FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN

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1 FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Programm ERASMUS+ Mobilität im Rahmen des Studiums Ausschreibung zum Auswahlverfahren a. J Genehmigt mit Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Nr. 21/2015 vom INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Informationen Was ist Erasmus+? Mobilitätsbeihilfen und Sonderzuschüsse Mobilität in die Schweiz 2. Im Ausland zulässige Aktivitäten und deren Anerkennung Zulässige Aktivitäten Learning Agreement Anerkennung Rückerstattung der zugewiesenen Mobilitätsbeihilfen 3. Zulassungskriterien und Bewerbungsablauf Zulassung zur Mobilität Sprachkenntnisse Wahl der Partneruniversitäten Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen Einreichen der Bewerbungsunterlagen Wichtiger Hinweis 4. Auswahlverfahren Auswahlkriterien, Gewichtung und Verfahren Annahme des Austauschstudienplatzes - Nachrückverfahren 5. Terminübersicht Erasmus+ a. J Kontakt PARTNERUNIVERSITÄTEN UND STUDIENGÄNGE DER FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN DER FREIEN UNIVERSITÄT BOZEN

2 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Was ist Erasmus+? Das neue ERASMUS+ Programm fördert mit dem Unterprogramm Mobilität im Rahmen des Studiums die Studierendenmobilität während des Hochschulstudiums. Die Studierenden können sich für einen Studienaufenthalt an ausländischen Universitäten bewerben, mit denen die Freie Universität Bozen (unibz) entsprechende Abkommen abgeschlossen hat. Der/die Studierende führt während seines/ihres Aufenthaltes an der Partneruniversität die didaktisch-wissenschaftlichen Aktivitäten durch, welche seine/ihre Herkunftsfakultät vor der Abreise im Learning Agreement genehmigt hat. Der Austausch kann 3 bis 12 Monate dauern und muss zwischen dem und dem erfolgen. Die Gewinner der Ausschreibung erhalten den Status eines Erasmus+- Austauschstudierenden. Damit sind folgende Vorteile verbunden: 1. Erlass der Studiengebühren an der Partneruniversität (die Studiengebühren werden weiterhin an der unibz entrichtet); 2. Inanspruchnahme von Dienstleistungen an der Partneruniversität (Mensa, Bibliothek, Studentenwohnheime, usw.); 3. Teilnahme an Sprachkursen an der Partneruniversität; 4. Anerkennung der an der Partneruniversität erbrachten Studienleistungen durch die Herkunftsfakultät an der unibz. Mobilitätsbeihilfen und Sonderzuschüsse Alle Erasmusstudierenden erhalten von der unibz eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe von 130 pro Monat. Je nach Höhe der Finanzierung durch die Europäische Union wird eine gewisse Anzahl von Erasmusstudierenden für ihren Erasmus+ Aufenthalt zusätzlich eine EU-Mobilitätsbeihilfe erhalten. Diese wird je nach Länderzuordnung unterschiedlich hoch ausfallen: Gruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten) Austria, Denmark, Finland, France, Ireland, Lichtenstein, Norway, Sweden, United Kingdom Gruppe 2 (durchschnittliche Belgium, Croatia, Czech Republic, Cyprus, Lebenshaltungskosten) Germany, Greece, Iceland, Luxembourg, Netherlands, Portugal, Slovenia, Spain, Turkey Gruppe 3 (niedrige Lebenshaltungskosten) Bulgaria, Estonia, Hungary, Latvia, Lithuania, Malta, Poland, Romania, Slovakia, Former Yugoslav Republic of Macedonia Die Nationale Agentur in Italien hat die Beiträge für die 3 Ländergruppen wie folgt festgelegt: Gruppe 1: 280/Monat