TVPR Universität Hamburg
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- Ella Schmitt
- vor 6 Jahren
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1 Personalrat für das Technische-, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal TVPR Universität Hamburg Inhalt Betrachtungen zum jetzigen Stand des Zukunftskonzeptes Universitätsverwaltung 3 1 Dienstbefreiung bei Beeinträchtigung der Arbeitsplatzbedingungen 4 Hauptrecht & -pflicht des Arbeitnehmers 5 Tarifinformationen zum TV-L 7 Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom zur Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Lebensalter 8 2 HINGESCHAUT: Tarifkampf BUCHTIPP: Jeder stirbt für sich allein 10 Termine Impressum 12 Finden Sie die 5 Fehler im zweiten Bild! (Lösung auf der letzten Seite) 1
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3 Betrachtungen zum jetzigen Stand des Zukunftskonzeptes Universitätsverwaltung Man könnte meinen, seit Monaten tut sich da nichts... Nun ja, Modul I und Modul II sind abgeschlossen und für Universitätsangehörige auf der Homepage der UHH veröffentlicht. Was jetzt noch fehlt, ist Modul III: externe Experten, allesamt mit Hochschulverwaltung befasst gewesen oder zurzeit in diesem Metier tätig, werden vom April die Universität besuchen. An diesen Tagen sind zahlreiche Gespräche mit dem Präsidium und vor allem mit den Fakultäten geplant, in deren Verlauf auch intensiv mit den Beschäftigten gesprochen werden soll. Zur Vorbereitung auf den Besuch und die Gespräche ist den Experten ein Fragenkatalog übermittelt worden. Der TVPR hatte große Einwirkungsmöglichkeiten auf die Formulierung der Fragen und die abzufragenden Themenbereiche. Unser Augenmerk lag bei der Konzipierung der Fragen besonders auf der Berücksichtigung folgender Themen: Steuerung und Change Management Verwaltungskultur mit den Unterpunkten: Binnen- und Außenkommunikation Kommunikationswege Arbeitsbedingungen auf zentraler und dezentraler Ebene Leistungs- und belastungsgerechte Besoldung und Vergütung Verantwortungsübernahme im Rahmen des AKV-Prinzips (Aufgabe-Kompetenz- Verantwortung liegen in einer Hand) Wie lassen sich Versickern und Verschleppen von Vorgängen vermeiden? Empfehlungen zur Übernahme von Führungsverantwortung Qualifizierung der Führungsverantwortlichen Vertretungsregelungen Best Practice der Personalentwicklung an Hochschulen im Vergleich Einzelthemen zur Organisationsstruktur Qualitätsmanagement Drittmittelverwaltung Formen der Verwaltungsleitung in den Fakultäten Best Practice im Beschaffungswesen... und viele weitere Themen und Fragen. Alle Fragen sind mit dem TVPR mehrmals abgestimmt und durch den TVPR genehmigt worden. Den vollständigen Fragenkatalog und auch alle anderen Informationen zum Zukunftskonzept finden Sie unter: 3
4 Der genaue Ablaufplan (wann wird wer befragt?) lag bei Redaktionsschluss leider noch nicht vor. Wenn Sie befragt werden sollen, werden Sie rechtzeitig durch die Projektleitung informiert. Gehören Sie zu dem zu befragenden Personenkreis und möchten Sie nicht allein mit den externen Experten sprechen, teilen Sie dies dem TVPR so schnell wie möglich mit (Tel oder per Mail: Ein Personalratsmitglied wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, Sie unterstützen und während der Gespräche vor Ort sein. Dies wird durch uns organisiert. Wir hoffen, dass sich aus der Befragung durch die Experten konkrete Handlungsfelder und Empfehlungen an das Präsidium ergeben und zügig die Zielstruktur entwickelt und abgestimmt wird, damit die im Modul I festgestellten Mängel in der Struktur, den Arbeitsabläufen und der Kommunikation nun bald in einer sich anschließenden Umsetzungsphase angegangen