Hausrat- Mitbewerbervergleich

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1 - Mitbewerbervergleich Bedingungsvergleich auf der Grundlage der -Muster-VHB 2010 des GDV Stand: 12. September 2011

2 Liebe Vertriebspartner, diesen Bedingungsvergleich haben wir erstellt, um Ihnen einen besseren Überblick über die Marktsituation zu geben und damit Ihre Arbeit zu erleichtern. Wir haben versucht, alle wichtigen Leistungsmerkmale möglichst objektiv darzustellen. Dabei können wir natürlich keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen und redaktionelle Versehen trotz aller Sorgfalt nicht vollständig ausschließen. Liebe Mitbewerber, falls Sie in unserem Vergleich unvollständige oder unrichtige Angaben zu Ihrem Angebot feststellen, unterrichten Sie uns bitte, damit wir dies ggf. sofort korrigieren können. Systematik des Mitbewerbervergleiches Benchmark des Vergleiches sind die Musterbedingungen für die versicherung VHB 2010 (nachfolgend: "Muster-VHB") des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In der linken Spalte sind Kriterien angegeben, die sich aus den Muster-VHB sowie den verglichenen Bedingungswerken ergeben. Die Kriterien sind so gewählt, dass die Bedingungsunterschiede möglichst exakt herausgearbeitet werden. In den Vergleich einbezogen wurden die nach unserer Kenntnis leistungsstärksten Bedingungswerke der aus Maklersicht wichtigsten versicherer gemäß den Anfang 2011 veröffentlichten Ergebnissen der Befragung von teilnehmenden Personen der experten-netzwerk GmbH (experten Voting STATUS QUO). Die Bedingungen wurden unseren XL- und -Bedingungen gegenüber gestellt. Untersucht wurden versicherungen gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, weitere Elementarschäden und - soweit angeboten - unbenannte Gefahren. Berücksichtigt wurden alle in den verglichenen Bedingungswerken enthaltenen beitragsfreien Erweiterungen und sonstigen Abweichungen von den Musterbedingungen. Nicht einbezogen wurden reine Kombiprodukte (z.b. feste Bündelung und Wohngebäude), Senioren- und sonstige Spezialprodukte sowie beitragspflichtige Erweiterungen. Grün unterlegt sind diejenigen Angaben und Werte, die sich in Bezug auf das in der linken Spalte angegebene Kriterium als die für den Kunden vorteilhafteste Lösung aller verglichenen Bedingungen darstellen ("beste Lösung"). Ein Haken mit grüner Unterlegung bedeutet, dass das in der linken Spalte angegebene Kriterium voll erfüllt ist. Auch eine den Musterbedingungen entsprechende Regelung führt zu einem grün unterlegten Haken, falls in anderen Bedingungswerken einschränkende Regelungen zu finden sind und die Musterbedingungs-Regelung insofern die beste Lösung darstellt. Die Abwägung zwischen prozentualen und absoluten Entschädigungsgrenzen fand auf der Grundlage einer versicherungssumme von 7 statt. Weiß sind alle Felder, die nicht die beste Regelung darstellen. Ein leeres weißes Feld bedeutet, dass das Bedingungswerk hinsichtlich dieses Kriteriums weder positiv noch negativ von den Musterbedingungen abweicht. Bei reinen Zahlenvergleichen sind der besseren Übersichtlichkeit halber auch Werte eingetragen, die den in der linken Spalte angegebenen Werten der Musterbedingungen entsprechen. Rot umrahmt und in roter Schrift wiedergegeben sind alle Regelungen, die zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den Regelungen der Musterbedingungen abweichen und daher für den Vermittler ein potenzielles Beratungshaftungsrisiko darstellen ("Einschränkungen"). Inhaltliche Aussage: Da die gewählte tabellarische Form des Bedingungsvergleiches keine vollständige Wiedergabe der Bedingungsregelungen zulässt, kann und soll der Vergleich Hinweise dafür liefern, sich die betreffenden Bedingungen an dieser Stelle genauer anzuschauen. Die Reihenfolge der Produkte ergibt sich aus der auf Seite 3 zusammengefassten Anzahl der besten Lösungen abzüglich der Einschränkungen (aufsteigend von links nach rechts; bei gleichem Ergebnis gibt die geringere Zahl an Einschränkungen den Ausschlag). Die Summierung der besten Lösungen und Einschränkungen dient lediglich als Anhaltspunkt für das Leistungsvermögen der einzelnen Bedingungswerke. Ein genaueres Bild könnte möglicherweise durch eine Gewichtung der einzelnen Kriterien erreicht werden. Als selbst in den Vergleich einbezogener Versicherer haben wir jedoch auf eine Gewichtung der Kriterien insbesondere auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen bewusst verzichtet. Unabhängig davon hängt eine solche Gewichtung vor allem vom jeweiligen Betrachter und dessen subjektiven Präferenzen ab. Hinweis Der hier zur Verfügung gestellte Mitbewerbervergleich ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht verändert werden. Die Nutzung ist zum Zweck der eigenen Informationserlangung erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte, auch an Versicherungsnehmer, ist nicht zulässig. Jede Vervielfältigung oder Veröffentlichung des Mitbewerbervergleiches ist ohne Einwilligung der Inter Versicherungs-AG Vienna Insurance Group untersagt. Jede Verletzungshandlung wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Inter Seite 2 Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

3 Top (B28) Anzahl beste Lösungen Feuer (ab Zeile 1) ED, Raub, Vandalismus (ab Zeile 31) ED außerhalb von Gebäuden (ab Zeile 50) Diebstahl von Fahrrädern etc. (ab Zeile 69) Einfacher Diebstahl, strafbare Handlung (ab Zeile 88) Leitungswasser (ab Zeile 126) Sturm und Hagel (ab Zeile 156) Weitere Elementargefahren (ab Zeile 163) Sonstige und unbenannte Gefahren (ab Zeile 176) Versicherte Sachen, Versicherungort (ab Zeile 194) (ab Zeile 226) Außenversicherung (ab Zeile 237) Versicherte Kosten (ab Zeile 250) Serviceleistungen (ab Zeile 289) Schadenregulierung (ab Zeile 310) Obliegenheiten (ab Zeile 328) Vertragsanpassung (ab Zeile 341) Sonstiges (ab Zeile 350) Gesamtzahl beste Lösungen Anzahl Einschränkungen beste Lösungen abzüglich Einschränkungen Inter Seite 3 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

