Ihr Versicherungsschein

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1 Ihr Versicherungsschein Informationen zu den Reiseversicherungsbedingungen in Verbindung mit Ihrer Versicherungspolizze Wichtiges Dokument! Bitte unbedingt mit auf die Reise nehmen R e i s e V E R S I C H E R U N G SS C H U T z Ihr Versicherungsschein Standard-Tarife Österreich Standard-Tarife Österreich Standard-Tarife Österreich Standard-Tarife Österreich

2 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, in diesem Heft haben wir die für Ihren abgeschlossenen Versicherungsschutz not wendigen Informationen Prämien, Verbraucherinformation, Versicherungsbedingungen, Leis tungs - übersichten und wichtige Hinweise im Schadenfall zusammengestellt. Beachten Sie bitte, dass sich der jeweilige Umfang Ihres Reiseversicherungsschutzes aus dem Ihnen ausgehändigten Versicherungsnachweis ergibt. Wir wünschen Ihnen eine gute Reise. Ihre HanseMerkur Reiseversicherung AG Ehses Dr. Gent 2 Vorstand: Fritz Horst Melsheimer (Vors.), Eberhard Sautter (stv. Vors.), Eric Bussert, Holger Ehses, Dr. Andreas Gent Aufsichtsrat: Jörg G. Schiele (Vors.) HRB: Hamburg Sitz Hamburg USt-IdNr.: DE Siegfried-Wedells-Platz 1, D Hamburg Postanschrift: D Hamburg Tel.: , Fax: -3040,

3 Inhaltsverzeichnis Verbraucherinformation Wichtige Information von A bis Z Wichtige Hinweise im Schadenfall Produktübersicht Tarifbeschreibung für Urlaubsreisen Tarifbeschreibung für Veranstalter-Pauschalreisen Tarifbeschreibung für Auto-Bahn-Busreisen Tarifbeschreibung für Jahresversicherungen Versicherungsbedingungen

4 Verbraucherinformation 4 Identität des Versicherers (Name, Anschrift): HanseMerkur Reiseversicherung AG (Rechtsform: Aktiengesellschaft), Siegfried-Wedells-Platz 1, D Hamburg, Telefon (gegen Gebühr), Fax (gegen Gebühr) Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigte der HanseMerkur Reiseversicherung AG: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, D Hamburg, Deutschland, vertreten durch den Vorstand: Fritz Horst Melsheimer (Vors.), Eberhard Sautter (stv. Vors.), Eric Bussert, Holger Ehses, Dr. Andreas Gent Hauptgeschäftstätigkeit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, im Folgenden HanseMerkur genannt: Die HanseMerkur betreibt die Versicherung von Risiken, die sich auf Reisen beziehen. Name und Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsaufsicht, Praterstr. 23, 1020 Wien Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen: Für die in diesem Druckstück aufgeführten Produkte bestehen keine Garantiefonds oder anderen Entschädigungsregelungen. Wesentliche Merkmale der Leistungen: Die HanseMerkur betreibt auf Reisen bezogene Schaden- und Unfallversicherungen. Je nach Umfang des gewählten Versicherungsschutzes leistet die HanseMerkur aus dem Stornoschutz, der Reise abbruch- Versicherung (Urlaubsgarantie), Reise-Krankenversicherung, As sistance-versicherung, Reise-Unfallversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Reisegepäck-Versicherung oder Autoreiseschutzbrief-Versicherung gemäß den Versicherungs bedingungen VB-RKS 2012 (T-A). Der Umfang des Versicherungsschutzes wird vom Versicherungsnehmer im Antragsdruckstück bestimmt. Genauere Angaben über Art und Umfang des vom Versicherungsnehmer gewählten Versicherungsschutzes sind der Tarifbeschreibung und den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Ist die Leistungspflicht der HanseMerkur dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wochen. Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange die Prüfung des Anspruches durch die HanseMerkur infolge eines Verschuldens der versicherten Person gehindert ist. Rechtsordnung: Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung. Gesamtpreis und Preisbestandteile: Die zu entrichtende Gesamtprämie ergibt sich aus dem Umfang des vom Versicherungs nehmer gewählten Versicherungsschutzes. Die jeweiligen Prämien für die Bestandteile des Versicherungsschutzes sind dem Antragsdruckstück zu entnehmen. Die genannten Prämien enthalten bis auf die Krankenversicherung, die versicherungsteuerfrei ist die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer. Zusätzliche Kosten, Steuern oder Gebühren: Weitere Kosten, Steuern oder Gebühren, z. B. für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln, fallen mit Ausnahme des Notruf-Service unter der Telefonnummer +43 (0) (gegen Gebühr) nicht an. Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung: Die Prämie ist eine Einmalprämie und ist bei Abschluss des Vertrages zu zahlen. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen: Die zur Verfügung gestellten Informationen sind zeitlich unbefristet gültig. Beginn des Vertrages, Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer der Bindefrist bei Antragstellung: Der Vertrag kommt mit Zahlung der geschuldeten Prämie zustande. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vom Versicherungsnehmer bezeichneten Zeitpunkt, nicht jedoch vor Zahlung der geschuldeten Prämie. Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Kann die Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. In der Reise-Krankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz darüber hinaus nicht vor dem Zeitpunkt der Ausreise aus dem Staatsgebiet der Republik Österreich sowie dem Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat. Eine Bindefrist ist nicht vorgesehen. Wichtiger Hinweis: Tritt der Versicherungsfall nach Abschluss des Vertrages ein und ist die einmalige oder die erste Versicherungsprämie zu diesem Zeitpunkt noch nicht gezahlt, ist die HanseMerkur nicht zur Leis tung verpflichtet, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

