Stadtsparkasse Aachen BLZ: LVLD e.v. I Nipkowstr. 3 I Bonn Kto

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1 An die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Des Landtags NRW 16 STELLUNGNAHME 16/1669 A Sehr geehrte Damen und Herren, Bei der Diskussion zum Thema: Lesen durch Schreiben wurde uns die Gelegenheit gegeben, im Rahmen der öffentlichen Anhörung eine Stellungnahme abzugeben. Als Interessenverband von Legasthenikern und Dyskalkulikern kann sich der Verband, für den ich hier schreibe, die fachliche Diskussion, welche Unterrichtsmethode nun die richtige ist, nicht einmischen. Dazu fehlt mir die Kompetenz, ich bin kein Pädagoge, sondern Vater eines legasthenen Sohnes, der es von der Förderschulempfehlung in der Grundschule zum Fachabi. geschafft hat. Den Abschluss konnte er leider nicht in Schulen in NRW erreichen. Ich mische mich aber gerne dann ein, wenn Schüler, die von einer Legasthenie oder Dyskalkulie betroffen sind, in dem jetzigen Schul- und Bildungssystem nicht zu einem, ihrer übrigen Begabung entsprechenden Schulabschluss erlangen können. Nach der Schullaufbahn schließen sich dann noch Probleme in der Berufsausbildung an, wo die Legasthenie-Problematik unterschiedlich, je nach Art des Berufes,zum tragen kommt.

2 Nehme ich dann an einem Elternabend am Anfang des 6. Jahrgangs Gesamtschule teil und erfahre vom Ergebnis eines vergleichenden Rechtschreibtest am Ende des 5. Jahrganges über alle 4 Parallelklassen, bekommt man Zweifel an der Wahl der Unterrichtsform (Art, Methode oder wie auch immer man es nennen möchte) in den Grundschulen. Aus vier Grundschulen gehen viele Schüler auf diese Schule und bleiben häufig in ihrem angestammten Klassenverband. So wurde uns dann erläutert, dass man in der Schule jetzt viel Zeit und Energie aufwenden müssen, alle Schüler auf die gleichen Schreibkenntnisse zu bringen. Wohl gemerkt: Vier Grundschulen, vier weiterführende 5. Klassen und solche unterschiedlichen Ergebnisse. Und das bei einer homogenen Verteilung der Herkunftsfamilien. Dies ist natürlich nur meine persönliche Beobachtung eines Einzelfalls aus der Sicht eines Vaters. Welche Unterrichtsmethode waren nun gut, welche noch besser? Komme ich nun zum Thema: Katastrophale Defizite in der Rechtschreibung! In NRW gibt es den Legasthenie-Erlass aus dem Jahre Der geht davon aus, dass durch Übung usw. die Rechtschreibung so gut wird, dass ein, wie auch immer formulierter Nachteilsausgleich zum Ende der 7. bzw. 8 Jahrgangsstufe wegfällt. Lese ich dann in der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Apo-GOSt) vom in dem 13 Abs. 7 über Ausnahmen, die von der Schulleitung bestimmt werden können. Entsprechendes gilt bei einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens Hier wird bereits davon ausgegangen, dass es Schüler geben mag, bei denen die Beeinträchtigung bestehen bleibt. Für diese Schüler setze ich mich ein. Aus zahlreichen Telefongesprächen, an manchen Tag 3-4 (besonders dann, wenn Zeugnisse anstehen) kommt das Problem: Die Schule, runtergebrochen auf einzelne Lehrer, will auf die Legasthenie nicht eingehen, und wenn, dann: in Deutsch ja, in Englisch ein, Geschichtslehrer mal wieder ja usw. Offensichtliche Unklarheiten machen es allen Beteiligten vom Schüler über Eltern und Lehrer bis hin zur Schulleitung sehr kompliziert, für einen sinnvollen Umgang mit dieser, nenne ich sie hier einmal, nichtsichtbaren Behinderung/Teilleistungsstörung umzugehen. Bei einer gebrochenen Hand mit Gipsschiene weiß jeder damit umzugehen. Auch die Schulaufsichtsbehörden werden immer wieder mal eingeschaltet und sollen regeln. Dann wird bei einer Abiturientin erst von der Bezirksregierung jede Form von