4 Top (B28) Feuer Verzicht auf die Branddefinition gemäß Muster-VHB ("Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ") In Erweiterung der Muster-VHB sind Brandschäden an Sachen, die einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt werden, mitversichert Die Erweiterung gemäß Zeile 2 gilt auch für Brandschäden an Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird Sengschäden sind in Erweiterung der Muster-VHB mitversichert, und zwar ohne Entschädigungsgrenze und ohne Selbstbehalt Reine Schmorschäden sind in Erweiterung der Muster-VHB mitversichert und zwar ohne Entschädigungsgrenze und ohne Selbstbehalt In Erweiterung der Muster-VHB sind Rauchschäden durch am Versicherungsort befindliche Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen mitversichert Die Erweiterung gemäß Zeile 6 gilt auch für Schäden durch Ruß Die Erweiterung für Rauch- und Rußschäden ist nicht auf Schäden durch Anlagen am Versicherungsort beschränkt Entsprechend den Muster-VHB ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen versichert Gemäß den Muster-VHB sind Kurzschlussschäden an elektr. Geräten/Einrichtungen versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück Schäden anderer Art entstanden sind Gemäß den Muster-VHB sind Kurzschlussschäden an elektr. Geräten/Einrichtungen versichert, wenn an Antennen oder anderen Sachen Spuren eines Blitzschlags vorliegen Gemäß den Muster-VHB sind Überstromschäden an elektr. Geräten/Einrichtungen versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück Schäden anderer Art entstanden sind Gemäß den Muster-VHB sind Überstromschäden an elektr. Geräten/Einrichtungen versichert, wenn an Antennen oder anderen Sachen Spuren eines Blitzschlags vorliegen Gemäß den Muster-VHB sind Überspannungsschäden an elektr. Geräten/Einrichtungen versichert, wenn an Antennen oder anderen Sachen Spuren eines Blitzschlags vorliegen Überspannungsschäden an elektr. Geräten/Einrichtungen sind in Erweiterung der Muster-VHB auch ohne direkte Blitzeinwirkung auf Sachen mitversichert 2. Zeitwert % der / SB SB 10% SB 10% Zeitwert 10% der Einschränkungen / SB 250 Einschränkungen / SB 250 SB 100 bzw. genereller SB SB 100 bzw. genereller SB 4 5 5% der 6 5% der 7 Anlagen in unmittelb. Umgebung 8 9 Gebäude, Antennenanlagen Gebäude, Antennenanlagen 10% der / SB % der / SB % der / SB % der / SB nein nein /qm Wfl., max /qm Wfl., max Inter Seite 4 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

5 Top (B28) Die Erweiterung gemäß Zeile 15 gilt auch für Überstromund Kurzschlussschäden In Erweiterung der Muster-VHB sind Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden auch durch sonstige atmosphärische Elektrizität versichert Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB Schäden an Kühl-/Gefriergut in Kühlgeräten infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB Schäden an Kühl-/Gefriergut in Kühlgeräten durch technisches Versagen der Geräte Der Versicherungsschutz gemäß Zeile 18 und 19 ist nicht an die Einhaltung besonderer vertraglicher Obliegenheiten geknüpft Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch alle übrigen Schäden durch Kurzschluss und Stromschwankung Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch Schäden durch Verpuffung Ausdrücklich mitversichert sind auch Schäden durch Blindgänger In Erweiterung der Muster-VHB sind auch Schäden durch Überschalldruckwellen mitversichert Überstrom / kein Kühlgut % der max.1000 kein Kühlg. / kein Kühlgut 10% der / SB % der / SB % der / kein Kühlgut / kein Kühlgut kein Kühlgut kein Kühlgut kein Kühlgut 20% der 20% der kein Kühlgut Kurzschluss, Überstrom 21 5% der Versichert ist neben dem Aufprall von Luftfahrzeugen (=Muster-VHB) auch der Aufprall sonstiger Flugkörper unbemannte In Erweiterung der Muster-VHB sind auch Schäden durch den Anprall von Straßenfahrzeugen versichert 10% der Die Erweiterung gemäß Zeile 26 gilt ohne Einschränkungen in Bezug auf den Besitzer des schadenverursachenden Fahrzeugs nicht Mitglied VN- Haushalt nicht VN nicht VN nicht VN nicht Mitglied VN- Haushalt nicht VN nicht VN oder Mitvers. nicht VN oder Mitvers. nicht VN nicht VN nicht VN nicht VN nicht VN In Erweiterung der Muster-VHB ist auch der Anprall von Schienenfahrzeugen versichert Zeile 27 Zeile 27 Zeile 27 Zeile 27 Zeile 27 Zeile In Erweiterung der Muster-VHB ist auch der Anprall von Wasserfahrzeugen versichert Zeile 27 Zeile 27 Zeile 27 Zeile 27 Zeile 27 Zeile Die Erweiterungen gemäß Zeile 26 bis 29 gelten auch im Rahmen der Außenversicherung 30 Inter Seite 5 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

