Vintage VW Bus Vermietung

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1 _ Mietvertrag Vermieter: Barbara + Raphael Sommer, Büelstrasse 11, 8143 Stallikon Tel oder info@vwbuessli-mieten.ch Mieter: Vor- und Nachname: Strasse: Wohnort: Geburtsdatum: Tel. Nr. Bankverbindung: Führerausweis: Mietobjekt: Kilometerstand: Mietvereinbarung: Mietdauer von: Anzahl Tage: Übergabetermin : Rücknahmetermin: Mietpreis: Freie Kilometer: bis: Seite 1 von 6

2 Zusatzkilometer: /km Max. Kilometerleistung: 6000 km ( Service Intervall ) Höchstgeschwindigkeit: Maximale KM Leistung : 100km/h Cruising Speed KM/h pro Tag ( 24 Stunden) 500 km Max. Personenzahl: 4 Erwachsene ( inklusive Lenker ) Zugelassene Länder : Deutschland, Holland, Belgien, Finnland, Schweden Norwegen, Dänemark, Austria,Italien, Frankreich Portugal, Spanien, Kroatien, Slowenien Reservation Das Fahrzeug gilt als definitiv reserviert nach gegenseitiger Unterzeichnung des Vertrags. Die Mietkosten sind spätestens 30 Tage vor Mietantritt zu überweisen. Kaution Eine Kaution von wird in bar bei der Fahrzeugübergabe hinterlegt.allfällige Schäden, Zusatzkosten für ausserordentliche Reinigungen, Mehrkilometer etc. oder Selbstbehalte der Versicherung sowie Umtriebe bei einer allfälligen Reparatur oder einem Schadenfall werden von der Kaution in Abzug gebracht. Bei Schäden oder einem Unfall wird die Kaution erst nach endgültiger Schadenregulierung zurückerstattet. Wird das Fahrzeug ohne Beanstandung zurückgegeben, so erhält der Mieter die Kaution sofort im vollen Umfang ausbezahlt. Annullation Es entstehen keine Kosten wenn der Mieter bis 91 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück tritt. Allfällige Annullationen zwischen 90 Tagen und 60 Tagen vor Antritt entstehen Kosten von 50% des vereinbarten Mietpreises.Kurzfristige Absagen welche zwischen 59Tagen und 1 Tag vor Antritt abgegeben werden müssen mit 70% des Mietpreises verbucht werden.. Eine allfällige Annullationskostenversicherung ist Sache des Mieters. Seite 2 von 6

3 Fahrzeuglenker Das Fahrzeug darf nur von jenen Lenker bewegt werden welche den Vertrag auch unterzeichnet haben. Entsteht ein Schaden durch das Fahren von Drittpersonen, so haftet der Mieter für den ganzen Schaden. Aus versicherungstechnischen Gründen ist das Mindestalter auf 21 Jahre festgelegt und sie/er ist im Besitze eines gültigen Führerausweises ( Kat B, Auto )seit Minimum 12 Monaten. Es ist untersagt das Fahrzeugt weiter zu vermieten. Übergabe Die Übergabe findet nach Absprache statt. Dabei wird ein Protokoll erstellt welches auf den Zustand und die Ausstattung hinweisen. Falls Mängel bei der Übergabe nicht protokolliert wurden, gilt die Vermutung, dass sie während der Mietdauer entstanden sind. Übergabe-und Rücknahmeprotokoll sind Bestandteil des Vertrages. Benzin- sowie Strassengebühren gehen zu Lasten des Mieters. CH- Vignette für alle Fahrzeuge sind jeweils korrekt fixiert und müssen nicht zusätzlich gekauft werden. Das Fahrzeug wird nach bestem Wissen und Gewissen in funktionstüchtigem Zustand übergeben. Service Intervalle nach spätestens 6000 km welche zu Lasten des Vermieters gehen sind eine Selbstverständlichkeit.. So haben sie die Gewährleistung zu 99% sorgenfrei ihren Urlaub zu geniessen. Wird eine Übergabe des Fahrzeugs durch ein unvorhersehbares Ereignis wie Unfall oder Schaden verunmöglicht, so bemüht sich der Vermieter um einen Ersatzbus derselben Preiskategorie. Falls dies kurzfristig nicht möglich sein sollte, werden sämtliche Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden. Rücknahme Die Rücknahme wird zeitlich klar festgelegt. Vor der Rückgabe wird das Fahrzeug vom Mieter innen sauber gereinigt. Zusätzlich soll auch das Zubehör wie Geschirr etc. im selben Zustand wie es übernommen wurde retour gegeben werden. Es ist untersagt das Fahrzeug in eine automatische Waschanlage zu fahren, die Aussenreinigung ist Sache des Vermieters.Das Fahrzeug wird vor der Übergabe vollgetankt und muss mit demselben Tankinhalt wieder abgegeben werden. Erfolgt eine verspätete Rückgabe wird dem Mieter pro angebrochene Stunde 50.- SFR verrechnet. Erfolgt die Rückgabe nicht am vereinbarten Tag, so werden dem Mieter die Mietkosten für jeden zusätzlichen Miettag verrechnet, auch wenn ihn an der verspäteten Rückgabe kein Verschulden trifft Seite 3 von 6