und grundlegend verbessert werden können. Dienstbefreiung bei Beeinträchtigung der Arbeitsplatzbedingungen Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle wissen, dass wir an der Universität in den unterschiedlichsten Gebäuden mit allerlei Unzulänglichkeiten zu kämpfen haben. In diesem Winter waren es Schimmelbefall, ausgefallene Heizungen und ein Wasserrohrbruch mit Ausfall des Fahrstuhls im Phil-Turm. Sicher wissen Sie von noch mehr Störungen, die es teilweise unmöglich machen, wegen Kälte, Hitze, Baulärm, Baustaub, ausgefallenen Fahrstühlen...weiter zu arbeiten. Das müssen Sie auch nicht, denn in extremen Situationen, die gesundheitlich nicht erträglich sind, kann Ihnen Ihr Vorgesetzter/Ihre Vorgesetzte im Rahmen der Fürsorgepflicht eine sogenannte "Dienstbefreiung" gewähren. Dann können Sie nach Hause gehen und müssen die Zeit nicht nacharbeiten. Diese Dienstbefreiung geht auf eine Verfügung des ehemaligen Kanzlers Herrn Nettekoven vom 13. August 2004 zum Thema Beeinträchtigungen der Arbeitsplatzbedingungen durch Klimaverhältnisse, Bauaktivitäten und andere negative Beeinflussungen zurück, die Sie unter folgendem Link finden: Wir wünschen Ihnen und uns ein störungsfreies Arbeiten. 4
5 Hauptrecht & Hauptpflicht des Arbeitnehmers Dem TVPR werden immer häufiger Fragen gestellt zu den Rechten und Pflichten der Beschäftigten. Dabei zeigt sich dem TVPR eine Unsicherheit bei den Beschäftigten im Umgang mit An- und Abwesenheiten, dem Führen der Zeitwertkarten, aber auch der Umgang mit personenbezogenen Daten. Nachfolgend einige wesentliche Regeln zu den Rechten und Pflichten der Beschäftigten: Hauptrecht und Hauptpflicht der/des Beschäftigten Die Hauptpflicht der/des Beschäftigten ist die Arbeitspflicht. Unter Einhaltung der gesetzlich oder tariflich festgelegten oder individuell schriftlich vereinbarten Arbeitszeit hat die/der Beschäftigte die vereinbarte Arbeit zu leisten. Dem gegenüber steht das Hauptrecht der/des Beschäftigten auf vereinbarte Entlohnung. - Zeiterfassung Für die Einhaltung der gesetzlich oder tariflich festgelegten oder individuell schriftlich vereinbarten Arbeitszeit sind die Beschäftigten selbst verantwortlich. Der Nachweis darüber, dass die Beschäftigten ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber in der vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt haben, erfolgt regelhaft über die Zeiterfassung. Die Beschäftigten erhalten für jeden Kalendermonat (Erfassungszeitraum) eine Zeitwertkarte (Stempelkarte). Diese bildet die Grundlage für die Arbeitszeitabrechnung (Zeitsummenrechnung). Die Zeitwertkarte ist eine Urkunde und sorgfältig zu führen. Die Zeitsummenrechnung erfolgt grundsätzlich aufgrund der Werte, die von den für die Zeiterfassung zu verwendenden Zeiterfassungsgeräten (Stempeluhren) ausgedruckt werden. Handschriftliche Eintragungen bilden die Ausnahme und sind in der Erläuterungsspalte zu begründen und müssen von der/dem Vorgesetzten abgezeichnet werden. Handschriftliche Eintragungen sind mit Kugel- oder Faserschreiber zu machen, Bleistifteintragungen sind nicht zulässig. Änderungen sind so vorzunehmen, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleibt. Für die ordnungsgemäße Abrechnung der Zeitwertkarte sind die Beschäftigten selbst verantwortlich. - Dienstbefreiung In dringenden Ausnahmefällen kann den Beschäftigten für die Erledigung privater Angelegenheiten stundenweise Dienstbefreiung gewährt werden. Die Genehmigung hierzu erteilen die Vorgesetzten. Es ist nicht zulässig, dass sich Beschäftigte ohne Zustimmung der Vorgesetzten aus dem Dienst entfernen. - Kontrolle der Zeitwertkarten Die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit ist