FINANZIERUNGSHILFEN FÜR EXISTENZGRÜNDER

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1 FINANZIERUNGSHILFEN FÜR EXISTENZGRÜNDER Für die Gründung einer selbständigen Existenz können Existenzgründer zinsgünstige Finanzierungshilfen beantragen. Die Vergabe öffentlicher Förderdarlehen ist jedoch an die Einhaltung grundsätzlicher Voraussetzungen gebunden: Existenzgründer müssen sowohl fachlich als auch kaufmännisch ausreichend qualifiziert sein. Die als erforderlich anzusehende Qualifikation hängt vom jeweiligen Vorhaben ab und ist daher nur im Einzelfall zu beurteilen. Das Gründungsvorhaben muss Aussicht auf dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg bieten. Dies bedeutet, dass nach der Anlaufphase ein Gewinn zu erwarten sein sollte, der eine ausreichende Lebensgrundlage ermöglicht. santräge sind grundsätzlich über ein Kreditinstitut eigener Wahl (in der Regel die Hausbank) an die jeweiligen Förderinstitute zu stellen. Die Anträge müssen vor Beginn der beabsichtigten Investitionsmaßnahme eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Antragsteller sollten sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen (beim ERP-Kapital für Gründung mind. 15 %). Die öffentlichen Finanzierungshilfen müssen nach banküblichen Gesichtspunkten abgesichert werden (Ausnahme: ERP-Kapital für Gründung). Soweit dies nicht möglich ist, können Haftungsfreistellungen oder eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von öffentlichen Förderhilfen und Bürgschaften besteht nicht. EXISTENZGRÜNDUNGSDARLEHEN Die Förderinstitute finanzieren die Neugründung, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens sowie den Erwerb einer tätigen Beteiligung (bspw. Einstieg als geschäftsführender Gesellschafter in eine GmbH). Auch für Gründungen im Rahmen des Franchisings können i. d. R. Förderdarlehen beantragt werden. Förderfähig sind alle betrieblichen Sachinvestitionen (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark, Gebäude, Grundstücke usw.), Markterschließungs- und Werbeaufwendungen, das erste Warenlager und sonstige Betriebsmittel wie Personal-, Werbe- und Mietkosten, die in den ersten Monaten anfallen. Förderanträge müssen über ein Kreditinstitut gestellt werden. Da hier bereits eine Vorprüfung erfolgt, sollte der Antragsteller einen fundierten Businessplan vorlegen. Hierzu gehören eine ausführliche Vorhabensbeschreibung, der berufliche Werdegang, die Rentabilitätsvorschau (Umsatz- und Ertragserwartung) sowie der Kapitalbedarfsplan. Fundierte Hilfestellung zur Erarbeitung eines Businessplans bietet die IHK mit der Gründungswerkstatt Heilbronn-Franken ( Existenzgründungen können durch Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen finanziert werden. Die IHK hilft Ihnen gerne bei der Auswahl der Förderprogramme und bei der Ausarbeitung eines Finanzierungsplans.

2 DIE WICHTIGSTEN FÖRDERPROGRAMME SIND: Gründungsfinanzierung Baden-Württemberg Die Gründungsfinanzierung Baden-Württemberg ist ein gemeinsames Programm der L-Bank, der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und der KfW. Das Programm richtet sich an Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen, die maximal fünf Jahre am Markt tätig sind. Die Zinsen werden durch das Land verbilligt. Finanziert werden Investitionen aller Art sowie Betriebsmittel. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der shöchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Millionen Euro. Bei dem Programm gibt es ein risikogerechtes Zinssystem. Der Zins richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bonität) des Kreditnehmers sowie der Werthaltigkeit der Sicherheiten, die für den Kredit gestellt werden können. Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitäts- und eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die Preisklasse für den Zins. Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (bis 1,25 Mio. Euro) durch die Bürgschaftsbank (Gründungsfinanzierung 50) zu besonders günstigen Konditionen möglich. Reicht diese Bürgschaft nicht aus, kann eine Bürgschaft bis zu 80 % (max. 1,25 Mio. Euro) bei der Bürgschaftsbank beantragt werden. Bei höheren Bürgschaftsbeträgen ist die L-Bank zuständig. ERP-Kapital für Gründung ERP-Kapital für Gründung wird von der KfW an Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe gewährt. Die Fördermittel haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion. Voraussetzung ist ein Eigenkapitaleinsatz von 15 %; die Eigenmittel können mit ERP-Kapital für Gründung bis auf 45 % des Kapitalbedarfs aufgestockt werden, höchstens jedoch Euro. Das hat eine Laufzeit von 15 Jahren; in den ersten 7 Jahren besteht Tilgungsfreiheit. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden; erforderlich ist jedoch die persönliche Haftung des Antragstellers. Folgeinvestitionen sind innerhalb von drei Jahren nach der Gründung förderfähig. Eine Kombination von aus der Gründungsfinanzierung Baden- Württemberg mit dem ERP-Kapital für Gründung ist in der Regel möglich. Startfinanzierung 80 Im Programm Startfinanzierung 80 werden Vorhaben von Existenzgründern und jungen Unternehmen mit einem Gesamtkapitalbedarf von bis zu Euro gefördert. Bei Teamgründungen oder jungen Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern sind auch größere Vorhaben bis zu Euro förderfähig. Die zinsverbilligten Förderdarlehen der L-Bank (Höchstbetrag Euro je Gründer oder Unternehmer bzw. insgesamt maximal Euro) sind zusätzlich mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank in Höhe von 80 % abgesichert. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel. Das Programm bietet mehrere Laufzeitvarianten. Gefördert werden die Neugründung, die Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung. Die Existenzfestigung wird innerhalb von fünf Jahren nach Gründung oder Übernahme gefördert.

3 ERP-Gründerkredit - StartGeld Mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld bietet die KfW Existenzgründern und kleinen Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit Förderkredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Finanziert werden bis zu 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal Euro. Die KfW gewährt eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 %. Der Investitionsbetrag kann über Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird. Ergänzend gibt es mit der Fördervariante ERP-Gründerkredit Universell ein weiteres Finanzierungsangebot. Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit Existenzgründer, die durch Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts einen Gründungszuschuss der Arbeitsagentur erhalten. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Bei der Entscheidung ist der Vorrang der Vermittlung zu berücksichtigen. Die Arbeitsagentur muss dabei prüfen, ob der gründungswillige Arbeitslose in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden kann. Bei der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen bestehen. In den ersten sechs Monaten ab der Gründung wird ein monatlicher Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG I) gewährt. Außerdem werden pauschal 300 Euro monatlich für die soziale Sicherung gewährt. Für weitere neun Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Sicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden. Für die Gewährung des Gründungszuschusses ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (bspw. IHK) zur Tragfähigkeit der Existenzgründung erforderlich. Hierzu muss ein fundierter Businessplan (beruflicher Werdegang, Vorhabensbeschreibung, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Ertragserwartung) vorgelegt werden.

4 Förderprogramme Existenzgründung und -festigung BA DRV ERP Bundesagentur für Arbeit Deutsche Rentenversicherung Programm ehemals entwickelt aus dem European Recovery Program (Marshallplan) der Nachkriegszeit Programm Landesprogramm Startfinanzierung 80 Landesprogramm Gründungsfinanzierung ERP-Gründerkredit StartGeld ERP-Kapital für Gründung Wer gefördert wird Was gefördert wird Wie gefördert wird Wie die Konditionen sind Wo der Antrag zu stellen ist Wann der Antrag zu stellen ist Existenzgründer aus Gewerbe und Freie Berufe mit Gesamtkapitalbedarf bis (bei Teamgründung bis ) bis 5 Jahre nach Gründung Neugründung, Betriebsübernahme, tätige