Beschluss des Lehrerkollegiums vom Bewertung der Schülerinnen und Schüler. Kriterien und Modalitäten für die Bewertung

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1 AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL Deutschsprachiger Schulsprengel Deutschnofen PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE Istituto comprensivo in lingua tedesca Nova Ponente Deutschnofen/Nova Ponente, Schloss-Thurn-Straße / ssp.deutschnofen@schule.suedtirol.it / ssp.deutschnofen@pec.prov.bz.it Steuer-Nr./Cod. Fisc.: Beschluss des Lehrerkollegiums vom Bewertung der Schülerinnen und Schüler Nach Einsicht: - in das Landesgesetz Nr. 12/2000, die Autonomie der Schulen betreffend; - in das Landesgesetz Nr. 5, vom , betreffend die Festlegung allgemeiner Kriterien im Bereich der Bewertung; - in das staatliche Rahmengesetz Nr. 169 vom ; - in den Beschluss der Landesregierung Nr vom , betreffend die Bewertung der Schülerinnen und Schüler an der Grund und Mittelschule des Landes fasst das Lehrerkollegium mit Stimmenmehrheit den Beschluss zu Kriterien und Modalitäten für die Bewertung Zielsetzungen und Inhalte der Bewertung Gegenstand der Bewertung sind die Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und fächerübergreifenden Lernbereichen laut den geltenden Rahmenrichtlinien des Landes sowie Tätigkeiten des persönlichen Jahresstundenplans (Wahlpflicht- und Wahlbereich), das Verhalten und die allgemeine Lernentwicklung der Schüler und Schülerinnen. Die Bewertung der Schüler und Schülerinnen hat vorwiegend bildenden Charakter und verfolgt das Ziel, durch die Feststellung der erworbenen Kompetenzen einerseits und der Rückstände andererseits die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler zu fördern, die Bildungs- und Kompetenzniveaus zu verbessern, das Lernverhalten zu bestätigen und/oder zu verändern. Die Bewertung der Lernprozesse und Leistungen in den Fächern, fächerübergreifenden Bereichen und des Verhaltens während des Schuljahres erfolgt kontinuierlich ist förderorientiert und berücksichtigt Fähigkeiten, Fertigkeiten, Haltungen und Kenntnisse in Form von verbalen Beschreibungen und Ziffernnoten. Sie wird in den Dokumenten der Schule, Lehrerregister, Klassenbuch, Register für den Wahlpflicht- und Wahlbereich, Dokumentationen der Lernentwicklung Planungsmappe festgehalten. Bewertungsabschnitte 1. Semester: Schulbeginn bis 31. Jänner 2. Semester: 1. Februar bis Schulende Bewertungsbogen und Zeugnis Die Schülerinnen und Schüler und deren Familien erhalten am Ende des ersten Semesters eine Mitteilung mit den Fachbewertungen und das globale Urteil über das erste Semester. Der

2 Bewertungsbogen, welcher am Ende des Jahres ausgehändigt wird, beinhaltet die Bewertung der Schüler und Schülerinnen des ersten und zweiten Semesters, sowie die Schlussbewertung. Auf der ersten Seite im Bewertungsbogen ist das Zeugnis integriert. Die Schüler/innen der 3. Klasse Mittelschule erhalten nach Abschluss der Prüfung ein Diplom. Im Bewertungsbogen sind die Fächerbezeichnungen gemäß Beschluss der Landesregierung vom 16. April 2007, Nr. 1201, und gemäß Rahmenrichtlinien des Landes angeführt. Am Ende der 5. Klasse Grundschule und am Ende der 3. Klasse Mittelschule erhalten die Schüler und Schülerinnen eine Bescheinigung über die erworbenen Kompetenzen. Dafür wird der vom Schulamt vorgegebene verbindliche Vordruck verwendet. Diese Bescheinigung der Kompetenzen ersetzt die Bewertung der allgemeinen Lernentwicklung im 2. Halbjahr. Aufgaben und Zusammensetzung des Klassenrates Am Ende des jeweiligen Bewertungsabschnittes nimmt der Klassenrat, in gemeinsamer Verantwortung, die periodische bzw. Jahresbewertung der Schülerinnen und Schüler vor. Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung betreffen die Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern, fächerübergreifenden Lernbereichen und Tätigkeiten des persönlichen Jahresstundenplans, die allgemeine Lernentwicklung und das Verhalten. Der Klassenrat nimmt die Bewertung der Schüler/innen in gemeinsamer Verantwortung wahr. Jede Lehrperson schlägt die Bewertung der eigenen Fächer im Kernbereich sowie die Bewertung der Tätigkeiten im Wahlpflicht- und Wahlbereich vor. Der Klassenrat setzt sich aus allen Lehrpersonen des Kernbereichs zusammen. Die Religionslehrpersonen gehören bei jenen Schülern und Schülerinnen, welche das Fach Religion besuchen dem Klassenrat an. Die Sprachenlehrpersonen für die Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund und die Lehrpersonen für den Alternativunterricht für Religion gehören nicht dem Klassenrat an. Sie sind jedoch verpflichtet die vorgeschlagenen Endbewertungen rechtzeitig mitzuteilen. Die Mitarbeiterinnen für Integration nehmen an den Sitzungen des Klassenrates ohne Stimmrecht teil. Die Tätigkeiten im Wahlpflicht- und Wahlbereich werden von den Lehrpersonen oder externen Fachleute bewertet, die die Kurse halten. Sie übermitteln dem Klassenrat einen schriftlichen Vorschlag zur Bewertung. Die Register des Wahl- und Wahlpflichtbereiches liegen dem Klassenrat zur Einsicht vor. Die Bewertungen im Rahmen der Wahlpflicht- und Wahltätigkeiten werden vom Klassenvorstand in die Bewertungskonferenz eingebracht. Die Bewertung des Verhaltens erfolgt gemeinsam im Klassenrat. Jedes Bewertungsgremium stellt ein collegium perfectum dar, das heißt, alle Mitglieder des Klassenrates müssen anwesend sein, damit das Gremium beschlussfähig ist. Bei genehmigter Abwesenheit wird ein Klassenratsmitglied ersetzt. Stimmenthaltungen sind nicht gestattet. Den Vorsitz im Klassenrat führt die Schuldirektorin oder der/die von ihr ernannte Koordinator/in des Klassenrates. Form der Bewertung Die Bewertung nimmt Bezug auf die jeweiligen Rahmenrichtlinien des Landes und stützt sich auf schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen, Lernbeobachtungen und andere geeignete Verfahren und Elemente.

