Zuständigkeit für die Bewertung

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1 Gegenstand: Kriterien und Modalitäten für die Schülerbewertung Zuständigkeit für die Bewertung Grundlage des Beschlusses zur Bewertung ist das Landesgesetz Nr.2485/2009. Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler wird vom Klassenrat vorgenommen und erfolgt auf kollegialer Basis. Der Klassenrat setzt sich aus jenen Lehrpersonen zusammen, welche in den Fächern und den fächerübergreifenden Lernbereichen unterrichten. Lehrpersonen, die nur Teamunterricht erteilen, bzw. in den Tätigkeiten des persönlichen Jahresstundenplans unterrichten, sind nicht Mitglieder des Klassenrates. Für die Bewertungskonferenzen ist ein collegium perfectum notwendig und zwar in der oben genannten Zusammensetzung. Die Mitarbeiter/innen für Integration nehmen an den Klassenratssitzungen zur Bewertung der von ihnen betreuten Schüler/innen beratend teil. Die Lehrpersonen und externen Fachleute für die Tätigkeiten des persönlichen Jahresstundenplans nehmen an den Bewertungskonferenzen nicht teil, da diese Tätigkeiten wenige Stunden innerhalb des Bewertungsabschnittes umfassen bzw. von externen Trägern durchgeführt werden. In diesen Fällen wird ein schriftlicher Bericht (entsprechende Register) dem/der Lernberater/in des/der jeweiligen Schülers/Schülerin übermittelt, der/die dann die Bewertung der jeweiligen Tätigkeit in der Bewertungskonferenz vorschlägt. Die Schulführungskraft ist Mitglied des Klassenrates. Den Vorsitz führt sie selbst oder eine von ihr beauftragte Lehrperson. Stimmenthaltungen sind nicht erlaubt. Inhalte der Bewertung Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler umfasst: die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der Lernerfolge (erreichte Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen) in den Fächern, in den fächerübergreifenden Bereichen und in den Tätigkeiten des persönlichen Stundenplanes (Pflichtquote und Wahlangebote) und des Verhaltens (Interesse und Teilnahme am Leben der Klassengemeinschaft und der Schule, Einsatz und Umgangsfähigkeit mit anderen, usw.); die Feststellung der Gültigkeit des Schuljahres für die Schülerinnen und Schüler der Mittelschule aufgrund der Anwesenheit (mindestens drei Viertel des persönlichen Jahresstundenplans der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers); Globalbewertung: Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung sehen in beiden Schulstufen auch eine Bewertung der gesamten Lernentwicklung (Globalurteil) vor. Das Globalurteil des ersten Halbjahres der 3. Klasse Mittelschule hat berufsorientierenden Charakter.

2 Skalierte Bewertung: Die skalierte Bewertung erfolgt in Ziffernnoten und wird einheitlich für die Bewertung der Lernerfolge in den Fächern, fächerübergreifenden Bereichen und den Tätigkeiten des persönlichen Stundenplans angewandt. Die Ziffernnoten reichen in der Grundschule von zehn bis fünf; in der Mittelschule von zehn bis vier, wobei im Bewertungsbogen die Skala bei fünf endet. Für eine positive Bewertung muss mindestens die Ziffer sechs gegeben werden. Die Bewertungsstufen werden wie folgt definiert: zehn : Der/Die Schüler/in verfügt über ein umfangreiches Wissen. Er/Sie ist fähig, dieses selbstständig zu verarbeiten und auch auf neue Situationen zu übertragen sowie Ziel führend und Problem lösend zu arbeiten. Er/Sie hat auch in komplexen Sachverhalten ein sicheres Urteilsvermögen. Arbeitstechniken kann er/sie gewandt und der Situation angemessen anwenden. neun : Der/Die Schüler/in verfügt zum Teil über ein erweitertes Wissen. Er/Sie ist fähig, dieses weitgehend selbstständig zu verarbeiten und großteils auf neue Situationen zu übertragen sowie Ziel führend und Problem lösend zu arbeiten. Er/Sie kann Situationen und Sachverhalte einschätzen. Arbeitstechniken beherrscht er/sie sicher. acht : Der/Die Schüler/in verfügt über grundlegendes Wissen. Er/Sie ist fähig, dieses auf ähnliche Situationen und Sachverhalte zu übertragen. Arbeitstechniken und Fertigkeiten beherrscht er/sie in ausreichendem Maße. Er/Sie kann einfache Situationen und Sachverhalte richtig einschätzen und beurteilen. sieben : Der/Die Schüler/in hat zum Teil grundlegendes Wissen erreicht. Er/Sie ist fähig, Gelerntes auf gleiche Situationen und Sachverhalte richtig zu übertragen. Arbeitstechniken und Fertigkeiten beherrscht er/sie trotz einiger Lücken in noch ausreichendem Maße. Er/Sie braucht Hilfen, um einfache Situationen richtig einschätzen und beurteilen zu können. sechs : Der/Die Schüler/in kennt einfache Inhalte, hat grundlegendes Wissen ansatzweise und individuell vorgegebene Lernziele erreicht. Er/Sie kann Gelerntes mit Hilfe auf gleiche Situationen übertragen. Arbeitstechniken und Fertigkeiten sind noch nicht gesichert. Er/Sie ist nur ansatzweise fähig, einfache Situationen richtig einzuschätzen. fünf : Der/Die Schüler/in beherrscht grundlegendes Wissen nicht und hat auch die meisten der ihm/ihr individuell vorgegebenen Lernziele nicht erreicht. Er/Sie zeigt große Unsicherheiten bei der Wiedergabe von Gelerntem. Grundlegende Arbeitstechniken und Fertigkeiten fehlen noch teilweise oder ganz. Er/Sie ist nicht fähig, Situationen einzuschätzen. vier : Der/Die Schüler/in beherrscht einfachste Grundkenntnisse nicht und hat auch die individuellen Lernziele trotz Unterstützung nicht erreicht. Es gelingt nicht, Gelerntes auch nur ansatzweise wiederzugeben und anzuwenden. Grundlegende Arbeitstechniken und Fertigkeiten, Einsatz und Bemühen fehlen ganz. Situationen richtig einzuschätzen gelingt nicht. In der Grundschule erfolgt die Bewertung des Verhaltens in beschreibender Form auf dem Globalurteil. In der Mittelschule hingegen greift die skalierte Bewertung in Ziffernnoten auch für die Bewertung des Verhaltens. Die Ziffernnoten reichen von zehn bis fünf, wobei bei einer positiven Bewertung mindestens die Ziffer sechs gegeben werden muss. Dafür werden folgende Bewertungsstufen verwendet:

