Grußwort. Für die Durchführung Ihres Bauvorhabens. Bemühen, diese Qualität nicht nur zu erhalten,sondern ständig zu verbessern,

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2 Grußwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Bauwillige, dank seiner Lage im Verdichtungsraum Rhein-Neckar, seiner gesunden Struktur als Mittelzentrum mit allen wichtigen Ausstattungsmerkmalen für die Befriedigung der alltäglichen und auch gehobenen Wünsche und Notwendigkeiten des Lebens,erfreut sich die Stadt Frankenthal nach wie vor großer Beliebtheit als Wohnstandort. Neben unserem Bemühen, diese Qualität nicht nur zu erhalten,sondern ständig zu verbessern, dieser Nachfrage ein angemessenes und attraktives Angebot an Wohn- und Baumöglichkeiten gegenüberzustellen, wollen wir auch unseren Beitrag dazu leisten,dass Ihnen der Einstieg als Bauwillige als Bauinteressierte in Planung und sonstigen Überlegungen etwas leichter gemacht wird. Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden in Form einer Eigentumswohnung oder eines Hauses nimmt in der Lebensplanung und zunehmend auch in der Planung der Altersversorgung einen hohen Stellenwert ein. Doch ehe der Traum vom Eigenheim verwirklicht werden kann, sind eine Reihe von Hürden zu nehmen,eine Fülle weitreichender Entscheidungen zu treffen. Bauen bedeutet heute nicht nur eine besondere künstlerische, architektoni- sche und bautechnische Gestaltung eines Gebietes oder Gebäudes als Ausfluss der eigenen Wertvorstellungen und des eigenen Geschmacks. Bauen bedeutet zugleich und mehr denn je die Auseinandersetzung und Bewältigung von ökologischen und ökonomischen Zielsetzungen, auf den ersten Blick konträr und unvereinbar erscheinend. Die Vereinbarkeit von architektonischen, baubiologischen, energetischen und finanziell verkraftbaren Aspekten trägt letztendlich zum eigenen Wohlbefinden im Eigenheim bei, folgt jedoch hierbei auch den steigenden Anforderungen von Politik und Gesellschaft an das Bauwesen. Die vorliegende Broschüre soll ein kleiner Leitfaden auf dem Weg dahin sein, dem Sie erste Hinweise und Anregungen für die Planung und Realisierung Ihres Vorhabens entnehmen können. Natürlich kann diese Broschüre nicht das gesamte Spektrum des Bauens in seiner ganzen Tiefe abdecken und macht nicht die Inanspruchnahme der verschiedensten Fachleute im Bauwesen Architekten/Bauingenieure u.a. entbehrlich. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen Ihnen bei offenen Fragen und für weitere Informationen zur Verfügung. Für die Durchführung Ihres Bauvorhabens wünsche ich Ihnen als Oberbürgermeister und als Baudezernent der Stadt Frankenthal viel Erfolg. (Theo Wieder) Oberbürgermeister Die Verwaltung der Stadt Frankenthal 1

3 Inhaltsverzeichnis Schreinerei Schreider Beindersheimer Straße Frankenthal Tel. (06233) Fax (06233) Einige Beispiele unseres Leistungsangebotes: Innentüren aus Holz, exakt nach Ihren Wünschen, Sicherheitstüren einbruchhemmend, schallhemmend Einbaumöbel nach Maß aus allen möglichen Werkstoffen, Holzarten, Oberflächen. Ausführung nach Ihren Wünschen und entsprechend der vorgesehenen Nutzung. Praxismöbel, Büromöbel, Ladenbau Innenausbau wie Holzdecken, Wandverkleidungen, Trennwände Holzfußböden, Parkett, Fertigparkett Verglasung, Glasreparaturen Lieferung und nachträglicher Einbau von Schutzbeschlägen einbruchhemmende Maßnahmen, Modernisierungsarbeiten Ausführung aller einschlägigen Reparaturen; Kundendienst Stadtverwaltung 1. Was ist beim Planen zu beachten? 1.1 Kauf oder Bau eines Hauses? 1.2 Altbau oder Neubau? 1.3 Eigentumswohnung oder Haus? 1.4 Was kann ich mir leisten? 1.5 Das Baurecht 2. Das Baugrundstück 2.1 Auswahl des Grundstückes 2.2 Grundstückserwerb 2.3 Grundstückswerte Notarkosten Grunderwerbsteuer Sonstige Nebenkosten Kanal, Straßengebühr 3. Das Bauvorhaben 3.1 Voraussetzungen und Pflichten 3.2 Bauantrag und Baugenehmigung 4. Was macht... und was kostet? 4.1 Der Immobilienmakler 4.2 Der Architekt 4.3 Die Bank 4.4 Der Notar 4.5 Der Handwerker (Was ist VOB?) 5. Die Bauausführung 5.1 Rechte und Pflichten des Bauherren 5.2 Neue Baustellenverordnung 5.3 Baubiologisch bauen 5.4 Abfallwirtschaft Kanalanschluss Verwendung/Verwertung nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser 5.6 Baum- und Grünflächenschutz 5.7 Preiswert Bauen 5.8 Wie sichere ich mein Eigenheim? 6. Der Bau ist fertig 6.1 Abnahme des Baus 6.2 Mängel am Bau? Was tun? 7. Fördermöglichkeiten 7.1 Wichtige Förderungsmöglichkeiten und Steuervorteile beim Bau oder der Renovierung/Sanierung eines Hauses 7.2 Weitere Förderungen des Staates 7.3 Fallbeispiel zur Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz 8. Besonderheiten beim Bauen 8.1 Der Dachausbau 8.2 Renovieren, Modernisieren 8.3 Der Denkmalschutz Planen und Bauen von A bis Z Wegweiser Kundenauskunft (Telefonverzeichnis nach Funktionen) Erschließen Planen Bauen Foltzring Frankenthal Telefon / Fax /

4 Stadtverwaltung Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) Stadtvorstand und Dezernatsverteilungsplan Oberbürgermeister Theo Wieder Rathaus, Zimmer 202, Tel oder 2 01 Ämter: 10 Hauptamt und Personalamt - G Gleichstellungsstelle (Frauenbüro) 14 Rechnungsprüfungsamt 41 Kulturamt 61 Stadtbauamt Tel Beigeordneter Bürgermeister Karl-Ernst Gehrke Rathaus, Zimmer 207, Tel oder 2 04 Ämter: 30 Rechtsamt 32 Ordnungs- und Umweltschutzamt 40 Schul- und Sportamt 68 Betriebsamt Beigeordneter Günter Lätsch Rathaus, Zimmer 340, Tel oder 3 52 Ämter: 34 Standesamt einschl.verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Friedhöfe, Bestattungswesen 50 Sozialamt 51 Stadtjugendamt Beigeordneter Hermann Buchloh Rathaus, Zimmer 301, Tel oder 5 01 Ämter: 20 Kämmerei 25 Amt für Grundstücks- und BauvergabewesenTel Städt. Krankenhaus 81 Stadtwerke GmbH,Tel CongressForum Frankenthal Behördliche Einrichtungen (Bau) Stadtverwaltung Allgemeine Öffnungszeiten montags bis freitags Uhr donnerstags Uhr Bürgerservice montags bis mittwochs Uhr donnerstags Uhr freitags Uhr Amt für Grundstücks- und Bauvergabewesen, Rathausplatz 2-7 (ab Frühjahr 2003 voraussichtlich Neumeyerring) Abt.Versicherungsamt, Speyerer Str. 6 Ordnungs- und Umweltschutzamt, Elisabethstr. 34 (ab Frühjahr 2003 voraussichtlich Neumeyerring) Abt. Öffentliche Ordnung, Elisabethstr. 34 Abt. Straßenverkehr, Auto-Service-Park in der Hammstr. 20 Feuerwehr, Nordring 3 Standesamt, Rathausplatz 2-7 Schul- und Sportamt, Speyerer Str. 6 Stadtbauamt Abt. Stadtplanung, Karolinenstr. 3 Abt. Bauordnung, Karolinenstr. 3 Abt.Tiefbau, Karolinenstr. 3 Abt. Hochbau, Karolinenstr. 1 (Diese Abteilungen ab Frühjahr 2003 voraussichtlich Neumeyerring) Betriebsamt, Ackerstr. 24 Außenstelle, Mörscher Str. 89 Abt. Grünunterhaltung, Nachtweidenweg 17a Staatliches Katasteramt Ludwigshafen mit Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und Umlegungsstelle, Rubensstraße 2, Ludwigshafen, Tel / Stadtwerke Frankenthal GmbH, Wormser Str. 111 Telefonverzeichnis siehe Anhang Telefon ( )

5 Branchenverzeichnis 4 Abbruchunternehmen Architekten , 36 Architekturbüros , 36 Bäder Bank Baufinanzierung Baugesellschaft Frankenthal (Pfalz) GmbH Baumaschinen Bauplanung Baureinigung Baustatik Baustoffe , 27, U3, U4 Bauträger , 46 Bautransport Bauunternehmen , 28 Bauunternehmung Betonsanierung Bodenbeläge Containerdienst Deutsche Vermögensberatung Elektro Elektroinstallation Erd- und Abbrucharbeiten Erdarbeiten Erdbau Fenster Türen Fenster Fertighaus Finanzierung Fliesenfachgeschäft Gebäudereinigung Gerüstbau , 46, 48, 63 Gewerbeimmobilien Gipser Gipserbetrieb Graffitibeseitigung Haus-,Wohnungs- und Grundstückseigentümerverein Hausbau GmbH & Co. KG U3 Heizöl Heiztechnik Bäder Heizung Sanitär , 32, 52, 63 Heizung Sanitär Fachgroßhandel 26 Hochbauplanung Immobilien , 12, 48 Ingenieurbüros , 36, 46 Ingenieurbüro für Baustatik Ingenieurbüro für Technische Gebäudeausrüstung Ingenieurbüro für Tiefund Hochbau Innenausbau , 48, U3 Kachelofenbau Kalksandsteinwerk U4 Kältetechnik Klimatechnik Kuffler Holding GmbH Ladenbau Lohnsteuerhilfeverein Malerbetriebe , 32 Metallbau Stahlbau Metallbau Mietservice Baumaschinen Mineralölhandel Montageservice Photovoltaikanlagen Planungsbüros , 46 Pumpen Raab Karcher , 27 Rechtsanwälte Regenwassernutzung Sanitär Heizung Sanitär Fachgroßhandel Schlossereien , 16, 48, 63, U3 Solar Technik Solartechnik Sparkasse U2 Stadtplanung Stadtwerke Stahl- und Holztreppen Steuerberater , 36, 42 Stuckateurbetrieb Tapeten Tragwerksplanung Transporte Treppen Trockenbau Vermessungsbüro Versicherungen Versicherungsbüros , 63 Versicherungsmakler Wintergärten Wohnungsverwaltungen U = Umschlagseite

6 Was ist beim Planen zu beachten? Kauf oder Bau eines Hauses? Auf den ersten Blick scheint es billiger, ein Haus zu kaufen. Denn entweder kauft man ein Haus, das schon einige Jahre alt ist und damit u.u.billiger oder man lässt sich von einem Bauträger ein Haus erstellen. Da Bauträger meist mehrere Häuser auf einmal bauen, erhalten diese günstigere Konditionen und bauen damit billiger. Pfiffigen Architekten dagegen gelingt es zuweilen dank geschickter Planung das eine oder andere Fertigangebot zu unterbieten. Bringt man als Bauherr viel Eigenleistung ein, so kann das»selberbauen«ebenfalls günstiger werden. Den individuelleren Zuschnitt können Sie beim Bau eines Hauses verwirklichen. Bei bestehenden Gebäuden müssen Sie die Aufteilung Ihrer Wohnfläche größtenteils so akzeptieren wie sie ist. Bauen Sie ein Haus,und bringen Sie viel Eigenleistung ein,dauert es erfahrungsgemäß länger bis Sie Ihr Haus fertiggestellt haben. Das kann dann teurer werden. Die Lage ist oft der Grund für einen Hauskauf. Schöne Lagen werden rar. Auf besonders schönen Plätzen steht oftmals ein Gebäude. Die Neubaugebiete liegen außerhalb der Städte und haben wenig Infrastruktur. Der Weg zum Bäcker für die Frühstücksbrötchen ist da nicht mehr zu Fuß zu bewältigen. 1.2 Altbau oder Neubau? Kaufinteressenten stehen vor der Entscheidung, entweder einen Altbau zu erwerben oder auf einen Eigenheim- Neubau am Stadtrand auszuweichen. Wer einen Altbau kauft oder besitzt, wird häufig feststellen, dass die anstehenden Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten seine Finanzkraft überfordern. Checkliste zur Planungsphase Kauf oder Bau Altbau oder Neubau Eigentumswohnung oder Haus Bezüglich finanzieller Zuschüsse lohnt sich die Anfrage bei den zuständigen Behörden. Daneben gibt es eine Reihe steuerlicher Vergünstigungen oder günstige, speziell für Altbauten vorgesehene Finanzierungen. Kosten für Instandsetzung und Modernisierung können im einen oder anderen Fall steuerlich abgesetzt werden. 1.3 Eigentumswohnung oder Haus? Die Entscheidung zwischen Haus und Wohnung ist besonders schwer. Wer von einer eigenen Immobilie träumt, meint jedoch meist ein Haus. Jede Entscheidung hat Vor- und Nachteile. Die Eigentumswohnung ist von den Kosten her günstiger als ein freistehendes Haus. Um die Instandhaltung und Pflege kümmert sich ein Hausmeister und die von den Eigentümern gewählte Hausverwaltung. Auch ist kein Garten zu pflegen. Im eigenen Haus brauchen Sie und Ihre Kinder auf niemanden Rücksicht zu nehmen. Ihre Heizung stellen Sie an oder ab,wie es Ihnen beliebt. Der Garten ist eine willkommene Freizeitbeschäftigung an der frischen Luft und die eigene Garage bietet Platz für Fahrräder und das Motorrad. Mit einem Haus haben Sie eigenen Grund und Boden. Das ist der Grund für die bessere Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Allerdings kostet der Quadratmeter 5

7 Tragwerksplanung ACKERMANN&MÜLLER DIPL.-INGENIEURE (FH) BÜRO FÜR BAUINGENIEURWESEN D FRANKENTHAL Wormser Straße 9 Telefon: 06233/24229 Telefon: 06233/24663 Erfahrung ist ein solides Fundament. Seit 30 Jahren verbinden wir durch unsere Planungen die Anforderungen der Auftraggeber mit den Möglichkeiten ausführender Bauunternehmen. Dabei durften wir Erfahrungen in allen Bereichen des Industrie- und Gewerbebaus sammeln. So können wir Referenzen aus den Bereichen Stahl-, Beton- und Holzbau vorweisen. Von der Idee zum Plan. Nach wie vor entstehen die Grundlagen unserer Planungen im Kopf unserer Ingenieure. Deren Ausbildung auf die wir besonderen Wert legen und deren Kreativität bestimmen wesentlich die Qualität unserer Arbeit. Für die Umsetzung der Ideen in Pläne stehen bei Olker selbstverständlich alle relevanten Hard- und Softwarekomponenten zur Verfügung. Ing.-Büro Olker GmbH Ingenieurbüro für Baustatik Drosselweg Frankenthal (Pfalz) Telefon (06233) Fax (06233) ing.bueroolker@t-online.de

8 Was ist beim Planen zu beachten? Wohnfläche im eigenen Haus mehr als in einer Eigentumswohnung. Die zentralere Lage hat ebenfalls meist die Wohnung. Die Entscheidung müssen Sie für sich selbst treffen. Einnahmen 1.4 Was kann ich mir leisten? Nettoverdienst Ehemann Nettoverdienst Ehefrau Kindergeld Sonstige Einkünfte Summe der Einkünfte Ausgaben E je Monat Haushaltsmittel inkl. Lebensmittel, Frisör, Kleidung usw. Autokosten inkl. Benzin, Reifen, Reparaturen Wohnnebenkosten inkl. Heizung, Strom,Wasser, Telefon, Rundfunkund Fernsehgebühren usw. Urlaub Sonstiges Sicherheitszuschlag (5 bis 10 %) Summe der Ausgaben Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen (steht für die Darlehensraten zur Verfügung) 1.5 Das Baurecht Von entscheidender Bedeutung für die Auswahl eines Grundstückes, aber auch eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist neben Lage und Preis das allgemeine aber auch das örtliche Baurecht was und wie kann ich bauen oder erweitern, welche Entwicklungen sind in der engeren oder weiteren Nachbarschaft zu erwarten usw. Bauplanungsrecht Das Bauplanungsrecht kennt zwei Planungsstufen: Die vorbereitende Bauleitplanung,die im Flächennutzungsplan festgelegt wird und die verbindliche Bauleitplanung, die sich in den Bebauungsplänen niederschlägt. Die Planungshoheit liegt bei der Stadt. Der Stadtrat ist also für die Verabschiedung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne zuständig. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie z.b. für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf. Ob die hierzu festgelegten Flächen tatsächlich auch für den vorgesehenen Bedarf genutzt werden, wird mit diesem Plan jedoch noch nicht bestimmt,sondern erst mit einem Bebauungsplanverfahren, wenn der konkrete Bedarf anfällt. Aus dem Flächennutzungsplan entsteht also einerseits keinerlei Anspruch auf die ausgewiesene Nutzung, andererseits kann jedoch ein Bebauungsplan nur aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Bei abweichenden Ausweisungen muss zunächst der Flächennnutzungsplan geändert werden. Seine generelle Neubearbeitung wird entsprechend den sich ändernden Voraussetzungen und Zielen der Stadtentwicklung etwa alle zehn Jahre erforderlich. Das Verfahren zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht in der Beteiligung der Behörden und Bürger dem nachstehend behandelten Bebauungsplanverfahren. Bebauungsplan Die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließt der Stadtrat, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das Baugesetzbuch ermöglicht eine Beteili- 7

9 Was ist beim Planen zu beachten? 8 Das Bauplanungsrecht beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob ein Bauvorgung der Bürger bei allen Planungen. Die Mitwirkung soll zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem wesentliche Planänderungen auch noch möglich sind. Diese Entwürfe werden nach Bekanntgabe in der örtlichen Presse durch Text und Plangebietsskizzen in der Planungsabteilung des Stadtbauamtes ausgestellt und den Besuchern von Fachkräften erläutert. Diese sind verpflichtet, Meinungen und Anregungen der Bürger festzuhalten und dem Stadtrat mitzuteilen. Der Rat entscheidet anschließend, wie weit derartige Anregungen bereits die Planentwürfe beeinflussen und beschließt dann den endgültigen Entwurf zur Auslegung. Der Entwurf des Bebauungsplanes, der aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung besteht, wird einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgegeben und mit dem Hinweis versehen,dass Bedenken undanregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Der Stadtrat prüft die fristgemäß vorgebrachten Anregungen. Der dann als Satzung beschlossene Bebauungsplan wird der höheren Verwaltungsbe- hörde, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD-Süd) angezeigt. Dabei müssen die nicht berücksichtigten Anregungen mit einer Stellungnahme beigefügt werden. Mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanes als Satzung wird dieser rechtskräftig und kann jederzeit eingesehen werden. Für die Änderung eines Bebauungsplanes gilt ebenfalls grundsätzlich das hier aufgezeichnete Aufstellungsverfahren. Die Bebauungspläne können jedoch in einem vereinfachten Verfahren geändert werden,wenn die Grundsätze der Planung nicht berührt werden oder die Änderung für die Nutzung der betroffenen und benachbarten Grundstücke nur von unerheblicher Bedeutung ist. Diese vereinfachte Änderung setzt jedoch die Zustimmung der betroffenen und benachbarten Grundstückseigentümer voraus. In diesem Fall ist lediglich die Bekanntmachung erforderlich. Auf Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes besteht kein Rechtsanspruch. Planungsrecht haben in der Umgebung, in der es gebaut werden soll, zulässig ist. Hierbei sind folgende Fälle grundsätzlich zu unterscheiden: A. Für das Gebiet gibt es einen Bebauungsplan ( 30 BauGB). In einem solchen Plan, der vom Rat der Stadt nach einem im Baugesetzbuch festgelegten Verfahren als Satzung und somit als Ortsrecht beschlossen wird, kannn festgelgt werden, welche Art der Nutzung zulässig ist, wie die Grundstücke überbaut werden dürfen, wie groß die Häuser werden dürfen ( 9 BauGB). Darüber hinaus sind umfangreiche weitere Festsetzungen zur Gestaltung der Gebäude, z. B. zur Bepflanzung oder zur Freihaltung von Flächen möglich. In einen Bebauungsplan können auch Festsetzungen zur Gestaltung der Gebäude, z. B. Dachneigung, Materialien u. a., aufgenommen werden ( 88 LBauO Rheinland-Pfalz). Die im Bebauungsplan vorkommenden Zeichen sind meist am unteren Blattrand aufgeführt, die inhaltlichen Festsetzungen, die sich hinter diesen Zeichen verbergen, sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.

