JG BC Projekt & Service GmbH
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- Kirsten Schubert
- vor 8 Jahren
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1 - JG BC Projekt & Service GmbH Solutions behind the obvious! Erweiterungen des Meldewesens um FINREP EZB
2 Impressum Herausgeber JG BC Projekt & Service GmbH Lachenweg 65 D Trebur Kontakt Telefon Jörg Gogarn Stand: Juli 2015 Seite ii
3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbereitungsmaßnahmen Inhaltliche Anforderungen Anacredit Datensatz (Entwurf Mai 2015)... 4 Über uns... 7 Stand: Juli 2015 Seite iii
4 Im Rahmen der Einführung des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und ersten Erkenntnissen aus dem Supervisory Risk Assessment (SRA) so-wie dem Asset Quality Review (AQR) hat die EZB eine Roadmap zur Weiterentwicklung der mikro- und makro-prudentiellen Aufsicht im Eurosystem auf Basis granularer Kreditdaten im Meldewesen vorgestellt und in 2015 konkretisiert. Konkret fordert die EZB eine umfassende Weiterentwicklung der Datenbasis im Meldewesen (Analytical Credit Dataset, Kurzform ), um über neue und verbesserte Statistiken die Aufgaben im Eurosystem hinsichtlich des Beitrags des Eurosystems zur reibungslosen Durchführung der Bankenaufsicht und der Stabilität des Finanzsystems, des Risikomanagements, der Überwachung der Finanzstabilität, der geldpolitischen Analyse und Geschäfte wahrzunehmen. Mit Beschluss vom 24. Februar 2014 (EZB/2014/6) hat die EZB festgelegt, welche Vorbereitungsmaßnahmen für eine granulare Kreditdatenbank (Analytical Credit Dataset, kurz: ) im Euroraum getroffen werden sollen. Der Beschluss soll sicherstellen, dass die nationalen Zentralbanken des Eurosystems bis Ende 2016 eine granulare Kreditdatenbank betreiben und Angaben zu Krediten an die EZB übertragen werden können. Darauf aufbauend ist eine gemeinsame europäische Kreditdatenbank zu entwickeln, die von den Mitgliedern des Eurosystems genutzt werden kann und die granulare Kreditdaten für alle Mitgliedsstaaten enthält. Das Projekt dient dazu, harmonisierte Kreditdaten sowohl für Zwecke der Zentralbankfunktion (geldpolitische Analysen, Sicherheitenmanagement, Finanzstabilität etc) als auch für bankaufsichtliche Aufgaben zu nutzen. Die Meldeschwelle wird weiterhin mit TEU 25 angegeben; die Meldung umfasst Kredite, Derivate und außerbilanzielle Positionen auf Kreditnehmerebene. Für kleinere Institute sind zudem Erleichterungen dahingehend vorgesehen, dass ihnen mehr Zeit für die Implementierung der Anforderungen zugestanden werden soll. 1 Vorbereitungsmaßnahmen Konkret sieht die EZB folgende Vorbereitungsmaßnahmen vor: Identifizierung von Nutzeranforderungen und Schätzung der Kosten Bestimmung und Verbesserung der granularen Datensätze Organisation der Übermittlung von granularen Datensätzen in der Vorbereitungsphase Standards zur Übermittlung, Erstellung, Speicherung und Verwendung der Datensätze Aufstellung eine Zeitplans für die nationalen Zentralbanken und die EZB Überwachung der Fortschritte Die zentralen Kreditregister der einzelnen nationalen Zentralbanken des ESZB sollen dabei im Wesentlichen zwei Zwecken dienen. Zum einen sollen sie die Entwicklung und Erstellung von neuen Statistiken der ESZB (z.b. für wertgeminderte Vermögenswerte und deren Rückstellung) unterstützen. Zum anderen sollen sie zur Verbesserung der Qualität von bestehenden Statistiken (z.b. Statistik über Kreditlinien, aufgeschlüsselt nach Sektor des Geschäfts- Stand: Juli 2015 Seite 1