Bestandteil der Dienstaufsichtspflicht der/des jeweiligen Vorgesetzten. Dazu kann die/der Vorgesetzte die Zeitwertkarten der ihr/ihm nachgeordneten Beschäftigten in Form von Stichproben überprüfen. Stichprobenweise Kontrollen bedeutet die teilweise Überprüfung der Zeitwertkarten in personeller und/oder zeitlicher Hinsicht. Sie kann sich auf eine Gesamtgruppe von Personen oder auf einen Gesamtzeitraum (etwa ein Jahr) beziehen. Das bedeutet, dass sowohl die Kontrolle der Zeitwertkarten einer ganzen Abteilung (oder einer ganzen Einrichtung) in einem bestimmten zufällig ausgewählten Monat als auch die Kontrolle der Zeitwertkarten eines bestimmten Personenkreises oder einer bestimmten Person Stichproben sind. Die Beschäftigten haben die Zeitwertkarten des laufenden Monats und der drei Vormonate aufzubewahren. 5
6 Mit der Verwaltungsanordnung über die Dienstzeit vom hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Beschäftigte die tägliche Dienstzeitverpflichtung festgelegt. Ein Missbrauch der Regelungen zur Dienstzeitverpflichtung (z. B. durch vorsätzliche Falscheintragungen) kann zu disziplinar- oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Entlassung/Kündigung führen. Die Verwaltungsanordnung über die Dienstzeit vom und die dazu erlassenen Durchführungshinweise finden Sie unter: Anordnung%20mit%20Durchführungshinweisen.pdf - Erkrankungen Wird eine/ein Beschäftigte/r durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an Ihrer/seiner Arbeitsleistung gehindert, ohne dass sie/ihn ein Verschulden trifft, so hat sie/er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Dauer der Erkrankung. Die/der Beschäftigte ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, spätestens bis 10 Uhr des betreffenden Tages der/dem nächsten Vorgesetzten mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage (Wochenenden sind hierin eingeschlossen), hat die/der Beschäftigte eine Bescheinigung der/des behandelnden Ärztin/Arztes über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Wenn Sie Fragen zur Dienstzeitverpflichtung, den dazu erlassenen Durchführungshinweisen, zu Krankmeldungen oder Dienstbefreiungen haben, wenden Sie sich an Ihre/n Vorgesetzte/n, direkt an die Personalsachbearbeiter oder an den TVPR. Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitgebers Die Hauptpflicht des Arbeitsgebers ist die vertraglich vereinbarte Entlohnung des Beschäftigten. Zu den Nebenpflichten des Arbeitsgebers gehört u. a. die Pflicht zum Schutze der personenbezogenen Daten der/des Beschäftigten. - Personalakte Die Sammlung der für das Beschäftigungsverhältnis relevanten Unterlagen (Personalakte) durch den Arbeitgeber, wird durch arbeits- und dienstrechtliche Vorschriften bestimmt. In der Personalakte werden abgelegt, was für das Beschäftigungsverhältnis von Bedeutung ist. Der Arbeitsgeber muss das Persönlichkeitsrecht des/der Beschäftigten wahren und auch für den Datenschutz sorgen. Die Personalakte ist wegen ihres sensiblen Inhaltes sicher aufzubewahren, vertraulich zu behandeln und durch geeignete Mittel gegen unbefugte Einsichtnahme zu sichern. Sie darf nur zum Zwecke der Personalverwaltung und Personalwirtschaft verwendet werden. Zugang zu Personalakten dürfen nur diejenigen Beschäftigten haben, die in der Personalverwaltung mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten befasst sind. In der UHH werden die Personalakten ausschließlich in der Präsidialverwaltung geführt. Der/die Beschäftigte hat einen Anspruch auf Einsicht in ihre/seine vollständige Personalakte. Eine dezentrale Sammlung von personenbezogenen Daten (z. B. Kopien von Krankenstandsmeldungen, Kopien von Zeitwertkarten, Übersichten über Fehlzeiten etc.) neben der Personalakte ist grundsätzlich nicht zulässig. 6