10 Was ist beim Planen zu beachten? Ein Beispiel für einen Bebauungsplan und seine Festsetzungen: WA - 4 BauNVO - Allgemeine Wohngebiete (1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen (2) Zulässig sind: 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden: 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltung, 4. Gartenbaubetriebe, 5. Tankstellen. II Die Gebäude dürfen nicht mehr als 2 Vollgeschosse haben 0,4 dies ist die Grundflächenzahl (GRZ), die die Obergrenze für Überbauung des Grundstückes in diesem Fall 40% der Grundstücksfläche angibt ( 17 BauNVO). 1,0 diese Zahl im Kreis die die Geschossflächenzahl (GFZ), die die Obergrenze für die Gesamtfläche aller Vollgeschosse angibt. Bei einer Grundstücksgröße von 450 qm und einer GFZ von 1,0 darf die Summe aller Wohn- und Nutzflächen einschließlich der Flächen für Mauern, Treppen, Flure etc. nicht größer sein als 450 qm ( 17 BauNVO). SD zulässig sind nur Satteldächer mit einer Dn Dachneigung von weniger als Baulinie ( 23 (2)BauNVO) das Gebäude muss auf dieser Linie errichtet werden Baugrenze ( 23 (3) BauNVO) das Gebäude muss hinter dieser Linie errichtet werden. Ga - diese Fläche ist für Garagen vorgesehen. Die meisten neueren Bebauungspläne enthalten neben der zeichnerischen Darstellung umfangreiche textliche Festsetzungten. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten. Allerdings können in Einzelfällen Ausnahmen und Befreiungen ( 31 BauGB) von diesen Festsetzungen genehmigt werden. Hierfür ist ein Antrag mit entsprechender Begründung erforderlich. Die Bebauungspläne der Stadt können bei der Planungsabteilung eingesehen und auch erworben werden. B. Für das Gebiet wurde kein Bebauungsplan aufgestellt, es handelt sich aber um einen bereits zusammenhängend bebauten Ortsteil ( 34 BauGB). In diesen Fällen ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise (z.b. Einzelhaus oder ein Haus in einer Häuserzeile) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Beurteilung, ob dies der Fall ist oder nicht, ist immer dann besonders schwierig, wenn die Planung eines 9

11 Was ist beim Planen zu beachten? 10 Neubaus nur teilweise oder nur geringfügig von der in der Umgebung bereits vorhandenen Bebauung abweicht. Hier muss jeder Einzelfall eingehend geprüft werden. Oftmals sind schwierige Abstimmungsgespräche zwischen Antragsteller und Bauaufsicht erforderlich. C. Für das Gebiet wurde kein Bebauungsplan aufgestellt und es liegt außerhalb eines Bebauungszusammenhanges im Außenbereich z.b. in einem Wald oder in einer landwirtschaftlich genutzten Fläche ( 35 BauGB). Hier ist eine Bebauung nur in den Einzelfällen zulässig, die im Gesetz festgeschrieben sind.im Wesentlichen zählen hierzu die Gebäude, die im Außenbereich gebaut werden sollen, weil sie zu einem dort angesiedelten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören. D. Für das Gebiet ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen,dieser hat aber noch nicht alle Verfahrensschritte durchlaufen und ist nicht als Satzung beschlossen. In diesen Fällen erfolgt die Prüfung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens in zwei Schritten. Zuerst wird es anhand des alten Planungsrechts wie vor beschrieben beurteilt. Ist das Vorhaben hiernach zulässig, so wird im zweiten

12 Was ist beim Planen zu beachten? Schritt überprüft, ob es auch den Zielen und Festsetzungen des neuen Bebauungsplanentwurfes entspricht. Ist dies auch der Fall, so wird das Vor haben genehmigt.widerspricht es diesen Zielen, so kann es entweder bis zu einem Jahr zurückgestellt ( 15 BauGB) oder aufgrund einer Veränderungssperre ( 14 BauGB) abgelehnt werden. So ist sichergestellt, dass die Planungsvorstellungen einer Gemeinde nicht durch unpassende Bauvorhaben beeinträchtigt werden. Fragen zum Planungsrecht beantworten Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen des Stadtbauamtes. Verstöße gegen das Baurecht Diese liegen z.b. vor, wenn ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend vom genehmigten Plan bauliche Anlagen errichtet oder verändert werden. Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldstrafe bis zu , E geahndet werden. Mit Zahlung dieser Geldbuße wird der Bauherr jedoch nicht von den sonstigen Folgen seines Vergehens freigestellt. Kann aus bautechnischen oder baurechtlichen Gründen der Verstoß nicht durch nachträgliche Genehmigung sanktioniert werden, wird unter Umständen die Beseitigung der nicht genehmigten Bauteile oder der Abbruch angeordnet. Bauordnungsrecht Dieses regelt die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück und gilt für alle baulichen Anlagen, Einrichtungen und Baugrundstücke. Es enthält grundsätzliche Anforderungen baukonstruktiver, baugestalterischer (Abstandsflächen etc.) Art an Bauwerken und Baustoffen. Außerdem regelt es die Grundlage des Genehmigungsverfahrens sowie die Sicherheit und Ordnung des Bauvorganges. Neubaugebiet»Nördlich der Lambsheimer Straße«(Oktober 2001) Foto: BolteDesign 11

13 ECKSTEIN Immobilien GmbH Hauptstraße Mülheim Tel / Fax 06359/ Fachmakler für Gewerbeimmobilien Willi Schneider Stefan Junior Hauptvertretungen der Frankfurter Allianz Mörscher Straße Frankenthal Tel. ( ) (Schneider) Tel. ( ) (Junior) Versicherungen Baufinanzierungen Kapitalanlagen Wir beraten Sie ausführlich und in aller Ruhe. Mertel GmbH Abbrucharbeiten Erdbewegungen Containerservice Bobenheim-Roxheim Industriestr. 8 Tel / Fax / HACK DIENSTLEISTUNGEN GMBH Gebäudereinigung und -dienste Anselm-Feuerbach-Str Frankenthal Tel: Fax: Homepage: Betonsanierung Creative Techniken Fassadengestaltung am PC Wärmedämmverbundsysteme Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten Wind GmbH Carl-Theodor-Str Frankenthal Tel / Maler.Wind@t-online.de

14 Das Baugrundstück Auswahl eines Grundstücks Grundstücksmarkt Die Beschaffung eines geeigneten Grundstücks erfolgt normalerweise auf dem»freien«markt über Zeitungsannoncen oder über Immobilienmakler. Anfragen bei der Stadtverwaltung und gemeinnützigen Institutionen können ebenso zum Ziel führen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der persönlichen Einsichtnahme örtlicher Bebauungspläne beim Bauamt der Stadtverwaltung. Vom Verkaufswillen der Grundstückseigentümer hängt dann Ihr Erfolg ab. Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit Grundstücksbesitzer und -käufer sollten sich zunächst einmal bei der Genehmigungsbehörde (Stadtverwaltung) erkundigen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen Eigenschaften und dem Stand der Erschließung tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden kann. Ein Grundstück ist bebaubar, wenn das Vorhaben im Einklang mit dem Bebauungsplan steht und die Erschließung gesichert ist (siehe auch Ziffer 1.5) oder: es zwar nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, das Ortsbild nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Prüfliste für den Grundstückskauf Fazit: Bebaubarkeit prüfen (Bebauungsplan einsehen) Flächennutzungsplan einsehen Geschossflächenzahl prüfen Grundflächenzahl prüfen Mögliche Nutzungsart prüfen Wegerechte Sonstige Nutzungsrechte Fremder Ohne ausreichende benutzbare Erschließungsanlagen, die die Gebäude an den öffentlichen Straßenverkehr anschließen, ist ein Baugrundstück nicht bebaubar. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentümers auf Erschließung besteht nicht. Selbst wenn ein Grundstück baureif ist, wissen Sie damit in der Regel noch nicht, wie Sie tatsächlich bauen dürfen. Das Bauamt gibt zwar Auskünfte über die Bebauungsmöglichkeiten (z.b. Anzahl der Geschosse, Zulässigkeit von Dachausbauten, Plazierung von Garagen und Stellplätzen, Baugrenzen, innerhalb derer ein Bauwerk zu errichten ist) aber erst eine Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit darüber, was auf dem Grundstück grundsätzlich machbar ist und was nicht. Schwerwiegende Hemmnisse könnten z.b. wertvolle Bäume auf dem Grundstück sein oder der Denkmalschutz erhebt Einwände oder es fehlt eine rechtlich gesicherte Zufahrt... Umlegung Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen ausgewiesen und das Gebiet in bebauungsfähige Grundstücke eingeteilt. In den meisten Fällen wird dabei eine Baulandumlegung erforderlich sein. Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist beim staatlichen Katasteramt in Ludwigshafen eingerichtet. 13

15 Das Baugrundstück Grundstückserwerb Bevor Sie sich endgültig für ein Grundstück entscheiden, sollten Sie es genauer kennenlernen. Eine wichtige Rolle spielt die Untergrundbeschaffenheit. Gerade in der Rheinebene ist über längere Zeiträume, aber auch kurzfristig mit schwankenden Grundwasserständen zu rechnen. Hier sind u.u. Vorkehrungen zu treffen, die sich auf die Baukosten auswirken oder aber zu Einschränkungen in der Bauweise (hoher Sockel) oder baulichen Ausnutzung (keine Unterkellerung) führen können. Auskünfte erhalten Sie evtl. von Baugeschäften am Ort oder von Nachbarn. Erkundigen Sie sich auch genau,wie die Gegend um das Grundstück in den nächsten Jahren aussehen wird. Garantien für eine ruhige Lage auf Lebenszeit gibt es nirgends, doch kann man bei der Behörde erfahren, ob in der Nähe eine Autobahn, Industrieanlagen oder sonstige, möglicherweise störende Einrichtungen geplant sind. Günstig ist ein Bauplatz, auf dem das Haus möglichst windgeschützt liegt und nach der Sonne orientiert werden kann. Nicht die schmale, sondern die breite Seite des Hauses sollte nach Süden schauen, damit möglichst viele Räume Sonnen- Die Grunderwerbsteuer wird ebenfalls vom Kaufpreis berechnet. Es werden 3,5% der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt. Die Grunderwerbsteuer wird, soweit das Gebäude im Kaufvertrag enthalten ist, auch vom Gebäudelicht und Wärme empfangen können. Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn Sie Maßnahmen zur Nutzung der Sonnenenergie durchführen wollen. Vielleicht läßt sich ein Bebauungsplan, der dies nicht vorsieht, nachträglich noch ändern. Achten Sie auch darauf, daß Nachbargebäude oder hohe Bäume das Haus nicht ungünstig beschatten. Im Normalfall wird beim Grundstückskauf der Kaufpreis vollständig bezahlt. Daneben gibt es aber noch andere Kaufformen z. B. die Nutzung im Wege des Erbbaurechts. Dies ist ein grundbuchgesichertes Recht zur längerfristigen baulichen Nutzung eines fremden Grundstücks. Eine weitere Alternative bietet der Grundstückskauf auf Rentenbasis. Diese Rente ist nicht an eine feste Laufzeit gebunden, sondern bis zum Lebensende des rentenberechtigten Verkäufers zu bezahlen.in jedem Fall empfiehlt sich eine Vergleichsrechnung zwischen dem Erwerb mit Fremdfinanzierung über ein Bankdarlehen und dem Kauf auf Rentenbasis. 2.3 Grundstückswerte Auskünfte über Bodenwerte von Grundstücken erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschus- ses beim staatlichen Katasteramt in Ludwigshafen. Aufgrund der Bodenrichtwertkarte können Sie dort die jeweils aktuellen Bodenrichtwerte in Erfahrung bringen, die einen ersten guten Anhalt für Grundstückspreise bringen. Dieser Wert stellt jedoch nicht den Preis dar, der auf dem freien Markt erzielt wird. Oft kosten insbesondere sogenannte Baulücken erheblich mehr Notarkosten Die Notariats- und Grundbuchkosten betragen zwischen 1,0% und 1,5% des Kaufpreises. Kaufen Sie lediglich ein Grundstück, so werden die Kosten hiervon berechnet. Kaufen Sie ein bereits bestehendes Objekt oder schließen Sie einen Vertrag mit einem Bauträger über die Immobilie ab, so werden die Gebühren von der im Vertrag genannten Summe berechnet Grunderwerbsteuer

16 Das Baugrundstück wert verlangt. Von einer gebrauchten Immobilie im Wert von , E werden demnach 7.000, E Grunderwerbsteuer berechnet. Kaufen Sie ein Grundstück und bauen mit einem Bauträger oder in eigener Regie, so bezahlen Sie lediglich vom Grundstückswert die verlangten 3,5% Gebühren Sonstige Nebenkosten Beim Grundstückskauf können weitere Nebenkosten Ihren Geldbeutel belasten. Ist Ihr Grundstück noch nicht amtlich vermessen,so schlagen die Vermessungsgebühren mit 0,5% bis 2,5% des Kaufpreises zu Buche. Haben Sie ein Haus über einen Makler erworben, fällt die Maklerprovision in Höhe von 3% bis 6% des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer an. Für die Bearbeitung Ihres Bauantrages fallen ebenfalls Gebühren bei der Gemeinde an. Erfragen Sie diese beim zuständigen Bauamt Kanal, Straßengebühr Ist Ihr Grundstück noch nicht erschlossen oder wird aufgrund der Teilung eines alten größeren Grundstücks in mehrere Bauplätze eine erneute Erschließung notwendig, so müssen diese Kosten in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Das Grundstücks- und Vergabeamt informiert Sie. Auch wenn bereits eine Straße an Ihr Grundstück führt, so können dennoch Erschließungsgebühren für den Kanal anfallen. Den größten Anteil an den Straßenkosten übernehmen die Grundstückseigentümer. Die Höhe der Kosten hängt von vielen Faktoren ab.werden breite Gehwege auf beiden Seiten, verkehrsberuhigende Maßnahmen, Grünflächen mit Bäumen, Parkplätze usw. mit eingeplant, so verteuern diese die Checkliste Grundstücks-/Hauskauf Straßenkosten. Die Kanal- und Oberflächenwassergebühren richten sich nach der Grundstücksgröße und dem Gebäudevolumen. Aktuelle Berechnungswerte für die zu erwartenden Gebühren erhalten Sie vom Amt für Grundstücks- und Vergabewesen der Stadtverwaltung Frankenthal. Bei einem Neubau kommen noch die Herstellungskosten für die Gas-, Wasserund Stromanschlüsse dazu. Genaue Angaben erhalten Sie bei Ihrem Versorgungsunternehmen Stadtwerke Frankenthal. Wichtig Vorhanden Nicht wichtig Geschäfte Bushaltestelle Ärzte Öffentliche Verkehrsmittel Kurze Entfernung zum Arbeitsplatz Garten Grundstücksgröße Zentrale Lage Freizeitangebote 15

17 ijkl m n o p q ipser erüstbau Häfner GmbH Hans-von-Marees-Straße Frankenthal Tel+Fax: / Mobilteltelefon: 0170/ Schlosserei und Stahlbau Herbert Kuhn Inh. Claus Kuhn Seit Frankenthal/Pfalz Am Strandbad 18 Telefon ( ) Telefax ( ) GABY MEYER BODENBELÄGE Fertigparkett Laminat Teppichboden Kork PVC Emil- Nolde- Ring 38c Tel. + Fax ( ) Frankenthal A BC r s z t u 6 abcdefghijklmnopqrstuvwxyzabcdefghijklmnopqrstuvwxyzabcdefghijklmnopqrstuvwxyzabcdefghijklmnopqrstuvwxyzabcdefghijklmnopqrstuvwxyzabcdefghijklmnopqrstuvwxyzabcdefghijklmnopqrstuvwxyzabcdefghijklmnopqrstuvwxyzabcdefghijklmnopqrstuvwxyabcdefghijklmnopqrstuvwxyabcdefg hijklm nopqrstuv w xy a b c d efg h

18 Das Bauvorhaben 3 Genehmigungspflicht Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie der Abbruch von Hochhäusern und Kulturdenkmälern, die nicht nach dem Denkmalschutz- und Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt sind, sind genehmigungspflichtig. Die Errichtung baulicher Anlagen ohne den erforderlichen»freibrief«stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hierzu kommt das Risiko, daß eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme wieder beseitigt werden muss. Vor Einleitung des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens besteht die Möglichkeit, zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens eine Bauvoranfrage zu stellen; die Abfrage bzw. Prüfung aller dem Bauantrags/ Genehmigungsverfahren vorbehaltenen Fragen ist mit der Bauvoranfrage nicht möglich. Entwurfsverfasser/-in Bauvorlageberechtigung Der geeignete Partner für die Bauherrschaft ist ein/e qualifizierte/r Entwurfsverfasser/-in.Wesentlich ist auch, dass diejenige entwurfsverfassende Person, der Sie die Planung und Abwicklung Ihres Bauvorhabens anvertrauen wollen, nicht nur Kompetenz in allen Baufragen, sondern auch die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Bauvorlageberechtigung besitzt. In welchen Fällen es der Bauvorlageberechtigung bedarf und wer für welche Bauvorhaben vorlageberechtigt ist, regelt 64 LBauO. 3.1 Voraussetzungen und Pflichten Bauvoranfrage Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind, zumindest: Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit Darstellung des Baumbestandes sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich sowie der Bebauung auf den Nachbargrundstücken. Bauentwurfsskizze Diese Unterlagen müssen mindestens zweifach bei der Bauaufsicht eingereicht werden. Die Beantragung eines Vorbescheides empfiehlt sich vor allem dann, wenn Zweifel, z. B. über die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstückes, die Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder auch zu bestimmten Detailfragen bestehen. Auf diese Weise lassen sich evtl. aufwendige, jedoch letztlich vergebliche Planungsarbeiten und Kosten vermeiden. Der Bauvorbescheid hat zwei Jahre Gültigkeit, auf Antrag kann er verlängert werden, sofern sich die äußeren Voraussetzungen nicht geändert haben. 3.2 Bauantrag und Baugenehmigung Dem Bauantrag (Formulare liegen bei der Bauaufsicht bereit) auf Erteilung einer Baugenehmigung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: Lageplan mit Darstellung des Baumbestandes sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich sowie der vorhandenen Bebauung auf den Nachbargrundstücken Bauzeichnungen Baubeschreibung (Formular) Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Zur 17

