BEITRÄGE ZUR SOZIALEN SICHERHEIT

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BEITRÄGE ZUR SOZIALEN SICHERHEIT"

Transkript

1 BEITRÄGE ZUR SOZIALEN SICHERHEIT Wirkungsanalyse der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF) Forschungsbericht Nr. 17/03

2 Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht in seiner Reihe "Beiträge zur Sozialen Sicherheit" konzeptionelle Arbeiten und Forschungsbereichte zu aktuellen Themen im Bereich der Sozialen Sicherheit, die damit einem breiteren Publikum zugänglich gemacht und zur Diskussion gestellt werden sollen. Die präsentierten Analysen geben nicht notwendigerweise die Meinung des Bundesamtes für Sozialversicherung wieder. Diese Studie wurde vom Bundesamt für Wohnungswesen mitfinanziert. Autoren: Daniel Hornung, Thomas Röthlisberger, Rolf Gurtner, Paul Kläger HORNUNG Wirtschafts- und Sozialstudien Konsumstrasse 20, 3007 Bern Tel , Beratender Experte: Ernst Rätzer Aon Chuard Consulting AG, Bern Auskünfte: Erika Schnyder, Bereich Rechtsfragen BV Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse Bern Tel , Fax: ISBN: Copyright: Bundesamt für Sozialversicherung CH-3003 Bern Auszugsweiser Abdruck ausser für kommerzielle Nutzung unter Quellenangabe und Zustellung eines Belegexemplares an das Bundesamt für Sozialversicherung gestattet. Vertrieb: BBL, Vertrieb Publikationen, CH Bern Bestellnummer: /03d

3 Wirkungsanalyse der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF)

4

5 Vorwort des Bundesamtes für Sozialversicherung Als die Gesetze zur Wohneigentumsförderung und zur Freizügigkeit 1995 nach einer langen Vorbereitungsphase in Kraft getreten sind, waren viele davon überzeugt, es würde zehn Jahre nach Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zu einer grundlegenden Veränderung in der zweiten Säule kommen. Die Wohneigentumsförderung etwa sei eine einfache Möglichkeit für weniger gut situierte Arbeitnehmende, ein Wohneigentum zu erwerben, das sie sich finanziell gar nie hätten leisten könnten. Dadurch würde ihre ganze Vorsorge aus dem Gleichgewicht gebracht. Die volle Freizügigkeit wiederum könne die Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen gefährden. Nach Artikel 18 der Verordnung über die Wohneigentumsförderung und Artikel 20 der Freizügigkeitsverordnung ist das BSV dafür zuständig, mit den Fachkreisen Analysen über die Wirkungen der beiden Gesetze durchzuführen und bei Bedarf entsprechende Korrekturen anzubringen. Eine erste Studie wurde bereits 1997 realisiert und publiziert. Deren Ergebnisse basierend auf einer kleinen Stichprobe waren indes für die Behandlung verschiedener Fragen wenig tauglich, weil der Zeitpunkt der Untersuchung und die Inkraftsetzung der beiden Gesetze zu nahe beieinander lagen. Die nun vorliegenden neuen Analysen sind repräsentativ; während diejenige zum Freizügigkeitsgesetz 56,3% integriert, umfasst jene zur Wohneigentumsförderung 56,5% aller Versicherten. Die beiden Wirkungsanalysen wurden von zwei Expertenbüros unter der Leitung einer Begleitgruppe durchgeführt, wobei ein koordiniertes Vorgehen verfolgt wurde. Die Ergebnisse werden gleichzeitig veröffentlicht. Fazit der beiden Analysen ist, dass die Hauptziele der Gesetze erreicht wurden. Die ursprünglichen Befürchtungen hinsichtlich Nebenwirkungen, die der Gesetzgeber nicht gewollt hatte, wurden in der Praxis nicht bestätigt. Zwar mussten die Vorsorgeeinrichtungen zu Beginn der Gesetzesdurchführung Anpassungsanstrengungen unternehmen, aber diese hielten sich in einem bei einer Gesetzesänderung üblichen Rahmen. Das primäre Ziel des Freizügigkeitsgesetzes (FZG), die Beseitigung der «goldenen Fesseln», wurde realisiert. Früher musste ein Arbeitnehmender eine längere Zeit bei einem Arbeitgeber bleiben, damit er Anspruch auf die gesamten Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge hatte; ab fünf Jahren erhielt er einen Teil davon, erst ab 30 Jahren die gesamten Beiträge. Es ging in erster Linie darum, dass den Versicherten, die eine Stelle wechseln, keine Nachteile erwachsen; alle Versicherten sollten versicherungsmathematisch gleich behandelt werden. Mit der Beseitigung der «goldenen Fesseln» konnte die Rechtsprechung des Bundesgerichts in der Praxis stark vereinfacht werden, insbesondere was die Berechnungsmethode für den Arbeitgeberanteil anbelangt, der dem Arbeitnehmer zusteht. Dies hat zu einer besseren beruflichen Mobilität der Arbeitnehmenden geführt. Erhöhte Transparenz war ein weiteres Ziel. Sie hat ermöglicht, die Versicherten besser über ihre Rechte, ihre Leistungen und die Berechungsmethode zu informieren. Dadurch werden die Versicherten vermehrt in ihre Altersvorsorge mit eingebunden. Die Analyse des FZG konnte aufzeigen, dass die vor Gesetzeseinführung gehegten Befürchtungen unbegründet waren. Zwar wurde die Verlagerung vom Leistungs- zum Beitragsprimat aufgezeigt. Diese ist aber nicht auf das Freizügigkeitsgesetz zurückzuführen, sondern entspricht einer allgemeinen Tendenz seit der Einführung des BVG. Aus der Untersuchung geht weiter hervor, dass die Gerichte das Gesetz bei Scheidungen nicht optimal umsetzen. Wirkungsanalyse des Freizügigkeitsgesetzes (FZG): BSV-Forschungsbericht Nr. 16/03.

6 Betreffend die Wohneigentumsförderung gingen Schätzungen davon aus, dass ein grosses Potenzial an Versicherten vorhanden sei, die von dieser Massnahme Gebrauch machen würden (erwartet wurden rund 10% der Versicherten). Dies hat sich bestätigt. Pro Jahr lässt sich rund 1% der Versicherten ein Teil des Vorsorgekapitals für den Erwerb von Wohneigentum auszahlen. Die Gesuche nehmen ausserdem von Jahr zu Jahr zu. Angesichts der aktuellen Lage ist es aber angezeigt, die Wohneigentumsförderung strenger zu handhaben vorab mit Blick auf die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen. Die Möglichkeit des Vorbezugs wurde von den Versicherten deutlich öfters genutzt als diejenige der Verpfändung: Zwischen 1995 und 2001 wurden 186'500 Vorbezüge beantragt, gegenüber lediglich 27'000 Verpfändungen. Ziel und Zweck des Gesetzes, nämlich den Wohneigentumserwerb für die Versicherten zu erleichtern, wurden erreicht: Aus der Analyse geht hervor, dass 70% der befragten Versicherten ohne das Gesetz kein Wohneigentum hätten erwerben können. Dennoch ist der in der Schweiz noch niedrige Anteil der Wohneigentümer nicht in die Höhe geschnellt. Zur Kürzung der Leistungen im Alter vermittelt die Studie interessante Aufschlüsse. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen ihren Versicherten zu deren Lasten Zusatzversicherungen anbieten oder vermitteln, um die Ausfälle der Risiken Tod und Invalidität zu decken. Es hat sich indes gezeigt, dass gar nicht alle Pensionskassen bei Eintritt des Versichertenrisikos die Leistungen reduzieren. So werden teils die Leistungen bei Invalidität, nicht aber jene der Hinterbliebenen gekürzt, und umgekehrt; andere Pensionskassen wiederum reduzieren nicht die Witwenrenten, sondern nur die Waisenrenten und umgekehrt. Pensionskassen mit Leistungsprimat reduzieren ihre Leistungen in der Regel am häufigsten, was der Logik des Systems entspricht. Nur gerade ein Drittel der Versicherten schliesst somit Zusatzversicherungen ab. Dies erklärt sich aber auch durch den Umstand, dass solche Versicherungen sehr teuer sind. Interessant ist schliesslich, dass oft die Banken eine Zusatzrisikodeckung als Garantie verlangen. Ein Problem des Vorbezugs ist die Tatsache, dass dieser Betrag nicht weiter verzinst wird. Im Fall der Rückzahlung entstehen somit Lücken, wenn die fehlende Verzinsung nicht von der versicherten Person zusätzlich nachbezahlt werden kann, oder das Vorsorgereglement dies gar nicht vorsieht. Ein anderes Problem ist die Leistungsrückzahlung im Todesfall der versicherten Person, wenn keine Erben vorliegen, die ansonsten die vorbezogenen Gelder an die Vorsorgeinrichtung zurückbezahlen müssen. Es scheint als würden die meisten Vorsorgeeinrichtungen auf die Rückzahlung verzichten, da dieses Verfahren unverhältnismässig hohe Administrativkosten verursacht. Weitere, wegen ihres vereinzelten Auftretens weniger ins Gewicht fallende Auswirkungen des FZG sind beispielsweise im steuerlich motivierten Missbrauch zu erkennen. Insgesamt kann eine positive Bilanz gezogen werden. Die Befürchtungen im Zusammenhang mit den neuen Gesetzen haben sich als unbegründet erwiesen. Gewisse Anwendungsprobleme stellten sich natürlich ein, aber diese halten sich in Grenzen und lassen sich relativ einfach lösen. Erika Schnyder, Bereichsleiterin Rechtsfragen BV

