AnaCredit Analytical Credit Dataset
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- Rudolf Kohler
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1 AnaCredit Analytical Credit Dataset Innsbruck, am 16. März 2017 Gerhard Winkler Oesterreichische Nationalbank Abteilung Statistik Aufsicht, Modelle und Bonitätsanalysen
2 Agenda AnaCredit: Die granulare Kreditdatenbank des ESZB Nationale Implementierung Multi-use of Data & Ausblick - 2 -
3 Agenda AnaCredit: Die granulare Kreditdatenbank des ESZB - 3 -
4 Gründe für ein europäisches Kreditregister Derzeit nur höchst unterschiedliche Verfügbarkeit von Kreditdaten innerhalb der EU: Zentrale Kreditregister Lediglich private Kreditbüros (z.b. Kreditschutzverband) Lediglich nationale Umfragen zu granularen Kreditdaten Keine Daten zu Krediten Datenaustausch aufgrund eines Memorandum of Understanding (MoU) Zweck: Kreditinstituten einen besseren Überblick über die Verschuldung ihrer bestehenden und potentiellen Kunden zu geben; zusätzlich für Aufsichtszwecke und Analysen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Tschechien Auf Kreditnehmer-Ebene wenn Verschuldung > EUR Nur Obligo-Informationen (keine Risiko-Maße) Keine Harmonisierung (Abdeckung, Konzepte, Definitionen, Identifikatoren) - 4 -
5 AnaCredit Überblick AnaCredit ist eines der größten und bedeutendsten Statistik-Projekte. Harmonisierte und konsistente Kredit- und Kreditrisikodatenbank für den Euro-Raum. Grundlage: ausführliche Gegenüberstellung der Nutzeneffekte für das ESZB und der Kosten für die Kreditinstitute ( Merits & Costs Exercise ). Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem Bankensektor: Regelmäßige Informierung durch die NZBen (AT: insb. über SCom) Präsentationen / Meetings mit Interessensvertretern, z.b. EBF ab 2012 Öffentl. Konsultation des Verordnungsentwurfs Konsultationen betreffend des Manuals im Laufe von 2016/2017 Die Erhebung erfolgt durch die zuständige NZB auf Basis der nat. Implementierung von AnaCredit, die in eine integrierte Datenerhebung eingebettet sein kann. Über zwei Jahre Vorbereitungszeit für Banken und NZBen
6 AnaCredit Inhalte Multi-purpose Datenbank harmonisierter granularer Kreditund Kreditrisikodaten (Loan-by-Loan) Wer? Kreditinstitute gem. Artikel 4(1)(1) CRR + 9 BWG Zweigstellen Was? Kredite (inkl. Kreditlinien) an juristische Personen und Personengesellschaften über EUR auf Schuldnerbasis z.b. an nichtfinanzielle Unternehmen oder die öffentliche Hand (keine natürlichen Personen) Wann? Erster Meldestichtag ist der Wie oft? Monatlich/Quartalsweise (Buchhaltungs-Daten) Wofür? Zentralbankaufgaben, z.b. Geldpolitik, makro- und mikroprudenzielle Aufsicht, Risikomanagement, Forschung und Statistik Rechtsakt? EZB-Verordnung (EU) Nr. 2016/867 (EZB/2016/13) vom
7 AnaCredit Attribute 88 Attribute, strukturiert in 10 Datensätzen, zur Beschreibung des Kreditgeschäfts Vertragspartner (Gegenpartei) - Stammdaten Identifikation von Kreditgeber, Kreditnehmer, Sicherheitengeber, Servicer, etc. Beschreibung der Gegenpartei: z.b. Identifikator, Name, Größe, Sektor Instrument- & Finanz - Daten Klassifizierung (z.b. Art, Laufzeit, Zinssatz) und Verwendung des Instruments (z.b. Verbriefung) Notwendig für interne Konsistenz: Vermeidung von Doppeltzählungen (z.b. Schuldnergruppen) Rechnungslegungsdaten Buchhaltungs-Daten und Verlustbeurteilung (z.b. Abschreibungen, Leistungsstatus) Risiko-Maße Auf der CRR basierende Daten (z.b. Ausfallswahrscheinlichkeit, Ausfallstatus) Sicherheiten-Informationen Klassifizierung (z.b. Art der Sicherheit) und Bewertung der Sicherheit (z.b. Wert der Sicherheit) - 7 -
