Verbindlichkeit wie eine Immobilienanlage kann nur mit einem vertrauenswürdigen Finanzpartner realisiert werden Ein Vertrauenspartner Bei einer langfristigen Verbindlichkeit, wie im Fall eines Immobiliendarlehens, ist es äußerst wichtig, sich auf einen Finanzpartner mit soliden Grundlagen verlassen zu können. Die BCEE ist Ihr vertrauenswürdiger Partner auf diesem Gebiet. Die Nummer 1 In Luxemburg ist die BCEE seit jeher die Nummer 1 auf dem Gebiet der Immobiliendarlehen. Die Erfahrung Die BCEE ist seit über achtzig Jahren aktiv auf dem Gebiet der Immobiliendarlehen. Besonders interessante Konditionen Der für unsere Immobiliendarlehen angebotene Zinssatz und die Bearbeitungsgebühren sind sehr wettbewerbsfähig und werden in aller Transparenz angegeben. Bei der BCEE gibt es keine versteckten Kosten! Ein vollständiges und individuelles Angebot Die BCEE bietet ein vollständiges Angebot von Immobiliendarlehen an. Dies ermöglicht, einen individuellen Finanzierungsplan zu erstellen, welcher auf Ihre persönliche Lage und Ihr Projekt zugeschnitten ist.

24 Eine umfassende Beratung Unsere Berater freuen sich, Ihnen alle verfügbaren staatlichen Beihilfen zu erläutern und praktische Ratschläge zu geben. Eine kurze Entscheidungsfrist Da die Zeit beim Erwerb einer Wohnung ein bedeutender Faktor ist, können Sie sich auf unsere Reaktionsfähigkeit verlassen. Die Flexibilität Bei einer langfristigen Verbindlichkeit besteht immer das Risiko von unvorhersehbaren Umständen. Unabhängig von diesen, versuchen wir immer gemeinsam eine Lösung zu finden. Die Nähe Die BCEE verfügt über das dichteste Verkaufsstellennetz des Landes, mit u.a. 14 FinanzCenter. Der Verhaltenskodex Die BCEE ist dem freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite beigetreten und stellt eine persönliche und detaillierte Beratung zur Verfügung. 22

25 DIE BCEE, IHR VERTRAUENSPARTNER FÜR IHR IMMOBILIEN- DARLEHEN

26 ANHANG

27 Anhang I: Ihr persönlicher Finanzierungsplan Bei Ihrem persönlichen Finanzierungsplan handelt es sich um eine Gegenüberstellung der investitionsbedingten Ausgaben und Ihrer gesamten Einnahmequellen. Er ermöglicht es Ihnen, eine erste Vorstellung von der eventuellen Kreditsumme zu bekommen und Ihr Beratungsgespräch mit einem unserer Mitarbeiter vorzubereiten. Es genügt die relevanten Felder je nach Art Ihres Projekts und Ihrer persönlichen Situation auszufüllen. Unsere Berater helfen Ihnen gerne bei der Erstellung Ihres Finanzierungsplans, damit Sie eine konkretere und genauere Vorstellung von Ihren Darlehensmöglichkeiten erhalten. Kosten Ihres Projekts Eigenmittel Anschaffungs- oder Baukosten Grundstückskosten Kosten der Außenanlage Kosten für eventuelle Renovierungsarbeiten Kosten für die Erwerbsurkunde und die Registrierung Kosten für die Hypothekenurkunde Architektenhonorare Baugenehmigungskosten Anschlusskosten Restschuldversicherungsprämie Einbauküche Sonstiges und Unvorgesehenes Total der Kosten (T1) Eigenkapital * Nettoerlös des Verkaufs einer Immobilie * Bausparvertrag * Erwartete Zuschüsse * Staatliche Prämien und Beihilfen MwSt-Rückvergütung Total der Eigenmittel (T2) T1-T2 = Kreditsumme Monatliche Einkünfte Monatliche Nebenkosten + Monatliches Nettoeinkommen + Monatliche Mieteinnahmen + Monatliche Einkünfte aus Wertpapieren + Familienbeihilfen + Weitere monatliche Einkünfte Total der monatlichen Einkünfte (T3) - Bestehende Darlehen - Bausparvertrag - Alimente sowie weitere konstante Nebenkosten - Monatsrate des neuen Immobiliendarlehens usw. Total der monatlichen Nebenkosten (T4) Verfügbares Einkommen = T3-T4 Verhältnis Nebenkosten/ Einkommen = T4/T3 * unmittelbar verfügbar