7 Avant-propos de l'office fédéral des assurances sociales Lorsqu en 1995 les lois sur le libre passage et sur l encouragement au logement sont entrées en vigueur, après une longue gestation, on nous prédisait un profond changement dans le paysage du deuxième pilier, dix ans après l entrée en vigueur de la loi sur la prévoyance professionnelle. L encouragement au logement constituait une manière de démanteler la prévoyance des salariés peu fortunés pour leur permettre d acquérir un bien immobilier qu ils ne pourraient de toute manière pas assumer financièrement, alors que le libre passage intégral mettrait en péril le financement des institutions de prévoyance. L article 18 de l ordonnance sur l encouragement à la propriété du logement et l article 20 de l ordonnance sur le libre passage chargent l OFAS de réaliser des analyses sur les conséquences de ces lois, de concert avec les milieux spécialisés, afin d en apprécier la portée, pour, cas échéant, y apporter des correctifs. Une première analyse avait été effectuée et publiée en 1997 déjà, mais les résultats de cette recherche, intervenue trop tôt après l entrée en vigueur des deux lois et portant sur un échantillonnage trop restreint, n ont pu être utilisés. Les nouvelles analyses confiées à deux bureaux d experts sous l égide d un groupe d accompagnement peuvent être considérées comme représentatives; l analyse sur le libre passage touche le 56,3% de l ensemble des assurés, tandis que celle sur le logement en couvre le 56,5%. Bien que les deux lois aient été analysées séparément, les déroulements ont été coordonnés et les deux analyses sont publiées simultanément. Les deux études concluent que les buts principaux visés par les deux lois ont été atteints et que, dans l ensemble, les craintes d effets pervers secondaires non voulus par le législateur n ont pas été constatés dans la pratique, malgré l effort d adaptation qu ont nécessité la mise en pratique des législations. En ce qui concerne le libre passage, l objectif premier, à savoir la suppression des «chaînes dorées» qui liaient le salarié au service de son employeur pendant une longue durée s il voulait bénéficier de l entier des cotisations patronales à la prévoyance professionnelle (trente ans pour la totalité des contributions et dès cinq ans pour une partie de celle-ci) a pu être réalisé. Cet objectif visait avant tout à éviter de pénaliser les salariés qui changeaient d emploi, rétablissait l égalité de traitement entre les salariés, a considérablement simplifié l application dans la pratique de l importante jurisprudence du Tribunal fédéral au sujet des règles de calcul de la part patronale revenant au salarié et a entraîné une meilleure mobilité professionnelle des salariés. Il s est accompagné d une meilleure transparence en ce sens que les salariés sont plus clairement informés sur les droits, les prestations prévues et leur calcul, ce qui les responsabilise davantage face à la prévoyance. L étude a démontré que d autres critiques soulevées lors de l introduction de la loi n étaient pas davantage fondées. Ainsi, la menace du passage de la primauté des prestations vers la primauté des cotisations, qui est effectivement constaté, a permis de démontrer que le phénomène n est pas lié à la loi sur le libre passage, mais correspond à une tendance générale constatée depuis le début de la LPP. L enquête a fait ressortir que la loi est le moins bien appliquée dans les cas de divorce, par les tribunaux. Des correctifs sont attendus toutefois, grâce à la jurisprudence et aux dispositions sur la transparence de la 1 ère révision de la LPP. L'analyse des effets de la loi sur le libre passage (LFLP) : Rapport de recherche OFAS N o 16/03.

8 S agissant du logement, on relèvera que les estimations selon lesquelles un grand potentiel d assurés utiliseraient cette possibilité (on avait pensé à quelque 10% des assurés) se tiennent, puisque quelque un pour-cent des assurés par an a eu recours à cette faculté. On remarque en plus une augmentation du nombre de demandes chaque année. En tout étant de cause, il sera nécessaire de rendre l usage du versement anticipé plus restrictif, notamment au regard de la situation financière des institutions de prévoyance. Par ailleurs, le versement anticipé a été plus demandé que les mises en gage (entre 1995 et 2001 on a dénombré, dans les institutions consultées, 186'500 versements anticipés contre seulement 27'000 mises en gage). Les buts fixés par la loi de rendre plus accessibles aux assurés les possibilités d acquérir leur logement ont été atteints, puisqu il ressort des résultats de cette analyse des effets que sans cette loi, quelque 70% des assurés interrogés n auraient pas pu acquérir un logement en propriété. Mais cela n a pas fait exploser la courbe des propriétaires qui reste encore faible. Quant à la diminution des prestations liée au prêt anticipé, c est l un des points les plus intéressants de l analyse. Les institutions doivent offrir à leurs assurés la possibilité de conclure, à leurs frais, des assurances complémentaires pour compenser les pertes en cas de risques décès et invalidité. On a toutefois constaté que toutes les caisses ne réduisent pas les prestations lors de la survenance du risque assuré. Certaines font des combinaisons en ne raccourcissant que les prestations d invalidité et non de survivants ou le contraire ; d autres ne touchent pas aux rentes de veuves, mais seulement aux prestations d orphelins ou viceversa. En règle générale, ce sont les caisses à primauté de prestations qui diminuent le plus leurs prestations, ce qui correspond à la logique du système de la primauté des prestations. Quant aux assurances complémentaires, elles ne sont utilisées que par 1/3 des assurés. Cela s explique par leur coût. Il est intéressant de relever que ce sont souvent les instituts bancaires qui exigent une couverture de risque complémentaire en guise de garantie. Un des problèmes du versement anticipé est lié au fait qu il ne tient pas compte des intérêts. En cas de remboursement, il y a quand même des lacunes, surtout si l assuré ne rachète pas cette lacune ou si le règlement de l institution ne le permet pas. Un autre problème touche au remboursement de la prestation en cas de décès de l assuré sans bénéficiaires de prestations qui doivent normalement rembourser l argent reçu par le défunt. Il semble que peu d institutions de prévoyance l exigent, en raison des coûts administratifs disproportionnés. D autres effets secondaires de moindre importance ont aussi été recensés, il s agit notamment de cas rares d abus, spécialement en matière d avantages fiscaux. En conclusion, ainsi qu on le constate avec satisfaction, l introduction de la LFLP et de la LEPL donne un bilan globalement positif. Les craintes liées à l introduction de ces nouvelles dispositions se sont avérées pour le moins infondées. Il y a certes des problèmes d application, qui peuvent être qualifiés, somme toute, de mineurs et qui pourront facilement être réglés. Erika Schnyder, cheffe du secteur «Affaires juridiques PP»