5 Widerrufsrecht: Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat kann der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Abgabe der Vertragserklärung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die HanseMerkur Reiseversicherung AG, D Hamburg, Telefon ; Fax (gegen Gebühr); hansemerkur.at Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird die HanseMerkur die entrichteten Beiträge zurückzahlen. Informationen über die Laufzeit der Versicherung: Der Vertrag ist je nach gewählter Dauer befristet. Ende des Vertrages, Kündigungsrecht, Geschäftsgebühr: Der Vertrag endet beim Stornoschutz mit dem Antritt der Reise, für alle anderen Versicherungen mit dem Ende der Reise bzw. dem vereinbarten Versicherungsende. In der Reise-Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz mit der Einreise in das Staatsgebiet Österreichs oder in das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat. Ein Recht zur vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages besteht nicht. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung. Klagen gegen die HanseMerkur können an dem Ort, an dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erhoben werden. Vertragssprache: Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit ist Deutsch. Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Beschwerden gegen die HanseMerkur können bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in Wien erhoben werden. 5

6 6 Wichtige Informationen von A bis Z Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2012 (T-A) nach den Tarifen TB_UR_A1201 bis A E Abschlussfrist, BEGINN UND DAUER DES VERSICHERUNGSschutzes Jeder Versicherungsvertrag, der die Stornoschutzversicherung und die sübernahme- Versicherung enthält, muss innerhalb von 3 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungs schutz für diese nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungs abschluss eintreten ( Karenzzeit ), vorausgesetzt, die Prämie ist gezahlt. Für die übrigen Versicherungen muss der Vertrag vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Europa-definition Europa im geografischen Sinn inklusive Mittelmeeranrainerstaaten sowie die Kanarischen Inseln, Azoren, Madeira und Jordanien. F Familiendefinition Einzelversicherung: Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mitreisende Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis insgesamt bis zu 7 Personen. Jahresversicherungen: Wird eine Familienversicherung abgeschlossen, so zählen als Familie max. zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, als versicherte Personen. Für allein reisende versicherte Personen beträgt die Versicherungssumme in allen Storno- und Abbruchschutzversicherungen [Punkt A-E in den Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung VB-RKS 2012 (T-A)] und in der Reisegepäck-Versicherung 50% der vereinbarten Familienversicherungssumme. Gruppentarife Eine Gruppe besteht aus mindestens zehn Personen, bei Bahnreisen aus mindestens sechs Personen, mit gleichem Reiseziel und Reisedatum. N P Notruf-SERVICE Bei Notfällen auf Reisen hilft Ihnen unser 24-Stunden- Notruf-Service. Zu jeder Zeit, weltweit, auch an Sonn- und Feiertagen. Unser weltweiter Notruf-Service auf Reisen ist rund um die Uhr unter der Tel.-Nr. +43 (0) erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die Vorwahl für Österreich. Premium Informieren Sie sich über unsere Premium-Vorteile. Viele zusätzliche Leistungen wie z.b. 14 zusätzlich versicherte Ereignisse im Stornofall (siehe Seite 8) bzw. höhere Deckungssummen bei Reisegepäck und in der Reise- Krankenversicherung maximieren Ihre Sicherheit auf Reisen.

