ein blicke WiseM 2009 Journal der HocHscHule

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1 einblicke WiseM 2009 Journal der Hochschule

2 2 Inhalt Nahblick Einblick Rückblick Querblick Gott und die Welt Ausblick Fernblick Augenblick Die STARTwerkstatt 4 Studenten der KHSB streiken 5 Promotionskolleg»Soziale Professionen und Menschenrechte«5 Prävention und Versorgung durch das ISG verbessern 6 Fair-Kaffee gekocht? Im Caféstübchen. 26 Die Mitarbeiter/innen der Hochschulbibliothek 26 Widerstand gegen Rechtsextremismus als Christenpflicht 7 Sozialarbeiter als Detektive? 8 Enabling Community Fachkongress 10 ISG neues In-Institut an der Hochschule 11»Forschung in sozialer Praxis«Forschungstag der KHSB 11 Graduiertenfest des ersten Bachelorjahrgangs 12 SICHTEN Eröffnung der Ausstellung 12 KHSB auf dem Fest der Berliner Kirchen 13 Bürgerplattform erneut erfolgreich für Schöneweide 13 Wissenschaftliche Begleitung des Modells Alte Schule Karlshorst beendet 14 Treffen der Weiterbildungsbeauftragten der kirchlichen Hochschulen 15 Lebenslanges Lernen neues Programm erschienen 15 Abschiebung auf dem Kollwitzplatz 15 Herausforderungen und Perspektiven der organisierten Diakonie und Caritas ein Beitrag von Prof. Dr. Dr. Michael N. Ebertz 16 Theologische Ergänzungsstudien 22 Mittagsmeditation 23 Fahrt nach Oswiecim zum Zentrum für Dialog und Gebet 23»Soziale Gesundheit stärken«fachtagung im Herbst 2010 an der KHSB 24 Ausbildung für Moderation ethischer Fallbesprechungen 24 ForumFamilie: Familien- und Lebensformbezogene Soziale Arbeit 25 Fachgruppe Ethik und Soziale Arbeit der DGSA wächst 25»Go out«studium und Praktikum im Ausland 27 Johanna Gimm aus Kambodscha 27 Svenja Kuhr aus Schweden 28 Djamila Mustafa 29 Prof. Dr. Lydia Seus 30 Stephan Lidzba 30

3 3 Vorausblick Liebe Leserinnen und Leser, in den unterschiedlichen Reaktionen auf die erste Ausgabe von EINBLICKE konnten wir ein uns erfreuendes Interesse am Leben der Katholischen Hochschule Berlin erkennen. Nun liegt die zweite Ausgabe dieses Semesterjournals vor Ihnen. Es stellt Ihnen unter der Rubrik NAHBLICK eine zentrale curriculare Innovation des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit vor und das neugegründete Institut für Soziale Gesundheit. RÜCKBLICK halten wir auf eine Reihe besonderer Veranstaltungen, die im Laufe des vergangenen Sommersemesters stattfanden. Darunter gilt dem erstmals durchgeführten Forschungstag, der Einblick in die vielfältigen Forschungsaktivitäten von Mitgliedern der Hochschule gab, besondere Aufmerksamkeit. Im kommenden Wintersemester wird das Promotionskolleg der KHSB seine Arbeit aufnehmen. Näheres zu seiner Arbeitsweise finden Sie unter AUSBLICKE. Forschungstag und Promotionskolleg dokumentieren beide das Engagement der KHSB für die Qualifizierung von Forschung in sozialprofessionellen Handlungsfeldern. Ich freue mich, dass wir für den QUERBLICK dieser Ausgabe Professor Michael Ebertz von der Katholischen Fachhochschule Freiburg gewinnen konnten. Vor dem Hintergrund religionssoziologischer Befunde, die auf ein Verblassen der konfessionellen Bindungen in der deutschen Bevölkerung hinweisen, thematisiert er Herausforderungen für die Profilierung für Caritas und Diakonie. Wie können diese Verbände unter den Bedingungen von Entkonfessionalisierung ihr besonderes Profil wahren? Was ist von den Professionellen, die in den Einrichtungen von Diakonie und Caritas beschäftigt sind, als Beitrag zur Profilschärfe zu erwarten? Diese Fragen verbinden die Überlegungen von Ebertz mit curricularen Diskussionen im Zusammenhang von Studiengangsentwicklungen in der KHSB. Studierende für verantwortliche Tätigkeiten in Einrichtungen der kirchlichen Wohlfahrtsverbände zu qualifizieren, ist zentrales Anliegen der KHSB. Der im vergangenen Sommersemester erstmals gestartete Masterstudiengang Soziale Arbeit bietet interessierten Studierenden in einem Wahlprofil»Soziale Arbeit in kirchlichen Einrichtungen und Verbänden«die besondere Möglichkeit, sich vertieft mit Anforderungen an wertgebundenes Leiten, mit Handlungsarrangements in kirchlichen Arbeitsfeldern und Grundlagen einer Theologie der Diakonik auseinanderzusetzen. Wir wünschen uns für dieses Wahlprofil Aufmerksamkeit von Studierenden und insbesondere von den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden. Schließlich stellen sich in der Rubrik AUGENBLICK ausgewählte Mitglieder des Kollegiums und der Studierendenschaft vor. Sie repräsentieren beispielhaft was Hochschulen sind - Orte von Lerngemeinschaften, in den sich Lehrende und Studierende als Lernende und Forschende begegnen. Ich lade Sie ein, sich von den Einblicken in die Lerngemeinschaft KHSB anregen zu lassen. Prof. Monika Treber Rektorin

4 4 Nahblick Die STARTwerkstatt Gisela Renner in der STARTwerkstatt Gisela Renner, Dipl. Sozialpädagogin, Spiel- und Theaterpädagogin»Zum Beginn des Studiums Soziale Arbeit Da nicht immer Betreuungstätigkeiten anfielen, arbeitete ich auch praktisch mit, so fragte ich mich, wozu eine STARTwerkstatt gut sein sollte. Ein bisschen missmutig ging ich die dass ich Grundfertigkeiten zur Arbeit mit ersten Dienstage hin Nach ein paar Wochen Holz erlernen musste. Das Rahmenthema konnte ich mit dem Begriff STARTwerkstatt dieser Werkstatt hieß»holzarbeit«. Das etwas anfangen. Es war der Start ins Studium von mir gewählte konkrete Projekt war mit Vermittlung und Vertiefung von Wissen und»bau eines Bilderrahmens«. Dazu war es dem nötigen Knowhow für die Soziale Arbeit in notwendig zu wissen, welches Holz mit der Praxis. Mit diesem Hintergrundwissen begann die Arbeit Spaß zu machen«(student, ist. Das ist vielleicht vergleichbar mit den welcher Beschaffenheit das geeignete 2. Semester). Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens. Schließlich hatte ich das passende Holz In der STARTwerkstatt, die ganztägig gefunden und musste nun die Werkzeuge und die Methoden auswählen, damit dienstags in den ersten beiden Semestern des Studienganges Sozialer Arbeit aus dem Holz ein Bilderrahmen entstehen unter einem Rahmenthema stattfindet, konnte - einfach vier Bretter zu einem sollen die Studierenden laut kommentiertem Vorlesungsverzeichnis»exem- einbeiteln? Es gab da verschiedene Mög- Quadrat zusammennageln oder Nuten plarisch Fragestellungen, Praxisfelder und lichkeiten, Wege und Methoden. Dann Vorgehensweisen der Sozialen Arbeit«musste der Umgang mit dem Werkzeug kennen lernen. Auch»werden sie in erlernt werden. Säge, Hobel, Hammer, wesentliche Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens eingeführt und lernen einfach zu sein, doch ließ ich einige Beitel etc. Es schien anfänglich ziemlich an konkreten Aufgabenstellungen die Schweißperlen im Prozess des Fertigens. Beiträge verschiedener Fach- und Bezugswissenschaften zu berücksichtigen.«die Händen wollte es nicht so recht gelingen, Mit meinen so gefühlten zwei linken Arbeit in der STARTwerkstatt ist schon ein manchmal hätte ich das Ganze am liebsten an die Wand geworfen. Doch endlich wenig vergleichbar mit der Arbeit in einer Werkstatt. Hier ein Beispiel: In meinem war das Produkt fertig, und ich konnte es Anerkennungspraktikum zur Sozialpädagogin arbeitete ich in einer Werkstatt für perfekt und nur ansatzweise professio- stolz präsentieren. Es war wahrlich nicht psychisch Behinderte im Tischlereibereich. nell, doch es hatte seinen Zweck erfüllt. Die Grundfertigkeiten waren erlernt. Im Gegensatz zu den»produkten«in den STARTwerkstätten musste ich den Rahmen alleine fertigen, nur der Meister half mir ab und zu. In einer STARTwerkstatt arbeiten mehrere in einem Prozess auf ein Ergebnis hin. Das hat den Vorteil, dass sich viele mit ihren Ideen und Interessen einbringen können, aber es muss auch ausgehandelt und diskutiert werden, um gemeinsam zu einem Ergebnis zu kommen. Das kann den Prozess verlängern und die eine oder den anderen schon einmal auf eine Geduldprobe stellen. Am Anfang eines jeden Sommersemesters beginnt das Zittern vor den Präsentationen, die das jährliche Highlight und der Abschluss der STARTwerkstatt sind. Doch Lampenfieber und Aufregung tragen mit dazu bei, dass jede Projektgruppe eine gute Präsentation mit oft erstaunlichen Ergebnissen einem hochschulöffentlichen Publikum zeigen kann.für mich als Lehrende stellt jede Werkstattgruppe eine neue Herausforderung dar. Jede Gruppe ist anders, jede/r Studierende in der Werkstatt hat eine Persönlichkeit mit eigenen Fähigkeiten und Ideen, die sich im Laufe der Arbeit eines Jahres aus der Anonymität der Masse der Studierenden herauskristallisiert und sich weiterentwickelt. Die Arbeitsstruktur muss von jeder Gruppe neu gefunden und ausgehandelt werden, manchmal fällt es mir schwer mich dabei zurück zu halten. Doch es ist schön mitzuerleben, wie diese wellenförmig mit Hochs und Tiefs verlaufenden Prozesse zu guten Ergebnissen führen. Nicht jede Erfahrung ist dabei schön, aber wer hat behauptet, Lernen sei schmerzfrei?!»abschließend ist zu sagen, dass die Idee der STARTwerkstatt doch sehr gut ist, da sie uns die Möglichkeit gibt, einiges über wissenschaftliches Arbeiten, Praxis und eigenverantwortlicher Arbeit in der Gruppe zu lernen und selbst zu erfahren«(studentin, 2. Semester).