9 Premessa del Ufficio federale delle assicurazioni sociali Quando nel 1995, dieci anni dopo l entrata in vigore della legge sulla previdenza professionale, sono entrate in vigore dopo lunga gestazione le leggi sul libero passaggio e sulla promozione della proprietà d abitazioni, si prediceva un profondo cambiamento all orizzonte del secondo pilastro. Si sosteneva che la promozione della proprietà d abitazioni era un modo per smantellare la previdenza dei salariati meno abbienti, poiché permetteva loro l acquisto di un bene immobile che in seguito non avrebbero potuto sostenere finanziariamente, e che il libero passaggio integrale avrebbe messo in pericolo il finanziamento degli istituti di previdenza. L articolo 18 dell ordinanza sulla promozione della proprietà d abitazioni e l articolo 20 dell ordinanza sul libero passaggio incaricano l UFAS di eseguire, in collaborazione con esperti, analisi sulle conseguenze di queste leggi in modo da poterne valutare la portata e, ove fosse necessario, apportarvi gli opportuni correttivi. Una prima analisi era già stata eseguita e pubblicata nel 1997, ma i risultati di questa ricerca non avevano potuto essere utilizzati, poiché essa era stata eseguita a distanza troppo ravvicinata dall entrata in vigore delle due leggi ed era stata condotta su un campione non sufficientemente ampio. Le nuove analisi, affidate a due uffici di esperti sotto l egida di un gruppo d accompagnamento, possono essere considerate rappresentative; quella sul libero passaggio tiene conto del 56,3% degli assicurati, mentre quella sulla proprietà di abitazioni del 56,5%. Nonostante le due leggi siano state analizzate separatamente, i modi di procedere sono stati coordinati e le due analisi pubblicate contemporaneamente. Entrambi i sondaggi giungono alla conclusione che gli obiettivi principali perseguiti dalle due leggi sono stati raggiunti e che, nell insieme, i timori di effetti secondari negativi non voluti dal legislatore, pur non dimenticando gli sforzi di adeguamento che sono stati necessari per l applicazione delle leggi, non hanno avuto riscontro nella pratica. Per quanto concerne il libero passaggio, l obiettivo primario è stato raggiunto, ossia la soppressione delle catene d oro che legavano per un lungo periodo al datore di lavoro i salariati che volevano beneficiare integralmente dei contributi padronali alla previdenza professionale (trent anni per la totalità dei contributi e almeno cinque anni per una parte di essi). Con questo obiettivo si voleva soprattutto evitare di penalizzare i salariati che cambiavano lavoro e ristabilire l uguaglianza di trattamento tra i salariati; il suo raggiungimento ha permesso inoltre di semplificare considerevolmente l applicazione pratica dell importante giurisprudenza del Tribunale federale in merito alle regole di calcolo della parte padronale spettante ai salariati ed ha comportato una migliore mobilità professionale di questi ultimi. Si è anche ottenuta una maggiore trasparenza, dal momento che i salariati sono meglio informati sui propri diritti, sulle prestazioni previste e sul loro calcolo, e hanno quindi un maggiore senso di responsabilità di fronte alla previdenza professionale. Il sondaggio ha inoltre dimostrato che altre critiche sollevate al momento dell introduzione della legge erano infondate. Infatti, il passaggio effettivamente rilevato dal primato delle prestazioni a quello dei contributi si è rivelato un fenomeno non legato alla legge sul libero passaggio, bensì corrispondente ad una tendenza generale constatata dall entrata in vigore della LPP. Dal sondaggio emerge anche che i casi in cui la legge è applicata meno bene dai tribunali sono quelli di divorzio. Si attendono tuttavia dei correttivi grazie alla giurisprudenza e alle disposizioni sulla trasparenza della 1 a revisione della LPP. in francese: L'analyse des effets de la loi sur le libre passage (LFLP): Rapport de recherche OFAS N o 16/03. in tedesco: Wirkungsanalyse des Freizügigkeitsgesetzes (FZG): BSV-Forschungsbericht Nr. 16/03.

10 In merito alla proprietà di abitazioni occorre rilevare che le stime secondo le quali un gran numero di assicurati avrebbe utilizzato questa possibilità (si stimava il 10% degli assicurati) erano quasi esatte, poiché ogni anno più o meno l 1 per cento degli assicurati ha fatto ricorso al prelievo anticipato. Inoltre di anno in anno si constata un aumento del numero di richieste da parte degli assicurati. Per questo motivo sarà necessario rendere più restrittive le condizioni per il versamento anticipato, in particolare considerata la situazione finanziaria degli istituti di previdenza. Per il resto, il versamento anticipato è stato richiesto più spesso della costituzione in pegno (tra il 1995 e il 2001 presso gli istituti consultati sono stati registrati 186'500 versamenti anticipati contro solo 27'000 costituzioni in pegno). L obiettivo prefissato dalla legge di rendere più accessibile agli assicurati l acquisto di un abitazione propria è stato raggiunto, dato che dai risultati del sondaggio emerge che senza questa legge circa il 70% degli assicurati intervistati non avrebbero potuto diventare proprietari di un abitazione. Questo non ha comunque prodotto un impennata della curva dei proprietari, che resta ancora debole. La diminuzione delle prestazioni quale conseguenza del prestito anticipato è uno dei punti più interessanti del sondaggio. Gli istituti sono tenuti ad offrire ai loro assicurati la possibilità di concludere, a proprio carico, assicurazioni complementari per compensare le perdite in caso di decesso o invalidità. Si è tuttavia accertato che non tutte le casse riducono le prestazioni all insorgere dell evento assicurato. Alcune fanno delle combinazioni riducendo solo le prestazioni di invalidità e non quelle per superstiti, o viceversa; altre non toccano le rendite di vedovanza, ma solo le prestazioni per orfani o viceversa. Generalmente sono le casse che applicano il primato delle prestazioni a diminuire maggiormente le prestazioni, il che risponde alla logica del sistema basato su questo primato. Per quanto riguarda le assicurazioni complementari, è emerso che esse vengono stipulate solo da un terzo degli assicurati, il che è da ricondurre ai costi. È interessante notare che spesso sono gli istituti bancari ad esigere quale garanzia, oltre al terzo pilastro, una copertura complementare dei rischi. Uno dei problemi del versamento anticipato è il fatto che non tiene conto degli interessi. Infatti, anche in caso di rimborso, rimane comunque una lacuna assicurativa, soprattutto se l assicurato non la riacquista o se il regolamento dell istituto non lo consente. Un altro problema riguarda il rimborso della prestazione in caso di decesso di un assicurato senza familiari beneficiari di prestazioni, i quali devono normalmente rimborsare il denaro ricevuto dal defunto. Sembra che pochi istituti esigano un rimborso in questo caso, a causa dei costi amministrativi sproporzionati. Sono stati recensiti anche altri effetti secondari di minore importanza, in particolare rari casi d abuso, soprattutto in materia di vantaggi fiscali. Per concludere, ci fa piacere constatare che il bilancio dell introduzione della LFLP e della LPPA è globalmente positivo. I timori legati all introduzione di queste nuove disposizioni si sono rivelati quanto meno infondati. Vi sono sì problemi d applicazione, che tutto sommato vanno però considerati di poco conto e che potranno essere facilmente corretti. Erika Schnyder, capo settore «Affari giuridici PP»

11 Foreword of the Federal Social Insurance Office When, after a long period of gestation, the laws on free transfer of vested benefits (LVB) between occupational pension funds (Freizügigkeitsgesetz) and the promotion of homeownership (PHO) (Wohneigentumsförderung) came into force in 1995, a radical change in the situation with regard to the second pillar was expected, ten years after the law on occupational benefit plans (LOBP) had come into force. The PHO represented a way of transforming the occupational pension of less wealthy workers to enable them to purchase property which they could not in effect afford, while the LVB would endanger the financial income of occupational pension funds. According to Article 18 of the ordinance on the promotion of home-ownership and Article 20 of the ordinance on vested benefits, it is the Federal Social Insurance Office s task, in collaboration with specialised institutions, to analyse the consequences of these laws so that if necessary corrections can be made. The first analysis was carried out and published as early as 1997, but the results could not be used since the analysis had been done too soon after the two laws had come into force and used a too restricted sample. The new studies, which were entrusted to two specialised institutions under the aegis of a supervisory team, can be considered as representative; while the one of the law on vested benefits covered 56.3% of all people insured, that of promotion of home-ownership involved 56.5%. Although the two laws were analysed separately, the procedures were coordinated and the results published simultaneously. The two studies concluded that the principal aims of the new laws had been achieved and that, overall, there was no evidence in practice of the possible negative side-effects feared by the legislative body, despite the efforts to adapt which had been necessary in order to implement the laws. As far as concerns free transfer of vested benefits, the main aim, which was to abolish the golden chains which bound workers to one employer for a long period if they wanted to receive the benefit of the full contributions paid by their employer into an occupational pension fund (thirty years to receive full benefit and five years for a proportion), has been achieved. This aim focused primarily on avoiding penalties for workers who change jobs, restored a situation of equal treatment for all workers, considerably simplified the practical application of important jurisprudence from the Swiss federal court concerning calculations of the proportion of the employer s contributions due to the worker and led to increased mobility in the labour market. In addition, it resulted in improved transparency in the sense that workers are now better informed about their rights, the benefits they can expect and how they are calculated, which means they have to take on more responsibility themselves in matters of insurance. The study showed that other criticisms voiced when the law came into force were no more founded. For example, the threat of a change from primacy of benefits to primacy of contributions, which indeed took place, revealed that the phenomenon is not linked to the LVB but corresponds to a general trend observed since the start of the LOBP. The study exposed the fact that the law is least well applied in divorce cases, by the courts. This situation is due to be remedied, however, through jurisprudence and the stipulations concerning transparency which are part of the 1 st revision of the LOBP. in french: L'analyse des effets de la loi sur le libre passage (LFLP): Rapport de recherche OFAS N o 16/03. in german: Wirkungsanalyse des Freizügigkeitsgesetzes (FZG): BSV-Forschungsbericht Nr. 16/03.

