GO Sunshine Reisemobile GbR
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- Helene Fuhrmann
- vor 6 Jahren
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1 GO Sunshine Reisemobile GbR Wohnmobil Mietvertrag Zwischen: Bankverbindung: GO Sunshine Reisemobile GbR Raiffeisenbank Großostheim - Obernburg eg Ferienstr Obernburg IBAN: DE GO-sunshine-vermietung@gmx.de BIC: GENODEF1OBE Fax: als Vermieter und Name: PLZ: Tel: Vorname: Ort: Personalausweis Nr.: Führerschein Nr.: als Mieter wird folgender Mietvertrag abgeschlossen: 1. Mietobjekt: Rimor Seal 5 85 kw (116PS) EZ: 04/16 6- Sitz- sowie 6 Schlafplätze Fahrzeug Identnummer: ZFA A67520 Für Reiseziel innerhalb EU Mietdauer: von: bis: Reiseziel: Abholtag(wird nicht berechnet) Datum: Uhrzeit: Rückgabetag Datum: Uhrzeit:
2 Mietpreis pro Tag (alle Preise inkl. MwSt.): Tage: Grundpreis pro Tag: Grundpreis Gesamt : Rabatt : Grundpreis Gesamt inkl. Rabatt: 2. Zusätzliche Kosten: Servicepauschale: 100, 00 (Reinigung, Sanitärflüssigkeit, Schutzbrief, Übergabe, Grundausstattung*) Gesamtpreis (Grundpreis + Zusatzkosten) Summe: MwSt.: Gesamtsumme: Exkl. Zusatzpaket (6 Campingstühle, Campingtisch) 25 je Mietdauer ( Bei Buchung ist der Betrag am Abholtag mit dem Restbetrag zu bezahlen) 3. Kaution Vor Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von 1000,00 zu hinterlegen. Alternativ kann ein Urlaubs-Schutz-Paket gebucht werden(siehe Flyer Anhang). Hierbei reduziert sich die Kaution auf 250,00. Umsatzsteuer Identnummer nach 27a Umsatzsteuergesetz: ist beantragt
3 Mietbedingungen: 1. Zahlungsbedingungen: - 30% bei Abschluss des Vertrages mind. 150 (Vertrag wird erst mit geleisteter Anzahlung wirksam) - 70% 20 Tage vor Reiseantritt % Bei Buchung einen Monat vor Mietbeginn muss der komplette Mietpreis inkl. Servicepauschale überwiesen werden. 2. Kosten bei Rücktritt des Vertrags: - 20 % des Mietpreises, bei Kündigung bis 40 Tage vor der vereinbarten Übergabe, jedoch mindestens % des Mietpreises, bei Kündigung unter 40 Tage vor der vereinbarten Übergabe 3. Übergabe und Rückgabe des Wohnmobils: - Das Wohnmobil kann am Vorabend des vereinbarten Miettages abgeholt werden, der Termin ist mit dem Vermieter abzustimmen. - Abhol- und Rückgabetermine sind ausdrücklich einzuhalten, bei Mietausfällen durch nicht Einhalten der Termine wird dem Mieter Schadensersatz in Höhe von 150,00 pro überzogenen Miettag in Rechnung gestellt. 4. Reinigung - Die Übergabe des Wohnmobils erfolgt im gereinigten Zustand (innen und außen) - Bei Rückgabe muß das Wohnmobil nur innen besenrein übergeben werden, Toilette und Abwassertank müssen vom Mieter geleert werden. - Muss der Vermieter die Reinigung übernehmen, werden folgende Kosten angerechnet: Innenreinigung: 50,00, Toilettenreinigung: 75,00 5. Servicepauschale beinhaltet Einweisung des Mieters, Übernahme und Rückgabe des Wohnmobils, Befüllung des Wassertanks, Toilettenflüssigkeit, Gasflaschen (2 x 11kg) sowie Fahrzeugaußenreinigung Die Servicepauschale wird bei jeder Übergabe berechnet! 6. Unfälle - Bei Unfällen sind keinerlei Verpflichtungen anzuerkennen Verhaltensregeln bei Unfällen: - Unbedingt Name und Adresse aller beteiligten Personen notieren. - Alle Zeugen und amtl. Kennzeichen der Beteiligten Fahrzeuge notieren - Vom Unfallort eine Skizze erstellen und wenn möglich, Fotos der Unfallstelle und der Fahrzeuge aufnehmen. - Vermieter kontaktieren 6. Reparaturen - Sollten Reparaturmaßnahmen notwendig sein, muss der Vermieter unverzüglich telefonisch informiert werden, dies ist ebenfalls bei einer Reparatur nach einem Unfall notwendig. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. - Es ist grundsätzlich immer eine Vertragswerkstatt aufzusuchen
