INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1821b. der Landeshauptstadt München

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1821b. der Landeshauptstadt München"

Transkript

1 INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1821b der Landeshauptstadt München Hanauer Straße (östlich), Pelkovenstraße (nördlich), westlich und südlich des Olympia Einkaufszentrums (OEZ) (Teiländerung des Beb.Pl.Nr. 578) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter

2 Satzungstext Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1821b der Landeshauptstadt München 1 Hanauer Straße (östlich), Pelkovenstraße (nördlich), westlich und südlich des Olympia-Einkaufszentrums (OEZ) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 578) vom Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der 9, 10 Abs.1, 12 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 81 und 6 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der 8 bis 11 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) und des Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung: 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung (1) Für den Bereich östlich der Hanauer Straße, nördlich der Pelkovenstraße und westlich sowie südlich des Olympia-Einkaufszentrums wird ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung gemäß 12 BauGB als Satzung erlassen. (2) Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom , angefertigt vom städtischen Vermessungsamt am und diesem Satzungstext. (3) Es sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im geltenden Durchführungsvertrag verpflichtet hat. (4) Der vom vorliegenden Bebauungsplan erfasste Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 578 (MüABl. Nr. 19 vom , S. 96) wird durch diesen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1821b verdrängt. 2 Art der baulichen Nutzung (1) Folgende im Kerngebiet (MK) allgemein zulässigen Nutzungen sind nicht zulässig: Vergnügungsstätten mit Ausnahme einer Spielhalle mit einer Nutzfläche von bis zu maximal 650 m²

3 Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen Wohnungen (2) Die ausnahmsweise im MK zulässigen Nutzungen sind nicht zulässig. 2 (3) Verkaufsflächen Für das Kerngebiet MK ist eine maximale Verkaufsfläche von m² zulässig. Diese ist überwiegend im Untergeschoss und im Erdgeschoss unterzubringen. Im ersten Obergeschoss darf die Verkaufsfläche 280 m² nicht überschreiten. Ab dem zweiten Obergeschoss sind keine Verkaufsflächen zulässig. Die Verkaufsfläche für Einzelhandelsbetriebe der Nahversorgung (kurzfristiger Bedarf), darf m² nicht überschreiten. 3 Maß der baulichen Nutzung Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind auf die Geschossfläche anzurechnen. 4 Höhenentwicklung (1) Die festgesetzten Oberkanten beziehen sich auf die Höhenkote von 505,90 m ü NN. (2) Die gemäß Planzeichen zulässige Oberkante von 25,5 m darf nur dann ausgeschöpft werden, wenn in diesem Bereich im darunter liegenden Geschoss ein Schwimmbad erstellt wird. Ansonsten ist hier eine Oberkante von 22,5 m zulässig. Innerhalb dieses Bereiches darf sowohl ein Oberlicht als auch ein mit Sichtschutz umkleideter Freibereich geschaffen werden. Das Oberlicht und der Sichtschutz sind angemessen zu gestalten. Dachaufbauten oberhalb dieses Oberlichtes sind nicht zulässig. 5 Baugrenzen / Nebenanlagen (1) Nebenanlagen sind nur innerhalb des Gebäudes sowie den hierfür ausgewiesenen Flächen zulässig. In den im Plan ausgewiesenen Flächen für Nebenanlagen sind lediglich unterirdische Bauteile sowie oberirdisch Schrankenanlagen für die Zu- und Ausfahrtsbereiche, sowie ein Ladehof einschließlich Müll zulässig. Werbeanlagen sind nach Maßgabe von 9 dieser Satzungsbestimmungen zulässig. (2) Der Ladehof ist aus Schallschutzgründen einzuhausen. (3) Die Baugrenzen dürfen ausschließlich im Erdgeschossbereich durch Vordächer um bis zu 1 m überschritten werden.