5 5 Studenten der KHSB streiken Amadeus Kugler Bunt und vielfältig beteiligten sich die Studierende der Katholischen Hochschule an dem bundesweiten Bildungsstreik vom 15. bis 19. Juni. Dabei wurde nicht nur die Hochschule durch Transparente verhängt, sondern es wurde ein alternatives Seminarangebot in Form von Workshops, AG s und Diskussionsrunden zum Thema Bildung und Erziehung von Studenten und Dozenten angeboten. In diesen wurden die Vor- und Nachteile des deutschen Bildungssystems hinterfragt, mit anderen Ländern verglichen und mögliche Alternativen erörtert. Die Studierenden kritisierten dabei die Umstellung auf das Bachelor/Mastersystem im Zuge des Bolognaprozesses, durch den - so ihre Kritik - das Studium kaum noch selbstbestimmt und zu leistungsorientiert sei. Einer der Höhepunkte dieser Woche war die Teilnahme an der bundesweiten Bildungsdemon stration am 17. Juni. Hier erklärten sich die Studierenden mit den Schüler/innen solidarisch und unterstützen ihre Forderungen. Weitere Informationen: Promotionskolleg Soziale Professionen und Menschenrechte Christiane Schraml Am Forschungstag konnte an der KHSB das Promotionskolleg Soziale Professionen und Menschenrechte offiziell gegründet werden. Es zielt darauf, Absolvent/innen aus dem Sozial- und Gesundheits wesen in der Vorbereitung und Durchführung eines Promotionsvorhabens zu fördern. Promovieren mit Fachhochschulabschluss»Nach langjähriger praktischer Arbeit als Sozialpädagoge habe ich mich in diesem Jahr entschieden zu promovieren. Dabei stand die große Frage im Raum: Kann ich das überhaupt?«so wie Frank Wilde stehen viele Absolvent/innen vor Fragen und Unsicherheiten, wenn sie sich auf den Weg zur Promotion begeben. Grundlegend besteht für FH-Absolvent/innen seit vielen Jahren die Möglichkeit an Universitäten zu promovieren. Mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie der zunehmenden Etablierung von kooperativen Promotionsverfahren hat sich die Situation sukzessiv verbessert. Faktisch besteht für FH-Absolvent/innen jedoch noch immer eine Benachteiligung im Zugang zur Promotion von der Frauen noch einmal in besonderem Maße betroffen sind. Dabei wird die Weiterentwicklung der Sozialarbeitswissenschaften und der Heilpädagogik in Zukunft auch davon abhängig sein, inwiefern es gelingt, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und damit die kontinuierliche Entwicklung der Fachtheorien sicherzustellen. Das Promotionskolleg forschen und fördern Durch das Promotionskolleg Soziale Professionen und Menschenrechte soll ein struktureller Rahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses etabliert werden und der fachtheoretische Diskurs über Soziale Professionen als normative Handlungswissenschaften weiter vorangebracht werden. Um die strukturellen Zugänge von FH-Absolvent/innen zur Promotion nachhaltig zu verbessern, ist es auch ein Ziel des Kollegs, Kooperationen mit Universitäten aufzubauen. Im Promotionskolleg arbeiten Kollegiat/innen und Professor/innen entlang eines Forschungsund Studienprogramms zusammen und reflektieren das Verhältnis von Sozialen Professionen und Menschenrechten in konkreten Praxiskontexten. Durch das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre kann die KHSB ein Stipendienprogramm für Frauen gewährleisten. Informationen zum Kolleg finden Sie unter

6 6 Nahblick Soziale Faktoren und Gesundheit: Prävention und Versorgung durch das Institut für Soziale Gesundheit verbessern Die Zusammenhänge zwischen sozialen Faktoren und Gesundheit bzw. Krankheit sind empirisch gut belegt, werden aber im Gesundheitswesen immer noch nicht systematisch in den Blick genommen. Genau diese Diskrepanz möchte das Institut für Soziale Gesundheit mit seiner Arbeit verringern helfen: durch Grundlagenforschung, Praxisevaluation bzw. Praxisentwicklung, aber auch durch die Entwicklung einer spezifischen Beratungspraxis, die wissenschaftlich evaluiert und in die Lehre eingebracht wird. Neben der Durchführung eigener wissenschaftlicher Projekte sollen auch Projekte anderer Institutionen gefördert werden, die die soziale Dimension von Gesundheit zum Gegenstand haben. Ziele Beratung und Unterstützung von Menschen, deren Gesundheit durch soziale Faktoren bedroht / beeinträchtigt ist Entwicklung und Erprobung innovativer Handlungs- und Forschungskonzepte zur Förderung der sozialen Gesundheit Durchführung von Forschungsprojekten, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen und Fachtagungen Einbindung von Studierenden in Forschungsprojekte Kooperation mit anderen Institutionen und Personen Inhaltliche Schwerpunkte Das Institut für Soziale Gesundheit gliedert sich derzeit in drei Abteilungen, in denen jeweils eine besondere Zuspitzung des Hauptansatzes verfolgt wird. Abteilung Sozialpsychiatrie Prof. Dr. R. Quindel, Prof. Dr. R.-B. Zimmermann Die universitären Strukturen, die auch die Entwicklung und Etablierung einer sozialen Psychiatrie in Deutschland förderten brechen in den letzten Jahren zunehmend weg. Umgekehrt besteht aber weiterhin ein hoher Bedarf, die Sozialpsychiatrie auch durch Hochschulaktivitäten weiterzuentwickeln. Hier sind insbesondere der Theorie-Praxis-Transfer, die Weiterentwicklung innovativer methodischer Ansätze sowie die Initiierung und Durchführung sozialpsychiatrischer Forschungsprojekte, Tagungen und Kongressen zu nennen. Abteilung Klinische Sozialarbeit/ Sozialtherapie Prof. Dr. K. Ortmann Die KHSB hat sich in den letzten Jahren verstärkt an der Entwicklung der Klinischen Sozialarbeit in Deutschland durch Weiterbildungsangebote und Forschungsaktivitäten beteiligt. Die an der KHSB angesiedelten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen in der Abteilung ihren institutionellen Rahmen finden. Ein Schwerpunkt wird sein, empirisch und theoretisch-konzeptionell das Methodenrepertoire klinischen Handelns in der Sozialen Arbeit zu verbessern und zu erweitern. Abteilung Psychotraumatologie und Soziale Arbeit Prof. Dr. N. F. Gurris Im Jahr 1999 war die KHSB eine der ersten Fachhochschulen Europas, an der Psychotraumatologie curricular gelehrt wurde, seitdem ist die Psychotraumatologie ein fester Bestandteil in Lehre, Forschung und Entwicklung. Spezifische Beratungs- und Behandlungsmodelle mit traumatisierten Menschen sollen weiterhin entwickelt und erforscht werden, damit die Lücke zur medizinischen und psychologischen Versorgung geschlossen werden kann. Über die laufenden Forschungsprojekte des ISG berichten wir an anderer Stelle. Aktuell betreibt das ISG eine Psychosoziale Beratungsstelle, erarbeitet eine Expertise zum Thema»Einzelfallhilfe: Trägermodell versus Honorarmodell«, erforscht die gesundheitliche und soziale Versorgung älterer Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt in Potsdam (Projekt SEVERAM), gemeinsam mit der FU das Problem der Versorgung psychisch Kranker in Pflegeheimen (s. a. Neuerscheinung S. 14) und ist Partner des EU-Forschungsprojektes TENTS zu Aufbau und Beforschung eines europaweiten Netzwerkes für traumatische Belastungen.

7 Einblick 7 Widerstand gegen Rechtsextremismus als Christenpflicht Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl Die Positionierung des damaligen Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Jäger, dass der»kampf gegen Rechtsextremismus (...) eigentlich eine Christenpflicht«sei, hat im letzten Jahr und in diesem Frühjahr eine breite Debatte in der politischen und kirchlichen Landschaft angestoßen. In diesem Zusammenhang wurde das Berliner Institut für christliche Ethik und Politik (ICEP) beauftragt, die Frage zu untersuchen, ob und in welcher Weise Christinnen und Christen von den Grundlagen ihres Glaubens her zum Widerstand gegen den Rechtsextremismus aufgerufen seien. Der Rechtsextremismus, der sich durch»völkische Denkmuster, ein daraus abgeleitetes Menschenbild, autoritär-rigide Ordnungsvorstellung und die Berufung auf das Führerprinzip«(Greß/Jaschke/ Schönekäs 1990) auszeichnet, steht im schroffen Gegensatz zum demokratischen Verfassungsstaat. Darüber hinaus bestreiten seine Vertreter auch in Unterscheidung zu anderen politischen Extremismen wie dem Kommunismus oder dem Anarchismus grundsätzlich das»prinzip menschlicher Fundamentalgleichheit«(Backes/Jesse). Dieses strikte Gleichheitsprinzip ist jedoch nicht nur für den bundesdeutschen Verfassungsstaat konstitutiv, sondern auch für das Christentum. Es wurzelt in der absolut gleichen Menschenwürde jedes Menschen als Ebenbild Gottes, die keinerlei Nuancierungen oder Abstufungen etwa im Sinne rassistischer, sozialdarwinistischer, sexistischer oder kultur-ethnozentristischer Auffassungen zulässt. Rassismus und Christentum schließen sich kategorisch aus. Das Zweite Vatikanische Konzil hat anerkannt, dass es in vielen politischen Fragen legitimerweise unterschiedliche Auffassungen geben kann, zu denen Christen nach reiflicher Gewissensbildung kommen können (vgl. Gaudium et spes 43). Damit anerkennt das Konzil grundsätzlich die Legiti- mität politischer Pluralität, die das Konzil als Ausdruck der Autonomie weltlicher Sachbereiche wertet (vgl. GS 36). Sie findet freilich dort ihre absolute Grenze, wo politische Auffassungen und Praktiken die»achtung vor der menschlichen Person«bzw.»die wesentliche Gleichheit aller Menschen und die soziale Gerechtigkeit«verletzten oder sogar beseitigen wollen (vgl. GS 27f):»Doch jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muß überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht.«(gs 29) Damit ist zugleich jeder Gleich-Gültigkeit, also jeder indifferenten Haltung eines Christen gegenüber dem Rechtsextremismus eine unzweideutige Absage erteilt. Christen sind wie Kirche insgesamt zur Weltverantwortung, die Politik im Sinne der aktiven Gestaltung des Öffentlichen Raumes notwendig einschließt, aufgerufen, durch die sie die Hoffnung, die in ihnen ist, auch»in den gewöhnlichen Verhältnissen der Welt«(Lumen gentium 35) zum Ausdruck bringen. Besondere Verantwortung kommt jenen Christen zu, die als Politiker maßgeblich die Ordnung des Weltlebens gestalten. Auch für christliche Politiker gelten die vorgenannte legitime Pluralität politischer Auffassungen und damit auch die legitime Pluralität politischer Strategien. Insofern sie aber als Christen politische Verantwortung übernehmen, binden sie ihr politisches Handeln an das Fundament und die normativen Implikationen ihres Glaubens. Insofern sind sie nicht erst als besonders politisch verantwortliche Staatsbürger, sondern schon als Christen zur Gegenwehr gegenüber politischen Extremen und insbesondere gegenüber dem Rechtsextremismus verpflichtet. Verantwortliches solidarisches Handeln von Christinnen und Christen gründet sodann auf den normativen Grundsätzen der Menschenrechte, die die Ermöglichungsstruktur menschenwürdiger Lebensführung darstellen. Auch die Kirche identifiziert sich mit dem Anliegen der Menschenrechte, das wesentlich für ihr soziales Engagement und für das Zeugnis der frohen Botschaft insgesamt ist. (GS 41). Der spezifisch moralische Verpflichtungsgehalt von Menschenrechten weist auf ein konstitutives Reziprozitätsverhältnis von Rechten und Pflichten hin, das für das Gelingen einer zivilen und demokratischen Gesellschaft von hoher Bedeutung ist. Diese wichtige Ressource demokratischer Aushandlungsprozesse lässt sich mit dem Begriff der Solidarität übersetzen. Solidarität hebt auf die»konstruktive Verpflichtung«aller Träger von Menschenrechten ab, die ihnen gewährten Rechtsansprüche nicht nur nicht zu Lasten, sondern vielmehr zugunsten anderer Rechtsträger zu nutzen. Der eigene unverfügbare Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben begründet zugleich die Pflicht zur Anerkennung der Ansprüche anderer auf eine menschenwürdige Existenz und deshalb auch die Pflicht, Gestaltungsverantwortung für die humanen Lebensbedingungen anderer zu übernehmen. Wo Menschen mit Verweis auf die Unverfügbarkeit ihrer Menschenwürde Freiheits-, Gleichheits- und Teilhaberechte einfordern, stehen sie in der Pflicht, die gleichen Rechtsansprüche allen anderen zuzubilligen und zwar nicht nur, indem sie sie grundsätzlich anerkennen, sondern auch durch tätige Mithilfe an deren konkreter Verwirklichung. Aus diesem Grund stehen auch die Kirchen und alle Christinnen und Christen in der Pflicht, bei der Anerkennung, dem Schutz und der Durchsetzung dieser Rechte mitzuwirken. Aus diesen Überlegungen folgt, dass der Rechtsextremismus eine Form politischer