3 Nachteilsausgleich abgelehnt um dann, nach Vorlage eines behördlichen Behindertennachweises von 30 % GdB zu dem Ergebnis zu kommen, der Schule zu gestatten, das Augenmerk im Deutsch doch mehr auf den Inhalt und nicht auf die Rechtschreibung zu legen. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema würde schließlich genau den Kern der Oberstufe ausmachen und nicht die Rechtschreibung. Und diese Empfehlung gelte bis hin zur Abiturklausur. Gestatten Sie mir hier einmal, die Legasthenie bildhaft zu beschreiben Übersetzen wir mal in Gedanken die Legasthenie als eine Art der Buchstabenblindheit. Und nun vertauschen wir mal die Buchstabenblindheit mit einer Farbenblindheit (rot-grün-schwäche). Wie lange wollen Sie hier Fördern, üben, üben, Abschulen bis bei der nächsten Erdbeerernte nur die roten Erdbeeren gepflückt werden? Die Legasthenie ist nach WHO eine weltweit auftretende Schwierigkeit beim Erlernen der Schriftsprache. Daher kann es hier auch in den zu erlernenden Fremdsprachen zu den gleichen Problemen wie im Fach Deutsch kommen. Aus Erfahrung wissen wir, dass Legastheniker eine logische Sprache (Latein) einfacher erlernen. Das Thema Legasthenie (und inzwischen auch die Dyskalkulie) beschäftigt reichlich die Justiz. In Fachaufsätzen, Gutachten, Gerichtsurteilen und auch Dissertationen kann hierüber reichlich gelesen werden. Mal geht es um Schreibzeitverlängerung, mal um die Nutzung eines Notebooks (darf die Rechtschreikorrektur eingeschaltet sein oder nicht), ab wann darf der Taschenrechner genutzt werden, bis hin zum Hinweis der Gerichte auf den Schadensersatzweg wegen Amtshaftung usw. Auch die Jugendhilfe wird reichlich in Anspruch genommen ( 35 a SGB VIII oder KJHG) (siehe Den Paragraphen 35a gibt es nicht mehr). Dieser Artikel wurde auf unserer Homepage inzwischen über mal angeklickt In eigener Sache: für meinen Sohn gab es vier gerichtliche Verfahren, davon zwei bis zum OVG erfolgreich. Das ist aber nicht das Thema dieser Anhörung Ich empfehle, eröffnen Sie als Mitglieder des zuständigen Ausschusses Rahmenbedingungen, die Lehrern und legasthenen Kindern Wege ermöglicht, die erst noch gesucht erprobt und evaluiert werden müssen. Ebenso ist die unterstützende Rolle der Eltern zu bedenken. Der Weg des Legasthenierverbandes in den letzten 35 Jahren ist ein Weg, der aus Versuch und Irrtum und kleinen Schritten nach vorne besteht. Unsere Arbeit bestand besonders darin den Eltern Mut zu machen, sie auf neue Möglichkeiten hinzuweisen und Erfahrungen auszuwerten, Lehrer für das Verständnis der Problematik zu gewinnen. Hilfen können auch kleine (unterschätzte) Veränderungen sein:

4 1. Beispiel: Aus mir bekannten Untersuchungen verbessert schon das Vergrößern von Texten (Buchstabengröße, Buchstabenabstand um 2,5 pt und Vergrößerung des Zeilenabstandes die Leseleistung um 0,3 Silben/Sekunde, welches der Leseleistung von circa 1 Schuljahr entsprechen soll) die Situation. Kinder mit schwachen Leseleistungen benötigen eine um 32% größere Schrift als Kinder mit durchschnittlicher Leseleistung. (Lieben Sie das Kleingedruckte auf der Rückseite von Verträgen?) 2. Beispiel: Nach vielen Schuljahren korrigierter Arbeiten in rot kann ein Schüler nur noch psychosomatisch reagieren. Der Grüne Stift auf unserem Briefpapier weist auf diesen Umstand hin. Es wäre ein Akt der Menschlichkeit, wenn ein Lehrer nun mal den Grünstift nehmen würde. Viele Schüler versuchen immer noch ihr Handicap zu verstecken, erleiden Diskriminierung, ertragen einen hohen psychischen Druck während ihre hervorragenden Seiten/Talente nicht zur Entfaltung kommen. (Unser Schulsystem sucht nach den Fehlern, nicht nach den Stärken.) Die Beratung des LvLD richtet sich an Eltern und achtet darauf, ob die richtigen Schritte erfolgen,( siehe Wer darf diagnostizieren? Dieser Artikel wurde ebenfalls über mal angeklickt) die therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden bei kritischer Hinterfragung des Ertrags und Nutzens mit den Eltern (Qualitätssicherung). Jeder Legastheniker hat sein eigenes Problemprofil und sollte seine eigenen Möglichkeiten der Kompensation finden und entwickeln. Schule könnte sich dahin entwickeln, diesen Prozess aktive zu verstärken in einem kreativen Bündnis zwischen Schülern, Lehrern und Eltern. Ich fordere Sie auf, schaffen Sie die Möglichkeit für ein Unterrichtsklima, welches allen, also Lehrern wie Schülern Freude am Unterrichten und Lernen bereitet. Schaffen Sie Möglichkeiten, auch Schülern mit Handicap zu einem, ihrer Begabung und Talenten entsprechenden Schul- und Berufsabschuss, zu ermöglichen. Eine Möglichkeit sehe ich in der Verbesserung des Legasthenie-Erlasses. Für diese Überarbeitung steht Ihnen der Landesverband Legasthenie und Dyskalkuie NRW gerne zu Verfügung.

5 Martin Bünemann 1. Vorsitzender - Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde hier häufig die männliche Form gewählt. Sie soll kein Zeichen von Diskriminierung des weiblichen Geschlechts, sondern eine Vereinfachung sein. In sofern bitte ich um Nachsicht. Danke.

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