7 Tarifinformation zum TV-L Da sich durch die neue Entgeltordnung bei Ihnen sicherlich viele Fragen ergeben, hier ein Auszug aus den Fachbereichsinformationen ver.di-fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung, Nov.2011: Die wichtigsten Informationen zur jetzigen Tarifeinigung sind: Der Tarifvertrag zur Eingruppierung tritt am in Kraft und kann frühestens zum gekündigt werden. Die Entgeltordnung gilt unmittelbar nur in den Fällen der Neueinstellung und der Übertragung einer anderen Tätigkeit ab Die bis zum eingestellten Beschäftigten können bei unveränderter Tätigkeit bis zum beantragen, nach dem neuen Tarifrecht behandelt zu werden, wenn sich daraus für sie eine Höhergruppierung ergibt. Damit bleibt es auch bei den bisherigen Eingruppierungsgrundsätzen, insbesondere der Eingruppierungsautomatik und der Maßgeblichkeit der Arbeitsvorgänge unter Einschluss der Zusammenhangstätigkeiten für die Bewertung der Tätigkeit. Das heißt, dass für die Eingruppierung entscheidend ist, welche Arbeitsvorgänge zeitlich mindestens zur Hälfte auszuführen sind. Wichtige inhaltliche Verbesserung ist die Berücksichtigung der durch den TVÜ-L weggefallenen Aufstiege in den Entgeltgruppen 2 8 im Bereich der Anlage 1a zum BAT. Tätigkeitsmerkmale, für die im BAT ein Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg nach bis zu sechs Jahren vorgesehen war, wurden nun ohne vorherige Wartezeit der höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Weiter wurden Tätigkeitsmerkmale, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz voraussetzen, mindestens der Entgeltordnung 5 zugeordnet. Hiervon profitieren z.b. Laboranten/-innen oder Werkstoffprüfer/-innen. Auch Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (FaMi s), die entsprechende Tätigkeiten ausüben, sind mindestens in Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Außerdem wurden die durch den TVÜ entfallenen Vergütungsgrundlagen wieder eingeführt, wenn sie früher nach längstens sechs Jahren Wartezeit zustanden. Die Entgeltgruppenzulagen werden jetzt sofort gezahlt, allerdings in anteiliger Höhe (abgezinst). Die bisherigen Meister-, Techniker- und Programmierzulagen werden fortgeführt. Zusammenfassend können wir folgende Ratschläge geben: Da sich nicht immer eine Höhergruppierung in allen Fällen finanziell lohnt, sollten Sie erst überprüfen lassen, ob es sich für Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation finanziell rechnet, einen Antrag zu stellen oder ob es günstiger ist, in der bisherigen Entgeltgruppe zu verbleiben. Ein gestellter Antrag ist verbindlich und kann nicht zurückgenommen werden! Deshalb sollten Sie in jedem Fall vorab den/die Personalsachbearbeiter/in bitten, Ihnen den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstiegs den Zeitpunkt eines noch zu erreichenden Bewährungs-/Tätigkeitsaufstiegs den Zeitpunkt einer zustehenden Zulage (z. B. Vergütungsgruppenzulage) das Bestehen eines Strukturausgleichs (einschl. Höhe, Beginn Dauer) sowie die Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung mitzuteilen. 7
8 Denn nur so können Sie im Vergleich mit dem Ihnen bei einer Eingruppierung nach der Entgeltordnung zustehenden Entgelt entscheiden, ob Sie von Ihrem Antragsrecht Gebrauch machen oder lieber in der bisherigen Entgeltgruppe verbleiben wollen. Beachten Sie hierbei jedoch, dass die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe nach den Regelungen für Höhergruppierungen erfolgt. Das bedeutet, dass Sie in der höheren Entgeltgruppe in der Regel mindestens das Entgelt ggf. zuzüglich eines Garantiebetrages erhalten, welches Ihnen bisher zugestanden