8 8 Einblick Sozialarbeiter als Detektive? Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: kritische Reflexion eines Praxisbeispiels Prof. Dr. med. Ralf-Bruno Zimmermann, KHSB Ideologie und Praxis darstellt, die nicht nur nicht tolerierbar ist, sondern zum aktiven Tun (»Widerstand«) aufruft, wobei die Formen des Widerstandes gemäß unserer Staats- und Gesellschaftsform zwischen politischer Aufklärungsarbeit und staatsrechtlichen bzw. polizeilichen Mitteln breit variieren können. Solcher Widerstand ist nicht nur Aufgabe jedes Staatsbürgers, sondern in einem emphatischen Sinne die Pflicht jedes Christen als Christen und in dieser Weise nicht beliebig. Sie steht sozusagen im Rang eines status confessionis, an dem sich das Christsein eines Christen (mit-)entscheidet. Das ICEP Arbeitspapier»Widerstand gegen Rechtsextremismus eine Christenpflicht«von Stefan Kurzke-Maasmeier, Andreas Lienkamp und Andreas Lob-Hüdepohl ist abrufbar unter: arbeitspapiere 3/2009 Zur Genese des Expertiseauftrags siehe: salzkoerner 16. Jg. Nr. 3 Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom wird kontrovers diskutiert: Wenn Mütter ihre Kinder durch Manipulationen zu Patienten machen, handelt es sich dann um den Ausdruck einer psychischen Störung oder um strafbare Handlungen? Anhand eines Beispiels aus der Gutachterpraxis skizziert Ralf-Bruno Zimmermann in einem ausführlichen Text den aktuellen Stand des Wissens und geht der Frage nach, welche Aufgaben Sozialarbeiter/innen in diesem Zusammenhang haben können und in welche professionellen, berufsethischen und juristischen Spannungsfelder sie dabei geraten können. Jener Text ist auf Nachfrage über die Homepage der KHSB erhältlich; im Folgenden lesen Sie einen kleinen Auszug aus diesem Beitrag, den Prof. Dr. Ralf-Bruno Zimmermann für das ForumFamilie am konzipiert hat (s. Ausblicke, S. 25). Der Internist Richard Asher beschrieb in den 1950er Jahren erstmals Patienten, die von Klinik zu Klinik wanderten und real wirkende Blutungen, Magen- und Darmbeschwerden oder neurologische Syndrome vortäuschten, um im Krankenhaus aufgenommen und behandelt zu werden. Besonders faszinierten dabei die gekonnt geschilderten Symptome mit teils aufregenden Berichten unter Nutzung falscher Namen. Asher nannte diese Auffälligkeit mit Bezug auf die fantastischen Erlebnisberichte des Rittmeisters Hieronymus Karl Friedrich Baron von Münchhausen ( )»Munchausen`s syndrome« benannte der Kinderarzt Meadow erstmals eine Variante des Münchhausen- Syndroms, das»münchhausen-stellvertreter-syndrom«(bzw. by proxy), bei dem Eltern meist Mütter bei ihren Kindern absichtlich körperliche Symptome erzeugen oder vortäuschen und sie, häufig unter Notfallbedingungen, Ärzten zur Diagnostik und Behandlung vorstellen. Es schloss sich ein kontrovers geführter psychiatrischer und juristischer Fachdiskurs darüber an, ob es dieses Syndrom überhaupt gebe und wenn ja, wie häufig, ob es sich um eine Krankheit oder eine reine Straftat handele oder um beides. Es kristallisiert sich inzwischen heraus, dass es wohl unbestreitbar solche Fälle gibt, die die Hauptkriterien dieses Syndroms erfüllen. Wichtige diagnostische Kriterien zur Diagnose sind: absichtliches Erzeugen oder Vortäuschen körperlicher oder psychischer Symptome, die Motivation für das Verhalten liegt in Einnahme der Krankenrolle und es sind keine äußeren Anreize für das Verhalten offensichtlich wie: ökonomischer Nutzen, Vermeidung von legaler Verantwortung, Verbesserung des körperlichen Wohlbefindens. Unabhängig davon, ob es sich um eine psychische Krankheit der Mutter handelt

9 9 oder nicht, ist zunächst festzuhalten, dass bei Vorliegen der entsprechenden Kriterien deskriptiv immer eine Kindesmisshandlung (bei Minderjährigen) bzw. eine Körperverletzung (bei Erwachsenen) vorliegt, die, unabhängig von einer strafrechtlichen Würdigung, auch diagnostisch verschlüsselt werden sollte. In unserem Fall begehrte die Mutter eines 16jährigen Mädchens Sozialleistungen, das Mädchen selbst schien schwerst eingeschränkt und beschwert durch Behinderungen und Erkrankungen: so könne es nicht gehen, nicht stehen und sich nicht alleine umdrehen und leider u.a. unter Ganzkörperschmerzen, epileptischen Anfällen usw. Allerdings fehlten für diese Einschränkungen weitgehend die objektiven medizinischen Befunde, obwohl mannigfaltig ambulant und stationär untersucht und behandelt worden war. Mehrfach waren auch in der Vergangenheit einige Ärzte und Ärztinnen skeptisch geworden und hatten unterschiedliche Verdachtsdiagnosen gestellt (etwa: inadäquate Befunde, Münchhausen-Syndrom, Simulation), allein, eine Änderung der Situation wurde nicht herbeigeführt. Im Gegenteil: im Laufe der Jahre wurden die Einschränkungen des Mädchens stärker, ebenso die technischen und menschlichen Hilfen, die von der Mutter beantragt und genehmigt, nicht selten erstritten wurden. Immer dann, wenn in einem therapeutischen Setting ein Änderungsversuch der Grundsituation versucht wurde, nahm die Mutter ihre Tochter (und sich selbst) aus Behandlung und Beratung heraus. Zum Zeitpunkt der aktuellen Untersuchung waren bereits erkennbare Sekundärschäden bzw. -erkrankungen des Mädchens erkennbar: Verringerung der Muskulatur, Verkürzung von Sehnen, Veränderung der Knochensubstanz durch Inaktivität sowie Folgeschäden durch eine nicht notwendige Operation. Das Mädchen selbst wirkte einerseits verstört, ängstlich-gefangen und fest in der Vorstellung, schwer behindert und krank zu sein (und zu bleiben). Andererseits war in der Exploration eine ausgeprägte Vitalität und Lebenslust erkennbar, die aber faktisch immer wieder von der Mutter mit Verweis auf die Schwere der Behinderungen unterbunden wurde. Starken Symbolwert hat folgendes Zitat des Mädchens, das ihre Ambivalenz deutlich werden lässt:»ich möchte wieder laufen lernen. Dazu muss ich aber operiert werden an Wirbelsäule, Hüft-, Knie-, und Fußgelenken.«Deutlich wurde ferner die symbiotische Beziehung zwischen Mutter und Tochter sowie anamnestisch eine wohl ähnlich, wenn auch nicht so drastische Entwicklung einer älteren Schwester des Mädchens. Wenn Mütter ihre Kinder durch Manipulationen zu Patienten machen, handelt es sich immer um eine Kindesmisshandlung, Elisabeth Fix, Stefan Kurzke-Maasmeier (Hg.): Das Menschenrecht auf gute Pflege. Selbstbestimmung und Teilhabe verwirklichen. Lambertus, Freiburg , 198 Seiten ca. EUR 17,50/SFr 30,50 ISBN die auch so benannt und deren Fortsetzung natürlich verhindert werden muss. Zur Aufdeckung eines solchen Verhaltens sind ganz besonders das besonnene und koordinierte Zusammenarbeiten unterschiedlicher Professionen und mitunter auch Methoden nötig, die üblicherweise in der Behandlung und Beratung nicht verwendet werden. Die Sozialarbeiter/ innen müssen also in solchen Fällen tatsächlich auch gelegentlich Detektive sein. Gerade diese sind mit besonderer Sorgfalt ethisch und juristisch zu überprüfen und abzuwägen. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ist die Mutter auch als psychisch krank zu bezeichnen und bedarf so oder so der professionellen Hilfe. Die Einschätzungen darüber aber, ob eine strafbare Handlung vorliegt und ob die Mutter dafür zur Rechenschaft zu ziehen ist, obliegen den zuständigen Gerichten. Neuerscheinung Menschenrechte in der Pflege Das Handbuch gibt es Anregungen zur Verbesserung der Qualität der Versorgungsstrukturen und zur Umsetzung der menschenrechtlichen Ansprüche von pflegebedürftigen Personen und versteht sich als Beitrag zum gesellschaftspolitischen Diskurs um das ethische Gut der Pflege. Es dokumentiert die Ergebnisse der gleichnamigen Fachtagung des ICEP und des Deutschen Caritasverbands im Dezember Mit Beiträgen von Thomas Klie, Klaus Dörner, Andreas Lob-Hüdepohl, Dieter Hackler, Franz J. Stoffer, Alexander Künzel, Paul-Jürgen Schiffer, Jeanne Nicklas-Faust, Achim Rieger, Hildegard Schröppel, Hans Georg Nehen, Rolf D. Hirsch, Rolf Heine und Katrin Markus.