4 3 6 Dachgestalt Es ist ausschließlich ein Flachdach oder ein flachgeneigtes Dach mit einer Dachneigung bis 5 zulässig 7 Dachaufbauten (1) Technische Dachaufbauten sind nur zulässig, soweit sie aus technischen Gründen außerhalb der Gebäude notwendig sind. (2) Notwendige technische Dachaufbauten sind bis zu einer Höhe von 3,5 m zulässig. Die Höhe der Dachaufbauten bemisst sich von der Oberkante der Dachfläche des darunter liegenden Geschosses bis zur Oberkante des Dachaufbaus. (3) Technische Dachaufbauten sowie Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenwand zurücktreten. Dies gilt nicht für die Außenwände der Innenhöfe. Durch Umkleidung ist eine angemessene Gestaltung sicherzustellen. Dachaufbauten einschließlich des Oberlichtes dürfen eine Fläche von insgesamt 30% des darunter liegenden Geschosses nicht überschreiten. Sofern der Freibereich als begrünte Fläche hergestellt wird (z. B. eingewachsener Gitterrost), ist er nicht in die 30% einzurechnen. (4) Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie sind bis zu einer Höhe von maximal 1,2 m zulässig. Abweichend von Abs. 3 dürfen die 30% mit Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie überschritten werden, sofern die Fläche unter den Solaranlagen begrünt ist. 8 Stellplätze / Zu- und Ausfahrten / Fahrradstellplätze (1) Im Planungsgebiet sind insgesamt 200 Stellplätze herzustellen. Die Stellplätze sind vollständig im Gebäude nachzuweisen. (2) Über die gemäß Planzeichnung festgesetzten Zu- und Ausfahrten hinaus sind keine weiteren Zu- und Ausfahrten zulässig. Die Zu- und Ausfahrt zur Hochgarage ist in das Gebäude zu integrieren. (3) Fahrradstellplätze sind innerhalb der hierfür gemäß Planzeichnung festgesetzten Bereiche in ausreichender Anzahl herzustellen. 9 Werbeanlagen (1) Werbeanlagen am Gebäude sind lediglich im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss zulässig.

5 4 (2) Werbeanlagen in Form von laufenden Schriften, Blink- und Wechsellichtwerbung sowie sich bewegende Werbeanlagen sind unzulässig. (3) Werbeanlagen sind in die Architektur des Gebäudes zu integrieren. Sie sind nur in Form von Firmenlogos und/oder Firmennamen in Einzelbuchstaben in einer Schrifthöhe von maximal 0,65 m zulässig. Werbeanlagen innerhalb der Fensterflächen sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind die Oberlichter im Erdgeschossbereich. (4) Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung zulässig. Fremdwerbung ist ausgeschlossen. (5) An der Pelkovenstraße sind maximal drei freistehende Sammelhinweisstelen zulässig. An der Hanauer Straße ist lediglich eine Sammelhinweisstele zulässig. Diese sind einheitlich zu gestalten und dürfen eine Gesamthöhe von 3 m einschließlich Sockel nicht überschreiten. Sonstige freistehende Werbeanlagen sind ausgeschlossen. 10 Einfriedungen Einfriedungen sind unzulässig. 11 Grünordnung (1) Allgemeines a) Die Bepflanzung der Freiflächen im Planungsgebiet ist entsprechend den planlichen und textlichen Festsetzungen herzustellen und zu erhalten. Ausgefallene Bäume und Sträucher sind nachzupflanzen. Nachpflanzungen haben den technischen Güteanforderungen zu entsprechen. b) Notwendige Zugänge und Zufahrten sind von den Begrünungsfestsetzungen ausgenommen. c) Zufahrten sind auf das Mindestmaß zu beschränken. Wege und Platzflächen sind soweit wie möglich wasserdurchlässig vorzusehen (z.b. wasserdurchlässiger Asphalt, Betonstein). d) Ausnahmsweise kann von den grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes in Lage und Fläche geringfügig abgewichen werden, sofern die grünplanerische Absicht gewahrt bleibt und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen jeweils mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. (2) Gehölzpflanzungen a) Die Mindestpflanzgrößen für Bäume betragen (Stammumfang gemessen jeweils in 1 m Höhe): - für große Bäume (Endwuchshöhe > 20 m) 20/25 cm Stammumfang - für mittelgroße Bäume (Endwuchshöhe m) 18/20 cm Stammumfang - für kleine Bäume (einschl. Obstbäume, Endwuchshöhe < 10 m) 16/18 cm Stammumfang. b) Bei Baumpflanzungen innerhalb von Belagsflächen sind offene oder überdeckte Baumscheiben mit einer mindestens 24 m² großen, durchwurzelbaren Pflanzfläche vorzusehen. Ein ausreichender Anfahrschutz der Baumstämme ist dauerhaft zu gewährleisten.