hat und die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe neu zu laufen beginnt. Auch hierzu erteilt Ihnen Ihr/e Personalsachbearbeiter/in gerne nähere Auskünfte. Das Personalreferat bittet Sie jedoch um Verständnis dafür, dass die entsprechenden Auskünfte erst nach Vorliegen der Durchführungshinweise der FHH erteilt werden können. Sie erhalten über Ihre Vorgesetzten eine Nachricht, sobald dem Personalreferat die Durchführungshinweise vorliegen. Unterstützung durch die Gewerkschaften: Ver.di beabsichtigt einen Onlinerechner ins Netz zu stellen und führt wie auch die KOMBA Gewerkschaft Beratungen durch. Um den Antrag zu stellen, haben Sie bis zum Zeit. Der Antrag wird rückwirkend zum berücksichtigt und kommt ab diesen Zeitpunkt zum Tragen. Es ist also keine Eile geboten und Sie haben ausreichend Zeit, sich beraten zu lassen. Bitte nehmen Sie die von den Gewerkschaften angebotene Hilfe an, denn weder die Kolleginnen und Kollegen im Personalreferat noch im Personalrat sind in der Lage, eine Günstigerprüfung durchzuführen. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom zur Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Lebensalter Das BAG hat festgestellt, dass die im TVöD vorgesehene Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Lebensalter gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters verstößt. Die Höhe für unter 40-jährige Tarifbeschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, muss nach oben hin angepasst werden. Da anzunehmen ist, dass das Urteil auch auf den für uns zuständigen TV-L durchgreifen wird, sollten die betroffenen Beschäftigten vermeintliche Resturlaubsansprüche aus 2011 im Personalreferat beantragen. Aufgrund der übertariflichen Übertragungsfristen in der FHH müssen Resturlaubsansprüche aus 2011 bis zum 30. September 2012 vollständig verbraucht sein. Die kürzeren Fristen aus dem Bundesurlaubsgesetz greifen bei uns nicht. Es besteht also kein Zeitdruck! Ausführlicheres dazu finden Sie auf unserer Homepage 8
9 Hingeschaut! Von Kollegen / Innen für Sie kommentiert: Tarifkampf 2013 Aber er beginnt schon heute. Bereits dieses Jahr sind die Tarifauseinandersetzungen beim Bund und den Kommunen. Die landesweite Tarifkommission von Ver.di hat beschlossen, dass es im Moment im Tarifkampf um mehr Geld geht. Dazu muss man wissen, dass die Löhne in Deutschland, wenn man die Inflationsrate abzieht, in den letzten 10 Jahren kaum gestiegen sind. Im Gegensatz dazu sind immer mehr sogenannte prekäre Arbeitsverhältnisse entstanden. Das sind Jobs, von denen eigentlich niemand Leben kann. Gesamtgesellschaftlich hat sich das Lohnniveau abgesenkt. Die Folge ist, dass die Waren aus Deutschland billiger wurden als die Güter in den Nachbarländern. Das hatte wieder zur Folge, dass die Nachbarstaaten weniger Produkte verkauften, aber mehr bei uns einkauften. In einigen Branchen wurden Exportrekorde gefeiert. Dabei wurde dezent übersehen, dass sich andere Staaten durch diese Mechanismen immer weiter verschuldet haben. Früher hat das kaum jemanden interessiert. Aber jetzt wird die gemeinsame Währung, der Euro dabei instabil. Es gibt also eine Menge Argumente für unsere Geldforderungen. Wir wollen den Anschluss an die sogenannte freie Wirtschaft nicht völlig verlieren. Wir wollen, dass durch anständige Bezahlung gesorgt wird, dass im öffentlichen Dienst qualifizierte Arbeit geleistet wird. Wir wollen, das Deutschland NICHT zum Billiglohnland wird und die ganze europäische Wirtschaft weiter in die Schieflage bringt. Sie verschleudern unser Geld in Südeuropa mit der Auflage, immer weitere Sparmassnahmen durchzuführen. Hört sich auf dem ersten Blick logisch an. Aber in Wirklichkeit werden diese Volkswirtschaften immer weiter erdrosselt. Der Tarifkampf für Bund und Kommunen ist der Vorreiter unseres Tarifkampfes im Jahr Wenn der jetzige Kampf 3 % pro Jahr erbringen sollte, wird das Ergebnis auf Länderebene im Jahr 2013 ähnlich ausfallen. Robert Podgorsky 9
