Verkehrsregelung Krone Fest Halten und Parken verboten ( 52 lit. a Z. 13b StVO 1960):
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- Jörg Feld
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1 Verkehrsregelung Krone Fest 2017 Halten und Parken verboten ( 52 lit. a Z. 13b StVO 1960): 1. Auf dem gesamten Hauptplatz am , u , 13:00-24:00 Einfahrt Hauptplatz Brückenkopf Süd, für Taxifahrzeuge zur Gänze gesperrt (Anmerkung Taxi-Standplatz Verlegung in die Ernst-Koref-Promenade/Kunstmuseum Lentos). 2. Auf dem Treppelweg (nächst Ernst-Koref-Promenade) beginnend 20m nach Höhe des do. Gastgartens in Richtung Westen bis 10m vor Einmündung in die Untere Donaulände (Zusatztafel ausgenommen Taxis und AST-Taxis südliche Fahrbahnseite dort auch Aufstellung der Taxis) am , 14:00 24:00 u , 13:00-24:00 (Abdeckung des Vorschriftzeichens Einfahrt verboten ) 3. Auf der Westrampe ab der Kreuzung mit dem Hofberg bis zur Tiefgarageneinfahrt rechtsseitig Richtung Brückenkopf, Zusatztafel ausgenommen Polizeifahrzeuge am , 14:00 24:00 u , 13:00-24:00 4. In der Klosterstraße im Bereich der Objekte Klosterstraße Nr. 7 bis Haus Nr. 1, Zusatztafel ABSCHLEPPZONE ausgenommen KFZ mit Wagenkarte Krone-Fest vom , 12:00 bis , 12:00 5. In der Domgasse beidseitig Zusatztafel Abschleppzone (ausgen. Einsatzfahrzeuge ASB und KFZ mit Wagenkarte Krone Fest) beginnend ab der Domgasse Nr. 2 im Norden bis. Nr. 11 im Süden bis zur Kreuzung mit dem Graben. Ausgenommen ist nur der Bereich des Schanigartens im Bereich des Hauses Domgasse 8 vom bis jeweils von 07:00 bis 24:00 6. Pfarrplatz von der Kreuzung Kollegiumgasse bis Graben (südseitig), Zusatztafel ausgenommen KFZ mit Wagenkarte Krone-Fest, am , bis , Gesamter Pfarrplatz nordseitig vor den Objekten 1 bis 6 und südseitig zwischen Kollegiumgasse und Pfarrgasse von , bis , Verlegung der Behindertenparkplätze vor Nr.1 im Zeitraum von :00 bis :00 8. Promenade zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 21 (2 Parkplätze nach der Kreuzung. Herrenstraße), linksseitig Richtung Klammstraße am ab
2 (für den Aufbau von Friends on the Road), am und am ausschließlich in der Zeit von 12:00 14:30 ABSCHLEPPZONE ausgenommen Weinanlieferung für Weinfest im Promenadenpark mit Wagenkarte KRONE-FEST 9. Promenade, ab der Kreuzung mit der Klammstraße bis zur Kreuzung mit der Theater- gasse (linksseitig in den Parkbuchten), Zusatztafel ausgenommen KFZ mit Wagenkarte Krone-Fest, von , bis , Pfarrplatz, von der Ecke Pfarrgasse in Richtung Rathausgasse auf einer Länge von 5 Parkplätzen (östliche Seite des Alten Rathauses), Zusatztafel ausgenommen Einsatzfahrzeuge Rettungsdienst, von , bis , auf der Westrampe/Auffahrt zum Hauptplatz zwischen der Zufahrt zum Hofberg und den do. Privatparkplätzen auf den do. Gebührenparkplätzen, mit der Zusatztafel ausgenommen Behinderte nach 29b StVO, am von 14:00 bis 24:00, und am von 13:00 bis 24: Pfarrgasse beidseitig vom Hauptplatz in Richtung Domgasse am , bis und am , von bis mit Abschleppzone 