6 Top (B28) Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Gemäß den Muster-VHB gilt die Entwendung von Sachen aus einem verschlossenen Raum nach Einschleichen oder dortigem Verborgen halten als Einbruchdiebstahl Gemäß den Muster-VHB gilt das Eindringen mit richtigem Schlüssel als Einbruch, wenn dieser durch Raub inner- oder außerhalb des Versicherungsorts erlangt wurde Als Einbruch gilt in Erweiterung der Muster-VHB auch, wenn der Einbrecher über nicht versicherte Räume ohne weitere Hindernisse in die Räume gelangt ist Gemäß den Muster-VHB ist das Aufbrechen/Öffnen eines abgeschlossenen Behältnisses innerhalb eines Gebäudes versichert Gemäß den Muster-VHB ist das Öffnen eines Behältnisses mit richtigem Schlüssel versichert, wenn dieser durch Raub inner- oder außerhalb des Versicherungsorts erlangt wurde Gemäß den Muster-VHB ist das Öffnen eines Behältnisses mit richtigem Schlüssel versichert, wenn dieser durch Einbruchdiebstahl erlangt wurde In Erweiterung der Muster-VHB ist das Öffnen eines Behältnisses mit richtigem Schlüssel auch versichert, wenn dieser durch einfachen Diebstahl erlangt wurde Der Versicherungsschutz gemäß Zeile 34 bis 37 ist entsprechend den Muster-VHB nicht auf bestimmte Behältnisse beschränkt Ersetzt werden in Erweiterung der Muster-VHB auch Telefonmehrkosten infolge Telefonmissbrauchs nach einem Einbruch Die Erweiterung nach Zeile 39 gilt ebenso bei Missbrauch eines Mobiltelefons - auch außerhalb des Versicherungsorts Entsprechend den Muster-VHB gilt für Raub - auch außerhalb des Versicherungsorts - keine Einschränkung hinsichtlich der Tatorteigenschaft In Erweiterung der Muster-VHB sind bei Raub am Versicherungsort auch Sachen versichert, deren Heranschaffung an den Tatort erpresst wurde Bei einem Raub innerhalb der Wohnung stehen dem VN gemäß Muster-VHB alle Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind Mitversichert ist in Erweiterung der Muster-VHB außerhalb des Versicherungsorts die Beraubung von Personen, die der VN mit der Betreuung der Sachen beauftragt hat In Erweiterung der Muster-VHB ist der Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten mitversichert, die durch Einbruchdiebstahl oder Raub erlangt wurden nein 31 außerhalb des VOrts außerhalb des VOrts in Außenvers. Zeile 34 Zeile 34 in Außenvers. abschl. Aufzählung außerhalb des VOrts außerhalb des VOrts außerhalb des VOrts außerhalb des VOrts außerhalb des VOrts außerhalb des VOrts % der % der % der / innerhalb / innerhalb 10% der % der Gebäude, Grundstück Gebäude, Grundstück / keine Kundenkarten Mitglied VN- Haushalt 100 / keine Kundenkarten geeignete Obhüter geeignete Obhüter geeignete Obhüter % der / keine Kundenkarten % der Inter Seite 6 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

7 Top (B28) In Erweiterung der Muster-VHB ist auch der Kartenmissbrauch mittels einer durch räuberische Erpressung erlangten PIN versichert Schäden durch vorsätzliche Handlungen von Mitbewohnern oder Hausangestellten sind gemäß Muster-VHB nicht ausgeschlossen oder begrenzt Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch Vandalismusschäden nach Einschleichen oder Verborgen halten in einem verschlossenen Raum Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch Vandalismusschäden bei einer Beraubung innerhalb des Versicherungsorts 250 / keine Kundenkarten 100 / keine Kundenkarten % der / keine Kundenkarten % der SB 10% SB 10% / Graffitischäden / Graffitischäden ED außerhalb von Gebäuden (nach Muster-VHB nicht versichert) Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs Die Erweiterung gemäß Zeile 50 gilt auch für Fotoapparate und elektronische Geräte inklusive Zubehör 1% der % der, max % der 1% der % der 2% der elektr. Geräte in Kofferraum 2% der bei Autoklau 5% % der % der Die Erweiterung gemäß Zeile 50 gilt auch für (außer Bargeld/Urkunden/Wertpapiere) Die Erweiterung gemäß Zeile 50 gilt auch nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) nach beendetem Gebrauch und ohne Einschränkung hinsichtlich des Abstellorts bew. Parkplatz, verschl. Hof geschl. Garage abgeschl. Garage 600 Zeitwert bew. Parkplatz, verschl. Hof bew. Parkplatz, verschl. Hof Die Erweiterung gemäß Zeile 50 gilt weltweit Europa EU, EFTA Europa Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Die Erweiterung gemäß Zeile 50 gilt auch für Wohnmobile Die Erweiterung gemäß Zeile 50 gilt auch für den Diebstahl aus Kraftfahrzeug-Anhängern Wohnanhänger außer Wohnwagen Die Erweiterung gemäß Zeile 50 gilt auch für den Diebstahl aus einer Dachbox Die Erweiterung gemäß Zeile 50 ist nicht mit einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers verbunden Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus dem verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs Die Erweiterung gemäß Zeile 59 gilt auch für Fotoapparate und elektronische Geräte inklusive Zubehör sowie für 2% der / Sportfahrzeuge keine 58 1% der / Sportfahrzeuge keine keine 2% der / Sportfahrzeuge 2% der keine wie Zeile 51 und Inter Seite 7 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

8 Top (B28) 61 Die Erweiterung gemäß Zeile 59 gilt auch nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) nach beendetem Gebrauch und ohne Einschränkung hinsichtlich des Abstellorts nicht öffentlicher Liegplatz nicht öffentlicher Liegplatz Die Erweiterung gemäß Zeile 59 gilt weltweit Deutschland Für die Erweiterung gemäß Zeile 59 gilt kein Selbstbehalt SB Mitversichert ist der Diebstahl von Sachen aus einem verschlossenen Spind oder Schließfach außerhalb von Gebäuden Die Erweiterung gemäß Zeile 64 gilt auch für Fotoapparate und elektronische Geräte inklusive Zubehör sowie für Spind % der wie Zeile 51 und Für die Erweiterung gemäß Zeile 64 gilt kein Selbstbehalt SB Mitversichert ist der Diebstahl von Sachen aus einer verschlossenen Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil Für die Erweiterungen gemäß Zeile 67 gilt keine besondere Entschädigungsgrenze /, keine max. 500 Schiffskabine 1. 2% der 67 10% der 2% der max. wie Zeile 50 bis Diebstahl von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen und Gehilfen (nach Muster-VHB nicht versichert) Mitversichert ist der einfache Diebstahl von mit anderen Gegenständen durch ein eigenständiges Fahrradschloss verbundenen Fahrrädern Versicherungsschutz besteht auch nach beendetem Gebrauch, sofern das gemäß Zeile 69 gesicherte Fahrrad zusätzlich in einem Gebäude untergebracht ist Versicherungsschutz besteht nach beendetem Gebrauch auch außerhalb von Gebäuden, sofern das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gesichert ist War das Fahrrad nach beendetem Gebrauch nicht durch ein eigenständiges Fahrradschloss gesichert, wird lediglich ein Abzug wegen Obliegenheitsverletzung vorgenommen Versicherungsschutz besteht während des Gebrauchs auch, wenn das Fahrrad nicht durch ein eigenständiges Fahrradschloss gesichert ist Die Erweiterung gemäß Zeile 69 bis 73 gilt ausdrücklich auch für Pedelecs sowie auch für Fahrräder mit Elektromotor 1% der 1% der 1% der 1% der, max. 1. 1% der, max. 1. 1% der, max. 1. in gem. Fahrradabstellraum Zeitwert 1% der 2% der 2% der 1% der Zeitwert 1% der 2% der 2% der 1% der ggf. Abzug Obliegenheitsverl. ggf. Abzug Obliegenheitsverl. 1% der ggf. Abzug Obliegenheitsverl. 2% der 1% der Abzug Obliegenheitsverl. Abzug Obliegenheitsverl. Pedelecs bis 25km/h Abzug Obliegenheitsverl. Abzug Obliegenheitsverl. Abzug Obliegenheitsverl Die Erweiterung gemäß Zeile 69 bis 73 gilt auch für Fahrradanhänger 75 Inter Seite 8 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