28 Anhang II: Die Zinssätze und Monatsraten Simulation der monatlichen Rückzahlung Ihres Darlehens Diese Tabelle ermöglicht es Ihnen, eine Simulation der monatlichen Rückzahlung Ihres Wohnungsbaudarlehens nach verschiedenen Hypothesen von Zinssätzen durchzuführen. Um Ihre theoretische Monatsrate zu bestimmen, sollte der zu leihende Betrag durch geteilt, und das Ergebnis mit dem aus Darlehensdauer und Zinssatz resultierenden Koeffizienten multipliziert werden. 1,75% 2,00% 2,25% 2,50% 2,75 % 3,00% 3,25% 3,50% 3,75% 4,00% 4,25% 4,50% 10 Jahre 9,10 9,21 9,33 9,44 9,56 9,68 9,79 9,91 10,03 10,15 10,27 10,39 15 Jahre 6,33 6,45 6,57 6,68 6,80 6,93 7,05 7,17 7,30 7,42 7,55 7,67 20 Jahre 4,95 5,07 5,19 5,32 5,44 5,57 5,69 5,82 5,96 6,09 6,22 6,35 25 Jahre 4,13 4,25 4,38 4,50 4,63 4,76 4,90 5,03 5,17 5,31 5,45 5,59 30 Jahre 3,58 3,71 3,84 3,97 4,10 4,24 4,38 4,52 4,66 4,81 4,95 5,10 Beispiel: geliehener Betrag von EUR über eine Dauer von 25 Jahren mit einem Zinssatz von 3,00%. Die Monatsrate beläuft sich auf: 400 x 4,76 = EUR

29 Anhang III: Das BCEE-Zweigstellennetz Das Netz der BCEE-Zweigstellen besteht aus 14 FinanzCenter und ihren angegliederten Zweigstellen. Zweigstelle Anschrift Telefon FinanzCenter Auchan Rue Alphonse Weicker, 2 L-2721 Luxembourg B.E.I. Bd. Konrad Adenauer, 100 L-2950 Luxembourg Centre Européen Tour B - Av. J.F. Kennedy, 11 L-1855 Luxembourg Cents Bd. Simonis, 2A L-2539 Luxembourg Cour de Justice Bd. Charles Léon Hammes L-1715 Luxembourg John F. Kennedy Avenue J.-F. Kennedy, 39 L-1855 Luxembourg Monnet Rue Alcide de Gasperi, 3 L-1615 Luxembourg Niederanven Route de Trèves, 177 L-6940 Niederanven Sandweiler Rue Principale, 41 L-5241 Sandweiler FinanzCenter Bascharage Av. de Luxembourg, 135 L-4940 Bascharage Differdange Rue J.-F. Kennedy, 54 L-4599 Differdange Niedercorn Rue des Ecoles, 4 L-4551 Differdange Pétange Route de Luxembourg, 24 L-4760 Pétange Rodange Route de Luxembourg, 1 L-4833 Rodange FinanzCenter Diekirch Rue de Stavelot, 4 L-9280 Diekirch Larochette Place Bleech, 25 L-7610 Larochette Vianden Grand-Rue, 18 L-9410 Vianden FinanzCenter Dudelange Pl. de l'hôtel de Ville, L-3590 Dudelange Bettembourg Route d'esch, 31 L-3230 Bettembourg Kayl Grand-Rue, 31 L-3650 Kayl Réiserbann Rue Geespelt, 12 L-3378 Livange Rumelange Place G.-D. Charlotte, 4 L-3710 Rumelange FinanzCenter Echternach Place du Marché, 20 L-6460 Echternach Beaufort Rue Kummel, 1 L-6310 Beaufort Junglinster Route de Luxembourg, 8 L-6130 Junglinster FinanzCenter Esch/Alzette Place de l'hôtel de Ville, 3 L-4138 Esch/Alzette Belval Plaza Avenue du Rock'n Roll, 7 L-4361 Esch/Alzette Belvaux Route d'esch, 33 L-4450 Belvaux Esch/Lallange Rue de Luxembourg, 136 L-4221 Esch/Alzette Esch/Nord Place Benelux, 5 L-4027 Esch/Alzette Mondercange Rue d'esch, 5 L-3920 Mondercange Schifflange Avenue de la Libération, 3-5 L-3850 Schifflange FinanzCenter Ettelbruck Rue Abbé Henri Muller, 13 L-9065 Ettelbruck Colmar-Berg Avenue Gordon Smith, 42 L-7740 Colmar-Berg Redange/Attert Grand-Rue, 76 L-8510 Redange/Attert