13. Johann-Konrad-Vogel-Straße, gegenüber Objekt Nummer 4, beginnend ab dem do. Behindertenparkplatz bis zum bestehenden Schanigarten gegenüber Objekt Nummer 6, ab , bis , (ausgenommen Wagenkarte Maximarkt für die Kennzeichen L-923KS und L-837HX) 14. Beim bestehenden Halten- und Parken verboten vor Graben ist am und , jeweils von bis eine Zusatztafel ( 54 Abs. 5h StVO 1960 Abs. 3 leg.cit) ausgenommen Taxis anzubringen. (Wegfahrt ausschließlich über Graben Richtung Dametzstraße.) 15. In der Klosterstraße ab dem Landhausplatz bis Eingang Klosterstraße 7 südseitig am , bis und am , bis 24.00, Abschleppzone ausgenommen Einsatzfahrzeuge 16. In der Kollegiumgasse, ostseitig vor Objekt 5 die letzten beiden Schrägparkplätze, mit der Zusatztafel ausgenommen Behinderte nach 29b StVO, von , bis , (Verlegung Parkflächen 29b StVO von Domgasse Nr. 6-4). 2
3 17. In der Kollegiumgasse westseitig vor dem Objekt 2 bis zum Pfarrplatz auf einer Länge von ca. 10m mit Abschleppzone (ausgenommen Rettungsdienst und KFZ mit Wagenkarte Krone-Fest) am und am jeweils von bis Vor Objekt Hessenplatz (Hotel ParkInn) auf einer Länge von 15 Metern ausgenommen Berechtigte mit Wagenkarte Krone-Fest von , 05:00 bis , 02: auf der Klosterstraße / Hauptplatz im Bereich der Häuser ab Klosterstraße Nr.1/Hauptplatz Nr. 23 bis Ende Haus Hauptplatz Nr. 24 (Kreuzung Schmidttorstraße) in der Zeit von , 07: , 24:00 Abschleppzone ausgen. Wagenkarte des Veranstalters 20. In der Kollegiumgasse gegenüber dem Objekt Kollegiumgasse 11 auf einer Länge von 5 KFZ (TAXI-AST STANDPLATZ) am , u , Vor dem Objekt Promenade 39 am von bis und am von bis Zusatztafel ausgenommen 3 Taxis. 22. Gerstnerstraße (Westseite) zw. Sonnensteinstraße und Ferihumerstraße (Schienenersatzverkehr), Zusatztafel ABSCHLEPPZONE ausgenommen Linz- Linien, am , von , und am , von Dametzstraße Nr. 2 unmittelbar nach der Kreuzung mit dem Graben (Schienenersatzverkehr) Zusatztafel ABSCHLEPPZONE ausgenommen Linz Linien-Busse , von , und am , von In der Zollamtstraße Nr. 16 auf den do. Gebührenparkplätzen für insgesamt 3 Fahr- zeuge mit entsprechendem Ausweis nach 29b STVO, ausgenommen Behinderte nach 29b StVO am von bis ,
4 Geschwindigkeitsbeschränkungen: 1. Auf der Mozartstraße zwischen der Kreuzung mit der Dametzstraße bis zur Kreuzung mit der Landstraße ist von , bis , das Überschreiten einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verboten; das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ist deutlich sichtbar in beiden Fahrtrichtungen anzuzeigen. ( 52 lit.a Z. 10 a und 52 lit.a Z. 10 b/z. 11 StVO 1960). 