Gruppe 2 und 3: 230/Monat Die Gesamtsumme der EU-Beihilfen wird erst im Sommer 2015 bekannt gegeben. Sollte der Gesamtbetrag nicht für alle Studierenden ausreichen, so werden die Beihilfen folgendermaßen aufgeteilt: nach Abschluss des Auswahlverfahrens im Frühjahr 2015 werden die jeweiligen Fakultätsranglisten veröffentlicht und der Gesamtbedarf jeder Fakultät errechnet. Dieser ergibt sich aufgrund der maximalen Anzahl an Austauschmonaten der jeweiligen Abkommen und den oben angegebenen monatlichen Beiträgen; 2

3 der Gesamtbedarf der unibz wird mit der von der Europäischen Union (EU) zur Verfügung gestellten Finanzierung verglichen und das Verhältnis in Prozenten errechnet; der errechnete Prozentsatz wird auf jede Fakultät angewandt, um festzustellen, wie viel für jede Fakultät zur Verfügung steht; innerhalb jeder Fakultät werden die EU-Beiträge gemäß Rangordnung verteilt. Sowohl für die Mobilitätsbeihilfe der unibz als auch für jene der EU gilt Folgendes: Um die Dauer das Aufenthaltes und die Höhe des Beitrags festzulegen, werden zum Zeitpunkt der Verteilung der Beiträge die von den Partneruniversitäten gegebenen Informationen berücksichtigt (über Welcome Session, Dauer der didaktischen Aktivitäten und des Prüfungssession). Die auf diese Weise festgestellte Mobilitätsdauer und die jeweilige Mobilitätsbeihilfe, können daher kürzer als die maximale Anzahl an Austauschmonaten sein, die im inter-institutionellen Abkommen zwischen unibz und der jeweiligen Partneruniversität vorgesehen ist. Wie von der EU vorgesehen, wird die Mobilitätsdauer in Tagen und nicht in Monaten kalkuliert. Die EU kann Sonderzuschüsse aufgrund einer Behinderung oder für Studierende aus benachteiligten Einkommens- oder Gesellschaftsgruppen zur Verfügung stellen. Wie eventuell hierfür vorgesehene Mittel verteilt werden, wird voraussichtlich im Sommer 2015 bekannt gegeben. NB: Die Mobilitätsbeihilfen sind als finanzieller Beitrag zur Deckung eines Teils der Mehrkosten zu verstehen, welche die Studierenden im Ausland zu tragen haben. Die Mobilitätsbeihilfen beziehen sich auf die Studientätigkeiten, welche die Studierenden gemäß Studienprogramm und Studiendauer an der Partneruniversität erfüllen. Studierende, die nach ihrer Rückkehr die vorgesehene minimale Anzahl an curricularen ECTS nicht erreichen, müssen die Mobilitätsbeihilfe zur Gänze rückerstatten. Weitere Informationen finden Sie im Paragraph 2 Im Ausland zulässige Aktivitäten und deren Anerkennung. Mobilität in die Schweiz Zur Zeit nimmt die Schweiz am Erasmus+ Programme nicht als Programme Country teil. Das bedeutet, dass die Schweiz keine Finanzierung von Seiten der EU für die Mobilität in und aus der Schweiz erhält. Um die aktuellen Mobilitätsprogramme und Kooperationen zu gewährleisten, hat der Schweizer Bundesrat das sogenannte Swiss European Mobility Programme provisorisch eingeführt. Falls eine europäische Universität ein Abkommen mit der Schweiz abschließt, wird die Finanzierung für alle Studierenden (Incoming und Outgoing) von der Schweizer Universität übernommen. Die Höhe dieser Mobilitätsbeihilfe ist noch nicht bekannt. Im Akademischen Jahr 2014/15 wurde ein monatlicher Beitrag von 360 bis 420 Schweizer Franken zugewiesen (ungefähr Euro). Auch Studierende, die einen Platz in der Schweiz gewinnen, erhalten die zusätzliche Beihilfe der Freien Universität Bozen (130 Euro pro Monat) Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften hat für das Akademische Jahr 2015/16 im Rahmen des Swiss European Mobility Programms nur ein Abkommen mit der Università della Svizzera Italiana (Lugano) aktiviert. Zusätzlich zu den in dieser Ausschreibung angegebenen Zulassungskriterien haben die Studierenden für die Università della Svizzera Italiana nur dann Anrecht auf die Mobilitätsbeihilfe, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: - sie dürfen zu keinem Zeitpunkt eine Erasmus-Mobilitätsbeihilfe noch den Status als Erasmus-Studierende genossen haben - sie dürfen zur gleichen Zeit keine andere von der EU zugewiesene Beihilfe erhalten, um einen Zeitraum im Ausland für Studium/Arbeit zu verbringen. 3

4 2. IM AUSLAND ZULÄSSIGE AKTIVITÄTEN UND DEREN ANERKENNUNG Zulässige Aktivitäten Folgende Aktivitäten sind im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthaltes zulässig: Kurse/Übungen/Seminare und entsprechende Prüfungen Vorbereitung der Abschlussarbeit Studierende der Bachelorstudiengänge erhalten dafür keine Kreditpunkte. Praktikum Das Praktikum muss innerhalb desselben Mobilitätszeitraums (Studium plus Praktikum) stattfinden und die zwei Tätigkeiten (Studium plus Praktikum) müssen aufeinander folgen. Learning Agreement Das Learning Agreement ist das im Ausland abzuwickelnde Studienprogramm. Es garantiert den Studierenden die Anerkennung der Studienleistungen nach ihrer Rückkehr an die unibz. Vor Antritt des Austausches erstellen die Studierenden gemeinsam mit dem zuständigen Delegierten an der Fakultät ihr Learning Agreement. Um den Status als Erasmus+- Studierende und die Mobilitätsbeihilfen zu erhalten, muss das Learning Agreement von dem/der Studierenden, von dem durch den Fakultätsrat ernannten Delegierten und von der Partneruniversität unterzeichnet werden. Wer auch ein Praktikum absolvieren will, muss dieses im Learning Agreement vorsehen. Das Standardverfahren für die Genehmigung des Praktikums ist auf jeden Fall einzuhalten. Für die Unterzeichnung des Learning Agreements müssen der akademische Tutor und der Delegierte identisch sein. Das Praktikum muss unter der Aufsicht der Partneruniversität durchgeführt werden. Wenn das Learning Agreement auch die Vorbereitung der Abschlussarbeit vorsieht, legt der/die Studierende folgendes bei: - die Kopie des Antrags auf Zuweisung der Abschlussarbeit, mit Angabe des Titels der Arbeit und Nennung des Betreuers; - die Erklärung über die mit dem Betreuer getroffene Vereinbarung, im Rahmen des Austauschprogrammes vorbereitende Tätigkeiten zur Erstellung der Abschlussarbeit durchzuführen. Das genehmigte Learning Agreement muss der Dauer des Aufenthaltes angemessen sein. Die darin festgelegte Anzahl an zu erwerbenden curricularen ECTS muss jener entsprechen, die im selben Zeitraum an der Herkunftsuniversität vorgesehen ist, und zwar: zwischen 50 und 60 ECTS für ein ganzes Akademisches Jahr (9-12 Monate) zwischen 20 und 30 ECTS für ein Semester (4-5 Monate) zwischen 10 und 20 ECTS für ein Trimester (ca. 3 Monate) zwischen 20 und 40 ECTS für zwei Trimester. Anerkennung Nach dem Auslandsstudienaufenthalt aufgrund der Bestätigung der Prüfungsergebnisse, (das sogenannte Transcript of Records) und des Learning Agreements wird die Fakultät die Anerkennung der geleisteten Aktivitäten in die Wege leiten. Wurde die Abschlussarbeit im Ausland verfasst, muss der/die Studierende eine Bescheinigung des Dozenten der Partneruniversität vorlegen, aus der hervorgeht, dass die 4