6 5 c) Entlang der Pelkovenstraße und der Hanauer Straße ist jeweils eine einheitliche Baumart zu verwenden. d) Bei Baumpflanzungen entlang der Hanauer Straße dürfen nur flachwurzelnde Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Bei notwendigen Reparaturarbeiten an bestehenden Leitungen können die als zu pflanzen festgesetzten Bäume entfernt werden; sie sind nach erfolgter Reparatur nachzupflanzen. Es ist in der Baumreihe jeweils eine einheitliche Artenauswahl zu treffen. e) Im rückwärtigen Bereich entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze sind mindestens vier Großbäume oder acht mittelgroße bis kleine Bäume zu pflanzen. f) Es sind Arten folgender Listen zu verwenden: Artenliste Pelkovenstraße: Acer platanoides in Sorten (Spitzahorn) Gleditsia triacanthos inermis (dornenlose Gleditschie) Populus berolinensis (Berliner Pappel) Robinia pseudoaccacia (Robinie) Artenliste Hanauer Straße: Acer negundo (Eschenahorn) Malus Hybriden (Zierapfel) Prunus spec. (Zierkirsche) Artenliste Nordseite: Acer campestre (Feldahorn) Acer platanoides (Spitzahorn) Acer pseudoplatanus (Bergahorn) Carpinus betulus (Hainbuche) Fraxinus excelsior (Esche) Quercus cerris (Zerreiche) Robinia pseudoaccacia (Robinie) (3) Flächen zu begrünen und zu bepflanzen Die in der Planzeichnung als zu begrünen und zu bepflanzen festgesetzten Flächen sind mit standortgerechten Bäumen, Sträuchern, Stauden und Rasen zu begrünen und zu bepflanzen. Für einen geeigneten Anfahrschutz gegen LKW ist Sorge zu tragen. (4) Dachbegrünung Dachflächen sind bei einer Dachneigung bis 5 extensiv zu begrünen. Dabei ist eine durchwurzelbare Mindestschichtdicke von 10 cm einschließlich Dränschicht vorzusehen. Dies gilt nicht bei Anordnung notwendiger technischer Dachaufbauten. (5) Die Gestaltung der Freiflächen ist vom Bauherrn in einem qualifizierten Freiflächengestaltungsplan darzustellen, der gemäß 1 Abs. 2 der Bauvorlagenverordnung mit dem Bauantrag einzureichen ist. 12 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1821b tritt mit der Bekanntmachung gemäß 10 BauGB in Kraft.