2. Auf der Rudigierstraße zwischen der Kreuzung mit der Seilerstätte und der Kreuzung mit der Landstraße ist von , bis , das Überschreiten einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verboten; das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ist deutlich sichtbar in beiden Fahrtrichtungen anzuzeigen ( 52 lit.a Z. 10 a und 52 lit.a Z. 10 b/z. 11 StVO 1960). EINFAHRT VERBOTEN ( 52 lit. a Z. 2 StVO in Verbindung mit Scherengitter) 1. Von der Promenade in die Theatergasse, Zusatztafel ausgenommen Anrainer, Anlieger Hotel Wolfinger, KFZ mit Wagenkarte Krone-Fest mit Hinweistafel: Zufahrt Hauptplatz gesperrt am , bis und am , In die Klosterstraße ab der Kreuzung Theatergasse-Altstadt, Zusatztafel ausgenommen Anrainer, Anlieger Hotel Wolfinger, KFZ mit Wagenkarte Krone-Fest Hinweistafel: Zufahrt Hauptplatz gesperrt am , bis und am , Einfahrt Hauptplatz vom Brückenkopf Süd am , bis und am , In die Rathausgasse ab der Neutorgasse Richtung Hauptplatz, am , 5. Von der Klammstraße in die Promenade (Richtung Landstraße), Zusatztafel ausgenommen AnrainerInnen, Zufahrt Herrenstraße, KFZ mit Wagenkarte Krone-Fest und Linz Linien am , bis und am ,
5 6. Von der Oberen Donaulände auf die Westrampe in Richtung Hauptplatz, Zusatztafel ausgenommen Zufahrt zur Tiefgarage und zum do. Behindertenparkplatz und Polizeifahrzeuge am , bis und am , In den Hofberg ab Obere Donaulände am , bis und am , Vom Adalbert-Stifter-Platz/Zollamtstraße in die Neutorgasse (in Richtung Hauptplatz, Pfarrplatz, bzw. Rathausgasse) am , bis und am , (Absperrung nördlich Adlergasse 16) 9. Obere Donaulände auf die Westrampe ab Zufahrt Tiefgarage in Richtung Osten am , bis und am , Auf der Promenade Höhe Haus Nr. 5 (Cafe Traxlmayr) in Richtung Taubenmarkt, Zusatztafel ausgenommen Linz Linien-Busse am , bis und am , Promenade ab der Kreuzung mit der Promenade bzw. Klammstraße Richtung Landstraße (vorgeschriebene Fahrtrichtung in Richtung Lessingstraße) in Verbindung mit Scherengitter ausgenommen Anrainer und Anlieger zum Hotel Zum schwarzen Bären am , 12. In den Tummelplatz (ausgenommen AnrainerInnen) ab der Kreuzung Promena- de/lessingstraße am , bis und am , Von der Schlossergasse in die Lessingstraße (in Richtung Osten, Ableitung in die Schlossergasse), Zusatztafel ausgenommen Linz Linien Busse und AnrainerInnen (bis zur Römerstraße) am , bis und am ,
6 14. In die Promenade ab der Kreuzung Römerstraße/Lessingstraße, ausgenommen Zu- fahrt zur Tiefgarage Promenade und AnrainerInnen Tummelplatz, am , 15. Ausfahrt Tiefgarage Promenade in Richtung (Theatergasse bzw. Klammstraße) am , 16. In den Graben ab der Kreuzung mit der Dametzstraße, Zusatztafel ausgenommen Linz-Linien Busse, KFZ mit Wagenkarte Krone-Fest, AnrainerInnen, Taxis bis zur Kreuzung Graben-Domgasse am , bis und am , In die Kollegiumgasse ab der Kreuzung mit dem Graben Richtung Pfarrplatz, ausge- nommen KFZ mit Wagenkarte Krone-Fest, am , bis und am , In den Pfarrplatz Richtung Norden ab Höhe Domgasse am , bis und am , In die Pfarrgasse ab der Kreuzung mit der Domgasse (Pfarrgasse 20) am , 20. In den Graben ab der Marienstraße in Richtung Landstraße, ausgenommen Linz- Linien, AnrainerInnen und Taxis zum verlegten Standplatz am , bis und am , In die Kollegiumgasse ab der Kreuzung mit dem Pfarrplatz Süd in Fahrtrichtung Wes- ten (Domgasse) am , bis und am , In die Waltherstraße ab der Steingasse (ausgenommen Anrainer) am , bis und am ,