30 FinanzCenter Gasperich Route d'esch, 259 L-1471 Luxembourg Bonnevoie Rue de Bonnevoie, 111 L-1261 Luxembourg Cloche d'or Rue Guillaume Kroll, 12 L-1882 Luxembourg Hesperange Route de Thionville, 450 L-5886 Hesperange Hollerich Route d'esch, 125 L-1471 Luxembourg Howald Route de Thionville, 201 L-5885 Howald FinanzCenter Grevenmacher Rue Mathias Schou, 1 L-6762 Grevenmacher Mondorf-les-Bains Avenue François Clement, 62 L-5612 Mondorf-les-Bains Remich Place du Marché, 2 L-5555 Remich Wasserbillig Grand-Rue, 15 L-6630 Wasserbillig Wormeldange Rue Principale, 67 L-5480 Wormeldange FinanzCenter Mamer Rue de la Libération, 3 L-8245 Mamer Bertrange Rue de Leudelange, 5 L-8079 Bertrange Belle Etoile Shopping Center la Belle Etoile L-8050 Bertrange route d Arlon Bertrange-Concorde Route de Longwy, 80 L-8080 Bertrange Capellen/NSPA Rue de la Gare, 11 L-8325 Capellen Steinfort Route de Luxembourg, 2 L-8440 Steinfort Strassen Route d'arlon, 189 L-8011 Strassen FinanzCenter Niederwiltz Avenue de la Gare, L-9540 Wiltz Pommerloch Route de Bastogne, 19 L-9638 Pommerlach Rombach-Martelange Route d'arlon, 2 L-8832 Rombach-Martelange FinanzCenter Place de Metz Place de Metz, 2 L-2954 Luxembourg Avenue du X Septembre Avenue du X Septembre, 14 L-2550 Luxembourg Centre Rue Aldringen, 17 / Rue Beck, 7 L-1118 Luxembourg Gare Coin Av. de la Liberté / Av. de la Gare L-1931 Luxembourg Knuedler Coin Pl. Guillaume II / Rue de la Reine L-1648 Luxembourg Limpertsberg Allée Scheffer, 33 L-2520 Luxembourg Merl/Belair Bld. Pierre Dupong, 4-6 L-1430 Luxembourg FinanzCenter Walferdange Route de Diekirch, 13 L-7220 Walferdange Bridel Route de Luxembourg, 78 L-8140 Bridel Lintgen Route de Diekirch, 8A L-7440 Lintgen Mersch Centre Marisca / Rue G.-D. Charlotte L-7560 Mersch FinanzCenter Weiswampach/Wemperhardt Op der Haart, 24 L-9999 Wemperhardt Clervaux Grand-Rue, 16 L-9710 Clervaux Hosingen Rue de la Croix, 12 L-9807 Hosingen Troisvierges Grand-Rue, 25 L-9905 Troisvierges Agence Online online@bcee.lu Skype : BCEE Agence Online

31 Anhang IV: Nützliche Adressen Fonds du Logement 74, Mühlenweg L-2155 Luxembourg Tel.: (+352) Services des Aides au Logement 11, rue de Hollerich L-1741 Luxembourg Tel.: (+352) Société Nationale des Habitations à Bon Marché 2b, rue Kalchesbruck L-1852 Luxembourg Tel.: (+352) Ministère de la Culture Service des Sites et Monuments Nationaux 26, rue Münster L-2160 Luxembourg Tel.: (+352) Ministère du Développement durable et des Infrastructures 4, Place de l Europe L-1499 Luxembourg Tel.: (+352) Ministère de l Intérieur 19, rue Beaumont L-1219 Luxembourg Tel.: (+352) Ministère de l Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des Consommateurs 1, rue de la Congrégation L-1352 Luxembourg Tel.: (+352) Administration de l Enregistrement et des Domaines 1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxembourg Tel.: (+352) Administration du Cadastre et de la Topographie 54, avenue Gaston Diderich L-1420 Luxembourg Tel.: (+352) etika Initiativ fir Alternativ Finanzéierung asbl 55, avenue de la Liberté L-1931 Luxembourg Tel./Fax : (+352) contact@etika.lu Ordre des Architectes et des Ingénieurs-Conseils 6, boulevard Grande-Duchesse Charlotte L-1330 Luxembourg Tel.: (+352) Chambre des Métiers 2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxembourg Tel.: (+352) Fédération des Artisans 2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxembourg Tel.: (+352) My Energy 28, rue Michel Rodange L-2430 Luxembourg Tel.: (+352)