9 Top (B28) 76 Die Erweiterung gemäß Zeile 69 bis 75 ist nicht mit einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers verbunden Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Kinderwagen 1% der % der 1% der % der 1% der 2% der Die Erweiterung gemäß Zeile 77 gilt auch bei Diebstahl außerhalb des Versicherungsgrundstücks Die Erweiterung gemäß Zeile 77 gilt auch nachts nach beendetem Gebrauch auch außerhalb von Gebäuden Die Erweiterung gemäß Zeile 77 gilt auch, wenn der Kinderwagen zum Diebstahlzeitpunkt nicht gegen Diebststahl gesichert ist Die Erweiterung gemäß Zeile 77 ist nicht mit einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers verbunden Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Roll- und Krankenfahrstühlen innerhalb 83 Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Gehhilfen Die Erweiterung gemäß Zeile 82 und 83 gilt auch bei Diebstahl außerhalb des Versicherungsgrundstücks Die Erweiterung gemäß Zeile 82 und 83 gilt auch nachts nach beendetem Gebrauch auch außerhalb von Gebäuden in Gemeinschaftsr. in Gemeinschaftsr. innerhalb innerhalb 1. innerhalb innerhalb ggf. Abzug Obliegenheitsverl. innerhalb in Gemeinschaftsr. in Gemeinschaftsr in Gemeinschaftsr. in Gemeinschaftsr. in Gemeinschaftsr / fahrbare / Rollstühle innerhalb / fahrbare 1. 1% der / Rollstühle innerhalb 1% der / keine Rollstühle / keine Rollstühle / keine Rollstühle Rollstühle 2% der / keine Rollstühle 2% der / keine Rollstühle 1% der / keine Rollstühle 2% der % der 2% der 83 innerhalb ggf. Abzug Obliegenheitsverl. innerhalb in Gemeinschaftsr. in Gemeinschaftsr Die Erweiterung gemäß Zeile 82 und 83 gilt auch, wenn keine Sicherung gegen Diebststahl erfolgte Zeile Die Erweiterung gemäß Zeile 82 und 83 ist nicht mit einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers verbunden 87 Sonstiger einfacher Diebstahl und weitere strafbare Handlungen (nach Muster-VHB nicht versichert) 88 Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten 1% der % der 1% der % der 2% der 5% der Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Gartenskulpturen und Outdoor-Spielgeräten Mitversichert ist der einfache Diebstahl von sonstigem Garteninventar 1% der 1% der / Skulpturen / / Wäschespinne,Grill Schwimmbadzubehör 1. / Skulpturen 5% der Vsu 5% der / Gartenroboter,Grill / Spielgeräte 2% der % der Inter Seite 9 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

10 Top (B28) Die Erweiterungen gemäß Zeile 88 bis 90 gelten bei Diebstahl auf dem gesamten Versicherungsgrundstück - inner- und außerhalb der Versicherungsräume Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Wäsche und Bekleidung Die Erweiterung gemäß Zeile 92 gilt bei Diebstahl auf dem gesamten Versicherungsgrundstück - inner- und außerhalb der Versicherungsräume Die Erweiterung gemäß Zeile 92 gilt ohne Ausschluss bestimmter Kleidungsstücke Die Erweiterung gemäß Zeile 92 ist nicht auf Wäsche auf der Leine oder einen bestimmten Grund (z.b. zum Trocknen oder Lüften) beschränkt Die Erweiterung gemäß Zeile 92 gilt auch bei Diebstahl zur Nachtzeit außerhalb, Gemeinschaftsr. 1% der / Wäsche außerhalb Waschen, Trocknen, Bleichen außerhalb von Räumen außerhalb außerhalb außerhalb, Gemeinschaftsr außerhalb von Räumen Waschen, Tr., Lüften, Bleichen außerhalb Pelz-, Lederwaren Trocknen, Lüften außerhalb Pelze, Lederjacken außerhalb, Gemeinschaftsr. Pelze, Leder, Alcantara außerhalb 1% der / Wäsche außerhalb außerhalb von Räumen außerhalb, Gemeinschaftsr. außerhalb von Räumen außerhalb von Räumen 91 1% der Wäsche 5% der 2% der 5% der außerhalb Wäsche auf der Leine Waschen, Tr., Lüften, Bleichen außerhalb Pelze, Leder, Alcantara Waschen, Tr., Lüften, Bleichen außerhalb, Gemeinschaftsr. außerhalb von Räumen außerhalb außerhalb Wäsche auf der Leine Waschen, Tr., Lüften, Bleichen Waschen, Tr., Lüften, Bleichen Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Go-Karts und sonstigen Spielfahrzeugen auf dem gesamten Versicherungsgrundstück Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Markisen, Antennenanlagen und Überwachungseinrichtungen auf dem gesamten Versicherungsgrundstück Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen In Erweiterung von Zeile 99 ist der einfache Diebstahl von Waschmachinen und Wäschetrocknern auf dem gesamten Versicherungsgrundstück versichert Abweichend von Zeile 99 gilt die Erweiterung für sämtliche versicherten Sachen (ausgenommen Fahrräder, elektrische, elektronische und optische Geräte sowie ) Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen aus dem Krankenzimmer während eines stationären Krankenhausaufenthalts innerhalb des VOrts / SB 250 2% der 97 SB 250 2% der SB 250 2% der % der / Bekl., Wäsche 103 Die Erweiterung gemäß Zeile 102 gilt auch für Bargeld Die Erweiterung gemäß Zeile 102 gilt auch für sonstige Die Erweiterung gemäß Zeile 102 gilt auch für elektrische, elektronische und optische Geräte innerhalb des VOrts % der 2% der keine elektronischen Geräte 600 / in Schrank, Nachttisch 600 / in Schrank, Nachttisch % der % der Die Erweiterungen gemäß Zeile 102 gilt weltweit Deutschland 106 Inter Seite 10 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

