Bewertungskonferenz Die Bewertungskonferenzen an den Grundschulen des Schulsprengels Sarntal finden nach folgendem Zeitplan statt:

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1 Sarnthein, Bearbeitet von: Brigitta Nussbaumer Deutschsprachiger Schulsprengel Sarntal Istituto comprensivo in lingua tedesca Sarentino Rundschreiben Nr. 2: Bewertung der Schüler/innen und Schulschluss Sehr geehrte Lehrpersonen, An alle Lehrpersonen der Grundschule im Schulsprengel Sarntal An die Mitarbeiterinnen für Inklusion das Schuljahr geht zu Ende und es stehen einige organisatorische Hinweise an. BEWERTUNG - Im Vorfeld zur Bewertungskonferenz setzen sich die Klassenräte - auch während der Planungsstunden - mit der schulischen Situation der einzelnen Schüler/innen auseinander. Sie formulieren die Beschreibung des Verhaltens und der Lernentwicklung gemeinsam vor, besprechen die Bewertung in den einzelnen Fächern und tragen diese in den Notenspiegel ein (wird vom Sekretariat zur Verfügung gestellt). Sie setzen ich in den 5. Klassen mit der Erstellung der Bescheinigung der Kompetenzen auseinander. - Im Falle einer drohenden Nichtversetzung wird die Direktion umgehend informiert. In diesem Falle wird für die betroffenen Schüler/innen ein eigener Termin für die Bewertungskonferenz angesetzt, der Direktor bzw. sein Stellvertreter ist bei dieser Konferenz anwesend und es wird ein Nichtversetzungsbericht verfasst. PROT SSP Sarntal digital unterzeichnet/sottoscritto digitalmente: Werner Josef Mair, 377a16 Seite/pag. 1/7 Bewertungskonferenz Die Bewertungskonferenzen an den Grundschulen des Schulsprengels Sarntal finden nach folgendem Zeitplan statt: Zeitplan Bewertungskonferenzen: Mittwoch, Bewertungskonferenz GS Reinswald: 5., 4., 2. und 1./3. Klasse Bewertungskonferenz GS Aberstückl: 3./4. Klasse, 1./2. Klasse Bewertungskonferenz GS Sarnthein Klasse 5 A Bewertungskonferenz GS Sarnthein Klasse 2 C und Klasse 5 B Bewertungskonferenz GS Sarnthein Klasse 2 B Bewertungskonferenz GS Sarnthein Klasse 2 A M:\Office_Dateien\Schulverwaltung\Schüler\Bewertungen\Bewertung \Rundschreiben zur Bewertung und zum Schulschuss_GS.doc Samerstr Sarnthein Tel Fax ssp.sarntal@schule.suedtirol.it ssp.sarntal@pec.prov.bz.it Steuernummer: Via Samer, Sarentino Tel Fax ssp.sarntal@scuola.alto-adige.it ssp.sarntal@pec.prov.bz.it Codice fiscale:

2 Montag, Bewertungskonferenz GS Weißenbach: 1./2., 3./4./5. Klasse Bewertungskonferenz GS Astfeld: 4. Klasse Bewertungskonferenz GS Astfeld: 5. Klasse Bewertungskonferenz GS Sarnthein Klasse 4 B Bewertungskonferenz GS Sarnthein Klasse 3 C + 4 C Bewertungskonferenz GS Sarnthein Klasse 3 B Bewertungskonferenz GS Sarnthein Klasse 4 A Bewertungskonferenz GS Sarnthein Klasse 3 A Mittwoch, Bewertungskonferenz GS Durnholz: 1./2., 3./4./5. Klasse Bewertungskonferenz GS Sarnthein: Klasse 1 A Bewertungskonferenz GS Sarnthein: Klasse 1 B Bewertungskonferenz GS Astfeld: 1. Klasse Bewertungskonferenz GS Astfeld: 2. Klasse Bewertungskonferenz GS Astfeld: 3. Klasse Bewertungskonferenz GS Pens: 1./3. Klasse Bewertungskonferenz GS Pens: 2. Klasse Bewertungskonferenz GS Pens: 4./5. Klasse Seite / Pag. 2 Tagesordnung: 1. Feststellung der Anwesenheit aller Lehrer/innen und des Vorliegens aller notwendigen Unterlagen 2. Hinweise zum Ablauf der Bewertungskonferenz 3. Diskussion und Beschluss der Einzelbewertungen, der Beschreibung des Verhaltens und der Lernentwicklung und der Bescheinigung der Kompetenzen für die Schüler/innen der 