32 EUROPÄISCHE VEREINBARUNG EINES FREIWILLIGEN VERHALTENSKODEXES ÜBER VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN FÜR WOHNUNGSWIRTSCHAFTLICHE KREDITE (NACHFOLGEND ALS VEREINBARUNG BEZEICHNET) Die Vereinbarung wurde zwischen den europäischen Verbraucherorganisationen und den europäischen kreditwirtschaftlichen Verbänden, welche wohnungswirtschaftliche Kredite anbieten, ausgehandelt und verabschiedet. Sie schafft die Grundlage für einen freiwilligen Verhaltenskodex (nachfolgend als Kodex bezeichnet), der von jedem Finanzinstitut angewandt werden soll, welches den Verbrauchern solche Kredite anbietet. Die Vereinbarung gliedert sich in zwei Teile: Teil I: Die Anwendungs- und Überwachungsbestimmungen des Kodexes; Teil II: Die Kodexbedingungen in Bezug auf die Informationen, welche den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden sollen, und zwar: - allgemeine Informationen über die angebotenen wohnungswirtschaftlichen Kredite; - individuell gestaltete Informationen im vorvertraglichen Stadium, welche in Form eines europäischen standardisierten Merkblattes vorgelegt werden sollen. Anwendungsbereich des Kodexes Der Kodex umfasst alle Informationen, welche den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden sollen, wenn sie sowohl nationale als auch grenzüberschreitende wohnungswirtschaftliche Kredite zeichnen. Definition eines wohnungswirtschaftlichen Kredites im Sinne des Kodexes Bei einem wohnungswirtschaftlichen Kredit handelt es sich um einen Kredit, welcher einem Verbraucher für den Kauf oder Umbau einer privaten Immobilie gewährt wird, die in seinem Eigentum steht oder die er erwerben möchte, und welche entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine in einem Mitgliedstaat gewöhnlich zu diesem Zweck verwendeten Sicherheit garantiert ist. Die von der Richtlinie 87/102/EWG über den Verbraucherkredit gedeckten wohnungswirtschaftlichen Kredite sind aus dem Anwendungsbereich des Kodexes ausgeschlossen. Das Ziel des Kodexes besteht darin, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Informationen zu garantieren. TEIL I: ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN Der Kodex wird gemäß folgendem Verfahren in die Praxis umgesetzt: 1. Die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände, welche den Kodex zeichnen, werden ihre Verpflichtung öffentlich erklären. 2. Jeder dieser Verbände wird seinen nationalen Mitgliedsinstituten eine offizielle Empfehlung einreichen, um sie zu Folgendem aufzufordern: 2.1. eine offizielle öffentliche Erklärung über ihre Kodexzustimmung abzugeben; 2.2. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine effiziente Kodexumsetzung zu garantieren, was vor allem voraussetzt: ihre Kodexzustimmung innerhalb von sechs Monaten nach Ratifizierung der Vereinbarung mitzuteilen; diese Zustimmung öffentlich zu machen; ihre Verpflichtung zur Kodexanwendung sowie das Datum der Umsetzung an das Zentralregister (vgl. Punkt 7.2.) zu melden. Das Umsetzungsdatum soll nicht länger als zwölf Monate nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Verpflichtung zur Kodexanwendung liegen. 3. Der Kodex wird veröffentlicht und Exemplare werden in jeder Filiale der zeichnenden Institute zur Verfügung stehen. 4. Die besagten Exemplare werden nach wie vor Auskunft über Namen, Adresse und Telefonnummer des zuständigen Organs enthalten. Bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Kodexanwendung können sich die Verbraucher daran wenden. 5. Die Verbraucher werden durch einen speziellen Hinweis im europäischen standardisierten Merkblatt über die Existenz des Kodexes und die Anschaffungsmöglichkeit informiert. 6. Die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände werden einen Jahresbericht über den Umsetzungsstand des Kodexes veröffentlichen. 7. Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass sie : 7.1. die Einführung und die Effizienz des Kodexes kontrollieren wird ; 7.2. für die Einrichtung eines Zentralregisters sorgen wird, welches die Institute erwähnt, die wohnungswirtschaftliche Kredite anbieten, und darunter diejenigen, die den Kodex gezeichnet haben ; 7.3. eine Empfehlung mit dem Kodex veröffentlichen wird, wie bereits in der Mitteilung KOM(1999)232 vom vorgesehen; 7.4. innerhalb von zwei Jahren nach der Veröffentlichung dieser Empfehlung die Kodexumsetzung begutachten wird, und zwar auf der Basis der Ergebnisse eigener Kontrollen, der Jahresberichte von den europäischen kreditwirtschaftlichen Verbänden sowie jeglicher zusätzlich verfügbarer Information. Unmittelbar danach wird der Kodex, unter der Federführung der Europäischen Kommission und auf der Basis der Schlussfolgerungen seiner Begutachtung, durch alle Interessensvertreter revidiert werden. 8. Die Kodexzustimmung wird ebenfalls für die Institute freigegeben, welche nicht zu den europäischen wohnungswirtschaftlichen Verbänden gehören, die den Kodex angenommen haben.