Beteiligung, Existenzfestigung (innerhalb von 5 Jahren); Investitionen (Bau- u. Umbauvorhaben, Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge), Waren-, Material-, Ersatzteillager, Betriebsmittel (Lohn-,Mietkosten, Markteinführung); Erwerbspreis oder Gesellschaftsanteil (bis 100 % der förderfähigen Kosten); max je Gründer oder Unternehmer; insges. maximal je Unternehmen; die Hausbank kann den u. g. Zins um bis zu 0,5 %-Punkte erhöhen Zinssatz: 1,25 % Auszahlung jeweils: 100 % Effektiv-Zins 2,35 % ein Jahr tilgungsfrei. Laufzeit 5, 8 oder 10 Jahre (mit 0, 1 oder 2 tilgungsfreie Jahre) möglich. Sicherheit: Bürgschaft in Höhe von 80 % Bearbeitungsgebühr: 1 % aus dem Bürgschaftsbetrag, mindestens 200 ; Provision: 0,8 % p. a. vom Bruttodarlehensbetrag (im Effektivzins enthalten) Existenzgründer und max. fünf Jahre alte gewerbliche Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. Umsatz bzw. 43 Mio. Bilanzsumme; Freie Berufe Gründung (auch Nebenerwerb), Übernahme, tätige Beteiligung, Existenzfestigung (innerhalb von 5 Jahren nach Gründung); Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Nutzfahrzeuge, Geräte, Maschinen, Einrichtungen; Warenlager, Betriebsmittel (bis 100 % der förderfähigen Kosten); Betriebsmittel ausschließlich fünf Jahre Laufzeit; min. i.d.r , max. 5 Mio. ; außerplanmäßige Tilgungen nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung ein Jahr tilgungsfrei. Alternativen z. B.: Laufzeit: 8 / 2 Jahre; Laufzeit: 10 / 2 Jahre; Zinssatz: 1,05-7,45 % *) Laufzeit: 20 / 3 Jahre Auszahlung: 100 %; auch ohne tilgungsfreie Jahre möglich; Sicherheiten: ggf. Bürgschaft der Bürgschaftsbank u.u. zu Sonderkonditionen Natürliche Personen sowie Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter und 10 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme), die weniger als fünf Jahre bestehen, und Freie Berufe Existenzgründung (Errichtung, Erwerb eines Betriebes, Übernahme einer tätigen Beteiligung); auch für Nebenerwerb, der mittelfristig auf Vollerwerb ausgerichtet ist; erneute Unternehmensgründung unter bestimmten Bedingungen; Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren (bis zu 100 % des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs); max je Existenzgründer, davon bis zu 30 T für Betriebsmittel; bei Gründungen im Team kann jeder Gründer bis 100 TE beantragen Zinssatz: 2,05 % Effektiv-Zins: 2,07 % bis ein Jahr tilgungsfrei; alternativ: Zinssatz: 2,70 % Effektiv-Zins: 2,73 % Laufzeit: 10 / 2 Jahre. Auszahlung: 100 % Sondertilgungen sind nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich Sicherheiten: Haftungsfreistellung 80 % Personen, die eine selbständige und nachhaltig tragfähige Existenz als Haupterwerb aufnehmen; Festigung innerhalb von drei Jahren nach Gründung Gründung (auch tätige Beteiligung oder Übernahme) oder Festigungsmaßnahme innerhalb von drei Jahren nach Gründung; gefördert werden Betriebsund Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen, Material-, Waren-, Ersatzteillager,bestimmte externe Beratungen, Messeteilnahmen; keine Betriebsmittel Nachrangdarlehen (risikotragende Mittel mit Eigenkapitalfunktion); Eigenmitteleinsatz mindestens 15 %, die mit diesem bis auf 45 % aufgestockt werden können; max pro Person insgesamt Zinssätze: Jahr: 0,65 % Jahr: 2,65 % danach Neufestlegung; Auszahlung: 100 % Effektiv-Zins: 3,07 % Garantie-Entgelt: 1 % p.a.; Laufzeit: 15 Jahre, davon 7 Jahre tilgungsfrei. Sicherheit: nur persönliche Haftung des Antragstellers und u. U. des Ehegatten bzw. Lebenspartners; Außerplanmäßige Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung Hausbank L-Bank Hausbank L-Bank Hausbank KfW Hausbank KfW Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Wer begutachtet IHK auf Anforderung der Bürgschaftsbank; vorab IHK-Beratung erforderlich Vor Antragstellung muss sich der Gründer durch die IHK beraten lassen IHK oder andere unabhängige, fachlich kompetente Stelle Was noch wichtig ist Gefördert wird auch die wiederholte Existenzgründung oder ein gleitender Übergang in die Selbstständigkeit Für Finanzierungvorhaben über und für Vorhaben im Ausland steht 50 %-ige Bürgschaft der Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich der ERP-Gründerkredit- Universell zur Verfügung (siehe Seite 5) Kombination mit anderen Förderdarlehen ist möglich Fundstelle Merkblatt der L-Bank Nr. 8601, Stand: 01/2017 Merkblatt der L-Bank Nr. 8610, Stand: 01/2017 KfW-Merkblatt Nr. 2258, Stand: 08/2016 KfW-Merkblatt Nr. 0213, Stand: 08/2016 Anmerkung *) Die Zinsspanne gibt den günstigsten und den höchsten Zinssatz im Rahmen des Risikogerechten Zinssystems (RGZS) an. Hierbei stuft die Hausbank den Antragsteller je nach individueller Bonität und Sicherheitenlage in eine der Preisklassen ein, aus der sich dann der konkrete Zinssatz innerhalb der angegebenen Zinsspanne ergibt

5 BMWi KfW L-Bank Bundesministerium für Wirtschaft und Energie KfW Bankengruppe L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg MBG PtJ Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden- Württemberg GmbH Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsstelle Berlin ERP-Gründerkredit Universell BA-Programm Gründungszuschuss MBG Beteiligungen Existenzgründung / Unternehmensnachfolge MBG-Risikokapitalfonds EXIST-Forschungstransfer Existenzgründer und maximal fünf Jahre alte gewerbliche Unternehmen (Gruppenumsatz maximal 500 Mio. ), freie Berufe Existenzgründung (Errichtung, Erwerb eines Betriebes, Übernahme einer tätigen Beteiligung), auch Gründung im Nebenerwerb oder erneute Unternehmensgründung; Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Gründung; Vorhaben im Ausland (bis 100 % der förderfähigen Investitionskosten); Betriebsmittel (mit fünf Jahren Laufzeit); max. 25 Mio. pro Vorhaben; außerplanmäßige Tilgung der nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich Zinssatzsätze (nur KMU): 1,00-7,40 % *) ein Jahr tilgungsfrei. Alternativen z. B.: Laufzeit: 10 / 2 Jahre; Auszahlung jeweils 100 %; Bei vorwiegendem Bauanteil, bei Erwerb oder Beteiligung wird eine 20-jährige Laufzeit angeboten (davon drei Jahre tilgungsfrei) Arbeitnehmer, die ihre Existenzgründer in der Arbeitslosigkeit durch eine gewerblichen Wirtschaft Selbständigkeit beenden (Neugründung, Festigung und noch mindestens 150 bis drei Jahre, tätige Beteiligung, Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben MBO, MBI, Be- triebsübernahme) Sicherung des Lebensunterhalts und soziale Sicherung nach Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche. Zu berücksichtigen ist die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und die Frage, ob Stellenangebote vorhanden sind Zuschüsse im Ermessen der Agentur für Arbeit, aufgeteilt in zwei Förderphasen: 1. Phase sechs Monate 2. Phase neun weitere Monate; Arbeitslosengeld-Anspruch wird im selben Maße aufgebraucht 1. Phase in Höhe des bislang bezogenen, individuellen Arbeitslosengeldes, zuzüglich monatlich 300 (bei eigener Kündigung zunächst zwölfwöchige Sperrfrist); 2. Phase Pauschalbetrag in Höhe von monatlich 300 (die Geschäftstätigkeit muss anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden) Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. -festigung entstehenden Kosten (Investitionen, Betriebsmittel); auch bei Übernahme bzw. einer tätigen Beteiligung; es muss ein Erfolg versprechendes Konzept vorliegen; ein angemessener Eigenmitteleinsatz ist erforderlich Stille Beteiligungen min max die Höhe orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz; bei Unternehmensnachfolge max. Beteiligungshöhe ; Zins in den ersten drei Jahren 3,75 % + 2,0 % gewinnabhängig Beteiligungsentgelt: Jahr: 4,00 % fest + 2,0 % gewinnabhängig; Jahr: 5,75 % fest + 2,0 % gewinnabhängig; ab 7. Jahr: 6,50 % fest + 2,0 % gewinnabhängig. Laufzeit: 10 Jahre, vorzeitige Rückzahlung ist gegen Agio möglich. Bearbeitungsgebühr: 1 % der genehmigten Beteiligung Sicherheiten: Bürgschaftsbank/persönliche Garantie Gründer und junge (bis fünf Jahre) technologieorientierte/innovative Unternehmen (weniger 50 Beschäftigte, Umsatz/Bilanzsumme max. 10 Mio. ) Mitfinanzierung von Kosten der Gründung, der Entwicklung von Produkten (inkl. Prototypen, Referenzanlagen) und Verfahren; Markteinführungskosten u. Investitionen im Rahmen von Early-Stage- u. Startup-Finanzierungen. Auch im Rahmen