3 Die Bewertung am Ende des 1. Semesters bzw. am Ende des Schuljahres in allen Fächern des Kernbereiches erfolgt in Ziffernnoten der Zehnerskala von fünf bis zehn in ausgeschriebener Form. In den freien Feldern sind zusätzliche verbale Anmerkungen über besondere Stärken bzw. Schwächen in Teilbereichen der Fächer und in den fächerübergreifenden Lernbereichen möglich. Die Bewertung der allgemeinen Lernentwicklung erfolgt in beschreibender Form. In der Grundschule werden folgende Fächer gebündelt: Kunst und Technik, Geschichte, Erdkunde und Naturkunde. Trotzdem erfolgen Planung und Beobachtungen auf der Grundlage des Schulcurriculum, bzw. der staatlichen Rahmenrichtlinien. Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Rahmen der Tätigkeiten im Wahlpflicht- und Wahlbereich werden mit einer vierteiligen Skala Lernziele und Kompetenzen erreicht (neun, zehn), überwiegend erreicht (acht), teilweise erreicht (sechs, sieben), nicht erreicht (fünf) bewertet. Im Wahlpflichtregister wird vermerkt in welches Kernfach die Bewertung im Schülerbewertungsbogen einfließt. Auf der Mitteilung an die Familie bzw. auf dem Bewertungsbogen scheint ein Feld für die Angebote im Wahlpflicht und Wahlbereich auf. Hierin wird vermerkt Die Bewertungen der Angebote im Wahlpflicht- und Wahlbereich fließen in die einzelnen Kernfächer ein. Die Bewertung der fächerübergreifenden Lernbereiche Leben in der Gemeinschaft und Kommunikations- und Informationstechnologie erfolgen in den einzelnen Kernfächern. Im Klassenrat wird vereinbart, zu welchem Kernfach die Bereiche Politische Bildung, Umweltbildung, Mobilität und Verkehr, Gesundheitsförderung, Ernährung und Emotionale Bildung zugeordnet werden. Kommunikations- und Informationstechnologie wird in allen Fächern angeboten. Die Bewertung des Verhaltens der Schüler und Schülerinnen wird nur in der Mittelschule mit einer Note (fünf bis zehn) vorgenommen. In der Grundschule erfolgt die Bewertung des Verhaltens in beschreibender Form. Am Ende des ersten Bewertungsabschnittes wird der Orientierungshinweis für die Schul- und Berufswahl im Globalurteil eingefügt. Bewertung der Schüler mit Funktionsdiagnose laut Gesetz 104/1992 und mit spezifischen Lernstörungen laut Gesetz 170/2010 Die Zwischen- und Schlussbewertungen der Schüler und Schülerinnen mit spezifischen Lernstörungen beziehen sich auf den Individuellen Bildungsplan, unter Berücksichtigung differenzierter Bewertungskriterien. Die Bewertung erfolgt unter Gewährleistung aller im Individuellen Bildungsplan vorgesehenen Kompensations- und Befreiungsmaßnahmen. Bewertung der Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund Die Bewertung der Schüler und Schülerinnen erfolgt in den einzelnen Fächern mit Bezug auf den Individuellen Bildungsplan. Darin können auch differenzierte Bewertungskriterien festgelegt werden. Gültigkeit des Schuljahres in der Mittelschule In der Mittelschule müssen die Schüler und Schülerinnen für die Gültigkeit des Schuljahres an den Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten im Ausmaß von mindestens drei Vierteln des persönlichen Jahresstundenplans teilnehmen. In begründeten Ausnahmefällen kann der