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1927a der Landeshauptstadt München Landshuter Allee (westlich), Dachauer Straße (nördlich), Verlängerung Emmy-Noether-Straße (östlich) Georg-Brauchle-Ring

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1873 der Landeshauptstadt München Arnulfstraße, Hackerbrücke, Bahnlinie Hauptbahnhof-Laim-Pasing, Donnersbergerbrücke (Teiländerung der Bebauungspläne

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1850 der Landeshauptstadt München Messestadt Riem Neue Messe München Parkhaus West Paul-Henri-Spaak-Straße südlich (Teiländerung des Bebauungsplanes

Mehr

SATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46

SATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46 SATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46 Brunneck-Center Aufgrund des 10 in Verbindung mit 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung

Mehr

V e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung)

V e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan HafenCity 11 Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) Auf Grund von 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1600 der Landeshauptstadt München Klinikum Großhadern (südlich) Sauerbruchstraße (westlich) (Teiländerung der Bebauungsplanes Nr. 17 ab) Bitte

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1802 der Landeshauptstadt München Landsberger Straße (südlich) zwischen Bahnlinie München Laim - München Süd und Bahnlinie München Hbf. Rosenheim

Mehr

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

"Königsbronner Straße-Ost"

Königsbronner Straße-Ost Stadt Heidenheim Ortsteil Schnaitheim Baubereichsplan 18.00 "Königsbronner StraßeOst" (südlich der Riedstraße 8, 10, 12 und 18) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Maßstab 1 : 1000 Bebauungsplan

Mehr

Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1

Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1 Stadt Herrenberg, Amt 61 Lö/li 07.05.1996 Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1 I. Allgemeine Angaben Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen planungs- und

Mehr

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße

Mehr

%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³

%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ %HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert am 15. 12. 2001 (BGBl. I S. 3762), Baunutzungsverordnung

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan. Nr. GI 04/27. Gebiet: Bänninger-Gelände

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan. Nr. GI 04/27. Gebiet: Bänninger-Gelände Anlage 2 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. GI 04/27 Gebiet: Bänninger-Gelände Planstand: 21.02.2010 Vorentwurf Bearbeitung: KE Dipl.-Ing. Nicolas Pollich, Architekt Re2area, Ruiter Straße 1,

Mehr

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT 381 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I FREITAG, DEN 22. OKTOBER 2004 Tag Inhalt Seite 13. 10. 2004 Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 38............................................

Mehr

ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich. GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz

ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich. GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich (1) 1 Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen und Bauprodukte. 2 Es gilt auch für GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Teil A "Coesfelder Weberei"

Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Teil A Coesfelder Weberei Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Teil A "Coesfelder Weberei" Möbel, Büromöbel, soweit die zentrentypischen Sortimente wie Glas / Porzellan / Keramik, Heimtextilien, Geschenkartikel, Lampen und Leuchten

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 22 EINZELHANDELSSTANDORT HEMERINGEN STADT HESSISCH OLDENDORF ST HEMERINGEN Auszug aus TK25 1995 LGLN Stand: 10.02.2014 Fassung: Satzungsbeschluss ( 10 (1)

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 063 Melchior-Hess-Gelände der Stadt Speyer

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 063 Melchior-Hess-Gelände der Stadt Speyer Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 063 Melchior-Hess-Gelände der Stadt Speyer Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.speyer.de/standort/bauen/bebauungspläne Bebauungsplan Nr. 063

Mehr

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO) Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Husby 5. Änderung B-Plan Nr. 2 Mailücke und dessen Erweiterung um das Gebiet Norderfeld das Dorf im Grünen Verkauf von attraktiven

Mehr

Planungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil. Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen

Planungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil. Bebauungsplan Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen TEIL B Planungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen Anlagen 1 Zuteilungsplan (Stand 21.02.2013) zur Festsetzung

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Gemeinde Spraitbach / Gemarkung Spraitbach Bebauungsplan Nassen-Lang 4. Änderung Textteil vom 27.04.2006

Gemeinde Spraitbach / Gemarkung Spraitbach Bebauungsplan Nassen-Lang 4. Änderung Textteil vom 27.04.2006 Flur 3 Vorderlintal 19.01.2006 27.04.2006 Verfahrensvermerke Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. 2 (1) BAUGB am Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. 2