8 AnaCredit Data Model Erhebung granularer Daten betreffend verschiedener Elemente: Instrumente: Kredite und Kreditlinien Gegenparteien: Kreditgeber, Kreditnehmer, Sicherheitengeber, etc. Sicherheiten: Garantien und Sachsicherheiten Kreditgeber KG1 Kreditgeber KG2 Instrument I1 Instrument I2 Kreditnehmer KN1 Kreditnehmer KN2 Sicherheitengeber SG1 Sicherheit S1 Sicherheit S2 Sicherheitengeber SG2-8 -
9 Granulare vs. aggregierte Datenerhebung Granulare Kreditdaten Erhebung auf Loan-by-loan, Security-by-security, Trade-by-trade Basis Bessere Datenbasis für komplexe Analysen und für erweiterte User-Anforderungen Höhere Melde- und Verarbeitungskosten, lange Implementierungsphase Harmonisierung und Standardisierung der granularen Kreditdaten Langfristig Verringerung des Meldeaufwands, aufgrund Reduzierung von Ad hoc-anfragen und aggregierten Meldungen durch integrierte Erhebung im Datenmodell Aggregierte Kreditdaten Aggregation von Mikrodaten zu Krediten gemäß den zentral vorgegebenen Meldeanforderungen (z.b. COREP) und Meldung an die OeNB Beschränkte Kosten für Meldung und Verarbeitung Kein Drill-down auf Ebene der einzelnen Instrumente für ESZB-Organe möglich - 9 -
10 Warum neue Wege im Meldewesen? Datenanforderungen an Banken in Granularität & Komplexität stark gestiegen. Traditionell definiert jeder Bereich bzw. jedes Land eigene Datenanforderungen. Oft redundante Datenerhebungen, uneinheitliche Definitionen und Inkonsistenzen. Paradigmenwechsel im Meldewesen in Österreich sowie im ESZB: Langfristiges Ziel: Aufbau eines vollständig harmonisierten und integrierten Meldewesens Erhebung von qualitativ hochwertigen, vergleichbaren und schnell verfügbaren Daten Grundsatz Daten nur einmal zu erheben Verminderung des Meldeaufwands Initiativen auf nationaler (Datenmodell) sowie internationale Ebene (ERF) AnaCredit als Katalysator für den Integrationsprozess Vergleichbare, redundanzfreie pan-europäische Kredit- und Kreditrisikodaten Harmonisierung mit EU-Recht (CRR, Monetärstatistik, etc.)
11 Quality Vorteile einer granularen Datenerhebung + Wiederverwendung von Daten für verschiedene Erfordernisse Mehr Klarheit in Bezug auf Definitionen und automatisch höhere Qualität Höhere Flexibilität bei der Erhebung und Analyse Reduzierte Kosten bei (i) Umsetzung neuer Vorschriften, (ii) Qualitätssicherung Konsistenz der Input- und Outputdaten (internes, externes Reporting) Passive Daten Weniger Aufwand und schnellere Reaktionszeit bei ad hoc Anfragen
12 AnaCredit: Engagement der OeNB Die OeNB trug durch die große Erfahrung des seit 30 Jahren bestehenden nationalen Zentralkreditregisters (ZKR) von Anfang an zu den methodisch-konzeptionellen Arbeiten izm AnaCredit bei. Durch das Engagement der OeNB konnten auch wesentliche Interessen der österreichischen Finanzwirtschaft gewahrt werden: Zeitnahe Information der Bankwirtschaft über aktuelle Entwicklungen durch das Scom. Erhöhung und Vereinheitlichung der Meldegrenze von 100 EUR auf EUR für alle Schuldner sowie keine gesonderte Behandlung von NPLs. Harmonisierung der Definitionen mit jenen aus aufsichts- und monetärstatistischen Meldeverpflichtungen (als Voraussetzung für Integration). Möglichkeit AnaCredit-Anforderungen gemeinsam mit nationalen Anforderungen integriert zu erheben