33 TEIL II: FREIWILLIGER VERHALTENSKODEX ÜBER DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFTLICHEN KREDITE Das vorliegende Dokument ist ein freiwilliger Verhaltenskodex (nachfolgend als Kodex bezeichnet), welcher außervertragliche Informationen behandelt, die dem Verbraucher bei wohnungswirtschaftlichen Krediten zur Verfügung gestellt werden sollen. Er ist Gegenstand der europäischen Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodexes über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite (wie in der Vereinbarung bestimmt). Dieser wird von den europäischen Verbraucherorganisationen und den europäischen kreditwirtschaftlichen Verbänden ausgehandelt und verabschiedet. Institute, welche den Kodex zeichnen, verpflichten sich, dem Verbraucher Folgendes zur Verfügung zu stellen, und zwar in Einklang mit den Anwendungsbestimmungen, die in gegenseitigem Einvernehmen und in der wie folgt beschriebenen Form festgelegt wurden: - allgemeine Informationen über die angebotenen wohnungswirtschaftlichen Kredite; - individuell gestaltete Informationen im vorvertraglichen Stadium, welche in Form eines europäischen standardisierten Merkblattes vorgelegt werden sollen. Die endgültige Entscheidung der Annahme eines Kreditangebots von einem Darlehensgeber obliegt dem Verbraucher. 1. Allgemeine Informationen, die dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden sollen Die Vorinformationen über wohnungswirtschaftliche Kredite müssen folgende Auskünfte nach dem gleichen Format enthalten bzw. damit versehen werden: A Darlehensgeber: 1. Name und Adresse des Darlehensgebers; 2. Soweit zutreffend, Name und Adresse des Vermittlers. B Wohnungswirtschaftlicher Kredit: 1. Mögliche Verwendungszwecke des Kredits; 2. Art der Sicherheit; 3. Beschreibung der angebotenen wohnungswirtschaftlichen Kreditarten versehen mit einer kurzen Darstellung der Unterschiede zwischen Produkten mit festem oder variablem Zinssatz, einschließlich der sich daraus ergebenden Auswirkungen für den Verbraucher; 4. Zinssatzarten: fest, variabel oder eine Kombination aus beiden; 5. Richtpreis eines typischen wohnungswirtschaftlichen Kredits für den Verbraucher; 6. Liste der damit verbundenen Kostenelemente (Verwaltungs-, Rechts-, Versicherungs-, Vermittlerkosten, usw.); 7. Mögliche Durchführung der Rückerstattung (inklusive der Anzahl, Häufigkeit und Höhe der Ratenzahlungen, falls zutreffend); 8. Eventuelle Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung (wenn ja, unter welchen Voraussetzungen); 9. Eventuelle Notwendigkeit, die betroffene Immobilie schätzen zu lassen (wenn ja, durch welchen Experten); 10. Allgemeine Information über die steuerliche Abzugsfähigkeit der bezahlten Zinsen eines wohnungswirtschaftlichen Kredits oder über andere geläufige öffentliche Förderungen, bzw. Hinweis auf den Ort, wo man weitere Informationen erhalten kann; 11. Dauer der Bedenkzeit, falls erforderlich; 12. Bestätigung, dass das Darlehensinstitut den Kodex gezeichnet hat, und Hinweis auf die Verfügbarkeit von Exemplaren in seinen Räumen. 2. Informationen, die im Rahmen des europäischen standardisierten Merkblattes zur Verfügung gestellt werden sollen Der Inhalt des europäischen standardisierten Merkblattes wird nebenstehend dargestellt: Banque et Caisse d Epargne de l Etat, Luxembourg Etablissement Public Autonome Siège Central : 1, Place de Metz L-2954 Luxembourg BIC : BCEELULL R.C.S. Luxembourg B tél. (+352)