Mehr

Kindergarten an der Hupfauer Höhe

Kindergarten an der Hupfauer Höhe Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 178 Kindergarten an der Hupfauer Höhe Stadt Ebersberg, Landkreis Ebersberg Der Bebauungsplan umfasst die innerhalb des gekennzeichneten Geltungsbereiches

Mehr

STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung

STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 Stadtbauamt, Stadtplanung Inhalt 1 Begründung... 3 1.1 Planerische Ausgangssituation... 3 1.2 Ziel und

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf

Mehr

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) 1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar

Mehr

Stadt Langenzenn, Landkreis Fürth. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan. Gewerbegebiet IX Ost "An der Naturbühne" Satzung 07.01.2016

Stadt Langenzenn, Landkreis Fürth. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan. Gewerbegebiet IX Ost An der Naturbühne Satzung 07.01.2016 Stadt Langenzenn, Landkreis Fürth Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet IX Ost "An der Naturbühne" 07.01.2016 ERMISCH Dipl.Ing (FH) Gartenstraße 13 Tel. 09171/87549 91154 Roth Fax. 09171/87560

Mehr

Melben/Träufle-Hengst, Nord"

Melben/Träufle-Hengst, Nord Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Melben/Träufle-Hengst, Nord" (Nr. Mb / 2015) im Stadtbezirk Marbach vom 30.03.2015 Der Stadt Villingen-Schwenningen vorgelegt

Mehr

GESTALTUNGSSATZUNG der GEMEINDE DIETRAMSZELL

GESTALTUNGSSATZUNG der GEMEINDE DIETRAMSZELL GESTALTUNGSSATZUNG der GEMEINDE DIETRAMSZELL Örtliche Bauvorschrift zur Ortsgestaltung der Gemeinde Dietramszell. Die Gemeinde Dietramszell will durch planerische und gestalterische Maßnahmen ihr Straßen-,

Mehr

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE Gemeinde Windeck Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE Textliche Festsetzungen Stand: Entwurf 06.08.2012 ASS T:\0 Projekte\Windeck\03 Bauleitplanung\031 Bebauungspläne\BPL1-24-1b_REWE-neu\Texte\TeFe

Mehr

I. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 bis 23 BauNVO)

I. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 bis 23 BauNVO) I. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BauGB i. V. m. 1 bis 23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Gliederung der Gewerbegebiete nach Art der Betriebe u. Anlagen u.

Mehr

Stadt Dinklage - Der Bürgermeister -

Stadt Dinklage - Der Bürgermeister - Stadt Dinklage - Der Bürgermeister - Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Dinklage Aufgrund der 56 und 97 Abs. 1 der Nieders. Bauordnung (NBauO) vom 10.02.2003 (Nds.

Mehr

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Auf Grund des 113 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Saarland ( Landesbauordnung

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/ Hi 14 Einzelhandel Detmolder Straße

Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/ Hi 14 Einzelhandel Detmolder Straße 1 A 3 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/ Hi 14 Einzelhandel Detmolder Straße Satzung - Angabe der Rechtsgrundlagen - Textliche Festsetzungen, Zeichenerklärungen und Hinweise 3 Angaben der Rechtsgrundlagen

Mehr

Erklärung zu geschützten Gehölzen

Erklärung zu geschützten Gehölzen Eingangsvermerk - Empfänger Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle Postfach 12 00 20 01001 Dresden Sitz: Ammonstr. 74, 01067 Dresden Erklärung zu geschützten Gehölzen

Mehr

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Zweckverband Gewerbegebiet Wörth-Wiesent Landkreis Regensburg Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Wörth-Wiesent Textliche Festsetzungen und Hinweise Aufgestellt:

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Dachau

Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Dachau Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Dachau Bebauungsplan Nr. 168/16 "Augustenfeld Mitte Gemeinbedarfsfläche Schule" (1. Änderung von Bebauungsplan Nr. 149/09 Augustenfeld Mitte ) Aufstellungsbeschluss,

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf-

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf- TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen -Entwurf- Stand: 12.05.2015 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung Mischgebiet (MI) Gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im

Mehr

Übersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach 65 I BauO NRW

Übersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach 65 I BauO NRW Übersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach 65 I BauO NRW Gebäude 1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto- Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)

Mehr

Gemeinde Aurach. Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS)

Gemeinde Aurach. Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS) Gemeinde Aurach Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 29.04.2015 Die Gemeinde Aurach erlässt auf Grund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

Werbesatzung der Gemeinde Karstädt (örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen) 1 Geltungsbereich. 2 Verhältnis zu Bebauungsplänen

Werbesatzung der Gemeinde Karstädt (örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen) 1 Geltungsbereich. 2 Verhältnis zu Bebauungsplänen Werbesatzung der Gemeinde Karstädt (örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen) Aufgrund des 5 (1) der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Bad Tölz - Werbeanlagensatzung - (WS 2010) Vom 11.

über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Bad Tölz - Werbeanlagensatzung - (WS 2010) Vom 11. Satng über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Bad Tölz - Werbeanlagensatng - (WS 2010) Vom 11. November 2010 Auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 der Bayerischen

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 "Chausseewiesen - Teil 2"

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 Chausseewiesen - Teil 2 Stadt Germersheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 "Chausseewiesen - Teil 2" Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Gestaltungssatzung gem. 88 LBauO i.v.m. 9 Abs. 4 BauGB Hinweise

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen Textliche Festsetzungen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60/8 für Königswinter-Thomasberg, Bereich "Am Limperichsberg" Stadt Königswinter Gemarkung: Hasenpohl Fluren: 2 und 11 tlw. Stand: 21.06.2006

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung ~ r,, ~r,c :!;ta.jt v: i d :r ;'~~Q:nanth;:. ~~r-n S~'dLt:- Postfach 12 57 91 552 Ins Mitteilungsblatt Nr. 8 am 12.04.2013 bauamt Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon 09852/904-141 Telefax

Mehr

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I 213 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I Nr. 22 MONTAG, DEN 30. AUGUST 1999 Tag Inhalt Seite 11. 8. 1999 Verordnung über den Bebauungsplan Wandsbek 69/Tonndorf 29..................................

Mehr

BÜHLSTRAßE ERWEITERUNG II- NORD 3. ÄNDERUNG. Entwurf vom 17.09.2012 Ergänzt nach der gemäß Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 17.09.

BÜHLSTRAßE ERWEITERUNG II- NORD 3. ÄNDERUNG. Entwurf vom 17.09.2012 Ergänzt nach der gemäß Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 17.09. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften BÜHLSTRAßE ERWEITERUNG II- NORD 3. ÄNDERUNG Entwurf vom 17.09.2012 Ergänzt nach der gemäß Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2012 Beschleunigtes

Mehr

Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 120

Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 120 Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 120 "Ehemalige englische Schule" - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Präambel mit Verfahrensvermerken Planzeichnung

Mehr

Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu

Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu Bebauungsplan W 20 Gewerbegebiet West, zweite Änderung in der Fassung vom 30.09.2014 Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu Bebauungsplan W 20 Gewerbegebiet West, zweite Änderung

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

A G U A. 3 i. Jan, 201. Sachverständigenbüro für Altlasten, Baugrund und Hydrogeologie. Stadt Schwedt -Planungsamt- Fr. Breuning.

A G U A. 3 i. Jan, 201. Sachverständigenbüro für Altlasten, Baugrund und Hydrogeologie. Stadt Schwedt -Planungsamt- Fr. Breuning. AG U A A G U A G m h H ERA TENDE GEOLOGEN UND IN j h- (J K 3, ^ Sachverständigenbüro für Altlasten, Baugrund und Hydrogeologie ALTLASTEN AGUAGmbH. Puschkinallee 19, D-16278 AnaermOnde Stadt Schwedt -Planungsamt-

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen BEBAUUNGSPLAN Nr. 481 1 - Waldteichstraße/Tannenstraße - STADTGEMEINDE OBERHAUSEN Gemarkung Sterkrade Maßstab 1 : 1.000 Fassung vom 20.03.2007 Textliche Festsetzungen A Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.