13 Unterstützung der Banken bei der Implementierung von AnaCredit Kooperation via BIRD Praxisbezug durch Kooperation der Bankindustrie mit dem Banks Integrated Reporting Dictionary (BIRD) BIRD liefert eine formalisierte Darstellung der in der AnaCredit- Verordnung aus betriebswirtschaftlicher Sicht dargestellten AnaCredit-Meldeerfordernisse Geschäftsbanken partizipieren auf freiwilliger Basis Manual Detaillierte Dokumentation der AnaCredit-Meldeerfordernisse Zusätzliche Hintergründe und Hilfestellungen Konkrete Fälle und Beispiele
14 AnaCredit Manual Zeitplan & diverses Handbuch (Manual) als Hilfestellung für die Melder in drei Teilen Teil I (Allg. Meldemethodik): Publikation am 10. November 2016 erfolgt ( Teil II (Attribute): Publikation am 1. März 2017 erfolgt ( Teil III (Case Studies): Publikation voraussichtlich im nächsten Quartal (Verbriefungen, Projektfinanzierungen, Konsortialkredite, Pensionsgeschäfte, Factoring, Schuldnergruppen) Darüber hinaus zeitnahe Publikation der grundlegenden Validations Rules Implementierung eines Q&A Prozesses via EZB AnaCredit Webseite AnaCredit Guideline zur Regelung der Verpflichtungen der NZBen ggü. der EZB
15 Agenda Nationale Implementierung
16 Zentrales Kreditregister (ZKR) OeNB erhebt eine Vielzahl an aggregierten Daten, insbesondere: Europäische Aufsichtsdaten (EBA-ITS, insb. CoRep und FinRep), Nationale Aufsichtsdaten (zb. VERA-Verordnung, Finanzkonglomerate, BVK, etc.) Monetärstatistik, Zinsstatistik (gemeinsames Datenmodell SmartCubes ) Finanzmarktstabilitätsstatistik Außenwirtschaftsstatistik Seit über 30 Jahren besteht das Zentrale Kreditregister (ZKR) als nationale granulare Datenerhebung. Erhebung von Forderungen und gewährten Rahmen auf Schuldnerbasis Damit verbundene Sicherheiten und Risikoinformationen Schuldner-Stammdaten sowie Gruppen verbundener Kunden (GvK) AnaCredit und ZKR jeweils granulare Krediterhebungen mit großen inhaltlichen Überlappungen, jedoch unterschiedlichen Definitionen, Rechtsgrundlagen, Meldegrenzen und teils unterschiedlicher Granularität
17 AnaCredit & Zentrales Kreditregister (ZKR) AnaCredit ZKR Meldegrenze EUR EUR Granularität Loan-by-Loan Borrower-by-Borrower Erfasste Schuldner Instrumente Melderkreis Ausschließlich juristische Personen Kredite und Kreditlinien CRR-KIs (inkl. Zweigstellen) und 9 BWG Zweigstellen Sowohl juristische als auch natürliche Personen Alle Aktivposten, außerbilanzielle Geschäfte und Derivate BWG-KIs (inkl. Zweigstellen), 9 BWG Zweigstellen, BWG-FIs und Versicherungen
18 Integrierte Erhebung von AnaCredit & ZKR Zentrales Kreditregister geht in vielen Finanzmarktstabilitäts-relevanten Inhalten über AnaCredit hinaus: Melderkreis: Meldung aller Kredit- und Finanzinstitute Erfasste Instrumente gehen über Kredite und Kreditlinien hinaus Schuldner umfassen auch natürliche Personen Zwei separate parallele Kreditregister: Hohe operative Kosten sowohl für Melder als auch erhebende Zentralbank Hohe Kosten abweichender Definitionen und Inhalte für User Unterschiedliche europäische und nationale -Sicht Diskussion mit Banken und Usern ergab eine integrierte Erhebung als gemeinsames Ziel: Aufbau eines integrierten, konsistenten und harmonisierten Kreditregisters um AnaCredit und ZKR Inhalte gemeinsam zu erheben Nutzung der Synergien des Gemeinsamen Datenmodells