10 10 Rückblick Enabling Community Gemeinsame Sache machen Fachkongress und Forschungswerkstatt der KHSB und der Evangelischen Stiftung Alsterdorf waren voller Erfolg Die Frage, wie eine Gesellschaft dazu befähigt werden kann, allen ihren Mitgliedern ein Ort der sozialen Zugehörigkeit und Anerkennung zu sein, stand im Zentrum eines dreitägigen Fachkongresses der KHSB und der Ev. Stiftung Alsterdorf (ESA) vom Mai in Hamburg. Mehr als 500 Teilnehmer/-innen tauschten sich in Vorträgen, Workshops, Praxisbesuchen und Podiumsveranstaltungen über die inklusive Gestaltung einer Gesellschaft aus, die selbstverständlich mit allen ihren Mitgliedern»gemeinsame Sache macht«. Enabling Community meint den Prozess einer Qualifizierung von Gemeinwesen, um die volle rechtliche und soziale Inklusion ihrer Bürger/-innen zu gewährleisten. Insofern meint er auch ein Gemeinwesen, das sowohl seine kollektiven als auch individuellen Akteure zur Inklusion befähigt. Die Zielperspektive einer inklusiven Gesellschaft und das Konzept der Inklusion gehen über die»klassischen«formen der Behindertenhilfe hinaus und verstehen die Bürgergesellschaft als»subjekt der Befähigung«. In mehr als 100 Einzelveranstaltungen und 12 thematischen Foren ging es bei diesem Kongress um Zukunftsfragen des Sozialstaats und der Sozialen Dienste, um normative Grundlagen einer inklusiven Gesellschaft sowie um innovative Modelle für die Praxis. Für die Veranstaltung konnten die Hamburger Senatoren Anja Hajduk und Dietrich Wersich, DIHK-Vizepräsident Frank Horch und renommierte Wissenschaftler/-innen wie Judith Hollenweger, Heidrun Metzler, Andreas Hinz, Klaus Dörner, Michael Opielka u.v.m. gewonnen werden. Aus der KHSB waren insgesamt 12 Hochschullehrer/- innen und wissenschaftliche Mitarbeiter aktiv an der Gestaltung des Kongresses beteiligt. Gemeinsam plädierten Veranstalter und Teilnehmer/-innen dafür, Sonderwelten (z.b. für Menschen mit Behinderungen) konsequent aufzulösen, damit Inklusion und Teilhabe keine Lippenbekenntnisse bleiben. Ein zentrales Querschnittsthema war die Frage nach zukunftsfähigen Profilen von Bildung, Professionalität und Politik. Der fachliche Diskurs darüber wurde in der Forschungswerkstatt»Enabling Community«am 28. und 29. September 2009 in der KHSB vertieft. Daran nahmen neben Vertreter/-innen von KHSB und ESA zehn externe Experten/-innen aus Wissenschaft und Praxis teil. Im Rahmen des Workshops wurde ein Diskussionspapier erarbeitet, das die Ergebnisse des Kongresses und der Forschungswerkstatt im Kern zusammenfasst.

11 11 ISG Institut für Soziale Gesundheit Mit der Präsentation des noch druckfrischen Forschungsberichts eröffnete Rektor Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl am 14. Mai 2009 im voll besetzten Hörsaal der KHSB den ersten Forschungstag der Hochschule. Auf über 200 Seiten stellt der Bericht die wissenschaftlichen Profile der Lehrenden, deren aktuelle Forschungsprojekte und die Forschungsinstitute der Hochschule vor. Ein beachtliches Werk, das eine Vielfalt von Forschungsvorhaben und -themen in den Feldern der sozialen Professionen dokumentiert. Doch Forschung an Fachhochschulen will nicht nur auf Papier verewigt, sondern auch, ja vor allem in der Praxis umgesetzt werden. Aber wie sieht Forschung in sozialprofessionellen Handlungsfeldern real aus? Was meint Praxisforschung? Wie setzen Lehrende an der KHSB ihre Forschungsthemen um? Am Forschungstag sollten auf diese und weitere Fragen Antworten gegeben werden. Nach einem Impuls von Prof. Dr. Uta Maria Walter konnten alle Interessierten bestens eingeführt in den aktuellen Diskurs der Praxisforschung unmittelbare Einblicke in die Entwicklung und Durchführung der Forschungsprojekte an der KHSB erhalten. 13 Projektpräsentationen aus den Feldern Soziale Arbeit, Heilpädagogik, Bildung und Erziehung und Schulische Religionspädagogik standen dafür zur Auswahl. Vieles war zu erfahren, z.b. über Neuerungen im Bereich Wohnen von Menschen mit Behinderung, die Entwicklungen in der internationalen Zusammenarbeit zur Behandlung traumatisierter Kriegsopfer oder die erfolgreiche Fördeneues In-Institut an der Hochschule»Forschung in sozialer Praxis«Der erste Forschungstag der KHSB Es ist jetzt offiziell: Als drittes In-Institut der KHSB wurde das Institut für Soziale Gesundheit gegründet. Derzeit geleitet von Prof. Dr. Ralf-Bruno Zimmermann und Prof. Dr. Karlheinz Ortmann (Stellvertreter), gliedert sich das Institut in Hauptabteilungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten: Sozialpsychiatrie; klinische Sozialarbeit / Sozialtherapie; und Psychotraumatologie. Das Institut will dazu beitragen, wirksame Präventions- sowie gesundheitliche Versorgungsmethoden für die Bevölkerung zu untersuchen bzw. zu entwickeln, die aus den Erkenntnissen des Zusammenhangs zwischen sozialen Faktoren und Gesundheit bzw. Krankheit gewonnen werden. Während eigene Forschungsprojekte und Fachtagungen durchgeführt werden, an denen auch Studierende der KHSB mitbeteiligt werden, wird das Institut zudem beratende Funktion haben. Institutsmitglieder (Stand Juli 2009) Professor/innen: Prof. Dr. N. F. Gurris, Prof. Dr. G. Kuhn-Zuber, Prof. Dr. K. Ortmann, Prof. Dr. R. Quindel, Prof. Dr. R.-B. Zimmermann Wissenschaftliche Mitarbeiter: Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge Ulrich Binner, Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin Judith Hennig, Dipl. Sozialarbeiterin /Sozialpädagogin Jenny Zirnstein Sekretariat: Nicole Thomas Telefon rung von Kleinkindern in sozial benachteiligten Familien.»Der Forschungstag bietet eine tolle Gelegenheit, um zu sehen, was an der Hochschule an Forschung läuft«, meint Prof. Dr. Gaby Straßburger, die selbst ihr Projekt zur Demokratieförderung im Berliner Reuterkiez vorstellte.»so wird der fachliche Austausch unter den Kolleginnen und Kollegen angeregt, zu dem es im Alltag neben der Lehre leider viel zu selten kommt.«auch den Kontakt zwischen Studierenden und Lehrenden regte der Forschungstag an. Insgesamt besuchten rund 200 Studierende die Veranstaltungen und lernten dabei ihre Professorinnen und Professoren auch als Forschende kennen. Was die Fachhochschulen brauchen, um weiterhin gute Forschung betreiben zu können, wurde dann, moderiert von Prof. Dr. Andreas Lienkamp, auf dem Podium diskutiert. Zu Wort kamen der Präsident der Rektorenkonferenz kirchlicher Fachhochschulen, Prof. Dr. Egon Enders, der gewählte Prorektor und Forscher im Feld der Gesundheitsorientierten Sozialen Arbeit, Prof. Dr. Karlheinz Ortmann, und als Vertreter der Deutschen Forschungsgemeinschaft Volker Kreutzer. Feierlich abgeschlossen wurde der Forschungstag mit der offiziellen Gründung des ersten Promotionskollegs an der KHSB. Der erste Forschungstag der KHSB wird sicherlich nicht der letzte sein. Bild v.l.n.r. Prof. Dr. Karlheinz Ortmann (KHSB), Prof. Dr. Egon Endres (RKF), Volker Kreutzer (DFG)