7 RRisikopersonen Gültig für die Stornoschutz und Abbruchschutz- Versicherung Risikopersonen gemäß Ziffer 2.1 (Abschnitt Storno- und Abbruchschutz) der Versicherungsbedingungen sind: versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben; die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, die Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger; diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen; eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben werden muss; Haben mehr als fünf Personen (bei Familienprodukten: Sieben Personen) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht alle versicherten Personen untereinander. S SchADEnfall Wichtige Hinweise dazu auf Seite 8. Schutzengel Der Schutzengel auf Reisen in der Premium Reise-Assistance: Für zu Hause: Bei erheblichem Schaden am Eigentum am Heimatort Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis max. EUR 500 Für das Fahrzeug: Bei erheblichem Schaden am zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z. B. am Flughafen) Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten es bis max. EUR 500 T Tarifbeschreibung Unsere Versicherungslösungen sind mit umfangreichen Leistungen ausgestattet. Wir können sie in dieser Broschüre nur unvollständig wiedergeben. Die detaillierten Erklärungen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein in der jeweiligen Tarifbeschreibung TB_UR_A1201 bis Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages vom gewählten Tarif bestimmt werden, die auf der nächsten Seite befindlichen Tabelle gibt Ihnen dazu einen raschen Überblick. Ergänzend dazu erhalten Sie unsere Versicherungsbedingungen. VVersicherungsbedingungen Die ausführlichen Versicherungsbedingungen VB-RKS 2012 (T-A) nach den Tarifen TB_UR_A1201bis erhalten Sie im Internet unter service oder in Ihrem Reisebüro. 7

8 Wichtige Hinweise im Schadenfall Wenn sie aus ihrer reiseversicherung ansprüche geltend machen, beachten sie bitte folgendes: Im Schadenfall benötigen wir grundsätzlich folgende Unterlagen: 1. Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters 2. Kopie des Versicherungsnachweises 3. Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrages die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen die IBAN und den BIC) 4. Die jeweils unter A E genannten weiteren Unterlagen A Reise-Krankenversicherung 1. Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen: Name und Anschrift des Patienten Name und Anschrift des Behandlers/Arztes Krankheitsbezeichnung Behandlungszeitraum Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses Genaue Bezeichnung der ausländischen Währung 2. Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notruf-Service unter der Tel.-Nr. +43 (0) (gegen Gebühr) zu verständigen (unter Angabe der Versicherungsnummer, ggf. des Reiseveranstalters). 3. ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird ausschließlich von den Spezialisten unseres weltweiten Notruf-Service auf Reisen organisiert. Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter der Tel.-Nr. +43 (0) (gegen Gebühr) erreichbar. Bei Anrufen aus dem weltweiten Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Österreich. B Stornoschutz-, REISEABBRUCH-, VERSPäTUNGS- SCHUTz-, UMBUCHUNGS- UND UMSTEIGE- VERSICHERUNG 1. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren! 2. Bei einem Schadenfall über 300, EUR können Sie einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel (gegen Gebühr) anfordern oder unter ausdrucken. Bei geringfügigen Schadenfällen reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten. 3. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen: Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original. Bezahlte Original-Kostennachweise. Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei einem Reiseabbruch: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort). Bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde. Bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur beim Stornoschutz). Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid (gilt nur beim Stornoschutz). Bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers inklusive des Nachweises zur Probezeit (gilt nur beim Stornoschutz). Bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College (gilt nur beim Stornoschutz). Bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle (gilt nur beim Stornoschutz). Bei Einreichung der Scheidungsklage eine entsprechende Abschrift oder den jeweiligen Antrag bei einer einvernehmlichen Trennung. Bei einer gerichtlichen Vorladung eine Kopie der Vorladung und eine Bestätigung, dass eine Verschiebung nicht möglich war. Bei sonstigen versicherten Ereignissen bitten wir um entsprechende und nachvollziehbare Nachweise zur Bearbeitung. C ReiseGepäck-VERSICHERUNG 1. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen Sie uns dieses im Original ein. 2. Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen Sie uns diese im Original ein. 3. Verspätungen während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen Sie uns diese im Original ein. 4. Schäden in einem Beherbergungsbetrieb müssen Sie auch der Leitung dieses Betriebes melden. Bitte lassen Sie sich von dem Beherbergungsbetrieb eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen Sie uns diese im Original ein. 8

9 Weltweiter Notruf-Service 5. Nehmen Sie an einer Pauschalreise teil, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen Sie uns diese im Original ein. 6. Bei einem Schadenfall über 100, EUR können Sie einen Vordruck für eine Schadenanzeige unter der Tel.-Nr (gegen Gebühr) anfordern oder unter aus drucken. Bei geringfügigen Schadenfällen reicht eine formlose Aufstellung mit Anschaffungspreis und Kaufdatum der beschädigten/abhandengekommenen Gegenstände. D Reise-Assistance Die Leistungen aus dieser Versicherung erbringen wir über unseren weltweiten Notruf- Service auf Reisen. Dieser ist rund um die Uhr unter der Tel.-Nr. +43 (0) (gegen Gebühr) erreichbar. Bei Anrufen aus dem weltweiten Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Österreich. E Reise-Unfallversicherung 1. Bei einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. 2. Der Unfall ist unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG zu melden. 3. ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der HanseMerkur Reiseversicherung AG anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits angezeigt wurde. 4. Ist die HanseMerkur nicht erreichbar, ist der Unfall unverzüglich dem Notfall-Service unter der Tel.-Nr. +43 (0) (gegen Gebühr) zu melden. Schadenmeldungen senden Sie bitte formlos an: Servicebüro HanseMerkur Reiseversicherung AG Untere Donaustraße 47 A-1020 Wien Telefon: Telefax: reiseservice@hansemerkur.at Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu Verzögerungen in der Schadenbearbeitung kommen! Bitte Ihre Unterlagen nicht heften oder klammern! Aus dem Ausland: +43 (0) (gegen Gebühr) Bei Notfällen auf Reisen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service. Zu jeder Zeit, weltweit, rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Notruf-Service auf Reisen Aus Österreich (gegen Gebühr) Diese besondere Dienstleistung steht allen Versicherten der HanseMerkur zur Verfügung. 9

