23./24.Mai 2015 in Olszyna (PL) 12-Stunden-Rennen für ATV und Quad 12-godzinny wyścig quadow i atv AUSSCHREIBUNG

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1 1 1. Grundlagen der Veranstaltung AUSSCHREIBUNG Das endurance-masters-12h-festival 2015 ist eine offen ausgeschriebene, lizenzfreie Rennsport-Clubveranstaltung für Fahrer von Quads und ATVs und wird als Clubmeisterschaft des endurance-master-club n.e.v. im DMV gewertet. Die Renndauer des Hauptrennens beträgt 12 Stunden. Es werden mehrere Klassen gewertet. Die Renndauer des separaten Youngster Wettbewerbs beträgt 90 Minuten. Die Veranstaltungs-Ausschreibung wird vom DMV genehmigt. Wegen der langen Renndistanz und der Fahrten bei Dunkelheit wird ausdrücklich auf das erhöhte Unfallrisiko hingewiesen! Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Fahrtleiter berechtigt. Die Auslegung der Ausschreibung obliegt jedoch dem in der genehmigten Ausschreibung benannten Schiedsgericht.

2 2 2. Termin/Veranstaltungsort/Veranstalter Die Veranstaltung findet vom 23. bis auf dem Motorsportgelände der Alchemia Adventure SP z.o.o. in Olszyna (PL) statt. Veranstalter: endurance-masters n.e.v. im DMV Nebenstraße 3, D Rietz-Neuendorf Veranstaltungsort: Alchemia Adventure SP z.o.o. PL Olszyna Ul.Legnicke 71A ORGANISATION Rennleitung: Hans-Georg v.der Marwitz, Florian Meier Schiedsgericht: Andreas Kreis, Jacek Liszkowski, tba Technische Abnahme: Thomas Kubat Zeitnahme: Christian Schott Medizinische Versorgung: ORMS Müncheberg, verantw. Michael Schwendemann 3. Nennungen/Startgebühr Die Nennung ist ausschließlich online unter möglich. Beim Nennformular müssen die Angaben zum Fahrer eines jeden Teams vollständig ausgefüllt werden. Der jeweils erste Fahrer, der im Formular angegeben wird, ist der Teamchchef" und somit Ansprechpartner (für Nennungsbestätigung usw.). Jeder Fahrer muss aber separat eine Nennung abgeben und vor Ort bei der Dokumentenabnahme einen Haftungsausschluss unterschreiben. Alle Teilnehmer lösen für das endurance-masters-festival 2015 eine kostenfreie Tagesmitgliedschaft beim endurance-masters-club n.e.v. Die Nennung gilt erst mit Zahlungseingang des Nenngeldes als abgegeben.

3 3 Die Startberechtigung wird nach Zahlungseingang vergeben. Der Veranstalter (Promoter) ist berechtigt, ggf. die Teilnehmerzahl zu begrenzen bzw. Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle der Ablehnung einer Nennung ist ein ggf. eingezahltes Nenngeld zurück zu bezahlen. Die Startgebühren betragen: YOUNGSTER 12h-Challenge (90 Minuten) Youngster-Team: (max/min 2 Fahrer / 2 Fahrzeuge) 35,- / pro Fahrer 12h-Festival (12 Stunden) Quad-Team-Class (min. 2 Fahrer, max. 3 Fahrer. Max. 1 Fahrzeug pro Fahrer) ATV-Team-Class (min. 2 Fahrer, max. 3 Fahrer. Max 1 Fahrzeug pro Fahrer) IronMan Quad (1 Fahrer / 1 Fahrzeug) 95,- pro Fahrer 95,- pro Fahrer 125, pro Fahrer IronMan ATV (1 Fahrer / 1 Fahrzeug) 125,- pro Fahrer Die Nenngebühr muss pro Team in einem Gesamtbetrag überwiesen werden, ansonsten kann keine Bearbeitung erfolgen. Als Nennungsbestätigung wird eine Starterliste auf der Internetseite veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert wird. Ca. 10 Tage vor der Veranstaltung bekommt jeder Teamchef eine mit allen Unterlagen und Infos zum Rennen zugeschickt. Bitte auf gültige Adresse achten! Jeder Fahrer hat für sich, einen weiteren Helfer und je ein Fahrzeug (Transporter / Camper) freien Eintritt/Zufahrt zum Eventgelände.