12 12 Rückblick»Irgendetwas bleibt «Das Graduiertenfest des ersten Bachelorjahrgangs SICHTEN Eröffnung der Ausstellung Bertram Stumpp Von nun an regiert die Erinnerung, die Erinnerung an ein 7-semestriges Studium, welches am 14. Mai 2009 seinen Abschluss fand. 93 Studierende der KHSB bekamen den Titel»Bachelor of Arts«in Soziale Arbeit oder Heilpädagogik überreicht. Die Feierlichkeit wurde durch eine Predigt von Frau Prof. Dr. Christine Funk, die Rede des Rektors Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl und die studentische Musikgruppe der KHSB verstärkt. Wir sind der 1. Bachelorjahrgang der KHSB und damit Teil einer neuen Ära der Hochschulen in Europa. Unter dem Deckmantel»Bologna«tarnen sich Begriffe wie Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit, Berufsqualifizierung. Das implementiert eine Komprimierung des Lehrstoffs auf weniger Semester, eine Anwesenheitspflicht für einen Großteil der Lehrveranstaltungen und generell eine detaillierte Umstrukturierung der Hochschullandschaft ein Verlust des humboldtschen Bildungsideals? Unser Studium ist nach Meinung einiger Kommilitonen zu einem Mosaik des verschulten Bildungssystems geworden. Ob das Studium uns vor diesem Hintergrund den vom Rektor betonten»hauch von Intellektualität«vermitteln konnte, muss demzufolge jeder für sich selbst entscheiden. Wenn man an den Schnittstellen einer Gesellschaft sozialisiert wird, bringt das Erfahrung und Wissen hervor. Ich wurde 1990 nach dem Zusammenbruch der DDR als Teil des ersten Jahrgangs in der (für mich neuen) BRD eingeschult und war gleichzeitig Teil des letzten Jahrgangs ohne Zentralabitur. Als Teil des 1. Bachelorjahrgangs, sowie des 1. Masterjahrgangs der KHSB bin ich auch stolz auf diesen Prozess und habe Wege gefunden, mich mit der neuen Bachelor-/ Masterstruktur zu arrangieren. Kollisionen zwischen Anwesenheitspflicht und Beruf und/ oder Familie gehörten trotzdem dazu. Eine 50-Stunden Woche ist keine Seltenheit. Für 29 Studierende meines Jahrgangs war die Verlängerung des Studiums leider notwendig nicht im Sinne des Ziels von Bologna. Meine Bilanz der letzen dreieinhalb Jahre ist, dass die komplexen Belastungen und Anforderungen des Studiums gepaart mit Arbeit, Hobbies und Familie Lebenszeit gekostet haben, mich aber auch massiv bereichern und formen konnten. Ich hoffe, die Lehre der KHSB schafft es, weiterhin einer»verblüffungsresistenten Wissensgesellschaft«ihren Kampf anzusagen und die Studierenden nach wie vor mit wohldosierten Überforderungen zu konfrontieren, da nur die kontinuierlich gestiftete Verwirrung eine Persönlichkeit dazu befähigt, sich weiterzuentwickeln und zu wachsen. Lassen wir also die Erinnerung an unser Studium regieren, welches das Fundament für unsere professionelle Identität in der Sozialen Arbeit / Heilpädagogik sein wird.»ein Bild wird erst zum Bild, wenn es gesehen wird..«war einer der markanten Sätze bei der feierlichen Eröffnung der Ausstellung SICHTEN am Die Ausstellung präsentierte eine Auswahl künstlerischer Werke der 32 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Weiterbildungsstudiengangs Gestaltungstherapie/ Klinische Kunsttherapie, die während des dreijährigen berufsbegleitenden Studiums entstanden sind. Herr Prof. Dr. Karlheinz Ortmann, Leiter des Referats Weiterbildung und zukünftiger Prorektor der KHSB und die Studiengangsleiterin und Vertreterin des DAGTP e.v., Frau Christa-Barbara Kraft, begrüßten die Anwesenden und würdigten in ihren Reden die gezeigten Werke. Thomas Hellinger, der als freier Künstler tätig ist, und Frau Prof. Doris Titze, die an der Hochschule für Bildende Künste Dresden lehrt, gaben als Verantwortliche für die künstlerische Begleitung im Studiengang eine Einführung unter gestalterischen Aspekten und beglückwünschten die Studierenden zu ihren Leistungen. Die insgesamt 147 Bilder, die in den Fluren der KHSB ausgestellt wurden, luden zum Betrachten, Verweilen und Diskutieren ein und gaben einen beeindruckenden Einblick in die Ergebnisse des Studiengangs. Übrigens, die nächste Ausstellung dieser Art wird im Juni 2011 in der KHSB zu sehen sein. Ein Termin, der sich vorzumerken lohnt.

13 13 KHSB auf dem Fest der Berliner Kirchen Bürgerplattform erneut erfolgreich für Schöneweide: Wolf sagt Euro für Regionalmanagement zu Auf dem Fest der Berliner Kirchen war auch die KHSB mit einem Stand vertreten. Das ökumenische Fest der Berliner Kirchen fand am Samstag, den 4. Juli 2009, auf dem Platz zwischen Marienkirche und Rotem Rathaus statt. Es war das zweite ökumenische Stadtkirchenfest, auf dem sich die Vielzahl der christlichen Konfessionen und Kulturen präsentierte, die in Berlin vertreten sind. Die KHSB als eine Einrichtung der katholischen Kirche, die sich dem kirchlichen Bildungsauftrag verpflichtet weiß, fand reges Interesse bei den Besucherinnen und Besuchern. So schaute Erzbischof Kardinal Sterzinsky vorbei und begrüßte die am Stand präsenten Mitarbeitenden der Hochschule. Bei vielen älteren Besucherinnen und Besuchern war die»katholische Fachhochschule«noch in guter Erinnerung. Jüngere Besucherinnen und Besucher informierten sich über die Studiengänge, die hier angeboten werden. Die Bürgerplattform»Menschen verändern ihren Kiez Organizing Schöneweide«, die vom KHSB In-Institut DICO inhaltlich begleitet wird, feierte am 28. Mai erneut einen großen Erfolg für ihren Stadtteil. Zum Abschluss der Standortkonferenz, die auf Initiative des Wirtschaftssenators Harald Wolf Unternehmer und Bürger aus Schöneweide mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Verwaltung an einen Tisch gebracht hatte, gab Staatssekretär Dr. Jens-Peter Heuer bekannt, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technik und Frauen ein Regionalmanagement für Schöneweide einrichten und hierfür über drei Jahre bis zu Euro aus dem Europäischen Strukturfonds für Regionalentwicklung zur Verfügung stellen wird. Wie wichtig dieser Schritt für die Region ist, erklärte Dr. Andreas Mölich, einer der aktiven Bürger in der Plattform:»Vor zwei Jahren, nach dem Ansiedlungserfolg der FHTW haben wir mit Senator Wolf die Schöneweide Aktionsgemeinschaft ins Leben gerufen. Es war an der Zeit, dass den Gesprächen und Verhandlungen nun Taten folgen. Wir brauchen eine aktive Ansiedlungspolitik und diese kann erst durch ein professionelles Regionalmanagement geleistet werden.«weitere Ergebnisse der Konferenz sind die Profilierung des Standorts in den Bereichen Energietechnologie und Kreativwirtschaft. Bezirksbürgermeisterin Gabriele Schöttler kündigte darüber hinaus die Beantragung einer Wirtschaftsdienlichen Maßnahme (WDM) zur Ausarbeitung eines Entwicklungskonzeptes an. Rolf Seliger. Leiter des Bereiches Unternehmensansiedlung von Berlin Partner, zu deren Aufgaben auch die Bestandspflege bereits ansässiger Firmen in den Bezirken zählt, sagte zu, künftig im Rahmens des Berliner Unternehmensservice auch in der Ansiedlung neuer Unternehmen einen festen Mitarbeiter am Standort Schöneweide einsetzen zu wollen. Zu der Konferenz waren neben 80 angemeldeten Teilnehmern auch 110 Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgruppen von Organizing Schöneweide gekommen.»das große Interesse der Teilnehmer zeigt deutlich, dass hier die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie der Verwaltung aktiv zur Veränderung des Kiezes beitragen wollen«, so Wirtschaftssenator Harald Wolf,»dies belegen auch die wirtschaftlichen Zahlen: Hier ist Leben vor Ort. Leben, das entwickelt, vernetzt und vor allem sichtbar gemacht werden muss.«

14 14 Rückblick Neuerscheinung Wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts Alte Schule Karlshorst integratives und generationsübergreifendes Wohnen beendet Mit der Diagnose»chronisch psychisch krank«ins Pflegeheim? Mit der Übergabe eines umfangreichen Abschlussberichts im Februar dieses Jahres endete die dreijährige Begleitforschung des Modellprojekts»Alte Schule Karlshorst integratives und generationsübergreifendes Wohnen«durch die KHSB. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin förderte das Projekt durch Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen eines alten Schulgebäudes mit einer Million Euro, es konnte nach der baulichen Fertigstellung Anfang 2008 bezogen werden. Eine Besonderheit des Projektes ist die vom Fördergeber festgelegte Belegungsquote von einem Drittel der Wohnungen durch Menschen, die im Fördervertrag als»alt, behindert und/oder pflegebedürftig«beschrieben werden. Eine weitere Besonderheit liegt in der Beteiligung einer Wohngruppe für zehn Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung (gem. 34 SGB VIII), die eine der Wohnungen und einen Teil der Gewerbefläche im Souterrain bezogen hat. Im Rahmen der Förderung des Modellprojekts war die KSHB für drei Jahre mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt, finanziert aus Mitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der SelbstBau e.g. Schwerpunkte der Begleitforschung waren die Erhebung und Analyse von Daten, die Aussagen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Projektes ermöglichten. Unter anderem ließ sich herausarbeiten, dass in einem recht langen Zeitraum eine Gruppenbildung mit Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen gelang. Die Bewohnergruppe besteht aus 32 Erwachsenen und 29 Kindern, zusätzlich befinden sich Gewerbeeinheiten im Haus. Im Prozess der Gruppenfindung und im Miteinander der Bewohner nach dem Einzug. konnte nicht nur ein hohes Maß an Unterstützungsbereitschaft für andere Bewohner identifiziert, sondern auch faktische soziale Unterstützung in praktischen, kognitiven und emotionalen Bereichen gefunden werden. Auch konnte eine hohe Übereinstimmung zwischen den Erwartungen an das Zusammenleben vor Wohnungen und deren Erfüllung nach dem Einzug festegestellt werden. Diese Erkenntnisse dürften für neu entstehende Wohnprojekte von großer Relevanz sein. Insgesamt lag die Zufriedenheit der Bewohner mit dem Wohnprojekt im Untersuchungsverlauf auf hohem bis sehr hohem Niveau. Bezüglich der Inklusion (bzw. Integration) der Bewohner mit Einschränkungen kann gesagt werden, dass diese eher mit den konkreten Anforderungen des Alltags zu gelingen schien (wie z.b. den Anforderungen an den Einzug), als dass elaborierte Konzepte von der Hausgruppe entwickelt oder umgesetzt worden wären. Insgesamt ergaben die Daten aus der Begleitforschung, dass das Projekt erfolgreich umgesetzt werden konnte, allerdings war die Untersuchungsphase nach dem Einzug der Bewohner recht kurz. Die wissenschaftliche Begleitung wurde durch Prof. Dr. Ralf-Bruno Zimmermann und Prof. Dr. Karlheinz Ortmann geleitet, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsprojekt war Dipl.- Soz.Arb. Ulrich Binner. Die KHSB finanzierte zwei studentische Hilfskräfte: Gülzade Düzgün und André Kremer. Ein verheerendes Urteil über die Situation in einem Teilbereich der Sozialpsychiatrie in Berlin fällen die Autorinnen und Autoren dieser Studie. Mit der Diagnose»chronisch psychisch krank«ins Pflegeheim zu kommen, ist oft ein Resultat von Entscheidungsprozessen, die bar jeder sachlichen und fachlichen Steuerung getroffen werden. Diese Entscheidungen werden im Regelfall nie wieder überprüft. Dabei kommt es häufig zu Suboptimalitäten für alle Beteiligten: Mehrkosten für das System und Nachteile für die Klienten. Die Autoren schlagen vor, die Schnittstellen zwischen Pflege, Eingliederungshilfe und Wohnungslosenhilfe anders zu steuern und empfehlen, die funktionierenden Steuerungsprozesse der ambulanten Sozialpsychiatrie auch für den Bereich der Heimbelegung zu nutzen. Rubina Vock, Manfred Zausmseil, Ralf-Bruno Zimmermann, Sebastian Manderla. Mit der Diagnose»chronisch psychisch krank«ins Pflegeheim? Eine Untersuchung der Situation in Berlin. Frankfurt am Main, 2007 (Mabuse Verlag). 470 Seiten. ISBN ,00 Euro.