5 Forschungstätigkeit absolviert wurde. Der Bescheinigung ist ein Schreiben des Betreuers beizulegen, das bestätigt, dass die Recherche mit Erfolg abgeschlossen wurde und die geleistete Arbeit wird in ECTS-Punkten quantifiziert. Rückerstattung der zugewiesenen Mobilitätsbeihilfen Am Ende des Auslandsstudienaufenthaltes muss der/die Studierende eine minimale Anzahl an anerkannten curricularen ECTS erreicht haben, und zwar: 20 ECTS für ein Akademisches Jahr 10 ECTS für ein Semester 7 ECTS für ein Trimester 14 ECTS für zwei Trimester. Sollte dieses Minimum nicht erreicht werden, müssen die Mobilitätsbeihilfen zur Gänze rückerstattet werden. 3. ZULASSUNGSKRITERIEN UND BEWERBUNGSABLAUF Zulassung zur Mobilität - Studierende können mit dem Erasmus+-Programm in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master und Doktorat) ein oder mehrere geförderte Studienaufenthalte und/oder Praktika mit einer Gesamtdauer von bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus (bzw. 24 Monate bei einstufigem Master, z.b. Bildungswissenschaften für den Primarbereich) absolvieren. Auslandsaufenthalte im Rahmen des früheren LLP Erasmus Programms (Studium, Praktikum, Leonardo) werden im Rahmen der maximalen 12/24 Monate pro Studienzyklus mitgerechnet. - Studierende, die in einem Erasmus+ KA1, in einem Joint Master Degree oder Erasmus Mundus-Programm eingeschrieben sind und eine Beihilfe erhalten, dürfen sich nicht bewerben. Es ist nicht möglich, die beiden Beihilfen für den selben Mobilitätszeitraum gleichzeitig zu erhalten. - Das Doktoratsstipendium ist mit der Erasmus-Mobilitätsbeihilfe nicht vereinbar. - Studierende, die zeitgleich andere EU-Fördermittel für Auslandsaufenthalte erhalten haben, sind von der Erasmus+ Mobilität für Studienförderung ausgeschlossen. Wie in den Studiengangsregelungen festgelegt, dürfen Studierende der nachfolgenden Studiengänge im Rahmen der Austauschmöglichkeiten (Erasmus+, Bilaterale Abkommen und Free Mover) eine maximal zulässige Kreditpunktezahl (ECTS) erwerben: - Master in Unternehmungsführung und Innovation: maximal 40 KP - Masters in Ökonomie und Management des öffentlichen Sektors: maximal 40 KP - Bachelor in Ökonomie und Sozialwissenschaften: maximal 80 KP - Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung: maximal 60 KP Bachelor in Tourismus-, Sport- und Eventmanagement: maximal 60 KP Die Studierenden müssen außerdem: 1. an der unibz immatrikuliert sein; 2. im Studienplan die Lehrveranstaltungen angegeben haben, die sie an der Partneruniversität belegen werden (bzw. sich darum kümmern, diese im Studienplan anzugeben); 3. sich innerhalb der Fristen des Studentensekretariats in das Akademische Jahr an der unibz einschreiben; 4. die entsprechenden Sprachkenntnisse besitzen (s. Sprachkenntnisse); 5. die Vorgabe akzeptieren, dass sie vor Abschluss des Auslandsstudiums und Anerkennung der Studienleistungen das Studium nicht abschließen und den Studientitel nicht erhalten können. 5

6 6. Die Studierenden der Bachelorstudiengänge und der fünfjährigen Masterstudiengänge müssen bei Abreise an die ausländische Partneruniversität mit Status als Erasmus+ Austauschstudierender mindestens in das zweite Studienjahr eingeschrieben sein. Sprachkenntnisse Um an dieser Ausschreibung teilnehmen zu können, müssen die Bewerber ein Sprachniveau von mindestens B1 laut GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) in den Sprachen der Partneruniversitäten nachweisen. Dieser Nachweis muss innerhalb der Abgabefrist dieser Ausschreibung (s. Terminübersicht) erfüllt sein. Folgende Sprachnachweise sind zugelassen: a) Sprachprüfung am Sprachenzentrum der unibz im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Studium oder während des Studiums b) Sprachzertifikat des Sprachenzentrums einer anderen italienischen oder europäischen Universität c) International anerkannte Sprachzertifikate gemäß Übersicht der unibz. Für die italienische, deutsche und englische Sprache ist die Liste hier abrufbar: 20titoli%20riconosciuti_ pdf d) International anerkannte Sprachzertifikate: Zertifikate für andere Sprachen, die im Punkt c nicht aufgelistet sind, werden von der Servicestelle Internationale Beziehungen zur Überprüfung an das Sprachenzentrum geschickt. In den Fällen a) und b) muss der Sprachnachweis anhand einer Ersatzerklärung (Art. 46 des D.P.R. Nr. 445 vom ) erbracht werden. Eine Kopie des Personalausweises muss beigelegt werden. Für die Sprachzertifikate unter c) und d) reicht hingegen die Abgabe einer Kopie des Zertifikates selbst. Falls ein solches Sprachzertifikat bereits einmal von der unibz anerkannt worden ist, kann auch hierfür eine Ersatzerklärung (Art. 46 des D.P.R. Nr. 445 vom ) abgegeben werden. Falls kein Sprachnachweis vorgelegt werden kann, können die Studierenden einen Sprachtest für maximal zwei verschiedene Sprachen am Sprachenzentrum der unibz absolvieren, wobei die Tests nur einmal abgelegt werden dürfen. Der Test wird in den Sprachen Französisch, Spanisch und Portugiesisch angeboten. Auch wer noch keinen Nachweis B1 in den Sprachen Deutsch, Italienisch und Englisch erbracht hat, darf den Test machen. Bei diesem Test handelt es sich nicht um die offizielle Sprachprüfung. Die Studierenden müssen sich zu den Sprachtests innerhalb 5. März 2015, 17 Uhr, mit E- Mail an international.relations@unibz.it anmelden - Betreff Sprachprüfung für Erasmus+ oder Bilaterale Abkommen. Die Sprachtests finden am 10. März von 14 bis 17 Uhr im Raum C1.01 der unibz in Bozen statt. Die Studierenden müssen zusätzlich die Sprachanforderungen der einzelnen Partneruniversitäten, für die sie sich bewerben möchten, überprüfen, da diese auch ein höheres Mindestniveau als B1 verlangen oder empfehlen können. Die Liste der Partneruniversitäten mit Infos zu den verlangten/angeratenen Sprachanforderungen und weiteren Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Universität steht online unter neruniversities.html zur Verfügung. Wahl der Partneruniversitäten Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen Unter dem oben angegebenen Link finden die Studierenden weiterführende Links zu den Partneruniversitäten, die dazu dienen, sich vorab kundig zu machen, ob die Universität 6

7 weitere Zulassungsvoraussetzungen verlangt oder Bedingungen stellt, die dem Austauschvorhaben im Wege stehen. Was die Sprachkenntnisse angeht, kann z.b. eine Partneruniversität eine andere Sprachkompetenz als B1 (Minimum für die Teilnahme an dieser Ausschreibung selbst s. Sprachkenntnisse) verlangen. Manche Universitäten akzeptieren auch nur bestimmte internationale Sprachzertifikate oder sehen eine andere Form des Sprachnachweises vor. Die Studierenden müssen sich somit selbst genauestens auf der Webseite der Partneruniversität über die jeweiligen Erfordernisse informieren oder die entsprechende Servicestelle für Internationale Beziehungen der Partnereinrichtung kontaktieren. Einreichen der Bewerbungsunterlagen Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 16. März 2015, Uhr, im Infopoint der Servicestelle Internationale Beziehungen (Bozen, A1.01) eintreffen. Die Bewerbung kann auch per Post geschickt werden, das Datum des Poststempels ist jedoch nicht ausschlaggebend. Es können bis zu zwei Partneruniversitäten in der persönlichen Wunschreihenfolge angegeben werden. Bei der Zuweisung der Plätze wird die Vorzugsstimme berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen: Erasmus+ und Bilaterale Abkommen 2015/16 Ansuchen unter: Sprachnachweis in einer der zugelassenen Formen (siehe Sprachkenntnisse) Motivationsschreiben im PDF-Format oder Videopräsentation (s. Punkt 5) in englischer Sprache unter hochladen (geben Sie bitte beide Partneruniversitäten in der bevorzugten Reihenfolge im Dateinamen an) Wichtiger Hinweis Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen werden unvollständige oder nicht den Vorgaben entsprechende Bewerbungsunterlagen (z.b. Fehlen der Unterschrift, angegebene Partneruniversitäten, die nicht den eigenen Studiengang betreffen, mit der Ausschreibung nicht übereinstimmende Zulassungskriterien, nicht innerhalb der Frist hochgeladenes Motivationsschreiben/ Videopräsentation, usw.) von Amts wegen ausgeschlossen. 4. AUSWAHLVERFAHREN Auswahlkriterien, Gewichtung und Verfahren Die Auswahlkommission wurde mit Beschluss des Fakultätsrats der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Nr. 21/2015 vom ernannt und besteht aus folgenden Mitgliedern: Prof. Paolo Giudici, Vorsitzender Dr. Roberto Farneti, stellvertretende Vorsitzende Dr. Ralf Lüfter, Mitglied Dr. Andrea Pinna, Ersatzmitglied Die Kommission wird eine Gesamtrangliste und einzelne Ranglisten für jede Partneruniversität aufgrund folgender Kriterien erstellen: a) Kreditpunkte Gesamtanzahl der für bestandene und innerhalb eingetragene Prüfungen angesammelten Kreditpunkte (*) dividiert durch die Anzahl an Kreditpunkte, die ein/e Student/in in der Regel am Ende jedes Semesters erreichen sollte. Für diese Berechnung wird die Anzahl an Semestern berücksichtigt, die seit der Erstimmatrikulation des/der Studenten/in an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vergangen sind, unabhängig 7

8 vom Studienjahr, in welchem er/sie zum Zeitpunkt der Erstellung der Rangordnung inskribiert ist. (*) In Anbetracht der Tatsache, dass die Studierenden des Bachelorstudiums in Ökonomie und Sozialwissenschaften mindestens 20 Kreditpunkte im Rahmen von Austauschprogrammen an einer anderen vorzugsweise ausländischen Universität erzielen müssen, werden in diesem Zusammenhang 2/3 der Kreditpunkte berücksichtigt, die ein/e Student/in in der Regel am Ende jedes Semesters erreichen sollte, falls er/sie alle im Studienplan vorgesehenen Prüfungen besteht. Gewichtung: 30% b) Notendurchschnitt Gewichtung: 50% c) Motivation Um die Motivation des Kandidaten hinsichtlich der Wahl der Partneruniversität zu beurteilen, muss der/die Studierende entweder ein Motivationsschreiben im PDF-Format oder eine Videopräsentation im MOV/MP4/MPG-Format in englischer Sprache auf der Webseite (unter Angabe beider Partneruniversitäten in der bevorzugten Reihenfolge im Dateinamen) hochladen. Daraus soll für jede gewählte Partneruniversität die entsprechende Motivation klar hervorgehen. Vorgaben für die Videopräsentation: Dauer des Videos: bis zu 2 Minuten; Auflösung