12 As far as concerns the promotion of home-ownership, it should be pointed out that estimations that a good number of people insured would take advantage of this opportunity (the estimated figure was in fact 10%) were seen to be accurate, since around 1% of those insured took advantage of this facility each year. Furthermore, there has been an increase in the number of requests each year. Things being as they are, it will be necessary to restrict the use of the advance payment option, notably in relation to the financial situation of the occupational pension funds. Incidentally, there was more demand for advance payments than for using the relevant sum as pledge as security (according to the institutions consulted, between 1995 and 2001 there were 186,500 advance payments as opposed to only 27,000 cases of use for pledge). The aim set out by the law, namely to facilitate the purchase of a home by insured people, has been achieved, since the results of the study indicate that, without the new law, some 70% of those insured who were interviewed could not have bought their own property. The law has not led to a radical increase in the number of home-owners, however, which is still low. With regard to the reduction in benefits linked to advance payments, this is one of the most interesting aspects of the results of the study. The occupational pension funds are obliged to offer their customers the possibility of taking out additional insurance, at their own cost, to compensate for loss in the case of death or disability. It was seen, however, that not all the pension funds reduce their benefits in the case of a claim against an insured risk. Certain adopt a policy whereby only disability benefits are reduced while survivors pensions remain untouched, or vice versa. Others do not modify widows pensions but only orphans pensions, or again vice versa. As a general rule it is the funds with a defined benefit plan which reduce their benefits to the greatest extent, which corresponds to the logic of a system of defined benefit plan. As far as concerns supplementary insurance, only one-third of people insured take advantage of this possibility, which can be explained by the cost. It is interesting to note that it is often banks which demand supplementary insurance by way of a guarantee, along with the third pillar. One of the problems presented by the advance payment is linked to the fact that it does not take account of interest. If the sum is reimbursed there is still a shortfall, especially if the insured person decides not to redeem this shortfall or if the regulations of the occupational pension fund do not allow it. Another problem concerns the reimbursement of benefits in the case of the insured person dying without leaving any beneficiaries, who would normally reimburse the money received by the deceased. It would seem that few occupational pension funds demand this, owing to the disproportionately high administrative costs. Other less important side-effects of PHO have also been noted, namely rare cases of abuse of the system, especially with regard to tax advantages. In conclusion, it has been observed with satisfaction that the introduction of the law on vested benefits and the law on the promotion of home-ownership can be said on the whole to have been successful. The fears concerning the new legislation have proven unfounded to say the least. Admittedly there are problems with regard to applying the laws, which must all in all be considered minor, however, and can easily be remedied. Erika Schnyder, Head of the Occupational Benefit Plan, Legal Affairs Section

13 Inhalt Seite Zusammenfassung...I Résumé...VII Riassunto...XIII Summary... XIX 1. Fragestellungen, Vorgehen, Datenquellen Fragestellungen Vorgehen Datenquellen Befragung von Vorsorgeeinrichtungen Datenbank über Vorbezüge und Rückzahlungen Schriftliche Befragung der BVG-Aufsichtsbehörden Persönliche Interviews mit Banken Inanspruchnahme von WEF-Geldern Nominelle Zahlen als Grundlagen Welche Personenkreise haben WEF beansprucht? Vorbemerkungen Geschlecht, Wohnort und Alter Einkommensklasse und Haushaltstyp Unterschiedliche Beanspruchung von WEF-Geldern nach Art der Vorsorgeeinrichtung Verwendung von WEF-Vorbezügen Wieviel WEF-Gelder wurden bisher beansprucht? Vorbezüge Verpfändungen Vorbezüge und Verpfändungen in Relation zur Bautätigkeit Wirkung der Wohneigentumsförderung in Bezug auf die Wohneigentumsbildung aus Sicht der Vorbezüger/innen Grenzen des Anspruchs und problematische Folgen Betragliche und zeitliche Einschränkungen von Vorbezügen Vor- und Nachteile von Vorbezug und Verpfändung Probleme bei Rückzahlungen von Vorbezügen? Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch Sicherung des Vorsorgeschutzes durch Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch? Problematische Folgen der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch...41

14 4. Vorbezug und Vorsorgeschutz Beeinträchtigung des Vorsorgeschutzes durch Vorbezüge? Leistungskürzungen durch Vorsorgeeinrichtungen Angebot und Vermittlung von Zusatzversicherungen durch Vorsorgeeinrichtungen Beanspruchung von Zusatzversicherungen durch Vorbezüger/innen Finanzielle Einschränkungen nach Vorbezug im Vorsorgefall Zusammenfassung Kann Wohneigentum im Vorsorgefall gehalten werden? Nichtintendierte Folgen und Missbrauchspotenziale Entsolidarisierungseffekte durch WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge? Nichtintendierte Verwendung von WEF-Geldern? Bedeutung der WEF im Ausland Stellenwert der WEF im Rahmen der Wohnbauförderung Art des geförderten Wohneigentums Gebäudeart Grössenstruktur der Häuser und Wohnungen Preise WEF und weitere Förderungsmittel WEF und Raumplanung Praxis und Vollzug der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Information Informationsquellen der Versicherten Information der Vorsorgeeinrichtungen an die Versicherten Bedarf nach individuellen Auskünften und Beratung Information zwischen den Vorsorgeeinrichtungen Administrativer Aufwand der Vorsorgeeinrichtungen Probleme aus der Sicht der Aufsichtsbehörden Gesamtbeurteilung...73 Anhang 1: Fragebogen an Vorsorgeeinrichtungen... A-1 Anhang 2: Fragebogen an Vorbezüger/innen und Rückzahler/innen... A-11 Anhang 3: Fragebogen an Aufsichtsbehörden... A-21 Anhang 4: Literatur- und Quellenverzeichnis... A-27 Anhang 5: Begriffe und Abkürzungen... A-29

15 Wirkungsanalyse WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Zusammenfassung Zusammenfassung Seit dem 1. Januar 1995 ist die Neuregelung der Wohneigentumsförderung (WEF) mit Mitteln der beruflichen Vorsorge in Kraft. Diese ermöglicht es, Gelder der beruflichen Vorsorge vor dem Erreichen des Pensionsalters für den Erwerb und die Erstellung von selbst bewohntem Wohneigentum, für die Beteiligung an Wohneigentum oder für die Amortisation von Hypothekardarlehen zu nutzen. Die Nutzung von WEF-Geldern kann in Form von Vorbezügen oder in Form der Verpfändung von Vorsorgegeldern erfolgen. Ziel des Gesetzgebers ist es, mit der WEF einen Beitrag zu liefern, um die im internationalen Vergleich tiefe Wohneigentumsquote zu heben. Art. 18 der Verordnung über die Wohneigentumsförderung (WEFV) verlangt, dass die Wirkungen der WEF zu analysieren sind. Die vorliegende Studie enthält die Ergebnisse einer entsprechenden Wirkungsanalyse, die vom Bundesamt für Sozialversicherung in Auftrag gegeben und in deren Rahmen untersucht wurde, ob die intendierten Ziele der WEF erreicht wurden welche Nebenwirkungen und problematischen Folgen mit der WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge verbunden sind inwieweit der Vorsorgeschutz für die Risiken Tod und Invalidität nach einem Vorbezug von WEF-Geldern beeinträchtigt wird ob und welche nichtintendierten Folgen und Missbrauchspotenziale bestehen welches die Bedeutung der WEF im Ausland ist welche Bedeutung die WEF im Rahmen der Wohnbauförderung erlangt und in welchem Verhältnis die WEF zur Raumplanung steht. Zahlreiche Datenquellen Die vorliegende Wirkungsanalyse stützt sich auf eine Vielzahl von Datenquellen. Besonders zu erwähnen sind eine mündliche und eine schrifltiche Befragung von Vorsorgeeinrichtungen die Auswertung von anonymisierten Daten einer Datenbank über WEF-Vorbezüge und Rückzahlungen eine schriftliche Befragung von Personen, die zwischen 1995 und 2002 WEF-Vorbezüge und Rückzahlungen getätigt haben eine schriftliche Befragung der BVG-Aufsichtsbehörden sowie die mündliche Befragung einer Auswahl von im Hypothekargeschäft tätigen Banken. Anvisierte Zielgruppen weitgehend erreicht Die WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge hat die anvisierten Zielgruppen weitgehend erreicht: Unter den Nutzniessern/-innen von WEF-Vorbezügen (Angaben zur Nutzniessergruppe von Verpfändungen stehen nicht zur Verfügung) sind so genannte Schwellenhaushalte besonders stark vertreten, nämlich I