7 23. In die Ernst-Koref-Promenade nach Tiefgarage Kunstmuseum Lentos von der Unteren Donaulände am , bis und am , bei den bestehenden Verkehrszeichen mit der zusätzlichen Ausnah- meregelung ausgenommen Taxis EINFAHRT VERBOTEN ( 52 lit. a Z. 2 StVO) in Verbindung mit jeweils 2 Scheren- gitter am Freitag, und Samstag, jeweils nur für den Bedarfsfall (BesucherInnensperren) 1. Brückenkopf Süd Auffahrt zur Nibelungenbrücke aus Richtung Untere Donaulände ab unbenannte Verbindungsstraße zur Zollamtstraße; 2. Brückenkopf Süd Auffahrt zur Nibelungenbrücke aus Richtung Obere Donaulände ab Hofberg 3. Brückenkopf Nord Auffahrt zur Nibelungenbrücke aus Richtung Rudolfstraße ab der Mühlkreisbahnstraße 4. Brückenkopf Nord Auffahrt zur Nibelungenbrücke aus Richtung Rudolfstraße ab dem Bernaschekplatz 5. Brückenkopf Nord Auffahrt zur Nibelungenbrücke aus Richtung Ferihumerstraße ab dem Hinsenkamplatz. 6. In die Hauptstraße Kreuzung mit der Fiedlerstraße in Richtung Nibelungenbrücke 7. Von der Flussgasse in die Fiedlerstraße Richtung Brückenkopf Nord (Zufahrt Hotel Spitz möglich 8. Von der Untere Donaulände Rechte Donaustraße Richtung Nibelungenbrücke und Richtung Obere Donaulände 9. Vom Römerbergtunnel in die Obere Donaulände Richtung Untere Donaulände bzw. Nibelungenbrücke 10. Von der Unteren Donaulände in die Rechte Donaustraße 11. Von der Rechten Donaustraße in die Fabrikstraße 12. von der Rechten Donaustraße in die Zollamtstraße 7
8 EINBIEGEN NACH RECHTS VERBOTEN ( 52 lit. a Z. 3b StVO): 1. Von der Domgasse in den Graben (mit Scherengitter), Höhe Domgasse 5 ausgenommen Einsatzfahrzeuge, KFZ mit Wagenkarte Krone-Fest, , 2. Von der Rechten Donaustraße in die Zollamtstraße am , bis und am , In den Adalbert-Stifter Platz ab der Unteren Donaulände am , bis , Von der Promenade in die Theatergasse ausgenommen Linz Linien am , 5. Von der Domgasse (weststeitig - Rückseite der Kirche aus Richtung Zollamtstraße) in Richtung Rathausgasse (in Verbindung mit einem Scherengitter) am , VORGESCHRIEBENE FAHRTRICHTUNG nach rechts ( 52 lit. b Z. 15 StVO) 1. Kollegiumgasse ab Kreuzung mit dem Pfarrplatz Süd, Richtung Graben bzw. Dametzstraße am , bis und am , von der Marienstraße Kreuzung Graben, am von bis und am von bis EINBIEGEN NACH LINKS VERBOTEN ( 52 lit.a Z. 3a StVO) Von der Marienstraße in den Graben am , bis und am ,
9 VORGESCHRIEBENE FAHRTRICHTUNG nach links ( 52 lit.b Z. 15 StVO) 1. Kreuzung Promenade Klammstraße, Richtung Römerstraße, Zusatztafel ausgenommen Linz Linien Busse am , bis und am , Ausfahrt Tiefgarage Promenade (Richtung Lessingstraße) am , bis und am , Von der Domgasse in den Graben (mit Scherengitter) Höhe Ende Domgasse 5 am , bis und am , Sackgasse ( 53, Zi. 11 StVO 1960): In die Zollamtstraße ab , bis , Das VZ Einbiegen nach rechts verboten bei der Parkinsel zwischen Am Graben und Pfarrplatz ist abzudecken, um den AnrainerInnen das Zufahren in die Domgasse zu ermöglichen. 9
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