von 640x480 Pixel (4:3) oder 640x360 Pixel (16:9) Komprimierung als Codec H264 Dateigröße des Videos bis zu 80 MB Die Bewertungskommission wird die entsprechende Motivation bezüglich jeder gewählten Partneruniversität bewerten und dem Motivationsschreiben bzw. der Videopräsentation eine einzige Punktezahl zuweisen, die sich aus dem Durchschnitt der Punkte für jede Partneruniversität zusammensetzt. Das Motivationsschreiben bzw. die Videopräsentation wird gemäß folgender Kriterien beurteilt: Ausdrucksfähigkeit des Kandidaten Kenntnis des Landes, in dem sich die Partneruniversität befindet Begründung hinsichtlich der Wahl der Partneruniversität Gewichtung: 20% Die Studierenden müssen mindestens 70 von 100 Punkten erreichen, um in die Rangliste aufgenommen zu werden. Im Falle von Punktegleichheit hat der Studierende mit dem höchsten Notendurchschnitt den Vorrang. Bei weiterer Punktegleichheit hat der/die jüngere Studierende Vorrang. Staatsbürgerschaft des/der Studierenden: Falls die Staatsbürgerschaft des/der Studierenden mit dem Land der gewählten Universität übereinstimmt, fällt der/die Studierende in der Rangordnung nur in Bezug auf diese Wahl - hinter jene Studierenden, deren Staatsbürgerschaft nicht mit dem Land der gewählten Universität übereinstimmt, zurück. Jede/r Studierende kann im Laufe eines Akademischen Jahres nur ein einziges Austauschprogramm in Anspruch nehmen, unbeschadet der Möglichkeit an den Auswahlverfahren beider Austauschprogramme Erasmus+ und Bilaterale Abkommen 8

9 teilzunehmen. Sollte ein/e Studierende/r in den Ranglisten beider Programme einen Platz gewinnen, muss er/sie innerhalb der in der Ausschreibung vorgeschriebenen Fristen mitteilen, für welches Programm er sich entscheidet. Sollten nach Vergabe der Plätze gemäß der im nachfolgenden Absatz Annahme des Austauschstudienplatzes Nachrückverfahren enthaltenen Regelung immer noch Plätze übrig bleiben, kann der/die Studierende auch im selben akademischen Jahr an beiden Austauschprogrammen Erasmus+ und Bilaterale Abkommen teilnehmen. Annahme des Austauschstudienplatzes - Nachrückverfahren Nach dem Auswahlverfahren und der Veröffentlichung der Ranglisten am 30. März 2015 müssen die Gewinner innerhalb 2. April 2015, 9.00 Uhr, eine an die Servicestelle Internationale Beziehungen senden, um den Platz anzunehmen - Betreff: Annahme des Erasmus+ Platzes. Nach Ablauf dieser Frist werden Gewinner, die keine Annahme geschickt haben, automatisch von den Ranglisten gestrichen (siehe unten für weitere Anweisungen). Ab dem 7. April 2015 informiert die Servicestelle Internationale Beziehungen alle nachgerückten Studierenden per Auch sie müssen innerhalb einer festgelegten Frist in der Regel innerhalb von 24 Stunden- ihre Annahme des Austauschstudienplatzes per bestätigen. Auch im diesem Fall werden Studierende, die keine Annahme geschickt haben, automatisch von den Ranglisten gestrichen. Achtung! Bei der Veröffentlichung sowie auch beim Nachrücken in der Rangordnung werden die Vorzugsstimmen, die in der Bewerbung angegeben worden sind, berücksichtigt. Sollte dem Studierenden ein Platz für seinen als ersten angegebenen Wunschort angeboten werden, dann wird er, ob er nun das Angebot annimmt oder nicht, automatisch von der Rangliste für den von ihm als 2.Wunschort angegeben, gestrichen. Sollte hingegen dem Studierenden ein Platz für seinen als zweiten angegebenen Wunschort angeboten werden, so bleibt er/sie, falls