16 Zusammenfassung Wirkungsanalyse WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Personen, die im Jahr des Vorbezuges zwischen 35 und 44 Jahre alt waren, einem Alter, in dem die meisten Personen stehen, wenn sie erstmals Wohneigentum erwerben; Haushalte mit einem Haushalts-Jahreseinkommen von 60' '000 CHF pro Jahr Haushalte, die sich aus einer verdienenden und mehreren nicht verdienenden Personen zusammensetzen (vor allem Familien mit 2 Kindern). Die WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge hat zudem einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Wohneigentumsquote geleistet: Die Hälfte aller Vorbezüge wurde nämlich für den Erwerb eines bestehendes Hauses bzw. einer bestehenden Wohnung oder für den Erwerb oder die Erstellung eines/-r neuen Hauses/Wohnung verwendet (ein Drittel für die Amortisation von Hypotheken, 15 Prozent für Renovationen und Umbauten und weniger als 1 Prozent für den Erwerb von Beteiligungen an einer Wohnbaugenossenschaft oder Mieter-Aktiengesellschaft). Über 70 Prozent aller auf die Befragung antwortenden Personen, die für den Kauf von Wohneigentum einen WEF-Vorbezug getätigt haben, hätten ihr Eigenheim ohne Vorbezug nicht erwerben können. Umfangreiche Beanspruchung von WEF-Geldern; bedeutender Beitrag zum Erwerb von Wohneigentum In den Jahren wurden insgesamt 12.3 Mia CHF WEF-Gelder vorbezogen und schätzungsweise rund 2 Mia CHF verpfändet. Die Zahl der Vorbezüge in der fraglichen Zeit beläuft sich auf über 186'000, die Zahl der Verpfändungen auf schätzungsweise 27' Prozent der insgesamt 213'000 Vorbezüge und Verpfändungen gingen an Personen mit Wohnsitz im benachbarten Ausland, der überwiegende Teil, rund 187'000, verblieb in der Schweiz. 21 Prozent aller Vorbezüge und Verpfändungen der Jahre , d.h. rund 39'000, wurden für den Erwerb oder die Erstellung von neuem Wohneigentum verwendet. Im selben Zeitraum wurden gegen 120'000 neue Wohnungen und Häuser im Eigentum erworben. Damit wurde ein Drittel aller Käufe von neu erstelltem Wohneigentum mit WEF-Geldern mitfinanziert. Auch bei den Handänderungen von bestehendem Wohneigentum spielten WEF-Gelder eine nicht zu vernachlässigende Rolle, hat doch etwa jede/r fünfte Käufer/in einen WEF-Vorbezug oder eine WEF-Verpfändung zur Finanzierung eingesetzt. Der durchschnittliche Betrag pro WEF-Vorbezug beläuft sich auf rund 66'000 CHF, pro Verpfändung auf rund 87'000 CHF. Beide Werte weisen eine im Zeitablauf steigende Tendenz auf. Vorsorgeeinrichtungen und Banken empfehlen eher Verpfändung, Versicherte bevorzugen Vorbezüge Wie gezeigt liegt die Zahl der Vorbezüge deutlich über derjenigen der Verpfändungen. Letztere sind insofern vorteilhaft, als im Gegensatz zum Vorbezug keine Kürzungen beim Versicherungsschutz erfolgen und keine Steuern entrichtet werden müssen (so lange keine Pfandverwertung erfolgt). Aus den genannten Gründen empfehlen denn auch die im Rahmen der vorliegenden Studie befragten Banken und Vorsorgeeinrichtungen mehrheitlich die Verpfändung (und weniger den Vorbezug). Für die Mehrheit der auf die Befragung antwortenden Versicherten spricht aber für den Vorbezug, dass dieser klarere finanzielle Verhältnisse mit sich bringt als die Verpfändung. Ausserdem hätten für einen bedeutenden Teil der Vorbezüger/innen die Wohnkosten mit einer Verpfändung nicht so stark gesenkt werden können wie mit einem Vorbezug. II

17 Wirkungsanalyse WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Zusammenfassung Rückzahlungen erfolgen häufig freiwillig WEF-Vorbezüge müssen zurückbezahlt werden, wenn das mit WEF-Geldern mitfinanzierte Wohneigentum veräussert oder nicht mehr selbst bewohnt wird, sowie wenn beim Tod der versicherten Person keine Vorsorgeleistung fällig wird. Darüber hinaus ist auch eine freiwillige Rückzahlung von Vorbezügen (bis drei Jahre vor Entstehen des reglementarisch frühstmöglichen Anspruchs auf Altersleistungen, bis zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalles oder bis zur Auszahlung der Freizügigkeitsleistung) jederzeit möglich. Freiwillige Rückzahlungen wurden bisher deutlich häufiger getätigt als solche, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen getätigt werden müssen. Eine klare Mehrheit der auf die schriftliche Befragung Antwortenden haben Rückzahlungen getätigt, um die infolge Vorbezug gekürzten Leistungen der beruflichen Vorsorge wieder zu erhöhen. Für Versicherte können bei Rückzahlungen insofern Probleme entstehen, als die ursprünglichen Leistungen nicht in jedem Fall wieder herstellbar sind (oder wenn, dann nur unter Einsatz eines im Vergleich zum Vorbezug erheblich höheren Betrages). Für Vorsorgeeinrichtungen sind mit Rückzahlungen i.d.r. kaum Probleme verbunden. Die gesetzlich vorgeschriebene Rückforderung von Vorbezügen beim Tod von Personen, bei denen keine Vorsorgeleistung fällig wird, wird allerdings nicht von allen Vorsorgeeinrichtungen praktiziert, weil sie für diese mitunter mit erheblichem administrativen und finanziellen Aufwand verbunden ist (der in manchen Fällen den Betrag des Vorbezuges übersteigt). Anzahlmässig erreichten die Rückzahlungen in den Jahren Prozent, betragsmässig 0.6 Prozent aller Vorbezüge. Verkehr mit dem Grundbuchamt meist ohne Probleme Vorbezüge und Pfandverwertungen müssen als Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch eingetragen werden. Die Vorsorgeeinrichtungen kommen den ihnen auferlegten Informationspflichten zu Handen der Grundbuchämter stets nach. Damit vermögen die Veräusserungsbeschränkungen den Vorsorgeschutz insofern sicherzustellen, als vorbezogene Mittel aus der beruflichen Vorsorge bei einem Liegenschaftsverkauf wieder dem ursprünglichen Zweck zugeführt werden müssen. Unterschiedliche Beeinträchtigung des Vorsorgeschutzes nach Vorbezug Nur etwa zwei Drittel aller Vorsorgeeinrichtungen kürzen die Leistungen nach einem Vorbezug bei Invalidität und Tod. Zwischen Leistungs- und Beitragsprimatkassen sind deutliche Unterschiede festzustellen. Für Beitragsprimatkassen stellen zum Teil Invalidität und Tod einerseits und Alter andererseits separate Versicherungszweige dar. Ein Vorbezug tangiert damit die Risikoteile Invalidität und Tod nicht zwangsläufig. Viele Leistungsprimatkassen behandeln im Gegensatz dazu die Risikoarten Alter, Invalidität und Tod versicherungstechnisch in gleicher Weise. Rund ein Drittel der Vorbezüger/innen hat zur Deckung der durch den Vorbezug entstandenen Versicherungslücke eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Dabei handelt es sich zum grossen Teil um Haushalte mit Einkommen von '000 CHF. Tritt ein Vorsorgefall ein, kann dies dazu führen, dass sich namentlich Personen mit geringem Einkommen sowie Rentner-/innen in finanzieller Hinsicht erheblich einschränken müssen. Die Datenbasis ist wegen der erst relativ kurzen Geltungsdauer der WEF - bislang allerdings noch zu schmal, um darüber verlässliche Aussagen machen zu können. Ebenso bestehen noch keine gesicherten III

