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1 LIFELONG LEARNING PROGRAMME (LLP) ERASMUS AUSSCHREIBUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE STUDENTENMOBILITÄT AKADEMISCHES JAHR 2013/2014 FAKULTÄT FÜR NATURWISSENSCHAFTEN UND TECHNIK Genehmigt mit Beschuss des Fakultätsrates der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik Nr. 270 vom INHALTSVERZEICHNIS: Allgemein Hinweise Allgemeine Informationen Finanzierungen Im Ausland zugelassene Studienaktivitäten und deren Anerkennung Zugelassene Aktivitäten Anerkennung der Aktivitäten Zulassungsbedingungen Zulassungsvoraussetzungen zur Erasmusmobilität für das akademische Jahr 2013/2014 Vorschriften für das Einreichen des Ansuchens Auswahlkriterien Verzeichnis der Studentenmobilität nach Studiengang Bachelor in Agrarwissenschaften und Agrartechnologie Bachelor in Agrarwissenschaften und Umweltmanagement Bachelor in Industrie- und Maschineningenieurwesen Bachelor in Logistik und Produktionsingenieurwesen Master in Energie- und Ingenieurwissenschaften Doktoratsstudium in Mountain Environment and Agriculture Doktoratsstudium in Sustainable Energy and Technologies

2 ALLGEMEIN HINWEISE Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Ausschreibung hat die FUB noch nicht über die EU-Finanzierung bezüglich des LLP/Erasmus Programms Bescheid bekommen. Aus diesem Grund wird hervorgehoben, dass die in diesem Dokument enthaltenen Informationen einen provisorischen und keinen verbindlichen Charakter haben. Die Anfragen müssen bis spätestens 14. März 2013, Uhr im Akademischen Auslandsamt eingegangen sein. Das Datum des Poststempels ist nicht ausschlaggebend! ALLGEMEINE INFORMATIONEN LLP/ERASMUS fördert und verwaltet die Studentenmobilität. Das Programm ermöglicht es den Studierenden, einen Studienaufenthalt an ausländischen Universitäten zu verbringen, mit denen die Freie Universität Bozen im Rahmen des Programms ein Abkommen unterzeichnet hat. Der/die Studierende ist dazu angehalten, während seines/ihres Aufenthaltes an der Gastuniversität die didaktisch-wissenschaftlichen Aktivitäten durchzuführen, welche seine/ihre Herkunftsfakultät vor der Abreise genehmigt hat. Die Dauer des Aufenthalts an der ausländischen Universität hängt von den jeweils zwischen den Universitäten getroffenen Abkommen ab, darf aber nicht weniger als 3 Monate und nicht mehr als 12 Monate betragen. Der Studienaufenthalt muss innerhalb 30. September 2014 abgeschlossen werden. Studierende, die am Erasmusprogramm teilnehmen, genießen folgende Vorteile: 1. Befreiung von den Gebühren an der Gastuniversität; 2. Inanspruchnahme der eventuellen Sozialleistungen, die vor Ort angeboten werden (Mensa, Wohnheime, usw.); 3. Teilnahme an Sprachkursen, die eventuell an der ausländischen Universität angeboten werden; 4. Anerkennung der im Ausland durchgeführten Aktivitäten durch die Fakultät für Naturwissenschaften und Technik der Freien Universität Bozen. 2

3 FINANZIERUNGEN Alle Erasmusstudenten erhalten von der Freien Universität Bozen eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe von 130,00 pro Monat. Für den LLP/Erasmus Aufenthalt erhält je nach Höhe der Finanzierung durch die Europäische Union eine gewisse Anzahl von Erasmusstudenten eine Mobilitätsbeihilfe von Seiten der EU. Die Studierenden werden darauf hingewiesen, dass der monatliche EU-Beitrag für das akademische Jahr 2012/13 230,00 beträgt. Der EU-Betrag für die Studentenmobilität 2013/14 wird im Sommer 2013 bekannt gegeben. Sollte diese Finanzierung nicht ausreichend für alle Studierenden sein, so wird der Beitrag folgendermaßen aufgeteilt: nach Abschluss des Auswahlverfahrens im Frühjahr 2013 werden die Ranglisten pro Fakultät veröffentlicht und die Anzahl der notwendigen Monate pro Fakultät errechnet; die Gesamtzahl der notwendigen Monate für die FUB werden dann mit der Anzahl der monatlichen Finanzierungen seitens der EU verglichen und das Verhältnis in Prozenten errechnet; dieser Prozentsatz wird dann auf jede Fakultät angewandt und so erhält man die Anzahl der zugewiesenen Monate pro Fakultät; innerhalb der Fakultät werden die EU-Beiträge laut Rangordnung zugewiesen. Es besteht die Möglichkeit, dass zusätzliche finanzielle Mittel für Studierende mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden. Für weitere Informationen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das akademische Auslandsamt. Die Versicherungskosten für die Erasmusmobilität müssen die Studierenden selbst tragen. NB: Die Mobilitätsbeihilfe stellt nur eine finanzielle Ergänzung zur Abdeckung eines Teils der Mehrkosten dar, welche Studierende im Ausland zu tragen haben. Die Mobilitätsbeihilfe ist eng mit den Auflagen verbunden, die der/die Erasmusstudent/-in laut Programm im Ausland erfüllen muss. Erfüllt der/die Studierende nicht das geplante Studienprogramm im Ausland, kann die Freie Universität Bozen die Mobilitätsbeihilfe teilweise oder zur Gänze zurückfordern. Der/die Erasmusstudent/-in ist verpflichtet, dem Auslandsamt am Ende des Austausches die von der Gastuniversität unterzeichnete Bestätigung auszuhändigen, die die effektive Dauer des Aufenthaltes nachweist. 3