15 15 Treffen der Weiterbildungsbeauftragten der kirchlichen Hochschulen in der KHSB Lebenslanges Lernen das neue Programm ist erschienen Mechthild Schuchert Abschiebung auf dem Kollwitzplatz Herwig Matzka Auf Einladung des Referats Weiterbildung der KHSB trafen sich die Weiterbildungsbeauftragten der kirchlichen Hochschulen in Deutschland am 9. Juli in der Hochschule. Nach der Begrüßung durch den Rektor der KHSB, Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, hielt der eingeladene Referent Helmut Vogt, stellvertretender Vorsitzender der deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.v., einen Vortrag zu den Grundfragen der wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen, der die TeilnehmerInnen zu einem intensiven Erfahrungsaustausch insbesondere zu Fragen der Weiterbildung im Kontext des Bologna-Prozesses - anregte. Eine direkte Auswirkung des Bologna-Prozesses sind die Bestrebungen, Weiterbildungen so zu konzipieren, dass sie angerechnet werden können auf Leistungen in akkreditierten Bachelor- und Masterstudiengängen. Die Teilnehmer/innen waren sich einig, dass erst sorgfältige Evaluierungen zeigen können, ob diese Entwicklungen zu einer Verbesserung der Lehre führen. Das Treffen endete mit einer festen Verabredung zu jährlichen Zusammenkünften der Weiterbildungsbeauftragten in zeitlicher Nähe zu der jeweiligen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Weiterbildung und Fernstudium. Schwerpunkte im neuen Programmheft sind Zusatzausbildungen wie z.b. Gestaltungstherapie / Klinischen Kunsttherapie, Drama- und Theatertherapie, der postgraduale Masterstudiengang Klinische Sozialarbeit in den Verschränkungen zu den Weiterbildungen Sozialtherapie und Weiterbildungen in Betreuung und soziale Unterstützung und der Zusatzausbildung Pflegeberatung. Daneben finden sich Angebote zu»führen und Leiten in sozialen Organisationen«. Als Weiterbildungseinrichtung der KHSB entstehen unsere Weiterbildungen im fachlichen Austausch mit Lehre und Forschung an der Hochschule sowie in engem Kontakt mit»mitforschenden Einrichtungen«, d.h. Kooperationspartnern in der Sozialen Arbeit. Beispielhaft steht dafür das Kooperationsprojekt mit dem Stiftungsbereich Bethel vor Ort: dort sollen künftig Personen eingesetzt werden, die in einem intensiven zweijährigen Lernprozess zum professionellen»community Networker«ausgebildet werden. Mit der Verzahnung von praxisnahen Anforderungen aus Bethel und fachlicher Kompetenz des Deutschen Instituts für Community Organizing der KHSB konnte das Referat Weiterbildung eine innovative Qualifizierung entwickeln. Unter bestimmten Voraussetzungen sind unsere Weiterbildungen anrechenbar für Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule. Sie standen friedlich vereint: die Bundeskanzlerin, Außenminister und Innenminister. Auch der Regierende war mit dem Senator für Inneres dabei. Unter dem Schutz der sie flankierenden Richter und Polizisten wurden sie gemeinsam mit diesen nach»irgendwo«abgeschoben. Es waren deutsche Gartenzwerge, die an diesem Freitag, dem 12. Juni 2009, das Schicksal traf. Das Straßentheater war Teil unseres Happenings. Gemeinsam mit Schülerinnen des Kath. Schulzentrums Edith Stein protestierten wir gegen die gängige Abschiebepraxis der Bundesrepublik. Dabei wurden wir von amnesty international, der Antirassistischen Initiative Berlin und dem Jesuiten Flüchtlingsdienst unterstützt. Zudem erinnerten wir an Käthe Kollwitz, die Kunst als Mittel der Sozialkritik sah. Das Happening war das Resultat der Aufgabenstellung in unserer Startwerkstatt bei Prof. Gries und Doz. Leuschner. Wir, D. Kayaga, J. Titze, A. Blenz und ich, wollten das Thema: Freizeit, explizit auch als Möglichkeit zur politischen Bildung verstanden wissen. Die allgemeine positive Resonanz lässt uns hoffen, mit diesem Happening ein wenig zur Achtung der Menschenrechte in Deutschland beigetragen zu haben.

16 16 Querblick Herausforderungen und Perspektiven der organisierten Diakonie und Caritas Prof. Dr. Dr. Michael N. Ebertz KFH in Freiburg Welfare mix in den europäischen Wohlfahrtsstaaten Die neuesten Ergebnisse der international vergleichenden Erforschung von Wohlfahrtsstaaten zeigen, dass sie sich danach unterscheiden lassen, welchen Akteuren sie im Verlauf ihrer historischen Entwicklung primär die Zuständigkeit für die Wohlfahrtsproduktion zusprechen und welchen welfare mix sie präferieren. Gezeigt werden kann zugleich, dass der unterschiedliche welfare mix und die unterschiedliche Zuschreibung der primären Zuständigkeit für die Wohlfahrtsproduktion in engem Zusammenhang mit den jeweiligen soziokulturellen und religiösen Kontexten stehen, womit die heterogenen religiös-konfessionellen Tiefendimensionen der europäischen Wohlfahrtsstaatlichkeit besondere Aufmerksamkeit erfahren. Man kann sehen, dass sich zum Beispiel die skandinavischen Wohlfahrtsstaaten nicht nur sozialdemokratischen, sondern auch evangelisch-lutherischen Einflüssen und Traditionen verdanken. Für die Sozialethik des lutherischen Protestantismus ist es, kurz gesagt, charakteristisch, dem Staat als der fürsorglichen Obrigkeit die primäre Zuständigkeit für die gesamte Daseinsvorsorge und damit auch für die Wohlfahrtsproduktion zuzuschreiben. Auch wird deutlich, dass sich in der Schweiz, in den Niederlanden und in Großbritannien Wohlfahrtsstaaten herausgebildet haben, welche durch freikirchliche Einflüsse und Traditionen geprägt sind. Anders als der lutherische Protestantismus schreibt der freikirchlich-calvinistische Protestantismus nicht dem Staat, sondern dem Individuum die Verantwortung für die Daseinsvorsorge und Wohlfahrtsproduktion zu. Schließlich zeigt sich, dass sich in den katholisch geprägten Ländern in Frankreich, Spanien, Portugal und Italien eine sozialethische Tradition und Mentalität hält, die nicht allein dem Staat, und auch nicht allein dem Individuum, sondern den Familien und wenn die laizistisch orientierten Gegenkräfte es zulassen - auch der Kirche in Kooperation mit dem Staat die primäre Zuständigkeit für die Daseinsvorsorge und Wohlfahrtsproduktion zuspricht. Der katholischen Sozialtradition entsprechend, hat der Staat allenfalls eine subsidiär unterstützende Funktion für die Wohlfahrt produzierenden Selbsthilfekräfte der primären Solidaritätsgemeinschaften wie der Familien zu leisten, für deren Schutz wie für die Wohlfahrtspolitik insgesamt auch die römisch-katholische Kirche selbst eine erhebliche Mitzuständigkeit reklamiert. Sie tendiert zu einer eher anti-etatistischen, familiaristisch-kirchlichen Zuständigkeitsprogrammatik hinsichtlich der Daseinvorsorge. Wie schon Ernst Troeltsch treffend bemerkte, forderte»die katholische Sozialpolitik in erster Linie die Unterstellung des Staates unter kirchliche Gesichtspunkte«.

