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1 Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. Stadtweg Darmstadt Foerderverein.Astrid-Lindgren-Schule@gmx.de Infobrief an alle Eltern, die ihr Kind in der Betreuung des Fördervereins für das Schuljahr 2016/2017 anmelden möchten. Liebe Eltern, der Förderverein als Träger der Grundschulbetreuung an der Astrid-Lindgren-Schule hat die Anmeldung für einen Platz in seiner Betreuungseinrichtung Bullerbü wie folgt festgelegt: Registrieren Sie sich zuerst über das Elternportal der Kinderbetreuungsdatenbank der Wissenschaftsstadt Darmstadt für einen Betreuungsplatz. Einen Zugang zum Elternportal erhalten Sie über den nachfolgenden Link Vom bis liegen unsere Anmeldeformulare vor den Räumen der Betreuung im 2. OG der Astrid-Lindgren-Schule aus. Alternativ können Sie die Unterlagen auch von der Homepage der Astrid-Lindgren-Schule herunterladen. Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Anmeldeunterlagen inklusive aller geforderten Nachweise bis spätestens ausschließlich an die Postanschrift des Fördervereins (es gilt das Datum des Poststempels). Sollte die Zahl der Anmeldeanträge die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigen entscheiden wir als Träger der Betreuung über die Vergabe der Plätze nach sozialen Kriterien. Dabei werden wir unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse, die familiäre Gesamtsituation und als zusätzliches Kriterium den Umfang der Beschäftigung und die Arbeitszeitgestaltung zugrunde legen. Wir freuen uns auf Ihre Kinder und die Zusammenarbeit mit Ihnen! Mit freundlichen Grüßen Petra Reuke-Demant für den Vorstand des Fördervereins Grundschule Astrid-Lindgren e.v. Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v.

2 Ich möchte den Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. als Mitglied unterstützen. Astrid-Lindgren-Schule - Stadtweg 1, Darmstadt Vorname und Name Straße und Hausnummer Wohnort Telefonnummer adresse (wichtig für die interne Kommunikation) Datum und Unterschrift Die Austrittserklärung muss mindestens drei Monate vor Ende des Kalenderjahres(31.12.) schriftlich beim Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. eingegangen sein. Die oben gemachten Angaben sowie die Angaben zur Einzugsermächtigung werden unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes für die Verwaltungsangelegenheiten des Fördervereins elektronisch verarbeitet und auf Datenträger gespeichert. Der Verein ist selbstlos tätig und hat folgenden Hauptzweck: * Unterstützung der pädagogischen Arbeit des Lehrerkollegiums. * Förderung des Kontakts zwischen Schule und Elternschaft. * Bereitstellung finanzieller Mittel für die beiden erstgenannten Hauptzwecke. * Planung und Durchführung von Betreuungsangeboten. Ideen für Mitgliederarbeit In folgenden Bereichen ist Zusammenarbeit in Absprache mit dem Vorstand möglich: * Angebote von Arbeitsgemeinschaften für Schüler (Textil/Ton/Computer/...) * Musik-, Kunst- und Sport- Projekte * Gestaltung des Schulgeländes * Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen * Integration von Kindern und Eltern anderer Kulturkreise * Schule mitgestalten im Vorstand des Fördervereins Wie kann gefördert werden? * Spenden der Mitglieder * Ideen und Engagement * Gewinnung weiterer Mitglieder Spendenkonto Volksbank Darmstadt - Südhessen eg IBAN: DE BIC: GENODEF1VBD Anmeldungen und Schriftverkehr bitte in den Schulbriefkästen einwerfen! Es geht um unsere Kinder! Werden Sie Förderer/Mitglied!

3 Aufgaben und Ziele des Fördervereins der Astrid-Lindgren-Schule Der Förderverein ist - wie Lehrer, Schüler und Eltern - ein Teil der Schulgemeinde und setzt sich zum Ziel, das schulische Angebot für unsere Kinder zu ergänzen und das Kollegium bei seiner Arbeit zu unterstützen. Mit Ideen und eher geringen finanziellen Mitteln realisieren wir Projekte, die sonst im Schulalltag nicht möglich wären. Da das Betreuungsangebot der Stadt im Juni 2002 auslief, befasste sich der Förderverein mit der Neustrukturierung und Organisation der Betreuung an der Schule. Derzeit sind zehn Betreuerinnen für vier Gruppen eingestellt, um eine Grund-betreuung von Uhr inklusive Mittagstisch und eine Nachmittagsbetreuung von Uhr mit Hausaufgabenbetreuung zu garantieren. Herausragende Initiativen des Vereins: * Arbeitsgemeinschaften, in denen sich Eltern und ehemalige Schüler einbringen können * Vielseitiges AG Angebot, in dem sich auch weiterhin Eltern einbringen können * Begleitender Musikunterricht in Klassen * Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln * Betreuungsangebot Uhr mit Mittagstisch, nachmittags Uhr mit Hausaufgabenbetreuung * Betreuungsangebote auch in den Ferien Förderverein Grundschule Astrid Lindgren-Schule e.v. Ansprechpartner sind: Petra Reuke-Demant (1.Vorsitzende) Foerderverein.Astrid-Lindgren-Schule@gmx.de Telefon Betreuung: Stand: Februar 2015 Ermächtigung zum Einzug des Mitgliedsbeitrags durch SEPA-Lastschrift Ich ermächtige hiermit den Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v., den von mir zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag von... Euro (mindestens 18 pro Jahr) von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Förderverein Grundschule Astrid- Lindgren e.v. auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Abbuchung erfolgt jährlich im ersten Quartal. Kontoinhaber (Vor- und Zuname) Anschrift (Kontoinhaber) IBAN BIC Name der Bank Ort, Datum und Unterschrift Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE93ALS Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Alle durch eine Nichteinlösung entstehenden Kosten und Gebühren werden von mir übernommen.