4 ERASMUS INTENSIVE LANGUAGE COURSES (EILC) Studierende, welche ein Erasmusstudium in folgenden Ländern absolvieren werden: Belgien (Flämisch), Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz (italienische Kantone), Spanien (Katalonien, Valencia, Baskenland, Galizien) und Türkei, haben die Möglichkeit, sich unter Einhaltung vorgegebener Bedingungen für Sprachkurse vor Ort zu bewerben. Interessierte Studierende werden gebeten, sich an das Akademische Auslandsamt der Freien Universität Bozen zu wenden. IM AUSLAND ZUGELASSENE STUDIENAKTIVITÄTEN UND DEREN ANERKENNUNG ZUGELASSENE AKTIVITÄTEN Besuch von Lehrveranstaltungen, die auf das Ablegen der entsprechenden Prüfungen vorbereiten Vorbereitung der Abschlussarbeit ANERKENNUNG DER AKTIVITÄTEN Eine wesentliche Bedingung für die Inanspruchnahme der Erasmus Mobilitätsbeihilfe ist, dass das Studienprogramm (Learning Agreement), das im Ausland durchgeführt werden soll, vor Aufnahme des Studiums an der ausländischen Universität vom zuständigen Studiengangsrat genehmigt wird. Am Ende des Auslandsstudienaufenthaltes werden die im Ausland durchgeführten Studienaktivitäten und die abgelegten Prüfungen aufgrund der vorliegenden Zertifikate vom Studiengangsrat anerkannt. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN ZUR ERASMUSMOBILITÄT FÜR DAS AKADEMISCHE JAHR 2013/2014 Der/die Erasmusstudent/-in muss: 1. an der Freien Universität Bozen immatrikuliert sein; 2. sich vor der Abreise für das akademische Jahr 2013/2014 einschreiben; 3. die Norm akzeptieren, dass er/sie seinen/ihren Studientitel nicht vor Abschluss des Auslandsstudiums erlangen kann; 4. versichern, nicht in den vorhergehenden Jahren schon einmal im Rahmen des Erasmus- Programms im Ausland studiert zu haben; 4

5 5. versichern, nicht zur selben Zeit über die LLP/Erasmus Mobilitätsbeihilfe und über eine andere Finanzierung zu verfügen, die für das Auslandsstudium bestimmt ist; 6. zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsstudiums mindestens im zweiten Studienjahr eingeschrieben sein. VORSCHRIFTEN FÜR DAS EINREICHEN DES ANSUCHENS Der Kandidat muss: 1. die Voraussetzungen besitzen, die in jedem Mobilitätsprojekt vorgesehen sind; 2. über die didaktisch-wissenschaftlichen Tätigkeiten informiert sein, die in jenem Mobilitätsprojekt vorgesehen sind. AUS ZEITLICHEN UND ORGANISATORISCHEN GRÜNDEN WERDEN UNVOLLSTÄNDIGE ANSUCHEN UND/ODER NICHT DEN VORGABEN ENTSPRECHENDE ANSUCHEN VON AMTS WEGEN ANNULIERT (z.b. FEHLEN DER UNTERSCHRIFT, NICHT MIT DER AUSSCHREIBUNG ÜBEREINSTIMMENDE ANGABEN DER PARTNERUNIVERSITÄT ODER DER ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN). AUSWAHLKRITERIEN Voraussetzung, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können, sind Grundkenntnisse in der Unterrichtssprache der Gastuniversität. Die Kandidaten werden von einer Auswahlkommission, welche vom Fakultätsrat ernannt wird, zu einem Gespräch eingeladen. Die Fakultät wird dann die Rangordnung aufgrund folgender Kriterien aufstellen: a) Kreditpunkte Gesamtanzahl der für bis einschließlich 14. März 2013 bestandenen und registrierten Prüfungen angesammelten Studienguthaben dividiert durch die Anzahl an Studienguthaben, die ein/e Student/in in der Regel am Ende jedes Semesters erreichen sollte. Diese Berechnung wird die Anzahl an Semestern in Betracht ziehen, die ab der ersten Immatrikulation des/der Studierenden in einem gewissen Bachelor vergangen sind, unabhängig vom Studienjahr in welchem er/sie zum Zeitpunkt der Verfassung der Rangordnung inskribiert ist. Gewichtung: 30 % b) Notendurchschnitt Gewichtung: 50 % 5