11 Top (B28) Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen aus dem Kurbettzimmer während eines stationären Kuraufenthalts Die Erweiterung gemäß Zeile 107 gilt auch für Bargeld und sonstige Die Erweiterung gemäß Zeile 107 gilt auch für elektrische, elektronische und optische Geräte Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem n-/pflegeheim oder einer ambulanten Behandlung Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz Für die Erweiterungen gemäß Zeile 107 bis 111 gilt kein Selbstbehalt 250 / keine % der 2% der / Bargeld 300 / / keine keine 3.000, Bargeld max / keine 1. / keine keine elektronischen Geräte 1% der / keine 600 / in Schrank, Nachttisch 100 2% der Bargeld max % der , max. 100 / keine 1% der max. 750 / keine Werts. SB Mitversichert sind Schäden durch Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsorts % der max. 1% der % der max Die Erweiterung gemäß Zeile 113 gilt auch außerhalb von Räumen Die Erweiterung gemäß Zeile 113 gilt auch für Schäden durch den Missbrauch entwendeter Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten Mitversichert sind Schäden durch Trickdiebstahl an Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts innerhalb von Räumen befinden (z.b. Hotelzimmer) Mitversichert ist einfacher Diebstahl durch plötzliches Entreißen oder Abschneiden von Taschen außerhalb des Versicherungsorts Mitersichert sind Schäden durch sonstigen einfachen Diebstahl außerhalb des Versicherungsorts / keine Kundenkarten 1. 1% der 1. 1% der max. 1% der max % der auf Reisen / Koffer 1% der max % der max auf Reisen / Wäsche Bekleidung Versichert sind Schäden durch Online-Betrug (Phishing) % der 2% der max Für die Erweiterungen gemäß Zeile 113 bis 119 gilt kein Selbstbehalt SB 250 Zeile 118 = SB Die Erweiterungen gemäß Zeile 113 bis 119 gelten für Personen jeden rs ab 50 Jahre ab 60 Jahre Versichert sind Schäden an Wäsche und Bekleidung sowie an Gartenmöbeln und Gartengeräten durch böswillige Beschädigung (z.b. Graffiti) / Graffitischäden 5% der Vsu 122 Inter Seite 11 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

12 Top (B28) Versichert sind Schäden an Outdoor-Spielgeräten, sonstigem Garteninventar, Markisen, Antennenanlagen und Überwachungseinrichtungen durch böswillige Beschädigung Versichert sind Schäden an sonstigen versicherten Sachen durch böswillige Beschädigung Die Erweiterungen gemäß Zeile 122 bis 124 gelten innerhalb und außerhalb des Versicherungsorts / Graffitischäden / Graffitischäden innerhalb / Spielgeräte auf dem Versich.- grundstück 2% der Vsu 123 auf dem Versich.- grundstück Bruchschäden 126 Gemäß den Muster-VHB sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten, zum versicherten gehörenden Rohren versichert Frostschäden Versichert sind Bruchschäden an zum gehörenden Wasserlösch- und Berieselungsanlagen (Muster-VHB an deren Rohren) Frost Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch Bruchschäden an zum Haursrat gehöhrenden Regenwassernutzungsanlagen Frost Die Erweiterung gemäß Zeile 128 gilt auch für innenliegende Regenwasserableitungs-, Lüftungs- und Gasrohre Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch Rohrbruch und frostbedingte Bruchschäden an zum gehörenden Anlagen erneuerbarer Energien Versichert sind Bruchschäden an zum gehörenden Heizkörpern, Boilern, ähnlichen Teilen von Warmwasseroder Dampfheizungsanlagen (Muster-VHB Frost) Versichert sind Bruchschäden an zum Haursat gehörenden Armaturen (Muster-VHB Frost) Versichert ist in Erweiterung der Muster-VHB auch der Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle Versichert sind Bruchschäden an zum gehörenden Sanitäreinrichtungen (Muster-VHB Frost) Nässeschäden Entsprechend den Muster-VHB ist auch der mittelbare bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus den aufgezählten Rohren/Einrichtungen/Anlagen versichert Versichert ist entsprechend den Muster-VHB auch der Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien % der nein nein 135 keine Be- füll-/entl.- schäden 136 Inter Seite 12 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

13 Top (B28) Versichert ist in Erweiterung der Muster-VHB auch der Wasseraustritt aus Wassersäulen und Zimmerbrunnen Versichert ist in Erweiterung der Muster-VHB auch der Wasseraustritt aus nicht mit dem Rohrsystem verbundenen Schwimmbecken Versichert ist in Erweiterung der Muster-VHB auch der Austritt von Regenwasser aus innenliegenden Regenwasserableitungsrohren Die Erweiterung gemäß Zeile 139 gilt auch für den Austritt aus Regenwassernutzungsanlagen In Erweiterung der Muster-VHB ist auch der Austritt von Stoffen ( Zeile 144 bis 146) aus innenliegenden Lüftungs- und Gasrohren versichert In Erweiterung der Muster-VHB ist auch der Austritt von Stoffen ( Zeile 144 bis 146) aus Anlagen erneuerbarer Energien versichert Entsprechend den Muster-VHB ist der Austritt von Solen, Ölen, Kühl- und Kältemitteln aus Klima-, Wärmepumpenoder Solarheizungsanlagen versichert Abweichend von Zeile 143 ist der Austritt aller wärmetragender Flüssigkeiten aus allen versicherten Rohren und Anlagen versichert Die Erweiterung gemäß Zeile 144 gilt auch für sonstige Flüssigkeiten Versichert ist auch der Austritt von gasförmigen Stoffen aller Art (Muster-VHB Wasserdampf) Versicherungsschutz besteht in Erw. der Muster-VHB auch für Schäden durch Berieselungsdüsenbedienung oder Sprinkleröffnen durch Druckproben Versicherungsschutz besteht in Erw. der Muster-VHB auch für Schäden durch Berieselungsdüsenbedienung oder Sprinkleröffnen durch Umbauten/Reparaturarbeiten Versicherungsschutz besteht in Erweiterung der Muster- VHB auch für Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Plansch- und Reinigungswasser Sonstiges zur Leitungswassergefahr 137 bis 500 l Fassungsvermögen Lüftungsrohre außer Windkraftanlagen l Fassungsvermögen nein flüssige Stoffe Ersetzt wird in Erweiterung der Muster-VHB auch der Wasserverlust nach einem versicherten Rohrbruch % der als Mieter % der Die Erweiterung gemäß Zeile 150 gilt auch für Gasverlust 151 Inter Seite 13 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