19 Zentrales Kreditregister AnaCredit Obligodaten Meldegrenze 10 Mio ATS (bis 1993) Meldegrenze 5 Mio ATS (seit 1994) 2. Novelle (BASEL II) Erweiterung um Basel-II-Inhalte 4. Novelle (CRR) Anpassung an Definitionen der Capital Requirements Regulation (CRR) 1. Novelle Erweiterung um Kreditrisiko-Parameter 3. Novelle Kreditderivate und Verbriefungen Euro-Einführung Meldegrenze 350 Tsd EUR Implementierung OeNB-Stammdatensystem Implementierung Rating-Datenbank Memorandum of Understanding (MoU) Internationaler Datenaustausch AnaCredit Harmonisierung und Integration Das Zentrale Kreditregister (vormals Großkreditevidenz) wurde im Lauf seines Bestehens kontinuierlich weiterentwickelt und an nationale und internationale Entwicklungen angepasst
20 AnaCredit & ZKR: Inhaltliche Überlappungen juristische Personen natürliche Personen AnaCredit Meldegrenze: ZKR Meldegrenze: Kredite Loan by Loan Loan by Loan AnaCredit (Loan by Loan) Loan by Loan Loan by Loan? Loan by Loan Loan by Loan aggregierte Forderungen aggregierte Forderungen?? aggregierte Forderungen aggregierte Forderungen ZKR (Borrower by Borrower) aggregierte Forderungen Anteilsrechte, Wertpapiere, Off-Balance Geschäfte aggregierte Forderungen aggregierte Forderungen ZKR
21 Integrierte Erhebung: AnaCredit & ZKR juristische Personen natürliche Personen Meldegrenze: (ZKR-Definition) Meldegrenze: Instrument by Instrument aggregierte Forderungen Kredite Instrument by Instrument Instrument by Instrument Instrument by Instrument Instrument by Instrument Instrument by Instrument aggregierte Forderungen Instrument by Instrument Instrument by Instrument aggregierte Forderungen Anteilsrechte, Wertpapiere, Off-Balance Geschäfte Instrument by Instrument Instrument by Instrument ISIN by ISIN aggregierte Forderungen Harmonisierung für alle Instrumente: Einheitliche Granularität je Schuldner Integration mit dem bestehenden Wertpapier-Cube
22 Integrierte Erhebung: Nicht-AnaCredit Melder juristische und natürliche Personen Meldegrenze: aggregierte Forderungen Kredite aggregierte Forderungen aggregierte Forderungen Anteilsrechte, Wertpapiere, Off-Balance Geschäfte aggregierte Forderungen Nicht-AnaCredit Meldepflichtige: (CRR-Finanzinstitute) Unveränderte Granularität Nationale Integration in das AnaCredit-Datenmodell
23 Interfaces operational systems Integration und Erhebung über das Datenmodell BasicCube Übertragungsfreigabe durch die Kreditinstitute Granulare Daten Endprodukte AnaCredit Kredit-Cube AnaCredit & ZKR ZKR-Sicht Selektion, Aggregation SHSDB WP-Cube Monetärstatistik Erhebung über das gemeinsame Datenmodell (BasicCube) stellt Konsistenz der Daten mit anderen Erhebungen (insb. Monetär- und Zinsstatistik) sicher
24 Rechtliche Umsetzung OeNB gewährt bis Ende 2020 gewisse Wahlrechte gemäß AnaCredit-VO, um insbesondere für kleine Banken die Umsetzung zu erleichtern. In der von der OeNB nach eingehender Analyse präferierten rechtlichen Umsetzung würden über die AnaCredit-VO hinausgehende nationalen Kreditdaten zukünftig nicht mehr auf Basis des BWG, sondern auf Basis des NBG erhoben werden. Diese Lösung wurde mit FMA und Industrie bereits positiv diskutiert sowie dem BMF in einem Erstaviso kommuniziert. Würde eine einheitliche rechtliche Grundlage für granulare Kreditdaten schaffen Streichung des ZKR im BWG und Erhebung über neue NBG-Bestimmung wäre notwendig Obligo-Rückmeldung stellt ein wesentliches Instrument für Finanzwirtschaft und Finanzmarktstabilität dar und müsste auf Basis NBG sowohl für AnaCredit-Daten als auch nationale Kreditdaten gewährleistet bleiben. Zugriff der FMA auf die integrierte Erhebung wäre auch auf statistischer Grundlage weiterhin garantiert, daher keine geänderte aufsichtsrechtliche Bedeutung des ZKR
25 Agenda Multi-use of data & Ausblick
26 EU-rechtliche Grundlage von AnaCredit Im Gegensatz zu aggregierten Erhebungen wie COREP oder FINREP fußt AnaCredit nicht im Aufsichtsrecht (CRR / CRD IV, SSM-VO, ITS). AnaCredit-VO basiert vielmehr auf VO (EG) Nr. 2533/98 zur Erfassung statistischer Daten durch die EZB. Damit stehen AnaCredit-Daten nicht nur der Bankenaufsicht (explizit gemäß Artikel 8(1)(d) der VO (EG) Nr. 2533/98), sondern dem ESZB zur Erfüllung sämtlicher Aufgaben isd Satzung der EZB auf einer need-to-know -Basis zur Verfügung (nach Genehmigung durch das Direktorium der EZB). Eine über die Erfüllung von ESZB-Aufgaben hinausgehende Verwendung von AnaCredit-Daten erfolgt unter Wahrung des Schutzes vertraulicher statistischer Daten isd Artikel 8 bis 8c der VO (EG) Nr. 2533/
27 Multi-use of data Die AnaCredit-VO nennt insbesondere folgende Anwendungsgebiete für AnaCredit- Daten: Statistik Bankenaufsicht Makroprudenzielle Aufsicht Finanzmarktstabilität Volkswirtschaftliche Analyse Geldpolitik Risikomanagement Forschung Obligorückmeldung für die Melder
28 Beispiel: AnaCredit für Finanzmarktstabilität Die Entscheidungen der EZB im Hinblick auf Finanzmarktstabilität und makroprudenzieller Aufsicht haben zum Zweck, eine exzessive Risikobildung zu vermeiden, den Finanzsektor widerstandsfähiger zu machen und eine euroraumweite Harmonisierung der Finanzregulierung zu fördern. AnaCredit trägt dazu mit monatlich gemeldeten, harmonisierten granularen Daten bei, indem die Identifizierung und Überwachung von Risikoquellen in bestimmten ökonomischen Sektoren (z. B. Baugewerbe, Handel) ermöglicht wird; die Verschuldung von Unternehmen nach ihrer Größe kategorisiert werden kann; (z. B. Verschuldungsgrad von KMUs); Frühwarnsysteme zu Konzentrationsrisiken ausgeweitet werden können; Stresstests zum Kreditportfolio von Banken verbessert werden; grenzüberschreitende Ausfalls- und Ansteckungsrisiken identifiziert werden können
29 Interne und externe Nutzer von AnaCredit Gem. 44(4) des NBG ist die OeNB berechtigt, sämtliche statistischen Daten für alle ihr übertragenen Aufgaben zu nutzen. Finanzmarktanalyse & Stress Tests Melder Statistik Off-Site Bankenanalyse Einlagensicherung Forschung (anonymisiert, aggregiert) Interne User Externe User Ökonomische Analyse On-Site Bankenrevision Bankprüfer Wirtschaftsprüfer Risiko- Management für Geldpolitik Prüfungsverbände
30 Beispiel: Kreditdaten für Einzelbankanalysen Produktbeschreibung: Umfassende Analyse einer Einzelbank für die Aufsicht von einer aggregierten Portfoliobetrachtung bis hin zur Ebene des einzelnen Kreditnehmers (Volumen / Risiko / Sicherheiten). Segmentierung des Kreditportfolios einer Bank: Nach (bilanziellen/nicht-bilanziellen) Instrumenten sowie nach Kreditnehmer-Segmenten (öffentliche Hand, Interbanken-Sektor, nicht-finanzielle Unternehmen, ); Regionale Verteilung der Kreditvergaben einer Bank (In- und Ausland); Analyse des Kreditnehmer-Portfolios mithilfe der Gruppe verbundener Kunden (Analyse des Konzentrationsrisikos); Analyse der eigenen Meldergruppe eines Instituts (Wie stellt sich die konzerneigene Kreditvergabe dar? Welche Institute außerhalb der Meldergruppe finanzieren die Meldergruppe?); Analyse des Bonitätsmodells des Instituts (inkl. Risikopositionsklassen und Bonitätsklassen); Vergleichbarkeit der Bonitätsbewertungen zwischen Banken möglich (Outlier-Analysen). Zielgruppe: Off-Site und On-Site Inspection für unterschiedliche Verwendungszwecke