10 BUCHTIPP Jeder stirbt für sich allein Es ist selten, dass ein Roman eine doppelte Karriere macht. Hans Fallada, der bereits durch Kleiner Mann was nun bekannt war, schrieb 1947 den Roman Jeder stirbt für sich allein. Ein Werk von über 700 Seiten in etwa vier Wochen. Zuerst gab es nur eine verkürzte Version, da einige Inhalte aus ideologischen Gründen rausgekürzt waren. Im Jahre 2009 kam dann der richtige Durchbruch. In den USA und Großbritannien wurde die ungekürzte Version in Englisch gedruckt und ein Publikumserfolg. Daraufhin entschloss sich der Aufbau Verlag endlich die ungekürzte Fassung in Deutsch herauszubringen. Ganz zuerst gesagt: Der Roman ist lang, aber er lässt sich leicht lesen. Keine Schachtelsätze, keine unbekannten Fremdwörter. Einfache, aber gute Kost. Der Roman schildert das Leben des Ehepaars Otto und Elise Hampel in den Jahren 1940 bis Nachdem ihr Sohn im Krieg gefallen war, betrachteten sie die Vorgänge in Hitlerdeutschland genau und hinterfragten die Propaganda der Nazis. Sie entwickelten ihre eigene Form des Widerstandes. Sie schrieben an den Wochenenden Postkarten mit Parolen gegen Hitler und legten sie heimlich in Hausfluren ab. Es dauerte Jahre, bis sie dabei erwischt wurden. Sie wurden von der Gestapo eingefangen und vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Die gesellschaftlichen Verhältnisse in der Nazizeit in Berlin werden sehr gründlich geschildert. Die Geschichte kreist überwiegend um die Personen, die in dem Wohnhaus in Wedding leben, in dem auch das Ehepaar Hampel lebte. Besonders wir Nachgeborenen können durch diesen Roman erfahren, wie grauenvoll der Alltag für die meisten Menschen damals gewesen ist. Denunziation, Verschleppung und Hinrichtung standen ständig neben der Alltagsrealität. Hans Fallada Jeder stirbt für sich allein. Berlin : Aufbau Verlag, 2011 ISBN Gebunden Seiten 19,95 Euro Robert Podgorsky 10
11 Termine 2012 Brückentage in Hamburg: Vorlesungszeiten: Sommersemester April 14. Juli 2012 Wintersemester 2012/ Oktober Februar 2013 Schulferien in Hamburg: Osterferien 5. März 16. März 2012 Pfingstferien 30. April 4. Mai 2012 Sommerferien 21. Juni 1. August 2012 Herbstferien 1. Oktober 12. Oktober 2012 Weihnachtsferien 21. Dezember Januar
12 Auflösung des Osterrätsels: 1. Die gelbe Blüte unten rechts im zweiten Bild ist heller. 2. Die Blütensamen sind im zweiten Bild grau statt schwarz. 3. Der Rahmen im zweiten Bild ist heller als im Ersten. 4. Das zweite Bild ist insgesamt größer als das Erste. 5. Das grüne Blatt oben rechts im zweiten Bild ist heller als im Ersten. FROHE OSTERN! TVPR-INFO Herausgeber: Personalrat für das Technische, Bibliotheksund Verwaltungspersonal der Universität Hamburg (ohne UKE), Schlüterstraße 70, Hamburg Geschäftszimmer: Merja Kallonen Tel: FAX E-Fax Personalräte im Personalratsbüro: Ursula Kisse Petra Adolphs Bernd Schubert Doris Lewerenz Stefan Möller Dagmar Vierck Achim Schäpermeier V.i.S.d.P.: Personalrat (TVPR) der Universität Hamburg Druck und Versand: Print & Mail (Universitätsdruckerei) Vielen Dank! Wer möchte einen Beitrag für das TVPR-Info schreiben?... einen BUCHTIPP veröffentlichen? einen Kommentar äußern? oder ähnliches! Dann schicken Sie bitte ihren Beitrag bis zum 18. Juli 2012 an uns oder melden sich persönlich beim TVPR! Universität Hamburg Personalrat (TVPR) Schlüterstraße Hamburg Mail: 12
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