4 5. Hausaufgaben Die Kinder sind in 6 Hausaufgabengruppen eingeteilt. Jede Gruppe wird von einer festen Mitarbeiterin unseres Teams betreut. Gerade für die Begleitung der Hausaufgaben ist eine konstante Bezugsperson wichtig, die Hilfestellung gibt und für eine ruhige Arbeitsatmosphäre sorgt. 6. Mittagessen Wir sorgen dafür, dass die Kinder ihr warmes Mittagessen in Begleitung einer Mitarbeiterin in der Cafeteria einnehmen. Wir begreifen es als unsere erzieherische Aufgabe, den Kindern die Wertschätzung von Speisen und eine Tisch- und Essenskultur zu vermitteln. Das gemeinsame Essen ist ein Ruhepunkt im kindlichen Schulalltag, der in kleineren vertrauten Gruppen persönliche Gespräche ermöglicht. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder! M Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. Ihre Ansprechpartner sind Frau P. Reuke-Demant (1.Vorsitzende) Frau M. Barbehön (Betreuung) Foerderverein.Astrid-Lindgren-Schule@gmx.de Telefon-Betreuung Stand Februar 2015 Die Grundschulbetreuung Bullerbü des Fördervereins Grundschule Astrid-Lindgren e.v.

5 Pädagogische Inhalte und Ziele Der Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. organisiert und verantwortet die Betreuung an der Astrid-Lindgren-Schule in Darmstadt-Arheilgen. Der finanzielle Rahmen wird bestimmt durch die Elternbeiträge und die öffentlichen Zuschüsse (Land Hessen und Schulträger Stadt Darmstadt). Die Betreuung wird von zwei Diplom-Sozialpädagoginnen geleitet. Die Betreuung von Grundschulkindern wird als eine pädagogisch anspruchsvolle Tätigkeit verstanden, die sozialerzieherische Akzente setzt und einer Pädagogik vom Kinde aus folgt. Darauf basiert unser pädagogisches Konzept, das in regelmäßigen Abständen den jeweiligen Bedürfnissen angepasst wird. Nur ein leistungsstarkes und motiviertes Team kann diesen Ansprüchen gerecht werden. Die ständige fachliche Weiterqualifizierung und die kontinuierliche Teamentwicklung ist ein fester Bestandteil unserer Arbeit. Unser tägliches Zusammensein zeichnet sich aus durch Freude in der Gemeinschaft von Erwachsenen und Kindern, gegenseitigem Respekt und Wertschätzung. 1. Wann betreuen wir? Wir bieten Betreuung von Montag bis Freitag von 7:30h 9:15h und 11:35h 14:00h. Zusätzlich bieten wir eine erweiterte Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag von 14:00h 16:00h, die eine einstündige Hausaufgabenbetreuung in Kleingruppen beinhaltet. In der Zeit von 9:15h bis 11:35h findet im Rahmen der verlässlichen Grundschule Unterricht statt. In den Schulferien betreuen wir je eine Woche in den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien und drei Wochen in den Sommerferien. Die Termine und der Ort werden am Anfang des Schuljahres per Aushang bekannt gegeben oder können in der Betreuung nachgefragt werden. 2. Wo arbeiten wir? Die hellen, freundlichen Betreuungsräume befinden sich im 2.Stock des Schulgebäudes. Hier werden die ca. 140 Kinder von je 2 pädagogisch qualifizierten Mitarbeiterinnen in 5 altersgemischten Gruppen betreut. Die Räume werden im Zusammenspiel mit den Kindern entsprechend deren Bedürfnissen immer wieder umgestaltet. Die Anleitung und Motivation der Kinder zum Spielen und Bewegen auf dem Schul- und Spielehof ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Gerne nutzen wir dafür auch die Turnhalle und den Mehrzweckraum für Bewegungsangebote. Die Cafeteria wurde vom Förderverein mit kindgerechtem Mobiliar ausgestattet und bietet für ca. 100 Kinder die Möglichkeit eines täglichen warmen Mittagessens in der Gemeinschaft. 3. Was sind unsere inhaltlichen Ziele? Unser Ziel ist, jedes einzelne Kind mit all seinen Eigen schaften und Fähigkeiten wahrzunehmen und zu stärken, damit es seinen Platz in der Gemeinschaft findet. Wir unterstützen und begleiten die Kinder über 4 Jahre in allen Lernprozessen, die ihre Selbstwahrnehmung, ihr Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl fördern. Wir stärken die Fähigkeit der Kinder zur gewaltfreien Kommunikation und Konfliktbewältigung. Wir legen Wert darauf, dass die Kinder lernen, ihre Bedürfnisse zu formulieren und einzubringen, ohne die Grenzen anderer zu verletzen. 4. Wie setzen wir unsere Ziele um? Unser pädagogisches Team zeichnet sich durch langjährige und gute Zusammenarbeit aus, die eine verlässliche und familiäre Atmosphäre schafft. In diesem Rahmen bieten wir den Kindern ein vielfältiges Angebot an Möglichkeiten, sich durch kreatives Tun sowie freies und angeleitetes Spiel auszuprobieren und zu entwickeln. Das Spektrum der freiwilligen Angebote umfasst neben dem kreativen Gestalten mit Stoffen, Wolle und Papier sowie Arbeiten mit Ton und Speckstein auch handwerkliche Angebote wie z.b. Holzbearbeitung. Situationsorientiertes Arbeiten bedeutet für uns, die individuellen Interessen und Neigungen der Kinder zu erkennen und ihnen Wege aufzuzeigen, diese umzusetzen. Hierbei liegt uns eine enge Kooperation mit Eltern und Lehrern sehr am Herzen.