4 Umgang mit dem Fahrzeug Der Mieter verpflichtet sich, dem Mietobjekt Sorge zu tragen und alle Obliegenheiten im Zusammenhang mit dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden zu sein. Sämtlichen Nutzungseinschränkungen sowie Pflege- und Gebrauchsanweisungen zu folgen. Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten Mit dem Fahrzeug dürfen maximal so viele Personen mitgeführt werden wie es im Fahrzeugausweis aufgeführt ist. Die Maximal Geschwindigkeit ist auf 100 km/h beschränkt Keine Vollgasfahrten da sonst eine Motorüberhitzung droht Keine Fahrten unter Alkohol, Drogen, Medikamenten oder ähnlichen Substanzen welche eine Einträchtigung für das Fahrverhalten hätte Keine Fahrten in überladenen Zustand ( siehe Fz- Ausweis ) Keine Fahrten mit explosiven, giftigen oder gefährlichen Stoffen Keine Fahrten im Gelände oder durchfahren von Flussbetten Veloträger Montagen, sowie fremde Anhänger nur mit Absprache mit dem Mieter Unterhalt und Reparaturen Der Mieter stellt ein Fahrzeug zur Verfügung welches mit bestem Wissen und Gewissen stets gewartet wird. Der VW Spezialist kümmerst sich bei Intervallen von 6000 km um den Check aller aufgelisteten Teile eines Services. Niveaustand des Motorenöls sowie Reifendruck müssen wöchentlich, spätestens nach 1000km vom Mieter überprüft werden. Falls unterwegs eine notwendige Reparatur anstehen würde, ist dies zwecks Kostengutsprache dem Vermieter zu melden. Diese soll ausschliesslich von einer offiziellen VW Werkstatt übernommen werden. In dringenden Fällen hat der Mieter die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um weitere Schäden des Mietobjektes abzuwenden. Allfällige Reparaturkosten werden, sofern kein Verschulden des Mieters vorliegt bei Vorliegen einer Kostengutsprache des Vermieters und gegen Vorlage der Originalquittung vom Vermieter zurückerstatten. Reifenschäden obliegt der Verantwortung des Mieters und müssen selbst bezahlt werden. Falls bei einer Panne das Fahrzeug abgeschleppt werden sollte, so trägt der Vermieter keine Folgekosten, dieser ist eigens verantwortlich für die Rückführung des Fahrzeugs. Es wird empfohlen eine Reise- und Annullationsversicherung abzuschliessen. Seite 4 von 6

