An alle Schulen. Schülermatrik. SM Online Meldungen mit 15. des laufenden Monats Erhebungsblätter/ Schülerblätter. Sehr geehrte Damen und Herren!
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- Irmgard Keller
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1 BearbeiterIn VB Knapp Alexander An alle Schulen Tel DW Fax Unser Zeichen/GZ /0099-AD/2016 Datum Schülermatrik SM Online Meldungen mit 15. des laufenden Monats Erhebungsblätter/ Schülerblätter Sehr geehrte Damen und Herren! 1. Die Übergabe der Schülerblätter (8. Schulstufe) an die Schüler zu Schulschluss ist nach wie vor notwendig, da im BMHS und AHS Bereich manche Standorten keine SM Online Meldungen erstellen und übermitteln können. Die Schülerblätter werden Anfang Juni 2015 in gewohnter Weise an die Schulen übermittelt werden. 2. Dieser Erlass gilt für alle Schulen, die bis 23. September 2016 (für das Schuljahr 2016/17) keine SM-Online Meldung aus den Schulverwaltungsprogrammen an die Schülermatrik senden werden. Alle Schulen, die eine elektronische Meldung an die Schülermatrik abgeben, müssen diese monatliche SM-Online Meldung erstmals mit 23. September 2016, dann mit jedem 15. des Monats übermitteln. BilDok-Meldungen an die Statistik Austria oder das BMBF via Upload Service im Portal Austria sind kein Ersatz für die SM-Online Meldungen an den Stadtschulrat für Wien. Eine Übermittlung per ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Die Schüler- bzw. die Erhebungsblätter sind für ein Jahr am Standort für etwaige Nachfragen aufzuheben. Schulen, die keine elektronische Meldung an die Schülermatrik übermitteln, werden wie bisher um die Rücksendung der Erhebungs- und Schülerblätter zu den nachfolgenden Terminen ersucht.
2 I. Terminübersicht für Schulen die keine elektronische Meldung übermitteln 1. Schulstufe: Vom bis : Änderungsmeldungen an Schülermatrik 5. Schulstufe: Bis spätestens : Übersendung der Erhebungsblätter an die Schülermatrik 8. Schulstufe: : Übergabe der Schülerblätter an austretende Schüler/innen bis : Übersendung der Schülerblätter an Schülermatrik für Übersiedlungen 9. Schulstufe: : Übersendung der Schülerblätter an Schülermatrik. Die Direktorinnen/Direktoren werden um genaue Termineinhaltung gebeten. Wenn nur eine Schule in Wien den Termin nicht einhält, kann die Schülermatrik ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllen. II. Klassenbildung - 1. Schulstufe Änderungen, die sich erst zu Schulbeginn ergeben, mögen der Schülermatrik bitte bis spätestens gemeldet werden. III. Übertritt 4. /5. Schulstufe Arbeitsablauf 5. Schulstufe - bis Die Direktionen der Zugangsschulen (Hauptschulen, Neue Mittelschulen, Wiener Mittelschulen, Sonderschulen, AHS) werden ersucht, die Daten der Erhebungsblätter zu prüfen und zu korrigieren und mit Langstampiglie, Schulkennzahl und Klassenbezeichnung zu versehen. Bei Fehlen eines Erhebungsblattes ist ein Blanko-Erhebungsblatt auszufertigen. Alle Erhebungsblätter sind nach abgeschlossener Klassenbildung KLASSENWEISE zu ordnen und zu bündeln. Auf dem Kuvert sind bitte Langstampiglie und Schulkennzahl anzubringen. Übersiedlungen a) Übersiedelt die Familie in ein anderes Bundesland oder ins Ausland, ist auf einer Änderungsmeldung das Bundesland bzw. der Staat, wohin übersiedelt wird, anzugeben. z.b. "Ü/NÖ", "Ü/D" b) Erfolgt ein Schulbesuch in einem anderen Bundesland oder im Ausland, ist auf einer Änderungsmeldung die Schulart und das Bundesland anzugeben. z.b. "HS/NÖ", "AHS/NÖ" 2
3 ÜBERSICHT DES ARBEITSABLAUFES a) Überprüfen und korrigieren der Daten Ergänzen von Langstampiglie, Schulkennzahl, Klasse, Expositurstandort, Religion, Schulformenkennzahl. b) Rubrik: Außerordentlicher/ außerordentliche Schüler/in: streichen bzw. ergänzen. c) Ausstellen eines Blanko-Erhebungsblattes für jene Schüler/innen, die in Wien eine Schule besuchen. d) Aufnahme eines Schülers von einem anderen Bundesland bzw. vom Ausland mit der Schuldrucksorte V/76 SSR 23/93. e) Erhebungsblätter klassenweise ordnen und bündeln, Kuvert mit Langstampiglie und Schulkennzahl versehen. Die originalen Erhebungsblätter sind bis spätestens 01. Juli 2016 der Schülermatrik, 1010 Wien, Wipplingerstraße 28, zu übermitteln. IV. Arbeitsablauf 8. Schulstufe - JUNI Die Direktionen der Hauptschule, Neue Mittelschulen, Wiener Mittelschulen, Sonderschulen und der allgemein bildenden höheren Schulen werden ersucht, jenen Schülern, die nach dem 8. oder höheren Jahr ihrer allgemeinen Schulpflicht a) in eine Hauptschule, Neue Mittelschule, Wiener Mittelschule b) in eine Polytechnische Schule c) in eine andere allgemein bildende höhere Schule d) in eine Bildungsanstalt oder e) in eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule übertreten, das ausgefüllte und mit der Langstampiglie versehene Schülerblatt gemeinsam mit dem Zeugnis zu übergeben. Die Schüler mögen darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Schülerblatt am Beginn des kommenden Schuljahres in der Zugangsschule abgegeben werden muss. Bei Fehlen eines Schülerblattes ist ein Blankoformular auszustellen. Wiederholungen und Übersiedlungen a) Bei jenen Schülern/innen, die die 8. Schulstufe repetieren müssen bzw. freiwillig wiederholen, ist auf dem Schülerblatt unter der Rubrik "Besonderer Vermerk" "Rep." bzw. "F.W" und die im kommenden Schuljahr zu besuchende Klasse einzutragen. z.b. "Rep. 4a", "F.W. 4b" b) Übersiedelt der Schüler / die Schülerin in ein anderes Bundesland oder ins Ausland, ist auf dem Schülerblatt unter der Rubrik "Besonderer Vermerk" das Bundesland bzw. der Staat, wohin übersiedelt wird, anzugeben. z.b. "Ü/NÖ", "Ü/D" 3
4 c) Erfolgt ein Schulbesuch in einem anderen Bundesland oder im Ausland, ist auf dem Schülerblatt unter der Rubrik "Besonderer Vermerk" die Schulart und das Bundesland anzugeben. z.b. "HAS/NÖ", "HTL/NÖ" In diesen Fällen sind die Schülerblätter bitte bis spätestens 8. Juli 2016 der Schülermatrik, 1010 Wien, Wipplingerstraße 28, zu übersenden. V. Arbeitsablauf 9. Schulstufe - SEPTEMBER Die Direktionen der Zugangsschulen werden ersucht, die Daten der Schülerblätter zu prüfen, zu korrigieren bzw. zu ergänzen und mit Langstampiglie, Schulkennzahl, Klassenbezeichnung und Schulformenkennzahl zu versehen. Bei Fehlen eines Schülerblattes ist ein Blanko-Schülerblatt auszufertigen. Alle Schülerblätter sind nach abgeschlossener Klassenbildung KLASSENWEISE zu ordnen und zu bündeln. Auf dem Kuvert sind bitte Langstampiglie und Schulkennzahl anzubringen. ÜBERSICHT DES ARBEITSABLAUFES a) Überprüfen und korrigieren der Daten Ergänzen von Langstampiglie, Schulkennzahl, Klasse, Schulformenkennzahl. b) Rubrik: Außerordentlicher Schüler: streichen bzw. ergänzen. c) Aufnahme eines Schülers von einem anderen Bundesland bzw. vom Ausland mit der Schuldrucksorte V/76 SSR 23/93. d) Schülerblätter klassenweise ordnen und bündeln, Kuvert mit Langstampiglie und Schulkennzahl versehen. Die Schülerblätter sind bis spätestens 23. September 2016 (9. Schulstufe AHS, berufsbildende mittlere und höhere Schulen, Polytechnische Schulen) der Schülermatrik, 1010, Wipplingerstraße 28, zu übermitteln. VI. Aufnahme eines Schülers aus einem Bundesland bzw. dem Ausland Für Schüler, die zu Schulbeginn oder während des Schuljahres von einem Bundesland oder vom Ausland zusiedeln, ist die Schuldrucksorte V/76 SSR 23/93 zu verwenden. Diese Schuldrucksorte kann im Stadtschulrat für Wien angefordert werden. VII. Meldung der 9. Schulstufe an die Schülermatrik Durch die Weiterführung der Schülermatrik über das 9. Schuljahr hinaus, sind grundsätzlich alle Schüler der fünften Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule, oder ersten Klasse einer Bildungsanstalt oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule an die Schülermatrik zu melden. Aus diesem Grund wird jeder Schüler einer 4. Klasse Hauptschule, Neuen Mittelschule, Wiener Mittelschule, Sonderschule oder allgemein bildenden höheren Schule ein Schülerblatt erhalten, 4
5 egal in welcher Schulstufe er/sie sich befindet, um die Meldungen im September 2016 an die Schülermatrik zu vereinfachen. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten: Dr. Eva Schantl-Wurz, MSc Stadtschulratsdirektorin (elektronisch gefertigt) 5
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