14 Top (B28) Ersetzt werden in Erweiterung der Muster-VHB auch die Kosten für die Befüllung von Wasserbetten und Aquarien nach bestimmungswidrigem Wasseraustritt In Erweiterung der Muster-VHB sind auch die Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen versichert In Erweiterung der Muster-VHB sind auch die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen in innenliegenden Regenfallrohren versichert Die Kosten gemäß Zeile 153 und 154 werden auch übernommen, wenn dadurch kein ersatzpflichtiger Leitungswasserschaden entstanden ist Sturm und Hagel Auf Sturmschäden wird gemäß den Muster-VHB auch aus Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks geschlossen Auf Sturmschäden wird gemäß den Muster-VHB auch aus dem einwandfreien Zustand des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, geschlossen Auf Sturmschäden wird gemäß den Muster-VHB auch aus dem einwandfreien Zustand eines baulich verbundenen Gebäudes geschlossen Für Sturm gilt keine Mindest-Windstärke (Muster-VHB mindestens Windstärke 8) 1% der nein 156 nein 157 nein nein nein Verzicht auf die Kausalvorschriften nach Muster-VHB (Sturm muss unmittelbar wirken oder Gegenstände auf Gebäude - auch baulich verbundene - werfen) Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-VHB Schäden durch Niederschläge, auch wenn sie durch eine nicht sturmbedingte Gebäudeöffnung eindringen Die Erweiterung gemäß Zeile 161 gilt auch bei nicht ordnungsgemäß verschlossenen Fenstern, Außentüren und anderen Öffnungen Weitere Elementargefahren Entsprechend den Muster-VHB ist Überschwemmung durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge Ausuferung oder Witterungsniederschlägen versichert 160 2% der 2% der nein nein nein 163 Elementarvers. II 164 Entsprechend den Muster-VHB ist kein Ausschluss des Erdbebenrisikos für bestimmte Postleitzahlen vorgesehen Ausschluss Auf Erdbebenschäden wird gemäß den Muster-VHB auch aus Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand in der Umgebung des Versicherungsorts geschlossen nein 165 Inter Seite 14 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

15 Top (B28) Auf Erdbebenschäden wird gemäß den Muster-VHB auch aus dem einwandfreiem Zustand der versicherten Sachen vor dem Schadenereignis geschlossen Entsprechend den Muster-VHB sind Erdsenkungen ohne Ausschluss von Schäden durch ungenügende Behandlung des Baugrunds versichert Neben Schneedruck (Wirkung des Gewichts von Schneeund Eismassen =Muster-VHB) sind auch Dachlawinen versichert Entsprechend den Muster-VHB ist für Überschwemmung keine Wartezeit vorgesehen Entsprechend den Muster-VHB ist für Rückstau keine Wartezeit vorgesehen Die Muster-VHB sehen auch für die übrigen Gefahren der erweiterten Elementardeckung keine Wartezeit vor nein 166 nein nein Monat 1 Monat 14 Tage 1 Monat 1 Monat 1 Monat 14 Tage 14 Tage 14 Tage 1 Monat 14 Tage 1 Monat Monat 1 Monat 14 Tage 1 Monat 1 Monat 1 Monat 14 Tage 1 Monat 14 Tage 1 Monat Monat 1 Monat 14 Tage 1 Monat 1 Monat 14 Tage 14 Tage 1 Monat 14 Tage 1 Monat Entprechend den Muster-VHB ist kein Sonderkündigungsrecht für die erweiterten Elementargefahren vorgesehen Für Schäden der erweiterten Elementardeckung ist gemäß den Muster-VHB abgesehen von der Versicherungssumme keine Höchst-Entschädigungsgrenze vorgesehen Bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Vulkanausbruch wird entgegen den Muster-VHB kein Selbstbehalt abgezogen Bei sonstigen Schäden der erweiterten Elementardeckung wird entgegen den Muster-VHB kein Selbstbehalt abgezogen Sonstige und unbenannte Gefahren In Erweiterung der Muster-VHB sind Schäden durch auf dem Versicherungsgrundstück gelagerte radioaktive Isotope mitversichert Der Muster-VHB-Ausschluss für Innere Unruhen ist gestrichen Schäden durch Innere Unruhen sind auch als eigenständige Schadesache versichert In Erweiterung der Muster-VHB sind Schäden durch Streik und Aussperung versichert Die Erweiterungen gemäß Zeilen 177 bis 179 gelten ohne Ausschluss von Schäden durch Arbeitnehmer oder sonstige berechtigt anwesende Personen ,5 Mio % 500 max. 1% 500 max. 250 max. 250 max. 250 max max. 2. / SB 250 1% der max. 1. 1% der max. 1. SB 10% SB 10% SB 10% SB 10% 250 max max. 500 max. 500 max. 500 max. 500 max max max. 250 max. 5% 500 max. 5% 500 max. 500 max. 500 max. 500 max max SB SB Inter Seite 15 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