10 Produktübersicht Premium Vorteile (P) : Informieren Sie sich über unsere Premium-Pakete mit vielen zusätzlichen versicherten Ereignissen bzw. höheren Deckungssummen. Stornoschutz Sorglos und Premium Reiseschutz Sorglos und Premium Storno- & Reiseschutz Sorglos und Premium Stornoschutz inkl. Umbuchungsschutz (P) Reiseabbruch-Versicherung (P) Extra-Rückreise (P) Verspätungsschutz-Versicherung Umsteige-Versicherung (P) übernahme Reisegepäck-Versicherung (P) Reise-Unfallversicherung (P) Reise-Assistance (P) Reise-Krankenversicherung (P) 10 Reise-Haftpflichtversicherung (P) Information im Detail siehe in den Tarifbeschreibungen: Tarifbeschreibung Tarif TB_UR_A1201 Seite 12

11 Jahres-Reiseschutz Premium Jahres-Storno- & Reiseschutz Sorglos und Premium Auto-, Bahn-, Buspaket Gruppen / Klub & klasse Stornoschutz Gruppen / Klub & klasse Storno- & Reiseschutz Tarifbeschreibung Tarif TB_UR_A1204 Seite 34 Tarifbeschreibung Tarif TB_UR_A1203 Seite 28 Tarifbeschreibung Tarif TB_UR_A1201 Seite 12 11

12 Tarifbeschreibung REISEVERSICHERUNGSSCHUTZ nach Tarif TB_UR_A1201 Inhaltsverzeichnis dieser Tarifbeschreibung Abschnitt I. Leistungen im Überblick Hier finden Sie eine Kurzbeschreibung Ihrer versicherten Leistungen und Leistungshöhen sowie der versicherten Ereignisse. Abschnitt II. Allgemeine Bestimmungen Hier finden Sie insbesondere die Erläuterungen zu Abschlussfristen, dem versicherten Personenkreis und zur Prämienzahlung. Gilt für die tarife: Stornoschutz sorglos und Premium Reiseschutz Sorglos und Premium Storno- & Reiseschutz sorglos und Premium Gruppen Klub & klasse Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages vom gewählten Tarif bestimmt werden (siehe Übersicht Seite10/11) 12

13 I. Leistungen im Überblick Die nachfolgend aufgeführten Versicherungen gelten nur, soweit sie in dem von Ihnen ausgewählten Versicherungsumfang enthalten sind. Den genauen Wortlaut der versicherten Leistungen und Ereignisse finden Sie unter den aufgeführten Ziffern in den Versicherungsbedingungen VB-RKS 2012 (T-A). Storno- und Abbruchschutz (A E) A: Stornoschutz Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung Dokumentendiebstahl + Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die Versicherungssumme für Einzelreisende 3.000, EUR und für Familien 7.000, EUR. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der Versicherungssumme entschädigt. Versicherte Leistungen Sorglos Premium 1.1 Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Hinreisemehrkosten Kosten der Umbuchung, bis maximal 30, EUR pro Person/Objekt bei Ziffer Kosten der Umbuchung bis maximal zur Höhe der Stornokosten + + bei den anderen versicherten Ereignissen 1.4 Reisegutschein + Versicherte Ereignisse Unerwartete und schwere Erkrankung Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden Person Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person Finanzieller Schaden (über 5.000, EUR) aufgrund Vermögensdelikt oder Unfall Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod des Stellvertreters Selbstkündigung des Stellvertreters Einreichung der Scheidungsklage Auflösung der Lebensgemeinschaft Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst Verlust des Arbeitsplatzes Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses Arbeitsplatzwechsel Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen Nichtversetzung eines Schülers Transportmittelausfall Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall Impfunverträglichkeit Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt Erkrankung des Hundes Bestpreis-Garantie + 13

