GERÄTE- / BETRIEBSBUCH

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1 GERÄTE- / BETRIEBSBUCH für Gerät: Seriennummer: Sonnenstudio: Kölner 8 D Stuttgart Postfach D Stuttgart Tel.: Fax: info@jw-sales.de

2 INHALTSÜBERSICHT Allgemeines und Erläuterungen Gerätebuch Betriebsbuch Schulungsnachweis Reparaturprotokoll Wartungsprotokoll ALLGEMEINES Das Geräte- und Betriebsbuch ist ein wesentlicher Bestandteil der Dokumentation von Solarien und dient zur Erfüllung der Bedingungen aus der UV-Schutzverordnung (UVSV) vom 25. Juli Verantwortlich für das Führen des Geräte- und Betriebsbuchs ist der Betreiber. Der Aufbau basiert auf den Anforderungen der UVSV und soll Ihnen die Handhabung der Aufzeichnungen erleichtern. Die Dokumentation versteht sich als eine Sammlung von Dokumenten, in die Sie jeweils vorhandene Zusatzdokumente einfügen oder anhängen können. In die Seite "Gerätebuch", hat der Betreiber alle Gerätedaten einzutragen. Falls eine Umrüstung über JW-Sales mit den Besonnungsmarken Cosmedico, isolde oder Wolffsystem erfolgt ist, erhalten Sie eine ausgefüllte Version des Gerätebuches, durch die Sie die Blanko-Version entsprechend ersetzen können. Der Teil "Betriebsbuch", dient zur Dokumentation von Schulungen des Fachpersonals sowie Prüfungen, Wartungen oder Reparaturen an diesem Gerät. Falls der Platz nicht ausreicht, können Sie weitere Seiten erneut ausdrucken, ausfüllen und dem Betriebsbuch hinzufügen. Wenn Sie Unterstützung bei der Dokumentation benötigen, steht Ihnen der Customer Service der JW Sales GmbH gerne unter Telefon zur Verfügung. ERLÄUTERUNGEN FÜR DAS AUSFÜLLEN Die Angaben im Geräte- und Betriebsbuch müssen mit den Angaben auf dem Herstellerschild, der Konformitätsbescheinigung und den Auftragsdokumenten (Auftragsbestätigung, Leistungsdaten, Lieferschein) übereinstimmen. Zusätzliche Einrichtungen und Angaben, die in den Spalten nicht untergebracht werden können, sind als Bemerkungen, z.b. als Fußnoten, einzutragen. Bei Verwendung von EDV - Ausdrucken ist der Inhalt der zutreffenden Seiten zu übernehmen. Die Ausdrucke sind fest an der entsprechenden Stelle im Geräte- und Betriebsbuch einzufügen. Bei einem Betreiberwechsel ist das Geräte- und Betriebsbuch zu übergeben. AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN Sowohl das Geräte-, als auch das Betriebsbuch sind für mindestens drei (3) Jahre nach der letzten Benutzung des entsprechenden UV- Bestrahlungsgerätes aufzubewahren und vor dem Zugrirff Dritter zu schützen ( 8 Abs. 1 UVSV). HINWEIS Als Basis für die strahlenphysikalischen Angaben/Messwerte sind folgende Dokumente heranzuziehen: DIN EN (VDE ), Ausgabe April 2009 und DIN , Ausgabe Januar 2012 (beide über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt).

3 GERÄTEBUCH Teil 1 Das Gerätebuch ist vom Betreiber auszufüllen. Sowohl das Geräte-, als auch das Betriebsbuch sind für mindestens drei (3) Jahre nach der letzten Benutzung des entsprechenden UV-Bestrahlungsgerätes aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen ( 8 Abs. 1 UVSV). GERÄTEDATEN Hersteller der Sonnenbank: Inverkehrbringer/Importeur: Typ/Modell: Baujahr: Seriennummer: OPTISCH WIRKSAME BESTANDTEILE DES UV-BESTRAHLUNGSGERÄTES Niederdrucklampen: Bezeichnung der Bauteile bitte hier auflisten Hochdrucklampen: Filterscheiben: Komponenten: Vorschaltgeräte: Reflektoren: Transparente Auflagefläche:

4 GERÄTEBUCH Teil 2 BESTRAHLUNGSABSTAND UND BESTRAHLUNGSSTÄRKE Kürzester zulässiger Bestrahlungsabstand: cm Durch die Bauart des UV-Bestrahlungsgerätes vorgegeben Erythemwirksame Bestrahlungsstärke beim kürzesten zulässigen Bestrahlungsabstand: W/m 2 (Messverfahren gemäß DIN EN unter Hinzuziehung DIN EN 61228) (Eer max=0,3 W/m 2 ) HÖCHSTBESTRAHLUNGSDAUER BEIM KÜRZESTEN ZULÄSSIGEN BESTRAHLUNGSABSTAND Höchstbestrahlungdauer in Minuten Erythemwirksame Bestrahlung in J/m 2 Erste Bestrahlung ungebräunter Haut 100 Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan 150 Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan 200 Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan 250 Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan 300 Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan 350 Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan 400 Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan 450 Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan 500 Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan 550 Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan 600 Zwangsabschaltung 800 Notabschaltung nach 3 Absatz 2 Nummer 3 UVSV vorhanden: ja nein Geräteaufschriften nach 7 Absatz 2 UVSV vorhanden: ja nein ZEITSCHALTUHR ODER STEUERUNGSGERÄT Hersteller: Max. Abschaltzeit der Zeitschaltuhr: Typ/Modell: Kleinste einstellbare Zeitabstufung: WARTUNGSINTERVALL Wartung: Alle Betriebsstunden, oder mindestens alle Jahre wird das Gerät gewartet. Lampenwechsel: Alle Betriebsstunden werden die Lampen ausgewechselt. RICHTIGKEIT DER VORSTEHENDEN ANGABEN Datum: : Unterschrift und Firmenstempel des Betreibers

5 BETRIEBSBUCH Der Teil "Betriebsbuch" des Geräte- und Betriebsbuches, ist vom Betreiber oder durch von ihm Bevollmächtigte (Wartungsfirma etc.) zu führen und vom Betreiber zu bestätigen. Im Betriebsbuch sind alle Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Lampen- und Filterwechsel, sonstige zum sicheren Betrieb eines UV-Bestrahlungsgerätes notwendigen Arbeiten und betriebseigene Prüfungen, einschließlich der zugehörigen Zertifikate und Erklärungen zu dokumentieren. Qualifiziertes Fachpersonal nach 4 Absatz 4 UVSV Datum der Teilnahmebescheinigung Name der Schulungseinrichtung Eine Kopie der Teilnahmebescheinigungen ist dem Betriebsbuch beizufügen. Information und Schutzbrillen Hinweise nach 7 Absatz 1 UVSV sind vorhanden: ja nein Schutzbrillen nach 3 Absatz 2 UVSV sind vorhanden: ja nein Platz für Bemerkungen:

6 REPARATURPROTOKOLL Hinweis: Pro Tabelle nur einen Reparaturvorgang eintragen. Datum Art der Reparatur Ausgeführt durch Das UV-Bestrahlungsgerät ist zur weiteren Verwendung geeignet. darf nicht in Betrieb genommen werden. Das Reparaturprotokoll ist vom Betreiber und von der Person zu unterzeichnen, die von ihm mit den Reparaturarbeiten beauftragt ist. Betreiber Reparaturbeauftragter REPARATURPROTOKOLL Hinweis: Pro Tabelle nur einen Reparaturvorgang eintragen. Datum Art der Reparatur Ausgeführt durch Das UV-Bestrahlungsgerät ist zur weiteren Verwendung geeignet. darf nicht in Betrieb genommen werden. Das Reparaturprotokoll ist vom Betreiber und von der Person zu unterzeichnen, die von ihm mit den Reparaturarbeiten beauftragt ist. Betreiber Reparaturbeauftragter

7 WARTUNGSPROTOKOLL Anweisungen zur wiederkehrenden Wartung Der Zustand und die Funktion (insbesondere der Sicherheitseinrichtungen) des UV-Bestrahlungsgerätes sind durch bevollmächtigtes Personal, das Fachkunde in Wartungsarbeiten besitzt, zu prüfen. Grundlage der Prüfung ist die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers, die bei der Übernahme übergeben wurde. Datum Datum Datum Datum Das UV-Bestrahlunggerät wurde gewartet und geprüft am: Stand des Betriebsstundenzählers: Zwangsabschaltung auf Funktion geprüft: Notabschaltung auf Funktion geprüft: Im Falle von Auffälligkeiten bei der Durchführung der Prüfung gem. Betriebs- und Wartungsanleitung sind etwaige Mängel zu dokumentieren: Folgende Mängel sind zu beheben Ausgewechselte Bauteile Mängel behoben Mängel behoben durch am Das UV-Bestrahlungsgerät ist zur weiteren Verwendung geeignet. darf nicht in Betrieb genommen werden. Wechsel optischer Bauteile (Lampen, Filter, etc.) Optische Bauteile des UV-Bestrahlungsgerätes wurden gewechselt und geprüft: Stand des Betriebsstundenzählers: Optisches Bauteil Ersetzt durch Äquivalenzbescheinigung * ** *) Äquivalenzbescheinigungen sind dem Geräte-/Betriebsbuch als Anlage beizufügen. ** Falls Äquivalenzbescheinigung "nein": von welchem Bautyp sind diese optischen Bauteile: Durch den Austausch mit nicht gleichartigen Bauteilen ergeben sich folgende Änderungen der Eigenschaften des UV-Bestrahlungsgerätes: Die Anforderungen an die Bestrahlungsstärke nach 3 UVSV werden erfüllt. Unter Umständen sind spektrale Neuvermessungen des UV- Bestrahlungsgerätes nach DIN und eine Aktualisierung des Gerätebuches notwendig. (Bestätigung des Betreibers durch entsprechenden Herstellernachweis). Bestrahlungszeiten: Datum Name Unterschrift Sonstiges: Das Wartungsprotokoll ist vom Betreiber und von der Person zu unterzeichnen, die von ihm mit den Wartungsarbeiten und betriebseigenen Prüfungen beauftragt ist. Betreiber Wartungs-/Prüfbeauftragter

8 ANLAGEN (sofern erforderlich) Zertifikate Äquivalenzbescheinigungen Teilnahmebescheinigungen Schulungen Vermessungsprotokolle Gerätepass Hersteller Herstellerdokumente Reparaturnachweise Sonstige Dokumente Rev 2.1

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