34 EUROPÄISCHES STANDARDISIERTES MERKBLATT Die nachfolgende standardisierte Information ist ein integraler Bestandteil der europäischen Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodexes über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite. Sie können Ihren Darlehensgeber nach einem Exemplar fragen. Kategorie Beschreibung Vorbemerkungen Das vorliegende Dokument stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar. Die Zahlenangaben werden auf Treu und Glauben zur Verfügung gestellt, um eine genaue Vorstellung des Angebots zu vermitteln, welches der Darlehensgeber unter den aktuellen Marktbedingungen und auf der Basis der bereitgestellten Informationen machen könnte. Diese Angaben können jedoch je nach Marktentwicklung schwanken. Die Übermittlung dieser Informationen verpflichtet den Darlehensgeber nicht, einen Kredit zu genehmigen. 1 Darlehensgeber 2 Produktbeschreibung Diese Kategorie dient zur kurzen aber deutlichen Beschreibung des Produktes. Es soll genau angegeben werden: - ob die geplante Sicherheit ein Grundpfandrecht oder eine andere gewöhnlich verwendete Sicherheitsform ist; - ob es sich um einen tilgungsfreien wohnungswirtschaftlichen Kredit (d.h. der Kunde zahlt zunächst nur Zinsen und der volle Darlehensbetrag wird am Ende der Laufzeit auf einen Schlag zurückgezahlt) oder um ein wohnungswirtschaftliches Annuitätendarlehen (d.h. Zinsen und Rückerstattung der gesamten Ausgaben werden in regelmäßigen Raten getilgt) handelt; - ob die Kreditbedingungen von der vorhandenen Kapitaleinlage des Verbrauchers abhängen (eventuell als Prozentsatz des Wohneigentumswertes beschrieben); - und schließlich ob die Kreditbedingungen von der Bürgschaft eines Dritten abhängig sind. 3 Nominalzinssatz (die Art des Zinssatzes und die Zinsbindungsfrist sind anzugeben) Diese Kategorie dient dazu, Informationen über das Hauptelement des Darlehens zu erteilen, und zwar den Zinssatz. Soweit relevant sollen Einzelheiten über die Variabilität des Zinssatzes angegeben werden (Häufigkeit der Änderungen, Sperrzeit und die entsprechenden Geldbußklauseln, die Zinsober- und untergrenzen, usw.). Wenn es sich um einen Kredit mit variablem Zinssatz handelt, soll auch deutlich angegeben werden: - ob der Satz indexgebunden ist; und - soweit relevant weitere Informationen über den Indexierungsmechanismus. 4 Effektiver Jahreszins auf der Basis der nationalen Gesetzgebung oder gegebenenfalls effektiver Zinssatz Sieht die nationale Gesetzgebung keinen effektiven Jahreszins vor, wird der äquivalente effektive Zinssatz angewandt. 5 Höhe des gewährten Kreditbetrags und der Devise 6 Vertragsdauer des wohnungswirtschaftlichen Kredits 7 Anzahl und Häufigkeit der Ratenzahlung (kann variieren) 8 Bei wohnungswirtschaftlichen Annuitätendarlehen, Höhe jeglicher Ratenzahlung (kann variieren)

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