Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Bezug vom / Nachforderungen v Eingang

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1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Eimsbüttel Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung Technische Sachbearbeitung Lokstedt Grindelberg Hamburg Telefon (Infopunkt WBZ) Telefax Baupruefung- Lokstedt@eimsbuettel.hamburg.de Ansprechpartnerin: Zimmer Telefon Telefax GZ.: E/WBZ2/02522/2014 Hamburg, den 20. August 2015 Verfahren Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Bezug vom / Nachforderungen v Eingang Belegenheit Baublock Flurstück 1221 in der Gemarkung: Lokstedt Errichtung eines Carports mit Solardach GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung nicht die gegebenenfalls notwendige Einholung anderer öffentlich - rechtlicher Zulassungsentscheidungen ersetzt. Servicezeiten WBZ (Bauberatung): Mo 12:00-16:00 Uhr Di und Fr 08:00-12:00 Uhr Do 10:00-16:00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel: U3 Hoheluftbrücke M 4, M 5, 15 Bezirksamt Eimsbüttel Termine im Fachamt Bauprüfung nur nach Vereinbarung

2 Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Planungsrechtliche Grundlagen Baustufenplan Niendorf / Lokstedt / Schnelsen mit den Festsetzungen: W 2 o Baugesetzbuch Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 17 / 2 Flurkartenauszug / Karte 17 / 11 Nachbarzustimmung 17 / 13 Lageplan 17 / 14 Grundriss, Schnitt, Ansicht Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 1. Folgende bauordnungsrechtliche Abweichung wird nach 69 HBauO zugelassen 1.1. für das Unterschreiten der Mindesttiefe der Abstandsfläche von 2,50 m um 2,50 m ( 6 Abs. 5 HBauO). Begründung Der bauordnungsrechtlichen Abweichung wird unter der Bedingung zugestimmt, dass außer dem Carport/Garage und dem vorhandenen Schuppen keine weiteren Nebengebäude vorhanden sind oder errichtet werden. HINWEIS: Ein Schuppen über 30 m² ist genehmigungspflichtig. E/WBZ2/02522/2014 Seite 2 von 5

3 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Anlage 2- Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG E/WBZ2/02522/2014 Seite 3 von 5

4 Anlage 1 zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE AUFLAGEN Schutz gegen schädliche Einflüsse 2. Das bei der geplanten Baumaßnahme anfallende Aushubmaterial ist entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom vom Bauherrn ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Bei der Verwertung sind die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen Technische Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu berücksichtigen (vgl. Amtlicher Anzeiger der FHH Nr. 50 vom , siehe auch Hinweise im Internet unter Stichwort: "Verwertung von mineralischen Abfällen in Hamburg"). Diese Regeln gelten nicht für Oberboden (z.b. Mutterboden), der in der Regel höhere Humusgehalte aufweist. Bei der Verwertung von Oberboden ist der 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom in der geltenden Fassung zu beachten. 3. Während der Erdarbeiten ist verstärkt auf Bodenverunreinigungen zu achten. Bei Auffälligkeiten (verdächtige Gerüche, Bodenverfärbungen, Behältnisse o. dergl.) ist das Bezirksamt Eimsbüttel, Verbraucherschutzamt, Tel.: /2963 (Fax ), unverzüglich zu benachrichtigen. HINWEISE 4. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). Bitte verwenden Sie dafür den Vordruck in dem Onlinedienst "Anzeige Bau-, Abbruch- und Wiederaufnahmebeginn" auf der Internetseite gateway.hamburg.de. 5. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). 6. Weitere Hinweise, Merkblätter und Broschüren für Ihre Bauausführung finden Sie unter dem Link: " E/WBZ2/02522/2014 Seite 4 von 5

5 Anlage 2 STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art der beantragten Anlage: Sonstige bauliche Anlage E/WBZ2/02522/2014 Seite 5 von 5

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