16 Top (B28) 181 Die Erweiterungen gemäß Zeilen 177 bis 179 sind nicht mit einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers verbunden 182 Mitversichert sind Schäden durch Frost SB 10% 181 SB 250 / plötzliche Einwirkung Die Erweiterung gemäß Zeile 182 gilt auch für im Freien befindliche versicherte Sachen Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Transportmittelunfall Die Erweiterung gemäß Zeile 184 gilt beim Tranport mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Taxi) 183 1% der SB 250 1% der Die Erweiterung gemäß Zeile 184 gilt beim Transport mit einem Kraftfahrzeug außer Wohnmobil gemieteter Personenkrafwagen Personenkraftwagen Die Erweiterung gemäß Zeile 184 gilt beim Transport mit einem Kfz-Anhänger oder einem sonstigen Transportmittel Die Erweiterung gemäß Zeile 184 gilt ohne geografische Einschränkung 187 Europa Mitversichert ist die Beschädigung versicherter Sachen während eines durch eine Möbelspedition ausgeführten Umzuges Mitversichert ist die Beschädigung versicherter Sachen während des Gewahrsams einer Gepäckaufbewahrung, eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens Mitversichert ist in Erweiterung von Zeile 189 und 190 auch der Verlust versicherter Sachen Versichert sind auch sonstige Sachschäden durch unbenannte Gefahren (Allgefahrendeckung) ohne Selbstbehalt Die Erweiterung gemäß Zeile 192 ist nicht mit einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers verbunden SB 10% SB 10% SB 10% keine SB 250 SB / SB 250 Fahrrad / Beförderung abzgl. Haftpflichtansp. / SB % der 190 2% der 191 SB Versicherte Sachen, Versicherungsort Entsprechend den Muster-VHB sind serienmäßig hergestellte Anbaumöbel/-küchen mitversichert, auch wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer gekauft wurden Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auf dem Grundstück befindliche Sicherungs- und Überwachungsanlagen 5% der max / ED/Raub in den Vers.- Räumen falls vom VN gekauft 194 1% der / ED/Raub ohne akustische ohne akustische ohne akustische in den Vers.- Räumen 195 Inter Seite 16 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

17 Top (B28) Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auf dem Grundstück befindliche Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (außer Windkraftanlagen) Für Sturm-/Hagelschäden an versicherten Anlagen gemäß Zeile 195 und 196 besteht auch, wenn sie sich außerhalb von Gebäuden befinden Entsprechend den Muster-VHB ist fremdes Eigentum mitversichert, soweit es sich nicht um Eigentum von Mietern/Untermietern des Versicherungsnehmers handelt Neben Rollstühlen, Rasenmähern, Go-Karts und Spielfahrzeugen (=Muster-VHB) sind auch sonstige nicht versicherungspflichtige Kfz bis 6 km/h mitversichert Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-VHB Teile und Zubehör von Kfz und Anhängern Entsprechend den Muster-VHB sind Fall- u. Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen mitversichert Gemäß Muster-VHB sind berufliche und gewerbliche Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände auch in reinen Arbeitszimmern mitversichert In Erweiterung der Muster-VHB ist auch Handelsware mitversichert ohne Datenträger kein Einschluss / abschl. Aufzählung max. 5 kg Fluggewicht 196 2% der / abschl. Aufzählung 2% der / innerhalb des VOrts max. 50% Flächenanteil In Erweiterung der Muster-VHB sind auch Musterkollektionen mitversichert kein Ausschluss In Erweiterung der Muster-VHB sind auch sonstige dem Beruf oder Gewerbe dienende Sachen mitversichert In Erweiterung der Muster-VHB zählen zum Versicherungsort auch beruflich/gewerblich genutzte Räume, die nicht über die Wohnung zu betreten sind Die Erweiterung gemäß Zeile 206 gilt auch, wenn dort Angestellte beschäftigt werden und/oder Publikumsverkehr stattfindet Für die Erweiterungen gemäß Zeile 203 bis 207 gelten keine besonderen Entschädigungsgrenzen Nach den Muster-VHB zählen auch zur Wohnung gehörende Loggien, Balkone und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen zum Versicherungsort In Erweiterung der Muster-VHB besteht auf zur Wohnung gehörenden Balkonen, Loggien und Terrassen auch gegen Sturm-/Hagelschäden In Erweiterung von Zeile 210 sind Sturm-/Hagelschäden an Sachen außerhalb von Gebäuden auf dem gesamten Grundstück mitversichert nicht in Nebengebäuden max. 50% Flächenanteil bzw. 1 Zeile 203 = 30% der 5% der % der bzw max. 1 Angestellter Zeile 203 u. 204 = 10% der nein 209 Sturmschäden Sturmschäden keine eletr. Geräte u. Werts. keine eletr. Geräte u. Werts. 210 Zeile 216 bis Inter Seite 17 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

18 Top (B28) Für die Erweiterungen gemäß Zeile 210 und 211 gilt keine besondere Entschädigungsgrenze und/oder Selbstbehalt Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder, Waschmaschinen und Wäschetrockner sind nach den Muster-VHB in gemeinschaftlich genutzten Räumen versichert Entsprechend den Muster-VHB sind auch sonstige Sachen in gemeinschaftlich genutzten Räumen versichert Waschm./ -trockner 2% der 10% der / SB nein Zeile 213,216 bis 218 nein Abweichend von den Muster-VHB müssen die gemeinschaftlich genutzten Räume nicht verschließbar sein Fahrräder, Fahrradanhänger, Kinderwagen, Rollstühle und Gehilfen sind in Erweiterung der Muster-VHB auf dem gesamten Grundstück versichert Die Erweiterung gemäß Zeile 216 gilt auch für Gartenmöbel, Gartengeräte, Schwimmbadzubehör und sonstiges Garteninventar Die Erweiterung gemäß Zeile 216 gilt auch für Bekleidung, Wäsche, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Go-Karts und Spielfahrzeuge In Erweiterung von Zeile 216 bis 218 sind sämtliche versicherten Sachen auf dem gesamten Grundstück versichert ohne Fahrräder, Anhänger ohne sonstiges Inventar Bekleidung u. Wäsche Zum Versicherungsort zählen auch Carports innerhalb des Grundstücks (Muster-VHB Garagen) Garagen außerhalb des Grundstücks zählen gemäß den Muster-VHB ohne Entschädigungsgrenze zum Versicherungsort, falls sie sich in der Nähe befinden In Erweiterung der Muster-VHB zählen auch weiter entfernte Garagen zum Versicherungsort, sofern sie sich innerhalb des Wohnortes befinden In Erweiterung von Zeile 222 zählen auch Garagen außerhalb des Wohnortes innerhalb der BRD zum Versicherungsort In Erweiterung der Muster-VHB zählen auch privat genutzte Kellerräume auf anderen Grundstücken innerhalb des Wohnorts zum Versicherungsort In Erweiterung der Muster-VHB zählt in Einfamilienhäusern auch die vermietete Einliegerwohnung zum Versicherungsort % der / keine auch angrenzende Gemeinde / keine / keine auch angrenzende Gemeinde Gesamt-Entschädigungsgrenze für (Muster- VHB ohne Vorschlagswert) 30% der 40% der 30% der 35% der % der 30% der 30% der 150 /qm Wohnfläche 50% der, max. 7 40% der 30% der 100% der 40% der 30% der 40% der 226 Inter Seite 18 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