3 zehn : Der Schüler/Die Schülerin hält sich an Vereinbarungen und hat ein ausgeprägtes Regelbewusstsein. Zu Mitschülern pflegt er/sie ein freundschaftliches Verhältnis, zeigt Verständnis für die Probleme und Anliegen der Mitschüler. Er/sie begegnet Lehrpersonen mit großem Respekt und auf korrekte Art und Weise. Konfliktsituationen kann er/sie angemessen bewältigen. Er/Sie geht verantwortungsvoll mit Sachgegenständen um. neun : Der Schüler/Die Schülerin hält Regeln und Vereinbarungen grundsätzlich ein. Zu den Mitschülern pflegt er/sie meistens einen korrekten Umgang und begegnet den Lehrpersonen mit dem nötigen Respekt. Konfliktsituationen kann er/sie angemessen bewältigen. Er/Sie geht verantwortungsvoll mit Sachgegenständen um. acht : Der Schüler/Die Schülerin kann sich meistens an vereinbarte Regeln halten. Es gelingt ihm/ihr teilweise, einen korrekten Umgang mit Mitschülern und Lehrpersonen zu pflegen. Er/ sie reagiert auf Ermahnungen einsichtig. Bei Konfliktsituationen braucht er/sie manchmal Hilfestellung durch die Lehrpersonen, um diese angemessen bewältigen zu können. Er/Sie geht meistens verantwortungsvoll mit Sachgegenständen um. Bei schulbegleitenden Veranstaltungen muss er/sie gelegentlich zur Einhaltung von Anweisungen und Vereinbarungen angehalten werden. sieben : Der Schüler/Die Schülerin hält Regeln nicht immer ein und stört oft mit seinem/ihrem Verhalten das schulische Zusammenleben. Er/Sie ist häufig in Konflikte verwickelt und kann diese nicht immer angemessen lösen und braucht die Hilfe der Erwachsenen. Auf Ermahnungen reagiert er/sie nicht immer einsichtig. Bei schulbegleitenden Veranstaltungen muss er/sie öfters zu mehr Rücksichtnahme anderen gegenüber und zur Einhaltung von Anweisungen angehalten werden. sechs : Der Schüler/Die Schülerin hat große Schwierigkeiten, Regeln des schulischen Zusammenlebens einzuhalten und muss bei schulischen Veranstaltungen immer wieder zum Einhalten von Vereinbarungen gemahnt werden. Er/Sie pflegt kaum einen korrekten Umgang mit seinen/ihren Mitschülern/innen und kann Konflikte nicht angemessen lösen. Er/Sie ist Erwachsenen gegenüber unhöflich und zeigt bei Vergehen wenig Einsicht. fünf : Der Schüler/Die Schülerin stört das schulische Zusammenleben, fällt durch absichtliche und grobe Regelverstöße auf. Anweisungen nimmt er/sie nicht ernst, setzt sich darüber hinweg und gefährdet durch dieses Verhalten die Sicherheit der Mitschüler und der Lehrpersonen während der schulischen Veranstaltungen innerund außerhalb des Schulhauses. Schlussbewertungen, Nichtversetzungen in die nächste Klasse, Gültigkeit des Schuljahres Schlussbewertung: Die Entscheidung des Klassenrates über die Versetzung der Schülerinnen und Schüler erfolgt jährlich. Bei der Schlussbewertung am Ende des Schuljahres für den Übergang in die nächste Klasse bzw. in die nächste Stufe der Pflichtschule bewerten die Lehrpersonen die Erreichung der Bildungsziele für jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler. Nichtversetzungen: In der Grundschule kann die Nichtversetzung der Schüler/innen nur einstimmig beschlossen werden. Die Begründung über die Entscheidung wird im