18 Zusammenfassung Wirkungsanalyse WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Werte über die Häufigkeit von Fällen, in denen Wohneigentum bei Eintritt eines Vorsorgefalls veräussert werden musste. Geringe Nebenwirkungen WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge wirkt in gewissen Fällen tendenziell entsolidarisierend: Versicherte ohne Unterstützungspflichten profitieren nämlich u.u. auf Kosten von Versicherten mit Unterstützungspflichten. Dies trifft namentlich bei Leistungsprimatkassen zu, und zwar in Fällen, in denen Vorsorgeeinrichtungen nach dem Tod von Versicherten ohne Unterstützungspflichten Vorbezüge nicht zurückfordern. Andererseits verhilft die WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge aber auch Schwellenhaushalten zu Wohneigentum und leistet damit einen Beitrag zur Verringerung von sozialen Unterschieden. Nicht auszuschliessen ist auch eine nichtintendierte Verwendung von WEF-Geldern, z.b. die Amortisation und Wiederaufstockung einer Hypothek und die Verwendung der Gelder für vorsorgefremde Zwecke. Es bestehen jedoch Hinweise, dass entsprechende Praktiken selten vorkommen. Im Weiteren zeigte sich, dass WEF-Vorbezüge und Verpfändungen nur in seltenen Fällen getätigt werden, um damit Steueroptimierung zu betreiben. Wachsende Bedeutung der WEF im Ausland WEF-Vorbezüge an Personen mit Wohnsitz im Ausland dürften in den nächsten Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen. Mit dem ab 2004 in Kraft tretenden Verbot, inländische Arbeitskräfte gegenüber solchen aus dem EU-Raum zu bevorzugen, und mit der Aufhebung der Beschränkung, dass Grenzgänger/innen nur im grenznahen Gebiet einer Arbeit nachgehen dürfen, ist mit einem Anstieg der Zahl von Grenzgängern/-innen zu rechnen. Damit dürften auch die ins Ausland fliessenden WEF-Vorbezüge zunehmen, möglicherweise besonders nach Frankreich, wo Kapitalleistungen aus Sozialversicherungen im Gegensatz zu Renten nicht steuerbar sind. Unterdurchschnittliche Preise des mit WEF geförderten Wohneigentums Die in den letzten Jahren mit WEF mitfinanzierten Häuser und Wohnungen sind bezüglich Zimmerzahl im Durchschnitt etwas grösser als der Gesamtbestand. Das mit Hilfe von WEF neu erstellte und neu erworbene Wohneigentum liegt überdies preislich unter den am Markt ermittelten durchschnittlichen Angebotspreise. Zusätzlich zu WEF-Geldern wurden zur Finanzierung des Wohneigentums in zwei Dritteln der Fälle eigene Ersparnisse verwendet. In etwa jedem 10. Fall wurden ausser Mitteln der 2. Säule auch solche der 3. Säule eingesetzt, 6 Prozent der antwortenden Vorbezüger/innen haben auch Vorbezüge oder Verpfändungen des (Ehe-)Partners oder der (Ehe-)Partnerin für die Finanzierung des Wohneigentums getätigt. In 5 Prozent der Fälle wurde zusätzlich zur WEF auch die Grundverbilligung gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz in Anspruch genommen. IV

19 Wirkungsanalyse WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Zusammenfassung WEF im Einklang mit der Raumplanung Auch in Bezug auf die Raumplanung schneidet die WEF mit Mitteln der 2. Säule gut ab. Die neu erstellten, mit WEF finanzierten Objekte sind räumlich weniger dispers verteilt als die Gesamtheit der neu erstellten Einfamilienhäuser. Die WEF hat damit der Zersiedelung tendenziell entgegengewirkt. Wissen um die Möglichkeit der WEF ist weit verbreitet Das Wissen um die Möglichkeit, Mittel aus der beruflichen Vorsorge für Zwecke der Wohneigentumsförderung zu nutzen, ist weit verbreitet. Print- und elektronische Medien sowie Pensionskassen sind die wichtigsten Informationsquellen für die Versicherten. Fast 40 Prozent der Pensionskassen haben ihre Versicherten mit Broschüren, Informationsveranstaltungen, Rundschreiben u.ä. speziell über die Möglichkeiten der WEF informiert. Der administrative Aufwand für die Abwicklung beläuft sich nach Angaben der antwortenden Vorsorgeeinrichtungen auf durchschnittlich knapp 4 Stunden pro Vorbezug, 2 ½ Stunden pro Verpfändung und 1 ½ Stunden pro Rückzahlung. 40 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen bezeichnen den administrativen Aufwand in Zusammenhang mit der WEF als gross oder sehr gross. Auch aus Sicht von mehreren Aufsichtsbehörden ist der administrative Aufwand der WEF als gross zu bezeichnen. Probleme mit WEF sind von untergeordneter Bedeutung Probleme in Zusammenhang mit der WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge sind laut Angaben der antwortenden Aufsichtsbehörden von untergeordneter Art. Die meisten Aufsichtsbehörden gaben an, dass Fragen und Probleme der WEF weniger als 5 Prozent aller von den Vorsorgeeinrichtungen an sie gerichteten Anfragen ausmachten. Besonders beachtenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Befragung der Aufsichtsbehörden im Herbst 2002 durchgeführt wurde, zu einem Zeitpunkt also, in dem Fragen der Unterdeckung von Pensionskassen noch weniger im Vordergrund standen als zur Zeit der Abfassung dieses Berichtes. Insgesamt positive Gesamtwirkung Wie aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht, sind die Wirkungen der WEF mit Mitteln der beruflichen Vorsorge überwiegend positiv zu beurteilen. So wurden die anvisierten Zielgruppen weitgehend erreicht. Zudem hat die WEF einen deutlich spürbaren Beitrag zum Erwerb von Wohneigentum geleistet. Eine nichtintendierte Verwendung und unerwünschte Nebenwirkungen sind zwar in geringem Ausmass vorhanden, doch vermögen diese Effekte die positive Bilanz nur wenig zu schmälern. Eine Weiterführung der WEF ist deshalb sehr zu empfehlen. V

20

21 Analyse des effets sur l'encouragement à la propriété du logement Résumé Résumé La nouvelle réglementation sur l encouragement à la propriété du logement au moyen de la prévoyance professionnelle (EPL) est entrée en vigueur au 1 er janvier Elle permet d utiliser, pour ses propres besoins et avant l âge de la retraite, des fonds du 2 e pilier, sous la forme de versements anticipés ou de mises en gage, pour acheter ou construire un logement en propriété, acquérir des participations à la propriété d un logement ou rembourser des prêts hypothécaires. En adoptant cette réglementation, le législateur voulait relever le taux de propriété qui est plus en bas en Suisse que dans la majorité des autres pays. L art. 18 de l ordonnance sur l encouragement à la propriété du logement au moyen de la prévoyance professionnelle (OEPL) demande que les effets de l EPL soient analysés. La présente étude livre les résultats de cette analyse, réalisée à la demande de l Office fédéral des assurances sociales, qui devait répondre aux questions suivantes : Les objectifs de l EPL ont-ils été atteints? Quels sont les effets secondaires et les conséquences problématiques de l EPL? Dans quelle mesure un versement anticipé EPL compromet-il la couverture d assurance des risques décès et invalidité? L EPL a-t-il des effets pervers et des abus sont-ils possibles? Si oui, lesquels? Quelle est l importance de l EPL à l étranger? L EPL encourage-t-il la construction de logements, et dans quelle mesure? Quels sont les effets de l EPL en termes d aménagement du territoire? De nombreuses sources de données Cette analyse des effets se fonde sur une multitude de sources de données. Mentionnons plus spécialement : les réponses fournies par des représentants d institutions de prévoyance à un questionnaire écrit et dans le cadre d interviews ; l exploitation de données anonymisées d une banque de données sur les versements anticipés et les remboursements EPL ; un questionnaire envoyé aux personnes qui ont réalisé des versements anticipés et des mises en gage entre 1995 et 2002 ; un questionnaire envoyé aux autorités de surveillance LPP ; une interview avec des représentants de banques effectuant des prêts hypothécaires. Groupes de personnes visés : objectif largement atteint L EPL a largement atteint les personnes auxquelles il était destiné. La part des ménages appartenant à la catégorie dite «seuil» est en effet très importante dans l ensemble des bénéficiaires de versements anticipés EPL (nous n avons pas de données sur les bénéficiaires de mises en gage). En font partie notamment VII

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

ohnen Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge 1. 1. 2007

ohnen Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge 1. 1. 2007 ohnen Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG mit Mitteln der beruflichen Vorsorge 1. 1. 2007 Um was geht es? Am 1. Januar 1995 trat das Bundesgesetz über die mit Mitteln der beruflichen Vorsorge in Kraft.