5. Klasse 4. Allfälliges PROT SSP Sarntal digital unterzeichnet/sottoscritto digitalmente: Werner Josef Mair, 377a16 Seite/pag. 2/7 Es gelten folgende Regelungen: Vorsitz: - Den Vorsitz übernimmt bei Abwesenheit des Direktors sein Stellvertreter oder bei dessen Abwesenheit der/die Vorsitzende des Klassenrates. Anwesenheit: - Der/die Vorsitzende stellt die Anwesenheit fest. - An der Sitzung nehmen all jene Lehrpersonen teil, die vom Direktor durch Dekret der Klasse zugewiesen wurden. Sind Lehrpersonen nicht anwesend, so ist dies umgehend der Direktion mitzuteilen. In diesem Fall wird die Sitzung verschoben oder ein entsprechender Ersatz vorgenommen. - Lehrpersonen, die für Schüler/innen der Klasse didaktische Tätigkeiten im Rahmen der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote und des Wahlbereichs durchgeführt haben und nicht zum Klassenrat gehören, übermitteln zur Bewertung der Schüler/innen folgende Dokumente: a. bei vorgeschlagener positiver Bewertung: Auszug aus dem persönlichen Register mit vorgeschlagener Bewertung b. bei vorgeschlagener negativer Bewertung: Auszug aus dem persönlichen Register mit vorgeschlagener Bewertung, ausführlicher Bericht über das Lernverhalten, die Lern- und Kompetenzentwicklung des/der Schülers/in, der Kommunikation mit dem Elternhaus und der getroffenen Stützmaßnahmen.

3 Schriftliche Begründung für die vorgeschlagene negative Bewertung. Seite / Pag. 3 Amtsschriften und rechtliche Hinweise zur Bewertung: - Der/die Vorsitzende und der Klassenrat überprüfen das vollständige Vorliegen der Amtsschriften. - Der/die Vorsitzende gibt Hinweise zum Ablauf der Bewertungskonferenz. Er weist auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und auf die Beschlüsse des Lehrer/innenkollegiums zur Bewertung hin. - Die Bewertung erfolgt kollegial, alle Lehrpersonen nehmen Einsicht in die entsprechenden Dokumente, es muss für die Gesamtbewertung eines Faches/eines Bereiches eine ausgewogene und ausreichende Anzahl von Einzelbewertungen und Beobachtungen vorliegen. - Negative Bewertungen sind im persönlichen Register und als Anlage zum Protokoll ausführlich schriftlich zu begründen. Begründungen werden von den einzelnen Fachlehrpersonen bei der Bewertungskonferenz vorgelegt. - Sollte es sich bei der Pflichtquote mit Wahlmöglichkeiten und dem Wahlbereich um eine gezielte Erweiterung von Fächern des Kernbereichs handeln, müssen diese Bewertungen in sich schlüssig sein (z.b. ist eine fünf im Fach Mathematik mit einer sechs im Wahlfach Kopfrechnen nicht schlüssig). Sollte dies nicht der Fall sein, so sind eventuelle Unterschiede im Protokoll über die Bewertungskonferenz ausführlich zu begründen. - Für die Schüler/innen aller Klassen wird die Beschreibung des Verhaltens auf der letzten Seite des Bewertungsbogens/Zeugnisses gemeinsam formuliert. Dabei ist auf den sprachlichen Ausdruck und auf Einheitlichkeit der Formulierung in den einzelnen Klassen besonders zu achten. - Für die Schüler/innen der 1. bis 4. Klasse wird die Beschreibung der Lernentwicklung auf der letzten Seite des Bewertungsbogen/Zeugnisses gemeinsam formuliert. Dabei ist auf den sprachlichen Ausdruck und auf Einheitlichkeit der Formulierung in den einzelnen Klassenzügen besonders zu achten. - Für die Schüler/innen der 5. Klassen wird die Beschreibung der Lernentwicklung durch die Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen laut Vorgaben des Landes ersetzt. Die Lehrpersonen setzen sich mit dieser Bescheinigung