19 Top (B28) Nach den Muster-VHB gilt die Entschädigungsgrenze gemäß Zeile 226 für Sachen in Wertschutzschränken, die fest eingebaut sind oder 200 kg wiegen Auch dauernd in Bankschließfächern oder -tresoren aufbewahrte sind bis zur vollen Entschädigungsgrenze gemäß Zeile 226 versichert Nicht in Wertschutzschränken aufbewahrtes Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge bis... (Muster-VHB ohne Vorschlagswert) Die Grenze nach Zeile 229 für Bargeld erhöht sich, wenn der Betrag nachweislich innerhalb einer Woche vor dem Schaden vom VN-Konto abgehoben wurde Die Grenze nach Zeile 229 für Bargeld erhöht sich im Zeitraum von einer Woche vor und nach abschließend benannten Ereignissen (z.b. Heiligabend, Konfirmation) Nicht in Wertschutzschränken aufbewahrte Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis... (Muster-VHB ohne Vorschlagswert) Nicht in Wertschutzschränken aufbewahrten Schmuck, Münzen, Briefmarken, Gold und Platin bis... (Muster-VHB ohne Vorschlagswert) Maximalbetrag aus Zeile 229 bis 233 (Bargeld + Wertpapiere + Schmuck) 25% der Bargeld max , Geld max % der 20% der /qm Wfl., max. 2 40% der 20% der % der % der, max % der, max % der Telefonkarten(sammlungen) zählen nach den Muster-VHB nicht zu den eingeschränkt versicherten Taschen- und Armbanduhren (auch Uhrensammlungen) zählen nach den Muster-VHB nicht zu den eingeschränkt versicherten Außenversicherung Gesamt-Entschädigungsgrenze im Rahmen der Außenversicherung (Muster-VHB ohne Vorschlagswert) Für gelten entsprechend den Muster-VHB zusätzlich die gleichen Entschädigungsgrenzen wie in der Innenversicherung (Zeilen 226 bis 233) Gemäß den Muster-VHB gilt in der Außenversicherung keine Entschädigungsgrenze für Foto-, Filmapperate, Mobiltelefone und tragbare elektronische Geräte Die Muster-VHB sehen keine besondere Entschädigungsgrenze für Einbruchdiebstahlschäden am Arbeitsplatz vor 25% der 30% der, max % der, max % der, max , Bargeld % der, max. 1 20% der 20% der 100 /qm Wfl., max. 1 30% der, max. 3 20% der 30% der, max % der 40% der 20% der 40% der % der Die Muster-VHB sehen bei Einbruchdiebstahlschäden am Arbeitsplatz keinen Ausschluss von vor Ausschluss Ausschluss 241 Inter Seite 19 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

20 Top (B28) 242 In Erweiterung der Muster-VHB gelten auch Zeiträume von mehr als 3 Monaten als vorübergehend 6 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 6 Monate 6 Monate In Erweiterung der Muster-VHB gilt bei einem Berufs-, Studien- oder Urlaubsaufenthalt auch ein Zeitraum von bis zu einem Jahr als vorübergehend In Erweiterung der Muster-VHB besteht während Ausbildung, Studium, Wehr- und Zivildienst auch bei Gründung eines eigenen Hausstands Mitversichert ist in Erweiterung der Muster-VHB auch, der sich dauerhaft in beruflich genutzter Zweitwohnung befindet - wenn nicht Lebensmittelpunkt In Erweiterung der Muster-VHB ist eigene Sportausrüstung auch mitversichert, wenn sie sich dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befindet Die Erweiterung gemäß Zeile 246 gilt nicht, wenn sich die Sportausrüstung in einem verschlossenen Raum oder Behältnis (Spind/Schrank) befindet Zeile 351 Zeile 351 Zeile 351 Zeile % der / Berufsauf. Zeile /qm Wfl., max bis Vollendung 27. Lebensjahr 1, max.2 Zeile 351 Zeile % der % der 5% der 246 ED aus Behältnis ED aus Stahlschrank Raum, Spind, Schrank Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch dauerhaft am Arbeitsplatz belassene eigene Arbeitsgeräte In Erweiterung der Muster-VHB ist der Versicherungsschutz für Sturmschäden nicht auf Schäden innerhalb von Gebäuden begrenzt Versicherte Kosten Die Muster-VHB sehen keine Entschädigungsgrenze für nicht auf Weisung des Versicherers entstandene Schadenabwendungs- und -minderungskosten vor Schadenermittlungs- und -feststellungskosten werden in Erweiterung der Muster-VHB ohne besondere Entschädigungsgrenze übernommen Übernommen werden in Erweiterung der Muster-VHB Rückreisemehrkosten bei Urlaubsabbruch wegen eines Versicherungsfalls ab einer Mindestschadenhöhe von Als Urlaubsreise im Sinne von Zeile 252 gilt jede privat veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort, ohne Mindest- und Höchstdauer Die Kostenübernahme gemäß Zeile 252 gilt auch für die Rückreisemehrkosten der mit dem Versicherungsnehmer mitreisenden Angehörigen seines Haushalts / auf Reisen kein Kostenersatz 1 4 Tage bis 6 Wochen an Stelle 4 Tage bis 6 Wochen 4 Tage kein Kostenersatz vertretb. Verhältnis zu Kosten Tage bis 6 Wochen 4 Tage bis 6 Wochen 4 Tage bis 6 Wochen 4 Tage bis 6 Wochen 4 Tage bis 6 Wochen kein Kostenersatz nach Abstimmung nach Abstimmung nach Abstimmung Tage bis 6 Wochen 2 Übernachtungen 4 Tage bis 6 Wochen Die Kostenübernahme gemäß Zeile 252 gilt auch für die Rückreisemehrkosten bei Abbruch einer Dienstreise nach Abstimmung Für die Kostenübernahme gemäß Zeile 252 bis 255 gilt keine besondere Entschädigungsgrenze 5% der % der 5% der nach Abstimmung 10% der Inter Seite 20 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

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