Mehr

Wohneigentum als Mittel der beruflichen Vorsorge

Wohneigentum als Mittel der beruflichen Vorsorge innovation zweite säule Wohneigentum als Mittel der beruflichen Vorsorge Nachklang zur BVG-Arena vom 7.11.2011 im Politforum des Bundes Käfigturm Bern Grundfragen und Kurzantworten vorweg Ist die berufliche

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise 2 Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen Zu welchem Zweck kann ich

Mehr

Regulativ Wohneigentumsförderung

Regulativ Wohneigentumsförderung Regulativ Wohneigentumsförderung gültig ab 01.01.2004 - 2 - Inhaltsverzeichnis Art. 1 Was bezweckt die Wohneigentumsförderung? 3 Art. 2 Was gilt als Wohneigentum? 3 Art. 3 Was gilt als Eigenbedarf? 3 Art.

Mehr

Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF)

Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Merkblatt (gültig ab 1.1.2007) Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Dieses Papier fasst nur das Wichtigste aus den gesetzlichen Grundlagen zusammen. Ausschlaggebend im Einzelfall

Mehr

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Geschäftsstelle: RUEPP & Partner AG Lerzenstrasse 16, Postfach 316, 8953 Dietikon 1, Telefon 044 744 91 29, Fax 044 744 91 00 Wohneigentumsförderung... 1. Grundsatz (Art. 30a, b, c BVG ) Die versicherte

Mehr

WEF-BESTIMMUNGEN. Ausführungsbestimmungen über das Vorgehen bei Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge und bei Ehescheidung

WEF-BESTIMMUNGEN. Ausführungsbestimmungen über das Vorgehen bei Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge und bei Ehescheidung WEF-BESTIMMUNGEN Ausführungsbestimmungen über das Vorgehen bei Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge und bei Ehescheidung Gültig ab 1. Januar 2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite A EINLEITUNG

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe Tipps und Hinweise Wir machen Sie sicherer. Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Welche Vorsorgegelder stehen Ihnen

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Conditions de travail Arbeitsbedingungen

Conditions de travail Arbeitsbedingungen Conditions de travail 39 Conditions de travail Emissions Conditions de travail Industriel: une profession 3 fois plus sûr! 9627 personnes sont assurées dans le domaine industriel en Valais. Le nombre d

Mehr

Aufgabe: Que faut-il faire? SK-Beispielaufgabe_Haustiere.docx

Aufgabe: Que faut-il faire? SK-Beispielaufgabe_Haustiere.docx Aufgabe: Que faut-il faire? SK-Beispielaufgabe_Haustiere.docx Lisez bien le sujet avant de vous précipiter sur votre copie et élaborez votre plan afin de préparer votre brouillon. On vous demande donc

Mehr

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Weshalb nehmen Immobilien in der Volkswirtschaft der Schweiz eine bedeutende Stellung ein? Nennen Sie drei Beispiele. Aufgabe 2 a) Weshalb beeinflusst das Zinsniveau die Nachfrage nach Immobilien

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Wohneigentumsförderung

Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Wohneigentumsförderung Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Der Erwerb von Wohneigentum

Mehr

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Hypotheken Immobilienfinanzierung Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Eine attraktive finanzielle Unterstützung nach Mass Sind Sie schon

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Zusammenfassung Analyse der Vorsorgesituation der bäuerlichen Familien in der Schweiz Ausgangslage

Zusammenfassung Analyse der Vorsorgesituation der bäuerlichen Familien in der Schweiz Ausgangslage Zusammenfassung Analyse der Vorsorgesituation der bäuerlichen Familien in der Schweiz Ausgangslage Die Vorsorgesituation der bäuerlichen Familien in der Schweiz ist kaum bis gar nicht bekannt, wird aber

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich

Mehr

Themenbereich "Bestattungsvorsorge"

Themenbereich Bestattungsvorsorge Ergebnisse aus der Meinungsforschung: "So denken die Bürger" Übersicht Bestattungsvorsorge schafft Sicherheit - zum einen sind die eigenen Bestattungswünsche abgesichert, zum anderen die Hinterbliebenen

Mehr

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname:

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname: Gesuch um Vorbezug Ich, der/die Unterzeichnende Name: Vorname: AHV-Nummer: Zivilstand: ledig, geschieden, verwitwet verheiratet, in eingetragener Partnerschaft Name des Ehegatten: Vorname des Ehegatten:

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Klausur BWL V Investition und Finanzierung (70172)

Klausur BWL V Investition und Finanzierung (70172) Klausur BWL V Investition und Finanzierung (70172) Prof. Dr. Daniel Rösch am 13. Juli 2009, 13.00-14.00 Name, Vorname Anmerkungen: 1. Bei den Rechenaufgaben ist die allgemeine Formel zur Berechnung der

Mehr

-BVG - aktuelle Entwicklungen

-BVG - aktuelle Entwicklungen -BVG - aktuelle Entwicklungen Franziska Grob, lic.iur., BSV 1 Inhalt des Referats Inkrafttreten von Art. 2 Abs. 1 bis FZG auf den 1. Januar 2010 Ergänzung der BVV2 betreffend befristet angestellte Arbeitnehmende

Mehr

Wohneigentumsförderung. gem. BVG Art. 30ff THEMA

Wohneigentumsförderung. gem. BVG Art. 30ff THEMA Sachthemen aus der Pensionskasse Coop Wohneigentumsförderung gem. BVG Art. 30ff und OR 331d/331e 1. Januar 2014 THEMA Wohneigentumsförderung gemäss Was ist unter Wohneigentumsförderung zu verstehen Mit

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr

Wenn Russland kein Gas mehr liefert

Wenn Russland kein Gas mehr liefert Ergänzen Sie die fehlenden Begriffe aus der Liste. abhängig Abhängigkeit bekommen betroffen bezahlen Gasspeicher Gasverbrauch gering hätte helfen importieren liefert 0:02 Pläne politischen Projekte Prozent

Mehr

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS Burgenland Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag von s Versicherung, Erste Bank und Sparkassen 13. Juli 2011 Daten zur Untersuchung Thema Befragungszeitraum Grundgesamtheit

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Richtlinien der Pensionskasse (PKS) über die Finanzierung von Wohneigentum Voraussetzungen für die Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse Caisse

Mehr

Sparen-3-Konto. Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge

Sparen-3-Konto. Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge Sparen-3-Konto Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge Sparen-3-Konto Wie sichern Sie sich Ihre finanzielle Stabilität in Zukunft und treffen die richtige Entscheidung für Ihre Altersvorsorge?