5 partners oder durch Immobilien besicherte Kredite) beitragen. Die Daten können von der EZB zur Durchführung der Bankenaufsicht oder für geldpolitische Maßnahmen verwendet werden, um so die Stabilität des Finanzsystems zu überwachen. 2 Inhaltliche Anforderungen Die granularen Kreditdatenbanken umfassen einzelne Informationen über Kreditrisiken von Kreditinstituten oder sonstigen kreditgewährenden Finanzinstituten gegenüber Kreditnehmern. Die EZB strebt im Rahmen des Projekts einen loan by loan -Ansatz an, also die Meldung auf Basis des einzelnen Kredits. Der genaue Umfang und die Granularität der harmonisierten Daten ist noch genauer zu spezifizieren, wobei das im Anhang des EZB Beschlusses veröffentliche Meldeschema als erster Anhaltspunkt betrachtet werden kann. Die Informationen können demnach in die nachfolgenden vier Teilbereiche eingeteilt werden: Attribute des Kreditgebers Kreditgeber Kennung Attribute des Kreditnehmers u.a. Kennung, Wohnsitzland, Sektor und Größe Variablen der Kreditdaten u.a. Währung, Art der Sicherheit, Ursprungs- und Restlaufzeit Messgrößen der Kreditdaten u.a. Kreditlinien, Rückstände und Ausfallwahrscheinlichkeit für Institute die den IRBA Ansatz verwenden In einem ersten Schritt kann hierfür auf bereits verfügbare Informationen aus bestehenden Kreditregistern zurückgegriffen werden (in Deutschland das Millionenkreditmeldewesen). Auf Basis des EZB Beschlusses erfolgte die erste Übermittlung der Millionenkreditdaten Ende März 2014 für die Stichtage 30. Juni und 31. Dezember Alle weiteren Übermittlungen werden vom Ausschuss für Statistik (Statistics Committee (STC)) des ESZB organisiert. Das STC stellt sicher, dass die erhobenen Daten im Einklang mit dem jeweiligen Stand der zum Übermittlungszeitpunkt abgeschlossenen Vorarbeiten stehen. Der Beschluss lässt derzeit noch offen, ab wann die Institute die ersten granularen Kreditdaten übermitteln sollen; die erste Umsetzungsstufe der -Datenbank soll bis Ende 2016 abgeschlossen sein. Bis dahin sollen u.a. Umfragen der Aufsichtsbehörden bei einzelnen teilnehmenden Instituten durchgeführt werden, in denen mögliche Ausprägungen des Meldeumfangs durchgespielt und für die Zwecke einer Aufwandsschätzung herangezogen werden sollen. In den derzeit geführten Diskussionen zum EZB-Beschluss zeichnen sich neben der konzeptionellen Änderung ( loan-by-loan -Ansatz) insbesondere die folgenden Veränderungen gegenüber dem Millionenkreditmeldewesen nach 14 KWG ab: Eine deutlich geringere Meldeschwelle im Vergleich zum Millionenkreditmeldewesen (1 bzw. 1,5 Mio EUR). Diskutiert wird bspw. eine Meldeschwelle von 25 TEUR. Eine höhere Granularität der Stamm- und Betragsdatenabfragen gegenüber dem aktuellen Millionenkreditmeldewesen Eine höhere Meldefrequenz (monatlich statt wie im Millionenkreditmeldewesen quartalsweise) verbunden mit verkürzten Einreichungsfristen Die deutschen Aufsichtsbehörden sowie der Gesetzgeber haben auf den EZB-Beschluss und die sich abzeichnenden Veränderungen in der Kreditdatenerfassung reagiert und die ursprünglich bereits für 2015 vorgesehenen Veränderungen im Millionenkreditmeldewesen im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes vorerst auf den verschoben (vgl. 64r Abs. 10). Sie gehen ausweislich der Begründungen zur Gesetzesänderung ebenfalls davon aus, dass sich insbesondere aufgrund des loan-by-loan -Ansatzes konzeptionell vom Millionenkreditmeldewesen unterscheiden und demgegenüber bedeutend granularer sein werde. Vor diesem Hintergrund wurde sowohl die Erweiterung des relevanten Millionenkreditbegriffs als auch die Einführung neuer granularer Betragsdatenformate um zwei Kalenderjahre verschoben. Stand: Juli 2015 Seite 2