Mehr

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, Die Stadt Eberswalde ist Ihre Baugenehmigungsbehörde Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, die Stadt Eberswalde nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) wahr

Mehr

Stadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63

Stadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 63 - Stadt Meldorf Aufgrund der 2 und 3a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach 84 Abs.3 der Landesbauordnung LBauO-SH wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 Stadtplanung Verkehrsplanung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 Stadtplanung Verkehrsplanung T E X T L I C H E F E S T S E T Z U N G E N zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 und Vorhaben- und Erschließungsplan "" Stand: ENTWURF - 12. Dezember 2013 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen im Ortsteil Neu Schloen Wohnen in einem lebendigen Ort und in naturnaher Umgehung Ortsbeschreibung Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte liegt

Mehr

Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main

Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I

Mehr

Stadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d

Stadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Stadtplanung, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung II Behrenstraße 42 10117 Berlin Planung Architekten BDA - Stadtplaner SRL Carl Herwarth v.

Mehr

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009 Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Gemeinde Immendingen Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet

Gemeinde Immendingen Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Gemeinde Immendingen Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Donau - Hegau PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN SATZUNG - Stand: 18. Mai 2015 PROJECT GmbH, PLANUNGSGESELLSCHAFT

Mehr

Musterblatt Berechnung Baumassenziffer

Musterblatt Berechnung Baumassenziffer Musterblatt Berechnung Baumassenziffer Grundsätze: Die Baumassenziffer bestimmt, wieviele Kubikmeter anrechenbaren Raums auf den Quadratmeter Grundstücksfl äche entfallen dürfen ( 254 Abs. 2 PBG). Bei

Mehr

Ortsrecht Markt Oberstaufen

Ortsrecht Markt Oberstaufen Ortsrecht Markt Oberstaufen Satzung über Werbeanlagen Zum Schutz des Ortsbildes vor unerwünschten Beeinträchtigungen und zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Kurortes Oberstaufen, der Ortschaften

Mehr

Niederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015.

Niederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015. Niederschrift über die Haupt- und Bauausschusssitzung am 20.08.2015. - öffentlicher Teil Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Anwesend: Erste Bürgermeisterin Christine Konrad Ausschussmitglieder: Roland Nagel Helmut

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gemeinde Roßdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gartencenter Löwer Begründung ( 9 Abs. 8 BauGB) September 2011 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing. Wolfgang

Mehr

Teil B: Präambel und Textfestsetzungen

Teil B: Präambel und Textfestsetzungen Teil B: Präambel und Textfestsetzungen Präambel Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, 57) zuletzt geändert durch Art. 13 Ges.

Mehr

Antrag auf Förderung der Wallheckenpflege

Antrag auf Förderung der Wallheckenpflege An die Stadt Delmenhorst Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz Am Stadtwall 1 (Stadthaus) Telefon: (04221) 99-2889 27749 Delmenhorst Telefax: (04221) 99-1255 Antrag auf Förderung der Wallheckenpflege Grundstückseigentümer/-in:

Mehr

Satzung. Anwendungsbereich, Allgemeines

Satzung. Anwendungsbereich, Allgemeines Satzung Der Rat der Stadt Neuwied hat in seiner Sitzung am 04.10.2007 aufgrund des 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landesbauordnung vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September

Mehr

R E C H T S V E R B I N D L I C H E R B E B A U U N G S P L A N D E R S T A D T L A H N S T E I N N R. 2 2 E N T L A S T U N G S S T R A S S E

R E C H T S V E R B I N D L I C H E R B E B A U U N G S P L A N D E R S T A D T L A H N S T E I N N R. 2 2 E N T L A S T U N G S S T R A S S E R E C H T S V E R B I N D L I C H E R B E B A U U N G S P L A N D E R S T A D T L A H N S T E I N N R. 2 2 E N T L A S T U N G S S T R A S S E T E X T L I C H E F E S T S E T Z U N G E N U N D A U S Z

Mehr

Übersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen

Übersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen Übersicht der Landesbauordnungen zum Thema Solaranlagen Übergeordnet über die Landesbauordnungen der Bundesländer ist das Baugesetzbuch (BauGB). Der Bau einer Standard -Solaranlage (Photovoltaik- bzw.

Mehr

f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2.

f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. Auflage Nomos Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 13 1. Allgemeines 15 1.1.

Mehr

Satzung über Außenwerbung in der Stadt Aschaffenburg (Werbeanlagensatzung - WAS)

Satzung über Außenwerbung in der Stadt Aschaffenburg (Werbeanlagensatzung - WAS) Satzung über Außenwerbung in der Stadt Aschaffenburg (Werbeanlagensatzung - WAS) Vom 22.06.2010 (amtlich bekannt gemacht am 25.06.2010) geändert durch Änderungssatzung vom 18.07.2012 (amtlich bekannt gemacht

Mehr

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus

Mehr

INTERNET - E X P O S E E ZUM W E R T- G U T A C H T E N

INTERNET - E X P O S E E ZUM W E R T- G U T A C H T E N Gesch.-Nr.: 640 K 229/06 Amtsgericht Kassel INTERNET - E X P O S E E ZUM W E R T- G U T A C H T E N über den Verkehrswert des Grundstückes mit einem Mehrfamilienhaus und Doppelgarage Südring 2-6 in 34246

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift. Berliner Platz Nordost, AW 107

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift. Berliner Platz Nordost, AW 107 Anlage 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Berliner Platz Nordost AW 107 Textliche Festsetzungen und Hinweise A. Städtebau gemäß 1 a und 9 BauGB In dem Sondergebiet Einzelhandel

Mehr

Dachbegrünung eine lohnenswerte Investition Fördermittel und Beratung für Düsseldorfer

Dachbegrünung eine lohnenswerte Investition Fördermittel und Beratung für Düsseldorfer Dachbegrünung eine lohnenswerte Investition Fördermittel und Beratung für Düsseldorfer Was bringt die Dachbegrünung? Angenehmes Stadtklima Begrünte Dächer verbessern das Stadtklima. Im Sommer, wenn es

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren

Mehr

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos - 2 - DRUCKSACHE BA-13/017 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 700m² große Plangebiet liegt

Mehr

Anlage 1. Vorprüfung des Einzelfalls

Anlage 1. Vorprüfung des Einzelfalls Anlage 1 Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) nach Anlage 2 BauGB zum Bebauungsplan XX-256a für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/Königsweg

Mehr

Gemeinde Friesenheim Stand: 27.01.2014. BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9

Gemeinde Friesenheim Stand: 27.01.2014. BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften: 1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlagen

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom

Mehr

ludwigshafen heute morgen Informationen zur Werbeanlagensatzung Ludwigshafen Innenstadt Schöner werben!

ludwigshafen heute morgen Informationen zur Werbeanlagensatzung Ludwigshafen Innenstadt Schöner werben! ludwigshafen heute kauft für morgen Informationen zur Werbeanlagensatzung Ludwigshafen Innenstadt Schöner werben! 2 Weniger ist mehr Die Werbeanlagensatzung für die Innenstadt Ludwigshafens Die Wahrnehmung

Mehr

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

S a t z u n g der Stadt Bensheim über Außenwerbung

S a t z u n g der Stadt Bensheim über Außenwerbung S a t z u n g der Stadt Bensheim über Außenwerbung Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. Juli 1960 (GVBl. S. 103) und der 3, 8, Abs. 4 und 29 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung

Mehr

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher

Mehr