14 Leistungen im Überblick 14 L e i s t u n g e n U N D P R Ä M I e n i m Ü b e R B L I C K B: Reiseabbruch-VERSICHERUNG Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die Versicherungssumme für Einzelreisende 3.000, EUR und für Familien 7.000, EUR. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der Versicherungssumme entschädigt. Versicherte Leistungen Sorglos Premium Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen Erstattung des gesamten Reisepreises + + Versicherte Ereignisse Unerwartete und schwere Erkrankung Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden Person Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person Finanzieller Schaden (über 5.000, EUR) aufgrund Vermögensdelikt oder Unfall Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung Dokumentendiebstahl Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod des Stellvertreters + C: Extra-RÜCKREISE-VERSICHERUNG Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die Versicherungssumme für Einzelreisende 3.000, EUR und für Familien 7.000, EUR. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der Versicherungssumme entschädigt. Versicherte Leistungen Sorglos Premium 1.6 Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung Zusätzliche Unterbringungskosten Zusätzliche Rückreisekosten + + Versicherte Ereignisse Unerwartete und schwere Erkrankung Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden Person Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person Finanzieller Schaden (über 5.000, EUR) aufgrund Vermögensdelikt oder Unfall Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung Dokumentendiebstahl Naturkatastrophen vor Ort + +

15 Leistungen im Überblick D: VerspäTUNGSSCHUTz-VERSICHERUNG Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die Versicherungssumme für Einzelreisende 3.000, EUR und für Familien 7.000, EUR. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der Versicherungssumme entschädigt. Versicherte Leistungen Sorglos Premium 1.2 Hinreisemehrkosten Zusätzliche Unterbringungskosten Zusätzliche Rückreisekosten + + Versichertes Ereignis 2.6 Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden + + E: Umsteigeversicherung Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz gilt innerhalb des geografischen Europas. Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die Versicherungssumme für Einzelreisende 3.000, EUR und für Familien 7.000, EUR. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der Versicherungssumme entschädigt. Versicherte Leistungen Sorglos Premium 1.8 Zusätzliche Rückreisekosten Umsteigekosten Kosten der Neubuchung Übernachtungskosten Versichertes Ereignis 2.7 Verspätung des Zubringerfluges um mehr als 2 Stunden am Anschlussflughafen in Europa von einem Startflughafen in Europa bis 250, bis 50, bis 500, bis 75, + + F: sübernahme-versicherung Versicherte Leistungen Sorglos Premium 1 sübernahme bis 20% der Reise-Stornokosten + + Versichertes Ereignis 2 Berechnung eines s durch den Erstversicherer

16 Leistungen im Überblick L e i s t u n g e n U N D P R Ä M I e n i m Ü b e R B L I C K G: Reisegepäck-VERSICHERUNG 2.1 Beschädigung und Verlust von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck 2.2 Lieferfristüberschreitungen 2.3 Strafbare Handlungen Dritter 2.4 Schäden bei Verkehrsunfällen 2.5 Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse Versicherungssummen Je versichertem Schadenereignis leisten wir maximal Sorglos Premium bis zu einer Versicherungssumme von Einzel Familie Einzel Familie 2.000, 4.000, 3.500, 7.000, Entschädigungsgrenzen Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen begrenzt: Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate 1.000, 2.000, 1.500, 3.000, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte 250, 250, 400, 400, Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör 500, 500, 800, 800, Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör 500, 500, 800, 800, Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt) 250, 250, 400, 400, EDV-Geräte sowie tragbare Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör 250, 250, 400, 400, Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen 250, 250, 400, 400, Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger erstatten wir den Materialwert Materialwert Für Personalausweise, Reisepässe, Kraftfahrzeugpapiere und sonstige Ausweispapiere erstatten wir amtliche Gebühren amtliche Gebühren Versicherte Sachen Reisegepäck. Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf einer Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren), sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Wertsachen im Sinne dieser Bestimmung sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. Nicht versicherte Sachen Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. : 16

17 Leistungen im Überblick H: Reise-UNFALLVERSICHERUNG Versicherungssummen Sorglos Premium 1.1 Im Invaliditätsfall , , 1.2 Im Todesfall 1) , , 1.3 Für Bergungskosten 5.000, , 1.4 Kosten kosmetischer Operationen e Leistung 5.000, 1) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres , , I: Reise-Assistance-VERSICHERUNG Versicherungssummen Sorglos Premium 1.1 Hilfe bei Strafverfolgung Dolmetscherkosten Strafkaution 3.000, , 3.000, , 1.2 Darlehen bei Entführung der versicherten Person , , 1.3 Reiseruf 100% 100% 1.4 Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln 1.500, 1.500, 1.6 Hilfe bei Verlust von Kredit-, EC- bzw. Maestro-Karten Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten Hilfe bei Verspätungen Reparatur- und Weiterreisekosten bei Fahrradpannen 75, 75, 1.10 Weiterreisekosten bei Fahrraddiebstahl 250, 250, 1.11 Schutzengel für Ihr Haus bei Schäden am Eigentum Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis maximal 500, 1.12 Schutzengel für Ihr Fahrzeug bei Kaskoschäden sübernahme bis maximal 500, 17