4 Bewertungsbogen und in den Bewertungsdokumenten (Lehrerregister, Planungsmappe des Klassenrates) angeführt. In der Mittelschule erfolgen die Nichtversetzung bzw. Versetzung und die Zulassung oder Nichtzulassung zur staatlichen Abschlussprüfung der Unterstufe mit Mehrheitsbeschluss. Für die Versetzung der Schüler/innen der Mittelschule in die nächste Klasse, sowie für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung am Ende der dritten Klasse ist die positive Jahresbewertung in allen Fächern, fächerübergreifenden Lernbereichen und Tätigkeiten des persönlichen Jahresstundenplans sowie des Verhaltens Voraussetzung. Die Eltern werden bei einer Gefährdung der Versetzung schriftlich vom Sekretariat innerhalb April in Kenntnis gesetzt. Gültigkeit des Schuljahres: In der Mittelschule müssen die Schülerinnen und Schüler für die Gültigkeit des Schuljahres an den Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten im Ausmaß von mindestens drei Vierteln des persönlichen Jahresstundenplans teilnehmen. In begründeten Fällen kann die Gültigkeit des Schuljahres vom Klassenrat auch bei Überschreitung der Höchstzahl von Abwesenheiten beschlossen werden. In diesen Fällen wird ein Hinweis im Bewertungsbogen hinzugefügt: Der Schüler/die Schülerin wird trotz Überschreitung der Höchstanzahl der Abwesenheiten zur Schlussbewertung zugelassen und die Gültigkeit des Schuljahres anerkannt. Die Begründung für diese Entscheidung wird nicht im Bewertungsbogen, sondern im Protokoll der Bewertungskonferenz festgehalten, da es sich um sensible Daten handeln könnte. Das Lehrerkollegium legt folgende Kriterien für die Fälle einer möglichen Überschreitung der Höchstzahl der Abwesenheiten fest: Die Schülerin/Der Schüler kann aufgrund ihrer/seiner Kompetenzen die grundlegenden Ziele trotz Abwesenheiten erreichen, denn ein Aufholen der Wissenslücken wird für möglich erachtet. Die Schülerin/Der Schüler hat die grundlegenden Ziele erreicht und zeigt, dass sie/er mit den schulischen Anforderungen zu Recht kommt. Instrumente der Bewertung Bewertungsbogen: Der Bewertungsbogen beinhaltet die periodische Bewertung, die jährliche Bewertung und die Bewertung der Allgemeinen Lernentwicklung (Globalurteil). Für die 3. Klasse Mittelschule beinhaltet das Globalurteil einen Berufsorientierungshinweis. Der Bewertungsbogen ist mit dem Briefkopf der Schule versehen. Er wird am Ende des zweiten Semesters ausgestellt. Mitteilung der Bewertung: Im ersten Semester erhalten die Eltern anstelle des Bewertungsbogens lediglich eine schriftliche Mitteilung. Zeugnis: Am Ende des zweiten Semesters erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Es ist mit dem Briefkopf der Schule und mit einem Hinweis über die Versetzung bzw. Nichtversetzung des Lernenden versehen.

5 Kompetenzbescheinigungen: Am Ende der Grund- und Mittelschule stellt die autonome Schule den Schüler/innen eine Bescheinigung der Kompetenzen aus. Diese Bescheinigungen erlauben es, sich ein differenziertes Bild über die Schüler/innen in allen Fächern und fächerübergreifenden Bereichen zu machen. Vom Inhalt her haben die Kompetenzen einen Bezug zu den Landesrichtlinien. Die Kompetenzbescheinigung wird am Ende der Grundschule vom Klassenrat in gemeinsamer Verantwortung erstellt und als Anlage zum Zeugnis von der Schulführungskraft unterzeichnet. Die Bescheinigung der Kompetenzen in der Mittelschule kann von der Prüfungskommission der staatlichen Abschlussprüfung der Unterstufe ergänzt oder auch abgeändert werden und wird vom Vorsitzenden der Prüfungskommission unterschrieben. Sie wird mit dem Diplom über die staatliche Abschlussprüfung der Unterstufe ausgehändigt. Schüler/innen, welche nicht zur Prüfung zugelassen werden, erhalten keine Kompetenzbescheinigung. Privatisten erhalten ebenfalls keine Bescheinigung der Kompetenzen. Die Kompetenzbescheinigung ersetzt am Ende der Grundschule (5.Klasse) und der Mittelschule (3.Klasse) die Jahresbewertung der Allgemeinen Lernentwicklung. Weitere Bewertungsdokumente bilden das Klassenbuch, Lehrerregister und der Planungsordner des Klassenrates. Bewertungsabschnitte Die Bewertungen finden zweimal jährlich statt. Dadurch wird das Schuljahr in zwei Abschnitte geteilt: 1. Semester: vom Unterrichtsbeginn bis zum 31. Jänner 2. Semester: vom 1. Februar bis Unterrichtsende Schluderns, am Die Schuldirektorin Dr. Gertrud Verdorfer

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