Bestimmungen für den Passagierverkehr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bestimmungen für den Passagierverkehr"

Transkript

1 Bestimmungen für den Passagierverkehr Servicebedingungen für die Beförderung von Passagieren, Handgepäck und sonstigem Gepäck in den Elektrozügen von Aeroexpress. 1. Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Bestimmungen wurden im Einklang mit den Vorschriften folgender rechtlicher Dokumente erarbeitet: - Bundesgesetz der Russischen Föderation vom 10. Januar 2003, Nr. 18- FZ "Transportbestimmungen der Russischen Eisenbahnen", - Bestimmungen für die Serviceleistungen des Eisenbahnpersonen- und Eisenbahngüterverkehrs sowie für die Eisenbahnbeförderung von Gütern des privaten, familiären Bedarfs sowie von Haushaltswaren, die ausschließlich nicht kommerziellen Zwecken dienen, verabschiedet per Beschluss Nr. 11 der Regierung der Russischen Föderation am 2. März 2005, - Bestimmungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck, das als Frachtgut befördert wird, verabschiedet per Verordnung des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation am 19. Dezember 2013, Nr. 473, - andere rechtliche Dokumente der Russischen Föderation. 2. Beförderung von Passagieren 1. Pflichten der Passagiere von Elektrozügen der Aeroexpress LLC: - Der Passagier kauft ordnungsgemäß eine Fahrkarte für eine einfache Fahrt, für die Hin- und Rückfahrt oder eine Dauerkarte. - Der Passagier bewahrt das gekaufte Reisedokument (Fahrkarte) während der gesamten Zugfahrt und bis zum Verlassen durch Passieren des Fahrkarten- Kontrollpunkts auf. Wenn ein Passagier beim Passieren des Kontrollpunkts kein Reisedokument (Fahrkarte) vorweisen kann, gilt die Fahrt als nicht bezahlt und der Passagier ist verpflichtet, die Reisekosten zu bezahlen. - Der Passagier ist verpflichtet, dem Zugbegleiter (dem Personal, das die Fahrkarte kontrolliert) das Reisedokument (Fahrkarte) bei der Fahrkartenkontrolle im Zug vorzulegen. - Der Passagier ist verpflichtet, dem Zugbegleiter (dem Personal, das die Fahrkarte kontrolliert) das Reisedokument (Fahrkarte) beim Einstieg in das Fahrgastabteil der Business Class vorzulegen. - Der Passagier legt dem Zugbegleiter (dem Personal, das die Fahrkarten kontrolliert) bei der Fahrkartenkontrolle Dokumente vor, die seinen Anspruch auf

2 eine Ermäßigung nachweisen (soweit der Passagier Anspruch auf Ermäßigung hat). 2. Ein Reisedokument (Fahrkarte) für eine einfache Fahrt gilt nur für die Fahrt in eine Richtung sowie für das auf der Fahrkarte angegebene Datum und eine Stunde des nächsten Kalendertags. Ein Reisedokument (Fahrkarte) für eine Hin- und Rückfahrt gilt für die Fahrt in eine Richtung und zurück am auf der Fahrkarte angegebenen Tag sowie am folgenden Kalendertag. Der Beförderer kann bei Reisedokumenten (Fahrkarten) für eine einfache Fahrt längere Gültigkeitsfristen festlegen als in diesem Absatz vorgesehen. 3. Wenn die Gültigkeit eines Reisedokuments (Fahrkarte) während der Fahrt des Passagiers abläuft, ist das Reisedokument (Fahrkarte) gültig, bis der Passagier am Zielort angekommen ist. 4. Kinder unter fünf (5) Jahren, die den Passagier begleiten, reisen kostenlos. Die Fahrkarten für Kinder im Alter zwischen fünf (5) und sieben (7) Jahren, die den Passagier begleiten, müssen am Tag der Reise gekauft werden. Wenn Zweifel am Alter der Kinder bestehen, die kostenlos oder mit einer Kinderfahrkarte reisen, kann der kontrollierende Zugbegleiter die Vorlage entsprechender Altersnachweise der Kinder verlangen. Für Reisedokumente (Fahrkarten) von Kindern, die mindestens sieben Jahre alt sind, gilt der Beförderungstarif für Erwachsene. Für die Bestimmung des Alters eines Kindes ist der Beginn der Fahrt maßgeblich. Wenn ein Kind am Tag der Abfahrt sieben Jahre alt wird, gilt für sein Reisedokument (Fahrkarte) der Tarif für die Beförderung von Kindern. 5. Einfache Fahrkarten und Dauerkarten (einschließlich Wochenendkarten), die von anderen Dienstleistern des Nahverkehrs verkauft werden, gelten in den Elektrozügen von Aeroexpress LLC nicht. Wenn ein Passagier eine solche Fahrkarte vorweist, gilt die Fahrt als nicht bezahlt und er/sie muss gemäß den jeweils geltenden Tarifen den vollen Fahrpreis bezahlen. 6. Ein Passagier darf jeweils nur einen Sitzplatz pro Fahrkarte belegen. Wenn keine Sitzplätze verfügbar sind, ist die Fahrt im Stehen erlaubt. In diesem Fall ändert sich der Fahrpreis nicht. 7. Das Verfahren der Ausstellung eines Reisedokuments (Fahrkarte) für Personen, die Anspruch auf einen ermäßigten Fahrpreis oder eine kostenlose Beförderung haben, entspricht dem geltenden Recht der Russischen Föderation. 8. Bei allen Unfällen, die sich während der Fahrt mit einem Elektrozug von Aeroexpress LLC ereignen, wird ein Protokoll über ein Zugunglück (siehe Anhang 1) erstellt und dem betroffenen Passagier oder einem Bevollmächtigten des Passagiers übergeben. 3. Besonderheiten bei der Beförderung von Passagieren mit einem elektronischen Reisedokument (Fahrkarte) 1. Es werden keine kostenlosen, Dauerkarten oder Fahrkarten mit besonderem Tarif als Elektronische Reisedokumente (Fahrkarten) ausgestellt. 4. Fahrtkostenerstattung 1. Der Preis eines unbenutzten Tickets für eine einfache Fahrt mit Aeroexpress LLC wird nicht zurückerstattet, außer bei einer außerplanmäßigen Unterbrechung des Zugverkehrs von mehr als einer Stunde. Der Preis eines unbenutzten Tickets für eine einfache Fahrt mit einem Elektrozug von Aeroexpress LLC wird nur während des Zeitraums der außerplanmäßigen Unterbrechung des Zugverkehrs und auf dem Abfahrtsbahnhof des Passagiers erstattet. 2. Die Kosten für eine Dauerkarte werden vom Beförderer nach Einreichung eines schriftlichen Antrags durch den Passagier erstattet.