31 Mehrwert von granularen Kreditdaten Vorteile granularer Kreditdaten aus dem Kreditregister: Möglichkeit der Einzelkreditnehmer-Beurteilung im vollen Umfang. Portfolioauffälligkeiten könne im Rahmen eines Top-down-Approach bis hin zum einzelnen Kreditnehmer (künftig bis zur einzelnen Kreditlinie) nachverfolgt werden. Dies stellt ein besonderes Asset für die zielgerichtete On-Site Inspection dar! Möglichkeit der Zuordnung der Sicherheiten auf Ebene des einzelnen Kreditnehmers (künftig auf Ebene des einzelnen Kreditgeschäfts), z.b. zur Filterung von Hypothekarkrediten. Information über die Bonitätsbeurteilung auf Ebene des einzelnen Kreditnehmers verfügbar. Information über einen Ausfall auf Ebene des einzelnen Kreditnehmers. Durch die Verknüpfung mit dem Firmenbuch bzw. der Insolvenz-Datenbank wird eine Bewertung über der Trennschärfe des Bonitätsmodells der einzelnen Bank möglich. Möglichkeit, zuvor angeführte Segmentierungen eines Kreditportfolios inkl. Bonitätsbeurteilung vorzunehmen
32 Neue Analyse-Ansätze durch AnaCredit Aufgrund des Absenkens der Meldegrenze auf 25 Tsd EUR können Aussagen zur Kreditvergabe an das KMU-Segment, welches für die österreichische Realwirtschaft von essentieller Bedeutung ist, detaillierter als bisher abgebildet werden. Das loan-by-loan basierte Kreditregister AnaCredit liefert im Unterschied zum derzeitigen borrower-by-borrower basierten Zentralkreditregister Instrumentenbezogene Daten: Um welches Kreditinstrument handelt es sich? In welcher Währung wird das Geschäft denominiert? Informationen zum Zinssatz, zur Zinsperiode, zum Zins-Spread/Margin. Somit lassen sich künftig beispielsweise folgende Fragestellungen beantworten: Wie stellt sich der Risikoaufschlag für den Kredit dar? Wie adäquat ist ein Kredit bepreist?
33 Obligorückmeldung Im bestehenden ZKR erfolgt die Rückmeldung von Forderungs-Volumina an die Melder auf Basis von 75(5) des BWG, nämlich die Höhe der ungewichteten Aktivposten, die zur Identifikation erforderlichen Schulderstammdaten und die Anzahl der meldenden Gläubiger pro Schuldner. Artikel 11 der AnaCredit-VO ermächtigt die NZBen, Rückmeldungen auch zu AnaCredit-Daten zu gewähren. Der Umfang der künftigen Obligorückmeldung ist im Rahmen der nationalen Implementierung in Diskussion und abhängig vom nationalen Gesetzgebungsprozess. Ausgangspunkt ist eine enge Anlehnung an die aktuellen ZKR-Bestimmungen, auch im Hinblick auf bankgeheimnisbehaftete Daten. Eine Rückmeldung von AnaCredit-Daten wird erst nachgelagert, keinesfalls jedoch schon 2018 mit Beginn der AnaCredit-Meldepflicht erfolgen. Grenzüberschreitende Rückmeldungen bedürfen der Reziprozität
34 Zusammenfassung: Vorteile von AnaCredit Länderübergreifende Verfügbarkeit von harmonisierten und vergleichbaren Einzelkreditdaten im gesamten Euroraum; Hohe Abdeckung des Kreditportfolios durch niedrige Meldeschwelle; Erweiterung bestehender und Erschließung neuer statistischer Analysen für sämtliche Aufgaben des ESZB; Verbesserung der Schuldnerbeurteilung durch Kreditinstitute aufgrund der Obligo- Rückmeldung; Integration mit bestehenden Kreditregistern; Reduktion von Ad-hoc Datenanfragen; Langfristige Verringerung des Meldeaufwands nach Implementierung im Datenmodell
35 Mögliche Erweiterungen (1/3) User Requirements Die AnaCredit Datenanforderungen sind Resultat einer Erhebung der Nutzeneffekte im ESZB und der Kosten für die Melder im Rahmen des bereits 2014 durchgeführten Merits & Costs Assessments. Die Erwägungsgründe der AnaCredit-VO sprechen bereits mögliche Erweiterungen ( Future Stages ) an im Hinblick auf den Umfang der Datenerhebung und die Konvergenz der Datenerhebungen in den Mitgliedstaaten. Nicht in Stage 1 erfasste User Requirements inkludieren u.a. konsolidierte Daten, Daten zu (Hypothekar-)Krediten an natürliche Personen, Daten zu außerbilanziellen Forderungen und Derivaten und Kreditrisikodaten auf Exposure-Ebene
36 Mögliche Erweiterungen (2/3) Melderkreis und erfasste Schuldner Der Meldepflicht unterliegen CRR-Kreditinstitute isd Artikels 4(1)(1) der CRR. In einem ersten Schritt könnte der Melderkreis auf alle Einlagen entgegennehmenden Unternehmen isd Artikels 1(a)(2)(a) der VO (EU) Nr. 1071/2013 ausgeweitet werden. In einem weiteren Schritt könnten CRR-Kreditinstitute auch auf konsolidierter Basis meldepflichtig werden. Langfristig ist eine Erweiterung der Meldepflicht auf alle CRR-Finanzinstitute isd Artikels 4(1)(26) der CRR möglich. Zu melden sind Kredite an Rechtsträger, d. h. an eine Entität, die nach dem nationalen Recht, dem sie unterliegt, Rechte und Pflichten erwerben kann (Artikel 1(5) der AnaCredit-VO). Folgende Erweiterungen der erfassten Schuldner sind denkbar: Kredite an Einzelunternehmer, Hypothekarkredite an natürliche Personen sowie (sämtliche) Kredite an natürliche Personen
37 Mögliche Erweiterungen (3/3) Instrumente und Attribute Die Liste der zu meldenden Kreditinstrumente in Annex IV der AnaCredit-VO ist taxativ. Eine zukünftige Ausweitung der erfassten Kreditinstrumente betrifft außerbilanzielle Forderungen gem. Anhang I und Derivate gem. Anhang II der CRR. Titrierte Forderungen (mit ISIN) werden hingegen in der Securities Holdings Statistics Meldung erfasst. Ein AnaCredit Datensatz umfasst 88 Datenattribute. Mögliche Erweiterungen betreffen v. a. kreditrisikobezogene Attribute: Forderungswert ( Exposure Value ) Internes Rating Kreditrisiko-Mitigation LGD Weitere zusätzliche Attribute ergäben sich durch die Ausweitung der erfassten Instrumente, z. B. Korrelationshandelsportfolio isd Artikels 338 der CRR für Verbriefungspositionen
38 Future Stages Erweiterungen von AnaCredit bedürfen einer Novellierung der AnaCredit-VO durch den EZB-Rat. Rein technische Updates können gem. Artikel 20 der AnaCredit-VO durch das Direktorium der EZB beschlossen werden. Erweiterungen der AnaCredit-Erhebung haben sowohl auf die Anforderungen der User als auch auf die Kosten für die Melder Bedacht zu nehmen. Der Fokus liegt derzeit auf der guten Implementierung der aktuellen (ersten) Stufe von AnaCredit, die Arbeiten zu möglichen Weiterentwicklungen haben noch nicht begonnen. Aus Sicht der OeNB haben potenzielle Erweiterungen v. a. dazu beizutragen, die Konvergenz der Erhebungen von granularen Kredit- und Kreditrisikodaten zu fördern
39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
40 Glossar (1/2) BVK Betriebs- und Vorsorgekassen BMF Bundesministerium für Finanzen BWG Bankwesengesetz CRD IV Capital Requirements Dirvective; Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen CRR Capital Requirements Regulation; Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen COREP Common Solvency Reporting (Bestandteil des EBA-ITS) EBA-ITS Implementing Technical Standards; Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß CRR ERF European Reporting Framework
41 Glossar (2/2) ESZB Europäisches System der Zentralbanken FMA Finanzmarktaufsichtsbehörde FINREP Financial Reporting (Bestandteil des EBA-ITS) GvK Gruppe verbundener Kunden KMU Kleine und mittlere Unternehmen MoU Memorandum of Understanding zum internationalen Datenaustausch des ZKR NBG Nationalbankgesetz NPL Non-performing Loans SCom Standing Committee ZKR Zentrales Kreditregister
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