eingehend auseinander. Es ist dringend auf Kohärenz der Bescheinigung mit den einzelnen Bewertungen zu achten. Nichtversetzung: Laut geltender gesetzlicher Bestimmungen kann an der Grundschule die Nichtversetzung nur einstimmig beschlossen werden. In diesem Falle wird für die betroffenen Schüler/innen ein eigener Termin für die Bewertungskonferenz angesetzt, der Direktor bzw. sein Stellvertreter ist bei dieser Konferenz anwesend und es wird ein Nichtversetzungsbericht verfasst. Für die Nichtversetzung gelten ebenfalls die Kriterien zur Nichtversetzung lt. Beschluss des Lehrer/innenkollegiums Nr. 5 vom PROT SSP Sarntal digital unterzeichnet/sottoscritto digitalmente: Werner Josef Mair, 377a16 Seite/pag. 3/7 Kriterien zur Nichtversetzung - grundlegende Ziele/Kompetenzen wurden in mehreren Fächern nicht erreicht - Die Lernrückstände sind auch durch ein intensives Studium und Wiederholung in absehbarer Zeit nicht aufzuholen. - Der/die Schüler/in zeigte über einen längeren Zeitraum keinen Einsatz und wenig Mitarbeit, trotz mehrerer Gespräche änderte sich seine/ihre Lern- und Arbeitshaltung nicht. - Der/die Schüler/in zeigt einen geringen Reifegrad und kann durch ein Nichtversetzen in seinem/ihrem Entwicklungsprozess profitieren. Werden von einzelnen Fachlehrpersonen negative Bewertungen vorgeschlagen, so wird vom Klassenrat überprüft, ob trotzdem die Kriterien zur Versetzung vorliegen. Werden Schüler/innen mit negativen Bewertungen versetzt, so können negative Bewertungen trotzdem im Bewertungsbogen/Zeugnis aufscheinen. Erstellung und Verteilung der Bewertungsbögen/Zeugnisse und der Bescheinigung der Kompetenzen für die Schüler/innen der 5. Klasse Zur Erstellung der Bewertungsbögen/Zeugnisse gilt folgende Vorgangsweise:

4 Seite / Pag. 4 - Die Bewertungsbögen/Zeugnisse werden elektronisch erstellt. Für die Grundschule Sarnthein werden Ihnen auf dem Server der Schule im Lehrerlaufwerk Sarnthein (L:) im Ordner Grundschule unter Bewertungen verschiedene Dokumente, die durch Passwort geschützt sind, zur Verfügung gestellt. Sie erhalten das Passwort im Sekretariat. Alle anderen Schulstellen erhalten vor der Bewertungskonferenz einen USB-Stick mit den entsprechenden elektronischen Vorlagen. Diese sind durch ein Kennwort geschützt und sind nach den Richtlinien des Privacy Gesetzes zu verwenden. Das entsprechende Kennwort wird Ihnen vom Sekretariat mitgeteilt. Die Vorlagen dürfen nicht kopiert werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. - Die elektronische Vorlagen/Masken sind in den nicht gesperrten Bereichen auszufüllen. Die Bewertungen werden vom Klassenrat in die entsprechende Vorlage übertragen. Das Datum wird vom Sekretariat auf dem Bewertungsbogen angebracht! - Auf dem ausgehändigten USB-Stick finden Sie auch die Bescheinigung der Kompetenzen für die einzelnen Schüler/innen der 5. Klasse. Diese ist auszufüllen. - Die Dokumente auf dem USB-Stick müssen bis spätestens am Tag nach der Bewertungskonferenz ausgefüllt sein und innerhalb Uhr im Sekretariat abgegeben werden. - Das Sekretariat druckt die Bewertungsbögen/Zeugnisse und die Bescheinigungen der Kompetenzen und händigt sie dem Klassenvorstand aus. Es wird dabei keine Endkontrolle vorgenommen. Ich ersuche deshalb die Klassenvorstände vor dem Verteilen der Bewertungsbögen/Zeugnisse diese zu überprüfen, auf der letzten Seite zu unterschreiben und bei Fehlern die Dokumente mit angebrachten Korrekturen an das Schüler/innensekretariat umgehend zurückzuschicken. In diesem Falle erhalten Sie neue Dokumente. Die Bewertungsbögen/Zeugnisse und die Bescheinigungen der Kompetenzen werden vom Klassenvorstand am letzten Schultag verteilt. Werden Schüler/innen nicht versetzt, so führt der/die entsprechende Lernberater/in am vorletzten Schultag ein ausführliches Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin, Nichtversetzungen dürfen nicht überraschend sein und Schüler/innen und Eltern müssen gut darauf vorbereitet werden. Aussprache mit den Schülern/innen und Eltern Am letzten Schultag findet verkürzter Unterricht laut eigenem Plan der Schulstellen statt. Nach Schulschluss stehen die Lehrpersonen den Schülern/innen und Eltern für eine persönliche Aussprache zur Verfügung. Dabei kann im Sinne des Transparentsgesetzes Einsicht in die entsprechenden Amtsschriften genommen werden. Die Bewertungen werden erläutert. Das Gespräch mit den Eltern wird im persönlichen Register dokumentiert. PROT SSP Sarntal digital unterzeichnet/sottoscritto digitalmente: Werner Josef Mair, 377a16 Seite/pag. 4/7 Amtsgeheimnis Im Zusammenhang mit der Bewertung erinnere ich an das Amtsgeheimnis und daran, dass alle Dokumente im Sinne des Privacygesetzes Dlgs. Nr. 196 vom zu verwenden und verwahren sind. SCHULSCHLUSS Rückgabe der Schulbücher Die Schulen entscheiden autonom über den Zeitpunkt und über die Abwicklung der Rückgabe der Schulbücher. Dabei gilt die Regelung, dass Schüler/innen die Arbeitsbücher und Arbeitshefte behalten können, sofern diese benutzt wurden. Alle anderen Bücher werden an der Schulstelle verwahrt und können in den nächsten Jahren verwendet werden. Letzter Schultag Der letzte Schultag ist Donnerstag, Bitte denken Sie daran, diesen besonderen Tag festlich zu gestalten, er ist ein Tag der Schulgemeinschaft! Die einzelnen Schulstellen haben die Möglichkeit kleine Abschlussfeiern an der Schule zu gestalten, dabei können Schüler/innen, die an Wettbewerben teilgenommen haben geehrt werden. Es können kleine Aufführungen stattfinden, und vieles mehr. Auch ein Abschlussgottesdienst kann stattfinden, die Schulstellenleiter/innen übernehmen die Organisation. Unterrichtsende ca Uhr, es sei denn die Unterrichtsorganisation macht einen späteren Unterrichtsschluss notwendig. Der Unterrichtsschluss wird den Eltern von den Schulstellenleitern/innen mitgeteilt.

5 Seite / Pag. 5 Verteilung der Bewertungsbögen/Zeugnisse und Aussprache mit den Eltern Die Schüler/innenbögen/Zeugnisse und die Bescheinigung der Kompetenzen für die Schüler/innen der 5. Klasse werden am letzten Schultag den Schülern/innen ausgehändigt. ABGABE VERSCHIEDENER DOKUMENTE Schlussbericht Von jeder Lehrperson ist ein individueller Schlussbericht zu erstellen und ins persönliche Register einzutragen bzw. einzukleben. Der Schlussbericht wird zusammen mit dem persönlichen Register abgegeben, Sie können zu einem späteren Zeitpunkt eventuell zu einer Nachbesprechung eingeladen werden. Dabei werden u. a. folgende Punkte berücksichtigt: Pädagogisch-didaktische Erfahrungen während des Schuljahres, Zusammenarbeit im Klassenrat und im Lehrer/innenkollegium Entwicklung der Klassensituation/en im Laufe des Schuljahres Umsetzung des Schulprogramms und des Curriculums der Schule Maßnahmen zur Unterrichtsentwicklung Rückmeldungen zu den Schulbüchern, Lehrmitteln und den eingesetzten Medien, Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen und Projekte Allfälliges Ein Schlussbericht ist auch zur Umsetzung von KIT, LIG, Pflichtquote und Wahlbereich notwendig. Dabei werden dieselben Punkte berücksichtigt. Qualitätssicherung im sprachlichen Bereich Die Lehrpersonen dieser Fächer erstellen über das Projekt der integrierten Spachdidaktik gemeinsam und auf eine Gruppe von Schülern im 2. Semester bezogen einen kurzen Bilanzbericht. Dieser wird an den Direktor persönlich gesandt (werner.mair@schule.suedtirol.it). PROT SSP Sarntal digital unterzeichnet/sottoscritto digitalmente: Werner Josef Mair, 377a16 Seite/pag. 5/7 Persönliche Register Die persönlichen Register müssen am Donnerstag, 23. Juni 2016 bzw. am Freitag, den 24. Juni 2016 beim Direktorstellvertreter Christoph Falkensteiner abgegeben werden: Zeitplan für die Abgabe: Donnerstag, Freitag, bis Uhr GS Durnholz bis Uhr GS Sarnthein bis Uhr GS Aberstückl bis Uhr GS Astfeld bis Uhr GS Pens bis Uhr GS Weißenbach bis Uhr GS Reinswald Alle Lehrpersonen müssen persönlich zur Abgabe erscheinen. Die Register müssen vollständig ausgefüllt, mit Schlussbericht versehen, gesperrt und unterschrieben sein. Unvollständig ausgefüllte und fehlerhafte Dokumente werden zurückgewiesen. Klassenregister Die Klassenregister werden vom Schulstellenleiter/von der Schulstellenleiterin innerhalb im Sekretariat abgegeben. TÄTIGKEITEN NACH SCHULSCHLUSS In der unterrichtsfreien Zeit nach Schulschluss sind die Lehrpersonen zur Verfügung, deshalb kann für

6 Seite / Pag. 6 Urlaub erst ab 1. Juli 2016 angesucht werden. Der Schulstellenleiter/die Schulstellenleiterin erstellt eine Liste der Tätigkeiten und einen Zeitplan für die Tage vom bis Bei Notwendigkeit können sich die Tätigkeiten auch bis zum 24. Juni 2016 hineinziehen. In der Regel finden am 17. und 20. Juni 2016 Aufräumarbeiten an den Schulen statt. Am 21. und 22. Juni 2016 wird das Stundenplan für das nächste Schuljahr erstellt, dabei treffen sich alle Lehrpersonen am 21. Juni an der Grundschule Sarnthein. Folgende Tätigkeiten sind bei den Aufräumarbeiten auf alle Fälle zu verrichten: Inventurliste: Dabei wird auch das Inventar nach Inventurliste überprüft. Sichtung und Ordnen der Lehrmittel: Lehrmittel werden überprüft, eventuelle Mängel auf einer eigenen Liste festgestellt, die Lehrmittel werden geordnet, verschlossen und sicher verwahrt. Nicht mehr taugliche Lehrmittel und Schüler/innenarbeiten der letzten Jahre werden ausgeschieden. Auch ein Inventar der verwendbaren Schulbücher der Schulstelle wird digital erstellt und dem Sekretariat übermittelt (silke.stauder@schule.suedtirol.it) Schadensliste: Schäden am und im Schulhaus werden nach Schulschluss erhoben und dem Sekretariat innerhalb Freitag, mitgeteilt (marlene.stauder@schule.suedtirol.it). Fächer im Lehrer/innenzimmer: Die Schule wird während der Sommerferien gereinigt, bitte räumen Sie deshalb die persönlichen Fächer aus. Sollten Sie die Materialien über den Sommer in der Schule aufbewahren wollen, wenden Sie sich an den Schulstellenleiter/die Schulstellenleiterin. Elektronische Dateien auf den Computern der Schulstelle: Sichern Sie bitte Ihre Daten. Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag löschen ihre Daten auf den Computern der Schulstelle. Alle anderen Lehrpersonen werden ersucht ihre Daten zu pflegen. PROT SSP Sarntal digital unterzeichnet/sottoscritto digitalmente: Werner Josef Mair, 377a16 Seite/pag. 6/7 Bücher der Direktionsbibliothek: Die Lehrer/innen geben die Schulbücher innerhalb Freitag, im Sekretariat ab. Dokumentation des Persönlichen Zeitkontos : Die Verwendung der Zeitressourcen des persönlichen Zeitkontos wird mit einem eigenen Vordruck in Form einer Eigenerklärung dokumentiert. Er wird bis Freitag, unterschrieben im Sekretariat abgegeben. Eigenerklärung zur Vergabe der Leistungsprämie: Die Vergabe der Leistungsprämie erfolgt nach festgesetzten Kriterien. Bitte füllen Sie einen entsprechenden Gesuchsvordruck (wird mit diesem Schreiben per übermittelt) aus und geben Sie ihn unterschrieben bis Freitag, im Sekretariat ab. Der ausgefüllte Vordruck hat den Charakter einer Eigenerklärung. Lehrer/innen mit befristetem Arbeitsvertrag und ohne gültigen Zulassungstitel: Diese Lehrpersonen erhalten nach den Bestimmungen des BLR vom Nr eine Bewertung der Probezeit bzw. des Schuljahres durch den Direktor. Diese Bewertung muss bei zukünftigen Ansuchen für Supplenzen beigelegt werden. Die Bewertung wird Ihnen im Sekretariat ausgehändigt. Sollte Ihr Dienst positiv bewertet worden sein und Sie Interesse an einer Fortsetzung Ihrer Tätigkeit im Schulsprengel Sarntal haben, so stellen Sie bitte ein entsprechendes Ansuchen an die Direktion. Urlaubsgesuche: Lehrpersonen: Die Ansuchen um den ordentlichen Urlaub (30 Arbeitstage, ohne Samstage und Sonntage) sind bis Montag, unterfertigt im Sekretariat abzugeben, eine entsprechende

7 Seite / Pag. 7 Vorlage ist im Sekretariat erhältlich und wird den Schulstellen per übermittelt. Bei Lehrpersonen, die nicht das ganze Schuljahr Unterricht geleistet haben und erst später ihren Dienst angetreten haben, wird der Urlaub im entsprechenden Ausmaß reduziert. Betroffene Lehrpersonen wenden sich für die Abgabe der Urlaubsgesuche an das Sekretariat. Mitarbeiterinnen für Inklusion: Das Formblatt PK ist zusammen mit der Aufstellung Stundenausgleich innerhalb Montag, im Sekretariat abzugeben. Gesuch um Genehmigung von Nebentätigkeiten Sollten Nebentätigkeiten im Sommer ausgeführt werden, ist innerhalb Montag, ein entsprechendes Gesuch an den Direktor zu richten. Dabei ist auch die Art der Nebentätigkeit anzugeben. Alle bisher ausgestellten Genehmigungen verstehen sich für ein Schuljahr. Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Wahlhandlungen an der Mittelschule Sarntal und an den Grundschulen Pens und Reinswald bleiben diese Schulen am Montag, den 13. Juni 2016 geschlossen, der Unterricht entfällt. Mit besten Grüßen Der Direktor Dr. Werner J. Mair PROT SSP Sarntal digital unterzeichnet/sottoscritto digitalmente: Werner Josef Mair, 377a16 Seite/pag. 7/7

8 Kopie des mit folgenden Zertifikaten digital unterzeichneten Copia cartacea tratta dal documento informatico originale (von der Landesverwaltung gesetzeskonform erstellten und costituito da 7 pagine, predisposto e conservato ai sensi verwahrten) elektronischen Originaldokuments, welches aus di legge presso lamministrazione provinciale e sottoscritto 7 Seiten besteht: digitalmente con i seguenti certificati di firma: Name und Nachname / nome e cognome: WERNER JOSEF MAIR Steuernummer / codice fiscale: IT:MRAWNR63H16H019U certification authority: InfoCert Firma Qualificata Seriennummer / numeri di serie: 377a16 unterzeichnet am / sottoscritto il: Artikel 3 Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 12. Dezember 1993, Nr. 39 / articolo 3 comma 2 del decreto legislativo 12 dicembre 1993, n. 39 Am erstellte Ausfertigung Copia prodotta in data PROT SSP Sarntal digital unterzeichnet/sottoscritto digitalmente: Werner Josef Mair, 377a16

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