4 - Sollten die Reparaturmaßnahmen 200,00 nicht übersteigen, können Sie auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter durchgeführt werden. Die Kosten werden vom Vermieter bei Vorlage der Rechnung zurück erstattet 7. Sonstiges - Für die Vermietung ist ein gültiger Führerschein mind. der Klasse 3 oder B (bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht) in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen km pro Tag sind frei - Zusätzlich benötigte km werden mit 0,30 pro km berechnet - Bei Über- und Rückgabe wird der Kilometerstand des gemieteten Wohnmobils auf dem Übergabeprotokoll erfasst. - Im Mietpreis enthalten sind, Haftpflichtversicherung 100 Mio. pauschal, max. 12 Millionen je geschädigte Person,, Vollkaskoversicherung mit 1000,00 Selbstbeteiligung, Teilkaskoversicherung mit 1000 Selbstbeteiligung und Autoschutzbrief - Zu gewerblichen Zwecken darf das Wohnmobil nicht genutzt werden - Das Rauchen im Wohnmobil ist nicht gestattet und wird bei nicht beachten mit 250,00 Reinigungspauschale berechnet - Treibstoff, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Mautgebühren und weitere Reisekosten müssen vom Mieter getragen werden - Das Fahrzeug ist mit vollem Kraftstofftank zu übergeben und zurückzugeben - Bei Abgabe mit nicht vollem Tank wird eine Kraftstoffpauschale in Höhe von 100,00 erhoben. - Das Fahrzeug ist Ordnungsgemäß zu verschließen und jederzeit der Zugang unbefugten Dritten zu verwehren. - Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden, die durch das Ladegut oder eine unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. - Der Mieter haftet zudem unbeschränkt für alle Schäden, die infolge der Benutzung des Fahrzeugs durch einen nichtberechtigten Fahrer und/ oder infolge der Nutzung des Fahrzeugs zu verbotenen Zwecken entstanden sind. Das Gleiche gilt für Unfälle, bei denen der Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Betäubungs-, bzw. Arzneimitteln stand - Der Mieter haftet in vollem Umfang für im Mietzeitraum mit dem Mietfahrzeug begangene Verkehrsverstöße, anfallenden Gebühren, Abgaben, Buß-oder Strafgelder, sowie für sonstige zivilrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug - Das Mitnehmen von Haustieren ist mit dem Vermieter abzuklären. - Der Vermieter kann den Mietvertrag vor Übergabe des Fahrzeugs kündigen. Schwerwiegende Schäden am Fahrzeug, die vor Beginn der Mietperiode eintreten und nicht bis zur geplanten Übergabe behoben werden können, berechtigen den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich von dem Schadenseintritt in Kenntnis zu setzen. In diesem Falle muss der Vermieter nicht für eventuelle Mehrkosten für ein Ersatzfahrzeug aufkommen. Die bereits bezahlte Anzahlung wird in voller Höhe zurückerstattet Die Haftung des Vermieters ist in diesem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. - Der Vertrag wird erst bei geleisteter Anzahlung rechtskräftig Sonstige Bestimmungen: - Zu diesem Vertrag bestehen keine Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen des
5 Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung aller Unterzeichneten. - Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. Mit der Unterschrift akzeptiert der Mieter die Mietbedingungen und Hinweise. Gerichtsstand ist Amtsgericht Obernburg am Main. Erfüllungsort ist Obernburg am Main. *Grundausstattung beinhaltet: Besteck, Bezüge, WC- Chemie, Gasflaschen 2x 11kg, Kabeltrommel, CEE Adapter, Spanngurte 3x, Besen, Schaufel, Spülschwamm, Geschirrtuch
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