17 17 Welfare mix im deutschen Wohlfahrtsstaat Blickt man nun auf das deutsche System des Wohlfahrtsstaates, zeigt sich, dass er sich nur verstehen lässt, wenn man das komplexe religiös-multikonfessionelle Wurzelgeflecht, die entsprechenden religionspolitischen Konflikt- und Machtverhältnisse in den Blick nimmt. Unter Sozialpolitik oder Wohlfahrtspolitik können wir den staatlichen Versuch verstehen, den Konflikt zwischen Kapital und Arbeit sowie andere damit verbundene Konfliktlinien einer Gesellschaft institutionell zu regeln, und zwar 1. durch Schutz der Arbeitnehmer und durch Regulierung der Erwerbsarbeit, 2. durch Sicherung und Umverteilung des Einkommens auch in den Normalrisiken des Lebens, 3. durch Herstellung eines verlässlichen Rahmens von Solidarität und ihrer Vermittlung durch soziale Dienstleistungen unter öffentlicher Aufsicht. Für Deutschland ist auf allen drei analytisch zu unterscheidenden Ebenen ein evangelisch-lutherischer, ein evangelisch-calvinistischer, ein römisch-katholischer und schließlich ein sozialdemokratischer Einfluss auf die Wohlfahrtspolitik bis auf den heutigen Tag nachweisbar, die dadurch neutralisiert bzw. ins Konstruktive gewendet wurden, dass der deutsche Wohlfahrtsstaat die religiösen/ weltanschaulichen Akteure an der Gestaltung des Wohlfahrtstaats und der Wohlfahrtsproduktion beteiligt. Innerhalb des gemeinwohlpluralistischen Sektors der Wohlfahrtsproduktion in Deutschland nehmen die Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden eine zentrale Positionen ein, die zusammen mit den anderen vier Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege auch eine relativ hohe Wahlpluralität seitens der Nachfrager ermöglichen. Da sich die Einrichtungen von Diakonie und Caritas marktförmig auf ein Publikum beziehen, das es mit anderen teilt, kommt es darauf an, erkennbar, d.h. auch legitim und wählbar zu bleiben, d h. sie müssen den»anspruch auf Distinktheit erst einmal einlösen.«sie müssen überzeugend machen,»worin die Spezifikation kirchlicher Angebote im Bereich sozialer Dienstleistungen bestehen können und zwar angesichts der zunehmenden Marktförmigkeit des Sozial- und Gesundheitswesens im Unterschied zu Angeboten von Einrichtungen in anderer Trägerschaft.«Angesichts deutlicher Tendenzen der Entkirchlichung und einer wachsenden Entkonfessionalisierung liegen hier derzeit und in der überschaubaren Zukunft erhebliche Herausforderungen der kirchlichen Wohlfahrtsverbände, nämlich zu klären, ob und inwiefern es überhaupt noch möglich ist, Distinktheit über konfessionelle Unterscheidungszeichen zu markieren. Mit Entkonfessionalisierung ist zum einen die sich ausweitende explizite Entkonfessionalisierung im Sinne der ausdrücklichen Zurückweisung einer Mitgliedschaft in einer Konfession gemeint. Hierzu gehört neben der steigenden Konfessionslosenquote in der Bevölkerung, insbesondere nach der deutschen Wiedervereinigung, die sinkende subjektive Selbstzurechnung zu einer bestimmten Teiltradition des Christentums. Auch ist ein Prozess der impliziten Entkonfessionalisierung registrierbar. Damit ist das rapide Verblassen konfessioneller Konturen im Alltagsleben gemeint inzwischen bis in das Zusammenleben der Ehen und Familien, bis in das falling in love und die Heiratsanzeigen der nichtkirchlichen Presse hinein. Entkonfessionalisierung kann aber auch die Herausbildung überkonfessioneller Orientierungen und Verpflichtungen meinen, welche insofern entstehen, als es immer mehr gemischt-konfessionelle Ehen und Familien gibt, die für die Unterstützung eines spezifisch konfessionellen Profils nicht mehr zur Verfügung stehen. Hans Joas hat in diesem Zusammenhang sogar davon gesprochen, dass wir derzeit»zeugen der Entstehung eines überkonfessionell-christlichen Milieus in Deutschland«seien. Die Herausforderung für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände wächst deshalb, soziale Distinktheit jenseits einer rein konfessionalistischen Profilierung zu suchen. Kirche als Organisation von Organisationen Im Prozess der Herausbildung und Expansion von organisierter Diakonie und Caritas entpuppen sich die Kirchen zunehmend als Organisationen von Organisationen. Als religiös spezifische Organisation unterliegen die Kirchen zunächst einem Funktionsprimat, welcher der Funktion desjenigen gesellschaftlichen Teilsystems entspricht, dem sie vorrangig zugehört, also des religiösen Teilsystems. Darüber hinaus hat die organisierte Kirche die Aufgaben zu erfüllen, zu anderen gesellschaftlichen Teilsystemen (z. B. Staat, Recht, Wirtschaft, Familie) außenveranlasst oder innenveranlasst in Beziehung zu treten und diese mit der christlichen Religion zu vermitteln. Neben dem Bezug der organisierten Kirche auf die Gesellschaft (religiöse Funktion) und den Bezügen auf die gesellschaftlichen Teilsysteme (Leistungen) lässt sich mit Luhmann die Beziehung der Kirche zu sich selbst unterscheiden: als Reflexion. So finden wir in der Kirche ein Spektrum von Organisationen, die im Sinne dieser analytischen Unterscheidung unterschiedliche Akzente tragen. Auch die kirchlichen Wohlfahrtsverbände gehören zu solchen Organisationen, die die Aufgabe haben, andere gesellschaftliche Handlungsfelder mit der christlichen Religion zu vermitteln. Mit der Herausbildung von solchen kirchlichen Vermittlungsorganisationen ist auch die Herausforderung verbunden, zwischen unterschiedlichen polykontextuellen Handlungsrationalitäten und Strukturlogiken zu vermitteln. Dies bedeutet aber immer,»sich Fremdnormierungen zu unterstellen, um ankommen zu können«und damit das Risiko, die Normen der kollektiven Identitätssicherung, also die Eigengesetzlichkeit und darüber den Eigensinn einer kirchlichen Organisation zu verletzen. Den dabei entstehenden Verselbständigungstendenzen kirchlicher Vermittlungsorganisationen innerhalb des kirchlichen Gesamtsystems sucht man z. B. durch die Schaffung von Ressourcenabhängigkeiten, durch rechtliche Regelungen (Heteronomie), personelle Verflechtungen (Heterokephalie) und andere strukturelle Koppelungen (Konferenzen, Gemeinsame Ausschüsse, Kommissionen, Klausuren) strategisch vorzubeugen. So wächst mit all dem

18 18 Querblick außen- und binnenveranlassten Umweltkontakt selbst wieder Organisationsbedarf, wachsen nicht nur die externen Verflechtungen, sondern vor allem auch interne Entscheidungslasten, was schließlich sogar das, was bestimmte Mitglieder von ihrer Kirche als geistliches Kerngeschäft erwarten, überwuchern oder zumindest irritieren kann. In der Folge zunehmender Spezialisierung und neu zu schöpfender Legitimierung wächst der innerkirchliche d.h. zwischen den binnenkirchlichen Organisationen herzustellende Vertrauensbildungs-, Abstimmungs- und Koordinationsbedarf, der ebenfalls organisationell bearbeitet werden muss: strukturelle Koppelung. So haben die kirchlichen Wohlfahrtsverbände nicht nur die ohnehin schon komplexe Aufgabe, zwischen dem Funktionsprimat des Sozial- und Gesundheitssystems und anderen Funktionskontexten, insbesondere der Politik, der Wirtschaft und des Rechts zu vermitteln; darüber hinaus haben sie die Funktionskontexte von Gesundheit und (Sozial-) Politik mit dem Bereich der christlichen Konfession zu vermitteln (und vice versa). Kirchliche Wohlfahrtsverbände gehören einerseits, was ihren Funktionsprimat angeht,»dem Sozial- und Gesundheitswesen an«. Andererseits verstehen sie sich ihrem Auftrag gemäß zumindest programmatisch und den gesatzten Ordnungen entsprechend als Teile der christlichen Kirchen, obwohl sie sich von den verfassten Kirchen auch strukturell erheblich unterscheiden. Im Blick auf die Zukunft der kirchlichen Wohlfahrtsverbände stellt auch und gerade unter den gesellschaftlichen Bedingungen der Entkonfessionalisierung bzw. Überkonfessionalisierung die Integration der Rationalitäten des Sozial- und Gesundheitswesens und der religiösen Programmatik»eine der größten Herausforderungen«dar. Sucht man, Schwierigkeiten, aber auch Möglichkeiten einer solchen Vermittlungsleistung zu eruieren, lassen sich m. E. folgende Dimensionen unterscheiden: Dimensionen der Vermittlung 1. Die Dimension der strukturellen Einbettung Dementsprechend wird die religiös-theologische Programmatik dadurch vermittelt und die Einrichtungen mit ihren beruflichen und professionellen Handlungsabläufen sind dadurch als caritative bzw. diakonische ausweisbar, als sie z.b. finanziert oder mitfinanziert werden aus Kirchensteuern sowie Spenden und Almosen von Kirchgängern, kircheneigenes Arbeitssonderrecht gilt, Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden erfolgt oder kirchliche Räume (mit entsprechend frommem Wandschmuck) und kirchliches Personal (z. B. Ehrenamtliche), kirchliche Ämter (z. B. Diakone) und funktionale Dienste der verfassten Kirche zum Einsatz kommen. Akzentuiert diese Dimension insbesondere Objektivationen, binnenkirchliche Koppelungen, sozusagen Äußerlichkeiten, setzt eine zweite Dimension gewissermaßen einen umgekehrten Akzent. Ich nenne sie: 2. Die Dimension der individuellen Motivation. Sie hat nämlich genau eine Interiorisierung, wenn nicht Intimisierung zum Charakteristikum. Die Vermittlung der Logik des Sozial- und Gesundheitssystems mit der religiösen Programmatik wird von den Organisationsstrukturen abgelöst und zur persönlichen Attitüde, wenn nicht zur Privatsache des Personals erklärt. Helfendes Handeln in organisierter Diakonie und Caritas sei demgemäß auch nicht als christliches Handeln ausweisbar, weil es auf professioneller Ebene keinen Unterschied zu caritativem bzw. diakonischem Handeln gäbe. Deshalb ist das christliche Spezifikum kein Spezifikum der personalen Dienstleistung selbst, sondern verinnerlicht und privatisiert und wird allenfalls auf Anfrage expliziert. Es dürfte den Normalfall darstellen, setzt freilich eine durch christliche Überzeugungen geprägte private Lebensführung zumindest bei Teilen des Personals voraus, die teilweise auch Gegenstand der Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes als Instrument der verfassten Kirchenleitung sucht deshalb eine hohe Flexibilität der kirchlichen Arbeitsorganisationen zu sichern, indem sie die religiöse Fixierung von Organisationsleistungen und Organisationsstrukturen vermeidet und statt dessen religiöse Minimalbestimmungen der Mitgliedsrolle der Kirche als Arbeitsorganisation vornimmt. Als Formalisierungen der diakonischen bzw. caritativen Leistungsrollen sind diese Paragraphen freilich auch formal und können letztlich den Geist, aus dem heraus die Hilfe geschieht, nicht wirklich kontrollieren. Deshalb muss die konkrete Praxis häufig gewissermaßen mit Geistkonsensfiktionen einerseits und mit `Blindheitsverabredungen` andererseits auskommen. Zugleich kann auf dieser Dimension der individuellen Motivation die religiöse Programmatik flexibel mit nicht-religiösen Methoden und Konzepten der sozialen Berufe und Professionen verknüpft werden. Das katholische Konzept des»zeugnisses ohne Worte«(nach Evangelii Nuntiandi 1975) verschafft einer solchen Dimension sogar theologische Dignität. Benedikt XVI. hat auch an dieses Konzept, wenn auch ohne expliziten Verweis auf jene Enzyklika Pauls VI., erinnert (Nr. 31c):»Wer im Namen der Kirche karitativ wirkt, wird niemals dem anderen den Glauben der Kirche aufzudrängen versuchen. Er weiß, dass die Liebe in ihrer Reinheit und Absichtslosigkeit das beste Zeugnis für den Gott ist, dem wir glauben und der uns zur Liebe treibt. Der Christ weiß, wann es Zeit ist, von Gott zu reden, und wann es recht ist, von ihm zu schweigen und nur einfach die Liebe reden zu lassen. Er weiß, dass Gott Liebe ist (vgl. 1 Joh 4, 8) und gerade dann gegenwärtig wird, wenn nichts als Liebe getan wird (...) Aufgabe der karitativen Organisationen der Kirche ist es, dieses Bewusstsein in ihren Vertretern zu kräftigen, so dass sie durch ihr Tun wie durch ihr Reden, ihr Schweigen, ihr Beispiel glaubwürdige Zeugen Christi werden«. Auffällig ist aber am letzten Zitat: Die Dimension der individuellen Motivation wird vom derzeitigen Papst offensichtlich nicht als ausschließliches Identitätszeichen der Vermittlung von Konfessionalität und Professionalität präferiert. Vielmehr wird implizit auf eine weitere Vermittlungsdimension Bezug genommen, auf:

19 19 Strukturen würden die Liebestätigkeit überflüssig machen, verbirgt tatsächlich ein materialistisches Menschenbild: den Aberglauben, der Mensch lebe nur von Brot (Mt 4,4; vgl. Dtn 8,3) eine Überzeugung, die den Menschen erniedrigt und gerade das spezifisch Menschliche verkennt«(nr. 28). Insofern ist»der Liebesdienst für die Kirche nicht eine Art Wohlfahrtsaktivität, die man auch anderen überlassen könnte, sondern er gehört zu ihrem Wesen, ist unverzichtbarer Wesensausdruck ihrer selbst«(nr. 25a; vgl. 31). Eine weitere idealtypisch unterscheidbare Dimension, welche die religiöse Programmatik mit der beruflichprofessionellen Praxis zu vermitteln sucht, nenne ich: 3. Die Dimension der symbolischen Integration. Dementsprechend soll der christliche Anspruch sich auch materialisieren, indem er zumindest in bestimmten Situationen der sozialen Dienstleistungserbringung - verbalisiert wird und als integraler Teil eines theologischen Deutungssystems legitimiert (und verteidigt) sowie in seinem Eigensinn auch gegenüber anderen Deutungen unterschieden wird. Dieser Dimension liegt die Vorstellung einer Ganzheitlichkeit der menschlichen Existenz zu Grunde, die ohne besondere Beachtung der religiösen Dimension der Dimension des Heils - verfehlt werden würde. So macht Papst Benedikt XVI. in seiner ersten Enzyklika auf den eschatologischen Horizont des christlichen Liebesgebotes aufmerksam, wodurch»die Liebe zum Maßstab für den endgültigen Entscheid über Wert oder Unwert eines Menschenlebens wird«und»gottes- und Nächstenliebe verschmelzen: Im Geringsten begegnen wir Jesus selbst, und in Jesus begegnen wir Gott«(Nr. 15). Er erinnert damit (Nr. 25a) auch an ein Spezifikum der göttlichen Liebe,»die das ganzheitliche Wohl des Menschen anstrebt: seine Evangelisierung durch das Wort und die Sakramente ein in seinen geschichtlichen Verwirklichungen oftmals heroisches Unterfangen und seine Förderung und Entwicklung in den verschiedenen Bereichen menschlichen Lebens und Wirkens«(Nr. 19),»die den Menschen nicht nur materielle Hilfe, sondern auch die seelische Stärkung und Heilung bringt, die oft noch nötiger ist als die materielle Unterstützung. Die Behauptung, gerechte 4. Die Dimension der interaktiven Gestaltung. Es räumt der christlichen Motivation wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung der Beziehungsebene im Vollzug des Hilfehandelns, also auf der Dienstleistungsebene ein. So hält eine Studie über ein christliches Krankenhaus als Fazit bezüglich der Frage nach den Spielräumen von Träger und Leitung, um die spezifischen diakonischen Ziele zu erfüllen, fest, dass»die Qualität der Arbeit weithin von der menschlichen Zuwendung und dem Gespräch mit den Patienten abhängt, das heißt von Arbeitsinhalten, die der diakonische Auftrag umfasst«. Dieses Verständnis des Hilfehandelns, das sich in»personaler Nächstenschaft«verwirklicht, was auch viele Hilfesuchende erwarten, die eine konfessionelle Einrichtung aufsuchen, vollzieht sich auf dem Hintergrund der Unterscheidung von Nähe statt Anonymität, Mensch statt Nummer, Bruder/Schwester statt Patient/Klient. Auch Benedikt XVI. schreibt in seiner Enzyklika (Nr. 42):»Wer zu Gott geht, geht nicht weg von den Menschen, sondern wird ihnen erst wirklich nahe«. Aber wird damit nicht implizit dem nicht-christlichen Hilfehandeln die Fähigkeit abgesprochen, personale Zuwendung zu praktizieren? Auf die Fraternité hat der Christ kein Monopol mehr. Besteht in der Logik dieser Dimension zudem nicht das Risiko, professionelle Distanz aufzugeben, die professionelle Sachlichkeit zu entgrenzen und die jeweiligen Kompetenzen zu überschreiten? Freilich unterscheidet sich diese Dimension von jener an zweiter Stelle genannten Vermittlungsdimension, indem es diakonisches und caritatives Hilfehandeln aus der Privatisierung zieht und nicht ausschließlich in der individuellen Motivation belässt. Eine fünfte Vermittlungsdimension ist damit noch nicht genannt, ich nenne sie: 5. Die Dimension der religiös angeleiteten Methodik Eine solche von religiösen Vorstellungen angeleitete beratende, therapeutische und pflegerische Praxis ist z. B. in anthroposophischen Einrichtungen zu beobachten. Eine interessante Frage ist, ob die christliche Religion über vergleichbare direkte Anschlussmöglichkeiten und analoge Übersetzungsmöglichkeiten zur etwa beratenden, therapeutischen und pflegerischen Praxis verfügt, um spezifische Methoden zu entwickeln. Der Hamburger Arzt Georg Schiffner, Vorsitzender des bundesweit tätigen Verbandes Christen im Gesundheitswesen beschäftigt sich seit Jahren mit

20 20 Querblick der»entwicklung einer christlichen Heilkunde,»die Kirche und Gesundheitswesen wieder stärker miteinander in Verbindung«zu bringen versucht. Eine - wie ich meine zukunftsträchtige Vermittlungsdimension - nenne ich: 6. Die Dimension der kommunitären Kultur Dieser Dimension entsprechend, wird die theologische Programmatik als Sensorium dafür gesehen, Rat und Hilfe durch die rechtlich und rechnerisch wie fachlich markierten Systemgrenzen nicht reduzieren und blockieren zu lassen, und zugleich als Potential dafür, eine kommunitäre wie kommunikative - wertorientierte - Organisationskultur zur Entfaltung zu bringen, auch um der allseits beobachtbaren Privatisierung des Christlich-Religiösen auch und gerade innerhalb unserer christlichen Einrichtungen entgegenzuwirken und die Wertorientierung nicht allein auf die Motivationsebene der helfend Handelnden zu reduzieren. Zentral ist hier nicht die herrschaftliche Kontrolle des dienstgemeinschaftlichen Anspruchs des kirchlichen Arbeitsrechts, was nur dazu führte, dass engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter»gegenüber solchem Durchgriff von oben sich selbst abschotten und sich resignierend in innere Kündigung zurückziehen.«in der organisierten Caritas gefährden die Kirchlichkeitskriterien»die Mitarbeiter in ihrer beruflichen und menschlichen Existenz, wenn sie dagegen verstoßen. Also wird das Thema Kirchlichkeit gemieden wie kein anderes Thema. Außer in frommen Reden, Ansprachen und Vorworten wird fast nicht darüber gesprochen. Ein wirkliches Durchdringen der Einrichtung oder des Verbandes mit dieser spezifischen Spiritualität findet nicht statt«. Die Spannung zwischen konfessionellen und professionellen Rationalitätskriterien wäre nach der hier gemeinten Dimension»allenfalls zu vermitteln durch eine innere Führung, welche den Anspruch auf Dienstgemeinschaft nicht nach der Logik der Organisationsgesellschaft unter Kontrolle bringt, sondern sich dafür öffnet, durch Kommunikation Vertrauen zu schenken«; denn»mitarbeiter, von denen Engagement, Sensibilität und Solidarität gefordert wird, sind anders zu führen als Arbeitnehmer, die nur in funktionalen Routinen zu kontrollieren sind. Wo jedoch die Leitung sich reduziert auf die Kontrolle von Regeln und Routinen, wird es ihr kaum gelingen, mittragendes und mitdenkendes Engagement zu akzeptieren und zu akzeptieren«. Zentral für diese Dimension einer kommunitären Kultur ist letztlich das Prinzip der personalen Ganzheitlichkeit, der Einheit von Gottes-, Selbst- und Nächstenliebe und der wechselseitigen Erschließung, Durchdringung und Befruchtung von Verkündigung, Diakonie und Liturgie. Entscheidend ist deshalb, ob caritative bzw. diakonische Einrichtungen Strukturen vorhalten, die es erlauben, die organisierte Caritas und Diakonie als kommunitäre Angelegenheit zu reflektieren und zu erschließen, ohne dabei den professionellen Anspruch aufzugeben. Freilich wäre es zu bedenken, den Begriff der Dienstgemeinschaft auf das Arbeitsrecht zu beschränken und ihn der Sache nicht dem Begriff nach ins Zentrum der Arbeit der Reflexion und Entwicklung einer christlichen Organisationskultur zu stellen. Den Begriff der Dienstgemeinschaft selbst würde ich hierfür schon wegen seiner offensichtlichen nationalsozialistischen Herkunft emeritieren. 7. Die Dimension der christlichen Weisheit Für die Entwicklung einer diakonischen bzw. caritativen Organisationskultur wäre die eigene christliche Weisheitstradition ernst zu nehmen. So hätte ein kirchlicher Wohlfahrtsverband beispielsweise immer solche Entscheidungen über die Erbringung von Dienstleistungen zu vermeiden, welche gegen das Solidaritätsprinzip und das Subsidiaritätsprinzip verstoßen. Umgekehrt müsste es immer um die subsidiäre Unterstützung primärer Solidaritäten gehen, zumal diese nicht selten kostengünstiger sind. Es gibt durchaus kirchliche Wohlfahrtsverbände, die z. B. ihre Beteiligung beim Essen auf Rädern verweigern und statt dessen - in Kooperation mit Gastwirten, also Akteuren des Marktes - Projekte gemeinsamen Mittagessens in Stadtteilen initiieren, womit die soziale Dimension des Essens wieder gewonnen, essen wieder zur Geselligkeit wurde, wobei man auch jemandem direkt sagen kann, ob es geschmeckt hat oder nicht - wo essen aber auch zur Gelegenheit wurde, sich noch auf andere Weise füreinander unentgeltlich nützlich zu machen, also Solidarität zu schöpfen. Aber auch noch anderswo liegen Schätze christlicher Weisheiten verborgen, etwa in der Benediktregel. Wie viele Mönchschriften erwähnt auch die Benediktsregel den Pförtner (des Klosters).

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