4 4 4. Nennungsschluss Für das endurance-masters-12h-festival 2015 ist der als Nennungsschluß (maßgebend ist der Zahlungseingang des Nenngeldes beim Promoter) festgelegt. Dem Veranstalter ist es jedoch freigestellt auch noch Nachnennungen anzunehmen, wenn diese ohne organisatorische Probleme berücksichtigt werden können. Bei Absagen seitens der Teilnehmer wird folgende Bearbeitungsgebühr einbehalten: Absage bis Nennungsschluss: 10,- Absage nach Nennungsschluss bis 3 Tage vor Veranstaltung: Absage weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung: 30,- 100 % der Nenngebühr Absagen sollten per (info@endurance-masters.com) dem Promoter mitgeteilt werden. Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters abgesagt (höhere Gewalt o.ä.), dann werden bereits bezahlte Startgebühren zurück bezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend machen.

5 5 4. Technische Bestimmungen Für die Rennen des endurance-masters 12-h-Festival sind Quads und ATVs zugelassen. Die Rennfahrzeuge müssen nicht zum Straßenverkehr zugelassen sein. In den IronMan-Klassen muss die gesamte Renndistanz mit ein und demselben Fahrzeug gefahren werden. Die von den Teams eingesetzten, und von der technischen Kontrolle abgenommenen Fahrzeuge, dürfen innerhalb eines Teams getauscht werden. Die Fahrzeuge dürfen eine Lärmemission von 94 db (FIM-Nahfeld-Messung) nicht überschreiten. Die Fahrzeuge müssen in einem einwandfreien technischen Zustand sein. Bei Quads/ATVs mit offenem Fußraum müssen Nerfbars verbaut sein. Alle Fahrzeuge benötigen einen Kill-Switch mit Reißleine. Der Veranstalter behält es sich vor, Fahrzeuge die sicherheitsbedingte Mängel haben, nicht zum Rennen zuzulassen. Das Wechseln von Kompletträdern ist erlaubt. Da ein Teil der Renndistanz bei Dunkelheit absolviert wird, ist ein funktionierendes Fahr-Licht vorgeschrieben. Jeder Fahrer muss in jedem Fall zwei funktionierende, batteriebetriebene Fahrradblinklichter" mitführen, wobei eines an der Rückseite des Helmes und eines am der Heck der Maschine befestigt ist. Die Blinkfunktion muss während der gesamten Veranstaltung gewährleistet sein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Strecke nicht beleuchtet ist! Dem Veranstalter ist es freigestellt, mangelhaft beleuchtete Fahrzeuge (weniger als 2 Fahrradblinklichter hinten) aus dem Rennen zu nehmen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit den Mangel abzustellen und kann nach Freigabe durch den Sportkommissar das Rennen wieder aufnehmen. Alle Fahrer eines Teams müssen gemeinsam bei der Papierabnahme erscheinen und einen gesonderten Haftungsverzicht unterschreiben! Es ist unbedingt notwendig, dass alle Fahrer eines Teams diesen Haftungsverzicht unterschreiben.

6 6 5. Zeitplan Freitag, Anreise ab 12:00 12:00 19:00 Streckenbegehung (zu Fuß) möglich Samstag / Sonntag, 23./ :00-17:00 Dokumentenabnahme für QUAD / ATV /Youngster 7SXS 11:00-17:00 Technische Abnahme QUAD / ATV / Youngster 9:00 14:00 Streckenbegehung (zu Fuß) möglich 14:20 Vorstart Voungster geöffnet 14:35 Vorstart Youngster geschlossen, FAHRERBESPRECHUNG 14:50 Einführungsrunde (beide Teamfahrer) 15:00 Start 90 min Youngster-Rennen 16:30 Zieleinlauf Youngster 17:00 Siegerehrung 17:00 18:30 Streckenbegehung (zu Fuß) möglich 19:15 Vorstart Quads / ATV geöffnet 19:30 Vorstart Quads / ATV geschlossen, FAHRERBESPRECHUNG 19:40 Einführungsrunde (beide Teamfahrer) 20:00 Start 12h-Rennen in Klassen 8:00 Ziel 12h-Rennen 10:00 Siegerehrung ENDE der Veranstaltung