von Co-Ventures Stille und offene Beteiligungen, in der Regel bis 1 Mio. ; Voraussetzungen sind u. a. eine Erfolg versprechende, innovative Geschäftsidee, ein qualifiziertes Management und eine ausreichende Gesamtfinanzierung Beteiligungsentgelt: Konditionen setzen sich aus einer Festvergütung, einer Gewinnbeteiligung sowie einem Aufgeld bei Rückzahlung zusammen; Laufzeit maximal 10 Jahre; Bearbeitungsgebühr: 1 % der genehmigten Beteiligung Forscherteams an Hochschulen; kleine technologieorientierte Unternehmen gemäß KMU-Definition (Rechtsform Kapitalgesellschaft) Phase I: Entwicklungsarbeiten zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung; Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren; Businessplan. Phase II: Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben; der Förderzeitraum beträgt jeweils (I u. II) 18 Monate; in Einzelfällen 36 Monate bei Phase I; eine unmittelbare Antragstellung für die Phase II ist allerdings nicht möglich Phase I: 90 % für FhG, HGF, Max-Planck-Gesellschaft u. Leibniz-Gemeinschaft, bis zu 100 % für Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen; Phase II: Gründungszuschuss im Verhältnis von 3:1 zur Höhe der eigenen Mittel (Eigenkapital, Beteiligungskapital), max ; jedoch höchstens 75 % der spezifischen Kosten des Vorhabens Hausbank KfW Örtliche Agentur für Arbeit auch: Reha (DRV) MBG oder Hausbank MBG Hochschule / Forschungseinrichtung PtJ Vor Beginn des Vorhabens Vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Das Vorhaben darf noch nicht abgeschlossen sein Vor Beginn des Vorhabens Einreichung von Projektskizzen und des Kalenderjahres Bei einer Investitionsfinanzierung ist eine 50 %- ige Haftungsfreistellung für in der Regel mindestens drei Jahre alte Unternehmen möglich KfW-Merkblatt Nr. 2259, Stand 08/2016 IHK oder andere fachkundige Stelle zur Tragfähigkeit des Vorhabens ALG II-Empfänger können zur Sicherung des Lebensunterhaltes Einstiegsgeld und für Sachgüter Zuschüsse (max ) und/oder erhalten 93 und 94 SGB III; 16b und 16c SGB II IHK und Fachverband auf Anforderung der MBG Konditionen-Merkblatt der MBG Für eine erste Beurteilung ist ein vollständiger Businessplan notwendig. Über das Projekt kann ein externes Gutachten eingeholt werden Konditionen-Merkblatt der MBG Expertenjury Alternative Förderangebote im Hochschulbereich: EXIST-Gründerstipendium sowie Landesprogramm "Junge Innovatoren" Richtlinie des BMWi vom

6 BÜRGSCHAFTEN DER BÜRGSCHAFTSBANK Antragsberechtigte Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks, der Industrie, des Gartenbaus, des Handels, der Verkehrsbetriebe, des Gastgewerbes und andere Dienstleistungsbetriebe. Verwendungszweck Verbürgung von Förderbankkredite oder Hausbankdarlehen (bspw. zur Finanzierung von Maschinen, Geschäftsbauten, Betriebsmittel, Existenzgründungen); neu eingeräumten Kontokorrent- oder Avalrahmen, darüber hinaus auch Aufstockungen bereits eingeräumter Kreditlinien (jedoch keine Umschuldungen); Krediten zur Auftragsvorfinanzierung; hierzu gehört auch die Verbürgung einer Anzahlung, die einem Unternehmen dann zur Finanzierung eines (größeren) Auftrags voll zur Verfügung gestellt werden kann. Voraussetzungen Das betriebliche Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein. Art der Förderung Bürgschaften bis maximal 80 % des Kreditbetrages, höchstens 1,25 Millionen Euro. Konditionen Bearbeitungsgebühr: 1,0 % aus der genehmigten Bürgschaft; keine Bearbeitungsgebühr bei Ablehnungen, Rückgaben und Rücknahmen. Bürgschaftsprovision: i.d.r. 1,0 % p. a. jeweils vom Kreditbetrag. Antragstermin Vor sgewährung. Antragsweg Über das kreditgewährende Bankinstitut an die Bürgschaftsbank. Weitere Informationen unter

7 ANSPRECHPARTNER BEI DER IHK HEILBRONN-FRANKEN Christina Nahr-Ettl Telefon Fax Thomas Leykauf Telefon Fax Martin Neuberger Telefon Fax Geschäftsstelle Bad Mergentheim Christof Geiger Telefon Fax Geschäftsstelle Schwäbisch Hall Franz Henschel Telefon Fax HINWEIS: Das Merkblatt wurde mit der gebotenen Sorgfalt erarbeitet, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Stand: Februar 2017

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