19 Das Bauvorhaben 18 Erstellung des Bauantrages bedarf es i. d. R. einer bauvorlageberechtigten entwurfsverfassenden Person, wie sie unter Kapitel 3 Entwurfsverfasser/ -in/bauvorlageberechtigung bereits erläutert wurde. Die untere Bauaufsichtsbehörde wird bei Vorliegen der entsprechenden Unterlagen die Stellungnahme folgender Ämter und Dienststellen einholen: Planungsabteilung Tiefbauabteilung ggf. Landespflegebehörde Bei bestimmten Bauvorhaben sind darüber hinaus noch andere Institutionen zu hören, (z.b. die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Gewerbeaufsicht, die für Wasser- und Abfallwirtschaft zuständigen Behörden, die Straßenbauämter, das Ordnungs- und Umweltschutzamt, das Kulturamt (Denkmalschutzbehörde, das Gesundheitsamt). Bei Neubauten bzw. Erweiterungen von Gebäuden empfehlen wir Ihnen, bereits während der Planung des Vorhabens die Stadtwerke zu beteiligen. Erst wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen, kann die Baugenehmigung erteilt werden. Sind Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erforderlich oder handelt es sich um ein Vorhaben, das im Planbereich eines aufzustellenden Bebauungsplanes oder um ein Vorhaben, das im unbeplanten Innenbereich verwirklicht werden soll und von dem eine gewisse Bedeutung für die Stadtentwicklung ausgeht, ist die Zustimmung der zuständigen Gremien des Stadtrates (Planungs- und Umweltausschuss und ggf. Ortsbeirat) gem. des 36 BauGB einzuholen. Baugenehmigungsverfahren Mit dem Eingang Ihres Bauantrages bei der unteren Bauaufsichtsbehörde wird neben der quantitativen (= Vorhandensein notwendiger Bauvorlagen) und qualitativen (= Inhalt der vorgelegten Bauvorlagen bzw. bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit) Vorprüfung insbesondere geprüft, in welches Baugenehmigungsverfahren Ihr Bauantrag einzuordnen ist, d. h. ob Ihr Antrag im normalen Genehmigungsverfahren ( 70 LBauO) vereinfachten Genehmigungsverfahren ( 66 LBauO) oder Freistellungsverfahren ( 67 LBauO) läuft. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Die Unterschiede zum normalen Baugenehmigungsverfahren sind beim vereinfachten Verfahren im Wesentlichen zu sehen: im Vorliegen bestimmter Anwendungsvoraussetzungen, d. h. nach Art und Umfang bestimmter baulicher Anlagen im eingeschränkten Prüfungsumfang der Genehmigungsbehörde und damit in der besonderen Verantwortlichkeit der Bauherrenschaft und der am Bau Beteiligten, insbesonder der entwurfsverfassenden Person, für die nicht von der Prüfung erfassten Teile des Bauvorhabens in der Benennung des Prüfingenieurs / der Prüfingenieurin für die Prüfung der bautechnischen Nachweise bei bestimmten Vorhaben in der Abhängigkeit des Baubeginns vom Zeitpunkt dervorlage bestimmter Bauvorlagen bzw. Nachweis in der Einhaltung vorgegebener Fristen. Freistellungsverfahren Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des 12 oder des 30

20 Das Bauvorhaben Abs. 1 BauGB bedürfen Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 3 einschließlich ihrer Nebengebäude und -anlagen keiner Baugenehmigung, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen und die Erschließung gesichert ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Ihren Antrag dieses Freistellungsverfahren auch z.b. bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 4 (keine Hochhäuser), Büro-/Verwaltungsgebäuden sowie gewerblichen Gebäuden durchgeführt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass spätestens bei Baubeginn der geprüfte Standsicherheitsnachweis die Nachweise des Wärme- und Schallschutzes die Bescheinigung eines Sachverständigen für baulichen Brandschutz und soweit erforderlich die Bescheinigung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd/Regionalstelle Gewerbeaufsicht über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und des Immissionsrechts vorliegen. Teilbaugenehmigung Vor der Zustellung der Baugenehmigung darf nicht mit den Bauarbeiten einschließlich des Baugrubenaushubs begonnen werden. Liegt der unteren Bauaufsicht ein Bauantrag vor, so ist es möglich,zur schnelleren Abwicklung eines Bauvorhabens, auf schriftlichen Antrag der Bauherrschaft unter bestimmten Voraussetzungen für einzelne Teile des Vorhabens (z. B. Baugrubenaushub, Entwässerung, Fundamentierung) eine Teilbaugenehmigung zu erhalten. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Teilbaugenehmigung kann nur im jeweiligen konkreten Einzelfall mit der Bauaufsicht abgeklärt werden. Geltungsdauer der Baugenehmigung Die Geltungsdauer der Baugenehmigung bzw. Teilbaugenehmigung beträgt vier Jahre. Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von vier Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen wurde. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist jeweils bis zu zwei Jahren verlängert werden. Hierbei sind jedoch evtl. eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen. Die Verlängerung einer einmal erloschenen Genehmigung ist nicht möglich. In diesem Fall muss ein neuer Bauantrag gestellt werden. Baubeginn Baustellenkennzeichnung Mindestens eine Woche vor Ausführung des Vorhabens ist die Baubeginnsanzeige mit den entsprechenden Nachweisen (z. B. Standsicherheitsnachweis) vorzulegen. Die Vordrucke für die Baubeginnsanzeige, die Anzeige für die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung erhalten Sie mit der Baugenehmigung. Baugenehmigung und Bauunterlagen müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen. Bei der Ausführung des Vorhabens sind Sie verpflichtet, an der Baustelle eine von der Bauaufsicht ausgehändigte Baustellenkennzeichnung (Roter Punkt) anzubringen, die Angaben über die Art des Vorhabens enthalten muss. Sie haben außerdem die Verpflichtung vor Baubeginn den Namen, die An- 19

21 Das Bauvorhaben 20 schrift und Rufnummer der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers und der am Rohbau beteiligten Unternehmen in die Kennzeichnung einzutragen. Die Kennzeichnung muss dauerhaft, leicht lesbar und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar angebracht sein. Bauvorlagen Vordrucke in den bauaufsichtlichen Verfahren Für den zügigen und erfolgreichen Abschluss der bauaufsichtlichen Verfahren spielen die mit den Anträgen, wie z. B. Bauvoranfrage, Bauantrag, vorzulegenden Bauvorlagen eine nicht unmaßgebliche Rolle. Nicht selten werden jedoch die Anträge unvollständig abgegeben, was die Verfahren für alle Beteiligten unnötig belastet. Die Folge sind teilweise mehrfaches Nachfordern unter Fristsetzung bis hin zur gebührenpflichtigen Zurückweisung/ Rücknahme der Anträge. Welche Bauvorlagen in den bauaufsichtlichen Verfahren vorzulegen sind, regelt speziell die Bauvorlagenverordnung, wobei die eine oder andere Vorlage immer abhängig ist vom Einzelfall, insbesondere vom Bauvorhaben, dem Baugrundstück und der bauplanungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage. Zusammenstellung der wichtigsten Bauvorlagen: Formulare 1-fach Antrag auf Baugenehmigung Baubeschreibung Nachweis der Bauvorlageberechtigung Berechnung der Wohn-/Nutzflächen des umbauten Raumes der GRZ und GFZ der Abstandsflächen der KFZ-Stellplätze Statistischer Erhebungsbogen /Abgangsbogen ggf. Befreiungsantrag mit Begründung wegen Bauplanungsrecht / Bauordnungsrecht Betriebsbeschreibung Angabe der Baukosten Standsicherheitsnachweis (Berechnungen, Konstruktionszeichnungen) Wärmeschutzberechnung Schallschutznachweis Planunterlagen 2-fach (ein Plansatz mit Nachbarzustimmung, sofern erforderlich) Flurkarte M 1:1000 Lageplan M 1:500 Bauzeichnungen M 1:100 Grundrisse Schnitte Ansichten (mit Darstellung der Bebauung auf dem Nachbargrundstück) Freiflächenplan mit Darstellung des Baumbestandes sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich Darstellung der KFZ-Stellplätze sowie Abstandsflächen Darstellung der Entwässerung einschließlich Strangschema Bei gewerblichen Vorhaben sollten die Planunterlagen 3 bis 4-fach vorgelegt werden, einschließlich geprüftem Standsicherheitsnachweis (1-fach). Bei Sonderbauten ergeben sich zusätzliche Nachweise und Bauvorlagen. Sollten im Einzelfall Zweifel bestehen, ob die eine oder andere Bauvorlage notwendiger Bestandteil Ihres Bauantrages sein muss,machen Sie am besten vertreten durch Ihre entwurfsverfassende Person von der Bauberatung an einem der Sprechtage bei der unteren Bauaufsicht Gebrauch. Baugenehmigungsgebühren Für die Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Bauaufsicht werden Gebühren nach dem besonderen Gebührenverzeichnis erhoben. Sie richten sich nach der Höhe des Rohbauwertes, der nach der Anlage 2 der

22 Das Bauvorhaben Verordnung errechnet wird und in einigen Sonderfällen auch nach den Herstellungskosten bzw. dem Verwaltungsaufwand. Gebührenpflichtiig ist auch die Ablehnung oder Zurücknahme eines Bauantrages. Checkliste für Ihren Bauantrag Bauantrag schriftlich in zweifacher Ausfertigung an das Bauordnungsamt der Stadt mit: Lageplan im Maßstab 1:1000 oder 1:500 Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten mit entsprechender Vermaßung Baubeschreibung mit folgenden Angaben: Eignungserklärung des Baugrundstückes für das Vorhaben Konstruktionsbeschreibung Nutzungserklärung Anlagen zur Wärmeversorgung Nachprüfbare Berechnung der bebauten Fläche Geschossflächenzahl Grundflächenzahl Rohbau- und Gesamtbaukosten umbauter Raum in Kubikmeter Wohnflächenberechnung Freiflächengestaltungsplan mit Bäumen und Bepflanzungsplan Lage der PKW-Stellplätze Nachweis der Standsicherheit (Statik) mit Unterschrift (Haftungsübernahme) durch einen Fachingenieur Wärme- und Schalldämmung Entwässerungsantrag mit: Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit allen zur Beurteilung wichtigen Eintragungen Grundrisse der einzelnen Gebäude mit allen Geschossen und der Darstellung der Entwässerungsgegenstände und Leitungen Schnitte durch Grund- und Anschlussleitungen Berechnung der bebauten und entwässernden sonstigen Flächen 21

23 ARCHITEKTURBÜRO ENTWURF PFALZRING 20 HUBERT GEIßLER PLANUNG BOBENHEIM-ROXHEIM BAULEITUNG TELEFON: TELEFAX: STEUERBERATER DIPL.KFM. HANS-MICHAEL WENZ ROBERT WENZ Frankenstr. 4 Im Gothenthal Frankenthal Rockenhausen Tel / u Tel /73 62 Telefax / wenzwenz@t-online.de Mathilde Haberkorn Bürozeiten: Mo./Di./Do Uhr Uhr Mi./Fr Uhr oder nach Vereinbarung Steuerberaterin Foltzring 6, Frankenthal Tel.: 06233/29470 o Fax: 06233/ Haberkorn.StB@t-online.de LOHNSTEUERHILFE BAYERN E.V. Unser Wissen für Ihr Recht Eine gute Nachricht von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.v. Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist seit 1.Juli 2000 erheblich erweitert. Wesentlich mehr Arbeitnehmer können nunmehr die Steuerberatung durch die Lohnsteuerhilfe Bayern e.v. in Anspruch nehmen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir künftig Arbeitnehmer und Rentner in folgenden Steuerrsachen beraten und Steuererklärungen erstellen: bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Pensionen bei Einkünften und Bezügen aus wiederkehrenden Leistungen und aus Unterhaltsleistungen bei Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und den sonstigen Einkünften (z.b. aus sogenannten Spekulationsgeschäften), wenn die Einnahmen aus diesen Einkunftsarten insgesamt ,- DM bzw ,- DM bei Verheirateten nicht übersteigen bei der Investitionszulage nach 3 und 4 InvZulG 1999 beim Kindergeld im Sinne des EStG bei der Eigenheimzulage Sie fühlen sich angsprochen? Wir beraten Sie gerne! Unsere Beratungsstelle ganz in Ihrer Nähe: Lohnsteuerhilfe Bayern e.v. Lohnsteuerhilfeverein Aug.-Bebel-Str Frankenthal Tel / Fax Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi 8-12 Uhr, Do.+Fr Uhr Uhr Für Sie auch im Internet unter Unsere kostenfreie Service-Nr.: /

24 Was macht... und was kostet? Der Immobilienmakler Der Immobilienmakler vermittelt Grundstücke, Eigentumswohnungen und Gebäude zwischen Käufern und Verkäufern.Er bietet Immobilien an,die zum Verkauf stehen und sucht für Interessenten geeignete Objekte. Eine Vermittlungsgebühr fällt an, wenn ein Kauf zustande kommt. Käufer und Verkäufer zahlen auf Basis der Kaufsumme einen festen Prozentsatz als Provision an den Makler. 4.2 Der Architekt Viele angehende Bauherren sind der Meinung, dass sie nur günstig und nach eigenen Vorstellungen bauen könnten, wenn sie möglichst viel selbst in die Hand nehmen. Das beginnt beim Bauantrag und reicht bis zur Endabnahme des fertigen Hauses. Bei der Fülle der Stationen, die ein Hausbau durchläuft, ist die Gefahr jedoch groß,daß der Bauherr schon vor dem ersten Spatenstich den Überblick verliert, ganz zu schweigen von Situationen, wenn es einmal hart auf hart kommen sollte. Um beim Hausbau möglichst sicher und reibungslos ans Ziel zu gelangen,ist ein umfangreiches Fachwissen und eine langjährige Erfahrung auf dem Bausektor erforderlich.der geeignete Partner für den Bauherrn ist deshalb der Architekt. Er berät den Bauherrn bereits beim Grundstückskauf und begleitet ihn fachkundig von Planungsbeginn bis zur Baufertigstellung. Trotz des Honorars, das jeder Architekt für seine Leistungen gemäß Honorarordnung (HOAI) verlangt, fährt der Bauherr mit einem Architekten unterm Strich meist günstiger, weil sich durch gezielte Planung und Vergabe der Bauleistungen erhebliche Baukosten sparen lassen. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist auch, dass der Architekt dem Bauherrn die Verantwortung für den Bau abnimmt und damit hilft, die ohnehin schon strapazierten Nerven des Bauherrn zu schonen. Wie findet man den richtigen Architekten? Der schnellste Weg führt immer über Bekannte oder über Bauobjekte in der näheren Umgebung, die ihnen besonders zusagen. Eine andere Möglichkeit wäre, Veröffentlichungen von Wettbewerbsergebnissen der Bausparkassen oder in den Fachzeitschriften zu verfolgen. Oder man verabredet sich ganz unverbindlich mit einem oder mehreren ortsansässigen Architekten zu einem Gespräch und lässt sich dessen Arbeiten zeigen. Schritte zur Zusammenarbeit Bevor es zum Vertragsabschluss kommt, muss der Architekt erst einmal die Vorstellungen, Wünsche und Lebensgewohnheiten des Bauherrn kennenlernen sowie neben dem augenblicklichen Raumbedarf auch die zu erwartenden Entwicklungen und Veränderungen in der Zukunft sowie die finanziellen und zeitlichen Vorstellungen.Andererseits soll sich der Bauherr darüber informieren, welche Beratungen und Leistungen der Architekt erbringen kann. Der erste Schritt einer konkreten Zusammenarbeit ist getan, wenn der Architekt alle notwendigen Grundlagen ermittelt hat. Dazu gehört eine Begehung des Grundstücks, an die sich die Erkundung der baurechtlichen Möglichkeiten (Bebauungsplan, Baumbestand, Denkmalschutz etc.) anschließt. In der nächsten Phase fertigt der Architekt die ersten Skizzen an. In ihnen werden die bisher geäußerten Wünsche des Bauherrn berücksichtigt sowie das Raumprogramm, die Erschließungsmöglichkeiten und die Einbindung in die 23

25 Was macht... und was kostet? 24 Wer bzw. was kostet wieviel? Immobilienmakler 3,42 % des Verkaufspreises Architekt Berechnung nach der»hoai Honorarordnung für Architekten und Ingenieure«, das sind 7 10 % der reinen Baukosten (ohne Grundstück und Nebenkosten) Bank bis zu 2 % Provision der Kreditsumme. Bereitstellungszinsen für nicht in Anspruch genommene Kredite Notar 1 bis 1,5 % der notariellen Kaufsumme Grunderwerbsteuer 2 % der notariellen Kaufsumme Handwerker Je nach individuellem Vertrag und Art der Leistung Umgebung. Sobald sich die Partner auch Gedanken über Konstruktion und Materialien sowie den Standard des Innenausbaus gemacht haben, kann der Architekt eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellen. Jetzt ist auch der Zeitpunkt für die schriftliche Fixierung des Architektenvertrages gekommen. Planungsablauf Ist der Bauherr mit dem Vorentwurf einverstanden, kann der Architekt in die Entwurfsplanung einsteigen,d. h.alle Pläne werden jetzt detailliert im Maßstab 1:100 ausgearbeitet. Die Pläne werden zusammen mit dem Bauantrag, der Baubeschreibung, dem amtl. Lageplan, einem Baumbestandsplan, dem Freiflächengestaltungsplan und dem Entwässerungsplan der Baubehörde zur Genehmigung vorgelegt. Wenn beim Behördenrundgang im Rahmen der Vorplanung keine größeren Schwierigkeiten auftauchen, empfiehlt es sich,danach sofort mit der Aus- führungsplanung zu beginnen. Damit werden alle späteren Bauschritte sowie die Ausstattung so konkretisiert, dass die Handwerker nach diesen Planungsunterlagen arbeiten können. Anhand der Ausführungsplanung können außerdem die Baumassen als wesentlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibungen und Kostenangebote ermittelt werden. Die Leistungsverzeichnisse bieten die Voraussetzung, vergleichbare Kostenangebote von einzelnen Firmen für die jeweiligen Gewerke zu erhalten. Danach vergibt der Bauherr in Übereinstimmung mit dem Architekten die einzelnen Arbeiten an Firmen seiner Wahl. Sobald der Bauantrag genehmigt ist, kann mit dem Bauen begonnen werden. Der Architekt hat einen Terminablaufplan erstellt und die Handwerker an Ort und Stelle eingewiesen. Er überwacht die Ausführung und fertigt bei der Bauabnahme ein Protokoll an, wobei eventuell noch vorhandene Mängel festgehalten und die Nachbesserungsfristen vereinbart werden. Parallel zum Baugeschehen sind Teil- und Schlussrechnungen zu prüfen, die Gewährleistungsfristen entsprechend den Abnahmen festzulegen und die Zahlungen durch den Auftraggeber zu veranlassen.