7 7 6. KLASSENEINTEILUNG Folgende Klassen sind beim enurance-masters-12h-festival ausgeschrieben: 6.1. YOUNGSTER Alter: Jahre (Geburtsjahr ) Jahrgangsregelung Fahrzeuge: Serien-Quads bis max. 300 Kubikzentimeter Hubraum, Standard-Vergaser Zweierteams, jeder Fahrer muss mindestens 30 Prozent der Renndistanz fahren. Ein Erziehungsberechtigter jedes Fahrer muss vor Ort sein. Der Veranstalter (Promoter) behält sich das Recht vor das Youngster-Rennen abzusagen, wenn nicht bis zum Nennungsschluss mindestens 10 Youngster-TEAMS eine verbindliche Nennung abgegeben haben JRON-MAN Alter: Volljährig (Stichtagsregelung 22.Mai 2015) Iron-Man Quad (1 Fahrer, 1 Fahrzeug) Fahrzeuge: Quads mit Heckantrieb, Hubraum frei Iron-Man ATV (1 Fahrer, 1 Fahrzeug) Fahrzeuge: ATVs mit Allradantrieb, Hubraum frei 6.3. TEAMS Alter: Mindestalter 15 Jahre (Jahrgangsregelung) ab Geburtsjahr 2000 Quad-Team (min. 2 Fahrer, max. 3 Fahrer. Max 1 Fahrzeug pro Fahrer) Teams, in denen Jugendliche beim Rennen antreten (Geburtsjahr ) dürfen nur als Dreierteams an den Start gehen. Jeder Fahrer muss mindestens 20 Prozent der Renndistanz fahren. Fahrzeuge: Quads mit Heckantrieb, Hubraum frei ATV-Team (min. 2 Fahrer, max. 3 Fahrer. Max 1 Fahrzeug pro Fahrer) Teams, in denen Jugendliche beim Rennen antreten (Geburtsjahr ) dürfen nur als Dreierteams an den Start gehen. Jeder Fahrer muss mindestens 15 Prozent der Renndistanz fahren. Fahrzeuge: ATVs mit Allradantrieb, Hubraum frei

8 8 7. Start, Rennablauf und Auswertung Spätestens zum Beginn der Fahrerbesprechung müssen alle Fahrzeuge (mit denen jeweils der Start gefahren wird) am Vorstart stehen. Es wird klassenweise aus gekennzeichneten Flächen heraus gestartet. Das genaue Startprocedere wird bei der Fahrerbesprechung bekannt gegeben. Der Fahrer in den Iron-Man-Klassen bzw. das Team, das nach Ablauf von 12 Stunden (Youngster 1,5 Stunden) die meisten Runden gefahren hat, ist Sieger. Die Klassen werden getrennt gewertet. Bei Rundengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufes. Die Auswertung findet mittels Transponder statt. Sollten in den Team-Klassen" eine oder mehrere Maschinen eines Teams ausfallen, dann dürfen die Fahrer auch auf den verbleibenden Maschinen des eigenen Teams fahren. Die Benutzung teamfremder Maschinen ist (auch außerhalb der Wertung) verboten! Fahrer- und Maschinenwechsel dürfen nur in der Wechselzone stattfinden! Wenn ein Fahrer auf der Strecke ausfällt, darf er zu Fuß zurück zur Wechselzone und den Teamkollegen abklatschen. Die angebrochene Runde wird dann nicht gewertet. Der Service an allen Maschinen darf nur innerhalb der Wechsel- und Tankzone durchgeführt werden. Sämtliche Maschinen, die an dem Rennen teilnehmen, müssen während des Rennens in der Wechselzone (Service-Zone) verbleiben. Jedes Team muss einen funktionsfähigen Feuerlöscher gut sichtbar in der vom Team genutzten Service Zone stehen haben! Eine Tankmatte in der Service ist Pflicht. 8. Schutzkleidung/Helm Die Fahrer aller Klassen müssen zweckmäßige Schutzkleidung aus Stoff oder Leder tragen, dazu Stiefel und Handschuhe. Zudem ist das Tragen eines Rückenprotektors obligatorisch. Das Tragen eines Schutzhelmes ist für die Fahrer aller Klassen während des gesamten Wettbewerbs Pflicht. Es dürfen nur Schutzhelme benutzt werden, die der DMSB-Schutzhelm-Bestimmung entsprechen sowie bei der technischen Abnahme vorgeführt und markiert worden sind. Fahrer sind für das Vorhandensein der Markierung selbst verantwortlich. Es wird empfohlen einen Nierengurt, Brust-, Rücken- und Nackenschutz zu tragen. Zugelassen für den Einsatz im Motorradsport sind alle Schutzhelme, die den anerkannten Prüfnormen gemäß FIM-Artikel entsprechen: Europa: ECE P, NP, J Japan: JIS 8133 : 2007 USA: SNELL M 2010

9 9 9. Wertungsstrafen Sowohl der Fahrtleiter als auch das Schiedsgericht können bei entsprechenden Voraussetzungen Strafen gegen einen Veranstaltungsteilnehmer verhängen. Liste der Strafen: striktes Haltverbot bei Zählstelle (ausgenommen bei Stau) fremde Hilfe auf der Strecke (mit Ausnahme anderer aktiver Teilnehmer) Rauchen in der Helferzone, gilt auch für Helfer Missachtung der Flaggensignale während des Rennens Das Verlassen der Strecke und der Helferzone mit dem Fahrzeug während der gesamten Renndauer zwecks Reparatur, Servicearbeiten ist verboten Fahrerwechsel auf der Strecke Abkürzen der vorgegebenen Strecke, auch bei fehlender Begrenzung Abkürzen der vorgegebenen Strecke, um Zeitvorteil zu beschaffen Fahren ohne Abreißleine (Kill-Switch, Not aus) Unterlassen von Erster Hilfe Tanken bei laufendem Motor Tanken ohne Tankmatte Betrugsversuche oder unsportliches Verhalten von Teilnehmern und Teammitgliedern während der kompletten Veranstaltung Diese Liste ist nicht abschließend. Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation nach Ermessen des verantwortlichem Rennleiters Der Veranstalter kann in seiner Ausschreibung weitere Strafen festlegen. Alle Strafen fließen nach deren Rechtsgültigkeit unmittelbar in das Veranstaltungsergebnis ein. Über eine vom Fahrtleiter verhängte Strafe ist der Zeitnahme und dem Schiedsgericht schriftlich Mitteilung zu machen.

10 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung Bei Entscheidungen des DMSB, den DMSB Mitgliedsorganisationen, den ADAC-Gauen, des Schiedsgerichtes oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus Maßnahmen und Entscheidungen der FIM, des DMSB, deren Präsidenten, Organe, Generalsekretäre sowie Bevollmächtigte, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller vorgenannten Personen und Stellen, den DMSB Mitgliedsverbänden, den Sportabteilungen, den ADAC-Gauen, des Schiedsgerichtes oder des Veranstalters können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsverzicht gilt nach Maßgabe des vorgenannten für alle Ansprüche egal aus welchem Rechtsgrund, somit auch für vertragliche, außervertragliche und solche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. 11. Versicherungen Der Veranstalter schließt für seine von der zuständigen Sportabteilung genehmigte Veranstaltung folgende Versicherung in ausreichendem Umfang ab: 1. Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung 2. Teilnehmer-Haftpflicht-Versicherung 3. Zuschauer-Unfall-Versicherung 4. Sportwarte-Unfall-Versicherung 5. Fahrerhelfer-Unfall- und Haftpflicht-Versicherung Siehe auch DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 12. Haftungsausschluss Bewerber und Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen die FIM, UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer,

11 11 Generalsekretäre, den Promoter/Serienorganisator den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,Seite 12 Grundausschreibung für Motorrad Enduro und Motorrad Enduro- Rallye außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n / Beifahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

12 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Sofern Bewerber oder Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer alle in Art. 13 angeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n, Mitfahrer gehen vor!) und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt. 14. Schiedsgericht Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches aus drei Personen besteht, die namentlich vom Veranstalter bekannt zu geben sind. Der Veranstaltungsleiter und der Technische Kommissar können nicht Mitglied des Schiedsgerichts sein. Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Rennen und den vorgenommenen Wertungen einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement entscheidet zunächst der Veranstaltungsleiter (FL).

13 Umweltbestimmungen Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Umweltschäden vermieden werden. Insbesondere hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass eventuell auslaufende Öle sofort aufgenommen und fachgerecht entsorgt werden. Jeder Teilnehmer ist für die Entsorgung für die bei ihm anfallenden Abfälle selbst verantwortlich. Müll darf nach der Veranstaltung nicht im Fahrerlager zurückgelassen werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer (dieser haftet auch für seine Helfer) durch das Schiedsgericht auch nachträglich von der Wertung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann er vom Veranstalter für entsprechende Folgekosten haftbar gemacht werden. 16. Einsprüche Einsprüche gegen das Verhalten anderer Teilnehmer sind spätestens 30 Minuten nach Zielankunft der jeweiligen Klasse schriftlich an den Veranstaltungsleiter zu stellen. Einsprüche gegen Entscheidungen des Veranstaltungsleiters sind spätestens 30 Minuten nach Aushang der Entscheidung an das Schiedsgericht schriftlich zu stellen. Alle Einsprüche werden nur bei Vorliegen einer Einspruchsgebühr in Höhe von bearbeitet. Bei endgültiger Abweisung des Einspruches verfällt diese Gebühr. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar. 17. Datenschutz Die Teilnehmer an der Veranstaltung erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltungen, Auswertung und Berichterstattung in Bild und Ton gespeichert, weitergegeben und veröffentlicht werden. 18. Doping Die Anti Doping Bestimmungen des DOSB und der NADA (abrufbar im internet unter sind in ihrer jeweils aktuellsten Form zu befolgen. Dies gilt auch für etwaige Kontrollen während und außerhalb der Veranstaltung. 19. Sicherheit Die Mindestanforderungen des DMSB hinsichtlich der Sicherheit (Clubsport-Richtlinien) sind einzuhalten.

14 Serien-Promoter M&M Veranstaltungs GbR Florian Meier / Hans-Georg v.der Marwitz Nebenstraße 3 D Rietz-Neuendorf

Startnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort

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