Nationaler Rückstandskontrollplan

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1 Seite 1 Nationaler Rückstandskontrollplan Pharmakologisch wirksame Stoffe - NRKP Fachbereich 4 Vererinärmedizin Der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein Programm zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in verschiedenen Produktionsstufen auf Rückstände von unerwünschten Stoffen. Ziel des NRKP ist es, die illegale Anwendung verbotener Substanzen aufzudecken bzw. die missbräuchliche Anwendung von beschränkt zugelassenen Substanzen und die Einhaltung der festgelegten Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände zu überprüfen sowie die Ursachen von Rückstandsbelastungen aufzuklären. Ebenso werden die Lebensmittel tierischen Ursprungs auf eine Belastung mit Umweltkontaminanten untersucht. Es werden Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Ziegen, Wild, Fisch, Milch, Eier und Honig untersucht. Lebende Tiere werden schwerpunktmäßig auf EU-weit verbotene Antibiotika und hormonell wirksame Masthilfsmittel getestet. Bei geschlachteten Tieren wird geprüft, ob Höchstmengen nicht überschritten und die Medikamente auch zugelassen sind. Selbstverständlich wird hier auch nach den EU-weit verbotenen Stoffen gesucht. Für alle zugelassenen Stoffe gibt es Grenzwerte (Höchstmengen, MRL= maximal residue limit), die nicht überschritten werden dürfen. Um sie einzuhalten, legt der Gesetzgeber bei der Zulassung Wartezeiten fest. Werden diese berücksichtigt, sind Verbraucher ausreichend geschützt. Unter Wartezeit versteht man die Zeitspanne, die verstreichen muss, bevor Lebensmittel vom behandelten Tier gewonnen werden dürfen. Das in Deutschland vom BVL koordinierte Programm wird in der Europäischen Union seit 1989 nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt. Die Untersuchungen dienen der gezielten Überwachung des rechtskonformen Einsatzes von pharmakologisch wirksamen Stoffen, der Kontrolle der Einhaltung des Anwendungsverbotes bestimmter Stoffe und der Sammlung von Erkenntnissen über Ursachen einer Rückstandsbelastung. Die Probenahme im Rahmen des NRKP erfolgt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen über örtliche und regionale Gegebenheiten oder von Hinweisen auf den unzulässigen oder vorschriftswidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln. Die Probenzahlen des Nationalen Rückstandskontrollplans leiten sich von den Schlacht- und Viehbestandszahlen sowie Produktionsmengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse des vorletzten Jahres ab. Das von der EU vorgegebene Stoffspektrum umfasst verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe (A-Stoffe), zugelassene Tierarzneimittel (B-Stoffe) und Kontaminanten. Im Jahr 2008 wurden dazu in Sachsen-Anhalt folgende Proben untersucht:

2 Seite 2 NRKP-Planproben 1924 davon: Erzeugerbetrieb - Rotfleisch 107 Schlachtbetrieb - Rotfleisch 1395 Erzeugerbetrieb - Geflügel 118 Schlachtbetrieb - Geflügel 193 Aquakulturen 6 Milch 72 Eier 30 Wild 2 Honig 1 Hemmstofftest-Planproben BU- Proben 2233 NRKP-Verdachtsproben 22 Das Stoffspektrum der Untersuchungen sowie die Verteilung auf Schlacht- beziehungsweise lebende Tiere sind durch EU- Regelungen verbindlich vorgegeben. Ergänzend dazu legt jedes Bundesland auf freiwilliger Basis entsprechend eigener Prioritäten die Untersuchung auf aktuell relevante Stoffe selbst fest. So kann flexibel auf Besonderheiten reagiert werden. Die Anzahl der Untersuchungen in den einzelnen Stoffgruppen verteilt sich im Jahr 2008 in Sachsen-Anhalt wie folgt:

3 Seite 3 Pharmakologisch wirksame Stoffe NRKP Anzahl Stoffgruppe Stoffe Untersuchungen A1 Stilbene Diethylstilbestrol, Hexestrol, Dienestrol 44 A2 Thyreostatika* Thiouracil, Methylthiouracil, Propylthiouracil, Phenylthiouracil, Tapazol 37 A3 Steroide Androgene: Nandrolon,Epinandrolon, Methyltestosteron, a- und b-trenbolon, a-und b-boldenon, Stanozolol, 45 Estrogene: Ethinyloestradiol A3 Natürl. Hormone 17-Oestradiol, Testosteron 1 A3 Gestagene Medroxyprogesteron, Chlormadinon, Megestrol, Melengestrol bzw.-acetate 24 A4 Resorcylsäure- Zeranol, Taleranol, (Zearalenon), a-u.ß-zearalenol, Lactone Zearalanon 42 A5 ß-Agonisten Clenbuterol, Salbutamol, Mabuterol, Brombuterol, Cimaterol, Terbutalin, Clenproperol, Chlorbrombuterol/ 170 Ractopamin,(Zilpaterol) A6 Chloramphenicol Chloramphenicol 324 A6 Nitroimidazole Dimetridazol, Hydroxy-dimetridazol, Ronidazol, Metronidazol, Metronidazol-OH, Ipronidazol und Ipronidazol-OH A6 Nitrofurane** Furazolidon und AOZ, Furaltadon und AMOZ, Nitrofurantoin und AHD, Nitrofurazon und SEM 71 B2e Phenylbutazon Phenylbutazon 99 B1 Hemmstoffe Hemmstoffe B1 Sulfonamide Sulfa-diazin,-dimethoxin,-dimidin(=methazin),-doxin,- merazin, -nilamid,-methoxypyridazin,-chlorpyridazin,- 161 methoxazol,-quinoxalin,-thiazol,-clocin B1 Tetracycline Oxytetracyclin, Tetracyclin, Chlortetracyclin, Doxycyclin, Rolitetracyclin 218 B1 Chinolone Enrofloxacin, Danofloxacin, Sarafloxacin, Marbofloxacin, Ciprofloxacin, Norfloxacin, Difloxacin, Flumequin, 173 Nalidixinsäure, Oxolinsäure B1 Aminoglycoside* Streptomycin 1 B1 Beta-Lactame Benzylpenicillin(Pen.G), Oxacillin, Cloxacillin, Phenoxymethylpenicillin(Pen.V), Dicloxacillin, Nafcillin, Amoxicillin, Ampicillin; Cephapirin, Ceftiofur, Cefoperazon, 57 Cephalexin, Cefquinom B1 Makrolide Spiramycin, Tylosin, Erythromycin, Tulathromycin, Tilmicosin, Josamycin, Pirlimycin 60 B1 Lincosamide Lincomycin, Clindamycin 0 B2a Anthelminthika Ivermectin, Abamectin, Doramectin, Moxidectin, Eprinomectin 67 B2 Benzimidazole* B2b Kokzidiostatika B2d Beruhig.mittel/ Sedativa** B2e Nichtsteroidale Antiphlogistika Albendazol, Albendazolsulfon, Albendazolsulfoxid, Febantel, Fenbendazol, Flubendazol, Oxfendazol, Oxfendazol-sulfon Lasalocid, Monensin, Narasin, Salinomycin, Maduramicin/ Meticlorpindol/ Halofuginon, Aprinomycid, Diclacuril, Dinitolmid, Robinidin, Laidlomycin, Toltracuril Azaperon, Azaperol, Acepromacin, Propionylpromacin, Carazolol, (Chlorpromacin) Carprofen, Diclofenac, Tolfenaminsäure, Vedaprofen, Flunixin, Meloxicam B2f Sonstige ** Nicotin 4 B2f Kortikosteroide Dexamethason, Betamethason, Prednisolon, Methylprednisolon 16 B3e Farbstoffe* Malachitgrün, Leuco-Malachitgrün, Brilliantgrün, Kristallviolett 6 * ;** untersucht im Rahmen der Länderkooperation in Sachsen* und Thüringen**

4 Seite 4 Die Auswertung der Untersuchungen 2008 in Sachsen-Anhalt ergab folgende Befunde: Hemmstoffe Von den Hemmstofftest-Planpoben ergaben 6 Proben einen positiven Hemmstofftest, dass sind 0,04 %. In 3 Proben wurden pharmakologisch wirksame Stoffe (Doxycyclin, Benzylpenicillin) unter der Höchstmenge festgestellt. Von den BU-Proben wiesen 4 Proben (0,18%) positive Hemmstoffe auf, in 2 Proben (Muskel und Niere eines Schweins) wurde Oxytetracyclin über der Höchstmenge nachgewiesen. Pharmakologisch wirksame Stoffe: Im Ergebnis aller durchgeführten Untersuchungen wurden pharmakologisch wirksame Stoffe ohne Beanstandung in 16 Proben nachgewiesen. Bezogen auf die Gesamtzahl der 2008 durchgeführten 2110 Untersuchungen sind damit in 0,81 % der Proben pharmakologisch wirksame Stoffe nachgewiesen worden. Zur Beanstandung kam es bei 2 Proben, das sind 0,09 % aller Untersuchungen: In einer BU-Probe (Niere und Muskulatur vom Mastschwein) wurde entsprechend der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs eine Höchstmengenüberschreitung an Oxytetracyclin in der Niere und in der Muskulatur festgestellt. In einer NRKP- Planprobe wurde entsprechend der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs eine Höchstmengenüberschreitung an Lasalocid in der Muskulatur von Masthähnchen festgestellt. Organische und anorganische Kontaminanten: Die Untersuchungen auf Pesticide, Dioxine und Schwermetalle ergaben keine Beanstandungen. In Zusammenhang mit der Untersuchung auf Resorcylsäure-Lactone wurden Kontaminationen ohne Beanstandung mit dem Mykotoxin Zearalenon (F-2 Toxin und das Reduktionsprodukt Zearalenol) festgestellt. Nach der Richtlinie 96/23/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ursachen für positive Rückstandsbefunde zu ermitteln. In Deutschland übernehmen die für die Lebensmittel- bzw. Veterinärüberwachung zuständigen Behörden diese Aufgabe. Die Beanstandung von Lebensmitteln mit unerlaubten Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe erfolgt nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Für die Maßnahmen sind die Bundesländer verantwortlich.

5 Seite 5 Die Risikobewertung der Ergebnisse erfolgt duch das Bundesinstituts für Risikobewertung. Der Bericht für 2008 ist auf der Internetseite des Bundes veröffentlicht: Link: Lebensmittel/01 Sicherheit Kontrollen/04 NRKP/01 b erichte nrkp/03 NRKP ErgaenzendeDokumente 2008/BfR Stellungnahme 2008.html Aufgrund der vorgelegten Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplanes 2008 und des Einfuhrrückstandskontrollplanes 2008 besteht bei einmaligem oder gelegentlichem Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit positiven Rückstandsbefunden kein unmittelbares gesundheitliches Risiko für den Verbraucher. Dieser Beitrag wird ständig durch das LAV aktualisiert. Ansprechpartnerin Helga Albrecht Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich Veterinärmedizin, Dezernat Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung Haferbreiter Weg , Stendal Tel.: , Fax: helga.albrecht@lav.ms.sachsen-anhalt.de

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