4 Klassenrat die Gültigkeit des Schuljahres auch bei Überschreitung der Höchstzahl von Abwesenheiten beschließen, insbesondere dann wenn genügend Bewertungselemente vorliegen, damit die Jahresbewertung vorgenommen werden kann. Bewertungsstufen und ihre Bedeutung Die Ziffernnoten bei der Bewertung der Lernerfolge in allen Fächern des Kernbereiches in den fächerübergreifenden Bereichen, im Wahlpflichtbereich und im Wahlbereich haben folgende Bedeutung. Zehn: Neun: Acht: Sieben: Sechs: Fünf: Der Schüler die Schülerin hat in allen Lernbereichen auch anspruchsvolle Ziele sicher erreicht. Der Schüler die Schülerin hat grundlegende Ziele sicher und anspruchsvolle Ziele weitgehend erreicht. Der Schüler die Schülerin hat die grundlegenden Ziele überwiegend erreicht. Der Schüler die Schülerin hat die grundlegenden Ziele unterschiedlich, insgesamt jedoch im mittleren Ausmaß erreicht. Der Schüler die Schülerin hat die grundlegenden Ziele, wenn auch manchmal nur teilweise, erreicht. Der Schüler die Schülerin hat die meisten grundlegenden Ziele nicht erreicht. Versetzung Nichtversetzung Die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers/einer Schülerin ist eine pädagogische Maßnahme. Die Entscheidung wird auf Grund aller im Schuljahr erbrachten Leistungen des Schülers der Schülerin und unter angemessener Berücksichtigung der Leistungsentwicklung, des schulischen Einsatzes und der allgemeinen Entwicklung der Schülerpersönlichkeit getroffen. In der Grundschule kann der Klassenrat nur in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung und mit Stimmeneinhelligkeit einen Schüler/eine Schülerin nicht versetzen. In der Mittelschule bedarf es für die Versetzung der Schüler und Schülerinnen in die nächste Klasse, sowie für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung am Ende der dritten Klasse, die positive Jahresbewertung in allen Fächern, fächerübergreifenden Bereichen und Tätigkeiten der verpflichtenden Unterrichtszeit, sowie des Verhaltens. Die Versetzung und Zulassung zur Abschlussprüfung wird mit Mehrheitsbeschluss beschlossen. Laut Schülercharta müssen die Eltern innerhalb April schriftlich über eine mögliche Nichtversetzung informiert werden. Wenn eine Nichtversetzung erwogen wird, sammelt und bespricht der Klassenrat alle Beobachtungselemente der einzelnen Lehrpersonen, berücksichtigt die Gespräche und Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten und stellt die Argumente für eine Versetzung oder eine Nichtversetzung gegenüber. Dies setzt voraus, dass sich jede einzelne Lehrperson nach der ausführlichen Besprechung des Schülers im Klassenrat, vor der entscheidenden Abstimmung eine klare, begründete Meinung bildet. Der Klassenrat trifft in der Bewertungskonferenz am Ende des Schuljahres die Entscheidung, die für den Schüler/die Schülerin angemessen ist und eine bessere Gesamtentwicklung erwarten lässt. Wenn in der Mittelschule eine oder mehrere negative Fachbewertungen vorgeschlagen werden und der Klassenrat eine Versetzung oder Zulassung zur Abschlussprüfung beschließt,

5 wird jede negative Bewertung aufgewertet. Dies wird im Bewertungsbogen bei den betreffenden Fächern angeführt. Bewertungskriterien Für die Bewertung werden die im Schulprogramm und Jahresprogramm festgelegten Bewertungskriterien angewandt: Erzielte Fortschritte im fachlichen Bereich Fachliches Wissen und Können Beherrschung der Arbeitstechniken Arbeitshaltung und Arbeitsweise Erwerb von Fertigkeiten und Kompetenzen Anwendung von Gelerntem Bewertungskriterien für das Verhalten Einhalten von Regeln und Vereinbarungen Hilfsbereitschaft, Achtung anderer, Fairness Ungangsformen, Konfliktfähigkeit Eigenverantwortung und Übernahme von Verantwortung für die Gemeinschaft Umgang mit eigenem und fremdem Eigentum Bewertungskriterien für die Lernentwicklung (Globalurteil) Mitarbeit und Einsatzbereitschaft Arbeitshaltung und Arbeitsweise Auffassungsvermögen, Leistungsfähigkeit und Beobachtungsgabe Folgerichtiges Denken und angemessene Kritikfähigkeit, Reflexionsfähigkeit Ausdrucksfähigkeit Kreativität und Eigeninitiative Lernverhalten Erzielte Lernfortschritte Gelesen, genehmigt und gefertigt Deutschnofen, am Die Direktorin Die Schriftführerin Maria Trienbacher Verena Seehauser

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