26 Was macht... und was kostet? 4.3 Die Bank Abzüglich Ihres Eigenkapitals und der Eigenleistungen,die Sie einbringen können, benötigen Sie für die Finanzierung Ihrer Immobilie Fremdkapital. Entweder Sie verfügen über zuteilungsreife Bausparverträge in entsprechender Höhe oder Sie nehmen einen Kredit bei einer Bank auf. Die Bank bewertet Ihre Immobilie und gibt Ihnen je nach finanzieller Situation bis zu 60% des Immobilienwertes einen Hypothekenkredit ersten Ranges. Das bedeutet,dass dieser Kredit im Falle einer späteren Zwangsversteigerung wegen Zahlungsunfähigkeit zuerst bedient werden muss. Weitere Kredite auf eine Hypothek zweiten Ranges bis zu weiteren 20% bis 40% des Immobilienwertes können bei entsprechenden finanziellen Verhältnissen oder Vermietung des Objektes gewährt werden. Am sichersten ist die Finanzierung, wenn Sie ca.20% Eigenkapital besitzen. 4.4 Der Notar Der Kaufvertrag wird vom Notar ausgearbeitet.er klärt den Käufer über die Eintragungen im Grundbuch auf und prüft die Eigentumsverhältnisse. Dies sind beispielsweise Belastungen der Immobilie durch eine Grundschuld oder Rechte Dritter wie Geh- und Fahrrechte oder Vorkaufsrechte. Immobilien müssen laut 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches durch einen notariellen Kaufvertrag gekauft werden. Der Notar erläutert Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag. Er muss den schwächeren Vertragspartner vor Nachteilen schützen und beide Parteien belehren. Erst wenn der Käufer die Auflassungsvormerkung erhalten hat, wird der Kaufpreis fällig. Die Auflassungsvormerkung ist ein Sicherungstitel für den Käufer und eine Art Reservierung. Nach termingerechter Zahlung kann der Käufer die Umschreibung auf sich verlangen, auch wenn der Verkäufer mittlerweile in Konkurs gegangen ist. Rechtlich ist das Eigentum erst mit dem Eintrag ins Grundbuch übertragen. 4.5 Der Handwerker (Was ist VOB?) Bei Arbeiten an Bauwerken oder bei individuellem Einbau von Gegenständen in ein Haus kann man die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) dem Vertrag zugrunde legen. Die VOB dient als Grundlage für die Ausgestaltung von Bauverträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie sichert eine gerechte Abwägung der beiderseitigen Interessen zu. Wird einem Vertrag über Bauleistungen nicht die VOB zugrunde gelegt, so gilt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Zu beachten ist u. a. auch das AGB-Gesetz, in dem Regelungen über die allgemeinen Geschäftsbedingungen normiert sind. Ein wesentlicher Unterschied zwischen VOB und BGB besteht z.b. in der Dauer der Gewährleistungsfristen. Nach VOB beträgt die Gewährleistung zwei Jahre, nach BGB fünf Jahre. Beim Hausbau ist letztere Regelung auf jeden Fall günstiger, weil sich kritische Schäden z. B. durch Feuchtigkeitseinwirkung erfahrungsgemäß meist erst nach einigen Jahren zeigen. Schwarzarbeit Wer Bauarbeiten von Schwarzarbeitern durchführen lässt,kann grundsätzlich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung stellen. Eventuell bestehende Verträge werden wegen Gesetzesverstoß nichtig.erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, so ist der Auftraggeber allein verpflichtet, für die Arzt- und Krankenhauskosten aufzukommen. Schließlich droht ihm noch eine hohe Geldbuße, wenn nachgewie- 25

27 Wir machen das Bauen kinderleicht Elektro Baumann Kanalstraße Frankenthal Tel / Fax / Baumann.Elektro@t-online.de Bauen heißt Phantasie entwickeln, Pläne machen, Ideen neuen Raum geben. Wir von Raab Karcher Baustoffe unterstützen Sie dabei. Bei uns finden Sie alles rund ums Bauen. Angefangen von der professionellen Beratung über eine riesige Auswahl bis zum Lieferservice helfen wir Ihnen, Ihren Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen. Übrigens: Lernen Sie auch unser Naturbaustoffprogramm kennen geprüft und zertifiziert vom eco- Umweltinstitut. Vom Keller bis zum Dach, für alles einen kompetenten Ansprechpartner. Wir tun mehr als Sie erwarten. Raab Karcher Baustoffe GmbH Industriestraße Ludwigshafen Tel. 0621/ Fax 0621/ In der Köst Bobenheim-Roxheim Tel / Fax 06239/ Rehhütter Straße Waldsee Tel /51913 Fax 06236/1213

28 Pressemitteilung Gesünder leben und die Umwelt schonen Bauen und Wohnen mit Naturbaustoffen Ludwigshafen, 19. Dezember 2001 Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, Bodenbeläge, die nicht ausdünsten und Farben auf pflanzlicher Basis immer mehr Verbraucher achten darauf, dass die verwendeten Baumaterialien für Mensch und Umwelt unschädlich sind. Naturnah bauen und wohnen liegt im Trend. Das Marktangebot an sogenannten Öko-Baustoffen ist entsprechend umfangreich und selbst für den Fachmann ist kaum erkennbar, welche Produkte tatsächlich das erfüllen, was das Etikett vollmundig verspricht. Gefragt ist eine sinnvolle Orientierungshilfe, die den Verbraucher dabei unterstützt, seinen Wunsch nach einem gesunden Leben im Einklang mit der Natur zu verwirklichen. Der führende Baustoff-Fachhändler, Raab Karcher Baustoffe, bietet dazu ein Vollsortiment an zertifizierten Naturbaustoffen. Sie entsprechen den neuesten Erkenntnissen in der Ökologie und Baubiologie, sind gesundheitlich unbedenklich und absolut umweltverträglich. Diese Naturbaustoffe ermöglichen es, ein komplettes Ökohaus zu bauen vom Keller bis zum Dach. Gemeinsam mit einem der renommiertesten Umweltinstitute wurden die ökologischen und baubiologischen Prüfkriterien entwickelt. Während Raab Karcher ausschliesslich prüft, ob die Naturbaustoffe bautechnisch genauso geeignet sind, wie konventionelle Baumaterialien, verantwortet das Institut den gesamten Prüfprozeß und garantiert damit sowohl die Unabhängigkeit der Prüfung als auch die strikte Einhaltung der Kriterien. Diese sind herstellerunabhängig ein zentraler Faktor in punkto Glaubwürdigkeit; der Prüfkatalog ist verbindlich, für die Öffentlichkeit transparent und nachprüfbar. Die Vergabe ist auf drei Jahre beschränkt, währenddessen finden jährliche Kontrollen statt. Damit haben die Verbraucher die Sicherheit, dass alle Baustoffe, die mit dem Raab Karcher Naturbaustoff- Siegel in den Kategorien sehr gut / gut / geeignet, ausgezeichnet sind, ein strenges Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Qualifizierte Fachberater für Naturbaustoffe stehen für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen unter: Hintergrundinformation Raab Karcher Baustoffe ist mit über Mitarbeitern in über 300 Niederlassungen im In- und Ausland einer der bedeutendsten Baustoff-Fachhändler in Europa. Als Vollsortimenter und Baudienstleister versorgt das Unternehmen die Bauwirtschaft über ein großflächiges, eng geknüpftes Niederlassungsnetz mit Systemlösungen für den Hoch- und Tiefbau, den trockenen Innenausbau, für Dächer und Fassaden. Integrierte Beschaffungsdienstleistung für Großkunden, Systemlösungen mit Vollsortiment und Service für alle Gewerke, lokales und regionales Vertriebsmanagement für Handwerker und Semiprofis sowie ein flächendeckendes Ausstellungsnetz gehören zur Dienstleistungspalette. Seit Januar 2000 ist Raab Karcher Baustoffe ein Unternehmen der Saint-Gobain S.A., Paris. Mit einem Umsatz von 23 Milliarden Euro und Mitarbeitern in 45 Ländern gehört die Saint-Gobain-Gruppe zu den 100 größten Konzernen der Welt. Die drei Hauptgeschäftsbereiche sind Glas, Hochleitungswerkstoffe und Bauprodukte. Der Baufachhandel macht mehr als ein Drittel der Geschäftstätigkeit aus; in Europa ist die Gruppe in diesem Bereich bereits Marktführer. Die Aktien der Saint-Gobain-Gruppe werden an 12 europäischen Börsen gehandelt. Pressekontakt Raab Karcher Baustoffe GmbH Industriestraße Ludwigshafen Tel.: 0621/69050 Fax: 0621/ ludwigshafen@rkbau.de

29 Häuser stark wie unsere Wand! DIE NiedrigstEnergie- MEHRWERT OHNE AUFPREIS!! Architektur in Holz & Stein auf Stein EXKLUSIV bei RENOLIT HAUS MASSIVWAND Hoher Energiespar-Effekt: 4,9 Liter Heizöl/m 2 Wfl. im Jahr Optimaler Wärmeschutz: k w =0,16 Höchste Sicherheit: F90-A Brandschutzklasse unbrennbar Güteklasse A: 40 cm MassivWand Unser Komplettservice rund um Ihre Immobilie! Mit uns können Sie bauen kaufen verkaufen renovieren! Bauen Sie auf diese Vorteile: Sondertilgungen nach Vereinbarung möglich keine Bearbeitungsgebühren keine Wertschätzungsgebühren keine Teilauszahlungszuschläge günstige Konditionen und ein gebührenfreies Girokonto Der Immobilien Service Kauf oder Verkauf günstig und schnell mit unseren starken Immobilienpartnern RENOLIT HAUS GmbH Kirschgartenweg Worms Tel.: Fax: Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 9 bis 18 Uhr, Sa. u. So. 10 bis 17 Uhr. Internet: Info@renolit-haus.de Sparda-Bank Mainz eg, Geschäftsstelle Frankenthal, August-Bebel-Str ,Tel

30 Die Bauausführung 5 sen werden kann, dass er sich durch Schwarzarbeit in erheblichem Umfang wirtschaftliche Vorteile verschafft. Um jedes unnötige Risiko bei der Auftrags- vergabe zu vermeiden, sollte sich der Bauherr in Zweifelsfällen die Handwerkskarte zeigen lassen oder bei der zuständigen Handwerkskammer nach der Eintragung in die Handwerksrolle fragen.dort werden auch alle weiteren Fragen zum Thema Schwarzarbeit beantwortet. 5.1 Rechte und Pflichten des Bauherren Bauausführung Bei der Ausführung des Bauvorhabens übernimmt der Bauherr verschiedene Verpflichtungen. Jedem Bescheid sind Bedingungen, Auflagen,Vorbehalte oder Hinweise beigefügt, die vom Bauherrn beachtet werden müssen. Der Beginn, die Unterbrechung, die Rohbaufertigstellung und die abschließende Fertigstellung ist dem Bauordnungsamt jeweils vorher mitzuteilen. Der Baugenehmigung sind jeweils entsprechende und vorbereitete Formulare beigefügt. Sofern öffentliche Straßenflächen für die Durchführung der Baumaßnahme in Anspruch genommen werden oder eine Absperrung errichtet werden soll,muss hierfür eine Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt eingeholt werden,ebenso eine Aufbruchgenehmigung, wenn in öffentliche Flächen eingegriffen werden muss. 5.2 Neue Baustellenverordnung Seit dem 1. Juli 1998 ist die neue Baustellenverordnung in Kraft. Doch auf kaum einer Baustelle sind die Auswirkungen zu erkennen, obwohl sie theoretisch sehr einschneidende Konsequenzen für das Baugeschehen hat. Hauptpunkt der Verordnung ist, dass für jede Baumaßnahme, bei der mehr als zwei Unternehmer beauftragt sind oder die voraussichtlich über 500 Arbeitstage, verteilt auf die Beschäftigten, umfasst, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator durch den Bauherrn zu bestellen ist. Damit betrifft diese Verordnung auch den privaten Eigenheimbau, nicht nur öffentliche, industrielle und gewerbliche Großprojekte. Der Bauherr sollte schon vor der Planung eines Um-, An- oder Neubaues darauf achten, ob ein solcher Koordinator notwendig ist. Seine Hinweise und Tipps können Auswirkungen auf Entwurf und somit Kosten des Bauwerks haben. Mit dieser Verordnung sollen Absprache und Zusammenarbeit der einzelnen Unternehmer erfolgen. Das Gefährdungspotential sollte minimiert und damit die Unfallrate gesenkt werden. Die Folgen wären eine Reduzierung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung im Bauwesen und damit eine Senkung der Baukosten. Die Planung gemeinsam genutzter Sicherungseinrichtungen durch alle beteiligten Handwerker führt zu Einsparungspotentialen, welche das Honorar der Koordination wettmachen und teilweise sogar übersteigen. In der nächsten Zeit wird sich zeigen, ob die bisher verbreitete Arbeitsmethodik auf Baustellen noch weiterhin Bestand hat oder ob sich eine bessere unfallverhütende Erstellung von Gebäuden durchsetzt. Die so genannten SiGe-Koordinatoren werden von der 29

31 Die Bauausführung 30 Vereinigung der Koordinatoren e.v. Bau-Atelier ausgebildet und für jedes Bauvorhaben zur Verfügung gestellt. Bei einem Einfamilienhaus bis E wird für die Erstellung der Vorankündigung des SiGe-Planes und der Unterlage ein Pauschalhonorar in Höhe von E berechnet. Dazu kämen eventuelle Baustellenbesuche, die auf Stundenbasis abgerechnet werden. Sorgt der bauleitende Architekt für die Einhaltung des SiGe- Planes sind Baustellenbegehungen allerdings nicht erforderlich. 5.3 Baubiologisch bauen Der Trend zu gesünderem Bauen ist unverkennbar. Die Gesundheitsgefährdung durch Baumaterialien und Bauweisen ist in den letzten Jahren stark diskutiert worden. Hier konnten immer häufigerwirkungen nachgewiesen werden, die das Wohlbefinden der Bewohner deutlich beeinträchtigen oder gar gesundheitsschädlich sind. Das verstärkte Interesse der Öffentlichkeit gilt heute vor allem drei Gruppen von Baustoffen: 1.) Schweb- und Faserstoffe aus bestimmten Materialien (Asbestfasern oder künstliche Mineralfasern) 2.) Chemische Substanzen in Baustoffen (z. B. Formaldehyd in Spanplatten, Dämmstoffen, Belägen, Tapeten; PCP und Lindan in Holzschutzmitteln; Lösungsmittel in Farben, Lacken, Klebern etc.) 3.) Strahlenexposition aus Baustoffen, z. B. Radon und seine Folgeprodukte. Gesundheitliche Beeinträchtigungen konnten sich vor allem deshalb einstellen, weil zum einen lange Zeit die Wirkungszusammenhänge mancher gefährlicher Stoffe nicht bekannt waren und zum anderen gerade im Hobbyund Heimwerkerbereich bei der Anwendung und Verarbeitung von Baustoffen manche Regeln nicht beachtet wurden, die dem»profi«vertraut sind. Beim biologischen Bauen wird diese Linie weiterverfolgt, indem man sich verstärkt wieder den altbewährten Materialien wie Ziegel, Holz, Naturstein, Kalk etc. zuwendet. Bauen mit Naturstoffen Dies gilt sowohl für den Rohbau,bei dem die Mauern wieder aus Ziegelsteinen gebaut und die Dächer mit Ziegelplatten gedeckt werden, als auch für den Innenausbau,bei dem Holzverkleidungen und Bodenbeläge aus Holz, Wolle, Keramik oder Linoleum verwendet werden. Glas Glas ebenfalls ein reines Naturprodukt ist zu einem der dominierenden Baustoffe geworden. Je höher der Glasanteil an der Fassadenfläche ist, desto größer ist auch der Gewinn an Licht, Sonne und Sonnenwärme für alle zum Süden orientierten Räume. Dadurch eröffnet sich eine neue Dimension des Wohnens mit der Behaglichkeit, gesteigertem Wohlbefinden und höherer Lebensqualität.Zudem spart die natürliche Heizkraft der Sonne Heizkosten. Wo sich die Öffnung der Südfassade baulich nicht durchsetzen lässt, empfiehlt sich der Anbau eines Wintergartens.Damit lässt sich der Wohnbereich erweitern und eine ideale Übergangszone zwischen Innen und Außen schaffen. Wärmedämmung und Wärmeerzeugung Zur konsequenten Umsetzung der Baubiologie gehört der Umweltschutz. Zu den wirksamsten Maßnahmen zählen hier eine verstärkte Wärmedämmung und eine energiesparende Hausheizung. Der Einbau dichter Isolierglasfenster, eine optimale Wärmedämmung der Außenhülle, und der Ein-

32 Die Bauausführung satz alternativer Techniken helfen den Energieeinsatz und die Schadstoffbelastungen zu reduzieren. Wer einen gasbetriebenen Brennwertkessel einbaut, schont auf längere Sicht seine Geldbörse und die Umwelt.Wer dazu noch Sonnenkollektoren installieren lässt, die das Warmwasser in der wärmeren Jahreszeit ausschließlich mit Hilfe der Sonnenwärme bereitstellen, beweist, dass er den Umweltschutz ernst nimmt und dafür vorübergehend auch Mehrkosten in Kauf nimmt. Derzeit werden in einem Einfamilienhaus 80% des Gesamtenergiebedarfs für die Heizung benötigt. Sparmaßnahmen in diesem Bereich sind daher besonders effektiv. Streng genommen müssten alle Anlagen, die vor 1979 gebaut wurden, modernisiert werden. Hauptursache der schlechten Energieausbeute und damit einer erhöhten Umweltbelastung ist der geringe Wirkungsgrad veralteter Heizkessel. Erhebliche Wärmemengen verlassen das Haus ungenutzt über den Schornstein. Diese Abgasverluste können durch moderne Heizkessel beträchtlich verringert werden. Damit mindern sich auch Schadstoffe wie Schwefeldioxyd. Die Kohlendioxydproduktion ist Hauptverursacher des Treibhauseffektes! Nicht zuletzt spart eine umweltfreundliche Feuerungsanlage unmittelbar auch Öl oder Gas und damit Geld. Jeder Anlagenbesitzer kann sich anhand der Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegers selbst ein Bild über den Zustand seiner Anlage machen. Im Messprotokoll muß beispielsweise immer die Rußzahl angegeben sein. Ist sie größer als 0, zeigt dies einen Niederschlag unverbrannter Kohlenstoffe an. Die Verbrennung ist also nicht vollständig, eventuell entsteht sogar giftiges Kohlenmonoxyd. Außerdem behindert Ruß den Wärmeübergang vom heißen Rauchgas in Heizwasser. Mitte des Jahres 2002 tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Sie stellt für die Zukunft hohe Anforderungen an die Ausstattung von Gebäuden zur Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs. Weitere wichtige Hinweise und Empfehlungen erhalten Sie nicht nur durch die für Sie tätigen Baufachleute sondern auch i.r. einer Beratung bei den Stadtwerken Frankenthal (siehe Anhang). 5.4 Abfallwirtschaft Grundsätze, rechtliche Grundlagen Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und das untergesetzliche Regelwerk (Verordnungen) zum Gesetz sowie die TA Siedlungsabfall sind das rechtliche Instrumentarium für eine umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Abfällen. In seinem Anwendungsbereich erfasst das KrW-/AbfG sowohl Abfälle zur Beseitigung als auch Abfälle zur Verwertung.Abfälle werden hierzu unterschieden nach besonders überwachungsbedürftige, überwachungsbedürftige und nicht überwachungsbedürftige. Im KrW-/AbfG werden die Abfallerzeuger und -besitzer verpflichtet, angefallene Abfälle in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie zu verwerten. Diese Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sind auch für Bauabfälle anzuwenden. Der Abfallvermeidung,Schadstoffminimierung und stofflichen Verwertung von Bauabfällen kommt aus Gründen des Umweltschutzes besondere Bedeutung zu. Die Verwertung von Bauabfällen hat ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen. Es sind alle einschlägigen öffentlichrechtlichen Vorschriften sowie die 31