3 3. Zur Bestimmung des Erstattungsbetrags wird der Preis der Dauerkarte durch die Anzahl der Tage oder die Anzahl der Fahrten geteilt, für die das Ticket gilt und anschließend mit der tatsächlich verbliebenen Anzahl der Tage, für die das Ticket ab dem Tag der Rückgabe noch gilt oder mit der Anzahl der verbliebenen ungenutzten Fahrten multipliziert. Wurde eine Dauerkarte vor Beginn ihrer Gültigkeit (oder vor überhaupt eine Fahrt angetreten wurde) zurückgegeben, werden die Beförderungskosten in voller Höhe erstattet. 4. Das Geld wird nach dem entsprechenden schriftlichen Antrag des Passagiers innerhalb von zehn Tagen erstattet. 5. Für die Bearbeitung der Fahrtkostenerstattung für eine unbenutzte oder nur teilweise benutzte Dauerkarte (Fahrkarte) für die Beförderung in einem Elektrozug von Aeroexpress LLC wird eine Gebühr erhoben. 6. In allen Fällen der Fahrtkostenerstattung für unbenutzte oder nur teilweise benutzte Reisedokumente (Fahrkarten) verbleiben die Reisedokumente (Fahrkarten) und die Zahlungsquittungen für Gebühren (Originale) beim Beförderer und bilden die Grundlage der Auszahlung. 7. Die Erstattung der Kosten für ein unbenutztes Reisedokument (Fahrkarte), das per Banküberweisung oder per Zahlkarte bezahlt wurde, erfolgt auf das Bankkonto der juristischen oder natürlichen Person, die das Reisedokument (Fahrkarte) bezahlt hat. 5. Beförderung von Handgepäck und Gepäck 1. Pro Reisedokument (Fahrkarte) - unabhängig davon, ob es für Erwachsene oder Kinder ausgestellt wurde - ist es jedem Passagier gestattet, kostenlos Handgepäck mit einem Gewicht von höchstens 36 kg mitzunehmen, dessen drei Dimensionen in der Summe 180 cm nicht überschreiten. Alles Handgepäck muss unabhängig von seiner Art oder Ausführung in den Gepäckablagen des Elektrozugs verstaut werden. Zusätzlich zur oben genannten Freigepäckmenge können die Passagiere gegen Gebühr weitere 50 kg Handgepäck mitführen. 2. Passagiere der Business Class können ohne zusätzliche Gebühr Handgepäck mit einem Gewicht von höchstens 50 kg befördern, dessen drei Dimensionen in der Summe 180 cm nicht überschreiten. 3. Passagiere, die in Begleitung von Kindern reisen, oder behinderte Passagiere mit eingeschränkter Mobilität können über die Freigepäckmenge hinaus gebührenfrei Kinderwagen und Rollstühle oder andere technische Gehhilfen befördern, die für ihre Mobilität erforderlich sind. 4. Das Handgepäck darf nicht zwischen den Sitzen, in den Durchgängen oder in den Vorräumen der Waggons abgestellt werden. 5. Für die Beförderung von kleinen Haustieren (Hunden und Vögeln) oder unzerlegten Fahrrädern (abzustellen in den Vorräumen der Waggons) wird über den festgelegten Tarif hinaus eine weitere Gebühr erhoben. 6. Passagiere der Business Class können ohne zusätzliche Gebühr in Begleitung von kleinen zahmen Tieren (Haustieren), Hunden oder Vögeln reisen. Die Beförderung großer Hunderassen in der Business Class ist nicht gestattet. 7. Kleine zahme Tiere (Haustiere), Hunde und Vögel müssen in Kisten, Käfigen oder Behältern transportiert und an den für das Handgepäck vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Große Hunderassen, einschließlich Diensthunden, müssen im Vorraum des Waggons befördert (höchstens zwei Hunde) und an die Leine genommen werden sowie einen Maulkorb tragen. Der Besitzer oder Begleiter darf das Tier nicht unbeaufsichtigt lassen und muss die Einhaltung der öffentlichen gesundheitlichen und hygienischen Standards gewährleisten. Kleine Hunde dürfen auch ohne Käfig mitgeführt werden, wenn sie einen Maulkorb tragen und angeleint sind. Mitgeführte Katzen müssen von ihren Besitzern oder Begleitern

4 beaufsichtigt werden. Wenn die erforderlichen tierärztlichen Dokumente vorliegen, können mehr kleine zahme Tiere (Haustiere), Hunde und Vögel befördert werden, als die Vorschriften für die Beförderung von Handgepäck vorsehen. 8. Sehbehinderte und blinde Passagiere dürfen Blindenhunde gebührenfrei befördern. 9. Unabhängig davon, ob der Passagier mit Handgepäck reist, ist pro Reisedokument (Fahrkarte) und gegen Gebühr die Beförderung von einem Gepäckstück Elektronik, Haushaltstechnik, Video- oder Audiotechnik gestattet, dessen Dimensionen in der Summe mehr als 180 cm betragen. Die Bezahlung der Beförderung der oben genannten Gegenstände erfolgt gemäß den geltenden Tarifen und unabhängig von deren Gewicht. 10. Für die Unversehrtheit und Sicherheit des Handgepäcks haftet der Passagier. 6. Verbote für Passagiere 1. In den Elektrozügen von Aeroexpress LLC ist Folgendes nicht gestattet: - Passagiere dürfen nicht in Bekleidung oder mit Gepäck, Gegenständen oder Produkten reisen, die andere Passagiere, die Waggons, Anlagen und Einrichtungen verunreinigen. - Gepäck und Handgepäck müssen an den Plätzen der Passagiere abgestellt werden. - Passagier dürfen keine Gegenstände mit sich führen, die das Gepäck beschädigen oder verschmutzen, ebenso keine übelriechenden, feuergefährlichen, toxischen, brennbaren, explosiven oder andere gefährliche Substanzen. Schusswaffen, die als Handgepäck befördert werden, müssen in einer Tasche, einem Halfter oder einem Spezialbehälter mitgeführt werden. Sie dürfen nicht geladen sein. Die Munition muss separat gelagert werden. - Passagiere dürfen nicht in Begleitung von Tieren reisen, deren Beförderung im Handgepäck verboten ist. - Alkoholgenuss und das Reisen unter Einfluss von Alkohol sind nicht gestattet. - Es ist nicht gestattet, das automatische Öffnen und Schließen der Türen zu behindern, wenn der Zug hält. Die Türen der Waggons dürfen während der Fahrt nicht geöffnet werden. - Es ist verboten, die Einrichtung der Fahrgastabteile, die Glasfenster in den Triebwagen und Fahrgastabteilen zu beschädigen. - Glücksspiele, Belästigungen anderer Passagiere und das Verstreuen von Abfall sind verboten. - Die Notbremse darf ausschließlich in Notfällen benutzt werden. - Das Rauchen in den Fahrgastabteilen und Vorräumen ist verboten. 2. Ein Passagier kann aus folgenden Gründen zum Verlassen eines Elektrozugs gezwungen werden:

5 - Durch Beamte des Innenministeriums und vom Sicherheitspersonal, das den Zug begleitet, wenn er gegen die Vorschriften der Beförderung verstößt, die öffentliche Ruhe und Ordnung oder andere Passagiere im Zug stört. - Durch die Zugbegleiter, die die Reisedokumente (Fahrkarten) kontrollieren, wenn der Passagier ohne Reisedokument (Fahrkarte) reist oder wenn er/sie die Fahrkarte eines regulären Nahverkehrszugs nutzt und sich weigert, den Fahrpreis gemäß den geltenden Vorschriften zu bezahlen. - Durch medizinisches Personal, wenn eine Erkrankung des Passagiers ihn/sie daran hindert, die Reise fortzusetzen oder wenn die Erkrankung die Gesundheit anderer Passagiere gefährdet und es nicht möglich ist, den Passagier im Zug zu isolieren. - In anderen, vom geltenden Recht der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen. 7. Rechte der Zugbegleiter (Kontrolleure) 1. Die Zugbegleiter (Kontrolleure) sind befugt: - Die Reisedokumente (Fahrkarten) im Elektrozug sowie am Eingang der Fahrgastabteile der Business Class zu kontrollieren. - Die Nachweise des Anspruchs auf Ermäßigung (wenn ein Passagier Anspruch auf Ermäßigung hat) im Elektrozug zu überprüfen. - Gemäß den geltenden Tarifen die Fahrtkosten und die Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung eines Reisedokuments (Fahrkarte) von Passagieren einzuziehen, die ohne Reisedokument (Fahrkarte) reisen. - Die Fahrtkosten für die Beförderung von Kindern in der festgesetzten Höhe einzuziehen, die mindestens fünf Jahre alt sind und keine Fahrkarte haben, sowie die Gebühren für Übergepäck oder übergroßes Gepäck, einschließlich der Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung der Fahrkarte. - Die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Passagier sich weigert, die Fahrt zu bezahlen, um den Passagier aus dem Zug zu entfernen.

TARIF und BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

TARIF und BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN TARIF und BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN gültig ab 4. April 2009 Herausgeber: Wiener Linien Gesellschaft.m.b.H. INHALT A. Geltungsbereich 3 B. Ausschluss von der Beförderung 3 C. Tickets 4 D. Fahrpreiserstattung

Mehr

2. Den Anordnungen des Bedienungspersonals ist Folge zu leisten.

2. Den Anordnungen des Bedienungspersonals ist Folge zu leisten. Die Kölner Seilbahn Gesellschaft mbh hat mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Bereich der Seilbahnanlagen folgende Vorschriften erlassen: 1. Das

Mehr

1 Begriffserklärung. 2 Festsetzung und Geltungsbereich der Beförderungsentgelte

1 Begriffserklärung. 2 Festsetzung und Geltungsbereich der Beförderungsentgelte BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE BEFÖRDERUNGSENTGELTE UND - BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKEHR MIT TAXEN (TAXITARIFORDNUNG) IM LANDKREIS UNTERALLGÄU vom 30. November 2015 (KABl 2015 S. 384) Das Landratsamt Unterallgäu

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT Verordnung über die Beförderungsentgelte und Bedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Kaufbeuren (Taxitarifordnung) Vom 29.04.2015 Bekanntgemacht: 07.Mai 2015 (ABl. Nr.

Mehr

Rechtsverordnung. über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen. im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Leverkusen

Rechtsverordnung. über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen. im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Leverkusen Taxitarif 3/36/2 Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Leverkusen zugelassenen Taxen - Leverkusener Taxitarif vom 24. November

Mehr

MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN FAHREN MIT DEM FERN-BUS. Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechte von Menschen mit Einschränkung der Beweglichkeit

MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN FAHREN MIT DEM FERN-BUS. Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechte von Menschen mit Einschränkung der Beweglichkeit MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN FAHREN MIT DEM FERN-BUS Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechte von Menschen mit Einschränkung der Beweglichkeit Immer mehr Menschen fahren mit dem Fern-Bus. Das kostet

Mehr

Taxitarifverordnung

Taxitarifverordnung Verordnung der Stadt Bamberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen über den Verkehr mit Taxis in der Stadt Bamberg (Taxitarifverordnung) Vom 2. November 2012 (Rathaus Journal Amtsblatt

Mehr

Verordnung: Geltungsbereich

Verordnung: Geltungsbereich Verordnung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen - Taxitarifordnung Das Landratsamt

Mehr

Taxitarifordnung. Verordnung: Geltungsbereich

Taxitarifordnung. Verordnung: Geltungsbereich 64/1450.3 Verordnung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.ilm über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm Taxitarifordnung Das Landratsamt

Mehr

Veranstaltungsticket 2017 für die Einrichtungen der Evangelischen Kirche und Diakonie Katholischen Kirche und Caritas

Veranstaltungsticket 2017 für die Einrichtungen der Evangelischen Kirche und Diakonie Katholischen Kirche und Caritas Veranstaltungsticket 2017 für die Einrichtungen der Evangelischen Kirche und Diakonie Katholischen Kirche und Caritas DB Vertrieb GmbH Vertrieb Geschäftskunden Christine Mangold 2017 Ihre drei Wege zum

Mehr

Aachen (D) / Lüttich (B)

Aachen (D) / Lüttich (B) Aachen (D) / Lüttich (B) Übergangsregelung für den AVV- Linienverkehr im Stadtgebiet Aachen und die Nahverkehrszüge Aachen - Lüttich Tarifbestimmungen 1. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der

Mehr

Beförderungsbedingungen Holding Graz Linien Stand Dezember 2011

Beförderungsbedingungen Holding Graz Linien Stand Dezember 2011 Beförderungsbedingungen Holding Graz Linien Stand Dezember 2011 A. Geltungsbereich 1. Die Beförderungsbedingungen gelten für den Straßenbahn- und Autobuslinienverkehr der Holding Graz Linien. 2. Wer die

Mehr

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt 1 Allgemeines 1.1 Die Thomas-Valentin-Stadtbücherei (im Folgendem Stadtbücherei) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Lippstadt.

Mehr

Auszug Besondere Bedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Auszug Besondere Bedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität Bahn fahren ohne Barrieren - Reisen für Alle im internationalen Verkehr Auszug Besondere Bedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität Kapitel 17 der SCIC-NRT DB Vertrieb GmbH Kontaktstelle für

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz)

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz) Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz) 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen

Mehr

FAQ BILD DB-Ticket. FAQ Häufige Fragen und Antworten zum BILD DB-Ticket

FAQ BILD DB-Ticket. FAQ Häufige Fragen und Antworten zum BILD DB-Ticket FAQ BILD DB-Ticket FAQ Häufige Fragen und Antworten zum BILD DB-Ticket BILD DB-Ticket Was ist das BILD DB-Ticket? Das BILD DB-Ticket ist ein Angebot der Deutschen Bahn in Kooperation mit BILD für eine

Mehr

Buchung von RIT (Rail Inclusive Tours) Bahnfahrkarten über die FTI Touristik GmbH. Inhaltsverzeichnis

Buchung von RIT (Rail Inclusive Tours) Bahnfahrkarten über die FTI Touristik GmbH. Inhaltsverzeichnis Buchung von RIT (Rail Inclusive Tours) Bahnfahrkarten über die FTI Touristik GmbH Inhaltsverzeichnis Für welche Länder und wie lange gilt eine FTI RIT Fahrkarte?... 2 Sind auch Unterbrechungen möglich?...

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis - Bonner Taxitarif - Vom 19.

Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis - Bonner Taxitarif - Vom 19. 31.2 Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis - Bonner Taxitarif - Vom 19. Juli 1976 Verzeichnis der Änderungen Verordnung vom in Kraft

Mehr

Heidegger. Fahrplan. Schifffahrtsbetrieb. i Familien- & Gruppentickets i Rabatt mit Gästekarte. MS Bodensee & MS Föhn SOMMER

Heidegger. Fahrplan. Schifffahrtsbetrieb. i Familien- & Gruppentickets i Rabatt mit Gästekarte. MS Bodensee & MS Föhn SOMMER Fahrplan SOMMER 2015 Schifffahrtsbetrieb Heidegger MS Bodensee & MS Föhn i Familien- & Gruppentickets i Rabatt mit Gästekarte -Schiff Heidegger www.mainauschiff.de Bodensee-Schiff HeidEgger www.bodenseeschiff.de

Mehr

SCIC-IRT. T710.2 Züge mit Marktpreisen. Ausgabe:

SCIC-IRT. T710.2 Züge mit Marktpreisen. Ausgabe: SCIC-IRT T710.2 Züge mit Marktpreisen Ausgabe: 01.06.2014 Inhaltsverzeichnis 2 Tagesverbindungen Ost: Österreich und übrige...1 2.0 ÖBB Intercitybus Österreich - Italien...1 2.0.0 Tarifierung...1 2.0.1

Mehr

vom 09. November 2011, geändert am 20. Juni 2012, geändert am 28. Oktober 2015

vom 09. November 2011, geändert am 20. Juni 2012, geändert am 28. Oktober 2015 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen der unteren Verwaltungsbehörde der Stadt Bühl (Verwaltungsgebührensatzung - untere Verwaltungsbehörde Stadt Bühl) vom 09. November 2011,

Mehr

MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG Stadt Kiew. Nr. 268

MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG Stadt Kiew. Nr. 268 MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG 21.05.2012 Übersetzung Stadt Kiew Nr. 268 Registriert beim Ministerium der Justiz der Ukraine am 24. Mai 2012 unter der Nr. 810/21122 Über die Bestätigung

Mehr

Benutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg

Benutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg Benutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg Aufgrund des 7 i.v. mit 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Jugend und Soziales 5.510

Jugend und Soziales 5.510 Satzung über die Benutzung von städtischen Spiel- und Bolzplätzen, Skateanlagen, Jugendtreffpunkte und die außerschulische Benutzung von Schulhöfen in der Stadt Greven vom 29.03.2012 Der Rat der Stadt

Mehr

Bari Dubrovnik Ancona Zadar Ancona Split Stari Grad (Insel Hvar)

Bari Dubrovnik Ancona Zadar Ancona Split Stari Grad (Insel Hvar) Ancona Zadar Ancona Split Stari Grad (Insel Hvar) 02 Orebi} Hafen Rijeka Hafen Zadar - Gaženica Hafen Split Hafen Hafen Ancona Hafen 03 04 Internationale linie Ancona - Zadar Linie 51 03.06. - 05.07. und

Mehr

Verordnung des Landratsamtes Weilheim-Schongau über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen vom 01.

Verordnung des Landratsamtes Weilheim-Schongau über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen vom 01. Verordnung des Landratsamtes Weilheim-Schongau über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen vom 01. Februar 2016 - T A X I T A R I F O R D N U N G - Das Landratsamt Weilheim-Schongau

Mehr

Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn

Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn (OBS) gültig ab 15.01.2017 DB RegioNetz Verkehrs GmbH Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn An der Bergbahn 1 98746

Mehr

Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung Ebersberg TTO EBE)

Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung Ebersberg TTO EBE) Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung Ebersberg TTO EBE) Aufgrund des 51 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes

Mehr

E I N T R I T T S P R E I S E für Freibad und Hallenbad (Schönbergbad und Echazbad)

E I N T R I T T S P R E I S E für Freibad und Hallenbad (Schönbergbad und Echazbad) E I N T R I T T S P R E I S E für Freibad und Hallenbad (Schönbergbad und Echazbad) Der Gemeinderat der Stadt Pfullingen hat in seiner Sitzung am 19. März 2013 die Eintrittspreise für die städtischen Bäder

Mehr

Die Event Schifffahrt Haider e.u. begrüßt Sie sehr herzlich an der schönen blauen Donau.

Die Event Schifffahrt Haider e.u. begrüßt Sie sehr herzlich an der schönen blauen Donau. Die Event Schifffahrt Haider e.u. begrüßt Sie sehr herzlich an der schönen blauen Donau. Als Event Unternehmen sind wir insbesondere darum bemüht, Ihnen unvergesslich schöne Stunden an der Donau zu bereiten.

Mehr

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen Nr. 612 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr (Tfv 612) Beförderungsbedingungen für das Tarifgebiet des Münchner Gemeinschaftstarifs (Münchner S-Bahn-Tarif) Gültig vom 01. Juli 2008 an N e u a u s g

Mehr

Ausfertigung. Stadtratsbeschluss. Bezeichnung, Rechtsgrundlage. Bekanntmachung. Inkrafttreten Änderungen. (Nr., Datum) (Datum) (Nr., Datum)

Ausfertigung. Stadtratsbeschluss. Bezeichnung, Rechtsgrundlage. Bekanntmachung. Inkrafttreten Änderungen. (Nr., Datum) (Datum) (Nr., Datum) 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gera durch Leinenzwang für Hunde sowie durch Verunreinigung durch Hundekot Bezeichnung,

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen. vom

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen. vom 1 STADT KITZINGEN Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen vom 03.05.2004 Inkrafttreten: 03.05.2004 1. Änderung der Gebührenordnung durch Stadtratsbeschluss vom 11.03.2010 Inkrafttreten:

Mehr

Spielordnung für die öffentliche Spielbank in der Freien Hansestadt Bremen

Spielordnung für die öffentliche Spielbank in der Freien Hansestadt Bremen Spielordnung für die öffentliche Spielbank in der Freien Hansestadt Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1980 bis 09.06.1980 Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf

Mehr

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D)

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) 2 3 UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Notwendigkeit der Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt auf der Donau und der Annahme der

Mehr

Freibad Markt Erkheim e.v.

Freibad Markt Erkheim e.v. Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen

Mehr

SOZIALWESEN FÖRDERMASSNAHMEN

SOZIALWESEN FÖRDERMASSNAHMEN Inhalt: 1. Allgemeine Grundsätze 2. Allgemeine Voraussetzungen 3. Geltungsbereich 4. Vergünstigungen 5. Schlußbestimmungen 1. Allgemeine Grundsätze ------------------------- 1.1 Die Familie ist das Fundament

Mehr

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Eltmann folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung ; Öffentliche

Mehr

0.935.222.49. Verständigungsprotokoll

0.935.222.49. Verständigungsprotokoll Übersetzung 1 0.935.222.49 Verständigungsprotokoll zwischen dem Staatssekretariat für Wirtschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates und der Staatlichen Tourismusverwaltung

Mehr

Verordnungsentwurf der Bundesregierung

Verordnungsentwurf der Bundesregierung Stand: 6. Juni 2001 Verordnungsentwurf der Bundesregierung Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung

Mehr

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 5, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 5, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge Verbundtarif ZVV Tarif 651.8 Kapitel 5, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge Ausgabe: 11.12.2016 5 Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge 5.0 Handgepäck, Kinderwagen,

Mehr

FAQ DB weg.de Ticket

FAQ DB weg.de Ticket FAQ DB weg.de Ticket FAQ Häufige Fragen und Antworten zum DB weg.de Ticket DB weg.de Tickets Was ist das DB weg.de Ticket? Das DB weg.de Ticket ist eine Fahrkarte der Deutschen Bahn in Kooperation mit

Mehr

I. Tarif und Tarifbestimmungen für die Linie 290/291 auf der Insel Usedom zwischen Świnoujście und Seebad Bansin

I. Tarif und Tarifbestimmungen für die Linie 290/291 auf der Insel Usedom zwischen Świnoujście und Seebad Bansin Sonder- und Anerkennungstarif auf der Insel Usedom gültig für das Mitgliedsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft Vorpommern: Usedomer Bäderbahn GmbH, Am Bahnhof 1, 17424 Seebad Heringsdorf Gültig ab:

Mehr

FAQ maxdome DB-Ticket

FAQ maxdome DB-Ticket FAQ maxdome DB-Ticket FAQ Häufige Fragen und Antworten zum maxdome DB-Ticket Das maxdome DB-Ticket Was ist das maxdome DB-Ticket? Das maxdome DB-Ticket ist eine Fahrkarte der Deutschen Bahn in Kooperation

Mehr

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß 1 Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß 1. Allgemeines Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung, der Fortbildung und Information sowie der Erholung und Freizeitgestaltung.

Mehr

Ermäßigung: im Verkehrsverbund Steiermark

Ermäßigung: im Verkehrsverbund Steiermark Ermäßigungen im Verkehrsverbund Steiermark Stand: November 2016 Die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Steiermark sehen für bestimmte Personengruppen Ermäßigungen auf die Stundenkarte und die 24-Stunden-Karte

Mehr

Tarifbestimmungen für WESTspecial der WESTbahn Management GmbH

Tarifbestimmungen für WESTspecial der WESTbahn Management GmbH bestimmungen für WESTspecial der WESTbahn Management GmbH Gültig ab 08.11.2011. Letzte Änderung am 16.10.2015, gültig ab 16.10.2015. I. Präambel Die WESTbahn Management GmbH (WESTbahn) startet als erstes

Mehr

Schwerbehindertenausweisverordnung

Schwerbehindertenausweisverordnung Schwerbehindertenausweisverordnung (Die Ausweisverordnung Schwerbehindertengesetz vom 25. Juli 1991, BGBl. I S. 1739, zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046)

Mehr

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade Aufgrund der 7 und 36 Absatz 1 Nr. 5 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) i.v.m. 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in den zur

Mehr

FAQ Mytrain DB-Ticket

FAQ Mytrain DB-Ticket FAQ Mytrain DB-Ticket FAQ Häufige Fragen und Antworten zum Mytrain DB-Ticket Das Mytrain DB-Ticket Was ist das Mytrain DB-Ticket? Das Mytrain DB-Ticket ist eine Fahrkarte der Deutschen Bahn in Kooperation

Mehr

FLUGINFORMATIONEN HOTEL PASSAGIER(E) Sun, 31May15 16:35Std. Sun, 31May15 14:15Std. Helmut Meyer

FLUGINFORMATIONEN HOTEL PASSAGIER(E) Sun, 31May15 16:35Std. Sun, 31May15 14:15Std. Helmut Meyer Helmut Meyer Von: itinerary@ryanair.com Gesendet: Donnerstag, 28. Mai 201511:42 An: helmut@meyer-heilbronn.de Betreff: Ryanair Buchungsbestätigung FLUGRESERVIERUNGSNUMMER BDTZKL FLUGSTATUS BESTÄTIGT VIELEN

Mehr

Memminger Stadtrecht MStR

Memminger Stadtrecht MStR Memminger Stadtrecht MStR 7251 7251 Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Memmingen (Taxitarifordnung) In der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Personenbeförderung in Taxis und Mietwagen-Pkws FACHGRUPPE FÜR DIE BEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW Klagenfurt, Europaplatz 1

Personenbeförderung in Taxis und Mietwagen-Pkws FACHGRUPPE FÜR DIE BEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW Klagenfurt, Europaplatz 1 INFOBLATT Personenbeförderung in Taxis und Mietwagen-Pkws Stand: April 2016 FACHGRUPPE FÜR DIE BEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW 9021 Klagenfurt, Europaplatz 1 e-mail: verkehr@wkk.or.at Internet: http://wko.at/ktn/taxi

Mehr

Ergänzungsbestimmungen MÁV-START zu NRT-Tarif gültig ab 13. Dezember 2015.

Ergänzungsbestimmungen MÁV-START zu NRT-Tarif gültig ab 13. Dezember 2015. Ergänzungsbestimmungen MÁV-START zu NRT-Tarif gültig ab 13. Dezember 2015. Folgende Bestimmungen gelten zu, durch Auslandsbahnen ausgegebene und in Ungarn gültige Fahrscheine, sowie zu Verkauf der internationalen

Mehr

Haus- und Badeordnung. für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel. Inhaltsübersich

Haus- und Badeordnung. für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel. Inhaltsübersich !! Haus- und Badeordnung für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel Inhaltsübersich 1. Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in dem Bad. 2. Die Haus- und Badeordnung

Mehr

Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr

Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL) Änderung vom 7. Januar 2005 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verordnet: I Die Verordnung

Mehr

Reglement über das Halten von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer. vom 1. Januar 1976

Reglement über das Halten von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer. vom 1. Januar 1976 Reglement über das Halten von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer vom 1. Januar 1976 Inhaltsverzeichnis 1 Kontrolle...3 2 Hundehaltung...4 3 Abgabe...5 4 Straf- und Vollzugsbestimmungen...6 2 Die Einwohnergemeinde

Mehr

Seite. I. Allgemeines Anwendungsbereich...2. II. Hunde in städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen Aufenthaltsverbote...

Seite. I. Allgemeines Anwendungsbereich...2. II. Hunde in städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen Aufenthaltsverbote... Ortsvorschriften zum Führen von Hunden der Stadt Günzburg vom 19. Dezember 2000 (amtlich bekanntgemacht am 02. Januar 2001) in der seit 21. November 2001 geltenden Fassung Inhaltsverzeichnis: Seite I.

Mehr

Was darf in mein Gepäck?

Was darf in mein Gepäck? Was darf in mein Gepäck? Mit einem Klick auf die entsprechende Kategorie finden Sie einen Überblick über das korrekte Mitführen folgender Gegenstände: Batterien und Akkus Powerbanks Elektronische Geräte

Mehr

TARIFORDNUNG für die Beförderung von PERSONEN

TARIFORDNUNG für die Beförderung von PERSONEN TARIFORDNUNG für die Beförderung von PERSONEN Gültig ab 13. Dezember 2009 Verteiler - Betriebsleitung RBL - Fahrpersonal RBL 5. Ausgabe vom 13. Dezember 2009 (ersetzt alle früheren Versionen) (Stand: März

Mehr

Öffentliche Sonderreisezüge

Öffentliche Sonderreisezüge Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbh Öffentliche Sonderreisezüge Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen Stand: 01.05.2016 Inhaltsverzeichnis Seite A. Beförderungsbedingungen

Mehr

Tarifordnung Regionalverkehr 2. Tarifordnung Regionalverkehr - Fahrpreisübersicht 3. Tarifordnung Stadtverkehr Greiz und Zeulenroda 4-5

Tarifordnung Regionalverkehr 2. Tarifordnung Regionalverkehr - Fahrpreisübersicht 3. Tarifordnung Stadtverkehr Greiz und Zeulenroda 4-5 Tarifordnung Übersicht gültig ab 01.08.2016 Seite Tarifordnung Regionalverkehr 2 Tarifordnung Regionalverkehr - Fahrpreisübersicht 3 Tarifordnung Stadtverkehr Greiz und Zeulenroda 4-5 Tarifordnung Stadtverkehr

Mehr

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab 01.01.2007 Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände,

Mehr

Europäische Schulen. Az.: 2014-04-D-15-de-1 Orig.: EN. Vom Obersten Rat auf seiner Sitzung vom 8., 9. und 10. September 2006 in Sofia genehmigt

Europäische Schulen. Az.: 2014-04-D-15-de-1 Orig.: EN. Vom Obersten Rat auf seiner Sitzung vom 8., 9. und 10. September 2006 in Sofia genehmigt Europäische Schulen Büro des Generalsekretärs Az.: 2014-04-D-15-de-1 Orig.: EN Überarbeitung der Regelungen zur Spesenerstattung bei Dienstreisen der Mitglieder des Obersten Rates, der Mitglieder der vorbereitenden

Mehr

Spielordnung für die öffentliche Spielbank in der Freien Hansestadt Bremen

Spielordnung für die öffentliche Spielbank in der Freien Hansestadt Bremen Spielordnung für die öffentliche Spielbank in der Freien Hansestadt Bremen Zum 07.03.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf

Mehr

Verordnung der Stadt Neusäß über das Führen von Hunden Vom Verordnung. 1 Anwendungsbereich

Verordnung der Stadt Neusäß über das Führen von Hunden Vom Verordnung. 1 Anwendungsbereich 416 Verordnung der Stadt Neusäß über das Führen von Hunden Vom 03.02.2012 Die Stadt Neusäß erlässt aufgrund von Artikel 18. Abs. 1 und 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) in der Fassung

Mehr

Tarife BornholmerFærgen. YSTAD RØNNE 1 Stunde 20 Minuten. SASSNITZ RØNNE 3 Stunden 20 Minuten / 4 Stunden. faergen.de

Tarife BornholmerFærgen. YSTAD RØNNE 1 Stunde 20 Minuten. SASSNITZ RØNNE 3 Stunden 20 Minuten / 4 Stunden. faergen.de Tarife 2016 BornholmerFærgen YSTAD RØNNE 1 Stunde 20 Minuten KØGE RØNNE 5 Stunden 30 Minuten SASSNITZ RØNNE 3 Stunden 20 Minuten / 4 Stunden faergen.de Tarife Ystad Rønne in EUR Nebensaison 03.01. - 24.06.2016

Mehr

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Vom 4. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Räumlichkeiten und Anlagen Folgende Räumlichkeiten und Anlagen stehen zur

Mehr

CAMPING CASA DI CACCIA

CAMPING CASA DI CACCIA A. ANMELDUNG B. TV G. BAR - RESTAURANT - PIZZERIA C. ARZTZIMMER E. ZEITUNGEN H. KALTE DUSCHEN STELLPLÄTZE D. DIENSTLEISTUNGEN FÜR BEHINDERTE J. WIR UND DUSCHEN K. ANIMATION AKTIVITÄTEN WOHNMOBILE CAMPINGPLATZ-ORDNUNG

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Der Rat der Gemeinde Eslohe (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 folgende Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche

Mehr

ENTSCHÄDIGUNGSBEDINGUNGEN der WESTbahn Management GmbH (gültig ab 11.12.2011 letzte Änderung am 21.09.2015 gültig mit 16.10.2015)

ENTSCHÄDIGUNGSBEDINGUNGEN der WESTbahn Management GmbH (gültig ab 11.12.2011 letzte Änderung am 21.09.2015 gültig mit 16.10.2015) ENTSCHÄDIGUNGSBEDINGUNGEN der WESTbahn Management GmbH (gültig ab 11.12.2011 letzte Änderung am 21.09.2015 gültig mit 16.10.2015) Zur leichteren Lesbarkeit wurde die männliche Form personenbezogener Hauptwörter

Mehr

BESCHLUSS NR. 1044/99 DES GENERALSEKRETÄRS DES RATES ÜBER DIE FREIGABE DER HISTORISCHEN ARCHIVE DES RATES

BESCHLUSS NR. 1044/99 DES GENERALSEKRETÄRS DES RATES ÜBER DIE FREIGABE DER HISTORISCHEN ARCHIVE DES RATES BESCHLUSS NR. 1044/99 DES GENERALSEKRETÄRS DES RATES ÜBER DIE FREIGABE DER HISTORISCHEN ARCHIVE DES RATES DER GENERALSEKRETÄR DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf die Verordnung (EWG, Euratom)

Mehr

Der Zweck des Vereins besteht in der Unterstützung und Förderung der Bevölkerung Sansibars. Er setzt sich insbesondere zum Ziel:

Der Zweck des Vereins besteht in der Unterstützung und Förderung der Bevölkerung Sansibars. Er setzt sich insbesondere zum Ziel: Maisha Zanzibar - gemeinnütziger Verein 23..Juni 2008 STATUTEN 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Maisha Zanzibar" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 09.06.0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die

Mehr

Satzung zur Schülerbeförderung. Landkreis Nordhausen. in der Fassung der 1. Änderungssatzung

Satzung zur Schülerbeförderung. Landkreis Nordhausen. in der Fassung der 1. Änderungssatzung Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen in der Fassung der 1. Änderungssatzung in Kraft getreten am 01.12.2016 Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen Präambel Auf Grundlage

Mehr

Finanzordnung Badminton-Landesverband NRW e. V.

Finanzordnung Badminton-Landesverband NRW e. V. Finanzordnung Badminton-Landesverband NRW e. V. Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Inhalt Seite 1 Haushaltsplan... 140 2 Verbandskasse... 140 3 Schatzmeister... 140 4 Verträge... 140 5 Sitzungen... 140 6 Kassenprüfer...

Mehr

Tarifbestimmungen der Locomore GmbH & Co. KG. Genehmigte Fassung. Stand:

Tarifbestimmungen der Locomore GmbH & Co. KG. Genehmigte Fassung. Stand: Tarifbestimmungen der Locomore GmbH & Co. KG Genehmigte Fassung. Stand: 08.11.2016 1. Allgemeines 2. Fahrkarten 3. Fahrpreise 4. Nachträgliche Änderungen und Stornierungen - - - 1. Allgemeines Die Tarifbestimmungen

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket und Baden-Württemberg-Ticket Single

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket und Baden-Württemberg-Ticket Single Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket und Baden-Württemberg-Ticket Single Gültig ab 12.12.2010 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen

Mehr

Bayern-Tickets und Bayern-Tickets Single werden unbefristet angeboten.

Bayern-Tickets und Bayern-Tickets Single werden unbefristet angeboten. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Bayern-Ticket und Bayern-Ticket Single Gültig ab 12.12.2010 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis (Taxitarifverordnung)

Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis (Taxitarifverordnung) Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im (Taxitarifverordnung) Auf Grund des 51 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung vom

Mehr

1 Geltungsbereich Pflichtfahrgebiet

1 Geltungsbereich Pflichtfahrgebiet Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Tarifordnung) vom 06.11.2014 Auf der Grundlage des 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.d.f.d. Bekanntmachung

Mehr

Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen

Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen 2008 Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und en, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen - Lenk- und en Nach VO = (EG) 561 / 2006 Gültig ab 11. April 2007 - Arbeitszeitgesetz - Haftung

Mehr

Kreis- und Stadt- Bibliothek

Kreis- und Stadt- Bibliothek Kreis- und Stadt- Bibliothek Marienplatz 2 84130 Dingolfing Tel.: 08731 / 48 47 Fax: 08731 / 39 75 49 E-Mail: info@bibliothek-dingolfing.de www.bibliothek-dingolfing.de Öffnungszeiten: Dienstag Freitag

Mehr

17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsund Versendungsfällen

17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsund Versendungsfällen Dok.-Nr.: 9119880 Gesetzgeber Verordnung (Gesamttext) Stand: 25.03.2013 Letzte Bekanntmachung: 21.02.2005 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) (gültig ab 01.10.2013) Zu 4 Nr. 1 Buchstabe b und

Mehr

Schritt für Schritt zum Veranstaltungsticket als Online-Ticket

Schritt für Schritt zum Veranstaltungsticket als Online-Ticket Schritt für Schritt zum Veranstaltungsticket als Online-Ticket DB Vertrieb GmbH, 2017 Sie möchten Ihr Ticket einfach am PC buchen und gleich nutzen? Die Lösung: das Online-Ticket Buchung bis kurz vor Abfahrt

Mehr

Die häufigsten Fragen zum trilex im Ostsachsennetz

Die häufigsten Fragen zum trilex im Ostsachsennetz Die häufigsten Fragen zum trilex im Ostsachsennetz Stand: November 2014 Wir bewegen die Region. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 bedienen die grün-weißen Züge der Vogtlandbahn als trilex die Linien

Mehr

Mit dem Fahrrad in der U-Bahn

Mit dem Fahrrad in der U-Bahn Umwelt Mit dem Fahrrad in der U-Bahn Die Stadt gehört Dir. 5/2012 Ein umweltfreundliches Kombi-Angebot Fahrradregeln für die U-Bahn Wer in Wien schnell, sicher und kostengünstig unterwegs sein will, hat

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Bayern-Ticket Nacht

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Bayern-Ticket Nacht Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 11. Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)

Mehr

Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom

Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom 18.12.2002 Kleine Hunde Auch für kleine Hunde gilt das Landeshundegesetz. Demnach sind alle Hunde innerhalb bebauten Geländes an einer Leine zu führen, die zur Vermeidung

Mehr

Beförderungsbedingungen für die H-Bahn Dortmund

Beförderungsbedingungen für die H-Bahn Dortmund Beförderungsbedingungen für die H-Bahn Dortmund Inhaltsverzeichnis Seite (1) Grundlagen 2 (2) Geltungsbereich 2 (3) Rechte und Pflichten des Fahrgastes 2 (3.1) Rechte des Fahrgastes 2 (3.2) Pflichten des

Mehr

Abfall-Entlad bei der KVA Linth Version: 1.0 Gültig ab:

Abfall-Entlad bei der KVA Linth Version: 1.0 Gültig ab: Abfall-Entlad bei der KVA Linth Version: 1.0 Gültig ab: 01.11.2015 1 Grundlage Die SUVA, das ASI-VBSA (Arbeitssicherheit der Betriebsgruppenlösung des Verbands der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen)

Mehr

Bis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen.

Bis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen. Wesentliche Änderungen auszugsweise: Befristung des Führerscheindokumentes Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal

Mehr

Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom

Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom STADT KITZINGEN Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom 19.05.2016 Inkrafttreten: 01.06.2016 Stand: 01.06.2016

Mehr

Teil I Allgemeine Beförderungsbedingungen

Teil I Allgemeine Beförderungsbedingungen - 9 - Teil I Allgemeine Beförderungsbedingungen - 10 - I. A l l g e m e i n e B e s t i m m u n g e n 1 Anwendungsbereich Auf die Beförderung von Personen und Reisegepäck durch öffentliche Eisenbahnen,

Mehr

Betreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx

Betreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx gültig ab xx.xx.xxxx Im vorliegenden Vertrag ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Vertragsparteien Der vorliegende Betreuungsvertrag wird abgeschlossen

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Tarifbestimmungen. Verkehrsregion Flensburg / Schleswig

Tarifbestimmungen. Verkehrsregion Flensburg / Schleswig Tarifbestimmungen in der Verkehrsregion Flensburg / Schleswig Gemeinsame Tarifbestimmungen ab 01.03.2016 Tarifzonen Senioren Die Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen ergibt sich aus dem Tarifzonenplan (s.

Mehr

Urlaub beginnt an Bord

Urlaub beginnt an Bord Rijeka n Hrvatska Urlaub beginnt an Bord 1. 1. 31. 12. 2014 Internationale Linien Bari Dubrovnik l Ancona Zadar l Ancona Split Stari Grad (Insel Hvar) 2014 EUR booking on line www.jadrolinija.hr Die Linien

Mehr