6 Säule 3 Säule 2 Säule 1 JG BC Projekt und Service GmbH Zeitrahmen Im Hinblick auf die aus folgenden Meldepflichten ist derzeit ein dreistufiges Verfahren geplant: Ende 2017: Soloebene: Meldung der Daten zu Krediten an Unternehmen (legal entities/ Kreditnehmerstammdaten) Mitte 2019: Gruppenebene (consolidated basis on significant institutions): Meldung der Daten gegenüber Unternehmen Mitte 2020: Anonymisierte Informationen zu Wohnungsbaukrediten an Privathaushalte und Kredite an Einzelunternehmen Plan BuBa: Meldung Kreditnehmerstammdaten ab Buchkredite Einlagen des KI bei anderen KIs all committments to lend embedded in the contracthosting the deposit loan Finanzderivate other accounts receivables Außerbilanzielle Positionen Die Deutsche Bundesbank prüft zeitliches Vorziehen weiterer Meldeinhalte für bestimmte Kreditarten bzw. Kreditnehmer. Abbildung 1:nationale Umsetzung in Deutschland Plan BuBa: Meldung privater Haushalte vor 2020 Wohnungsbaukredite an Privatpersonen Kredite an Einzelkaufleute/ Personengesellschaften Stand: Juli 2015 Seite 3
7 3 Anacredit Datensatz (Entwurf Mai 2015) Im aktuellen Diskussionsstand (Juni 2015) umfasst der Datensatz rd. 175 Kredit-, Kreditrisiko- und Accountingattribute, wobei die nationalen Aufsichtsbehörden die Möglichkeit haben, länderspezifische Attribute zu ergänzen. Der zu meldende Datensatz basiert auf einem loan-by-loan-ansatz, d.h. der Datensatz ist für jeden Kredit einzeln zu melden. Datencluster Granularität Frequenz # Attribute Conterparty reference data Kreditnehmer einmalig* 24 Instrument Geschäft einmalig* 29 Financial Geschäft monatlich 17 Counterparty instrument Geschäft einmalig* 9 Joint liabilities Geschäft monatlich 7 Linked contract Geschäft einmalig* 8 Accounting Geschäft quartärlich 24 Collateral and guarantees received Geschäft einmalig* 12 Instruments collaterals an guarantees received Geschäft einmalig* 10 Conterparty credit risk data Kreditnehmer einmalig* 9 Credit risk Geschäft quartärlich 21 Group of connected clients Kreditnehmer einmalig* = Update bei Veränderungen erforderlich Tabelle 1:Übersicht : Datensatz Über den Entwurf ist bereits ersichtlich, dass Institute eine sehr hohe Anzahl von granularen Kreditdaten auf Einzelkreditebene für die Meldung an das Kreditregister berücksichtigen müssen und für einen Teil der Attribute Daten nacherfassen müssen (z.b. Anzahl Arbeitnehmer, jährlicher Jahresumsatz, Asset Encumbrance). Die aktuell diskutierte Meldeschwelle von EUR für Performing Exposure und 100 EUR für Non-Performing Exposure wird in Deutschland den Umfang der zu meldenden Kredite um ein Vielfaches erhöhen (aktuelle Meldeschwelle: in Deutschland für das Millionenkreditmeldewesen aktuell 1,5 Mio. EUR, ab 2015: 1,0 Mio. EUR, siehe KWG 14 i.v.m. 64r), in Ländern ohne Kreditregister bedarf es einer vollständigen neuen Implementierung. Nach Vorstellung der EZB soll für die Ermittlung der Meldeschwelle das Kundenexposure herangezogen werden. Stand: Juli 2015 Seite 4
8 Nach der im Januar 2015 diskutierten 2-stufigen Einführung scheint die EZB nun wieder die bereits im November 2014 diskutierte 3-stufige Einführung zu favorisieren. Die 3-stufige Einführung sieht vor, dass in Stufe 1 ausschließlich CRR-Institute auf Einzelinstitutsebene Kredite gegenüber juristische Personen melden müssen. Mit Stufe 2 wird die Meldepflicht auf Konzernebene ausgeweitet Stufe 2 wird daher eine große Herausforderung für die Berechnung der Kundenobligos auf Konzernebene. Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Einführung (Meldestichtag) ( ) BuBa plant: Juni ( ) ( ) Meldepflichtige Einzelinstitute CRR-Institute Einlageninstitute (EU RL 1071/2014) ggf. andere kreditgebende Institutionen Meldeschwelle Einzelinstitut./. Muttergesellschaften von bankengruppen unter EZB-Aufsicht Muttergesellschaften von Bankengruppen ohne EZB-Aufsicht Meldepflichtige Gruppen Meldeschwelle Gruppe Performing exposure: 25 T-EUR je Kreditnehmer Non-performing exposure: 100 EUR je Kreditnehmer Performing Exposure 350 T-EUR je Kreditnehmer (Institut ist ansässig in Mitgliedstaat, 1 Mio. EUR wenn ansässig in Nicht-Mitgliedsland) Non-performing exposure: 100 EUR je Kreditnehmer Kreditnehmer Juristische Personen Privatpersonen Kredite Buchkredite Einlagen des KI bei anderen KIs all committments to lend embedded in the contract hosting the desposit or loan Anonymisiert Nein Ja Granularität Loan-by-loan Berichtsfrequenz Einmalig bei Vorliegen neuer Daten (z.b. Kundenstamm) Monatlich (z.b. Kreditstammdaten, Angaben zur Besicherung Quartärlich (z.b. Accounting- und Risikodaten) Einreicherfrist Meldeformat 30 Werktage nach Monatsultimo für monatlich erhobene Daten 15 Werktage nach Abgabe COREP/ FINREP für quartärliche Daten XML-Format Tabelle 2: Übersicht Stufenmodell Stand: Juli 2015 Seite 5
9 Für Institute mit einer sehr geringen Systemrelevanz Institute mit Gesamtkreditvolumen unter 1 Mrd. EUR diskutiert die EZB derzeit Erleichterungen für die Anfangsphase, die in Stufe 1 eine Befreiung für die ganze Meldung oder Teile der Meldung vorsehen kann. Die Verabschiedung der -Verordnung durch den EZB-Rat ist noch Juli/ August 2015 vorgesehen und wird somit noch im Sommer 2015 den gesetzlichen Rahmen für den Aufbau eines zentralen Kreditregisters auf Basis granularer Daten bilden. Stand: Juli 2015 Seite 6
10 Über uns Die JGBC-Unternehmensgruppe ist eine Beratungsgruppe u.a. mit Partnern und selbstständigen Beratern mit teilweise über 20 Jahren Management- und Beratungserfahrung. Zielgruppen Banken und Finanzdienstleister mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung Mission Statement JGBC berät und begleitet seine Klienten mit der zentralen Zielsetzung messbar mehr Erfolg im Markt unser Anspruch sind Topleistungen für unsere Mandanten Was uns unterscheidet langjährig erfahrene Manager und Berater die interdisziplinäre Kompetenz von JGBC Umsetzungsbegleitung und -verantwortung Wir nehmen neue Anforderungen auf und integrieren diese effizient und nachhaltig in Organisation, Geschäftsprozessen und IT-Landschaft. Fachliche und methodische Kompetenz, Unabhängigkeit, Objektivität und Erfahrung bilden die Basis für unsere Beratung. Wir sind in der Lage, effiziente Strategien und ganzheitliche Lösungen zu konzipieren und zu realisieren: Solutions behind the obvious! Unsere Berater decken Ihren Beratungsbedarf in den Themenfeldern professionell ab. Beratungsfelder für Banken & Financial Industrie Unser breites Fach- und Branchen-Knowhow bedeutet für unsere Mandanten Gesamtbanksteuerung Enterprise Risk Management Financial Advisory Service Praxiserfahrung, ganzheitliches Arbeiten sowie Internes & externes Meldewesen Organisation Prozesse Integrierte Finanzarchitektur Professionalität. Transformation regulatorischer Themen Fachthemen Über unsere Kontakte zu prüfungsnahen Beratungen, Publikationen der Aufsichtsbehörden, Teilnahme an Arbeitskreisen und Informationsveranstaltungen, regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen und die laufende Kommunikation mit unseren Klienten kennen wir die aktuellen Themen und Herausforderungen am Markt. Jörg Gogarn Geschäftsführer Lachenweg 65 D Trebur Telefon & Fax: Mobil: Stand: Juli 2015 Seite 7
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