33 Mobil- und Raupenbagger Rad-, Kompakt- und Baggerlader Teleskopen Hydraulische Krane Schnellmontage- und Citykrane Baumaschinen Baugeräte Mietservice Geländegängige Transportfahrzeuge Brecher- und Siebanlagen Bauwerkzeuge und -Geräte Mietservice Industriestraße Frankenthal Telefon / Dienstleistungen für Kommunen und Entsorgungsgesellschaft mbh Stadtreinigung Containerservice Entsorgung Recycling Umweltschutz Sauberkeit und Service können so einfach sein......wenn Sie den richtigen Partner wählen Industriestr Frankenthal Tel / Fax Heizung Sanitär Spenglerei Wärmepumpen + Solartechnik Beratung Planung Montage + Kundendienst KOCH Wasser & Wärme Tel.( ) Telefax ( ) Freinsheimer Str Frankenthal Peter Irmer und Sohn GmbH Industrieanstriche Tankstellenrenovierungen Schallschluckdecken-Montage Trockenbau MALERBETRIEB Weinbietring Frankenthal/Pfalz Telefon /27172 Telefax / Willy Leidig GmbH & Co. KG Ihr Partner seit 1927 Erd- und Abbrucharbeiten Sand Kies Filterkies Bauschutt-Recycling Transporte Schutt- und Abfallcontainer Seit 1964 Industriestraße Frankenthal/Pfalz Tel.: /72134/35 Fax: /72195

34 Die Bauausführung naturwissenschaftlich-technischen Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen einzuhalten. Im Folgenden sind die wichtigsten Verordnungen für den Bauabfallbereich genannt: Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen BestbüAbfV Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung BestüVAbfV Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs EAKV Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise NachwV Begriffsbestimmungen Bei Neubau, Um- und Ausbau, Sanierung, Modernisierung, Renovierung und Abriss von Bauwerken im Hochund Tiefbau kann ein breites Spektrum an Bauabfällen anfallen: Natursteine, Ziegel- und Bimsmauerwerk Dachziegel Beton- und Straßenaufbruch Bodenaushub Holz: Fachwerk, Dachstuhl, Dachlatten bzw. Schalung, Balkendecken, Wandbekleidung, Fußböden, Treppen, Fenster und Türen... Holzwerkstoffe: Sperrholz und Spanplatten, Holzwolle Leichtbauplatten, Hausrat... Stahlbeton: Geschossdecken, Wände... Putz FE-Metalle: Geländer, Rohre, Heizung, Sanitär, Stahlträger... NE-Metalle:Dachrinnen,Beschläge, Kabel mit Isolierungen... Glas: Fenster, Türen, Glasbausteine... Fliesen: Fußböden,Wandbekleidungen Kunststoffe: Bodenbeläge, Elektroinstallation,Verpackungsmaterial Papier: Tapeten, Tapetenreste tlw. mit Anhaftungen, Verpackungsmaterial Problemabfälle:Farb- und Lackreste mit Lösemittel,asbesthaltige Produkte, Leuchtstoffröhren, sonstige Problemabfälle Nach der EAK-Verordnung werden die Bauabfälle in folgende Gruppen gegliedert: Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) EAK-Code EAK-Gruppe 1701 Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Materialien auf Gipsbasis 1702 Holz, Glas und Kunststoff 1703 Asphalt, Teer und teerhaltige Produkte 1704 Metalle 1705 Erde und Hafenaushub 1706 Isoliermaterial 1707 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Für den Baubereich relevante Auszüge aus der BestüVAbfV und der BestbüAbfV Überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung EAK -Code EAK-Gruppe Beton Ziegel Fliesen und Keramik Baustoffe auf Gipsbasis Asphalt teerhaltig Teer und teerhaltige Produkte Hafenaushub 33

35 Die Bauausführung Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Gemischte Siedlungsabfälle Besonders überwachungsbedürftige Abfälle EAK-Code EAK-Gruppe Teil Isoliermaterial,das freies Asbest enthält Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze Teil D1 Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Baustoffe auf Gipsbasis oder Asbestbasis mit schädlichen Verunreinigungen D1 Holz, Glas und Kunststoff mit schädlichen Verunreinigungen D1 Bodenaushub,Baggergut sowie Abfälle aus Bodenbehandlungsanlagen mit schädlichen Verunreinigungen D1 anderes Isoliermaterial mit schädlichen Verunreinigungen Die 40 bis 48 KrW-/AbfG bestimmen, unter welchen Bedingungen über Beseitigung und Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen, überwachungsbedürftigen und nicht überwachungsbedürftigen Abfällen Nachweise zu führen sind. Erde und Hafenaushub (Bodenaushub) Zu Bodenaushub wird außer anstehenden Erd- und Gesteinsschichten auch Mutterboden (Oberboden) gezählt. Mutterboden ist die oberste Schicht des Bodens, die neben anorganischen Stoffen, wie Kies-, Sand-, Schluff- und Tongemischen, auch Humus und Bodenlebewesen enthält. Für die umweltverträgliche Wiederverwendung von Bodenaushub sind keine Aufbereitungsmaßnahmen erforderlich. Bodenaushub sollte möglichst nah am Anfallort wiederverwendet werden. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Materialien auf Gipsbasis (Bauschutt) Diese Abfallfraktion ist ein mineralisches Abfallgemisch, das bei Bau-, Sanierungs- und Abrissmaßnahmen an- fällt.bei entsprechender Sortierung auf der Baustelle kann diese Abfallart in Bauschuttrecyclinganlagen aufbereitet werden. Unter Berücksichtigung der geltenden technischen Vorschriften können die Recyclingbaustoffe in der Bauindustrie teilweise Naturbaustoffe ersetzen. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Gemischte Bau- und Abbruchabfälle enthalten feste mineralische Stoffe, Holz, Metalle, Bauchemikalien und -zubehör sowie Verpackungsreste und hausmüllähnliche Bestandteile. Aufgrund der Heterogenität ist die Aufbereitung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen technisch aufwendiger als bei mineralischem Bauschutt. Eine vollständige Sortierung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen ist bisher nur mit manuellem Einsatz möglich. Leichtfraktionen können abgesaugt oder ausgewaschen werden, Pappe, Kunststoffe und Holz müssen für eine sortenreine Verwertung von Hand aussortiert werden. Asphalt,Teer und teerhaltige Produkte (Straßenaufbruch) Zum Straßenaufbruch zählen unter anderem folgende Baureststoffe:

36 Die Bauausführung bituminöse oder hydraulisch gebundene Stoffe teerhaltige Stoffe teerhaltiger Straßenaufbruch Teerhaltiger Straßenaufbruch fällt beim Ausbau aus Straßen an, die überwiegend in den 40er und 50er Jahren unter Verwendung von Straßenteer als Bindemittel befestigt wurden. Teer (auch Pech genannt) entsteht bei der Aufarbeitung von Steinkohle und enthält einen relativ hohen Anteil von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Da diese Stoffe bei der Verarbeitung, Rückgewinnung und erneutem Einbau auftreten können, ist es notwendig. dass teerhaltiges Straßenaufbruchmaterial und sonstige teerhaltige Produkte speziellen Lagerungs- und Aufbereitungsvorschriften unterliegen. Bitumen, das bei der Aufarbeitung von Erdöl gewonnen wird, besteht aus kolloiddispersen Lösungen von Asphalten und Erdölharzen in einer homogenen, überwiegend aus Kohlenwasserstoffen zusammengesetzten öligen Phase. PAK sind nur in Spuren enthalten. Asphalt Die Verwertung von Altasphalt beim Straßenneubau ist Stand der Technik. Die Aufbereitung in den Asphaltmischanlagen bereitet aufgrund der Homogenität keine Schwierigkeiten. Isoliermaterial In der Bauindustrie fallen diverse Isoliermaterialien an, wie Glas- und Steinwolle, Dachpappe... Die Entsorgung und das Nachweisverfahren über die ordnungsgemäße Entsorgung von Asbest und asbesthaltiger Produkte, die zur Isolation, zum Feuerschutz, als Dichtungsmaterial oder als Dämmmaterial Anwendung fanden wird in speziellen Vorschriften und der Nachweisverordnung NachwV geregelt. Abfallvermeidung Der Bauherr sollte grundsätzlich seinen Baustoffbedarf sorgfältig planen, damit möglichst wenig Abfälle anfallen. Das spart Entsorgungs- und Baukosten sowie organisatorischen Aufwand. Übriggebliebene Baustoffe, wie Bodenaushub, Natursteine können zur Gestaltung des Grundstückes genutzt werden. Baureststoffe können auch verkauft, getauscht oder verschenkt werden. In Rheinland-Pfalz ist eine Boden- und Bauschuttbörse eingerichtet. Sie richtet sich sowohl an private Bauherren als auch an Bauunternehmer, an Architekten und Ingenieure, an Recyclingund Entsorgungsunternehmen, an Landwirte usw. Über die Boden- und Bauschuttbörse können derzeit kostenlos Bauabfälle, wie Bodenaushub, nicht aufbereiteter Bauschutt und Straßenaufbruch, mineralische Recyclingbaustoffe sowie Baureststoffe (Holz, Metall, Dämm-Material) landesweit bzw. länderübergreifend angeboten und gesucht werden.neben Rheinland-Pfalz nehmen derzeit Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen an der Börse teil. Die Boden- und Bauschuttbörse ist im Internet zu finden. Die Adresse lautet: (ALOIS: Abfall-Online-Informations-System) Wenn kein eigener Internet-Anschluss verfügbar ist, hilft das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Amtsgerichtsplatz Oppenheim Tel.: / Fax: / weiter. 35

37 INGENIEURBÜRO Gotthilf-Salzmann-Str Frankenthal Tel Fax PLANUNG STATIK BAULEITUNG HELMUT JANZ Dipl.Ing. FRANKENTHAL Wir arbeiten zusammen Steuerberaterin Gudrun Jaschek Ihre steuerliche Planung für Neu- und Umbau Erbschaft- und Schenkungsteuer Baufinanzierung Frankenthaler Strasse 53, Frankenthal , Fax gudrun.jaschek@t-online.de UNTERNEHMENSGRUPPE SCHMIETENKNOP WEINBIETRING 2, FRANKENTHAL TELEFON: (06233) PROJEKTENTWICKLUNG PLANUNGSBÜRO FACILITY-MANAGEMENT Ingenieurbüro Ebert Dipl.-Ing. Heinz-Günter Ebert Fachplanung und Fachberatung in Energiewirtschaft Starkstromtechnik Schwachstromtechnik Blitzschutz Heizung Lüftung Sanitär Am Kanal Frankenthal Telefon / Telefax / Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Hans-Peter Preuß Ingenieurbüro Blasius Beratende Ingenieure Planung Bauleitung Vermessung Wasser Abwasser Landespflege Verkehrswesen Hochbau Konstr. Ing. Bau Wormser Straße Frankenthal Tel /94 43 Fax 06233/26516 Falterstr. 14 D Frankenthal Tel Fax blasius-ib@gmx.de

38 Die Bauausführung Abfallverwertung Ein ökologisch und ökonomisch günstiger Weg zur Verwertung von Bauabfällen ist der frühestmögliche Einsatz detaillierter Getrenntsammelsysteme (kontrollierter Rückbau) an der Anfallstelle. Schadstoffbelastete Bauabfälle sind getrennt zu erfassen und einer weitergehenden Behandlung und Entsorgung zuzuführen. Für die Herstellung qualitativ hochwertiger, marktfähiger Recyclingbaustoffe sind sortenreine Wertstoffe die entscheidende Voraussetzung. Ausreichende Stellflächen für die verschiedenen Abfallbehältnisse sind rechtzeitig einzuplanen. Die an dem Bau beteiligten Baufirmen und Handwerksbetriebe sollten vertraglich zur Abfalltrennung verpflichtet werden. Eine effektive Qualitätsüberwachung und Kontrolle der Abfalltrennung vor Ort und die ordnungsgemäße Entsorgung ist eine unerlässliche Voraussetzung um hohe Beseitigungskosten zu vermeiden. Die gesamte Entsorgungslogistik kann an einem Entsorgungsfachbetrieb federführend übertragen werden. Der Entsorger bündelt Fachkompetenz und koordiniert die notwendigen Aufgaben zur Beratung,Bauabfallerfassung,Transport sowie der Verwertung/Beseitigung. Darüber hinaus sorgt der Entsorgungsfachbetrieb für alle notwendigen Verwertungs- oder Entsorgungsnachweise. In der Stadt Frankenthal angefallene Bau- und Renovierungsabfälle in haushaltsüblichen Mengen können während den Öffnungszeiten im Wertstoffcenter abgegeben werden. Die Gebühren richten sich nach der Abfallart und dem Volumen. Auskünfte zu allen Abfallfragen erteilt die Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) Betriebsamt Sparte Abfallwirtschaft/Straßenreinigung Ackerst Frankenthal unter folgenden Telefonnummern: Zentrale: Fax: Abfallberatung: , , Spartenleitung: Kanalanschluss Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt liegenden Grundstückes, das an eine Straße mit einer betriebsfertigen Straßenkanalleitung unmittelbar angrenzt, kann verlangen, dass das Grundstück an diese Kanalleitung angeschlossen wird (Anschlussrecht). Außerdem ist jeder Eigentümer verpflichtet, wenn, wie vor beschrieben, ein öffentlicher Straßenkanal vorhanden ist, sein Grundstück anzuschließen oder anschließen zu lassen (Anschlusspflicht). Geltende Entwässerungssatzung der Stadt Frankenthal vom Zur Grundstücksentwässerungsanlage gehören sämtliche Einrichtungen eines Grundstücks, die dem Beseitigen und Ableiten des Abwassers dienen. Hierzu gehört auch die Anschlussleitung. Als Anschlussleitung gilt der Teil der Grundstücksentwässerungsanlage,der in der öffentlichen Straße, Grünstreifen, Rad- und Gehweg verlegt ist, und diese mit dem in der Straße verlegten Kanal verbindet. Eigentümer bebauter Grundstücke sind verpflichtet, auf ihre Kosten die zur Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Hauptkanal) erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und ihre 37

39 Die Bauausführung 38 Grundstücke an die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt anzuschließen. Gegen Rückstau des Abwassers aus dem öffentlichen Straßenkanal hat sich jeder Grundstückseigentümer nach den anerkannten Regeln der Technik bzw. einschlägigen DIN-Vorschriften (DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke ) zu schützen. Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberfläche an der Anschlussstelle zuzüglich 20 cm unterhalb derer Entwässerungseinrichtungen die auf den Grundstücken gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu sichern sind. Kanaldaten, wie Höhen, Rohrdurchmesser, Rohrmaterial, Lage usw. können bei der Tiefbauabteilung der Stadt Frankenthal eingeholt werden. Auskünfte bzw. Maßnahmen über Rückstausicherung können ebenfalls bei der Tiefbauabteilung eingeholt werden. Schutz gegen aufsteigendes und drückendes Grundwasser Jeder Grundstückseigentümer, der ein Gebäude errichten will,ist verpflichtet, sich über die geologischen und hydrologischen Baugrundverhältnisse auf der potentiellen Baufläche zu informieren. In der Regel wird er seinen Architekt damit betrauen und das zuständige Bauamt befragen. Der Grundwasserstand im vorderpfälzischen Raum ist bekanntlich starken Schwankungen unterworfen. Um spätere Probleme durch eindringendes bzw. aufsteigendes Grundwasser zu vermeiden, sollte jeder Bauherr in Abstimmung mit seinem Architekten ggf. geeignete bauliche Maßnahmen Abdichtungen gegen aufsteigendes oder drückendes Grundwasser vorsehen. Merkblatt Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz 70 Keller mußte die Feuerwehr leerpumpen oder ähnliche Sätze findet man immer wieder in Zeitungsberichten über Wolkenbrüche oder die Folgen heftiger Gewitterregen in besiedelten Gebieten. Keller und andere tiefliegende Räume werden überflutet, weil manches Haus noch immer nicht genügend gegen Kanalrückstau gesichert ist. Hierdurch entstehen dem Hauseigentümer oft sehr große Schäden. Dabei kann er sie vermeiden,wenn er sein Haus entsprechend den heutigen technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften gesichert hat. Zudem ist er nach geltendem Recht für alle Schäden haftbar, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Entwässerungssatzung und in den Vorschriften DIN 1986 Grundstücksentwässerungsanlagen. Das Kanalnetz einer Stadt oder einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation würden sonst so groß und so teuer werden,dass die Bürger,die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden.deshalb muss bei solchen starken Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die GrundstücksentwässerungsanIagen in Kauf genommen werden.dabei kann das Wasser des Kanales aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen (Gully, Ausgüsse,Waschmaschinenanschlüsse etc.)

40 Die Bauausführung austreten, falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung für alle Zukunft ausbleibt. Die Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der Rückstauebene, die im allgemeinen in Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Punkte: 1. Alle Revisionschächte innerhalb der Keller sind mit wasserdichten und druckfesten Deckeln zu versehen, sofern in den Schächten die Leitungen offen verlaufen, Besser sind solche Schächte im Keller überhaupt zu vermeiden. 2. Offene Flächen im Freien (Höfe), die tiefer als die Rückstauebene (meist Straßenoberkante) liegen, können nicht mit Regenwassereinläufen (Gullys, Hofeinläufen) zum Kanal hin entwässert werden. Es sind Hebeanlagen (Pumpen) notwendig. 3. Alle Einläufe von Schmutzwasser im Kellergeschoss (Bodeneinläufe, Gullys, Waschbecken. Spülbecken, Waschmaschineneinläufe) müssen mit einem von Hand zu bedienenden Rückstauverschluss abgesichert werden. Bei Bodeneinläufen (Gullys) ist der Rückstauverschluss meist im Einlauf eingebaut. 4. Bei jedem abgesicherten Ablauf ist ein dauerhaftes Schild mit folgender Aufschrift anzubringen: Verschluss gegen Kellerüberschwemmung! Nur zum Wasserablass öffnen, dann sofort wieder schließen. 5. In den Bodeneinläufen (Gully) kann neben dem von Hand zu bedienenden Verschluss eine automatische Sicherung eingebaut sein. Eine solche selbsttätige Klappe kann den Rückstau verhindern und stellt eine zusätzliche Sicherheit dar (Rückstaudoppelverschluss). Allein ist ein derartiger automatischer Verschluss nicht betriebssicher. 6. Wenn Ablaufstellen häufig benutzt werden, sind von Hand zu bedienende Rückstausicherungen nicht zweckmäßig. Es sind dann Hebeanlagen (Pumpen) einzubauen. Dabei werden die Abwässer in einem wasser- und gasdichten Behälter gesammelt und von einer Pumpe vor der Einleitung in den Kanal über die Rückstauebene gehoben. 7. WC-Anlagen in den Kellergeschossen dürfen nur mit Hebeanlagen abgesichert werden. Rückstauverschlüsse oder Rückstaudoppelverschlüsse sind hier nicht zulässig. 8. Bäder und Duschen in Kellergeschossen sind nur schwierig mit Rückstausicherung zu versehen. In der Regel sind Hebeanlagen notwendig. 9. Rückstausicherungen in Schächten vor den Anwesen, welche die ganze Leitung zum Kanal absichern sollen, sind unzweckmäßig und werden erfahrungsgemäß nicht geschlossen. Mit diesen Rückstauverschlüssen würden alle WC-Anlagen abgesichert werden und dies ist, wie schon erwähnt, nur mit Hebeanlagen erlaubt. Außerdem wäre in diesen Fällen zu prüfen, ob nicht der freie Abfluss der Dachwasser dadurch auch abgeschlossen wird. 10. Alle Anlagen der Rückstausicherung und der Hebeanlagen müssen regelmäßig gewartet werden. 11. Kellerabgänge, das sind Treppen im Freien zum Kellergeschoss, können am unteren Teil vor der Kellertüre mit einem Bodeneinlauf und einer Rückstausicherung versehen werden, wenn kein erheblicher Oberflächenwasserzulauf vorhanden ist und wenn die sich hier ansammelnde Niederschlagswassermenge durch eine Schwelle vom Keller abgehalten wird. 12. Kellergaragen können nicht mit einem Einlauf oder mit einem Rost am oberen und unteren Teil der Abfahrt abgesichert werden. Hier würde bei Rückstau Wasser austreten. Rückstausicherungen sind nicht möglich. Es ist eine Hebeanlage notwendig. 13. Drainagen um ein Kellergeschoss dürfen nicht an einen Mischwasserkanal angeschlossen werden. Ein Rückstau aus dem Kanal würde in die Drainage zurückstauen und den Keller durchfeuchten.eine Absicherung durch Rückstauverschlüsse ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Abwasserüberschwemmungen gewährleistet. 39

41 Die Bauausführung Verwendung/ Verwertung nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser 40 Schon oben wurde kurz die Nutzung nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser angesprochen. Möglich ist hier die Verwendung als Brauchwasser,die Versickerung oder die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer. Häufig bestehen in diesem Zusammenhang Unsicherheiten hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Im Anschluss finden Sie die häufigsten Anwendungsfälle zusammengestellt, die generell zulassungsfrei bzw.zulassungsbedürftig sind: Keine wasserrechtlichen Vorschriften bestehen bei Sammeln des Niederschlags-Wassers in Regentonnen und Zisternen zur Nutzung in Haus und Garten. Zulassungsfrei sind: das breitflächige Versickern vor Ort sowie die Versickerung über Dachkette. Zulassungspflichtig sind: die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer, die Versickerung mittels Sickerbrunnen, die zentrale Muldenversickerung von gesammeltem und fortgeleitetem Niederschlagswasser, (das Bohren von Brunnen).

42 Die Bauausführung 5.6 Baum- und Grünflächenschutz Was ist bereits vor der Planung, was während der Bauphase zu beachten? Schauen Sie sich das Grundstück an. Gibt es dort erhaltenswerten Baumbestand? Lässt sich dieser bei der Planung berücksichtigen? Fallen die Bäume unter die Baumschutzsatzung? Ansprechpartner ist hier die Untere Landespflege Behörde im Ordnungsamt,Tel: Stehen vor Ihrem Grundstück Bäume im öffentlichen Grün? Wenn ja, müssen diese bei Planung von Zufahrten, Garagen und auch schon bei der Baustelleneinrichtung/Beschickung berücksichtigt werden. Berücksichtigen heißt: Keine Abgrabung/Aufschüttung und keine Lagerung von Fremdstoffen im Kronentraufbereich, kein Oberfahren des Wurzelraumes, keinen Eingriff in die Krone etc. Sicherung der Bäume durch einen standfesten Bauzaun mindestens 2,50 m vom Stamm entfernt und 2 m hoch. Dieser Bauzaun ist während der gesamten Baumaßnahme vorzuhalten. Bei Fragen zum Baumschutz ist Ihnen gerne die Baumunterhaltung, Tel.: behilflich. 41

43 Anwaltskanzlei Dr. Karl-Dieter Damm Dr. Tobias Busch Tätigkeitsschwerpunkte: Handelsrecht Arbeitsrecht Mietrecht Tätigkeitsschwerpunkte: Baurecht Verkehrsrecht Insolvenzrecht Frankenthal (Pfalz) Mahlastraße 15 (Nähe CongressForum) Parkmöglichkeiten auf dem Jahnplatz und in der Tiefgarage des CongressForum Telefon: (0 6233) u Telefax: ( ) Internet: Melanie Frey Steuerberaterin Friedrichsring Frankenthal Mannheim Tel Tel Fax Fax RECHTSANWALT WOLFGANG TELEFON: D HEINTZ / FRANKENTHAL DIPLOM TELEFAX: WESTLICHE BETRIEBSWIRT (FH) / RINGSTR. 32A KONRAD IMMESBERGER DIPL.-FINANZWIRT [FH] STEUERBERATER FOLTZRING 15 A FRANKENTHAL/PF. TEL.: [ ] oder FAX: [ ] TERMINE NACH VEREINBARUNG KROLL MENZEL WALTER BALDAUF Rechtsanwälte Justizrat Klaus Menzel Friedrich Walter Jürgen Kroll Staatsanwalt a.d. Angela Adrian Christian Baldauf Fachanwalt für Arbeitsrecht Glockengasse Frankenthal Tel / Fax / rae.kroll@t-online.de ANWALTSBÜRO SYNWOLDT Antje Synwoldt In Kooperation mit: Peter Schmitt Steuerberater Sabine Nickel Dipl. Kfm. Steuerberaterin Verdistraße Frankenthal Albertstraße 14a Frankenthal Tel / Tel / Fax /

44 Die Bauausführung 5.7 Preiswert Bauen Der Mehrzahl aller Bauherren bietet sich nur einmal im Leben die Chance, ein Haus zu bauen.um so mehr möchten sie möglichst all ihre Wünsche und Erwartungen mit dem neuen Heim verwirklichen.die ersten vorsichtigen Kostenschätzungen bringen dann aber meist schon eine Ernüchterung: Soll der Bau kostengünstig bleiben, muss man von so mancher liebgewonnenen Idee Abschied nehmen. Die Kunst des Bauens besteht letztlich darin, mit einem möglichst geringen finanziellen Aufwand ein Optimum an Bau- und Wohnqualität zu erreichen. Die beste Erfolgsgarantie dafür ist eine umsichtige Planung. Nur der Fachmann, am besten ein Architekt, kann sich einen sicheren Überblick über die zu erwartenden Ausgaben verschaffen und feststellen, wo noch Einsparungen möglich sind. Klare Absprachen vor Baubeginn vermeiden zudem Änderungswünsche während der Bauphase und damit unnötige Zusatzkosten. Die Frage, wie man am preiswertesten bauen kann, hängt sehr von den individuellen Ansprüchen des Bauherren ab. Dennoch lassen sich einige Richtlinien aufstellen, von denen die Preisgestaltung wesentlich beeinflusst wird: 1.) So einfach bauen wie möglich. Die Form des Hauses sollte möglichst kompakt sein. Das hilft nicht nur Baumaterial,sondern später auch Betriebsund Unterhaltungskosten sparen.»einfache«bauformen müssen nicht monoton und uniform wirken, mit guter Baugestaltung lässt sich auch hier eine abwechslungsreiche Vielfalt erreichen. 2.) Am Rohbau nicht sparen! Faust regel: Die Grundsubstanz soll viele Generationen überdauern. Zu knapp dimensionierte und in der Praxis wenig erprobte Bauweisen und Materialien sollten unbedingt vermieden werden. Neubaugebiet»Nördlich der Lambsheimer Straße«Foto: BolteDesign Ein Beispiel: Die Außenmauern einige Zentimeter dicker als die Sparversion zu planen, wirkt sich auf die Endkosten kaum merklich aus, verringert aber die späteren Energie- und Instandsetzungskosten deutlich. Was für das Mauerwerk gilt, betrifft auch die Geschossdecken und das Dach. 3.) Grundrisse dem tatsächlichen Bedarf anpassen. Zu großzügig bemessene Räume verschlingen Baugelder und Heizkosten. Ein Wohnzimmer beispielsweise, das vielleicht nur am Wochenende richtig genutzt wird, muss nicht unbedingt 60 Quadratmeter groß sein. 43

45 Die Bauausführung 4.) Beim Innenausbau übertriebenen Luxus vermeiden. Exclusive Wasserhähne, Badewannen, Bodenbeläge, Schalter etc. kosten ein Vielfaches von einfacheren Standardausstattungen, verbessern aber die Wohnqualität nicht. Es besteht immer noch die Möglichkeit, später bei verbesserter Haushaltslage»nachzurüsten«. 5.) Grundstücksfläche optimal ausnutzen! Vielleicht hat auf dem Grundstück ein zweites Haus Platz oder eine ganze Siedlung? Beim gemeinsamen Bauen lassen sich von der Planung und Erschließung bis zur Bauausführung erhebliche Kosten sparen, ebenso bei größeren Mengenabnahmen von Baustoffen. Verdichtete Bauweisen sind zudem energetisch günstiger als freistehende Einfamilienhäuser. 6.) Manche Bauherren setzen ihren Sparstift zu allererst beim Keller an.mit dem Wegfall des Kellers müssen aber Nebenflächen wie Heizzentrale, Waschküche, Lager- und Hobbyraum anderweitig im Gebäude untergebracht werden zumeist in bester Bauausführung und bei Erweiterung der Gebäudegrundfläche. Ein Keller dagegen beansprucht keine zusätzliche Grundfläche und kann auch in einfachster Bauausführung hergestellt werden. Nebenräume im Keller unterzubringen ist also meistens die preisgünstigere Alternative. Ausnahmen wären eine schwierige Hanglage oder ein hoher Grundwasserspiegel. Solche Voraussetzungen erfordern hohe Kosten für Sonderbaumaßnahmen. Denken Sie daran, dass Sie im nachhinein keinen Keller mehr bauen können. 7.) Baustoffe»horten«.Schon vor Baubeginn Sonderangebote der örtlichen Handwerksbetriebe sowie Baumärkte z. B. an Fliesen, Farben, Installationsmaterial etc. wahrnehmen. 8.) Eigenleistungen einbringen.dies gilt aber nur, falls genügend Zeit und praktische Erfahrung vorhanden ist. 5.8 Wie sichere ich mein Eigenheim? Wer viel Zeit und Geld investiert hat, um sein Eigenheim zu verwirklichen, möchte nicht, dass dieses zerstört wird. Schon mit wenig Aufwand lässt sich das Haus oder die Wohnung vor unliebsamen Überraschungen schützen. Sparen Sie Geld, indem Sie an die Sicherheit Ihrer Immobilie bereits beim Bau denken. Viele Maßnahmen lassen sich hier durch einfache Planung bereits realisieren,ohne Mehrkosten zu verursachen. Hier die wichtigsten Sicherheitssysteme im Überblick: Licht am und im Haus Bewegungsmelder erhellen Ihr Haus. Außenbeleuchtungen lassen sich preisgünstig installieren und sparen Strom, da sie nur bei Notwendigkeit Licht spenden. Allerdings lösen auch Haustiere oder sich bewegende Äste die Beleuchtung aus. Zeitschaltuhren steuern Lampen im Haus während ihrer Abwesenheit.Vor Licht scheut der eine oder andere Einbrecher bereits zurück. 44

46 Die Bauausführung Rolläden Bauen Sie Rolläden in den unteren Geschossen ein. Sind sie absperrbar, so können sie von außen nicht hochgeschoben werden und bieten in fest verankerten Führungsschienen eine hohe Sicherheit. Gitter Mindestens 8 mm Durchmesser müssen die Gitterstäbe haben, sollen sie gegen mögliche Einbrecher Schutz bieten. So lassen sich beispielsweise Gästetoiletten, bei denen ein Fenster gekippt sein soll, wirksam schützen. Eingemauerte Gitter bieten die gewünschte Sicherheit. Nachträglich angeschraubte Gitter können wieder abgeschraubt werden. Schlösser Abschließbare Fenstergriffe im ganzen Haus und Kippsicherungen erlauben es, Fenster nachts geöffnet zu lassen. Die Eingangstüre muß ein stabiles Schloss mit einem bündigen Schließzylinder besitzen. Damit nach einem Tritt nicht die ganze Türe zu Bruch geht, soll diese inklusive Rahmen möglichst stabil sein. Alarmanlagen Sie sind ein hochwertiger Schutz vor Einbrechern. Jedoch kosten wirksame Anlagen mehrere tausend Mark und sind meist so sensibel, dass es hin und wieder zu Fehlalarmen kommt. Billige Lösungen dagegen sind für Einbrecher kein Hindernis. Wichtig ist der Gesamtschutz des Hauses. Nur wenn alle Schwachstellen ausgemerzt sind, ist Ihr Eigentum wirksam geschützt. Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Sicherheitsfenster Sie stellen mit ihrem speziellen Beschlagsystem, verstärkten Rahmenprofilen, hinterhakenden Stahlschließteilen, zusätzlich verschraubten Glashalteleisten, abschließbare Fenstergriffen und Antibohrschutz ein erhebliches Hindernis für Einbrecher dar. Zusätzlich kann ein durchwurfsicheres Sicherheitsglas verwendet werden. 45

47 MB Stadtplanung Raum- u. Umweltplanung Projektentwicklung Hochbauplanung MATTHIAS BRAUN DIPL.-ING. STADTPLANER Virchowstr Frankenthal Tel / Fax / Bgm.-Trupp-Str Ludwigshafen Tel / Fax 06 21/ matthias_h_braun@yahoo.de Bau- und Planungsbüro Schlüsselfertiger Massivbau Bauunternehmung HERSCHMANN GmbH Frankenthal-Flomersheim Albert-Schweitzer-Str. 23 Tel / Fax Handy 01 71/ Auf Wunsch Von der Planung bis zum schlüsselfertigen Haus Alles aus einer Hand Verfahrenstechnik Gebäudetechnik Alexander GmbH Ingenieurbüro Anlagenplanung Vereinsservice Samuel-Heinicke-Str Frankenthal/Pfalz Tel /40484 Fax 06233/ alexander.ing@t-online.de Geschäftsführer: T. Handstein Förder Wasser Umwelttechnik FWU GmbH + CoKG Starenweg Frankenthal Tel Ihr kompetenter Partner für Regenwassernutzung in Haus und Garten Salduz Transporte Estrichsand, Kies Erd- und Abrißarbeiten Latif Salduz Europaring Frankenthal Tel. + Fax / Handy 0172/ Freies Wohnungsunternehmen Das Eigenheim Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbh Gottlieb-Daimler-Str Frankenthal Tel / Fax 06233/ F W U FENSTER TÜREN ROLLADEN WINTERGÄRTEN BESCHATTUNGEN ALTBAUMODERNISIERUNG LENHART Klaus Frankenthal Stettiner Straße 12 Tel. ( ) Fax ( ) IHR PARTNER FÜR BAU Bauunternehmen Theodor-Heuß-Straße Bobenheim-Roxheim Telefon ( ) Telefax ( ) In der Köst Bobenheim-Roxheim Tel / Fax / GSB-GERÜSTBAU GERÜSTBAU GmbH Bau und Verleih von Gerüsten jeglicher Art Blitz-, Fahr-, Decken-, Stahlrohr-, Hänge-, Leergerüste usw.

48 Der Bau ist fertig Abnahme des Baus Mit der Zahlung der letzten Schlusszahlung an die Handwerker, den Architekten oder den Generalunternehmer nehmen Sie den Bau ab. Vermerken Sie bei Ihren Zahlungen,dass es sich um die Abschlusszahlung handelt, so hat der nach VOB arbeitende Handwerker nur noch 24 Tage Zeit,um Restforderungen geltend zu machen. Nach der Abnahme gilt die Garantie bei VOB-Verträgen 2 Jahre, nach BGB- Verträgen 5 Jahre. Auch nach der Abnahme gelten diese Gewährleistungsfristen für die erbrachten Leistungen. 6.2 Mängel am Bau? Was tun? Das Auftreten von Bauschäden wird sich auch bei bestem Willen aller am Bau Beteiligten nie ganz vermeiden lassen. Bauschäden können durch mangelhafte Architekten-, Ingenieur- oder Unternehmerleistungen verursacht werden. Architekten schließen in aller Regel Haftpflichtversicherungen gegen Bauschäden ab. Wenn Planungsfehler auftreten,sind sie daher in der Lage,die anfallenden Kosten zur Schadensbehebung wirkungsvoll abzudecken. Auch bei der Bauausführung werden sich Reklamationen nie ganz ausschalten lassen. Jeder Bauherr sollte selbst wissen, wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat. Sobald ein Schaden festgestellt wird, muss er den Handwerker schriftlich auffordern, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Vorgehensweise des Bauherrn Kommt der Handwerker der Aufforderung nicht nach, wird der Bauherr gegen ihn gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Ein erster Schritt ist immer die gerichtliche Beweissicherung. Ein vom Antragsteller benannter, vom Gericht bestellter Sachverständiger führt dann ein Beweissicherungs- verfahren durch.ein solches Gutachten bringt in den meisten Fällen für beide Parteien Klarheit. Weigert sich der Handwerker aber weiter,die Mängel zu beseitigen, kann ihn der Bauherr auf Ausführung der Gewährleistungsarbeiten verklagen. Durch Privatgutachten können Beweise nur bedingt gesichert werden. Privatgutachten dienen in erster Linie als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen des Auftraggebers. Ein überzeugendes Gutachten räumt gelegentlich Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien aus und schlichtet Streitfälle frühzeitig. Streitende Parteien können auch vereinbaren, ihre Auseinandersetzung außergerichtlich zu regeln. Die für solche Fälle eingerichtete Schlichtungsstelle bemüht sich, eine gütliche Einigung der zerstrittenen Parteien herbeizuführen. Wird der Vergleichsvorschlag von beiden Parteien angenommen, ist er rechtsverbindlich. 47

49 e?e??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee? e?e??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee? h? h? h? h? h? h???ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee???ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee??ee? Jürgen Roth Versicherungskaufmann Generalagentur der VICTORIA Versicherungs-Gesellschaften Freundliche und individuelle Beratung Kostengünstige Finanzierungsangebote Komplette Sicherheit rund ums Haus für Bauherren und Immobilienbesitzer z. B.: Feuer-Rohbauversicherung Bauherrenhaftpflichtversicherung Bauleistungsversicherung Jean-Ganss-Straße Frankenthal Tel / Fax / IMMO-TEAM Barbara Stiller-Spinielli Das zuverlässige Immobilien Team. Wir vermieten und verkaufen Ihre Immobilie. Mörscher Straße Frankenthal Tel.(06233) Fax(06233) Deimling Solar Technik Warmwasser-, Strom-, Regenwassernutzung Birkenweg Frankenthal-Mörsch Telefon ( ) Telefax ( ) T.Deimling@t-online.de Schreiner-Montageservice W. Hanning Ladenbau Objekteinrichtungen Einbau-Schränke, -Küchen Türen, Rolladen, Glas Reparaturen Londoner-Ring 68 Tel / Ludwigshafen Fax 06 21/ Mobil-Nr. 0171/ N. FLÖRY P U T Z S T U C K TROCKENBAU INNEN- u. AUSSENPUTZ VOLLWÄRMESCHUTZ TROCKENBAU STUCK GIPSER- UND STUKKATEURBETRIEB FRANKENTHAL/PFALZ MÖRSCHER STRASSE 118 TEL /61714, FAX GER Mohamed M Münch Ü STBAU N C H Hans-Kopp-Straße Frankenthal Tel. + Fax / Handy 0172/ GENTNER -Erdbau und Bautransporte- Baggerarbeiten jeglicher Art (Aushub, Abbruch, Auffüllungen usw.) Bautransprorte incl. Entsorgung Kies, Sand, Recycling usw. Tiefladertransporte bis 33 to Frankenthal Frankenthaler Str.51 Tel / Fax / Betrieb: Neuhofener Str Waldsee Tel / Büro: Tel+Fax: 06233/54883 Frankenthal Dachausbau Innenausbau Möbelbau Reparaturen Versicherungsbüro C.Weber Finanzdienstleister und unabhängiger Versicherungsmakler Finanzierungen von gewerblichen und privaten Objekten Bauherrenhaftpflicht Bauleistungsversicherungen Wohngebäudeversicherungen Jean-Ganss-Str Frankenthal Tel / Fax / g g g g g g????????

50 Förderungsmöglichkeiten Wichtige Förderungsmöglichkeiten und Steuervorteile beim Bau oder der Renovierung/ Sanierung eines Hauses Finanzielle Förderungsmöglichkeiten beim Bau oder Kauf eines Hauses Wer selbst in sein Haus einzieht, kann die Steuervorteile aus dem Eigenheimzulagengesetz nutzen. Voraussetzung ist,dass das Gebäude neu gebaut wurde und Ihr Einkommen in dem Jahr des Antrages und dem Jahr davor zusammen unter , E (bei Verheirateten; bei Alleinstehenden , E) liegt. Als neu gilt die Immobilie, wenn sie nicht älter als drei Jahre ist.jede Person kann diese Förderung einmal im Leben in Anspruch nehmen, soweit er nicht bereits einen Steuervorteil für ein selbst bezogenes Eigenheim in Anspruch genommen hat. Die Höhe der Eigenheimzulage beträgt bei neuen Häusern 5 Prozent des Anschaffungswertes, wobei maximal 2.556, E (Altbau 1.278, E) gewährt werden. Hierzu zählen sowohl die Herstellkosten als auch die Grundstückkosten. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob Sie das Haus als Bauherr neu bauten oder ein bis zu drei Jahre altes Haus gebraucht gekauft haben. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen oder Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen, werden weitere 767, E Förderung bezahlt.die Förderung wird 8 Jahre lang jährlich zum 15. März ausbezahlt. Sollten Sie innerhalb der acht Jahre wegen Auszugs keine Förderung mehr erhalten, so verfällt der restliche Anspruch nicht.bauen Sie zum zweiten Mal,können Sie die verbleibenden Jahre in Anspruch nehmen.verkaufen Sie beispielsweise Ihr Haus nach 5 Jahren und ziehen in ein neues Heim ein, gilt die Förderung für die verbleibenden 3 Jahre. Steuervorteil bei Inanspruchnahme eines Disagios Besondere Förderung ökologischer Modernisierungsmaßnahmen Weitergehende Förderungsmöglichkeiten bei der Sanierung eines Gebäudes Alle regelmäßig durchgreifenden Modernisierungen, die zur Beseitigung von Mängeln am statischen Gefüge des Hauses,der Haustechnik,dem Feuchtigkeits-,Wärme-, Brand- und Schallschutz oder der Grundrissgestaltung beitragen sind gegebenenfalls förderungsfähig. Der Eigentümer, der eine Modernisierung seines Gebäudes erwägt, solltezunächst Kontakt zur Sanierungsstelle der Stadt, der Abteilung Stadterneuerung im Stadtplanungsamt, aufnehmen. Dort kann er klären, unter welchen Voraussetzungen Förderungsmittel für die von ihm beabsichtigten Bauarbeiten zur Verfügung gestellt werden. Für Gebäude mit umfangreichem Sanierungsbedarf, deren Erhaltung und Erneuerung nach dem städtischen Sanierungskonzept vorgesehen ist, wird die Stadt ein Gutachten bei einem Architekten in Auftrag geben. Darin wird die Modernisierungsfähigkeit und -würdigkeit des Gebäudes untersucht, Art und Umfang der erforderlichen Arbeiten geklärt und eine Modernisierungsplanung samt notwendiger Kosten aufgestellt. Auf dieser Grundlage wird eine Modernisierungskonzeption mit Maßnahmen- und Kostenrahmen zwischen Eigentümer, Architekten und Stadt abgestimmt. Durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung prüft die Stadt, ob die geplanten Maßnahmen für den Eigentümer zu untragbaren Kosten führen und eine Förderung grundsätzlich möglich ist. Nach den Förderungsbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes kann dem Eigentümer der Anteil der Kosten er- 49

51 Förderungsmöglichkeiten stattet werden, der sich wirtschaftlich nicht trägt. In der Regel ist jedoch der Zuschuss auf weniger als 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Modernisierungskosten begrenzt. Über die Förderung jeder einzelnen Modernisierungsmaßnahmen entscheiden die zuständigen Gremien des Stadtrates entsprechend der Priorität der Maßnahmen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.Auf der Grundlage der Ratsentscheidung wird ein Modernisierungsvertrag zwischen Eigentümer und Stadt abgeschlossen, der die Durchführung und Förderung der Modernisierung im einzelnen regelt. Rahmendaten zum Eigenheimzulagengesetz Zeitraum der Förderung Einkommensgrenzen ledig verheiratet Art der Förderung Förderungshöhe neue Immobilie gebrauchte Immobilie (älter als 3 Jahre) 8 Jahre E in 2 Jahren E in 2 Jahren Höhe der jährlichen Förderung 5 % vom Kaufpreis maximal 2.556, E 2,5 % vom Kaufpreis maximal 1.278, E 7.2 Weitere Förderungen des Staates Kinderbaugeld je Kind 767, E 50 Steuerliche Vorteile Grundstückseigentümer können außer einer direkten Förderung auch steuerliche Vergünstigungen für Grundstücke im Sanierungsgebiet in Anspruch nehmen, wenn sie eine Modernisierung planen. Auf Grundlage vertraglicher Regelungen werden bei Modernisierungsmaßnahmen mitunter auch finanzielle Hilfen für Mieter bei modernisierungsbedingtem Umzug geleistet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Eigentümer auch der entstehende Mietausfall erstattet werden. Vorteile im Altbauerwerb Durch die Einbeziehung in das Sanierungsgebiet ergeben sich für den Grundstückseigentümer neben den Vorteilen einer direkten Förderung folgende Besonderheiten: Im Gegensatz zu anderen Grundstückseigentümern außerhalb eines förmlich fest gelegten Sanierungsgebietes braucht er keine Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge nach den Kommunalabgabegesetzen der Länder zu leisten; dagegen wird von jedem Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet nach Abschluss der Sanierung ein Ausgleichsbetrag erhoben, der sich an der sanierungsbedingten Wertsteigerung des Grundstücks bemisst.

52 Förderungsmöglichkeiten Notwendige Unterlagen 7.3 Fallbeispiel zur Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz Überdies hat der Grundstückseigentümer zu beachten, dass zur Absicherung der Sanierungsziele eine besondere schriftliche Genehmigung für bestimmte Rechtsvorgänge und Vorhaben einzuholen ist: Dazu gehören insbesondere die Veräußerung eines Grundstücks und Erbbaurechts, die Belastung eines Grundstücks, Nutzungsvereinbarungen für Grundstücke und Gebäude, die Teilung eines Grundstücks, eine Nutzungsveränderung sowie wertsteigernde Veränderungen und bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück. Bei Kaufverträgen wird geprüft, ob der vereinbarte Kaufpreis dem Verkehrswert ohne Berücksichtigung der durch die Sanierung oder die in Aussicht auf Sanierung eingetretenen Werterhöhung entspricht.um sanierungsbezogene Grundstücksspeku lationen zu verhindern, muss die Stadt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dem Vertrag die Genehmigung versagen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den sanierungsunbeeinflussten Bodenwert überschreitet. Das folgende Fallbeispiel verdeutlicht die Förderung beim Kauf eines Einfamilienhauses: Familie mit 2 Kindern, zu versteuerndes Familieneinkommen , E Kaufpreis des Einfamilienhauses , E Nebenkosten insgesamt 9.500, E davon Eigenmittel , E Nominalzinssatz 6 % Tilgung 1 % Kreditsumme , E jährliche Belastung inkl.tilgung , E Förderung 8 Jahre erhält die Familie Förderung vom Staat, die sich wie folgt berechnet: Grundförderbetrag für neue Objekte 2.556, E zuzüglich Förderbeträge für 2 Kinder 1.534, E Summe der jährlichen Förderung 4.090, E Die vom Finanzamt jährlich ausbezahlte Förderung beträgt daher insgesamt , E Monatliche Belastung Jährliche Belastung für Zins und Tilgung , E abzüglich Förderungen für die ersten 8 Jahre 4.090, E Jährliche Belastung 6.445, E Monatliche Belastung während der ersten 8 Jahre.537,08 E 51

53 Ihr Ziel sind die eigenen vier Wände - Unser Ziel ist die optimale Baufinanzierung Ihr Vermögensberater hilft Ihnen bei der Eigenkapitalbildung sowie der Finanzierung der eigenen vier Wände.Gemeinsam mit ihm finden Sie den richtigen Weg zu den eigenen vier Wänden. Ihr Vermögensberater erstellt Ihre persönliche Strategie für einen branchenübergreifenden Finanzierungsplan.Wir sind sicher, daß Sie unsere Art der Vermögensberatung nicht nur interessieren, sondern sogar begeistern wird. Einen Termin mit Ihrem Vermögensberater können Sie jederzeit brieflich, telefonisch oder auch per Telefax vereinbaren. Ganz individuell und sogar bei Ihnen Zuhause. Direktion für Marianne Graber-Walla Andreas Pozywio Gisela Spötzel Deutsche Vermögensberatung Mörscher Str. 139 Tel Tel Aktiengesellschaft Frankenthal Fax Fax Heinrich Walla Tel Funk 01 77/ Funk 01 77/ Fax Adam Geisert GmbH Stahl- und Metallbau Hausverwaltungen Heizungsbau Sanitäranlagen Bauplanung HaVa GmbH Richard Wagner Ring Frankenthal Telefon / Telefax / Fenster, Türen Frankenthal (Pfalz) Neumayerring 31 Tel. ( ) Fax ( ) Jeder kommt mal zum Heizöl im Durchschnitt 30% günstiger als Erdgas. Jährliche Brennstoffkosten im Vergleich. Ihr zuverlässiger Brennstofflieferant für Heizöl, Diesel und Schmierstoffe Frankenthal Weidstr Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 7, alte Bundesländer, Basis: 3000 Liter Heizöl bzw. die vergleichbare Menge Erdgas von 33,540 kwh Ho. Für einen vollständigen Heizkostenvergleich sind neben den Brennstoffkosten auch die betiebs- und kapitalgebundenen Kosten eines Heizsystems zu berücksichtigen.

54 Besonderheiten beim Bauen Der Dachausbau Nach wie vor liegen in deutschen Dachräumen ungeahnte Kapazitäten an Wohnraum brach. Dabei könnte sich gerade in Ballungsräumen mit forciertem Dachausbau die Wohnraumnot auf schnelle und relativ bequeme Art und Weise lindern lassen. Der Staat lockt mit Zuschüssen und steuerlichen Erleichterungen. Gelockerte Baubestimmungen und zügigere Genehmigungsverfahren erleichtern ebenfalls die Entscheidung für den Dachausbau. Bezüglich Brandschutz in Gebäuden mit zwei und mehr Vollgeschossen unterhalb des Dachraumes müssen Wände, Decken und Dachschrägen feuerhemmend sein. Wird auch der Spitzboden ausgebaut, müssen zudem die darunterliegenden Geschosse feuerbeständig sein. Jedes ausgebaute Dachgeschoss muss über zwei Rettungswege verfügen: Einen Zugang über das Treppenhaus sowie für jede Nutzungseinheit mindestens ein von der Feuerwehr anleitbares Fenster (lichte Größe 60/100 cm). Für Maisonettewohnungen und Galerien gelten Sonderregelungen. Bei nachträglichem Ausbau muß die Raumhöhe mindestens 2,20 m betragen, bei Neubauten mindestens 2,40 m. Diese Höhe ist mindestens über die Hälfte der Grundfläche einzuhalten, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben.bauanträge für den Ausbau des Daches zu einer kompletten Wohnung scheitern nicht selten am Fehlen eines Pkw-Stellplatzes, der zusätzlich eingerichtet werden muss. Genehmigungsfrei sind in manchen Bundesländern die Errichtung und Veränderung von Dachflächenfenstern und der Einbau von Sonnenkollektoren. Dagegen muss für die Errichtung von Dachgauben ein Bauantrag gestellt werden. Der wichtigste Schritt vor Beginn des Dachausbaus bleibt der Gang zu den Behörden, um zu erkunden, welche Baumaßnahmen einer Genehmigung bedürfen. Es wäre schade, wenn schon begonnene Bauarbeiten auf Grund des Vetos der Baubehörde wieder rückgängig gemacht werden müssten oder schlimmer noch, wenn schon abgeschlossene Maßnahmen mangels Genehmigung wieder in den Urzustand zurückgeführt werden müssten Renovieren, Modernisieren, Sanieren? Je knapper der Bestand an Bauland wird und je weniger sich Chancen für Neubauten bieten, desto mehr gewinnen bestehende Gebäude an Bedeutung. Bereits über die Hälfte aller Baumaßnahmen betrifft heute den Altbaubereich. Wenn die Grundsubstanz noch intakt ist, lassen sich oft mit kleinen Renovierungsarbeiten beachtliche Erfolge erzielen. Zudem lockt viele Bauherren die besondere Atmosphäre von Altbauten. Renovierung Oft bleibt es aber nicht bei vergleichsweise harmlosen Renovierungsarbeiten wie einem neuen Farbanstrich oder neuen Tapeten. Wird eine regelrechte Instandsetzung fällig,so ist der Aufwand an Kosten und Zeit schon erheblicher. Modernisierung Meist ist die Instandsetzung gleichzeitig mit einer Modernisierung des Gebäudes verbunden. Typische Modernisierungsmaßnahmen sind die Erneuerung 53

55 Besonderheiten beim Bauen von Fenstern und Türen, eine neue Sanitär-, Elektro- oder Heizinstallation sowie eine Verbesserung des Wärmeschutzes. Sanierung Die schwierigste Stufe baulicher Maßnahmen an Altbauten ist die Sanierung. Sie wird erforderlich, wenn ein Gebäude bereits erhebliche Schäden durch Alterungs- und Witterungseinflüsse aufweist. Feuchte, windschiefe oder rissige Mauern, stark durchhängende Decken, mürbe Fundamente oder zerstörte Holzkonstruktionen gehören zu den häufigsten Schadensbildern. Neben den ausführenden Fachfirmen müssen in aller Regel Sachverständige oder ein Architekt hinzugezogen werden. Dies gilt um so mehr, wenn denkmalschützerische Belange eine Rolle spielen. Dann muß die Sanierung in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden. Listen über Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind bei den zuständigen Behörden einzusehen. 8.3 Der Denkmalschutz Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern greifen fast zwangsläufig in die Substanz ein, vor allem, wenn das Gebäude mit zeitgemäßem Komfort ausgestattet werden soll. Einschneidende Umbaumaßnahmen erfordern viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Hier müssen schon im Planungsstadium Architekt und Denkmalschützer zu Rate gezogen werden. Für Denkmaleigentümer stellt sich die Frage, wie sie die Mittel für die Sanierung ihres Objektes aufbringen. Hier helfen Zuschüsse aus Mitteln der Bundesländer,wie auch der Landkreise und Gemeinden. Man muss sich nur rechtzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme und nach Absprache mit dem zuständigen Denkmalpfleger an die entsprechenden Behörden wenden. Neben Zuschüssen des Bundes, des Bundeslandes, des Landkreises oder der Gemeinde können auch steuerliche Vergünstigungen durch erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen bei Baudenkmälern in Anspruch genommen werden. 54 Neubaugebiet»Nördlich der Lambsheimer Straße«Foto: BolteDesign

56 Planen und Bauen von A bis Z 9 Abschreibung Beleihungsgrenze Effektivzins Für die Abnutzung Ihrer vermieteten Immobilie können Sie bestimmte Beträge von der Steuer absetzen (Absetzung für Abnutzung = AfA). Die Abschreibung wird durch entsprechende AfA-Tabellen steuerlich festgesetzt. Dies sind zwischen 1,25% und 5% der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten bei vermieteten Objekten. Auflassungsvormerkung Die Auflassungsvormerkung wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Sie stellt eine Anspruchsicherung des Käufers dar und wird relativ rasch eingetragen. In der Regel dauert diese Eintragung zwischen 6 und 8 Wochen. Baudarlehen Das Baudarlehen von einer Bank oder Bausparkasse wird über eine Hypothek abgesichert. Für ein Baudarlehen werden günstigere Zinssätze geboten als beispielsweise für einen Privat- oder Dispokredit. Die Obergrenze, mit der eine Immobilie beliehen werden kann.in der Regel liegt dieser Wert bei maximal 80% des Kaufpreises. Bereitstellungszinsen Wird ein vereinbarter Kredit vom Kreditnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Frist in Anspruch genommen, so berechnet die Bank Bereitstellungszinsen für die zur Verfügung gehaltene Kreditsumme. Disagio Zinsvorauszahlung, die den Nominalzinssatz verringert. Das Disagio ist die Differenz zwischen Kreditsumme und tatsächlich ausbezahltem Betrag. Normalerweise kann diese Differenz zwischen 3% und 10% der Kreditsumme liegen. Der Zinssatz für einen Kredit inklusive Gebühren, Disagio und sonstigen Kosten der Bank. Festzins Vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Bank über einen festen Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum. Freistellungserklärung Erklärung im Kaufvertrag, daß die Immobilie frei von etwaigen Lasten ist. Sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss vor der Kaufpreiszahlung dem Käufer ausgestellt werden. Geschossflächenzahl (GFZ) Die Geschossflächenzahl bestimmt, wieviel Geschossfläche auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. GFZ 0,4 heißt zum Beispiel, daß auf einem Grundstück mit Quadratmetern bis zu 400 Quadratmeter Geschossfläche gebaut werden dürfen. Dies gilt auch für mehrstöckige Gebäude. 55

57 Planen und Bauen von A bis Z Grundflächenzahl (GRZ) Die Zahl gibt an, wieviel Fläche eines Grundstücks maximal überbaut werden dürfen. Eine GRZ 0,4 zeigt an, daß auf einem Grundstück mit Quadratmetern höchstens 400 Quadratmeter überbaut werden dürfen. Grundbuch Es enthält Informationen zu jedem Grundstück und wird beim Amtsgericht geführt (Grundbuchamt). Rechte, Lasten, Pflichten, Quadratmeter des Grundstücks und Informationen über die darauf befindlichen Gebäude sind die wichtigsten Informationen, die ein Grundbuchauszug enthält. Grundschuld Ein Grundpfandrecht, welches im Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld wird nicht automatisch nach Tilgung der Schuld, sondern erst auf Antrag wieder aus dem Grundbuch gelöscht. HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Ein Regelwerk, welches das Honorar für den Architekten festlegt. Sie ist gestaffelt in fünf Honorarzonen, wobei die Zone I sehr geringe Planungsanforderungen, die Zone V sehr hohe Planungsanforderungen enthält. Die Planung von Einfamilienhäusern fällt in der Regel zwischen Zone III bis IV und macht sieben bis zehn Prozent der reinen Baukosten aus. Hypothekendarlehen Ein Kredit, welcher von Hypothekenbanken für Immobiliendarlehen gegeben wird. Ein Hypothekendarlehen wird über eine Grundschuld abgesichert. Das bedeutet, daß bei Zahlungsunfähigkeit die Immobilie als Sicherheit dient. Nebenkosten Bei der Immobilie sind dies die Grunderwerbsteuer, Maklerkosten. Notar- und Gerichtskosten. Die Nebenkosten betragen zwischen 3,5% und 10% der Gesamtkosten. Nominalzins Der Zinssatz, der abzüglich Disagiozinsverrechnung, Kosten und Gebühren der Bank jährlich vom Kreditnehmer bezogen auf die gesamte Kreditsumme bezahlt wird. Verkehrswert Der Verkaufspreis, der unter Berücksichtigung von allen Umständen und Besonderheiten der Immobilie am Tag der Ermittlung zu erzielen wäre. Zwischenfinanzierung Kurzfristiger Kredit bis zur Auszahlung von Fremdmitteln mit günstigen Konditionen und längerer Laufzeit. Meist werden Zwischenfinanzierungen benötigt, um die Zeit bis zur Auszahlung von Bauspardarlehen zu überbrücken. 56

58 Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Frankenthal, Grünstadt und Umgebung e.v. 1. Vorsitzende Helga Massa Wir beraten kompetent in sämtlichen Fragen rund um Ihre Immobilie. Haben Sie Probleme mit Ihren Mietern, mit dem Verwalter Ihrer Eigentumswohnung, mit Behörden bezüglich Straßen- oder Ausbaubeiträgen, mit Ihren Nachbarn oder mit Handwerkern? Haben Sie steuerliche Fragen und Probleme? Tragen Sie sich mit Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen? Die juristische Beratung erfolgt durch Herrn Rechtsanwalt Mohn, die steuerrechtliche durch Herrn Steuerberater Poser und als Baufachmann steht Herr Bauingenieur Massa zur Verfügung. Wir vermitteln Ihnen eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung. Die Beratung erfolgt donnerstags zwischen und Uhr in der Schmiedgasse 8-10 in Frankenthal und montags von Uhr im Haus der Finanzen, Östlicher Graben in Grünstadt. Sorgen Sie richtig vor, werden Sie Mitglied! Schmiedgasse Frankenthal Telefon: / Telefax: / BAUGESELLSCHAFT FRANKENTHAL (PFALZ) GMBH Gegründet 1918 Ihr Partner für Planen Bauen Wohnen Bau und Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen Mietwohnungsbau Objektverwaltung Wohnungseigentumsverwaltung Facility Management Eisenbahnstraße Frankenthal Tel / Fax / BauGF@t-online.de Internet: Dienstleistung rund um die Immobilie Suchen Sie Anschluss? Von uns erhalten Sie kompetent, kostengünstig und schnell Anschluss an unser Strom-, Erdgas-, und Wassernetz. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne in allen Energiefragen. Telefon-rund umdieuhr-:(06233)602-0 MehrInfosimInternet:

59 Anhang Wegweiser Kundenauskunft (Telefonverzeichnis nach Funktionen) STADTWERKE FRANKENTHAL GmbH, Wormser Straße 111, Frankenthal, Telefon ( ) Kundenbezogene Tätigkeiten/ Bearbeiter/-in Telefon Zimmer Abt. Service-Begriffe NOTDIENST/ BEREITSCHAFTSDIENST siehe seperate Bereitschaftsdienstliste SERVICE TELEFON 200 Abrechnung Tarifkunden *) SGL Hr. Gögel VT Abrechnung von Standrohren Hr.Wolf VI Abrechnung von Hausanschlüssen, Fr. Früh RA BKZ, Installationsarbeiten, Entstör-, SGL Hr. E. Scherr Bereitschaftsdiensteinsätzen Fr. Petry An- und Abmeldung von Kunden Fr.Vogt 248 KdZ VT Fr. Haas 119 Hr. Gagliardi 247 Arbeitsvorbereitung SGL Hr. Rößler 150 AV Ausbildung allgemein Hr. Heigl PP (Informationsmaterial etc.) Ausbildung Anlagenmechaniker Hr. K.-H. Hartmann 269 NM1 Ausbildung Energieelektroniker Hr. Mirschberger 288 EN2 Ausbildung kaufmännische Azubis SGL Hr.Arbeiter PB Barkasse Fr. Mattes 133 KdZ PDK Bau und Instandhaltung Rohrnetze Hr. H.-A. Scherr 207 NB Bau und Instandhaltung Rohrnetze, Hr. P. Hartmann 116 NB Hochbau Baustromversorgung Hr. Schulz 266 VZ Hr.Wiedemann Betriebswirtschaft *) AL Hr. Schiek P Bewerbungen Hr. Heigl PP Datenschutz/-beauftragter SGL Hr.Arbeiter PB EDV SGL Hr. Magin PE EDV, Formularerstellung Hr.Beck PE EDV, Internet Hr. Gwosdz PE 58 *) AL:Abteilungsleiter; SGL: Sachgebietsleiter; KdZ: Kundenzentrum;Wärmekpls.:Wärmekomplett-Service; G/B:Geschäftsführer Gemeindewerke Bo-Ro GmbH

60 Wegweiser Kundenauskunft (Telefonverzeichnis nach Funktionen) Anhang Kundenbezogene Tätigkeiten/ Bearbeiter/-in Telefon Zimmer Abt. Service-Begriffe Einkauf Fr. Engelhardt ME Fr. Stroka SGL Hr.Vickus Energieberatung Hr. Mauro VB Energieberatung (Umwelt), SGL Hr. Dujardin VB Wärmekomplettservice Energiewirtschaft AL Hr. Kohl V Fuhrpark Hr. Klingel 262 MF Führungen Wasserwerke SGE Hr. Schütz NW Gartenwasserzähler Hr. Orth VT Gas-/ Wasserversorgung/ *) AL Hr. Hamberger N Wasserwerke Gas-/Wasserverteilung, Planung SGL Hr.Tresch NP Gasdruckreglerstationen, Hr. Reck 271 NM2 Zählerwechsel, Entstördienst Gasgerüche 269/271 Geldeingänge von Kunden Fr.Adrian 134 KdZ PD Gemeindewerke Bo-Ro GmbH Hr. Pauly *) G/B Graphische Datenverarbeitung SGL Hr. Lang ED Hr. Jakob Hr. Lenhart Hallenbad Badebetrieb 292 MOS Hallenbad Technik Hr. Reichard 292 MOT Hausanschlüsse (E, G,W) Hr. Mauro VB Planung und Kalkulation Hausanschlüsse / Planung Hr. Benten 151 AV (was, wann, wo) Industriekunden SGL Hr. Jeremias VI Hr.Weigand Hr.Wolf *) AL:Abteilungsleiter; SGL: Sachgebietsleiter; KdZ: Kundenzentrum;Wärmekpls.:Wärmekomplett-Service; G/B:Geschäftsführer Gemeindewerke Bo-Ro GmbH 59

61 Anhang Wegweiser Kundenauskunft (Telefonverzeichnis nach Funktionen) Kundenbezogene Tätigkeiten/ Bearbeiter/-in Telefon Zimmer Abt. Service-Begriffe Inkasso Hr. Groh 246 KdZ Pl Fr. Kuba/Fr. Keiz 249 Internet SGL Hr.Arbeiter PB Kochstudio Fr. Stroka ME Kundenkonten Fr.Adrian 134 KdZ PD Fr. Prasch 135 Labor Wasserwerke Fr. Bernhard 299 NWL Lager Hr. Götzinger 232 ML Lieferantenrechnungen Fr. Kiefer RF Fr. Muck 235 Mahnungen Fr.Adrian 134 KdZ PD Fr. Prasch 135 Marketing Fr.Wenz VM Materialannahme Hr. Götzinger 232 ML Materialwirtschaft / Ostparkbad / AL Hr. Günther V Tiefgarage Meisterbereich Wasserwerke Hr. Niklas 286/272 NMW Mittelspannung 20kV SGL Hr. Lellek EM Mittelspannungsnetz Meisterbereich Hr.Winterkorn 267 EMM Müllgebührenberechnung Fr. Rößler VT (Kundenzu-/-abgänge) Netzdokumentation Hr. Jakob 298 ED Hr. Lenhart 224 Netzwarte Hr. Bendinger 260 EMW Hr. Mann 260 Hr. Umstadt 260 Netzwarte *) SGL Hr. Lellek EM Niederspannung 1kV SGL Hr. Seibert EN Niederspannungsnetz Meisterbereich Hr. Dietrich 270 EN1 60 *) AL:Abteilungsleiter; SGL: Sachgebietsleiter; KdZ: Kundenzentrum;Wärmekpls.:Wärmekomplett-Service; G/B:Geschäftsführer Gemeindewerke Bo-Ro GmbH

62 Wegweiser Kundenauskunft (Telefonverzeichnis nach Funktionen) Anhang Kundenbezogene Tätigkeiten/ Bearbeiter/-in Telefon Zimmer Abt. Service-Begriffe Öffentlichkeitsarbeit Fr.Wenz VM Ostparkbad Verwaltung SGL Hr. Busch MO Personal *) AL Hr. Schiek P Personalangelegenheiten Hr. Heigl PP Fr. Schambach 132 Planausgabe Hr. Jakob ED Hr. Lenhart 224 Prüfzimmer / Besprechungszimmer R Rechnungsberatung Hr. Gagliardi 247 KdZ VT Fr. Haas 119 Fr.Vogt 248 Rechnungsprüfung Hr.Arens MR Rechnungswesen AL Hr. Reis R Revision / Interne- SGL Hr.Arbeiter PB Schulkontakte SGL Hr. Schütz NW Sekretariat E Fr. Götz E/S Sekretariat N Fr. Fuchs N/S Sekretariat Geschäftsführung Fr. Isele G/S Sondertechnik Meisterbereich Hr. Mirschberger 288 EN2 Sondertechnik SGL Fr. Seibert EN Sonderverträge SGL Hr. Jeremias VI Hr.Weigand Hr.Wolf Sonderverträge ZH 1 Hr. Orth VT Sperrung von Zählern Hr. Groh 246 KdZ Pl Fr. Kuba 249 Standrohre Ausgabe Hr.Weiss NM2 Statistiken Hr. Gwosdz PE SGL Hr.Arbeiter PB *) AL:Abteilungsleiter; SGL: Sachgebietsleiter; KdZ: Kundenzentrum;Wärmekpls.:Wärmekomplett-Service; G/B:Geschäftsführer Gemeindewerke Bo-Ro GmbH 61

63 Anhang Wegweiser Kundenauskunft (Telefonverzeichnis nach Funktionen) Kundenbezogene Tätigkeiten/ Bearbeiter/-in Telefon Zimmer Abt. Service-Begriffe Straßenbeleuchtung Meisterbereich Hr. Mirschberger 288 EN2 Straßenbeleuchtung SGL Hr. Seibert EN Stromversorgung AL Hr. Haag E Stromzählerwesen Hr.Wiedemann VZ Hr. Schulz 266 Stundungen Hr. Groh 246 KdZ Pl Fr. Kuba 249 Tarifaufnahme Gas Fr. Rößler VT Tarifberatung Hr. Orth VT Tarifberechnung *) SGL Hr. Gögel VT Tennis BSG Hr.Wolf V Tiefgarage Tiefgarage Verwaltung Hr.Arens MR Trafostationen SGL Hr. Lellek EM Umzüge Hr. Gagliardi 247 KdZ VT Fr. Haas 119 Fr.Vogt 248 Wasserwerke SGL Hr. Schütz NW Zählerstanderfassung Fr. Müller VT Zählerwesen Strom Fr. Nikolaus 152 AV (Auswechslungen,Termine) Zählerwesen Gas/Wasser Fr. Nikolaus 152 AV (wenn Abt. NM nicht besetzt) Zahlungen von Kunden Fr. Prasch 135 KdZ PD Zahlungsverkehr F. Mattes 133 KdZ PDK Zuschüsse Heizungsumstellung / Fr. Kiefer R Energieprämie Fr. Muck *) AL:Abteilungsleiter; SGL: Sachgebietsleiter; KdZ: Kundenzentrum;Wärmekpls.:Wärmekomplett-Service; G/B:Geschäftsführer Gemeindewerke Bo-Ro GmbH

64 Seit 25 Jahren Heizungs- und Sanitäranlagen modernster Bauweise Hans Freiberg G.m.b.H MASCHINENBAU SCHWEISSEREI KUNSTSCHMIEDEARBEITEN BETRIEBSEINRICHTUNGEN FAHRZEUGTEILE TRANSPORTGESTELLE In der Köst Bobenheim-Roxheim Tel.(06239)1707 Fax (06233) FaFreiberg@aol.com Wärmetechnik GmbH HEIZUNG SANITÄR Ihr kompetenter Partner für alle Fragen in den Bereichen Industriestraße Frankenthal Heizung, Solar, Sanitär und Regenwassernutzung Telefon ( ) Telefax ( ) Therma-GmbH@t-online.de Frankenthal TEL / FAX / Wenn Sie bauen wollen......packen wir mit an: - vor Baubeginn mit einer detaillierten Finanzierungsplanung - danach mit einer maßgeschneiderten Finanzierung durch die LVM Versicherungen und ihre Kooperationspartner DSL Bank und Aachener Bausparkasse - während der Bauphase mit Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflichtversicherung und der Rohbauversicherung gegen Feuerschäden - nach Fertigstellung mit dem»sicherheitspaket für Hausbesitzer«Wir beraten Sie gern: LVM-Versicherungsbüro Werner Heise Wormser Str. 56, Frankenthal Tel / , Fax für Sie da: Mo. - Sa Uhr Mo., Mi., Do Uhr und natürlich nach Vereinbarung Junkers-Brennwert- Gas-Kesselthermen CERAPUR Die Gas-Zentralheizung mit Herz für unsere Umwelt GK Gas- und Sanitärtechnik GmbH Heizung + Bäder Albertstraße 5 Frankenthal Telefon ( ) Fax ( ) Bosch Gruppe Mehr als ein Weg nach oben Für Neu- und Umbau GANZHOLZTREPPEN FERTIGTEILTREPPEN SERIENTREPPEN SPINDELTREPPEN Frankenthal Siemensstr.42 Telefon: ( ) Telefax: ( )

65 Anhang Wegweiser Kundenauskunft (Telefonverzeichnis nach Funktionen) Faxverzeichnis der Stadtwerke ( ) Standort Abteilung Faxnummer Einkauf ME 111 Sekretariat Geschäftsführung G/S 115 Pforte MT 118 Rechnungswesen R 129 Technische Sekretariate E/S, N/S 131 Meisterbereich Rohrnetz und Gasreglerstationen NM1, NIVI2 161 Meisterbereich Wasserwerke NMW Meisterbereich Warte EMW 114 *) AL:Abteilungsleiter; SGL: Sachgebietsleiter; KdZ: Kundenzentrum;Wärmekpls.:Wärmekomplett-Service; G/B:Geschäftsführer Gemeindewerke Bo-Ro GmbH I M P R E S S U M WEKA INFORMATIONSSCHRIFTEN- UND WERBEFACHVERLAGE GMBH INTERNET: info@weka-cityline.de Lechstraße 2, Mering, Postfach 1147, Mering, Telefon /3 84-0, Telefax / WEKA Auch im Internet: IN UNSEREM VERLAG ERSCHEINEN: Broschüren zur Bürgerinformation, Heiraten, Wirtschaftsförderung, Umweltschutz und zum Thema Bauen. Herausgegeben in Zusammenarbeit mit derkommune. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder das zuständige Amt entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen sind auch auszugsweise nicht gestattet. Nachdruck oder Reproduktion, gleich welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm, Datenerfassung, Datenträger oder Online, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Titel (Gestaltung und Fotos) BolteDesign Akquisition: Bernd Kuntzer Verkauf: Sebastian Fehlbier Herstellung: Petra Sedlmair /1. Auflage/ FM /Lien Printed in Germany 2001

66 Natürlich vom Schreiner Frankenthal Albertstraße 16 Tel. ( ) Fax: ( ) Möbel aller Art Fenster und Türen Verglasungen Decken und Böden SCHREINEREI INNENAUSBAU Alles für Neubau und Renovieren Erlebniswelt Bad & Fliese Baustoffe Bäder Sanitär Heizung Jeden BAUZENTRUM Türen Garten Sonntag Fliesen Holz Schautag Top Beratung günstige Preise Mattheis spitze Service Uhr Sonntags, Öffnungszeiten: &Köbig keine Beratung, Montag-Freitag: 7:30-18:00 Uhr Tel. ( ) , Fax. ( ) kein Verkauf Samstag 7:30-13:00 Uhr Rudolf-Diesel-Str Eisenberg

67 KS-Thermohaut. Zukunftsweisend und sicher. Praxisbewährung Wärmedämm-Verbundsysteme sind auf KS-Mauerwerk seit über 30 Jahren in der Praxis bewährt und gewährleisten hohe Schadensfreiheit. Wohnflächengewinn Durch schlanke, hochtragfähige KS-Wände und Funktionstrennung für Wärme- und Witterungsschutz sind Wohnflächengewinne bis zu 7% möglich. Wirtschaftlichkeit Günstige Erstellungskosten und geringe Heizkosten sind vorteilhaft. Zusätzliche Einsparungen durch dünnlagige Innenputzsysteme und WDV-Systeme auf planebenen KS-Wänden. Energieeinsparung Niedrigenergie- und Passivhäuser mit KS-Thermohaut sind Realität. Behagliches Wohnen Die bei Kalksandstein üblichen hohen Rohdichten (RDK 1,8 2,0) führen zu hoher Wärmespeicherfähigkeit und damit zu angenehmem Raumklima im Sommer und im Winter. Gestaltungsvielfalt Die Putzvarianten bieten architektonische Gestaltungsvielfalt. Gebrüder Willersinn Kalksandsteinwerk GmbH & Co. KG Ludwigshafen/Rhein Mittelpartstraße 1 Tel.: (06 21) Fax: (06 21) ks-verkauf@gebrueder-willersinn.de Theodor Kleiner GmbH & Co. KG Kalksandsteinwerke Werk I und Verwaltung: Werk II Bobenheim-Roxheim Worms-Abenheim Am Binnendamm 15 Wonnegaustraße 155 Tel.: ( ) Tel.: ( ) Fax: ( ) Fax: ( ) info@ks-kleiner.de

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