FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
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- Holger Melsbach
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1 FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN BILATERALES STUDENTENAUSTAUSCHPROGRAMM AUSSCHREIBUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN genehmigt mit Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Nr vom INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemein Was ist ein bilaterales Studentenaustauschprogramm? Mobilitätsbeihilfe 2. Partneruniversitäten für das a. J Zugelassene Studienaktivitäten und deren Anerkennung Zugelassene Aktivitäten Learning Agreement 4. Zulassungsvoraussetzungen zur Studentenmobilität Einreichen des Ansuchens Abgelegte Prüfungen Sprachen Wichtiger Hinweis 5. Auswahlverfahren Auswahlkriterien und Gewichtung Annahme des Status als Austauschstudent 6. Terminkalender für die Auswahl der Austauschstudenten 7. Informationen AKADEMISCHES AUSLANDSAMT UFFICIO RELAZIONI INTERNAZIONALI INTERNATIONAL RELATIONS OFFICE Universitätsplatz 1 piazza Università Postfach 276 C. p. 276 I Bozen Bolzano Tel: Fax: international.relations@unibz.it Steuerkodex / Codice fiscale Cassa di Risparmio IBAN IT67 P Swift Code CRBZIT2B107
2 1. ALLGEMEIN Die Freie Universität Bozen (FUB) hat bilaterale Abkommen über den Austausch von Studenten mit folgenden Universitäten abgeschlossen: Italien: Università di Cagliari, Università di Firenze, Ausland: California State Polytechnic University (Pomona, USA), University of Washington (Seattle, USA), University of Ottawa (Canada), University of Lethbridge (Canada), National Sun Yat-sen University (Kaohsiung, Taiwan), University of Tasmania (Hobart, Australia), Southern Cross University (East Lismore, Australia) Die Abkommen sehen vor, dass die Gaststudenten von der Heimuniversität in einem Auswahlverfahren ausgesucht werden, mit besonderem Augenmerk auf die Sprachkenntnisse der Kandidaten und deren Studienlaufbahn. Was ist ein bilaterales Studentenaustauschprogramm? Das bilaterale Studentenaustauschprogramm wird von der FUB gefördert und finanziert. Mit den bilateralen Abkommen wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, einen Studienaufenthalt an den oben genannten Universitäten zu verbringen. Der/die Studierende ist dazu angehalten, während seines/ihres Aufenthaltes an der Gastuniversität die didaktisch-wissenschaftlichen Aktivitäten durchzuführen, welche seine/ihre Herkunftsfakultät vor der Abreise genehmigt hat (Learning Agreement). Die Dauer des Aufenthaltes an der Partneruniversität hängt von dem jeweils zwischen den Universitäten getroffenen Abkommen ab. Der Studienaufenthalt muss bis spätestens dem auf dem Vertrag für die Vergabe der Mobilitätsbeihilfe angegebenen Datum abgeschlossen werden. Studierende, die an der Studentenmobilität teilnehmen, genießen folgende Vorteile: 1. Befreiung von den Gebühren der Gastuniversität (Ausnahme: California State Polytechnic University Pomona, an der $ pro Quartal zu bezahlen sind); 2. Inanspruchnahme der eventuellen Sozialleistungen, die vor Ort angeboten werden (Mensa, Bibliothek, usw.); 3. Teilnahme an Sprachkursen, die eventuell an der Partneruniversität angeboten werden; 4. Anerkennung der an der Partneruniversität durchgeführten Tätigkeiten durch die eigene Fakultät an der FUB. Mobilitätsbeihilfe Für alle Studierenden, die am Mobilitätsprogramm teilnehmen, ist eine Mobilitätsbeihilfe vorgesehen, vorausgesetzt, dass sie pro Austauschsemester für ihre didaktischwissenschaftlichen Aktivitäten mindestens 8 Kreditpunkte an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der