5 Pannen Bei einer Panne ist sofort der Mobi24 ( 24 Stunden Notruf )unter der Nummer oder +41 (0 ) Den Anweisungen sind strikte folge zu Leisten. Das Fahrzeug ist dementsprechend versichert sodass für den Mieter keine Kosten entstehen. Selbst durchgeführte Reparaturen welche einen Folgeschaden haben gehen zu Lasten des Mieters. Unfall, Einbruch, Diebstahl, Brand Passiert ein Ereignis welches oben aufgeführt ist, so muss der Vermieter unverzüglich informiert werden. Ist dieser nicht erreichbar, so ist der Kundenservice der Mobiliar zu informieren. Tel: Sämtliche Ereignisse wie Unfall, Diebstahl, Brand oder Einbruch muss der örtlichen Polizei gemeldet. Dies gilt auch für kleine Schäden und selbstverschuldete Unfälle ohne Beteiligung Dritter. Bei einer Verweigerung der Polizei ein Protokoll zu erstellen, soll der Mieter unverzüglich informiert werden.bei einem Unfall ist das Unfallprotokoll vollständig auszufüllen und durch alle Beteiligten zu unterzeichnen. Die Situation ist mit Skizzen und Fotos und Kontaktdaten allfälliger Zeugen festzuhalten. Die notwenigen Unterlagen sind dem Vermieter umgehend zuzustellen. Werden die Melde-und Verhaltenspflichten verletzt und dadurch Eintritt, Ausmass und Feststellung des Schadens beeinflusst, ist der Mieter vollumfänglich haftbar. Der Mieter und die mit transportierten Personen dürfen keine Forderung von Geschädigten anerkennen oder ein Schuldeingeständnis machen. Persönlich mitgeführte Sachen des Mieters und deren Fahrgästen sind nicht mitversichert, eine hierfür allfällige Versicherung gegen Diebstahl ist Sache des Mieters. Der Mieter ermächtigt hiermit den Vermieter, bei einem Schadenfall Einsicht in polizeiliche und /oder behördliche Akten zu nehmen. Der Vermieter ist als Halter des gemieteten Fahrzeugs verpflichtet, bei Verkehrsverstössen die Personendaten des Fahrzeuglenkers- bzw. Mieters an die Behörden zu melden. Seite 5 von 6

6 Haftung und Versicherung Der Mieter haftet für alle Schäden welche durch unsachgemässen oder vertragswidrigen Gebrauch entstanden sind. Für die übrigen Schäden haftet der Mieter, soweit er nicht beweist, dass der Schaden ohne sein Verschulden eingetreten ist. Hat der Mieter für einen Totalschaden oder einen sonstigen Untergang der Mietsache einzustehen, so hat er den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen. Das Mietobjekt ist Vollkasko ( Selbstbehalt sfr ) und mit einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme sfr. 100 Mio, Selbstbehalt sfr ) versichert. Die Deckung gilt nur für die aufgeführten und freigegebenen Länder im Vertrag. Wird ein Schaden des Mieters oder der Zusatzfahrer nicht oder nicht vollumfänglich durch die Versicherung gedeckt, so haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber für den gesamten nicht durch die Versicherungssumme gedeckten Schaden. Der Selbstbehalt geht in jedem Fall zu Lasten des Mieters. Für die Folgen von Verkehrsregelverletzungen, Bussen wegen Übertretung von Verkehrsvorschriften jeder Art, überschreiten von Parkzeiten etc. während der Mietdauer haftet der Mieter. Bussen werden dem Mieter verrechnet. Für Schäden, die dem Mieter aus Gebrauch der Mietsache entsteht, haftet der Vermieter nicht, es sei denn, der Vermieter hat den Schaden aufgrund von Absicht oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf dem Mietvertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen Mieter und Zusatzfahrer einerseits und Vermieter andererseits ist Zürich. Mit der Unterschrift bestätigen die Mieter, dass sie die Vertragsbedingungen gelesen und verstanden haben sowie mit den darin genannten Bedingungen einverstanden sind. Ort, Datum: Namen aller Mieter/ Fahrer: Unterschrift aller Mieter/ Fahrer Seite 6 von 6

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