6 c) Motivation und Kolloquium Das Motivationsschreiben muss in der Unterrichtssprache der Gastuniversität verfasst sein. Gewichtung: 20 % Die Studierenden müssen über mindestens 65 Punkte von 100 verfügen, um in die Rangordnung aufgenommen zu werden. Staatsbürgerschaft des/der Studierenden Falls die Staatsbürgerschaft des/der Studierenden mit dem Land der gewählten Universität übereinstimmt, fällt der/die Studierende in der Rangordnung nur in Bezug auf diese Wahl - hinter jene Studierenden, bei denen die Staatsbürgerschaft nicht mit dem Land der gewählten Universität übereinstimmt. VERZEICHNIS DER STUDENTENMOBILITÄT NACH STUDIENGANG Für detaillierte Informationen betreffend Lehre, Unterkunft, Sprachkurse usw. an der jeweiligen Gastuniversität können die Internetseiten der entsprechenden Universitäten ( konsultiert werden. Mindestanforderung zum Zeitpunkt der Einreichung des Ansuchens: Einschreibung ins erste Studienjahr. Mindestanforderung bei Beginn des Auslandsaufenthaltes für alle Partneruniversitäten: Mindestens im zweiten Studienjahr eingeschrieben sein. Bachelor in Agrarwissenschaften und Agrartechnologie Bachelor in Agrarwissenschaften und Umweltmanagement Doktoratsstudium in Mountain Environment and Agriculture Universität Plätze Dauer Erforderliche Sprache Universität für Bodenkultur Wien (A) 1 1 Sem Deutsch / Georg-August Universität Göttingen (D) 4 1 Sem Deutsch / Technische Universität München (D) 2 1 Sem Deutsch / Zuständiger Dozent Prof. Stefan Zerbe Dr. Sergio Angeli Dr. Carlo Andreotti 6

7 Bachelor in Agrarwissenschaften und Agrartechnologie Universität Plätze Dauer Erforderliche Sprache Zuständiger Dozent University of Helsinki (SF) 2 1 Sem Dr. Francesco Comiti Bachelor in Industrie- und Maschineningenieurwesen; Bachelor in Logistik- und Produktionsingenieurwesen Master in Energie- und Ingenieurwissenschaften Doktoratsstudium in Sustainable Energy and Technologies Universität Plätze Dauer Erforderliche Sprache Technische Universität Karlsruhe (D) 2 2 sem Deutsch / Universität Bremen (D) 1 2 Sem Deutsch / Otto-von-Guericke-Universität 2 1 Sem Deutsch / Magdeburg (D) zuständiger Dozent Prof. Dominik Matt Dr. Pasquale Russo Spena Prof. Dominik Matt Terminkalender für das LLP/Erasmus Auswahlverfahren März 2013, Uhr: Termin für das Einreichen der Bewerbungen Zwischen dem 15. und 21. März 2013: individuelle Gespräche mit der Auswahlkommission der jeweilige Termine wird den Kandidaten zu einem späteren Zeitpunkt direkt mitgeteilt Innerhalb 22. März 2013: Veröffentlichung der Rangordnungen Innerhalb 26. März 2013: Termin für die Annahme des Erasmus Status von Seiten der Studierenden Zwischen dem 27. März und dem 12. April 2013: Durchlaufen der Rangordnungen Innerhalb 15. April 2013: endgültige Liste der Gewinner Die Beratung des akademischen Auslandsamts steht allen interessierten Studierenden zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Infopoint am Sitz Bozen, Universitätsplatz 1, Gebäude E, Raum E1.23: Montag und Donnerstag, bis Uhr, Dienstag, von bis Uhr; Infopoint am Sitz Brixen, Regensburger Allee 16, Raum 1.07: Mittwoch, Uhr Außerdem ist es möglich, einen individuellen Termin zu vereinbaren: international.relations@unibz.it oder Telefon:

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