6 Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. Betreuung Stadtweg Darmstadt Anmeldung zur Betreuung im Schuljahr 2016/2017 Ich melde mein Kind verbindlich für das Schuljahr 2016/2017 zur Betreuung beim Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. für die nachfolgenden Zeiten an: Grundbetreuung Mo-Fr von 07:30h bis 09:15h und 11:35h bis 14:00h Nachmittagsbetreuung Mo-Do von 07:30h bis 09:15h und 11:35h bis 16:00h Fr von 07:30h bis 09:15h und 11:35h bis 15:00h Die Anmeldung wird nur berücksichtigt, wenn alle erforderlichen Anmeldeunterlagen vorliegen! (siehe Bedingungen des Fördervereins Grundschule Astrid-Lindgren e.v. zur Betreuung) Name, Vorname des Kindes Vorklasse für Klassenstufe Name, Vorname beider Erziehungsberechtigter Telefonnummer für Rückfragen bzgl. Anmeldung (Festnetznr. notwendig, Handynr. falls vorhanden) adresse Straße Wohnort Mit der Anmeldung akzeptiere ich die Bedingungen des Fördervereins Grundschule Astrid-Lindgren e.v. zur Betreuung (Stand Januar 2016) als Vertragsbestandteil. Ort, Datum Unterschrift beider Erziehungsberechtigter Einzugsermächtigung Ich bin damit einverstanden, dass der Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. alle Beiträge die im Zusammenhang mit der Betreuung meines Kindes anfallen (insbesondere den monatlichen Beitrag und die Kosten des Mittagessens) von meinem Konto abbuchen lässt. Alle durch eine Nichteinlösung entstehenden Kosten und Gebühren werden von mir übernommen. Diese Erklärung ist solange gültig, bis ich sie schriftlich widerrufe. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zur Erfüllung dieses Vertrages insbesondere für die Verwaltungsangelegenheiten des Fördervereins und der Betreuung erhoben und genutzt, elektronisch verarbeitet und auf Datenträgern gespeichert. Alle im Rahmen des Vertrages erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben werden, es sei denn, dies ist zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig. Insbesondere können die erhobenen Daten auf Verlangen der Stadt Darmstadt zur Verfügung gestellt werden. Kontoinhaber (Name, Vorname) IBAN BIC Name der Bank Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers

7 Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. Betreuung Stadtweg Darmstadt Anmeldung zur Betreuung im Schuljahr 2016/2017 Ich melde mein Kind verbindlich für das Schuljahr 2016/2017 zur Betreuung beim Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. für die nachfolgenden Zeiten an: Grundbetreuung Mo-Fr von 07:30h bis 09:15h und 11:35h bis 14:00h Nachmittagsbetreuung Mo-Do von 07:30h bis 09:15h und 11:35h bis 16:00h Fr von 07:30h bis 09:15h und 11:35h bis 15:00h Die Anmeldung wird nur berücksichtigt, wenn alle erforderlichen Anmeldeunterlagen vorliegen! (siehe Bedingungen des Fördervereins Grundschule Astrid-Lindgren e.v. zur Betreuung) Name, Vorname des Kindes für Klassenstufe Name, Vorname beider Erziehungsberechtigter Telefonnummer für Rückfragen bzgl. Anmeldung (Festnetznr. notwendig, Handynr. falls vorhanden) adresse Straße Wohnort Mit der Anmeldung akzeptiere ich die Bedingungen des Fördervereins Grundschule Astrid-Lindgren e.v. zur Betreuung (Stand Januar 2016) als Vertragsbestandteil. Ort, Datum Unterschrift beider Erziehungsberechtigter Einzugsermächtigung (nur erforderlich, falls noch keine erteilt oder die Bankverbindung geändert wurde) Ich bin damit einverstanden, dass der Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. alle Beiträge die im Zusammenhang mit der Betreuung meines Kindes anfallen (insbesondere den monatlichen Beitrag und die Kosten des Mittagessens) von meinem Konto abbuchen lässt. Alle durch eine Nichteinlösung entstehenden Kosten und Gebühren werden von mir übernommen. Diese Erklärung ist solange gültig, bis ich sie schriftlich widerrufe. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zur Erfüllung dieses Vertrages insbesondere für die Verwaltungsangelegenheiten des Fördervereins und der Betreuung erhoben und genutzt, elektronisch verarbeitet und auf Datenträgern gespeichert. Alle im Rahmen des Vertrages erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben werden, es sei denn, dies ist zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig. Insbesondere können die erhobenen Daten auf Verlangen der Stadt Darmstadt zur Verfügung gestellt werden. Kontoinhaber (Name, Vorname) IBAN BIC Name der Bank Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers

8 Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. Betreuung Stadtweg Darmstadt Januar 2016 Bedingungen des Fördervereins Grundschule Astrid-Lindgren e.v. zur Betreuung Voraussetzungen für die Aufnahme die Mitgliedschaft im Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. die Anerkennung der vorliegenden Bedingungen das Vorhandensein freier Betreuungsplätze das Kind gehört zum Schulbezirk der Grundschule Astrid-Lindgren oder es liegt ein genehmigter Gestattungsantrag vor erfolgte Registrierung im Elternportal der Kinderbetreuungsdatenbank der Stadt Darmstadt vollständig fristgerecht eingereichte Anmeldeunterlagen Altersmischung In allen Betreuungsgruppen werden Kinder verschiedener Altersstufen in Übereinstimmung mit den pädagogischen Zielen der Einrichtung betreut. Anmeldung Der Förderverein kann nur die Anmeldungen berücksichtigen, bei denen alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten) vorliegen und eine Registrierung der Betreuungsplatznachfrage durch die Eltern im Elternportal der Kinderbetreuungsdatenbank der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt ist. Die erforderlichen Unterlagen sind zum Anmeldebeginn in der Betreuung als Ausdruck und auf der Schulhomepage der Betreuung zum Download verfügbar. Über die Anmeldefristen wird in einem Informationsbrief, in der Hauspost und/oder per sowie auf der Schulhomepage informiert. Anmeldungen müssen fristgerecht eingereicht werden. Die Zu- bzw. Absage eines Betreuungsplatzes erfolgt schriftlich spätestens 8 Wochen nach Ablauf der Anmeldefrist. Bei Neuanmeldungen wird die Mitgliedschaft im Förderverein erst mit Inanspruchnahme des Betreuungsplatzes wirksam. Sollte die Zahl der Anmeldeanträge die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigen, entscheiden wir als Träger der Betreuung über die Vergabe der Plätze nach sozialen Kriterien. Dabei werden wir u.a. die wirtschaftlichen Verhältnisse, die familiäre Gesamtsituation und als zusätzliches Kriterium den Umfang der Beschäftigung und die Arbeitszeitgestaltung zugrunde legen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Betreuung. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam und zur aktiven Teilnahme an Einzelgesprächen und Elternabenden. Sie erklären ihr Einverständnis zu eventuellen pädagogischen Fachgesprächen zwischen den Lehrkräften der Schule und den pädagogischen Mitarbeiter/innen der Betreuung. Anmeldeunterlagen Erstanmeldung: Registrierung im Elternportal unter dem Link: Anmeldeformular zur Betreuung des jeweiligen Schuljahres Einzugsermächtigung zur Abbuchung der monatlichen Betreuungskosten Mitgliedschaft im Förderverein Fragebogen zum familiären Umfeld Arbeitgeberbescheinigung beider Erziehungsberechtigten (soweit berufstätig)

9 Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. Betreuung Stadtweg Darmstadt Januar 2016 Folgeanmeldung: Anmeldeformular zur Betreuung des jeweiligen Schuljahres Einzugsermächtigung zur Abbuchung der monatlichen Betreuungskosten Mitgliedschaft im Förderverein Betreuungsdauer Die Anmeldung gilt bis zum Ende des Schuljahres. Die Teilnahme an der Betreuung verlängert sich auf Antrag (siehe Folgeanmeldung) um jeweils ein weiteres Schuljahr. Kündigung Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz gilt immer für ein Schuljahr. Das Betreuungsverhältnis endet zum Schuljahresende und bedarf keiner gesonderten Kündigung. Die Mitgliedschaft im Förderverein bedarf der gesonderten schriftlichen Kündigung. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ende des Kalenderjahres (31.12.) beim Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. eingereicht werden. Der Eingang der Kündigung wird vom Förderverein schriftlich bestätigt. Sollte sich ein Kind nicht in die Betreuungsgruppe einfügen und bleiben auch Gespräche mit den Eltern ohne Erfolg, behält sich der Träger der Betreuung vor, das Betreuungsverhältnis aufzulösen. Diese Regelung kommt auch bei wiederholtem grobem Fehlverhalten eines Kindes zur Anwendung. Anmeldegebühr Mit Erhalt der Zusage wird eine Anmeldegebühr in Höhe eines Monatsbeitrags fällig, die per Lastschrift eingezogen wird. Die Anmeldegebühr wird mit dem ersten Monatsbeitrag verrechnet. Wird der Betreuungsplatz nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anmeldegebühr. Beitragszahlungen Der Beitrag zur Betreuung ist monatlich von September bis zum Juli des Folgejahres zu entrichten. Er wird am Monatsende für den Folgemonat fällig. Der Monatsbeitrag für die Grundbetreuung beträgt 75 mit erweiterter Nachmittagsbetreuung 105 pro Monat. Für Geschwisterkinder kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Unterstützung nach der städtischen Mehrkinderregelung beim Jugendamt gestellt werden. Mit einem Antrag auf Hilfen zur Erziehung (HzE) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Zuschüsse beim Jugendamt der Stadt Darmstadt, Frankfurter Straße 71, geltend machen. Beide Antragsformulare des Jugendamtes sind unseren Anmeldeunterlagen beigefügt. Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse für ein ausreichend gedecktes Konto. Sämtliche durch Unterdeckung des Kontos entstandenen Bankgebühren gehen zu Ihren Lasten. Darüber hinaus weisen wir Sie darauf hin, dass ein Zahlungsverzug mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden ist. Zur Geltendmachung der ausstehenden Forderung und der darüber hinaus entstehenden Kosten und Gebühren behalten wir uns bereits jetzt vor, außergerichtliche und gerichtliche Schritte einzuleiten. Kommt es unentschuldigt zu einem Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten, führt dies zur Aufhebung des Betreuungsvertrags. Mittagessen Die Anmeldung zum Mittagessen muss schriftlich erfolgen und gilt in der Regel für ein halbes Jahr. Das Mittagessen wird vom Förderverein zum Selbstkostenpreis angeboten (zzt. 3,60 pro Essen). Ändert der Lieferant des Mittagessens die Kosten, werden diese entsprechend weitergegeben. Es werden die Essen berechnet, für die das Kind angemeldet wurde.