FUB angerechnet bekommen. Alle Studierenden, die im Rahmen der Studentenmobilität ein oder zwei Semester an einer europäischen Partneruniversität studieren, erhalten von der FUB eine Mobilitätsbeihilfe von 200,00 pro Monat. Alle Studierenden, die im Rahmen der Studentenmobilität ein oder zwei Semester an einer Partneruniversität außerhalb Europa studieren, erhalten von der FUB eine Mobilitätsbeihilfe von 400,00 pro Monat. Die Mobilitätsbeihilfe stellt nur eine finanzielle Ergänzung zur Abdeckung eines Teils der Mehrkosten dar, welche die Studierenden an der Partneruniversität zu tragen haben. 2
3 Die Mobilitätsbeihilfe ist eng mit den Auflagen verbunden, die der/die Austauschstudent/-in laut Programm an der Partneruniversität erfüllen muss. Erlangt der/die Studierende nicht mindestens 8 Kreditpunkte (je Austauschsemester), kann die FUB die Mobilitätsbeihilfe teilweise oder zur Gänze rückfordern. Die Austauschstudierenden sind verpflichtet, dem Auslandsamt am Ende des Austausches das von der Gastuniversität erlassene Zertifikat auszuhändigen, das die effektive Dauer des Aufenthaltes und die durchgeführten Tätigkeiten nachweist. Gleichzeitig müssen sie dem Auslandsamt auch den ausgefüllten Fragebogen aushändigen. 2. PARTNERUNIVERSITÄTEN FÜR DAS A.J ) Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung Università di Cagliari 4 1 Anfang Oktober 2010 Mitte Februar 2011 (I. Semester an der Partneruniversität) Anfang März Mitte Juli 2011 (II. Semester an der Partneruniversität) 2) Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung Università di Firenze 4 1 Mitte September 2010 Mitte Februar 2011 (I. Semester an der Partneruniversität) Mitte Februar Mitte Juli 2011 (II. Semester an der Partneruniversität) 3) Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung Universität Plätze Anzahl Quartale California State Polytechnic University Anfang Jänner Ende März 2011 (II. Quartal an der Partneruniversität) Ende März Mitte Juni 2011 (III. Quartal an der Partneruniversität) 4) Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung - Studienzweig Wirtschaft und Management - Studienzweig Betriebswirtschaft Universität Plätze Anzahl Trimester University of Washington Anfang Jänner Ende März 2011 (II. Trimester an der Partneruniversität) Ende März - Mitte Juni 2011 (III. Trimester an der Partneruniversität) 3
4 5) Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung University of Ottawa 4 1 Ende August Ende Dezember 2010 (I. Semester an der Partneruniversität) Anfang Jänner Ende April 2011 (II. Semester an der Partneruniversität) 6) Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung University of Lethbridge 4 1 Anfang September Ende Dezember 2010 (I. Semester an der Partneruniversität) Anfang Jänner Ende April 2011 (II. Semester an der Partneruniversität) 7) Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung National Sun Yat-sen University 4 1 Anfang September 2010 Ende Jänner 2011 (I. Semester an der Partneruniversität) Anfang Februar Ende Juni 2011 (II. Semester an der Partneruniversität) 8) Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung University of Tasmania 2 1 Ende Februar Ende Juni 2012 (I. Semester an der Partneruniversität) Mitte Juli 2011 Mitte Jänner 2012 (II. Semester an der Partneruniversität) 9) Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung Southern Cross University 2 1 Ende Februar Ende Juni 2011 (I. Semester an der Partneruniversität) Mitte Juli 2011 Mitte Jänner 2012 (II. Semester an der Partneruniversität) Informationen zu den Partneruniversitäten Für detaillierte Informationen betreffend Lehre, Unterkunft, Kurse, usw. der jeweiligen Partneruniversität ist es wichtig, dass interessierte Studierende die Internetseiten der entsprechenden Universitäten konsultieren ( und das Informationsmaterial im Infopoint einsehen. 4
5 3. ZUGELASSENE STUDIENAKTIVITÄTEN UND DEREN ANERKENNUNG Zugelassene Aktivitäten Lehrveranstaltungen und Seminare, die auf das Ablegen der entsprechenden Prüfungen vorbereiten; Praktikum; Vorbereitung der Diplomarbeit nach Absprache mit der Heimuniversität. Learning Agreement Das Learning Agreement ist das an der Partneruniversität abzuwickelnde Studienprogramm, welches dem/der Studierenden die Anerkennung der abgelegten Prüfungen, des Praktikums und/oder der Vorbereitung der Diplomarbeit nach der Rückkehr an die FUB garantiert. Eine wesentliche Bedingung für die Inanspruchnahme der Mobilitätsbeihilfe ist, dass das Learning Agreement vor Antritt des Austauschstudienaufenthaltes vom Studiengangsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften genehmigt und dann im Auslandsamt abgegeben wird. Das Formular ist online unter verfügbar. Am Ende des Auslandsstudienaufenthaltes werden die an der Partneruniversität durchgeführten Studientätigkeiten und die didaktisch-wissenschaftlichen Aktivitäten aufgrund der vorliegenden Zertifikate durch Umwandlung in vergleichbare Leistungen im eigenen Studiengang durch den Studiengangsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften mittels Beschluss anerkannt. 4. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN ZUR STUDENTENMOBILITÄT Studierende, die schon einmal ein Austauschsemester (z.b. LLP/Erasmus, Free Mover) absolviert haben, können trotzdem an diesem Auswahlverfahren teilnehmen. Studierende hingegen, die schon einmal ein Austauschsemester im Rahmen des bilateralen Studentenaustauschprogrammes absolviert haben, können an diesem Auswahlverfahren nicht teilnehmen. Ausnahme: Studierende des Masters in Management und internationale Märkte an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der FUB können an diesem Auswahlverfahren teilnehmen, auch wenn sie bereits am bilateralen Studentenaustauschprogramm während ihres Bachelors an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der FUB teilgenommen haben. NB: Studierende des Bachelors in Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung können maximal 60 Kreditpunkte außerhalb der Freien Universität Bozen im Rahmen der Studentenaustauschprogramme (LLP/Erasmus, Bilaterale Abkommen und Free Mover) erwerben. Studierende des Bachelors in Ökonomie und Sozialwissenschaften können maximal 80 Kreditpunkte außerhalb der Freien Universität Bozen im Rahmen der Studentenaustauschprogramme (LLP/Erasmus, Bilaterale Abkommen und Free Mover) erwerben. Studierende des Masters in Management und internationale Märkte können maximal 40 Kreditpunkte außerhalb der Freien Universität Bozen im Rahmen der Studentenaustauschprogramme (LLP/Erasmus, Bilaterale Abkommen und Free Mover) erwerben. Der/die Austauschstudent/-in muss: 1. an der FUB immatrikuliert sein; 2. im Studienplan die Unterrichtsfächer angeben, die er/sie im a. J an der Partneruniversität belegen wird; 3. sich vor der Abreise an der FUB für das a. J einschreiben; 4. die Norm akzeptieren, dass er/sie seinen/ihren Studientitel nicht vor Abschluss des Studiums an der Partneruniversität erlangen kann; 5. zum Zeitpunkt des Antritts des Austauschstudiums im II. oder III. Studienjahr der unter Paragraph 2 (Verzeichnis der Partneruniversitäten) angeführten Bachelors bzw. im II. 5