er/sie den Platz nicht annimmt, in der Rangordnung für den ersten Wunschort. Nach der Annahme der Plätze aufgrund der Rangordnungen für jede Partneruniversität werden etwaige nicht besetzte Plätze den in der Gesamtrangliste für angeführten Kandidaten in folgender Reihenfolge angeboten: a) Studierenden, die bisher an keinem Austauschprogramm teilgenommen haben b) Studierenden, die in den vergangenen Akademischen Jahren an einem Austauschprogramm teilgenommen haben c) Studierenden, die für bereits einen Platz im Rahmen des Programms Bilaterale Abkommen angenommen haben. Nach dem Nachrückverfahren und der Zuweisung von eventuell nicht besetzten Plätzen übermittelt die Servicestelle Internationale Beziehungen die Nominierungen an die Partneruniversitäten. Diese setzen sich dann direkt mit den Studierenden in Verbindung. Im Anschluss daran müssen die Gewinner: die von der Partneruniversität benötigten Unterlagen einreichen (Application Form, Sprachnachweise, Reservierung eines Wohnheimplatzes, sonstige Unterlagen usw.). Die Studierenden müssen sich selbst über die Erfordernisse und damit verbundenen Fristen bei der Partneruniversität erkundigen und tragen auch das Risiko, ansonsten von der Universität nicht zugelassen zu werden; gemeinsam mit dem zuständigen Delegierten an der Fakultät ein eigenes Learning Agreement erstellen. Um den Status als Erasmus+-Studierende und um die Mobilitätsbeihilfe zu erhalten, muss das Learning Agreement von dem/der Studierenden, von dem durch den Fakultätsrat ernannten Delegierten und von der Partneruniversität unterzeichnet werden; einen persönlichen Vertrag mit der unibz unterschreiben. 9

10 Wir weisen darauf hin, dass die endgültige Entscheidung über die Zulassung zum Austauschstudienplatz den einzelnen Partneruniversitäten vorbehalten ist. ALLE IN DIESER AUSSCHREIBUNG VORGESEHENEN TÄTIGKEITEN UND DIE JEWEILIGE FINANZIERUNG SIND VON DER UNTERZEICHNUNG DES ABKOMMENS ÜBER DIE FINANZIELLEN REGELUNGEN FÜR ERASMUS+-MOBILITÄT FÜR DAS STUDIUM IM A.J. 2015/16 ZWISCHEN DER AGENTUR INDIRE/ERASMUS+ NAZIONALE UND DER UNIBZ ABHÄNGIG. DAHER WIRD DIE VORLIEGENDE AUSSCHREIBUNG MIT VORBEHALT VERÖFFENTLICHT. 5. TERMINÜBERSICHT ERASMUS Innerhalb 5. März 2015, 17 Uhr: Anmeldung zur Sprachprüfung falls notwendig (s. Sprachkenntnisse) 10. März 2015: Sprachtests von 14 bis 17 Uhr in Raum C 1.01 Innerhalb 16. März 2015, Uhr: Einreichung der Bewerbungsunterlagen von seiten der Studierenden Innerhalb 30. März 2015: Veröffentlichung der Ranglisten Innerhalb 2. April 2015, 9 Uhr: Annahme des Austauschstudienplatzes von Seiten der Studierenden Ab 7. April 2015: Durchlaufen der Ranglisten 6. KONTAKT Servicestelle Internationale Beziehungen Die Mitarbeiter der Servicestelle Internationale Beziehungen stehen allen Studierenden im Infopoint (A1.01) zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung: MO: DI: DO: 14:00-16:00 Uhr 10:00 12:30 Uhr 10:00 12:30 Uhr Es ist außerdem möglich, per (international.relations@unibz.it) oder telefonisch ( ) einen persönlichen Termin zu vereinbaren. PARTNERUNIVERSITÄTEN DER FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN DER FREIEN UNIVERSITÄT BOZEN A. J unter neruniversities.html Informationen zu den Partneruniversitäten Für detaillierte Informationen (Lehre, Unterkunft, usw.) ist es wichtig, die Internetseiten der entsprechenden Partneruniversitäten zu konsultieren. 10

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