Mehr

PENSIONSKASSE FREELANCE

PENSIONSKASSE FREELANCE PENSIONSKASSE FREELANCE der Gewerkschaft syndicom ZUSAMMENFASSUNG VORSORGEREGLEMENT 2012 Gültig ab 01.01.2012 Pensionskasse Freelance 1/26 ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Die in dieser Zusammenfassung

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Version 01.01.2015 Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Worum geht es? Zur Finanzierung von Wohneigentum zum eigenen Bedarf können Sie Ihre angesparten Vorsorgegelder vorbeziehen

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung

Mehr

Private Vorsorge für den Pflegefall

Private Vorsorge für den Pflegefall Private Vorsorge für den Pflegefall Bericht der IW Consult GmbH Köln, 10. August 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668 Köln Postanschrift: Postfach 10 19

Mehr

11 EN 81-70 Page 1 of 2 Standard: INTERPRETATION RELATED TO. Clause(s): 5.4.2.3

11 EN 81-70 Page 1 of 2 Standard: INTERPRETATION RELATED TO. Clause(s): 5.4.2.3 CEN RELATED TO 11 Page 1 of 2 Standard: Edition: 2003 Clause(s): 5.4.2.3 Valid from: 15/09/2010 Date of modification: Key-word(s): Car operating panel, Two entrance lift Replacing interpretation No.: QUESTION

Mehr

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern $ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 30. August 2010 In Kraft ab: 30.08.2010 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission

Mehr

Private Altersvorsorge

Private Altersvorsorge Private Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte im Alter von 18 bis 65 Jahren, bundesweit Erhebungszeitraum: 10. bis 16. November 2009 Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: HanseMerkur,

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Deutscher Sparkassen- und Giroverband. Emnid-Umfrage Vermögensbildung für alle

Deutscher Sparkassen- und Giroverband. Emnid-Umfrage Vermögensbildung für alle s Deutscher Sparkassen- und Giroverband Emnid-Umfrage Vermögensbildung für alle - 2- Zusammenfassung Fragen zur Vermögensbildung und zur finanziellen Absicherung der Zukunft spielen auch in 2001 eine zentrale

Mehr

Pensionskasse Graubünden (PKGR) Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation

Pensionskasse Graubünden (PKGR) Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation Pensionskasse Graubünden () Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation Von der Verwaltungskommission erlassen am 19.08.2009 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck 3 2. Definationen 3 3. Voraussetzungen

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Weisung für die Grundbuchämter betreffend Anmerkung bzw. Löschung einer Veräusserungsbeschränkung Das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht,

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Pensionskasse Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Um was geht es? Zur Finanzierung von Wohneigentum zum eigenen Bedarf können Sie Ihre angesparten Vorsorgegelder vorbeziehen

Mehr

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße

Mehr

Vorsorge für Private. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen. Unsere Region. Unsere Bank.

Vorsorge für Private. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen. Unsere Region. Unsere Bank. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen Unsere Region. Unsere Bank. Rendita 3a Ihre Ansprüche Sie möchten Ihre finanzielle Zukunft sichern, Steuern sparen und im Ruhestand den geplanten Lebensstandard

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

Road Safety 2014. How is your country doing? STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT: Wie sieht es in Ihrem Land aus?

Road Safety 2014. How is your country doing? STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT: Wie sieht es in Ihrem Land aus? Road Safety 2014 How is your country doing? STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT: Wie sieht es in Ihrem Land aus? SÉCURITÉ ROUTIÈRE: Quelle est la situation dans votre pays? Transport Die EU hat das Ziel, die Anzahl

Mehr

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS Salzburg Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag von s Versicherung, Erste Bank & Sparkasse 12. August 2011 Daten zur Untersuchung Thema Befragungszeitraum Grundgesamtheit

Mehr

Der Dreiklang der Altersvorsorge

Der Dreiklang der Altersvorsorge Der Dreiklang der Altersvorsorge Ergebnisse einer telefonischen Repräsentativbefragung unter 1.000 deutschen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 55 Jahren (Befragungszeitraum: 02.03.- 04.04.2011) Durchgeführt

Mehr

Einkommensaufbau mit FFI:

Einkommensaufbau mit FFI: For English Explanation, go to page 4. Einkommensaufbau mit FFI: 1) Binäre Cycle: Eine Position ist wie ein Business-Center. Ihr Business-Center hat zwei Teams. Jedes mal, wenn eines der Teams 300 Punkte

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

Dr. sc. math. Ernst Welti

Dr. sc. math. Ernst Welti Dr. sc. math. Ernst Welti Vorsitzender der Geschäftsleitung Einleitung Gründe für die Reduktion Konsequenzen der Reduktion Flankierende Massnahmen Informationsveranstaltungen 2005 70 1 Der technische Zinssatz

Mehr

DIA Ausgewählte Trends 2013

DIA Ausgewählte Trends 2013 Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov, Köln 21.11.2013 - Dritte Befragung Maßnahmen zur Altersvorsorge Wichtigkeit und Wahrscheinlichkeit Im Rahmen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014 VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Leben im Alter im Erzbistum Köln Umfrage im Auftrag des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e.v.

Leben im Alter im Erzbistum Köln Umfrage im Auftrag des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e.v. Umfrage im Auftrag des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e.v. Januar 2010 Untersuchungslage Grundgesamtheit: Deutschsprachige Bevölkerung im Erzbistum Köln ab 40 Jahren Stichprobe: Repräsentative

Mehr

DIA Ausgewählte Trends November 2014. Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln

DIA Ausgewählte Trends November 2014. Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln DIA Ausgewählte Trends November 2014 Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln DIA Ausgewählte Trends 2014 (I) Ausgangslage und Fragestellung

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

Loi sur l assurance-chômagechômage (LACI)

Loi sur l assurance-chômagechômage (LACI) Loi sur l assurance-chômagechômage (LACI) Autorin: Margret Kiener Nellen, Nationalrätin, Rechtsanwältin, Bolligen / Layout: Christof Berger, Bern 1 La votation sur le référendumrendum est d ores et déjà

Mehr

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen

Mehr

Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Richtlinien für die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Gültig ab 1. Januar 2015 Zu Gunsten der Lesbarkeit wird auf die weibliche Form verzichtet. Vorsorgestiftung

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement 1. Januar 2014 Inhalt 1. Voraussetzungen....3 2. Grundsatz...4 3. Kollektiver und individueller Austritt...4 4. Stichtag...4 5. Freie Mittel, Rückstellung und Wertschwankungsreserven...5

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Security of Pensions

Security of Pensions Security of Pensions by Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer - Pensions are of essential importance for people and security of pensions important for them for a number of reasons - People depend on pensions

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015 Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%

Mehr

Private Unfallversicherungen bei Selbstständigen - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - November 2009

Private Unfallversicherungen bei Selbstständigen - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - November 2009 Private Unfallversicherungen bei Selbstständigen - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - November 2009 Inhalt Studiensteckbrief Management Summary Grafiken: Besitzquoten bei privaten Unfallversicherungen

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Repräsentativbefragung Die wichtigsten Ergebnisse Oktober 2011 1 Daten zur Untersuchung Durchführendes Institut: Grundgesamtheit: forsa. Gesellschaft

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Neue AHV-Nummer. Projektstand am 1. November 2007

Neue AHV-Nummer. Projektstand am 1. November 2007 Neue AHV-Nummer Projektstand am 1. November 2007 Die neue AHV-Nummer wird eingeführt 1 Die neue Nummer wird in der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, in der Invalidenversicherung IV und in der

Mehr

14.03.2008 Presseinformation

14.03.2008 Presseinformation 14.03.2008 14. März 2008 DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Platz der Republik 60265 Frankfurt am Main Pressestelle Telefon: +49 69 7447-42750 Fax: +49 69 7447-2959 www.dzbank.de

Mehr

Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung

Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung MERKBLATT Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung In diesem Merkblatt erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihr Pensionskassenguthaben zur Finanzierung eines Eigenheims einsetzen können.

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für

Mehr

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische

Mehr

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über Rückstellungen (Stand 1. Januar 2015) 2 Inhaltsverzeichnis Zweck... 1 Vorsorgekapitalien...

Mehr

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte,

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte, 6.09 Stand am 1. Januar 2008 Familienzulagen in der Landwirtschaft Anspruch auf Familienzulagen 1 Anspruch auf Familienzulagen haben selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die haupt- oder nebenberuflich

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Berufliche Vorsorge: Seite 1a Was ist der Unterschied zwischen "Altersgutschrift" und "Altersguthaben" Unterschied zwischen "BVG-Mindestzinssatz" und Umwandlungssatz? Welche Personen sind von der Versicherungspflicht

Mehr

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS

FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS FINANZWISSEN UND VORSORGEPRAXIS Steiermark Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag von s Versicherung, Erste Bank & Sparkasse 28. September 2011 Daten zur Untersuchung Thema Befragungszeitraum Grundgesamtheit

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Security Patterns. Benny Clauss. Sicherheit in der Softwareentwicklung WS 07/08

Security Patterns. Benny Clauss. Sicherheit in der Softwareentwicklung WS 07/08 Security Patterns Benny Clauss Sicherheit in der Softwareentwicklung WS 07/08 Gliederung Pattern Was ist das? Warum Security Pattern? Security Pattern Aufbau Security Pattern Alternative Beispiel Patternsysteme

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen PRIVOR Plus optimiert vorsorgen Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen Was ist PRIVOR Plus? Steht für Sie die finanzielle Sicherheit an erster Stelle und möchten Sie gleichzeitig von einer positiven

Mehr

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S value beyond financial advice Schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Mit

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr