Asbest Gefahrstoffe Lagerung und Umgang. Asbest ist heute noch allgegenwärtig Die Verwendung von Asbest ist seit 1990 verboten.

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1 Asbest 1 Asbest Asbest ist heute noch allgegenwärtig Die Verwendung von Asbest ist seit 1990 verboten. Bei Instandhaltungs-, Umbau- oder Rückbauarbeiten an vor 1990 erstellten Gebäuden können Asbestfasern freigesetzt werden und Handwerker gefährden! 2 Asbest Was ist Asbest und wo kommt er vor? Asbest bezeichnet eine Gruppe von mineralischen Fasern, die in bestimmten Gesteinen vorkommen. Das Besondere des Asbests liegt in seiner beständigen, faserigen Struktur. Asbest besitzt u.a. folgende Eigenschaften: hitzebeständig bis 1000 C resistent gegenüber vielen aggressiven Chemikalien hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit hohe Elastizität und Zugfestigkeit lässt sich gut in verschiedene Bindemittel einarbeiten Dank dieser einzigartigen Eigenschaften wurde Asbest in Industrie und Technik vielfältig eingesetzt und ist heute noch vielerorts anzutreffen. 3 1

2 Asbest Wie kann Asbest in den Körper gelangen? Asbest ist dann gefährlich, wenn er eingeatmet wird. Bereits geringe Konzentrationen von Asbeststaub in der Luft können die Entstehung von Lungen- und Brustfellkrankheiten fördern. Wie wirkt Asbest? Asbestfasern weisen eine kristalline Struktur auf. Unter mechanischer Bearbeitung spalten sich die Fasern der Länge nach in immer feinere Fäserchen. Diese feinen Partikel können sich weiträumig verteilen. Werden sie bei der Bearbeitung eingeatmet, können sie vom Organismus kaum mehr abgebaut oder ausgeschieden werden. 4 Asbest 5 Asbest 6 2

3 Asbest - Gesetzgebung Bauarbeitenverordnung, Art a Gefährdungen müssen abgeklärt werden Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest auftreten können, so muss der Arbeitgeber die Gefahren eingehend ermitteln und die Risiken beurteilen. Die erforderlichen Schutzmassnahmen sind zu planen. Wird Asbest unerwartet vorgefunden, sind die betroffenen Arbeiten einzustellen und der Bauherr ist zu benachrichtigen. Der Bauherr ist für die Sanierung verantwortlich und trägt die entsprechenden Kosten. 7 Asbest - Gesetzgebung Bauarbeitenverordnung, Art a Meldepflicht bei Suva Meldepflicht bei: 1. asbesthaltigen Spritzbelägen 2. asbesthaltigen Boden- und Wandbelägen ab einer Fläche von 5 m 2 3. asbesthaltigen Leichtbauplatten ab einer Fläche von 2 m 2 8 Asbest - Gesetzgebung Haftung und Verantwortung des Unternehmers Unsachgemässes Arbeiten (z.b. Bohrungen in Asbest oder Entfernen von leicht gebundenem Asbest) kann zu Schäden führen, die eine Haftpflicht des Unternehmers gegenüber seinen Mitarbeitern wie auch gegenüber seinem Kunden zur Folge haben können (z.b. bei Verseuchung eines Gebäudes mit Asbestfasern). 9 3

4 Asbest - Gesetzgebung Asbesthaltige Materialien und Anwendungsformen fest gebunden (Asbestfasern fest in Verbundwerkstoffen eingeschlossen) Asbestzementprodukte im Hoch- und Tiefbau (Fassaden, Wellplatten, Druck- und Kanalrohre) Formwaren wie Blumenkisten, Brems- und Kupplungsbeläge (Verbund mit Harzen) Dichtungen (Verbund mit Gummi) ältere Elektroverteilungen schwach gebunden (Asbestfasern in losem Verbund mit anderen Materialien) Isolationsmaterial zur Wärmedämmung und für den Brandschutz (z.b. Spritzasbestbeschichtungen, Asbest-Leichtbauplatten) Rückenbeschichtung von Bodenbelägen, Rohrisolationen, Elektrogeräten und älteren Elektroverteilungen reine Form Schnüre, Textilien, Füllstoffe 10 Asbest 11 Asbest - Korrektes Vorgehen Umbau/Abbruch ist geplant Umsetzung überwachen Baujahr vor 1990? Ja Mit Asbest ist zu rechnen Nein Mit Asbest ist nicht zu rechnen Beurteilung möglich? Ja Nein Spezialist beiziehen Material analysieren Massnahmen festlegen 12 4

5 Asbest Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der (Atem-)Luft am Arbeitsplatz an, bei der kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, auch wenn man der Konzentration in der Regel 8 Stunden täglich, maximal 40 (42) Stunden in der Woche ausgesetzt ist (Schichtbetrieb). Asbest am Arbeitsplatz (*MAK-Wert): 10'000 LAF / m 3 Luft Asbest für Öffentlichkeit: 1'000 LAF / m 3 Luft * MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration LAF = Lungengängige Asbestfasern 13 Asbest - Beispiel Arbeiten an Schaltgerätekombination u.a. Öffnen des Schwenktableaus Personengetragen LAF/m3 14 Asbest - Beispiel Arbeiten an Schaltgerätekombination Demontage Elektroverteilung Personengetragen LAF/m3 Personengetragen LAF/m3 15 5

6 Asbest - Beispiel Arbeiten an Schaltgerätekombination Löcher für Sicherungsgruppe bohren Personengetragen LAF/m3 Personengetragen LAF/m3 16 Asbest «Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien - Übersicht der Massnahmen» 17 GHS die neue, weltweit einheitliche Gefahrenkennzeichnung Mit GHS (GloballyHarmonizedSystem) wurde ein System zur Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien entwickelt, das die Gefahrenkommunikation auf chemischen Produkten weltweit vereinheitlicht. Dazu gehört die Einführung neuer Gefahrensymbole*. * Fachbegriff: Gefahrenpiktogramme 18 6

7 Wie verläuft die Umstellung? Die Umstellung erfolgt stufenweise, wobei die neue Kennzeichnung bei allen Produkten ab sofort gültig ist. Gemische* müssen spätestens ab dem nach GHS eingestuft und gekennzeichnet sein. Der Abverkauf von Lagerware mit der orangeschwarzen Kennzeichnungist bis zum erlaubt. * In Schweizer Rechtstexten als Zubereitungen bezeichnet. Für Stoffe hat die Umstellung bereits stattgefunden, der Abverkauf der altrechtlich gekennzeichneten Stoffe ist für diese noch bis gestattet. 19 Ätzend Brandfördernd Explosiv Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend Gas unter druck Hochentzündlich Hochgiftig Vorsicht 20 Eigenschaften Massnahmen Produktbeispiele VORSICHT GEFÄHRLICH Kann die Haut irritieren, Allergien oder Ekzeme auslösen, Schläfrigkeit verursachen. Kann nach einmaligem Kontakt Vergiftungen auslösen. Kann die Ozonschicht schädigen. HOCHENTZÜNDLICH Kann sich durch den Kontakt mit Flammen und Funken, durch Schläge, Reibung, Erhitzung, Luftoder Wasserkontakt entzünden. Kann sich bei falscher Lagerung auch ohne Fremdeinwirkung selber entzünden. BRANDFÖRDERND Kann Brände verursachen oder beschleunigen. Setzt beim Brand Sauerstoff frei, lässt sich daher nur mit speziellen Mitteln löschen. Ein Ersticken der Flammen ist unmöglich. Hautkontakt vermeiden. Nur die benötigte Menge verwenden. Nach Gebrauch sorgfältig verschliessen. Zündquellen vermeiden. Geeignete Löschmittel bereithalten. Auf die Lagertemperatur achten. Nach Gebrauch sorgfältig verschliessen. Immer entfernt von brennbaren Materialien aufbewahren. Geeignete Löschpräparate bereithalten. Nach Gebrauch sorgfältig verschliessen. Geschirrspültabs, Reinigungsmittel, Javelwasser Grillanzünder, Lampenöle, Spraydosen, Lösungsmittel Wasserstoffperoxid, Bleichmittel 21 7

8 Eigenschaften Massnahmen Produktbeispiele EXPLOSIV Kann explodieren durch Kontakt mit Flammen oder Funken, nach Schlägen, Reibung oder Erhitzung. Kann bei falscher Lagerung auch ohne Fremdeinwirkung zu Explosionen führen. GAS UNTER DRUCK Enthält komprimierte, verflüssigte oder gelöste Gase. Geruchlose oder unsichtbare Gase können unbemerkt entweichen. Behälter mit komprimierten Gasen können durch Hitze oder Verformung bersten. GEWÄSSERGEFÄHRDEND Kann Wasserorganismen wie Fische, Wasserinsekten und Wasserpflanzen in geringen Konzentrationen akut oder durch Langzeitwirkung schädigen. Nur von Fachleuten oder ausgebildetem Personal anzuwenden. Bei Lagerung und Anwendung Umgebungswärme beachten. Nach Gebrauch sorgfältig verschliessen. Vor Sonneneinstrahlung schützen, an gut belüftetem Ort aufbewahren (nicht im Keller!). Nach Gebrauch sorgfältig verschliessen. Gefahren- und Sicherheitshinweise auf der Etikette beachten sowie Gebrauchsanweisung/ Dosiervorschriften befolgen. Produkte oder teilentleerte Gebinde der Verkaufsstelle zurückgeben oder als Sonderabfall entsorgen. Nitroglycerin Propan- und Butangasflaschen, CO2-Flaschen für Sodawasserherstellung Schimmelentferner, Anti-Insektensprays, Schwimmbadchemikalien, Motorenöle 22 Eigenschaften Massnahmen Produktbeispiele ÄTZEND Kann schwere Hautverätzungen und Augenschäden verursachen. Kann bestimmte Materialien auflösen (z.b. Textilien). Ist schädlich für Tiere, Pflanzen und organisches Material aller Art. GESUNDHEITSSCHÄDIGEND Kann bestimmte Organe schädigen. Kann zu sofortiger und langfristiger massiver Beeinträchtigung der Gesundheit führen, Krebs erzeugen, das Erbgut, die Fruchtbarkeit oder die Entwicklung schädigen. Kann bei Eindringen in die Atemwege tödlich sein. HOCHGIFTIG Kann schon in kleinen Mengen zu schweren Vergiftungen und zum Tod führen. Beim Umgang immer Handschuhe und Schutzbrille tragen. Nach Gebrauch sorgfältig verschliessen. Niemals einnehmen, jeden unnötigen Kontakt vermeiden, langfristige Schädigungen bedenken. Nach Gebrauch sorgfältig verschliessen. Mit grösster Vorsicht anwenden. Geeignete Schutzkleidung wie Handschuhe und Maske verwenden. Die Gefährdung Unbeteiligter ausschliessen. Nach Gebrauch sorgfältig verschliessen. Backofenreiniger, Entkalker, Abflussreiniger, starke Reinigungsmittel, Reinigungskonzentrate Benzin, Methanol, Lacke, Grillanzünder, Lampenöle, gewisse ätherische Öle Mäuse- und Rattengift 23 Unterschied Gefahrgut und Gefahrstoff? Gefahrstoff: Vom Produkt ausgehende chronische Gefahr beim Arbeiten steht im Vordergrund (z.b. beim jahrelangen, wiederholten Kontakt) Gefahrgut: Vom Produkt ausgehende akute Gefahr beim Transport steht im Vordergrund (z.b. bei einem Unfall auf der Strasse) 24 8

9 Was man darüber wissen muss Wird mit chemischen Produkten nicht korrekt umgegangen, drohen akute und chronische Vergiftungen sowie Verätzungen, Brände und Explosionen. Schärfen Sie bei den Mitarbeitenden das Bewusstsein für die Gefahren und den sicheren Umgang mit diesen Produkten. Gefährliche Stoffe ersetzen Es muss regelmässig geprüft werden, ob gefährliche chemische Produkte durch weniger gefährliche ersetzt werden können. Kann eventuell die Verwendungsform geändert werden? z.b. Granulate statt Pulver oder Pasten statt Flüssigkeiten verwenden. 25 Technische Massnahmen Möglichst in geschlossenen Systemen arbeiten. Durch gute Quellenabsaugung und eine ausreichende Raumlüftung Stoffe aus dem Arbeitsbereich wegführen. Beim Umgang mit leichtbrennbaren Flüssigkeiten und brennbaren Gasen alle Zündquellen vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Wir legen an Arbeitsplätzen, wo mit Chemikalien gearbeitet wird, die notwendigen PSA fest (Schutzbrillen, Handschuhe, Atemschutzgeräte usw.). Wir instruieren die korrekte Anwendung und Instandhaltung der PSA. 26 Kennzeichnung Stoffe und Gemische müssen entsprechend ihrer Gefährlichkeit gekennzeichnet und verpackt sein. Piktogramme visualisieren die Hauptgefahren und das Gefahrenpotenzial des Stoffes. Gefahrensätze geben Auskunft über die Gefahren. Sicherheitshinweise halten fest, was für den sicheren Umgang mit dem Stoff zu beachten ist. Ausführlichere Informationen finden wir im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes. SDB enthält unter anderem Angaben zum Produkt, zu Gefahren und Schutzmassnahmen sowie zum Umweltschutz. 27 9

10 In vielen Bereichen des täglichen Lebens sind wir von gefährlichen Stoffen umgeben. Als Roh- oder Hilfsstoffe für die Produktion von Gütern und bei der Anwendung in Industrieund Gewerbebetrieben müssen häufig gefährliche Stoffe gelagert werden. Die unsachgemässe Lagerung solcher Stoffe birgt verschiedene Gefahren für Mensch, Umwelt und Sachwerte. Mögliche Gefahren Auswirkungen Brand / Explosion Überschwemmungen Bildung von toxischen Gasen und Dämpfen, Explosionen, Sekundärreaktionen. Verschmutzung von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässern durch verunreinigtes Löschwasser. Umweltverschmutzung durch verunreinigtes Wasser. Leckagen oder unsachgemässe Entsorgung Ausbreitung von giftigen und umweltgefährdenden Stoffen. 28 Wer Lageranlagen für gefährliche Stoffe betreibt, ist dafür verantwortlich, dass die notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen gemäss dem Stand der Technik getroffen werden. Teilweise treten Gefahren erst beim Kontakt mit anderen Stoffen auf. Deshalb muss auch der Zusammenlagerung verschiedener gefährlicher Stoffe die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die korrekte Lagerung von gefährlichen Stoffen hat sich immer an folgenden Punkten zu orientieren: Mögliche Gefahren Grundsatz der Risikominimierung Rechtliche Vorschriften Stand der Technik Auswirkungen Lager für gefährliche Stoffe sind so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass die Risiken für Personen, Umwelt und Sachwerte minimiert werden Die gesetzlichen Vorgaben und Forderungen müssen erfüllt sein Der Stand der Technik bezüglich Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gewässerschutz, Lufthygiene, Störfallvorsorge sowie Sicherung und Werkschutz ist zu berücksichtigen 29 Beispiele für Gefahren Wasserstoff ist ein hoch entzündliches Gas, das mit Luft bzw. Sauerstoff oder Chlor explosionsfähige Gemische bildet. Es entsteht bei der Einwirkung von Säuren auf unedle Metalle (z.b. Aluminium, Silizium, Zink, Eisen) oder bei Kontakt von Wasser bzw. Luftfeuchtigkeit mit Alkalimetallen (z.b. Natrium, Kalium). Kommt Salpetersäure in Kontakt mit Sägespänen, Holzwolle, Putzwolle, Papier, Baumwollresten, Cellulose oder anderen fein verteilten organischen Materialien, bilden sich giftige nitrose Gase. Je nach Randbedingungen sind Brände oder Selbstentzündungen oder sogar Explosionen möglich. Starke Oxidationsmittel wie z.b. Wasserstoffperoxid können durch Kontakt mit organischen Materialien wie Holz, Papier, Karton etc. zu Bränden führen. Mit organischen Chemikalien (z.b. Ameisensäure) kann Wasserstoffperoxid zu heftigen, bis explosionsartigen Zersetzungsreaktionen führen

11 Beispiele für Gefahren Cyanwasserstoff (Blausäure) ist als Gas hoch entzündlich und sehr giftig beim Einatmen. Es entsteht beispielsweise, wenn Cyanidverbindungen mit Säure in Kontakt kommen. Schwefelwasserstoff ist ein äusserst giftiges, hoch entzündliches Gas, das zusammen mit Luft ein explosives Gemisch ergibt. Giftige Gasgemische entstehen überwiegend bei der Einwirkung von Säure auf Sulfide. Konzentrierte Schwefelsäure führt beim Mischen mit konzentrierter Natronlauge zu einer derart starken Erhitzung (exotherme Reaktion), dass es zum Überkochen oder Herausschleudern von ätzender Flüssigkeit kommen kann. Durch Kontakt von Javelwasser (Desinfektionsmittel bei der Wasseraufbereitung) mit Säuren entsteht giftiges Chlorgas. 31 Überblick über häufig auftretende, gefährliche Reaktionen Stoff A + Stoff B = Gefahr Säuren + Metalle = Selbstentzündung (Wasserstoff-Gas) Oxidationsmittel + Organische Stoffe = Brand, Explosion Cyanide + Säuren = giftiges Cyanwasserstoff-Gas Sulfide + Säuren = giftiges Schwefelwasserstoff-Gas Alkalimetalle + Wasser = Selbstentzündung (Wasserstoff-Gas) Carbide + Wasser = leicht entzündlich (Acetylen-Gas) Säuren + Laugen = exotherme Reaktion (setzt Wärme frei) Metallpulver + Wässrige Lösungen = Selbstentzündung (Wasserstoff-Gas) Metallpulver + Luft = Selbstentzündung Salpetersäure + Org. Stoffe oder Metalle = giftige nitrose Gase Javelwasser + Säuren = giftiges Chlor-Gas 32 Umgebung des Lagers Die Umgebung kann einen grossen Einfluss auf das Lagerrisiko ausüben. Folgenden Punkte sind dabei zu beachten und zu beurteilen: Vorräte in Arbeits- und Verkaufsräumen Die Mengen an gefährlichen Stoffen in Arbeits- und Verkaufsräumen sind auf den Tagesbedarf zu beschränken. Sie sind auf einen ungestörten und sicheren Betriebs- / Arbeitsablauf auszurichten. Angrenzende Räume Um Brandübergriffe in angrenzende Räume bzw. aus angrenzenden Räumen in den Lagerraum zu verhindern, ist dieser als Brandabschnitt zu erstellen (Details siehe VKF Brandschutzrichtlinien). Schutz- und Sicherheitsabstände Schutz- und Sicherheitsabstände verhindern bei einem Brandausbruch ein Übergreifen auf benachbarte Gebäude oder Teillagerflächen. Voraussetzung dafür ist, dass in diesen Bereichen keine brennbaren Stoffe gelagert oder abgestellt werden (Details siehe VKF Brandschutzrichtlinien)

12 Umgebung des Lagers Nachbarbetriebe Ein Ereignis in einem Nachbarbetrieb darf keine negativen Auswirkungen auf die eigenen Lager nach sich ziehen (z.b. Abstände und Konstruktion berücksichtigen). Bodenabläufe Bodenabläufe in der Umgebung sind zu verschliessen oder mit anderen geeigneten Massnahmen so zu sichern, dass im Ereignisfall weder Stoffe noch verunreinigtes Löschwasser unkontrolliert abfliessen kann. Zutritt Unbefugter Der Zutritt von Unbefugten zu einem Lager mit gefährlichen Stoffen ist mit geeigneten Vorkehrungen (abschliessbare Räume, Umzäunung etc.) zu verhindern resp. einzuschränken. Naturgefahren Blitzschläge können zu Brandausbrüchen führen, deshalb sind Blitzschutzanlagen für viele Nutzungen vorgeschrieben. 34 Lagerräume Die Standorte von Lagern mit gefährlichen Stoffen müssen oberhalb des höchsten Grundwasserspiegels liegen und hochwassersicher sein. Die Ausbreitung von Flüssigkeiten in den Untergrund, in andere Räume und in die Kanalisation muss verhindert werden. Alle Räume sind deshalb flüssigkeitsdicht und mit Rückhalteeinrichtungen (Schwellen, Wannen usw.) auszurüsten. Bestehende Bodenabläufe sind fachgerecht zu verschliessen. Je nach Art und Menge der gefährlichen Stoffe ist der Anschluss an ein Löschwasserrückhaltesystem zu prüfen (ausser bei wasserunlöslichen Gasen). Grundsätzlich sind Lager- und Arbeitsräume klar voneinander zu trennen. 35 Behälterart Behälter und Verpackungen für gefährliche Stoffe müssen eine den betrieblichen Beanspruchungen genügende mechanische, thermische und chemische Widerstandsfähigkeit aufweisen. Sie haben die sichere Aufbewahrung und den sicheren innerbetrieblichen Transport der Stoffe zu gewährleisten. Leere Behälter Fässer und Kanister, die noch Restmengen gefährlicher Stoffe enthalten, bergen grosse Gefahren. Zum Beispiel bilden sich bei leicht entzündlichen Flüssigkeiten explosionsfähige Luft- Gasgemische. Kontaminierte oder ungereinigte leere Behälter sind deshalb wie volle Behälter zu behandeln. Sie sollen jedoch von nicht leeren Behältern getrennt gelagert und deutlich als «leer» bezeichnet werden. Bei leeren, gereinigten Behältern sind Kennzeichnungen (Etiketten) und Warnhinweise zu entfernen oder klar unkenntlich zu machen! 36 12

13 Lagermengen an gefährlichen Stoffen Die gelagerten Mengen an gefährlichen Stoffen bestimmen u. a., welche Anforderungen ein Lager erfüllen muss. Selbst Stoffe mit geringem Gefahrenpotenzial können in grossen Mengen, wie dies in einem Lager vorkommen kann, ein erhebliches Risiko darstellen. So kann zum Beispiel Speiseöl, Kochsalz oder sogar eine Zuckerlösung in grosser Menge für Gewässer problematisch sein. Stoffmengen (Grössenbereiche) Auswirkung auf die Lagerung Gramm Kilogrammbereich (bis ca. 100 kg) Klassierungsunabhängig in einem Schrank oder Raum. Ausnahme «radioaktive» Stoffe. Zusammenlagerungsgebote beachten. Bei der Prüfung für eine Zusammenlagerung sind die Gefahrenhinweise (R- bzw. H- Sätzen / S- bzw. P-Sätzen) und die Kennzeichnungen auf den Verpackungen und Behältern sowie die Informationen in den Sicherheitsdatenblättern zu beachten. 37 Das Sicherheitsdatenblatt dient dazu, Personen, die beruflich oder gewerblich mit Stoffen oder Zubereitungen umgehen, in den Stand zu versetzen, die für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie den Umweltschutz erforderlichen Massnahmen zu treffen. Das heisst das Sicherheitsdatenblatt muss über die Gefahren eines Stoffs oder einer Zubereitung informieren sowie Angaben über die sichere Lagerung, Handhabung und Entsorgung des Stoffs oder der Zubereitung enthalten. Des Weiteren sollen mit Hilfe der im Sicherheitsdatenblatt angegebenen Expositionsszenarien entsprechende Risikoreduktionsmassnahmen für einen wirksamen Gesundheits- und Umweltschutz getroffen werden können. 38 R-und S-Sätze (Risiko- und Sicherheitssätze - risk and safety) sind kodifizierte Warnhinweise zur Charakterisierung der Gefahrenmerkmale von Gefahrstoffen. Sie sind zusammen mit den Gefahrenbezeichnungen und den jeweils dazugehörenden Gefahrensymbolen die wichtigsten Hilfsmittel für die innerhalb der EU vorgeschriebene Gefahrstoffkennzeichnung. Nach GHS eingestufte Stoffe und Gemische werden mit GHS-Gefahrenpiktogrammen und H- und P-Sätzen gekennzeichnet

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