10 Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. Betreuung Stadtweg Darmstadt Januar 2016 Öffnungszeiten Das Betreuungsangebot erfolgt nur an Schultagen (Mo.-Fr.) und umfasst für die Grundbetreuung die Zeit von 7:30h 9:15h und 11:35h 14:00h unter Berücksichtigung der angestrebten verlässlichen Unterrichtszeiten; die erweiterte Nachmittagsbetreuung umfasst montags bis donnerstags die Zeit von 07:30h 9:15h und 11:35h 16:00h und freitags die Zeit von 07:30h 9:15h und 11:35h 15:00h. Die Öffnung während der Schulferien ist einem gesonderten Aushang in der Betreuung zu entnehmen und erfordert eine zusätzliche Anmeldung und Bezahlung. Änderung der persönlichen Daten Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere der Notfalltelefonnummern und der Bankverbindung, sind dem Förderverein schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen. Änderung der Bedingungen Diese Bedingungen können jederzeit nach Vorstandsbeschluss vom Förderverein geändert werden. Über Änderungen der Bedingungen werden die Erziehungsberechtigten vom Förderverein informiert. Danach haben sie ein Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten nach Inkrafttreten der Änderung. Eine aktuelle Version der Bedingungen finden Sie als Aushang in der Betreuung oder als Datei zum Download auf der Schulhomepage. Datenschutz Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zur Erfüllung dieses Vertrages insbesondere für die Verwaltungsangelegenheiten des Fördervereins und der Betreuung erhoben und genutzt, elektronisch verarbeitet und auf Datenträgern gespeichert. Alle im Rahmen des Vertrages erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben werden, es sei denn, dies ist zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig. Insbesondere können die erhobenen Daten auf Verlangen der Stadt Darmstadt zur Verfügung gestellt werden. Petra Reuke-Demant für den Förderverein der Grundschule Astrid-Lindgren

11 Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. Betreuung Stadtweg Darmstadt Fragebogen zum familiären Umfeld als Nachweis für den Betreuungsbedarf in der Astrid-Lindgren-Schule in Darmstadt-Arheilgen Darmstadt, Hinweis: Dieser Fragebogen dient zur Erfassung der familiären Gesamtsituation. Alle von Ihnen gemachten Angaben werden vertraulich behandelt. Angaben zum Kind: Name: Geschlecht: weiblich männlich Geburtsdatum: Wie wird das Kind zur Zeit betreut? Eltern Großeltern/Verwandte KiTa (Name der Einrichtung) private Kinderbetreuung sonstige Betreuung Angaben zu den Erziehungsberechtigten: Erziehungsberechtigter (Mutter) Erziehungsberechtigter (Vater) Alleinerziehend Ja Nein Angaben zur Berufstätigkeit: Vater Vollzeitstelle Teilzeitstelle Studium Ausbildung Mutter Sonstiges Bitte die jeweils entsprechenden Arbeitgeberbescheinigungen beilegen.

12 Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. Betreuung Stadtweg Darmstadt Darmstadt, Angaben zu Geschwisterkindern: Anzahl der Geschwisterkinder: Alter der Geschwisterkinder: Ein Geschwisterkind ist bereits in der Betreuung der ALS? (Name des Kindes) Angaben zum Betreuungsbedarf: Bitte erläutern Sie in kurzen Worten, warum Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz wünschen/benötigen. Ort, Datum Unterschriften beider Erziehungsberechtigter

13 Wissenschaftsstadt Darmstadt Jugendamt Antrag auf Ermäßigung des Beitrages für den Besuch einer Betreuungseinrichtung nach der städtischen Mehrkindregelung (Siehe ausgehändigtes Merkblatt) ab Juli Kind (für das die Mehrkindregelung beantragt wird): Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Staatsangehörigkeit 2. Mutter/Lebensgefährtin: Geburtsdatum Anschrift (falls von 1. abweichend) Staatsangehörigkeit 3. Vater/Lebensgefährte Geburtsdatum Anschrift (falls von 1. abweichend) Staatsangehörigkeit 4. Folgende Kinder gehören meinem / unserem Haushalt an und besuchen derzeit ebenfalls eine Kinderbetreuungseinrichtung in Darmstadt (Bitte mit dem ältesten Kind beginnen): Name, Vorname Geb.datum Name der Einrichtung Meinem / Unserem Haushalt gehören ferner folgende weitere Personen an (Kinder und

14 Erwachsene): Name, Vorname Geburtsdatum 6. Angaben zum Haushaltseinkommen monatlich brutto: Mutter/ Vater/ Sonstige Lebensgefährtin Lebensgefährte Bruttoeinkünfte aus selbstständiger Arbeit und nichtselbständiger Arbeit Renten Unterhalt Einkünfte aus Vermietung/ Verpachtung/Zinsen Stipendien/BaföG Kindergeld Sonstiges Datenschutzerklärung Die Erhebung der vorstehenden Daten ist zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung für die Beitragsermäßigung erforderlich. Die Datenerhebung ist weder nach dem Gesetz noch nach einer anderen verbindlichen Rechtsnorm vorgeschrieben. Ich / Wir sind darauf hingewiesen worden, dass die Angaben auf freiwilliger Basis erfolgen und dass diese ganz oder teilweise verweigert werden können, dass aber in diesem Fall der Antrag auf Vergünstigung nicht bearbeitet werden kann. Durch meine / unsere Unterschrift willige ich / willigen wir in die Verarbeitung dieser Daten ein. 8. Bestätigung Ich / Wir versichern, dass die vorstehenden Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Es ist mir / uns bekannt, dass entsprechende Unterlagen (Verdienstnachweise, Rentenbescheide etc.) vorgelegt werden müssen. Ich / Wir verpflichte/n mich / uns, Veränderungen in den Einkommensverhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Durch unvollständige und unwahre Angaben würde/n ich mich wir/uns ggf. strafbar machen und könnten auch zu Nachzahlungen herangezogen werden. Darmstadt, den Unterschrift Berechnungs- und Entscheidungsformular zu dem vorstehenden Antrag: (Von der Betreuungseinrichtung auszufüllen) Das zur Prüfung der beantragten Beitragsermäßigung ermittelte Gesamteinkommen des Haushaltes beträgt nach Addition aller Einnahmen in Position 6. monatlich:

15 Für die Haushaltsmitglieder aus Position 1. bis 5. werden folgende derzeit gültigen Sozialhilferegelsätze berücksichtigt: Haushaltsvorstand Ehefrau/Lebensgefährtin... Euro... Euro Anzahl Kinder bis 6 Jahre... x 215,00 EURO... Euro Anzahl Kinder von 7 Jahre bis 14 Jahre... x 251,00 EURO... Euro Anzahl Kinder von 15 Jahre bis 25 Jahre... x 287,00 EURO Gesamt: multipliziert mit vier:... Euro... Euro... Euro Das monatliche Gesamteinkommen übersteigt den vierfachen Regelsatz der Sozialhilfe. Dem Antrag wird daher nicht entsprochen. Das Gesamteinkommen unterschreitet den vierfachen Regelsatz der Sozialhilfe. Der zu zahlende monatliche Beitrag wird daher wie folgt festgesetzt: Kind Beitrag in % des Regelbetrages 2. Kind 50 % Beitrag in Euro monatlich 3. Kind 25 % 4. Kind 0 % 5. Kind 0 % 6. Kind 0 % Darmstadt, den (Stempel u. Unterschrift der Einrichtung) Unterschrift der Eltern (nur bei Ablehnung)

16 Antrag auf Freistellung/Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Betreuung eines Kindes Der Magistrat I. Erstantrag Folgeantrag Eingegangen am II. Bezeichnung der Betreuung Kinderkrippe/Krabbelstube Kinderhort Kindergarten Betreuende Grundschule Seit wann bzw. ab wann besucht Ihr Kind die Einrichtung Anschrift der Betreuungseinrichtung Name der Einrichtung Anschrift der Einrichtung III. Name des Kindes Name, Vorname Geburtsdatum IV. Antragstellerin bzw. Antragsteller Mutter/Stiefmutter Vater/Stiefvater andere Person Name Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort Telefon Festnetz Handy V. Weitere im Haushalt lebende Personen: Vater/Stiefvater Mutter/Stiefmutter Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte Name Vorname Geburtsdatum /2 52/ Jugendamt Frankfurter Straße Darmstadt Telefon: Telefax: Sprechzeiten nach Vereinbarung Besuchen Sie uns auch im Internet:

17 - 2 - VI. Alle im Haushalt lebenden Kinder Name Vorname Geburtsdatum VII. Werden Zukaufstunden beantragt? Ja Nein Wenn Ja angekreuzt wurde bitte begründen: VIII. Einkommenserklärung Nachweise in Kopie beifügen (alle Angaben in Euro und monatlich) Einkommensart Antragstellerin bzw. Antragsteller Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte; Ehefrau bzw. -mann aus nicht selbständiger Arbeit (Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate) aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit aus Vermietung/Verpachtung Euro Euro aus Zinserträgen Euro Euro Kindergeld Euro Euro Unterhalt/Unterhaltsvorschuss Euro Euro Wohngeld Euro Euro Rente/Pension Euro Euro Einkommen des Kindes bzw. der Kinder (Halbwaisenrente, Waisenrente, Einkommen aus Zinserträgen usw.) Euro Euro Euro Euro Euro Euro IX. Besondere Belastungen/Zahlungsverpflichtungen Nachweise in Kopie beifügen (alle Angaben in Euro und monatlich) Antragstellerin bzw. Antragsteller Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte; Ehefrau bzw. -mann Darlehen/Kredite (Gesamtsumme) Euro Euro Versicherungen (Haftpflicht-, Hausratversicherung, Versicherung zur Altersvorsorge) Krankenversicherung (privat) Euro Euro Euro Euro /3

18 - 3 - Fahrtkosten zum Arbeitsplatz Entfernung zum Arbeitsplatz km öffentliche Verkehrsmittel Kfz. Kosten für Arbeitsmittel Euro Euro Kosten für Berufsverbände Euro Euro Miete Euro Euro Sonstige (genaue Beschreibung): Euro Euro Euro Euro X. Sonstiges Hinweis bzw. Rechtsgrundlage Wer Sozialleistungen beantragt, muss nach 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen angeben und die verlangten Nachweise vorlegen. Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften SGB VIII Buch Kinder- und Jugendhilfe für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlich ( 97 a i.v.m. 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII ). Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, wenn Sie eine Sozialleistung beantragt haben oder beziehen, so kann die Sozialleistung versagt oder entzogen werden ( 66 SGB I ). Grundsätzlich unterliegen Ihre Daten dem 35 SGB I (Sozialgeheimnis) und gemäß Kapitel 2 SGB X dem Grundsatz Schutz der Sozialdaten. /4

19 - 4 - Wichtige Hinweise Mir bzw. uns ist bekannt, dass eine Entgeltermäßigung erst ab dem Monat der Antragstellung und somit nicht rückwirkend erfolgt, dass ich/wir verpflichtet bin/sind, jede Änderung meiner bzw. unserer wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse (z. B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Änderung des von mir/uns erzielten Einkommens, Adressenänderung usw.) unverzüglich mitzuteilen, dass bei späterem Bekanntwerden einer von mir/uns nicht unverzüglich mitgeteilten Einkommensänderung mit einer rückwirkenden Entziehung der Sozialleistung und einer Rückforderung zu rechnen ist, dass bei falschen oder unvollständigen Angaben und bei Nichtvorlage der erforderlichen Nachweise rückwirkend das nicht ermäßigte Elternentgelt erhoben werden kann, dass die im Rahmen dieses Antrags gemachten Angaben, wenn erforderlich, bei anderen Sozialleistungsträgern, Finanzamt oder beim Arbeitgeber geprüft werden können, dass die zum Antrag erforderlichen Angaben automatisiert gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt. Sie werden gelöscht, sobald sie zur Aufgabenerfüllung einschließlich der Rechnungsprüfung nicht mehr erforderlich sind. Ich bzw. wir versichern, dass alle von mir bzw. uns gemachten Angaben richtig und vollständig sind Unterlagen lagen vor Unterlagen lagen nicht vor Ort, Datum Darmstadt, Unterschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers (ggf. Eheleute) Datum und Unterschrift der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters

20 Elterninformation zum Antrag auf Freistellung/Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Betreuung eines Kindes Der Magistrat Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, bevor Sie den Antrag ausfüllen, möchten wir Sie bitten, sich die Elterninformationen genau durchzulesen. Denn fehlende Unterlagen oder Nachweise verlängern die Bearbeitungszeit Ihres Antrages. Zu Punkt I. Sollten Sie vom Jugendamt ( vorher Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport) schon befreit worden sein, dann kreuzen Sie bitte das Feld Folgeantrag an. Ist es Ihr erster Antrag, dann kreuzen Sie das Feld Erstantrag an. Zu Punkt II. Kreuzen Sie hier bitte die richtige Betreuungsform an, tragen Sie den Beginn der Betreuung und den Namen und Anschrift der Einrichtung ein, in der Ihr Kind betreut wird. Der Name und die Anschrift der Einrichtung geht aus dem Betreuungsvertrag, den Sie mit der Einrichtung abgeschlossen haben, hervor. Zu Punkt III. Tragen Sie bitte hier nur das Kind ein, für das Sie einen Antrag stellen möchten. Möchten Sie für zwei Kinder einen Antrag stellen, ist ein zweiter Antrag notwendig. Zu Punkt IV. Sollte eine andere Person, als die Kindeseltern, einen Antrag stellen, so ist eine Erklärung vorzulegen, die bescheinigt, dass die antragstellende Person das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind besitzt. Dies gilt nicht bei Eheleuten. Zu Punkt V. Tragen Sie hier bitte alle weiteren im Haushalt lebenden Personen ein. Dies gilt nicht für Kinder, auch wenn Sie schon volljährig sind. Zu Punkt VI. Tragen Sie hier bitte alle weiteren im Haushalt lebenden Kinder ein. Dies gilt auch für Kinder, die volljährig sind. /2 52/ Jugendamt Frankfurter Straße Darmstadt Telefon: Telefax: Sprechzeiten nach Vereinbarung Besuchen Sie uns auch im Internet: jugendamt@darmstadt.de

21 - 2 - Zu Punkt VII. Wenn Sie die Kostenübernahme von Zukaufstunden beantragen möchten, geben Sie hier bitte die Notwendigkeit dafür an. Zukaufstunden werden zur Zeit in allen städtischen Einrichtungen und einigen Einrichtungen in freier Trägerschaft angeboten. Informationen erhalten Sie in der jeweiligen Einrichtung. Zu Punkt VIII. Nicht selbständige Tätigkeit: Selbständige, künstlerische Tätigkeit: Zinserträge: Sie sind Arbeitnehmer oder beziehen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) oder Zwölftes Buch (SGB XII) oder erhalten Bafög, Ausbildungsförderung u.s.w. alles was nicht unter eine nicht selbständige Tätigkeit fällt. Sollten Sie Zinsgutschriften aus Kapitalanlagen, -anleihen, Sparguthaben u.ä. erhalten, sind diese anzugeben. Zu Punkt IX. Darlehen/Kredite: Hierzu zählen keine Kredite oder Darlehen zum Kauf eines Kfz, einer Stereo-Anlage, eines Fernsehgerätes und ähnlichem. Dazu zählen zum Beispiel Kautionsdarlehen, Baudarlehen, Darlehen Erwerb einer Eigentumswohnung, Mietdarlehen u.s.w.. Kosten für Arbeitsmittel: Hier bitte nur die Arbeitsmittel angeben, die von Ihrem Arbeitgeber zwar gefordert, aber nicht bezahlt werden. Hierüber ist eine Bestätigung des Arbeitgebers und ein Nachweis beizufügen. Zu Punkt X Tragen Sie bitte hier die Angaben ein, die in den Punkten V IX, aufgrund des fehlenden Platzes, nicht eingetragen werden konnten. Dies gilt auch bei schriftlichen Vermerken u.s.w..

22 Wissenschaftsstadt Darmstadt Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport MERKBLATT ZUR MEHRKINDREGELUNG Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie/eines Haushaltes gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung, so reduziert sich der Beitrag ab dem zweiten Kind, und es sind folgende Beiträge zu zahlen: 1. Kind Voller Betrag 2. Kind 50 % des eigentlich zu zahlenden Beitrages 3. Kind 25 % des eigentlich zu zahlenden Beitrages 4. Kind und jedes weitere, das Einrichtungen besucht sind beitragsfrei Nicht in den Genuss dieser Freistellung/Ermäßigung kommen Familien/Haushalte, deren Bruttoeinkommen insgesamt die jeweils gültigen Sozialhilferegelsätze um mehr als das vierfache überschreiten. Die Regelsätze der Sozialhilfe stellen sich seit Juli 2009 monatlich wie folgt dar: in Euro Haushaltsvorstände/Alleinstehende/Alleinerziehende 364 Volljährige Partner 323 Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahr 215 Haushaltsangehörige vom 7. Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr 251 Haushaltsangehörige vom 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr 287 Nachstehend einige Beispiele, die verdeutlichen sollen, wann eine Ermäßigung/Freistellung stattfinden kann, und wann eine solche nicht in Betracht kommt: Beispiel 1: Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern, die Betreuungseinrichtungen besuchen. Kind 1 ist 4 Jahre und Kind 2 ist 10 Jahre. Das Bruttoeinkommen des Haushaltes beträgt 2.198,56 im Monatsdurchschnitt. Haushaltsvorstand 364,-- Haushaltsangehöriges Kind 4 Jahre 215,-- Haushaltsangehöriges Kind 10 Jahre 251,-- einfacher Regelsatz 830,-- Multipliziert mit ,-- ERGEBNIS: Die Mutter braucht für den Besuch der Betreuungseinrichtung des 4-jährigen Kindes nur 50 % des eigentlich zu zahlenden Beitrages zu entrichten

23 Beispiel 2: Eine Familie bestehend aus Ehemann mit Frau und vier Kindern im Alter von 5, 8, 9 und 16 Jahre. Die drei jüngsten Kinder besuchen Betreuungseinrichtungen. Das Bruttoeinkommen der Familie beträgt im Monatsdurchschnitt 4.273,72. Haushaltsvorstand 364,-- Haushaltsangehörige Ehefrau 323,-- Haushaltsangehöriges Kind 5 Jahre 215,-- Haushaltsangehöriges Kind 8 Jahre 251,-- Haushaltsangehöriges Kind 9 Jahre 251,-- Haushaltsangehöriges Kind 16 Jahre 287,-- einfacher Regelsatz 1.691,-- Multipliziert mit ,-- ERGEBNIS: Für das 9-jährige Kind ist der volle Beitrag zu zahlen, bei dem 8-jährigen sind nur 50 % und bei dem 5-jährigen 25 % des eigentlich zu zahlenden Beitrages zu zahlen. Beispiel 3: In einem Haushalt leben 2 Erwachsene in eheähnlicher Gemeinschaft mit 2 Kindern im Alter von 3 und 4 Jahren, welche Betreuungseinrichtungen besuchen. Das Haushaltseinkommen brutto liegt bei durchschnittlich 4.520,35. Haushaltsvorstand 364,-- Haushaltsangehörige Lebensgefährtin 323,-- Haushaltsangehöriges Kind 3 Jahre 215,-- Haushaltsangehöriges Kind 4 Jahre 215,-- einfacher Regelsatz 1.117,-- Multipliziert mit ,-- ERGEBNIS: Für beide Kinder ist der volle Betreuungsbeitrag zu zahlen, da das Haushaltseinkommen den 4-fachen Sozialhilferegelsatz übersteigt. Beispiel 4: Eine Familie mit 3 Kindern im Altern von 3, 5 und 9 Jahren, welche alle Betreuungseinrichtungen besuchen. Das durchschnittliche mtl. Bruttoeinkommen des Haushaltes beträgt 5.460,50.

24 Haushaltsvorstand 364,-- Haushaltsangehörige Ehefrau 323,-- Haushaltsangehöriges Kind 3 Jahre 215,-- Haushaltsangehöriges Kind 5 Jahre 215,-- Haushaltsangehöriges Kind 9 Jahre 251,-- einfacher Regelsatz 1.368,-- Multipliziert mit ,-- ERGEBNIS: Das Haushaltseinkommen liegt über der Freigrenze, so dass keine Vergünstigung gewährt werden kann. Für alle Kinder ist der volle Beitrag zu zahlen. Diese Mehrkinderregelung soll allen Darmstädter Kindern bzw. deren Familien zu Gute kommen. Daher wird der dadurch bei den freien Trägern entstehende Einnahmeausfall diesen bis zur maximalen Höhe der nach städtischen Beitragstaffel zu erhebenden Elternbeiträge erstattet. Stand 01/2011

25 Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren e.v. Betreuung Stadtweg Darmstadt Darmstadt, den Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis für den Betreuungsbedarf in der Astrid-Lindgren-Schule in Darmstadt-Arheilgen Wir bescheinigen hiermit, dass Herr / Frau wohnhaft in bei uns beschäftigt ist. Angaben zum Arbeitsverhältnis Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet befristet bis zum gekündigt zum Die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit (Montag bis Freitag) im Betrieb beträgt Stunden. Bei einer wöchentlichen Beschäftigung von weniger als 28 Stunden ist die tägliche Arbeitszeit nachzuweisen. Wochentag von Uhrzeit bis Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Ort, Datum Unterschrift und Stempel Arbeitgeber

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