18 Leistungen im Überblick Versicherungsschutz auch in Österreich J: Reise-KRANKENVERSICHERUNG Geltungsbereich: Die nachstehenden Leistungen gelten für Reisen im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet von Österreich sowie das Staatsgebiet, in dem Sie einen Wohnsitz haben. Darüber hinaus gelten die Leistungen bis 1.13 auch für Reisen in Österreich. Versicherte Leistungen Sorglos Premium 1.1 Informationsleistung Ambulante Heilbehandlungen 100% 100% Zahnbehandlung 100% 100% Stationäre Heilbehandlungen , 100% Medikamente und Verbandmittel 100% 100% Röntgendiagnostik 100% 100% Operationen 100% 100% Transportkosten zum Krankenhaus 100% 100% 1.3 Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern Nachleistungen im Ausland Heilbehandlungen für auf der Reise Neugeborene 100% 100% Medizinisch sinnvoller Rücktransport zum Krankenhaus am Wohnsitz 100% 100% Kosten für eine Begleitperson 2.500, 100% Rücktransport zum Krankenhaus am Wohnsitz bei längerer stationärer Behandlung 100% 100% Überführungs-/Bestattungskosten 100% 100% 1.7 Zusätzliche Rückreisekosten nach Krankenhausaufenthalt 100% 100% 1.8 Arzneimittelversand Informationsaustausch zwischen Haus- und behandelndem Arzt Ersatzweise Krankenhaustagegeld für längstens 30 Tage 50, /Tag 50, /Tag 1.11 Telefonkosten für die Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale 25, 1.12 Hotelkosten* für längstens 10 Tage 2.500, 2.500, Leistungen für mitversicherte Personen Rückreisekosten versicherter Personen 100% 1.12 Hotelkosten* für längstens 10 Tage 2.500, Leistungen für nicht versicherte Angehörige 1.13 Krankenbesuch 100% Besteht hinsichtlich der Leistungen eine Sozial- oder Privatversicherung, machen Sie bitte zuerst dort Ihre Ansprüche geltend. Unterlassen Sie dies oder wird aus einer solchen Versicherung keine Leistung erbracht, so reduziert sich unsere Ersatzleistung um 20%. * Die Hotelkosten gemäß Ziffer 1.12 sind für die versicherte Person und die mitversicherten Personen auf insgesamt 2.500, EUR begrenzt. K: Reise-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Versicherte Leistungen Sorglos Premium 1.1 Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche 1.2 Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten 1.3 Kosten eines Rechtsstreites Versicherte Ereignisse Schäden, die von Ihnen verursacht werden 2.1 Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens , , 2.2 Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden je Versicherungsfall , , 18

19 II. Allgemeine Bestimmungen Abschlussfrist, Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes Jeder Versicherungsvertrag, der die Stornoschutzversicherung und die sübernahme-versicherung enthält, muss innerhalb von 3 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz für diese nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten ( Karenzzeit ), vorausgesetzt, die Prämie ist gezahlt. Für die übrigen Versicherungen muss der Vertrag vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Sofern die Abschlussfrist eingehalten wird, beginnt der Versicherungsschutz für die Stornoschutzversicherung und die sübernahme-versicherung mit der Zahlung der Prämie. Bei späterem Abschluss beginnt der Versicherungsschutz mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem 11. Tag nach Versicherungsabschluss. In den übrigen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz nach Prämienzahlung, frühestens jedoch mit Antritt der versicherten Reise. Die Reise gilt in der Reise-Krankenversicherung, soweit nicht für einzelne Leistungen ausdrücklich in Österreich Versicherungsschutz besteht, mit dem Grenzübertritt ins Ausland als angetreten, in allen anderen Fällen und in den übrigen Versicherungen, wenn die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz endet in der Stornoschutzversicherung und in der sübernahme-versicherung mit dem Reiseantritt. In den übrigen Versicherungen endet er mit der ggf. vereinbarten Dauer, spätestens jedoch mit Beendigung der versicherten Reise. In der Reise-Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz für alle Leistungen, die im Ausland gelten, bereits mit dem Grenzübertritt ins Heimatland aus dem Ausland. Der Versicherungsschutz verlängert sich über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wenn sich die planmäßige Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Versicherte Personen Versichert sind die im Versicherungsschein oder in der Bestätigung des Veranstalters namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein festgelegte Personenkreis. Wird eine Familienversicherung abgeschlossen, so zählen als Familie maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis insgesamt bis zu 7 Personen als versicherte Personen. Risikopersonen gültig für die Stornoschutzund Abbruchschutz-Versicherung Risikopersonen gemäß Ziffer 2.1 (Abschnitt Storno- und Abbruchschutz) der Versicherungsbedingungen sind: versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben; die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, die Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger; diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen; eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben werden muss. Haben mehr als 5 Personen (bei Familienprodukten: 7 Personen) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht alle versicherten Personen untereinander. Prämienzahlung Die Höhe der Prämie entnehmen Sie bitte der Prämienübersicht. Die Prämie ist unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechtes unverzüglich bei Abschluss des Vertrages fällig. Zahlen Sie die Prämie nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Ist Prämieneinzug von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und Sie dem berechtigten Prämieneinzug nicht widersprechen. Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. 19

20 Tarifbeschreibung REISEVERSICHERUNGSSCHUTZ für Pauschalreisen nach Tarif TB_UR_A1202 Inhaltsverzeichnis dieser Tarifbeschreibung Abschnitt I. Leistungen im Überblick Hier finden Sie eine Kurzbeschreibung Ihrer versicherten Leistungen und Leistungshöhen sowie der versicherten Ereignisse. Abschnitt II. Allgemeine Bestimmungen Hier finden Sie insbesondere die Erläuterungen zu Abschlussfristen, dem versicherten Personenkreis und zur Prämienzahlung. Gilt für eigenveranstaltungen. tarife lt. Reisekatalog des Veranstalters. 20

21 I. Leistungen im Überblick Die nachfolgend aufgeführten Versicherungen gelten nur, soweit sie in dem von Ihnen ausgewählten Versicherungsumfang enthalten sind. Den genauen Wortlaut der versicherten Leistungen und Ereignisse finden Sie unter den aufgeführten Ziffern in den Versicherungsbedingungen VB-RKS 2012 (T-A). Storno- und Abbruchschutz (A C) A: Stornoschutz Finanzieller Schaden (über 5.000, EUR) aufgrund Vermögensdelikt oder Unfall Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung + Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die Versicherungssumme für Einzelreisende 3.000, EUR und für Familien 7.000, EUR. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der Versicherungssumme entschädigt. Versicherte Leistungen Sorglos Premium 1.1 Stornokosten bei Nichtantritt der Reise Hinreisemehrkosten Kosten der Umbuchung, bis maximal 30, EUR pro Person/Objekt bei Ziffer Kosten der Umbuchung bis maximal zur Höhe der Stornokosten + + bei den anderen versicherten Ereignissen 1.4 Reisegutschein + Versicherte Ereignisse Unerwartete und schwere Erkrankung Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden Person Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person Dokumentendiebstahl Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod des Stellvertreters Selbstkündigung des Stellvertreters Einreichung der Scheidungsklage Auflösung der Lebensgemeinschaft Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst Verlust des Arbeitsplatzes Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses Arbeitsplatzwechsel Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen Nichtversetzung eines Schülers Transportmittelausfall Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall Impfunverträglichkeit Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt Erkrankung des Hundes Bestpreis-Garantie + 21

22 Leistungen im Überblick 22 L e i s t u n g e n U N D P R Ä M I e n i m Ü b e R B L I C K B: Reiseabbruch-VERSICHERUNG Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die Versicherungssumme für Einzelreisende 3.000, EUR und für Familien 7.000, EUR. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der Versicherungssumme entschädigt. Versicherte Leistungen Sorglos Premium Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen Erstattung des gesamten Reisepreises + + Versicherte Ereignisse Unerwartete und schwere Erkrankung Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden Person Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person Finanzieller Schaden (über 5.000, EUR) aufgrund Vermögensdelikt oder Unfall Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung Dokumentendiebstahl Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod des Stellvertreters + C: Extra-RÜCKREISE-VERSICHERUNG Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme sollte bei Abschluss eines reisepreisabhängigen Tarifs dem Reisepreis entsprechen. Bei Abschluss eines reisepreisunabhängigen Tarifs beträgt die Versicherungssumme für Einzelreisende 3.000, EUR und für Familien 7.000, EUR. Bei einem versicherten Schadenfall wird bis zur Höhe der Versicherungssumme entschädigt. Versicherte Leistungen Sorglos Premium 1.6 Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung Zusätzliche Unterbringungskosten Zusätzliche Rückreisekosten + + Versicherte Ereignisse Unerwartete und schwere Erkrankung Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der Betreuungsperson Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden Person Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person Finanzieller Schaden (über 5.000, EUR) aufgrund Vermögensdelikt oder Unfall Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung Dokumentendiebstahl Naturkatastrophen vor Ort + +

23 Leistungen im Überblick D: Reisegepäck-VERSICHERUNG 2.1 Beschädigung und Verlust von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck 2.2 Lieferfristüberschreitungen 2.3 Strafbare Handlungen Dritter 2.4 Schäden bei Verkehrsunfällen 2.5 Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse Versicherungssummen Je versichertem Schadenereignis leisten wir maximal bis zu einer Versicherungssumme von Sorglos Premium Einzel Familie Einzel Familie 2.000, 4.000, 3.500, 7.000, Entschädigungsgrenzen Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen begrenzt: Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Fotound Filmapparate 1.000, 2.000, 1.500, 3.000, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte 250, 250, 400, 400, Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör 500, 500, 800, 800, Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör 500, 500, 800, 800, Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt) 250, 250, 400, 400, EDV-Geräte sowie tragbare Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte mit Zubehör 250, 250, 400, 400, Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen 250, 250, 400, 400, Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger erstatten wir den Materialwert Materialwert Für Personalausweise, Reisepässe, Kraftfahrzeugpapiere und sonstige Ausweispapiere erstatten wir amtliche Gebühren amtliche Gebühren Versicherte Sachen Reisegepäck. Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf einer Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. Wertsachen im Sinne dieser Bestimmung sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. Nicht versicherte Sachen Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. : 23

24 Leistungen im Überblick L e i s t u n g e n U N D P R Ä M I e n i m Ü b e R B L I C K E: Reise-UNFALLVERSICHERUNG Versicherungssummen Sorglos Premium 1.1 Im Invaliditätsfall , , 1.2 Im Todesfall 1) , , 1.3 Für Bergungskosten 5.000, , 1.4 Kosten kosmetischer Operationen e Leistung 5.000, 1) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres , , F: Reise-ASSISTANCE-VERSICHERUNG Versicherungssummen Sorglos Premium 1.1 Hilfe bei Strafverfolgung Dolmetscherkosten Strafkaution 3.000, , 3.000, , 1.2 Darlehen bei Entführung der versicherten Person , , 1.3 Reiseruf 100% 100% 1.4 Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln 1.500, 1.500, 1.6 Hilfe bei Verlust von Kredit-, EC- bzw. Maestro-Karten Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten Hilfe bei Verspätungen Reparatur- und Weiterreisekosten bei Fahrradpannen 75, 75, 1.10 Weiterreisekosten bei Fahrraddiebstahl 250, 250, 1.11 Schutzengel für Ihr Haus bei Schäden am Eigentum Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis maximal 500, 1.12 Schutzengel für Ihr Fahrzeug bei Kaskoschäden sübernahme bis maximal 500, 24

25 Leistungen im Überblick Versicherungsschutz auch in Österreich G: Reise-KRANKENVERSICHERUNG Geltungsbereich: Die nachstehenden Leistungen gelten für Reisen im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet von Österreich sowie das Staatsgebiet, in dem Sie einen Wohnsitz haben. Darüber hinaus gelten die Leistungen bis 1.13 auch für Reisen in Österreich. Versicherte Leistungen Sorglos Premium 1.1 Informationsleistung Ambulante Heilbehandlungen 100% 100% Zahnbehandlung 100% 100% Stationäre Heilbehandlungen , 100% Medikamente und Verbandmittel 100% 100% Röntgendiagnostik 100% 100% Operationen 100% 100% Transportkosten zum Krankenhaus 100% 100% 1.3 Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern Nachleistungen im Ausland Heilbehandlungen für auf der Reise Neugeborene 100% 100% Medizinisch sinnvoller Rücktransport zum Krankenhaus am Wohnsitz 100% 100% Kosten für eine Begleitperson 2.500, 100% Rücktransport zum Krankenhaus am Wohnsitz bei längerer stationärer Behandlung 100% 100% Überführungs-/Bestattungskosten 100% 100% 1.7 Zusätzliche Rückreisekosten nach Krankenhausaufenthalt 100% 100% 1.8 Arzneimittelversand Informationsaustausch zwischen Haus- und behandelndem Arzt Ersatzweise Krankenhaustagegeld für längstens 30 Tage 50, /Tag 50, /Tag 1.11 Telefonkosten für die Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale 25, 1.12 Hotelkosten* für längstens 10 Tage 2.500, 2.500, Leistungen für mitversicherte Personen Rückreisekosten versicherter Personen 100% 1.12 Hotelkosten* für längstens 10 Tage 2.500, Leistungen für nicht versicherte Angehörige 1.13 Krankenbesuch 100% Besteht hinsichtlich der Leistungen eine Sozial- oder Privatversicherung, machen Sie bitte zuerst dort Ihre Ansprüche geltend. Unterlassen Sie dies oder wird aus einer solchen Versicherung keine Leistung erbracht, so reduziert sich unsere Ersatzleistung um 20%. * Die Hotelkosten gemäß Ziffer 1.12 sind für die versicherte Person und die mitversicherten Personen auf insgesamt 2.500, EUR begrenzt. 25

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