6 Studienjahr oder im I. Jahr außerhalb des normalen Studienverlaufs des unter Paragraph 2 (Verzeichnis der Partneruniversitäten) angeführten Masters eingeschrieben sein. Einreichen des Ansuchens Der Kandidat muss vor Einreichen des Ansuchens die Voraussetzungen besitzen, die in diesem Mobilitätsprogramm vorgesehen sind, und über die didaktisch-wissenschaftlichen Tätigkeiten des Mobilitätsprogrammes informiert sein. Das vollständig ausgefüllte Ansuchen muss bis spätestens , Uhr im Akademischen Auslandsamt eingegangen sein. Das Datum des Poststempels ist nicht maßgeblich. Im Ansuchen muss das Semester (Winter- und/oder Sommersemester) angegeben werden, in welchem das Studium an der Partneruniversität abgewickelt werden möchte. Abgelegte Prüfungen Die Auswahlkommission bewertet die von den Studenten bis zum abgelegten und registrierten Prüfungen. Sprachen Voraussetzung zur Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Grundkenntnis der Sprache des Gastlandes und/oder einer der üblichen Unterrichtssprachen der Partneruniversität. Wichtiger Hinweis Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen werden unvollständige Ansuchen und/oder nicht den Vorgaben entsprechende Ansuchen (fehlende Unterschrift, nicht mit der Ausschreibung und/oder das Projekt, für das angesucht wird, übereinstimmende Voraussetzungen usw.) von Amts wegen annulliert. 5. AUSWAHLVERFAHREN Auswahlkriterien und Gewichtung Die Kandidaten werden von einer Auswahlkommission, welche vom Fakultätsrat ernannt wird, zu einem Gespräch eingeladen. Die Fakultät wird dann die Rangordnung aufgrund folgender Kriterien aufstellen: a) Kreditpunkte: Die Gesamtzahl der für bis einschließlich bestandenen und registrierten Prüfungen angesammelten Studienguthaben wird durch die Anzahl an Studienguthaben, die ein Studierender in der Regel am Ende jedes Semesters erreichen sollte, dividiert. Diese Berechnung wird die Anzahl der Semester in Betracht ziehen, die an der ersten Immatrikulation des/der Studierenden in einem gewissen Bachelors vergangen sind, unabhängig vom Studienjahr in welchem er/sie zum Zeitpunkt der Verfassung der Rangordnung inskribiert ist. Gewichtung: 30%; b) Notendurchschnitt: Gewichtung: 50%; c) Motivation des/der Studierenden: Das Motivationsschreiben muss in der Unterrichtssprache der Gastuniversität verfasst sein. Gewichtung: 20%. Die Studierenden müssen über mindesten 75 Punkte von 100 verfügen, um in die Rangordnung aufgenommen zu werden. Annahme des Status als Austauschstudent Innerhalb müssen die Studierenden die Annahme des Status als Austauschstudent im Akademischen Auslandsamt einreichen. Erfolgt diese Erklärung nicht, verliert der/die Studierende das Anrecht auf den Studienplatz und dieser wird dem/der in der Rangordnung Nächstplatzierten angeboten. 6
7 6. TERMINKALENDER FÜR DIE AUSWAHL DER AUSTAUSCHSTUDENTEN 18. Januar 2010: Veröffentlichung der Ausschreibung zum Auswahlverfahren 15. März 2010, Uhr: Termin für das Einreichen der Bewerbungen von Seiten der Studierenden innerhalb 26. März 2010: Veröffentlichung der Rangordnungen 31. März 2010: Termin für die Annahme des Status als Austauschstudent von Seiten der Studierenden Zwischen 1. und 12. April 2010: Durchlaufen der Rangordnungen 13. April 2010: Veröffentlichung der endgültigen Liste der Gewinner 7. INFORMATIONEN Die Beratung des akademischen Auslandsamtes steht allen Studierenden zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Infopoint am Sitz Bozen, Universitätsplatz 1, Gebäude E, Raum E123: Montag und Donnerstag: von bis Uhr, Dienstag, von bis Uhr; Infopoint am Sitz Brixen, Regensburger Allee 16, Raum 1.07: Mittwoch, von bis Uhr Außerdem ist es möglich, einen individuellen Termin per oder telefonisch ( ) zu vereinbaren. 7
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